Der Verzicht auf Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen
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Friehe, S. (1997). Der Verzicht auf Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen. Zugleich ein Beitrag zur Problematik strafprozessualer Absprachen. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48779-0
Friehe, Sabine. Der Verzicht auf Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen: Zugleich ein Beitrag zur Problematik strafprozessualer Absprachen. Duncker & Humblot, 1997. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48779-0
Friehe, S (1997): Der Verzicht auf Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen: Zugleich ein Beitrag zur Problematik strafprozessualer Absprachen, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-48779-0
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Der Verzicht auf Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen
Zugleich ein Beitrag zur Problematik strafprozessualer Absprachen
Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 103
(1997)
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Pricing
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Abkürzungen | 41 | ||
Erster Teil: Einführung in die Problematik | 43 | ||
Kapitel 1: Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen – Anwendungsbereich, gesetzliche Grundlagen, Hintergrund | 43 | ||
A. Das Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) | 45 | ||
B. Die Vorläufer der geltenden Regelung – Haftentschädigungsgesetz von 1898 und Untersuchungshaft-Entschädigungsgesetz von 1904 | 46 | ||
C. Funktion der Strafverfolgungsentschädigung im gegenwärtigen Recht | 49 | ||
Kapitel 2: Das Phänomen des Verzichts auf Strafverfolgungsentschädigung | 51 | ||
A. Belege aus Praxis und Wissenschaft, die auf den Verzicht aufmerksam machen | 51 | ||
B. Bisherige wissenschaftliche Auseinandersetzung um den Verzicht auf Strafverfolgungsentschädigung | 54 | ||
I. Behandlung des gewöhnlichen, von Absprachen unbeeinflußten Verzichts | 54 | ||
II. Behandlung des abgesprochenen Verzichts | 55 | ||
Kapitel 3: Denkbare Motive für den Verzicht auf Strafverfolgungsentschädigung | 57 | ||
A. Beweggründe für den einfachen, ohne Absicht der Verfahrensbeeinflussung erklärten Verzicht | 57 | ||
B. Motivlagen der Strafverfolgungsorgane, auf eine Verzichtserklärung hinzuwirken | 60 | ||
I. Fiskalische Interessen | 60 | ||
II. Hoffnung auf beschleunigten Abschluß des Strafverfahrens | 63 | ||
1. Beschleunigungseffekt als maßgebliches Motiv bei anderen Zugeständnissen, die Gegenstand strafprozessualer Absprachen sind | 64 | ||
2. Vergleichbarer Beschleunigungseffekt auch beim Verzicht auf Strafverfolgungsentschädigung? | 66 | ||
a) Beschleunigungseffekt eines Verzichts, der im Betrags- bzw. Festsetzungsverfahren erklärt wird | 67 | ||
b) Beschleunigungseffekt eines Verzichts, der im Grundverfahren erklärt wird | 68 | ||
III. Bestreben, eine “zusätzliche Belohnung” des Beschuldigten zu vermeiden / Denkzettelfunktion | 69 | ||
1. Parallele zwischen dem Verzicht auf Strafverfolgungsentschädigung und der Geldauflage nach § 153a Abs. 1 Nr. 2 StPO / § 153 Abs. 3 a.F. StPO | 70 | ||
2. Mangelnde Akzeptanz der im StrEG getroffenen Regelung | 72 | ||
a) Unbehagen über den Wegfall der Unschuldsklausel | 73 | ||
b) Folge: Bestreben der Praxis, als unbefriedigend empfundene Ergebnisse des StrEG zu korrigieren | 75 | ||
C. Motivlagen des Beschuldigten, durch Verzicht auf Strafverfolgungsentschädigung das Verfahren zu beeinflussen | 77 | ||
I. Reue / Beweis des guten Willens? | 77 | ||
II. Beschwichtigende Einwirkung auf die Strafverfolgungsorgane | 78 | ||
Kapitel 4: Eine wichtige Parallele – Der Verzicht auf Auslagenerstattung | 79 | ||
