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Pakeerut, W. (2000). Die Entwicklung der Dogmatik des verwaltungsrechtlichen Vertrages. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49888-8
Pakeerut, Worachet. Die Entwicklung der Dogmatik des verwaltungsrechtlichen Vertrages. Duncker & Humblot, 2000. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49888-8
Pakeerut, W (2000): Die Entwicklung der Dogmatik des verwaltungsrechtlichen Vertrages, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-49888-8

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Die Entwicklung der Dogmatik des verwaltungsrechtlichen Vertrages

Pakeerut, Worachet

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 809

(2000)

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Abstract

In der vorliegenden dogmengeschichtlichen Untersuchung liefert der Autor eine wirklichkeitsgetreue Darstellung der Entwicklung eines bestimmten Rechtsinstituts.

Diese Entwicklung läßt sich in drei Phasen gliedern. In der ersten Phase (siebziger Jahre des 19. Jahrhunderts bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs) zeigt Pakeerut die Entstehung des verwaltungsrechtlichen Vertrages, grundsätzliche Probleme, die dieser Vertrag mit sich brachte, und den Existenzkampf um die Anerkennung auf. In der zweiten Phase (Nachkriegsepoche bis zum Verwaltungsverfahrensgesetz 1976), in der der verwaltungsrechtliche Vertrag seinen dogmatischen Durchbruch erlebte, wird das Problem der Zulässigkeit der Verwendung der Handlungsform "Vertrag" und des Vertragsinhalts deutlich, das zu jener Zeit in der Literatur erörtert wurde. In der Zeit nach der Einführung des Verwaltungsverfahrensgesetzes, so stellt sich heraus, ging es nunmehr vornehmlich um die Klärung der Beziehung zwischen dem verwaltungsrechtlichen Vertrag und anderen Handlungsformen, der rechtlichen Voraussetzungen für den Vertragsschluß, der rechtlichen Ausgestaltung, der Fehlerfolgen und einzelner Problempunkte. Im Rahmen eines geschichtlichen Rückblicks wird ein rechtsvergleichender Blick auf den französischen "contrat administratif" geworfen.

