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Ersatz fiktiver Kosten nach Allgemeinem Schadensrecht?

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Jakob, O. (1998). Ersatz fiktiver Kosten nach Allgemeinem Schadensrecht?. Eine Untersuchung zu § 249 Satz 2 BGB. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49257-2
Jakob, Oliver. Ersatz fiktiver Kosten nach Allgemeinem Schadensrecht?: Eine Untersuchung zu § 249 Satz 2 BGB. Duncker & Humblot, 1998. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49257-2
Jakob, O (1998): Ersatz fiktiver Kosten nach Allgemeinem Schadensrecht?: Eine Untersuchung zu § 249 Satz 2 BGB, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-49257-2

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Ersatz fiktiver Kosten nach Allgemeinem Schadensrecht?

Eine Untersuchung zu § 249 Satz 2 BGB

Jakob, Oliver

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 216

(1998)

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Abstract

Zu den bis heute umstrittenen und auch von der Rechtsprechung eher dezisionistisch als dogmatisch bewältigten Fragen des Allgemeinen Schadensrechts gehört der Ersatz fiktiver Kosten. Das Bild, das die Rechtsprechung bietet, ist ungewöhnlich verworren: Der V. Zivilsenat des BGH lehnt den Ersatz in seinem Zuständigkeitsbereich, also für Grundstücke, völlig ab; der VI. Zivilsenat hingegen verneint ihn zwar seit etwa 12 Jahren bei Körperverletzungen, gewährt ihn hingegen - in Übereinstimmung mit der wohl h.M. in der Literatur - bei Beschädigungen von Kraftfahrzeugen. Neben dieser dogmatischen Verworrenheit - immerhin werden die unterschiedlichen Entscheidungen jeweils auf § 249 Satz 2 BGB gestützt - enthält die Thematik, wie der jüngst ins Gesetzgebungsverfahren eingebrachte Entwurf eines »Zweiten Gesetzes zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften« (BR-Drucks. 265/98) zeigt, eine aktuelle rechtspolitische Komponente.

Das Hauptanliegen des Autors ist, frei von rechtspolitischen (Spar)Zwängen, den Sach- und Personenschaden wieder auf eine einheitliche dogmatische Grundlage zu stellen, ohne jedoch den Gesichtspunkt der Praktikabilität zu vernachlässigen. Damit steht sie in dem für schadensrechtliche Untersuchungen typischen Spannungsfeld zwischen abstrahierender Massenlösung und individueller Interessenvarianz.