A. Äußerliche Gemeinsamkeiten zwischen Strafverfolgungsentschädigung und Auslagenerstattung | 80 | ||
B. Auswertung der BGH-Rechtsprechung, wonach die Strafverfolgungsentschädigung eine Erstattung von Auslagen einschließen kann | 82 | ||
C. Unterscheidung zwischen Auslagenerstattung und Strafverfolgungsentschädigung durch freiwilligen/unfreiwilligen Eintritt des Verlustes? | 83 | ||
D. Unterscheidung zwischen Auslagenerstattung und Strafverfolgungsentschädigung nach Wesen und Funktion der Ansprüche | 85 | ||
I. Auslagenerstattung als Ausgleich für Rechtsbeeinträchtigung? | 85 | ||
II. Auslagenerstattung als Gegenstück zu anderen Kostenvorschriften | 87 | ||
E. Unterschiedliche Verfügungsgewalt über die Ansprüche | 87 | ||
F. Folgerungen | 88 | ||
Zweiter Teil: Klärungen zum Begriff des “Verzichts” auf Strafverfolgungsentschädigung | 90 | ||
Kapitel 5: Möglichkeiten des (potentiell) Berechtigten, seine Entschädigung preiszugeben | 90 | ||
A. Verzicht auf den materiellen Entschädigungsanspruch | 91 | ||
B. Verzicht auf das verfahrensmäßige Recht, den festgestellten Anspruch auf Entschädigung geltend zu machen, § 10 Abs. 1 S. 1 StrEG | 91 | ||
C. Verzicht auf das verfahrensmäßige Recht, eine Entscheidung über die Entschädigungspflicht zu beantragen, § 9 Abs. 1 S. 3 StrEG | 92 | ||
D. Verzicht auf die nach § 8 Abs. 1 StrEG zu treffende Entscheidung über die Entschädigungspflicht | 92 | ||
E. Verstreichenlassen der in § 10 Abs. 1 S. 1/2 StrEG sowie in § 9 Abs. 1 S. 3 StrEG vorgesehenen Antragsfristen | 93 | ||
Kapitel 6: Der Bereich des Begriffes “Verzicht” | 94 | ||
A. Elemente für eine Definition des Verzichts | 94 | ||
I. Wesentliche Fälle des Verzichts im geltenden Recht | 95 | ||
II. § 397 Abs. 1 BGB als Grundlage einer allgemeinen Verzichtsdefinition? | 96 | ||
III. § 46 SGB I als Grundlage einer allgemeinen Verzichtsdefinition? | 98 | ||
IV. Der Begriff des Verzichts im üblichen Sprachgebrauch von Rechtsprechung und Literatur | 99 | ||
1. Preisgabe | 99 | ||
2. Vom Recht gewährte Begünstigung als Gegenstand der Preisgabe | 100 | ||
3. Preisgabe durch rechtsgeschäftliche Erklärung | 100 | ||
4. Erlöschen des Rechts als unmittelbar bewirkte Folge des Verzichts | 101 | ||
5. Einseitigkeit? | 102 | ||
6. Freiwilligkeit? | 103 | ||
V. Ergebnis: Definition des Verzichts | 105 | ||
B. Anwendung der Verzichtsmerkmale auf die verschiedenen Möglichkeiten, die Strafverfolgungsentschädigung preiszugeben | 105 | ||
I. Verzichtsmerkmale, die ohne weiteres vorliegen | 106 | ||
II. Problematische Fälle: Verstreichenlassen der Antragsfrist; Erklärung, keine Entschädigung geltend machen zu wollen | 107 | ||
Kapitel 7: Unterscheidung zwischen dem Verzicht und der verzichtsanbahnenden Absprache | 107 | ||
A. Der Verzicht als Verfügung, als ein “Erfüllungsgeschäft” | 108 | ||
B. “Verpflichtungsgeschäft” im Vorfeld des Verzichts auf Strafverfolgungsentschädigung | 110 | ||
I. Verbindliche Verpflichtung auf seiten der Strafverfolgungsorgane? | 110 | ||
II. Verbindliche Verpflichtung auf seiten des Beschuldigten? | 113 | ||
C. Konsequenz: Einführung des Begriffs der “verzichtsanbahnenden Absprache” | 114 | ||
D. Die verzichtsanbahnende Absprache als entscheidender Ansatz, den Einfluß der Strafverfolgungsorgane auf den Verzicht zu bewerten | 115 | ||
Dritter Teil: Untersuchungen über den Anspruch auf Strafverfolgungsentschädigung – Rechtsnatur und Entstehungszeitpunkt | 117 | ||
Vorbemerkung | 117 | ||
Kapitel 8: Rechtsnatur der Entschädigung nach dem StrEG | 118 | ||
A. Bisheriger Stand der Meinungen / Motive des Gesetzgebers | 118 | ||
B. Öffentlich-rechtlicher Charakter des Anspruchs | 120 | ||
