Menu Expand

Die Behandlung von Unvereinbarkeiten zwischen rechtskräftigen Zivilurteilen nach deutschem und europäischem Zivilprozeßrecht

Cite BOOK

Style

Lenenbach, M. (1997). Die Behandlung von Unvereinbarkeiten zwischen rechtskräftigen Zivilurteilen nach deutschem und europäischem Zivilprozeßrecht. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48749-3
Lenenbach, Markus. Die Behandlung von Unvereinbarkeiten zwischen rechtskräftigen Zivilurteilen nach deutschem und europäischem Zivilprozeßrecht. Duncker & Humblot, 1997. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48749-3
Lenenbach, M (1997): Die Behandlung von Unvereinbarkeiten zwischen rechtskräftigen Zivilurteilen nach deutschem und europäischem Zivilprozeßrecht, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-48749-3

Format

Die Behandlung von Unvereinbarkeiten zwischen rechtskräftigen Zivilurteilen nach deutschem und europäischem Zivilprozeßrecht

Lenenbach, Markus

Schriften zum Prozessrecht, Vol. 130

(1997)

Additional Information

Book Details

Pricing

Abstract

Der Verfasser behandelt in einem ersten Teil rechtskräftige deutsche Urteile, die sich widersprechen. Nach seiner Auffassung kommt einer zweiten Entscheidung im Fall sich widersprechender Entscheidungen über denselben Streitgegenstand keine materielle Rechtskraft zu, da die Rechtskraft ihren Zwecken zuwiderläuft. Das spätere Urteil hat aber alle sonstigen Urteilswirkungen. Wird in einem zweiten Verfahren eine präjudizielle frühere Entscheidung nicht beachtet, ist der Autor der Ansicht, daß die Rechtskraft des zweiten Urteils diesen Fehler heilt. Im letzten Kapitel des ersten Teils behandelt der Verfasser Fälle, bei denen ein späteres Urteil nachträglich den Geltungsanspruch eines früheren Urteils dadurch angreift, daß es über ein für das erste Urteil entscheidungserhebliches Rechtsverhältnis anders mit Rechtskraftwirkung entscheidet, als das erste Urteil dies in seinen Entscheidungsgründen getan hatte.