Die obrigkeitliche Staatsvorstellung ist überwunden worden. Zur Fortentwicklung der Dogmatik des verwaltungsrechtlichen Vertrages spielen das Rechtsstaatsprinzip und das Prinzip des kooperativen Staats eine Rolle. Während das Prinzip des kooperativen Staats den verwaltungsrechtlichen Vertrag fördert, werden aus dem Rechtsstaatsprinzip die Grenzen des Verwaltungshandelns durch verwaltungsrechtliche Verträge gezogen. Mit der hier vorgelegten Darstellung schließt Pakeerut eine Lücke in der Untersuchung der dogmengeschichtlichen Entwicklung.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Inhaltsverzeichnis 5
Abkürzungsverzeichnis 13
Einleitung 17
Erster Teil: Die Entstehung des verwaltungsrechtlichen Vertrages und seine Entwicklung bis zum Ende des zweiten Weltkrieges 19
Erstes Kapitel: Zur Genese und zur Lehre vom deutschen verwaltungsrechtlichen Vertrag vor der Weimarer Zeit 19
A. Entstehung des Gedankens vom verwaltungsrechtlichen Vertrag und zum Stand der Meinungen vor dem Kampf um seine Anerkennung 19
I. Allgemeines 19
II. Die Entwicklung der Rechtsnatur der Rechtsverhältnisse der im Staatsdienst stehenden Personen - ein Überblick 20
III. Entstehung des Gedankens vom Vertrag zwischen Staat und Bürger im öffentlichen Recht 22
B. Zur Diskussion über die Existenzberechtigung des verwaltungsrechtlichen Vertrages 27
I. Die Kontroverse zwischen Otto Mayer und Paul Laband 27
1. Die These Otto Mayers 27
a) Grundauffassung des Begriffs „Staat" als Ausgangspunkt 28
b) Struktur des öffentlich-rechtlichen Vertrages bei Otto Mayer 29
(1) Entstehung des Begriffs und Ablehnung des wahren Vertrages im öffentlichen Recht 29
(2) Weiterer Ausbau und Erklärung des Begriffs „öffentlich-rechtlicher Vertrag" 29
c) Begriffswandel: Vom öffentlichrechtlichen Vertrag zum Verwaltungsakt auf Unterwerfung 31
2. Die Auffassung Paul Labands 31
II. Der Einfluß der Kontroverse zwischen Otto Mayer und Paul Laband auf die dogmatische Entwicklung des verwaltungsrechtlichen Vertrages und Stellungnahme 33
1. Der Einfluß der Kontroverse auf die dogmatische Entwicklung 33
2. Stellungnahme 34
C. Die Lehre des verwaltungsrechtlichen Vertrages in der Literatur um die Jahrhundertwende bis zum Jahr 1919 35
I. Allgemeines zur Literatur und zum Begriff des verwaltungsrechtlichen Vertrages 35
1. Zur Situation der Debatte über die Rechtsform des Vertrages im Verwaltungsrecht 35
2. Begriff des verwaltungsrechtlichen Vertrages und das daraus entstehende Problem 37
II. Zum Stand der Meinungen über die Zulässigkeit des verwaltungsrechtlichen Vertrages 39
1. Argumentation zur Ablehnung des verwaltungsrechtlichen Vertrages 39
2. Argumentation zur Anerkennung des verwaltungsrechtlichen Vertrages 40
a) Die gesetzliche Zulassung als Voraussetzung des verwaltungsrechtlichen Vertrages 40
(1) Die ausdrückliche normative Ermächtigung 40
(2) Die Zulassung auf Grund der Dispositivnorm 42
(3) Die Zulassung auf Grund des Gewohnheitsrechts 42
b) Anerkennung auf Grund der Zweckmäßigkeit des Verwaltungshandelns 42
III. Der verwaltungsrechtliche Vertrag im Rahmen der Lehre des rechtsgeschäftlichen Staatsakts bei Hans Kelsen 43
1. Die Ablehnung des dualistischen Rechtssystems 44
2. Der Vertrag zwischen Staat und Bürger nach Kelsens Auffassung 45
3. Die Bedeutung der Auffassung Kelsens im Laufe der Entwicklung 45
Zweites Kapitel: Die Lehre vom verwaltungsrechtlichen Vertrag in der Weimarer und nationalsozialistischen Zeit 46
A. Die Klärung des Vertragsbegriffs und die Grenze für die Anwendbarkeit der Vertragsfigur 47
I. Die Klärung des verwaltungsrechtlichen Vertragsbegriffs durch Apelt 47
II. Die Grenze für die Anwendbarkeit der Vertragsfigur und das Verhältnis des verwaltungsrechtlichen Vertrages zu anderen Handlungsformen 48
1. Verwaltungsrechtlicher Vertrag und Verwaltungsakt 48
2. Verwaltungsrechtlicher Vertrag und privatrechtlicher Vertrag 50
B. Der fortgesetzte Streit über die Zulässigkeit der Rechtsform des Vertrages im Verwaltungsrecht 51