I. Bedeutung der Bezugnahme auf das bürgerliche Recht für die Rechtsnatur der Entschädigung | 121 | ||
II. Rechtsnatur der Strafverfolgungsentschädigung im Lichte der gängigen Abgrenzungstheorien | 122 | ||
C. Strafverfolgungsentschädigung als Ausgleich für einen hoheitlichen Eingriff in ein (nichtvermögenswertes) Recht | 123 | ||
I. Nichtvermögenswerte Rechte als Gegenstand des Eingriffs? | 124 | ||
II. Bewältigung jener Fälle, in denen das StrEG den Eingriff in vermögenswerte Rechte entschädigt | 126 | ||
D. Strafverfolgung als Ursache eines Sonderopfers | 127 | ||
I. Darstellung der bisher herrschenden Meinung – Notwendigkeit der Überprüfung an den einzelnen vom StrEG erfaßten Fällen | 127 | ||
II. Begründung des Sonderopfers bei der Entschädigung für Urteilsfolgen, § 1 StrEG | 129 | ||
III. Der Zweifelsfall der Untersuchungshaft – Paeffgens Bedenken gegen die Annahme eines Sonderopfers | 131 | ||
1. Auseinandersetzung mit der Auffassung Paeffgens, der Untersuchungshäftling stehe einem Anscheinsstörer gleich | 131 | ||
2. Auseinandersetzung mit der Auffassung Paeffgens, die Ansprüche nach dem StrEG seien Ansprüche aus Gefährdungshaftung | 134 | ||
a) Struktur einer grundsätzlichen Haftung auf das Ganze? | 135 | ||
b) Berücksichtigung der besonderen Risikolage | 136 | ||
IV. Begründung des Sonderopfers bei der Untersuchungshaft – Anwendung der von der Rechtsprechung entwickelten Kriterien | 137 | ||
1. Schweretheorie des Bundesverwaltungsgerichts | 138 | ||
2. Materielle Rechtswidrigkeit der Untersuchungshaft / Ableitung des Sonderopfers aus Sinn und Zweck der Entschädigung | 141 | ||
a) Neubewertung als Voraussetzung der materiellen Rechtswidrigkeit? | 141 | ||
b) Kriterien für die materielle Rechtswidrigkeit der Untersuchungshaft. | 143 | ||
3. Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Schlechterstellung gegenüber solchen Untersuchungshäftlingen, die verurteilt werden | 146 | ||
V. Begründung des Sonderopfers bei den anderen Strafverfolgungsmaßnahmen nach § 2 Abs. 2/3 StrEG | 147 | ||
1. Begründung des Sonderopfers bei den in § 2 Abs. 2 StrEG genannten Strafverfolgungsmaßnahmen | 147 | ||
2. Begründung des Sonderopfers bei den in § 2 Abs. 3 StrEG genannten Strafverfolgungsmaßnahmen | 149 | ||
E. Ausscheiden der “sozialen Entschädigung” | 150 | ||
F. Ergebnis: Anspruch auf Strafverfolgungsentschädigung als gesetzlich geregelter Aufopferungsanspruch | 151 | ||
Kapitel 9: Entstehungszeitpunkt des Anspruchs auf Strafverfolgungsentschädigung | 152 | ||
A. Rechtskräftige Entscheidung des Betragsverfahrens als möglicher Entstehungszeitpunkt | 153 | ||
B. Rechtskräftige Grundentscheidung als möglicher Entstehungszeitpunkt | 154 | ||
C. Möglichkeiten, das Entstehen des Entschädigungsanspruchs früher anzusetzen als die herrschende Meinung? | 155 | ||
D. Begründung des Anspruchs durch die Unschuld? | 156 | ||
E. Begründung des Anspruchs durch Verhängung bzw. Vollziehung der Strafverfolgungsmaßnahme gegen den Unschuldigen? | 157 | ||
I. Keine Übertragbarkeit allgemeiner Grundsätze auf den spezialgesetzlich geregelten Fall | 157 | ||
II. Unschuld kein Anknüpfungspunkt für das Sonderopfer | 160 | ||
III. Keine angemessene Erfassung des Falles, daß ein Schuldiger freigesprochen wird | 161 | ||
F. Begründung des Anspruchs durch Verhängung bzw. Vollziehung der Strafverfolgungsmaßnahme, ohne daß es auf die Unschuld ankäme? | 162 | ||
I. Übertragung der von Reinisch vorgeschlagenen Lösung auf das Entschädigungsrecht | 163 | ||
II. Konstitutive Wirkung der Grundentscheidung als Folge der verfahrensrechtlichen Vorgaben des StrEG | 163 | ||
G. Zusammenfassung / Bedeutung der Grund- und der Betragsentscheidung für den Anspruch auf Entschädigung | 165 | ||
