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Dorsel, C. (1996). Forum non conveniens. Richterliche Beschränkung der Wahl des Gerichtsstandes im deutschen und amerikanischen Recht. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48567-3
Dorsel, Christoph. Forum non conveniens: Richterliche Beschränkung der Wahl des Gerichtsstandes im deutschen und amerikanischen Recht. Duncker & Humblot, 1996. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48567-3
Dorsel, C (1996): Forum non conveniens: Richterliche Beschränkung der Wahl des Gerichtsstandes im deutschen und amerikanischen Recht, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-48567-3

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Forum non conveniens

Richterliche Beschränkung der Wahl des Gerichtsstandes im deutschen und amerikanischen Recht

Dorsel, Christoph

Schriften zum Internationalen Recht, Vol. 73

(1996)

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Abstract

In internationalen Rechtsstreitigkeiten kann der Kläger regelmäßig zwischen verschiedenen Gerichtsständen wählen. Die Wahl des Klägers wird zugunsten des Forums ausfallen, das für ihn mit Blick auf den Prozeßausgang am günstigsten ist. Bei der Gerichtswahl des Klägers stehen dementsprechend anwendbares Prozeß- und Sachrecht im Vordergrund. In der Regel werden die Interessen des Beklagten und der Allgemeinheit mit Bezug auf einen bestimmten Gerichtsort nicht berücksichtigt, was zu unliebsamen Folgen führen kann. So ist es möglich, daß der Ort, an dem sich der dem Streitfall zugrunde liegende Sachverhalt zugetragen hat, der Lageort von Beweismitteln, oder aber der Wohnsitz des Beklagten weit von dem Ort entfernt ist, an dem der Rechtsstreit ausgetragen wird. Insbesondere in Produkthaftungsfällen ist zu beobachten, daß der Kläger lieber den verfahrenstechnisch ungeeigneten Gerichtsort wählt, an dem das ihm günstigste Recht Anwendung findet, als das Gericht des Schadensortes oder das Gericht, das die lex fori als Sachrecht anwenden könnte. So werden entsprechende Verfahren unweigerlich verkompliziert. Die Last, die mit solchen Verfahren einhergeht, tragen die Staaten, deren Gerichte bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten notorisch klägerfreundlich sind. Sie werden in erhöhtem Maße Prozesse an sich ziehen - unabhängig von der Eignung ihrer Gerichte zur konkreten Streitentscheidung. Um sicherzustellen, daß ein Gericht im konkreten Fall zur Streitentscheidung geeignet ist, ist es wünschenswert, die Gerichtsstandswahl des Klägers einzuschränken. Die US-amerikanischen Gerichte greifen zu diesem Zweck auf die Lehre vom forum non conveniens zurück, die einem angerufenen Gericht erlaubt, seine an sich gegebene Zuständigkeit nicht auszuüben, wenn es der Auffassung ist, daß dem Kläger ein eindeutig besser geeignetes Gericht zugänglich ist. Dem deutschen Recht ist die forum non conveniens-Lehre unbekannt. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es zu untersuchen, ob es wünschenswert ist, die forum non conveniens-Lehre zu übernehmen.