Im zweiten Teil beschäftigt sich der Autor mit Unvereinbarkeiten im Rahmen des EuGVÜ und des LugÜbk sowie nach § 328 Abs. I Nr. 3 ZPO. Zu Art. 27 Nr. 3 und Nr. 5 EuGVÜ und LugÜbk vertritt er im Gegensatz zur h. L. und dem EuGH die Auffassung, daß unvereinbare Entscheidungen nach dieser Norm nur vorliegen, wenn sich ihre urteilswirkungen unmittelbar widersprechen. Außerhalb dieses Bereichs bestehende Widersprüche sind nach dem Recht des Anerkennungsstaates zu lösen. § 328 Abs. 1 Nr. 3 ZPO legt der Autor wie Art. 27 Nr. 3 EuGVÜ aus. Zwei Fälle sind nach Ansicht des Verfassers nicht im EuGVÜ geregelt und sind daher nach dem Recht des Anerkennungsstaates zu lösen. Zum einen der Fall der unvereinbaren Entscheidungen eines Vertragsstaates und eines Nichtvertragsstaates, wenn die Vertragsstaatenentscheidung zuerst ergeht, zum anderen der Fall der unvereinbaren Entscheidungen aus verschiedenen Vertragsstaaten, die in einem dritten Vertragsstaat anerkannt werden sollen.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Einleitung 13
Teil 1: Die Behandlung von Unvereinbarkeiten zwischen rechtskräftigen deutschen Zivilurteilen 14
A. Umfang der Untersuchung 14
I. Mißachtung der Urteilswirkungen einer früheren rechtskräftigen Entscheidung in einem späteren Verfahren 14
II. Zweites den Geltungsanspruch eines früheren Urteils nachträglich in Frage stellendes Judikat 16
B. Die rechtliche Behandlung der Urteilskollision 18
I. Einführung in die Problemstellung 18
II. Die Lösung des Problems der Urteilskollision nach dem Verständnis des CPO-Gesetzgebers 20
1. Die verzichtbare Einrede der Rechtskraft 21
2. Der Inhalt der Einrede der Rechtskraft 22
3. § 580 Nr. 7a ZPO nach dem Verständnis des historischen Gesetzgebers 27
4. Folge des gewandelten Rechtskraftverständnisses auf Auslegung und Geltung des § 580 Nr. 7a ZPO 28
III. Vorrang des zweiten Urteils 29
1. Die materiell-rechtliche Rechtskrafttheorie 30
2. Verzicht auf die durch ein früheres Urteil erlangte Rechtsposition 33
3. Umkehrschluß aus § 580 Nr. 7a ZPO 35
4. Die lex-posterior-Regel 36
5. Der neuste Erkenntnisstand als Maßstab 40
6. Die Macht des Faktischen 41
7. Kein öffentliches Interesse im Falle der Urteilskollision 42
8. Übersehen des ersten Urteils als von der Rechtskraft des zweiten Urteils geheilter Fehler 43
IV. Der Vorrang des ersten Urteils 45
1. Die Unwirksamkeit des zweiten Urteils wegen eines besonders schweren Verfahrensmangels 45
2. Berufung auf § 580 Nr. 7a ZPO 47
3. Die Lösung Gauls 48
4. Analogie zu § 328 Abs. 1 Nr. 3 Alt. 2 ZPO 49
5. § 826 BGB 51
V. Wegfall der die materielle Rechtskraft rechtfertigenden Gründe 52
VI. Auffassungen, die weder den Vorrang des ersten noch des zweiten Urteils annehmen 56
1. Fortbestehen des Geltungskonfliktes 56
2. Ein drittes, die Urteilskollision aufhebendes Gestaltungsurteil 56
VII. Eigene Lösung der Urteilskollision 59
1. Fehlende materielle Rechtskraft des zweiten Urteils 59
a) Rechtskraftzwecke und deren Verfehlung durch das zweite Urteil 59
b) Die Zweckwidrigkeit als Unwirksamkeitsgrund 61
c) Entkräftung möglicher Einwände 63
2. Die übrigen Urteilswirkungen 64
a) Formelle Rechtskraft und Kostenentscheidung 64
b) Vollstreckbarkeit 67
c) Kollidierende Gestaltungsurteile 68
d) Tatbestandswirkung 71
3. Prozessuale Geltendmachung der Urteilskollision 71
VIII. Zweite gleichlautende Entscheidung 79
C. Mißachtung einer präjudiziellen Urteilswirkung eines ersten Urteils in einem zweiten Verfahren 84
I. Bisher vertretene Ansichten 85
II. Eigene Lösung 85
1. Keine Zweckverfehlung durch das zweite Urteil 85
2. Die Mißachtung der materiellen Rechtskraft des ersten Urteils als von der materiellen Rechtskraft des zweiten Urteils geheilter Fehler 86
3. Mißachtung anderer Urteilswirkungen in einem zweiten Verfahren 87
4. Wiederaufnahme des zweiten Verfahrens nach § 580 Nr. 7a ZPO 87
5. Mißachtung der Tatbestandswirkung in einem späteren Verfahren 91
D. Zweites, den Geltungsanspruch eines früheren Urteils in Frage stellendes Urteil 92
I. Früheres Leistungsurteil und ex tunc wirkendes Gestaltungsurteil 92
1. Bisher vertretene Ansichten 93
2. Ablehnung der Auffassung Leglers und eigene Ansicht 96