I. Die Zulässigkeit des verwaltungsrechtlichen Vertrages: Das Problem der tragenden Rechtsnorm 51
1. Der Grundsatz „pacta sunt servanda" als tragende Rechtsgrundlage 51
2. Der rechtssoziologische Aspekt 52
II. Erneuter Einwand gegen den verwaltungsrechtlichen Vertrag 52
C. Der verwaltungsrechtliche Vertrag im Gesetzgebungsverfahren und die Rolle der Rechtsprechung bei der Entwicklung seiner Dogmatik 53
I. Der württembergische Entwurf einer Verwaltungsrechtsordnung 1931 53
1. Begriffbestimmung 54
2. Zulässigkeit 54
3. Zum Vertragsschluß und einigen anderen Problemen 55
II. Der verwaltungsrechtliche Vertrag in der Rechtsprechung und die Rolle der Rechtsprechung bei der Entwicklung seiner Dogmatik 55
1. Der verwaltungsrechtliche Vertrag in der Rechtsprechung 55
2. Die Rolle der Rechtsprechung bei der Entwicklung der Dogmatik des verwaltungsrechtlichen Vertrages 59
Zweiter Teil: Die verwaltungsrechtliche Vertragsdogmatik nach dem Zweiten Weltkrieg bis zum Erlaß des Verwaltungsverfahrensgesetzes 61
Erstes Kapitel: Allgemeines zum Stand der dogmatischen Entwicklung des verwaltungsrechtlichen Vertrages in der Literatur 61
A. Die Dogmatik des verwaltungsrechtlichen Vertrages in der Nachkriegszeit bis zum Jahre 1958 61
B. Der rechtsdogmatische Durchbruch des verwaltungsrechtlichen Vertrages 66
I. Die grundlegende Untersuchung des verwaltungsrechtlichen Vertrages Ende der fünfziger Jahre 66
1. Max Imboden 66
a) Begriff des verwaltungsrechtlichen Vertrages 66
b) Die Privatautonomie öffentlich-rechtlicher Körperschaften als Ausgangspunkt 68
c) Das Verhältnis von verwaltungsrechtlichem Vertrag und Gesetz 68
2. Klaus Stern 71
a) Begriff und Verpflichtungskraft des verwaltungsrechtlichen Vertrages 71
b) Zulässigkeit des verwaltungsrechtlichen Vertrages 71
(1) Zulässigkeit zum Abschluß des subordinationsrechtlichen Vertrages 72
(2) Zulässigkeit zum Abschluß des koordinationsrechtlichen Vertrages 73
3. Jürgen Salzwedel 73
a) Begriff und Systematik des verwaltungsrechtlichen Vertrages 73
b) Zulässigkeit des verwaltungsrechtlichen Vertrages 74
(1) Die Konkurrenz zwischen Verwaltungsakt und verwaltungsrechtlichem Vertrag 74
(2) Grenzen der Zulässigkeit für die Inhaltsgestaltung des verwaltungsrechtlichen Vertrages 76
II. Die erneuten Bedenken gegen den verwaltungsrechtlichen Vertrag Anfang der sechziger Jahre 79
1. Zaccaria Giacometti 79
a) Einwand gegen den verwaltungsrechtlichen Vertrag 79
b) Zulässigkeit des verwaltungsrechtlichen Vertrages 80
2. Martin Bullinger 80
a) Grundsätzliche Bedenken gegen den verwaltungsrechtlichen Vertrag 81
b) Die Ablehnung des verwaltungsrechtlichen Vertrages als allgemeine Handlungsform der Hoheitsverwaltung 82
III. Einflüsse der erneuten Diskussion über den verwaltungsrechtlichen Vertrag auf die weitere Entwicklung 83
C. Die weitere dogmatische Entwicklung des verwaltungsrechtlichen Vertrages nach dem rechtsdogmatischen Durchbruch 85
I. Die Zulässigkeitsfrage des verwaltungsrechtlichen Vertrages unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung 85
1. Die Zulässigkeit der Handlungsform 86
2. Der zulässige Inhalt des verwaltungsrechtlichen Vertrages 87
II. Rechtsvergleichende Betrachtung des verwaltungsrechtlichen Vertrages 90
Zweites Kapitel: Die Gesetzgebung und Rechtsprechung des verwaltungsrechtlichen Vertrages vor dem Inkrafttreten des Verwaltungsverfahrensgesetzes 93
A. Die Gesetzgebung über den verwaltungsrechtlichen Vertrag 93
I. Entstehungsgeschichte 93
II. Die Entscheidung des Gesetzgebers 94
III. Die Regelung des verwaltungsrechtlichen Vertrages im Musterentwurf 95
1. Begriff und Abgrenzung 95
a) Begriff 95
b) Abgrenzung 96
2. Zulässigkeit 98
a) Zulässigkeit des verwaltungsrechtlichen Vertrages als Handlungsform der Verwaltung 98
b) Materielle Erfordernisse bei bestimmten Vertragstypen 99
(1) Vergleichsvertrag 100
(2) Austauschvertrag 101
3. Die Fehlerhaftigkeit des verwaltungsrechtlichen Vertrages 102
4. Anpassung und Kündigung des Vertrages: Die positivrechtlich normierte clausula rebus sie stantibus 104