Vierter Teil: Rechtsmacht des Beschuldigten, auf Ansprüche und Rechte nach dem StrEG verzichten zu können | 167 | ||
Kapitel 10: Möglichkeit des Verzichts beim materiellen Anspruch auf Strafverfolgungsentschädigung | 167 | ||
A. Grundsätzliche Verzichtbarkeit von Ansprüchen aus Aufopferung | 167 | ||
B. Bestimmungen des StrEG, die für eine Verzichtbarkeit angeführt werden | 169 | ||
C. Verpflichtung des Beschuldigten, die Entschädigung wahrzunehmen? | 171 | ||
D. Ausschluß der Verzichtbarkeit durch Sinn und Zweck der Strafverfolgungsentschädigung? | 171 | ||
I. Vergleich zum Verzicht auf Sozialleistungen | 172 | ||
II. Rückverlagerung des Strafverfolgungsrisikos auf den Bürger? | 174 | ||
E. Ausschluß der Verzichtbarkeit im Hinblick auf die Unschuldsvermutung? | 174 | ||
I. Anwendbarkeit der Unschuldsvermutung im Entschädigungsverfahren | 175 | ||
II. Auswirkungen der Unschuldsvermutung auf das Entschädigungsverfahren | 176 | ||
F. Ausschluß der Verzichtbarkeit im Hinblick auf das Ziel der Strafverfolgungsentschädigung, Grundrechtseingriffe auszugleichen? | 177 | ||
I. Möglichkeit des Verzichts auf Grundrechte | 178 | ||
II. Auswirkungen auf die Verzichtbarkeit der Entschädigung | 180 | ||
Kapitel 11: Möglichkeit des Verzichts beim materiellen Anspruch auf Strafverfolgungsentschädigung: Ausschluß des Verzichts im Hinblick auf Dritte, insbesondere den Unterhaltsberechtigten? | 184 | ||
A. Bedenken gegen eine Verallgemeinerung des § 46 Abs. 2 SGB I | 184 | ||
I. Unsicherheiten in der Anwendung des § 46 Abs. 2 SGB I | 185 | ||
II. Unterschiede zwischen Sozialleistungen und Strafverfolgungsentschädigung | 186 | ||
1. Vertrauensaspekt | 186 | ||
2. Zeitliche Richtung | 187 | ||
3. Persönliche Verbundenheit | 187 | ||
B. Prüfungsansatz für § 11 StrEG | 189 | ||
C. Der Ersatzanspruch nach § 11 StrEG als eigener Anspruch des Unterhaltsberechtigten | 190 | ||
D. Folgen eines vom Beschuldigten erklärten Verzichts für den Ersatzanspruch des Unterhaltsberechtigten | 192 | ||
I. Folgen des Verzichts, falls bereits eine Grundentscheidung ergangen ist | 192 | ||
II. Folgen des Verzichts, falls noch keine Grundentscheidung ergangen ist und das Strafverfahren vor dem Gericht abgeschlossen wird | 193 | ||
1. Grundentscheidung als Tatbestandsvoraussetzung des Anspruchs aus § 11 StrEG | 193 | ||
2. Stand der Meinungen zur Frage, ob nach einem Verzicht eine Grundentscheidung zu treffen ist | 193 | ||
3. Maßgeblicher Gesichtspunkt: “Anlaß” für eine Grundentscheidung | 195 | ||
a) “Anlaß” zur Grundentscheidung – Anwendung dieses Kriteriums im allgemeinen | 195 | ||
b) “Anlaß” zur Grundentscheidung nach einem Verzicht auf Strafverfolgungsentschädigung | 198 | ||
4. Ergebnis: Verzicht ist kein Hindernis für den Ersatzanspruch nach § 11 StrEG | 199 | ||
III. Folgen des Verzichts, falls noch keine Grundentscheidung ergangen ist und das Strafverfahren vor der Staatsanwaltschaft abgeschlossen wird | 200 | ||
1. Kausalität zwischen Verzicht und Unterbleiben der Grundentscheidung? | 200 | ||
2. Ergebnis: Verzicht ist kein Hindernis für den Ersatzanspruch nach § 11 StrEG | 201 | ||
E. Bewertung: Anspruch des Unterhaltsberechtigten liefert keinen Grund gegen einen Verzicht auf den materiellen Entschädigungsanspruch | 202 | ||
F. Ergebnis: Auch im Hinblick auf Dritte kein Ausschluß des Verzichts | 203 | ||
Kapitel 12: Möglichkeit des Verzichts bei den zur Strafverfolgungsentschädigung gehörenden prozessualen Rechten | 204 | ||
A. Verzichtbarkeit beim Recht, den festgestellten Anspruch auf Entschädigung geltend zu machen, § 10 Abs. 1 S. 1 StrEG | 204 | ||
B. Verzichtbarkeit beim Recht auf die Grundentscheidung nach § 8 Abs. 1 StrEG | 205 | ||
I. Sprachliche Mißverständnisse um den “Verzicht auf die Grundentscheidung” | 205 | ||