II. Früheres Leistungsurteil und späteres Feststellungsurteil 99
1. Urteil über eine Leistungsklage und Statusurteil mit Wirkung für und gegen jedermann 100
2. Eigene Lösung: Fortbestehen des Konfliktes 104
Teil 2: Die Behandlung von Unvereinbarkeiten zwischen rechtskräftigen Urteilen nach dem EuGVÜ, dem Luganer Anerkennungs- und Vollstreckungsubereinkommen und nach § 328 Abs. 1 Nr. 3 ZPO 111
A. Einführung in die Problemstellung 111
B. Die Behandlung von Unvereinbarkeiten nach dem EuGVÜ 113
I. Art. 27 Nr. 3 EuGVÜ 113
1. Der Begriff der Unvereinbarkeit 114
a) Vertagsautonome Auslegung 114
b) Die richtige Auslegungsart bei Art. 27 Nr. 3 EuGVÜ 117
c) Die mit dem EuGVÜ verfolgten Ziele 120
d) Der Zusammenhang zwischen den Artikeln 21, 22, 26 Abs. 1 und Art. 27 Nr. 3 EuGVÜ und seine Bedeutung für die Interpretation von Art. 27 Nr. 3 EuGVÜ 122
e) Zur Auslegung des Begriffs der "Unvereinbarkeit" vertretene Auffassungen 129
aa) EuGH 129
(1) Kritik 131
(2) Die Annahme eines autonomen europäischen Streitgegenstandsbegriffes als Grundlage der Auslegung des Begriffs der Unvereinbarkeit - Kritik an der Auffassung von Isenburg-Epple und der des EuGH 136
bb) Wolf 140
cc) Mauro 143
dd) Koch 146
f) Eigene Auffassung zur Auslegung des Begriffs der Unvereinbarkeit: Unvereinbarkeit als Widerspruch der Urteilswirkungen 151
aa) Anerkennung im Sinne des EuGVÜ 151
(1) Die anerkannte Entscheidung bleibt ausländischer Hoheitsakt 153
(2) Umfang der Wirkungen des ausländischen Urteils im Anerkennungsstaat 153
(3) Gleichbehandlung des anerkannten Urteils mit Urteilen des Anerkennungsstaates 157
bb) Übereinstimmung der eigenen Auffassung mit den Zielen des EuGVÜ und dem Zweck des Art. 27 Nr. 3 EuGVÜ 161
g) Die Lösung von Widersprüchen zwischen Entscheidungen der EuGVÜ-Staaten nach dem vorliegend entwickelten Konzept - dargestellt anhand von Fallbeispielen 164
aa) Die objektiven Grenzen der Rechtskraft im französischen Recht 164
bb) Die objektiven Grenzen der Rechtskraft im englischen Recht 166
cc) Behandlung von Widersprüchen zwischen Urteilen nach Art. 27 Nr. 3 EuGVÜ 168
2. "Entscheidung" i.S.v. Art. 27 Nr. 3 EuGVÜ 171
3. "Dieselben Parteien" i.S.v. Art. 27 Nr. 3 EuGVÜ 173
4. Probleme, die sich aus der unterschiedlichen Bestandskraft der unvereinbaren Entscheidungen ergeben - Auslegung des Begriffs "Ergangen" i.S.v. Art. 27 Nr. 3 EuGVÜ 177
a) Bisherige Auffassungen 177
b) Eigene Auffassung 178
5. Rechtsfolgen der Unvereinbarkeit 181
a) Gänzlich unvereinbare Entscheidungen 181
b) Rechtsfolgen teilweiser Unvereinbarkeit 183
6. Übereinstimmende Entscheidungen zum gleichen Streitgegenstand 187
II. Unvereinbarkeit einer Entscheidung aus einem Nichtvertragsstaat mit Entscheidung aus einem Mitgliedsstaat des EuGVÜ, die in einem dritten Mitgliedsstaat anerkannt werden sollen 190
1. Problemstellung 190
2. Grundsätzliche Anerkennungsfähigkeit beider Entscheidungen 191
3. Unvereinbarkeit im Sinne des Art. 27 Nr. 5 EuGVÜ 191
4. Früher ergangene Entscheidung des Nichtvertragsstaates 193
5. Rechtsfolgen der Unvereinbarkeit 195
6. Zuerst ergangene Entscheidung des Vertragsstaates und später ergangene Entscheidung des Nichtvertragsstaates 195
III. Unvereinbarkeiten zwischen zwei von verschiedenen EuGVÜ-Vertragsstaaten erlassenen Entscheidungen, die in einem dritten EuGVÜ-Vertragsstaat anerkannt werden sollen 196
C. Die Behandlung von Unvereinbarkeiten nach dem Luganer Übereinkommen 198
D. Die Behandlung von Unvereinbarkeiten nach § 328 Abs. 1 Nr. 3 ZPO und nach Art. 7 § 1 FamRÄndG 199
I. Auslegungsmaßstab 200
II. Das Anerkennungshindernis des § 328 Abs. 1 Nr. 3 Alt. 1 u. 2 ZPO 201
1. Urteil eines ausländischen Gerichtes 201
2. Anerkennung i.S.v. § 328 ZPO 202
a) Gleichbehandlung des anerkannten Urteils mit deutschen Urteilen 202
b) Umfang der Erstreckung der Wirkungen des ausländischen Urteils 202
3. Unvereinbarkeit 204
4. Dieselben Parteien 206
5. "Erlassenes" deutsches und "anzuerkennendes früheres" ausländisches Urteil 206
6. Rechtsfolgen der Unvereinbarkeit 207
III. Art. 7 § 1 FamRÄndG 209
Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse 210
Literaturverzeichnis 213