Der Kern der Problematik des Ersatzes fiktiver Kosten liegt in der Alternative von »Dispositionsfreiheit« und »Zweckbindung« bei § 249 Satz 2 BGB. Der Verfasser entwickelt unter Berücksichtigung des »Herstellungsprinzips« und vor allem durch Analyse und Bewertung der betroffenen Interessen eine modifizierte Form der Zweckbindungstheorie. Im Gegensatz zur klassischen Zweckbindungstheorie, welche die Zweckbindung des Anspruchs aus § 249 Satz 2 BGB mittels einer Anbindung des Anspruchs an die zur Schadensbeseitigung getätigten Aufwendungen erzielt, wird bei der modifizierten Zweckbindungstheorie die Zweckbindung des Anspruchs mittels privatautonomer Selbstbindung des Geschädigten erreicht. Die modifizierte Zweckbindungstheorie läßt sich somit auf die Formel bringen »von der Dispositionsfreiheit über den Ersatzbetrag zur Dispositionsfreiheit über die Herstellungsart selbst«. Die im Titel gestellte Frage »Ersatz fiktiver Kosten nach Allgemeinem Schadensrecht?« ist sonach zu verneinen.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 14
Kapitel 1: Einführung in Problem und Methode 17
I. Ersatz fiktiver Kosten – unterschiedlicher Diskussionsverlauf beim Sach- und Personenschaden 17
II. Ersatz fiktiver Kosten – Terminologie und Problemstellung 19
1. Terminologie 19
2. Problemstellung 21
III. Der Einfluß der kollektiven Ausgleichssysteme auf die Problematik des Ersatzes fiktiver Kosten 23
1. Der Einfluß des § 67 VVG 24
2. Der Einfluß des § 116 I SGB X 25
IV. Ersatz fiktiver Kosten – Dispositionsfreiheit oder Zweckbindung? 30
1. Die Dispositionsfreiheit des Geschädigten 31
2. Die klassischen Zweckbindungstheorien 32
3. Der aktuelle Meinungsstand 33
V. Methode und Gang der Untersuchung 34
1. Ausdifferenzierung des Schadensbegriffs? 35
2. Fallgruppenbildung und topische Kasuistik 36
3. Das Rechtsprinzip als „erste Prämisse“, als „starting point“ der Rechtsfortbildung 37
a) Der „Grundsatz der Dispositionsfreiheit“ und das „Postulat der Zweckbindung“ als Rechtsprinzipien 38
b) Trennung von externer (= Richtigkeit der Prämisse) und interner Rechtfertigung (= logische Denkoperation) 39
c) Das Problem der Prinzipienkollision 42
4. Gang der Untersuchung 43
Kapitel 2: Die judizielle Konzeption: Dispositionsfreiheit und Zweckbindung 45
I. Phase (1): Vorbereitung und Grundlegung der Dispositionsfreiheit 45
1. Die „objektive Bemessung“ des „erforderlichen Geldbetrags“ i.S.d. § 249 S. 2 BGB – BGHZ 54, 82 45
2. Ersatz fiktiver Mehrwertsteuer bei der Eigenreparatur eines Kfz – BGHZ 61, 56 50
3. Ersatz von Finanzierungskosten – BGHZ 61, 346 52
4. Die Risikoverteilung in § 249 S. 1 und S. 2 BGB – BGHZ 63, 182 54
5. Zusammenfassung der Ergebnisse 56
II. Phase (2): Grundsatzurteil zur Dispositionsfreiheit – BGHZ 66, 239 57
1. Sachverhalt 58
2. Etablierung des „Grundsatzes der Dispositionsfreiheit“? Das Begründungskonzept in BGHZ 66, 239 59
3. Ersatz fiktiver Reparaturkosten trotz Veräußerung der beschädigten Sache 62
4. Dispositionsfreiheit und das „Vermögensumschichtungsargument“ 64
5. Dispositionsfreiheit und das „Gleichbehandlungsargument“ 67
6. Dispositionsfreiheit und das „Praktikabilitätsargument“ 68
7. Einschränkungen des „Grundsatzes der Dispositionsfreiheit“ 70
8. Zusammenfassung der Ergebnisse 72
III. Phase (3): Sondermeinung des 5. Senats? – BGHZ 81, 385 73
1. Unterschiedliche Behandlung von Kraftfahrzeug- und Grundstückschaden? BGHZ 81, 385 contra BGHZ 66, 239 73
2. Bestätigung der Sondermeinung durch das Urteil vom 5.3.1993 – BGH NJW 1993, 1793 77
