Die Beihilfe und ihr Erfolg
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Die Beihilfe und ihr Erfolg
Zur objektiven Beziehung zwischen Hilfeleistung und Haupttat in § 27 StGB
Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 145
(2002)
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Abstract
Die Frage nach der richtigen Bestimmung des objektiven Tatbestandes der Beihilfe hat in neuerer Zeit vermehrt Aufmerksamkeit erfahren, z. B. hinsichtlich der sogenannten "Alltagshandlungen". Voraussetzung der Lösung solcher speziellen Probleme der Teilnahmedogmatik ist allerdings die Beantwortung der Frage, wie die Beziehung zwischen der Hilfeleistung und dem Erfolg der Haupttat ganz allgemein zu bestimmen ist. Denn die existente Unklarheit über die grundlegenden Zurechnungsmechanismen der Beihilfe führt zu Scheinlösungen, so beispielsweise jüngst zur Frage der Strafbarkeit von Bankmitarbeitern wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung.Der Autor setzt sich deshalb grundlegend mit der Zurechnung des Erfolges zur Gehilfenhandlung auseinander. Hierzu klärt er zunächst, was der Erfolg der Beihilfe ist, um sich dann möglichen hinreichenden oder gar notwendigen Zurechnungskriterien bei der Beihilfe zuzuwenden. In Auseinandersetzung mit den vertretenen Kausalitätstheorien, den auf die Risikoerhöhung abstellenden Ansätzen und mit der Förderungsformel der Rechtsprechung in ihren verschiedenen Ausprägungen weist er der Beihilfe eindeutige Zurechnungskriterien zu.Besonderes Augenmerk legt Stephan Osnabrügge schließlich auf die Beihilfe zum Versuch. Er untersucht auf Grundlage der vertretenen Zurechnungskonzeptionen für die Beihilfe, ob eine Unterscheidung zwischen strafloser versuchter Beihilfe und strafbarer Beihilfe zum Versuch möglich ist. Hierbei gelangt er zu neuen Ergebnissen.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 12 | ||
Erster Teil: Einleitung | 15 | ||
Zweiter Teil: Implikationen herkömmlicher Auslegungsmethoden für die Thematik | 24 | ||
I. Grammatische Auslegung | 24 | ||
1. Hilfeleisten | 24 | ||
2. Haupttat | 26 | ||
3. Verwendung des Perfekt in § 27 | 26 | ||
II. Systematische Auslegung | 27 | ||
III. Historische Auslegung | 31 | ||
1. Historische Entwicklung des § 27 und zugehöriger Vorschriften | 31 | ||
2. Gesetzgeberische Motivation und Rückschlüsse auf die Auslegung des Merkmals Hilfeleisten | 32 | ||
a) Die Bedeutung des § 49 a Abs. 3 a. F. | 32 | ||
b) Die Streichung der Tatmodalitäten | 34 | ||
IV. Der Strafgrund der Teilnahme | 35 | ||
Dritter Teil: Die kausale physische Beihilfe – Eine Problemexposition unter besonderer Berücksichtigung der Kausalitätsproblematik | 43 | ||
I. Die Erfolgskausalität der Beihilfehandlung, Fallbeispiele 1–4 | 46 | ||
1. Die Lösung des Leiterfalles nach der sog. Äquivalenztheorie | 47 | ||
a) Korrektur durch den ganz konkreten Erfolg | 50 | ||
b) Korrektur durch den ganz konkreten Kausalverlauf | 62 | ||
c) Korrektur durch das Außerachtlassen hypothetischer Kausalverläufe | 64 | ||
2. Die Lösung des Leiterfalles nach der Theorie der gesetzmäßigen Bedingung | 67 | ||
a) Die Theorie der gesetzmäßigen Bedingung nach Engisch | 67 | ||
b) Fortführung der Theorie nach Puppe | 74 | ||
c) Der Erfolg als Bezugspunkt der Kausalbeziehung | 93 | ||
aa) Der strafrechtliche Erfolg im historischen Überblick | 94 | ||
bb) Die Erfolgsbestimmung nach Jakobs | 96 | ||
cc) Was ist ein Erfolg? | 98 | ||
dd) Einwände gegen den Erfolg als nachteilige Veränderung und der Ansatz Samsons | 110 | ||
ee) Zwischenergebnis | 116 | ||
d) Der Erfolg der Haupttat als Bezugspunkt der Beihilfekausalität | 116 | ||
aa) Die Erfolgsbestimmung für die Beihilfe nach Baunack und Bloy | 117 | ||
bb) Quantifizierbarkeit des Erfolges und Zurechnung von Teilquanten bei der Beihilfe, Fallbeispiel 2 | 120 | ||
