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Das Rechtsinstitut der materiellen Präklusion in den Zulassungsverfahren des Umwelt- und Baurechts

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Oexle, A. (2001). Das Rechtsinstitut der materiellen Präklusion in den Zulassungsverfahren des Umwelt- und Baurechts. Unter besonderer Berücksichtigung des Europäischen Gemeinschaftsrechts und des Verfassungsrechts. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50481-7
Oexle, Anno. Das Rechtsinstitut der materiellen Präklusion in den Zulassungsverfahren des Umwelt- und Baurechts: Unter besonderer Berücksichtigung des Europäischen Gemeinschaftsrechts und des Verfassungsrechts. Duncker & Humblot, 2001. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50481-7
Oexle, A (2001): Das Rechtsinstitut der materiellen Präklusion in den Zulassungsverfahren des Umwelt- und Baurechts: Unter besonderer Berücksichtigung des Europäischen Gemeinschaftsrechts und des Verfassungsrechts, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-50481-7

Format

Das Rechtsinstitut der materiellen Präklusion in den Zulassungsverfahren des Umwelt- und Baurechts

Unter besonderer Berücksichtigung des Europäischen Gemeinschaftsrechts und des Verfassungsrechts

Oexle, Anno

Münsterische Beiträge zur Rechtswissenschaft, Vol. 139

(2001)

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Abstract

Der Autor greift mit dem Rechtsinstitut der materiellen Präklusion ein interessantes und praktisch bedeutsames Thema auf. Die sog. materielle Präklusion beeinflußt in erheblichem Ausmaße den gerichtlichen Rechtsschutz gegen komplexe Verwaltungsentscheidungen, weil sie die gerichtliche Durchsetzung von Rechtspositionen ausschließt, die nach Ablauf der verwaltungsverfahrensrechtlichen Einwendungsfrist geltend gemacht werden.

Um schneller zu bestandskräftigen Verwaltungsentscheidungen zu kommen, hat der Gesetzgeber das ursprünglich auf das Recht der Genehmigung von Großanlagen konzentrierte Einsatzfeld der materiellen Präklusion schrittweise erweitert. So bestimmt § 73 Abs. 4 S. 3 VwVfG für das allgemeine Planungsrecht, daß mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Einwendungen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Selbst im Bauordnungsrecht sind materielle Präklusionsnormen installiert worden. Die Verfassungsmäßigkeit der materiellen Präklusion gilt seit Anfang der achtziger Jahre als ausgemacht. Aus jeweils einer Entscheidung des BVerfG und des BVerwG leitet man ihre Vereinbarkeit mit dem Verfassungsrecht ab. Indessen sind die verfassungsrechtlichen Fragestellungen nicht ausgelotet worden. Dies gilt insbesondere in bezug auf die neuen Einsatzfelder der Präklusion im Planungs- und Bauordnungsrecht. Vor allem aber stellt sich die Frage, ob das Europäische Gemeinschaftsrecht der Anordnung der materiellen Präklusion entgegensteht. Diesbezüglich ist die Rechtslage noch völlig unklar.