II. Verfügungsbefugnis des Angeschuldigten/Angeklagten über die Grundentscheidung nach § 8 Abs. 1 StrEG? | 206 | ||
C. Verzichtbarkeit beim Recht, eine Entscheidung über die Entschädigungspflicht zu beantragen, § 9 Abs. 1 S. 3 StrEG | 208 | ||
I. Probleme im Hinblick auf den Anspruch des Unterhaltsberechtigten | 209 | ||
II. Eigenes Recht des Unterhaltsberechtigten, eine Entscheidung über die Entschädigungspflicht zu beantragen? | 210 | ||
1. Bedenken im Hinblick auf die Interessen des Beschuldigten | 210 | ||
2. Bedenken aus Wortlaut und Stellung der §§ 9 Abs. 1 S. 3, 11 StrEG | 212 | ||
3. Bedenken im Hinblick auf die allgemeine Verfahrensstellung des Unterhaltsberechtigten | 213 | ||
III. Abwägung der gegenseitigen Belange beim Verzicht auf das Antragsrecht des § 9 Abs. 1 S. 3 StrEG | 214 | ||
1. Eigene Interessen des Beschuldigten, den Verzicht auf das Antragsrecht bewirken zu können | 215 | ||
2. Kein Verstoß gegen bestehende Unterhaltspflichten | 216 | ||
3. Keine Verpflichtung des Gesetzgebers, dem Unterhaltsberechtigten Ersatz für den entgangenen Unterhalt zu verschaffen | 217 | ||
Fünfter Teil: Die Erklärung über den Verzicht – Voraussetzungen ihrer Wirksamkeit / Rechtsfolgen | 218 | ||
Kapitel 13: Frühester Zeitpunkt, zu dem ein wirksamer Verzicht erfolgen kann | 218 | ||
A. Verzicht nach rechtskräftiger Entscheidung des Betragsverfahrens | 218 | ||
B. Verzicht nach rechtskräftiger Grundentscheidung | 219 | ||
C. Verzicht vor rechtskräftiger Grundentscheidung | 220 | ||
I. Möglichkeit, auf künftige Ansprüche zu verzichten, und ihre Einschränkungen nach allgemeiner Lehre | 221 | ||
1. Verzichtbarkeit künftiger Ansprüche im Zivilrecht | 221 | ||
2. Verzichtbarkeit künftiger Ansprüche im öffentlichen Recht | 223 | ||
3. Rückschlüsse für das Recht der Strafverfolgungsentschädigung | 225 | ||
II. Unzulässigkeit des Verzichts vor Grundentscheidung wegen gesetzeswidriger Selbstbindung des Beschuldigten? | 225 | ||
III. Unzulässigkeit des Verzichts vor Grundentscheidung wegen Unabsehbarkeit der Verzichtsfolgen? | 228 | ||
D. Maßgebliche Einschränkung: Die aus der Strafverfolgung erwachsenen Folgen müssen abschätzbar sein | 230 | ||
I. Möglichkeit des Verzichts jedenfalls nach Beendigung der Maßnahme | 230 | ||
II. Möglichkeit des Verzichts auch unmittelbar vor Beendigung der Maßnahme | 231 | ||
III. Keine Möglichkeit des Verzichts, wenn die Beendigung der Maßnahme noch nicht absehbar ist | 232 | ||
Kapitel 14: Allgemeine Voraussetzungen für die Wirksamkeit des Verzichts | 233 | ||
A. Zugang der Verzichtserklärung | 233 | ||
I. Zugang einer Erklärung, mit der auf den materiellen Entschädigungsanspruch verzichtet wird | 234 | ||
1. Empfangszuständigkeit der Landeskasse | 234 | ||
2. Mögliche Empfangszuständigkeit beim ermittelnden Staatsanwalt oder beim Strafrichter | 235 | ||
3. Zugang, wenn der Verzicht während des Ermittlungsverfahrens erklärt wird | 236 | ||
a) Abgabe der Erklärung erfolgt vor der (Landes-)Staatsanwaltschaft | 237 | ||
b) Abgabe der Erklärung erfolgt vor der Bundesanwaltschaft | 238 | ||
4. Zugang, wenn der Verzicht während der Hauptverhandlung erklärt wird | 239 | ||
5. Zugang, wenn der Verzicht während des Zwischenverfahrens oder im Wiederaufnahmeverfahren erklärt wird | 240 | ||
II. Zugang einer Erklärung, mit der auf die Antragsrechte nach §§ 9 Abs. 1 S. 3, 10 Abs. 1 S. 1 StrEG verzichtet wird | 241 | ||
B. Annahmebedürftigkeit der Verzichtserklärung? | 241 | ||
I. Auseinandersetzung mit der Forderung, § 397 Abs. 1 BGB anzuwenden | 242 | ||
II. Kein grundsätzlicher Ausschluß der Möglichkeit, das Gestaltungsmittel des Vertrages zu wählen | 243 | ||
C. Form der einseitigen Verzichtserklärung | 245 | ||