e) Die Übertragung der Kausalitätsgrundsätze auf die Beihilfe, Lösung des Leiterfalls = Fallbeispiel 1 | 130 | ||
3. Vom Wert der sog. „Kausalitätsmodifikationen“ für die Beihilfe | 131 | ||
a) Die „Kausalitätsmodifikationen“ des Ermöglichen und Intensivierens, Fallbeispiele 3 | 132 | ||
b) Erfolgskausalität durch Anwesenheit? Die „Kausalitätsmodifikation“ des „Sicherns“, Fallbeispiele 4 | 134 | ||
c) Die Kausalitätsmodifikation der (kausalitätsergänzenden) Risikoerhöhung | 140 | ||
4. Ergebnis | 145 | ||
II. Der Erfolg in den Tatbeständen des StGB – Zu den Grenzen der kausalen Beihilfe | 146 | ||
1. Der objektive Bezugspunkt der Kausalbeziehung bei (auch mehraktigen) Verletzungsdelikten | 150 | ||
2. Der objektive Bezugspunkt der Kausalbeziehung beim abstrakten Gefährdungsdelikt, Fallbeispiele 5 | 152 | ||
3. Der objektive Bezugspunkt der Kausalbeziehung beim konkreten Gefährdungsdelikt | 157 | ||
4. Zwischenergebnis | 159 | ||
III. Ergebnis | 159 | ||
Vierter Teil: Über die Möglichkeit kausaler psychischer Beihilfe | 161 | ||
I. Das Einwirken auf die kognitive Täterpsyche als Anwendungsfall der kausalen Erklärung | 161 | ||
II. Die sogenannte psychische Beihilfe – Das Einwirken auf die voluntative Täterpsyche | 163 | ||
1. Das Vermitteln eines höheren Gefühls der Sicherheit und das Bestärken des Tatentschlusses als psychische Beihilfe? | 179 | ||
2. Das Sichern der Tat als psychisch vermittelter Kausalfaktor? | 180 | ||
3. Die vorgeleistete Begünstigung und Strafvereitelung als psychische Beihilfe? | 182 | ||
a) Psychische Beihilfe und Begünstigung | 182 | ||
b) Psychische Beihilfe und Strafvereitelung | 183 | ||
c) Zwischenergebnis | 184 | ||
III. Ergebnis | 185 | ||
Fünfter Teil: Was ist Beihilfe? Die objektive Beziehung zwischen Hilfeleistung und Erfolg | 186 | ||
I. Die Unterscheidung nach „Haupt- und Hilfshandlung“ als universales Zurechnungskriterium? | 187 | ||
II. Die Durchbrechung der Täterisolation als Zurechnungskriterium? | 188 | ||
III. Die Motivation des Täters als Erklärungsmodell im nicht determinierten Bereich? | 189 | ||
IV. Risikoerhöhung und/oder funktionelle Bedeutung als kausalitätsersetzende Zurechnungskriterien? | 192 | ||
1. Risikoerhöhung ex ante und ex post | 193 | ||
2. Übertragung der Grundsätze der additiven und alternativen Mittäterschaft nach Roxin auf die Beihilfe? | 198 | ||
3. Zwischenergebnis | 201 | ||
V. Die Beihilfe und ihr Erfolg | 202 | ||
1. Beihilfe im kausal determinierten Bereich | 203 | ||
2. Beihilfe im kausal nicht determinierten Bereich | 203 | ||
a) Das Prinzip der Risikoerhöhung, Wahrscheinlichkeitsgesetze und Prinzip der maximalen Bestimmtheit | 205 | ||
b) Die Zurechnung nach Wahrscheinlichkeitsgesetzen, Fallbeispiele 6 | 214 | ||
c) Zwischenergebnis | 223 | ||
d) Weitere Anwendungsbeispiele nicht kausaler Beihilfe | 224 | ||
aa) Hilfeleistung durch Einwirken auf den Tatentschluß, Fallbeispiele 7 | 224 | ||
bb) Das Sichern der Tat, nochmals Fallbeispiel 4.1; Fallbeispiel 8 | 226 | ||
VI. Die Beihilfe zum Versuch | 232 | ||
1. Der Bezugspunkt der Kausalität beim Versuch | 232 | ||
a) Der Tatentschluß als Bezugsobjekt der Hilfeleistung zum Versuch | 233 | ||
b) Das unmittelbare Ansetzen als Bezugsobjekt der Hilfeleistung zum Versuch | 234 | ||
2. Die Beihilfe zum Versuch nach Küper und Harzer | 241 | ||
3. Die Beihilfe zum Versuch nach Baunack | 243 | ||
4. Beihilfe zum Versuch im nichtdeterminierten Bereich? Fallbeispiel 7.2 | 245 | ||
5. Konsequenzen aus den gewonnenen Erkenntnissen | 246 | ||
a) Grundfälle der Beihilfe zum Versuch, Fallbeispiele 9 | 247 | ||
b) Der „fortgeschrittene Versuch“, Fallbeispiel 10 | 254 | ||
6. Ergebnis | 260 | ||
Sechster Teil: Zusammenfassung der Ergebnisse in 8 Thesen | 261 | ||
Literaturverzeichnis | 263 | ||
Sachwortverzeichnis | 275 |