Basierend auf einer soliden dogmatischen Einordnung der materiellen Präklusion verfolgt Anno Oexle das Ziel, alle Rechtsfragen dieses Instituts von Grund auf zu überdenken. Besondere Aufmerksamkeit wird dabei der gemeinschaftsrechtlichen Problematik gewidmet.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 11
Zielsetzung und Gang der Untersuchung 15
A. Wirkung und dogmatische Einordnung der materiellen Präklusion 17
I. Wirkung im Verwaltungsverfahren 17
II. Wirkung im Verwaltungsprozeß 18
1. Ausgangslage 19
2. Materielle Präklusion als Rechtsuntergang 19
3. Materielle Präklusion als Anspruchslähmung 22
4. Materielle Präklusion als Problem der Zulässigkeit oder Begründetheit einer Klage 25
a) Einordnung in die Klagebefugnis 25
b) Einordnung in das Rechtsschutzbedürfnis 26
c) Materielle Präklusion als Prozeßhindernis 29
d) Fazit 29
B. Gemeinschaftsrechtliche Zulässigkeit der materiellen Präklusion 32
I. Einleitung 32
II. Der Sachverhalt 33
III. Die Entscheidungsgründe 33
IV. Analyse und Einordnung dieser Entscheidung 36
1. Äquivalenz- und Effektivitätsgrundsatz 36
2. Das Vorabentscheidungsverfahren 37
a) Funktion 37
b) Normbereich und Beeinträchtigung 38
aa) Mögliche Konstellationen 38
bb) Die Konzeption des EuGH 39
c) Rechtfertigung 42
d) Exkurs: Übertragbarkeit der Rechtfertigungsmöglichkeit 47
V. Bewertung 50
VI. Verallgemeinerungsfähigkeit dieser Entscheidung 54
VII. Auswirkungen der Peterbroeck-Entscheidung auf das Rechtsinstitut der materiellen Präklusion 55
1. Vereinbarkeit mit den Geboten der Äquivalenz und Effektivität 55
a) Äquivalenzgrundsatz 55
b) Effektivitätsgrundsatz 56
aa) Fristlänge 56
bb) Fristbeginn 58
cc) Ergebnis 59
2. Vereinbarkeit mit der Peterbroeck-Formel 60
a) Beeinträchtigung des Normbereichs des Art. 234 EG 60
b) Rechtfertigung dieser Beeinträchtigung 60
aa) Erste Rechtfertigungsebene 61
(1) Ordnungsgemäßer Ablauf des Verfahrens 61
(2) Rechtssicherheit 63
bb) Zweite Rechtfertigungsebene 64
cc) Fazit 66
VIII. Folgen der Unvereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht 66
1. Folgen für das Verwaltungsverfahren 68
2. Folgen für den Verwaltungsprozeß 68
C. Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der materiellen Präklusion 70
I. Einleitung 70
II. Prüfungsmaßstab 71
1. Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG 71
2. Die materiellen Grundrechte 73
3. Art. 103 Abs. 1 GG 73
4. Konkurrenzen 74
a) Verhältnis von Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG zu den materiellen Grundrechten 74
b) Verhältnis des Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG zu Art. 103 Abs. 1 GG 75
5. Ergebnis 77
III. Verfassungsrechtliche Legitimation 77
1. Ausgangslage 77
2. Grundlinien verfassungsrechtlicher Legitimation 78
a) Grundrechte des Projektträgers und staatliche Infrastrukturverantwortung 78
b) Gewaltenteilung 82
c) Effektivität, Beschleunigung und Konzentration 84
3. Verfassungsrechtliche Legitimation im konkreten Verfahrenszusammenhang 86
a) Reduzierte gerichtliche Kontrolldichte 86
b) Vielzahl der Verfahrensbeteiligten 90
c) Divergierende rechtliche Interessen 92
d) Ergebnis 95
4. Sonderfall: Der bergrechtliche Rahmenbetriebsplan 95
a) Vielzahl der Verfahrensbeteiligten - Divergierende rechtliche Interessen 95
b) Reduzierte gerichtliche Kontrolldichte 96
c) Ergebnis 98
5. Sonderfall: Die Baugenehmigung 98
a) Materielle Präklusion in der Bauordnung Baden-Württemberg 98
aa) Reduzierte gerichtliche Kontrolldichte 99
bb) Vielzahl der Verfahrensbeteiligten 100
cc) Divergierende rechtliche Interessen 101
dd) Ergebnis 102
b) Materielle Präklusion in der bayerischen Bauordnung 103
aa) Unterscheide zwischen Art. 71 Abs. 4 S. 2 BayBO und § 55 Abs. 2 S. 2 LBOBW 103
(1) Begriff des Vorhabens in Art. 71 Abs. 4 S. 1 BayBO 104
(2) Umfang des präklusionsbedrohten Personenkreises 104
bb) Ergebnis 105
6. Annex: Die Vorhabengenehmigung nach dem UGB-KomE 106
a) Vielzahl der Verfahrensbeteiligten - Divergierende rechtliche Interessen 106
b) Reduzierte gerichtliche Kontrolldichte 107
c) Fazit 108
IV. Kompetenz der Länder zum Erlaß materieller Präklusionsnormen 108
D. Voraussetzungen und Reichweite der Einwendungslast 111
I. Kenntnis vom Verfahren: Die Anforderungen an die Bekanntgabe der Planauslegung 111
II. Kenntnis vom Gegenstand des Verfahrens: Die Anforderungen an die auszulegenden Unterlagen 118
III. Einwendungsinhalt und Einwendungsfrist 119
1. Substantiierungsgrad 119
a) Konzeption des Bundesverwaltungsgerichts 124
b) Die in der Literatur vertretene Konzeption 125
c) Fazit 126
2. Einwendungsfrist 126
IV. Zeitliche Dimension der materiellen Präklusion 127
V Fazit 127
E.Ergebnisse 128
Literaturverzeichnis 132
Sachwortverzeichnis 142