D. Form des Verzichtsvertrages | 247 | ||
Kapitel 15: Rechtsfolgen eines wirksamen Verzichts | 248 | ||
A. Materielle Rechtsfolgen | 248 | ||
I. Folgen des Verzichts beim materiellen Anspruch auf Strafverfolgungsentschädigung | 248 | ||
II. Folgen des Verzichts beim Anspruch auf die Betragsentscheidung | 249 | ||
III. Folgen des Verzichts beim Anspruch auf die Grundentscheidung | 250 | ||
IV. Folgen des Verzichts beim Ersatzanspruch des Unterhaltsberechtigten | 250 | ||
B. Prozessuale Rechtsfolgen | 251 | ||
I. Folgen des Verzichts auf den materiellen Anspruch auf Strafverfolgungsentschädigung | 251 | ||
1. Unzulässigkeit etwaiger Anträge auf Entschädigung? | 251 | ||
2. Antrag auf Betragsentscheidung wird unbegründet | 252 | ||
3. Antrag auf Grundentscheidung bleibt begründet | 253 | ||
II. Folgen des Verzichts auf den Anspruch auf die Betragsentscheidung | 253 | ||
III. Folgen des Verzichts auf den Anspruch auf die Grundentscheidung | 254 | ||
Zwischenbilanz zum Verzicht auf Strafverfolgungsentschädigung | 255 | ||
Sechster Teil: Rechtstatsächliche Erkenntnisse zum Verzicht auf Strafverfolgungsentschädigung | 257 | ||
Vorbemerkung | 257 | ||
Kapitel 16: Bisher zur Verfügung stehende Quellen für rechtstatsächliche Daten über Verzichtserklärungen | 258 | ||
A. Veröffentlichte amtliche Statistiken | 258 | ||
B. Interne Erhebungen | 259 | ||
I. Schleswig-Holstein | 260 | ||
II. Hamburg | 262 | ||
Kapitel 17: Vorstellung der im Rahmen dieser Untersuchung durchgeführten Befragung | 263 | ||
A. Aktenstudium? | 263 | ||
B. Durchführung der Befragung | 264 | ||
I. Text des Fragebogens | 265 | ||
II. Erläuterungen zum Fragebogen | 270 | ||
1. Die Fragen A I–A IV und B I–B IV | 271 | ||
2. Die gemeinsamen Fragen unter Punkt C | 272 | ||
C. Rücklauf der Fragebögen – Konsequenzen | 273 | ||
I. Gründe für den geringen Rücklauf | 273 | ||
II. Konsequenzen | 275 | ||
Kapitel 18: Auswertung der Fragebögen | 276 | ||
A. Häufigkeit von Verzichtserklärungen | 276 | ||
B. Betroffene Strafverfolgungsmaßnahme beim Verzicht auf Strafverfolgungsentschädigung | 281 | ||
C. Zeitpunkt des Verzichts | 283 | ||
D. Motive für den Verzicht | 287 | ||
I. Bedeutung des Verzichts, der aus Großzügigkeit, Beweisnot oder ähnlichen Motiven erklärt wird | 292 | ||
II. Maßgebliche Motive für den Verzicht | 292 | ||
1. Hoffnung auf Einstellung des Verfahrens | 292 | ||
2. Hoffnung auf andere Vergünstigungen | 293 | ||
III. Ursachen für die Attraktivität verzichtsanbahnender Absprachen anläßlich von Verfahrenseinstellungen nach den §§ 153 ff. StPO | 295 | ||
1. Ausweichen vor rechtlichen Problemen | 295 | ||
2. Befriedigung darüber, daß der Beschuldigte nicht “ungeschoren” davongekommen ist | 296 | ||
IV. Der Verzicht als Verdachtssanktion | 297 | ||
E. Von wem geht die Initiative aus, zu einem Verzicht zu gelangen? | 297 | ||
F. Ablauf der Verhandlungen, die zum Verzicht führen / Einhaltung der getroffenen Absprache | 300 | ||
G. Ausgangslage für eine verzichtsanbahnende Absprache / Form und Verbindlichkeit | 304 | ||
Siebter Teil: Verzichtsanbahnende Absprachen, die auf eine Verfahrenseinstellung nach § 170 Abs. 2 S. 1 StPO abzielen | 310 | ||
Vorbemerkung | 310 | ||
Kapitel 19: Typische Situationen für verzichtsanbahnende Absprachen, die zur Einstellung nach § 170 Abs. 2 S. 1 StPO führen sollen | 311 | ||
A. Ausgangslage auf seiten der Staatsanwaltschaft | 311 | ||
B. Ausgangslage und Vorgehen auf seiten des Beschuldigten | 312 | ||
Kapitel 20: Rechtsnatur der verzichtsanbahnenden Absprache, die zur Einstellung nach § 170 Abs. 2 S. 1 StPO führen soll – Legalität der verzichtsanbahnenden Absprache unter handlungssystematischen Aspekten | 313 | ||
A. Verzichtsanbahnende Absprache als öffentlich-rechtlicher Vertrag? | 314 | ||