3. Zusammenfassung der Ergebnisse 79
IV. Phase (4): Einschränkung der Dispositionsfreiheit durch Kostenvergleich und Wirtschaftlichkeitsgebot 79
1. Berechnungsgrundsätze für den Kostenvergleich – VersR 1985, 593 und VersR 1985, 865/963 79
a) „Zweites Gleichbehandlungsargument“ als Replik des 6. Senats – VersR 1985, 593 79
b) Faustformel: Reparaturkosten plus Minderwert = Wiederherstellungskosten abzüglich Restwert 81
c) Zusammenfassung der Ergebnisse 83
2. Modifizierungen des Kostenvergleichs – BGHZ 115, 364 und BGHZ 115, 375 84
a) Die Rolle des Restwerts im Kostenvergleich 85
b) Von der einfachen Kostenrechnung zum Gesamtkostenvergleich 88
3. Abstrakte oder konkrete Restwertberechnung? – BGH VersR 1992, 457 88
4. Abstrakt-objektives oder konkret-subjektives Integritätsinteresse? – BGH VersR 1992, 710 92
a) Kriterientrias: objektiver Maßstab – subjektsbezogene Schadensbetrachtung – diverse Billigkeitserwägungen 92
b) Das schadensrechtliche Bereicherungsverbot – ein Argument nur für die Restwertbestimmung? 95
c) Nachweis des Integritätsinteresses durch Eigenreparatur oder Fremdreparatur? 96
V. Phase (5): Grundsatzurteil zur Zweckbindung – BGHZ 97, 14 98
1. Die Ausgangsentscheidung: „Stärkungsmittelfall“ – VersR 1958, 176 99
a) Das „Verzögerungsargument“ 99
b) Das „Arm-Reich-Argument“ 101
c) Das „Mißbrauchsargument“ 101
2. Die flankierende Entscheidung: Der „Narbenfall“ – BGHZ 63, 295 102
3. Begründungskonzept in BGHZ 97, 14: Abgrenzung des Personenzum Sachschaden 104
a) Der Umkehrschluß aus dem „Vermögensumschichtungsargument“ 105
b) Das „Umgehungsargument“ 106
c) Zwischenergebnis 108
4. Bestätigung des zweiten „Grundsatzurteils“ durch den 9. Senat – NJW 1992, 3096 108
VI. Erste Zwischenbilanz: Bewertungen und Tendenzen 110
1. Der „Grundsatz der Dispositionsfreiheit“ – ein dogmatischer Torso 110
2. Tendenz zum konkret-subjektiven Maßstab 111
3. Gelungene Etablierung des „Grundsatzes der Dispositionsfreiheit“? 111
Kapitel 3: Die Protokolle der Zweiten Kommission (Prot. I 296 / 297) als Basis der „Dispositionsfreiheit“? 113
I. Das Streitentlastungsargument 115
II. Das An-Vertrauensargument 117
III. Das Abkoppelungsargument contra erweiterter Herstellungsbegriff 119
IV. Zweite Zwischenbilanz: das Scheitern der historisch-dogmatischen Grundlegung der Dispositionsfreiheit 126
Kapitel 4: Das Herstellungsprinzip und der Ersatz fiktiver Kosten 128
I. Restitution oder Kompensation? 128
1. Das Restitutionsprinzip als Leitprinzip des Gesetzes 128
2. Die historische Entwicklung des § 249 S. 2 BGB: vom reinen Geldersatzanspruch zum modifizierten Herstellungsanspruch 131
3. Vom „modifizierten Herstellungsanspruch“ zum „zweckgebundenen Herstellungsanspruch“ 138
II. Wandlungen des Herstellungsbegriffs 142
1. Herstellung des Zustands (= Reparatur und Ersatzbeschaffung) oder Herstellung der Sache (= Reparatur)? 142
a) Der faktische Herstellungsbegriff des historischen Gesetzgebers 142
b) Der wirtschaftliche Herstellungsbegriff der Rechtsprechung 144
c) Die Entwicklung des Herstellungsbegriffs in der Literatur 148
d) Zwischenergebnis 155
2. Der erweiterte Herstellungsbegriff: Ersatzbeschaffung durch Neubeschaffung bei gleichzeitigem Überkompensationsausgleich 155
III. Herstellungsprinzip und Interesse 159
1. Der Interessenbegriff 159
2. Die Interessen des Geschädigten bei der Abwicklung eines Sachschadens 163
a) Die Interessen bei der Herstellung durch Reparatur: Affektions-, Integritäts- und Wertinteresse 164
b) Die Interessen bei der Herstellung durch Ersatzbeschaffung: Integritäts- und Wertinteresse 171