Im ersten Teil der Arbeit werden Entwicklung, Funktion und Inhalt der amerikanischen forum non conveniens-Lehre anhand der Rechtsprechung der amerikanischen Bundesgerichte dargestellt. Untersucht werden zu diesem Zwecke insbesondere die bundesgerichtlichen forum non conveniens-Entscheidungen. Der Piper Aircraft-Entscheidung des Supreme Court von 1981 und ihren weitreichenden Auswirkungen werden besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Anschließend folgt eine Bewertung der amerikanischen forum non conveniens-Lehre. Im zweiten Teil der Arbeit wird zunächst untersucht, inwieweit die Funktion der forum non conveniens-Lehre im deutschen internationalen Zuständigkeitsrecht auf andere Art und Weise als durch eine Generalklausel eine Entsprechung findet. Im Anschluß daran wird die Frage nach dem Nutzen einer forum non conveniens-Generalklausel de lege ferenda für das deutsche Recht erörtert.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 13
Einleitung 21
A. Problem 21
B. Gang der Darstellung 22
Erster Teil: Forum non conveniens im amerikanischen Recht 23
§ 1 Das jurisdiction-System der amerikanischen Gerichte 23
A. Jurisdiction und ihre Grundlage im amerikanischen Recht 23
I. Power 24
II. Minimum Contacts und long-arm statutes 26
1. Die International Shoe-Entscheidung 26
2. Folgen der International Shoe-Entscheidung 27
3. Weitere Entwicklung der Rechtsprechung des Supreme Court 28
III. Zusammenfassung 31
B. Ermessen bei der Bestimmung und Ausübung von jurisdiction 32
I. Traditionelle Lehre 32
II. Moderne Lehre 34
C. Forum non conveniens 35
I. Inhalt 36
II. Funktion 37
III. Nebenfolge 37
IV. Verhältnis der Lehre zu den jurisdiction-Regeln 39
§ 2 Entwicklung der Lehre vom forum non conveniens 41
A. Schottland 41
B. England 42
C. USA 47
I. Frühes Stadium 47
II. Der Gilbert-Fall 48
III. Der Piper Aircraft-Fall 51
IV. 28 U.S.C. § 1404 (a) 54
V. Das Recht der Einzelstaaten 56
§ 3 Voraussetzungen der Klagabweisung wegen forum non conveniens 57
A. Bundesrecht als Maßstab 57
B. Jurisdiction 60
C. Alternatives Forum 60
I. Verfügbarkeit eines alternativen Forums 61
II. Geeignetheit des alternativen Forums 62
1. Geeignetheit und anwendbares Sachrecht 63
2. Geeignetheit und anwendbares Prozeßrecht 64
3. Stellungnahme 66
III. Fehlen eines alternativen Forums 66
D. Anwendung der forum non conveniens-Lehre nicht ausgeschlossen 67
I. Vorrang von 28 U.S.C. § 1404 (a) 67
II. Gesetzliche Schranken 68
III. In rem jurisdiction über unbewegliches Vermögen 70
§ 4 Begriff der Inconvenience 70
A. Prüfungsmaßstab 70
B. Private Interessen 72
I. Nationalität 72
1. Verfassungsrechtliche Erwägungen 72
2. Ausländischer Kläger 73
3. Amerikanischer Kläger 75
4. Ausländischer Beklagter 76
5. Amerikanischer Beklagter 77
6. Ausländischer Kläger und Beklagter 78
II. Wohnsitz 78
III. Handlungsort 80
IV. Verfügbarkeit von Beweismitteln 81
1. Erheblichkeit des Beweismittels 81
2. Einzelne Beweismittel 82
3. Pretrial Discovery 84
V. Zeitige Antragstellung 84
VI. Verfahrenskonzentration 85
1. Impleader 85
2. Lis Pendens Alibi 86
VII. Durchsetzbarkeit 87
VIII. Gerichtsstandswahl 88
1. Derogation 89
2. Prorogation 89
IX. Wechsel des anwendbaren Rechts 90
1. Rechtsprechung 90
2. Kritik der Literatur 93
3. Stellungnahme 94
X. Andere Faktoren 94
C. Öffentliche Interessen 95
I. Anwendbares Recht 95