I. Kann der öffentlich-rechtliche Vertrag eine im Strafverfahren zulässige Prozeßhandlung sein? | 315 | ||
II. Folgerungen für die verzichtsanbahnende Absprache | 317 | ||
B. Verbleibende Möglichkeiten, zu einer Rechtsverbindlichkeit verzichtsanbahnender Absprachen zu gelangen | 318 | ||
I. Falsa demonstratio? | 318 | ||
II. Rechtliche Verbindlichkeit auch gegen den Willen der Beteiligten? | 319 | ||
III. Folgerungen für die weitere Terminologie dieser Untersuchung | 321 | ||
C. Mindesteigenschaft der verzichtsanbahnenden Absprache: Prozeßhandlung | 321 | ||
D. Schmidt=Hiebers Vorwegberatungs-Modell | 322 | ||
I. Wesentlicher Inhalt des Vorwegberatungs-Konzepts | 323 | ||
II. Konsequenzen des Vorwegberatungs-Konzepts für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit strafprozessualer Absprachen | 325 | ||
III. Analyse der von Schmidt=Hieber ins Feld geführten “Verständigungsfälle” | 327 | ||
IV. Konsequenzen aus der Analyse der von Schmidt=Hieber ins Feld geführten “Verständigungsfälle” | 330 | ||
V. Bestätigung durch den Kammerbeschluß des Bundesverfassungsgerichts von 1987 | 332 | ||
VI. Neuorientierung durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes? | 334 | ||
1. Bedeutung der BGH-Rechtsprechung, wonach “Zusagen” der Strafverfolgungsorgane Vertrauensschutz begründen können | 335 | ||
2. Schlußfolgerungen aus der weiteren Rechtsprechung des BGH zu den strafprozessualen Absprachen | 336 | ||
E. Vorwegberatungs-Modell und Rechtswirklichkeit strafprozessualer Verständigung / Konsequenzen für die verzichtsanbahnende Absprache | 338 | ||
I. Stellungnahmen auf dem 58. Deutschen Juristentag zur Rechtswirklichkeit strafprozessualer Verständigung | 338 | ||
II. Konsequenzen für die verzichtsanbahnende Absprache | 340 | ||
Kapitel 21: Kann es sich bei der auf Einstellung nach § 170 Abs. 2 S. 1 StPO gerichteten verzichtsanbahnenden Absprache vom Inhalt her um eine legale Verständigung handeln? | 341 | ||
A. Zulässiger Inhalt strafprozessualer Verständigung nach dem Vorwegberatungs-Konzept | 341 | ||
B. Beurteilung der verzichtsanbahnenden Absprache für den Fall, daß die Voraussetzungen einer Einstellung nach § 170 Abs. 2 S. 1 StPO vorliegen | 344 | ||
I. Verstoß gegen das Legalitätsprinzip oder den Amtsermittlungsgrundsatz? | 344 | ||
II. Verstoß gegen die aus § 170 Abs. 2 S. 1 StPO resultierende Einstellungspflicht | 345 | ||
III. Berücksichtigung des Restverdachts als Verstoß gegen Sinn und Zweck des StrEG | 346 | ||
C. Beurteilung der verzichtsanbahnenden Absprache für den Fall, daß die Voraussetzungen einer Einstellung nach § 170 Abs. 2 S. 1 StPO nicht vorliegen | 347 | ||
I. Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz | 347 | ||
1. Einlassung zum Tatvorwurf | 349 | ||
2. Inhalt der Einlassung | 350 | ||
II. Verstoß gegen das Legalitätsprinzip | 350 | ||
III. Berücksichtigung des Restverdachts als Verstoß gegen Sinn und Zweck des StrEG | 351 | ||
D. Rückschlüsse für die Anwendbarkeit des Vorwegberatungs-Konzepts | 352 | ||
Kapitel 22: Vereinbarkeit der auf Einstellung nach § 170 Abs. 2 S. 1 StPO gerichteten verzichtsanbahnenden Absprache mit der Unschuldsvermutung | 354 | ||
A. Äußerungen über die Schuld in der Einstellungsverfügung und in der verzichtsanbahnenden Absprache | 355 | ||
I. Verletzung der Unschuldsvermutung durch öffentliche Äußerungen über den weiter fortbestehenden Tatverdacht | 356 | ||
II. Verletzung der Unschuldsvermutung durch interne Äußerungen über den fortbestehenden Tatverdacht | 357 | ||
B. Die Ersatzsanktion “Verzicht” als eine mit Art. 6 Abs. 2 EMRK unvereinbare sanktionsähnliche Maßnahme | 358 | ||
I. Rechtsprechung des EGMR und des Bundesverfassungsgerichts zur Versagung einer staatlichen Leistung | 359 | ||