5. Sonstige Vorschriften 105
B. Die Rechtsprechung 106
Dritter Teil: Die Entwicklung der Dogmatik des verwaltungsrechtlichen Vertrages nach dem Erlaß des Verwaltungsverfahrensgesetzes 113
Erstes Kapitel: Die Rechtslage des verwaltungsrechtlichen Vertrages nach der Einführung des VwVfG und seine Stellung im System der Handlungsformen der Verwaltung 113
A. Zur Rechtslage des verwaltungsrechtlichen Vertrages 113
I. Allgemeines 113
II. Auswirkungen des VwVfG auf die dogmatische Entwicklung des verwaltungsrechtlichen Vertrages 115
III. Auswirkungen der Vertragsvorschriften des VwVfG auf die Rechtsprechung 117
IV. Die Fortführung der Vorbehalte gegen den verwaltungsrechtlichen Vertrag im Schrifttum und die Gegenauffassung 119
1. Die Unverträglichkeit zwischen Subordination und Vertrag 119
2. Der verwaltungsrechtliche Vertrag als die Modifikation einer einseitigen Regelung 120
3. Das Problem des Dispositionsspielraums und die fehlende Freiheit des Verwaltungsträgers beim Vertragsschluß 121
4. Die Einschränkung der Einsatzmöglichkeit des verwaltungsrechtlichen Vertrages 122
5. Die Gegenauffassung 123
Β. Der verwaltungsrechtliche Vertrag als Handlungsform im System des Verwaltungshandelns und im Rahmen des Verwaltungsrechtsverhältnisses 125
I. Allgemeines 125
II. Der kooperative Staat und der verwaltungsrechtliche Vertrag 126
1. Wandlungen der Staatsauffassung 126
2. Vorteile des Handelns durch verwaltungsrechtlichen Vertrag unter dem Aspekt des kooperativen Verfahrens 127
3. Die Konzeption der positiven Funktion des Verwaltungsvertragsrechts 128
ΙII. Der verwaltungsrechtliche Vertrag im Gefüge der Wahl der Handlungsform 130
1. Die Beziehung zwischen verwaltungsrechtlichem Vertrag und privatrechtlichem Vertrag der Verwaltung: Konkurrenz und Annäherung 130
a) Die Freiheit der Formenwahl 130
b) Die rechtsdogmatische Annäherung von privatrechtlichem und verwaltungsrechtlichem Vertrag 131
c) Die Verdrängung des privatrechtlichen Vertrages der Verwaltung durch den verwaltungsrechtlichen Vertrag 132
d) Kritik 133
2. Der verwaltungsrechtliche Vertrag und das informelle Verwaltungshandeln 134
3. Die Konkurrenz zwischen dem Verwaltungsakt und dem verwaltungsrechtlichen Vertrag 135
Zweites Kapitel: Die gegenwärtige Problematik des verwaltungsrechtlichen Vertrages 136
A. Der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und das Problem der Vertragsform und des Vertragsinhalts 137
I. Die Bedeutung des § 54 VwVfG beim Vertragsschluß 137
1. Meinungsstreit über die Aussage des § 54 S. 1 VwVfG im Hinblick auf den Vorbehalt des Gesetzes 137
2. Das Problem des Vertragsformverbots 139
3. Das Übermaß verbot und der Vorrang des verwaltungsrechtlichen Vertrages 140
II. Inhaltliche Gestaltung beim verwaltungsrechtlichen Vertrag 142
1. Die Geltung des Grundsatzes des Gesetzes Vorranges 142
2. Die Geltung des Grundsatzes vom Vorbehalt des Gesetzes 144
B. Das Problem der Rechtsfolgen der Rechtswidrigkeit von verwaltungsrechtlichen Verträgen 146
I. Grundsätzliche Fragestellung 146
II. Die Regelung der Nichtigkeit des verwaltungsrechtlichen Vertrages im VwVfG 147
1. Die Struktur der Fehlerregelung des § 59 VwVfG 147
2. Anwendbarkeit des § 134 BGB auf verwaltungsrechtliche Verträge 147
III. Die Problematik der Wirksamkeit rechtswidriger verwaltungsrechtlicher Verträge 149
C. Das Problem der Anpassung und Kündigung des verwaltungsrechtlichen Vertrages 152
I. Grundsätzliche Bedeutung der Anpassung und Kündigung des verwaltungsrechtlichen Vertrages und rechtsdogmatische Fragen 152
II. Das rechtsdogmatische Problem des besonderen Kündigungsrechts der Behörde 153
1. Zweck der Ausübung des besonderen Kündigungsrechts der Behörde und Kritik in der Literatur 153
2. Die umstrittene Rechtsnatur des besonderen Kündigungsrechts der Behörde 154
3. Das Entschädigungsproblem bei der Ausübung des besonderen Kündigungsrechts der Behörde 155
Zusammenfassung 158
Literaturverzeichnis 161
Namenregister 172
Sachregister 175