c) Das Interesse bei nicht durchgeführter Herstellung: Wertinteresse 175
3. Die Interessen des Geschädigten bei der Abwicklung eines Körper- bzw. Gesundheitsschadens 177
a) Die Interessen bei einer durchgeführten Heilung: Integritäts- und Affektionsinteresse (1. Komponente) 177
b) Das Interesse bei nicht durchgeführter Heilung: Affektionsinteresse (2. und 3. Komponente) 179
IV. Dritte Zwischenbilanz: die Zusammenfassung der historischen und dogmatischen Grundlagen 180
1. Restitutionsprinzip als Leitprinzip des Gesetzes 180
2. Der Herstellungsbegriff: „Betätigung des Integritätsinteresses“ 181
3. Herstellungsprinzip und Interesse: Trennung von Schaden und Interesse 182
Kapitel 5: Die modifizierte Zweckbindungstheorie – Rechtsfortbildung im Spannungsfeld kollidierender Prinzipien 184
I. Die erforderlichen Kosten i.S.d. § 249 S. 2 BGB 185
II. Schadensersatz oder Aufwendungserstattung? Die Rolle des Aufwendungsbegriffs in der schadensrechtlichen Dogmatik zu § 249 S. 2 BGB 187
1. Der Anspruch aus § 249 S. 2 BGB – ein Erstattungsanspruch? 189
2. Vorschußthese oder Bedarfsschadenstheorie als Ausweg? 193
3. Der Einfluß des Aufwendungsbegriffs auf Schadensverständnis und Schadensart 197
4. Zwischenergebnis 205
III. Schadensrechtliches Bereicherungsverbot – Ausgleichsprinzip – Differenzhypothese 206
1. Das schadensrechtliche Bereicherungsverbot – die negative Zielbestimmung des Schadensrechts 207
2. Das Ausgleichsprinzip – die positive Zielbestimmung des Schadensrechts 209
3. Die Differenzhypothese – ein technisches Vergleichs- und Berechnungsverfahren zur Schadensermittlung? 211
IV. Die Ersetzungsbefugnis des Geschädigten nach § 249 S. 2 BGB 214
1. Die Rechtsnatur: Ersetzungsbefugnis – Wahlschuld (§ 262 BGB) – elektive Konkurrenz? 215
2. Von der Ersetzungsbefugnis zum umfassenden Gestaltungsrecht 216
3. Ergebnis: „Dispositionsfreiheit“ hinsichtlich des Ob und Wie der Schadensbeseitigung 223
V. Unmöglichkeit der Herstellung – das Verhältnis von § 249 S. 2 BGB zu § 251 I 1. Var. BGB 224
1. Verstoß gegen die „Konzeption des Gesetzes“? 224
2. Die Unmöglichkeit der Herstellung und das Gestaltungsrecht des Geschädigten 227
a) Objektive Unmöglichkeit und subjektives Unvermögen 227
b) Anfängliche und nachträgliche Unmöglichkeit 228
VI. Der fehlgeschlagene Herstellungsversuch 233
1. „Grundsatz der Dispositionsfreiheit“ 233
2. Die klassische Zweckbindungstheorie 237
3. Das Gestaltungsrecht des Geschädigten im Schadensabwicklungsverhältnis 238
VII. Der Ersatz fiktiver Kosten und die objektive Wertordnung des Grundgesetzes 240
1. Die Dispositionsfreiheit als „Eigentumsfreiheit mit anderen Mitteln“, Art. 14 GG? 241
2. Das Selbstbestimmungsrecht des Patienten, Art. 2 Ι, II i.V.m. Art. 1 I GG 244
VIII. Schadensabwicklung als Enttäuschungsverarbeitung 247
1. Bildung von Erwartungsstrukturen 247
2. Abwicklung von Enttäuschungen 248
IX. Das Effizienzprinzip – die ökonomische Analyse des Schadensrechts 253
1. Das Effizienzprinzip und die Ersetzungsbefugnis nach § 249 S. 2 BGB 255
2. Das Effizienzprinzip und das Wirtschaftlichkeitspostulat 257
3. Das Effizienzprinzip und die verschiedenen Schadensabwicklungskonzepte 258
Kapitel 6: Die Gestaltungsrechte im gesetzlichen Schadensabwicklungsverhältnis 259
I. Das Gestaltungsrecht des Geschädigten, § 249 S. 2 BGB 261
II. Das Gestaltungsrecht des Schädigers, § 251 II BGB 263
III. Ersatz fiktiver Kosten nach Allgemeinem Schadensrecht? 266
Literaturverzeichnis 270
Sachwortverzeichnis 281