II. Interessen des Gerichtsstaates 97
III. Öffentliche Lasten 99
D. Zusammenfassung 101
§ 5 Ermessen des Gerichts 102
A. Vermutung zugunsten der klägerischen Forumwahl 102
B. Schranken des Ermessens 105
I. Schranken bezüglich des Abwägungsvorgangs 106
II. Schranken bezüglich des Abwägungsergebnisses 108
§ 6 Verfahren und dismissal-Entscheidung 109
A. Verfahren 109
I. Antrag auf Klagabweisung 109
II. Sua sponte dismissal 111
B. Dismissal Entscheidung 112
I. Einfache Klagabweisung 112
II. Bedingte Klagabweisung 112
III. Einzelne Bedingungen 113
IV. Stellungnahme 116
§ 7 Rechtsmittelverfahren 118
A. Rechtsmittelfähigkeit der Entscheidung 118
B. Überprüfungsmaßstab 120
§ 8 Diskussion 122
A. Kritik an der forum non conveniens-Lehre 122
I. Rechtsunsicherheit 122
II. Mangelhafte Rechtsmittelfähigkeit 124
III. Auswirkungen der forum non conveniens-Lehre 125
IV. Rechtspolitische Erwägungen 126
V. Systematische Einwände 128
B. Stellungnahme 128
I. Mängel der gegenwärtigen Lehre 128
1. Benachteiligung des Klägers 128
2. Vergleich zu 28 U.S.C. § 1404 (a) 130
II. Strengerer Prüfungsmaßstab 130
Zweiter Teil: Forum non conveniens im deutschen Recht 132
§ 9 Ansätze zur Problemlösung im deutschen Recht 132
A. Vorüberlegung 132
I. Die örtliche Zuständigkeit als Grundlage für die internationale Zuständigkeit 132
II. Besonderheiten der internationalen Zuständigkeit 133
B. Internationale Übereinkommen 135
I. Übereinkommen über die internationale Zuständigkeit 135
1. EuGVÜ und LuganoÜ 136
a) Ausschluß exorbitanter Gerichtsstände – Art. 3 EuGVÜ 137
b) Ausschließliche Zuständigkeiten – Art. 16 EuGVÜ 139
aa) Art. 16 Nr. 1 EuGVÜ 140
bb) Art. 16 Nr. 2–5 EuGVÜ 143
c) Gerichtsstandsvereinbarungen – Art. 17 EuGVÜ 145
d) Anderweitige Rechtshängigkeit – Artt. 21 ff. EuGVÜ 146
2. Haager Minderjährigenschutzabkommen (MSA) 149
3. Andere Abkommen 150
II. Übereinkommen zum IPR 150
C. Innerstaatliche Regelungen 151
I. Ansätze im Zuständigkeitsrecht 152
1. Freiwillige Gerichtsbarkeit 152
a) § 47 FGG 152
b) Rechtsprechung 152
2. Gleichlauftheorie 155
3. Wesensfremde Zuständigkeit 158
4. Auslegung und ungeschriebene Tatbestandsmerkmale 159
a) Das BGH-Urteil zu § 23 ZPO 159
b) Der Begriff des “hinreichenden Inlandsbezuges” 162
5. Rechtsmißbrauch 164
6. Anderweitige Rechtshängigkeit 165
7. Gerichtsstandsvereinbarungen 166
a) Prorogation 166
b) Derogation 167
II. Klage auf Unterlassen einer Klage – Counter Injunction 168
D. Zwischenergebnis 169
§ 10 Ergänzende Generalklausel 169
A. Bedarf an einer Generalklausel 169
I. Fallbeispiele 169
1. Fallbeispiel – § 32 ZPO 169
2. Fallbeispiel – § 29 ZPO 170
3. Fallbeispiel – § 27 ZPO 170
4. Fallbeispiel – § 20 ZPO 171
II. Bewertung 171
B. Argumente zugunsten einer Generalklausel 172
I. Flexibilität und Einzelfallgerechtigkeit 172
II. Begünstigung alternativer Gerichtsstände 173
III. Problemlose Einfügung in das gegenwärtige Zuständigkeitssystem 174
C. Einwände gegen eine Generalklausel 176
I. Rechtsunsicherheit 176
II. Gebot des gesetzlichen Richters 178
III. Justizgewährungsanspruch 179
IV. Schranken des EuGVÜ und Lugano Übereinkommen 182
1. Grundsätzliche Unzulässigkeit der forum non conveniens-Lehre im Rahmen der Übereinkommen 182
2. Drittstaatenproblematik 184
D. Schlußbemerkung 187
Literaturverzeichnis 191
Verzeichnis der amerikanischen Entscheidungen 206
Sachregister 216