II. Fortführung der Rechtsprechung zur “Schuldspruchreife” durch das Bundesverfassungsgericht und das OLG München | 362 | ||
III. Folgerungen für den abgesprochenen Verzicht | 363 | ||
1. Die Fälle des Bundesverfassungsgerichts und des OLG München im Vergleich zum abgesprochenen Verzicht | 364 | ||
2. Bedeutung der Rechtsprechung für den abgesprochenen Verzicht | 365 | ||
3. Die verzichtsanbahnende Absprache: Unzulässige Schuldfeststellung oder zulässige Schuldprognose? | 367 | ||
a) Argumente, die gegen eine Schuldprognose sprechen | 367 | ||
b) Verletzung der Unschuldsvermutung, falls man gleichwohl eine bloße Schuldprognose annimmt | 368 | ||
aa) Rechtsprechung des EGMR | 368 | ||
bb) Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts | 370 | ||
c) Kritik an der Unterscheidung zwischen zulässigen Schuldprognosen und unzulässigen Schuldfeststellungen | 371 | ||
IV. Besonderer Strafcharakter des abgesprochenen Verzichts | 373 | ||
1. Objektive Strafelemente des Verzichts | 373 | ||
2. Subjektive Strafelemente des Verzichts | 375 | ||
C. Verbleibende Fragen | 376 | ||
I. Vereinbarkeit der verzichtsanbahnenden Absprache mit der Unschuldsvermutung, wenn die Voraussetzungen einer Einstellung nach § 170 Abs. 2 S. 1 StPO nicht vorliegen | 376 | ||
II. Verstoß gegen die Unschuldsvermutung, wenn der Beschuldigte oder sein Verteidiger die verzichtsanbahnende Absprache initiiert | 377 | ||
Kapitel 23: Vereinbarkeit der auf Einstellung nach § 170 Abs. 2 S. 1 StPO gerichteten verzichtsanbahnenden Absprache mit § 136a StPO | 378 | ||
A. Anwendbarkeit des § 136a StPO auf die verzichtsanbahnende Absprache | 378 | ||
I. Einlassung zum Tatvorwurf bei der verzichtsanbahnenden Absprache | 379 | ||
II. Anwendbarkeit des § 136a StPO, falls man eine Einlassung zum Tatvorwurf ablehnt | 380 | ||
1. Rechtliche Ähnlichkeit zwischen den Äußerungen, die bei einer verzichtsanbahnenden Absprache gemacht werden, und einer Vernehmung | 380 | ||
2. Regelungslücke | 381 | ||
III. Strafprozessuale Verständigung und Schutzzweck des § 136a StPO | 382 | ||
B. Subsumtion unter die Voraussetzungen des § 136a StPO | 385 | ||
I. Täuschung, § 136a Abs. 1 S. 1 StPO | 386 | ||
1. Beurteilung jener Fälle, in denen die Staatsanwaltschaft den Anstoß zur verzichtsanbahnenden Absprache gibt | 386 | ||
2. Beurteilung jener Fälle, in denen der Beschuldigte den Verzicht von sich aus anbietet | 387 | ||
II. Drohung mit einer nach dem Strafverfahrensrecht unzulässigen Maßnahme, § 136a Abs. 1 S. 3, 1. Alt. StPO | 389 | ||
III. Versprechen eines gesetzlich nicht vorgesehenen Vorteils, § 136a Abs. 1 S. 3, 2. Alt. StPO | 390 | ||
1. Verfahrenseinstellung nach § 170 Abs. 2 S. 1 StPO als gesetzlich nicht vorgesehener Vorteil | 390 | ||
a) Verfahrenseinstellung nach § 170 Abs. 2 S. 1 StPO als Vorteil | 390 | ||
b) Verfahrenseinstellung nach § 170 Abs. 2 S. 1 StPO als etwas gesetzlich nicht Vorgesehenes | 392 | ||
c) “Versprechensfähigkeit” des Vorteils | 393 | ||
2. Auslegung des Begriffs “Versprechen” | 396 | ||
C. Beteiligung des Verteidigers – Auswirkungen auf die Verletzung des § 136a StPO | 397 | ||
I. Der Verteidiger bedient sich selbst der in § 136a StPO erfaßten verbotenen Methoden | 397 | ||
II. Der Verteidiger handelt auf Veranlassung der Strafverfolgungsorgane | 398 | ||
1. Der Verteidiger selbst wird Objekt einer durch § 136a StPO verbotenen Beeinflussung | 398 | ||
2. Die Strafverfolgungsorgane veranlassen den Verteidiger, den Beschuldigten zu beeinflussen | 399 | ||
III. Die Strafverfolgungsorgane nutzen das Vorgehen des Verteidigers aus | 399 | ||
Kapitel 24: Verbleibende Gesichtspunkte zu der auf Einstellung nach § 170 Abs. 2 S. 1 StPO gerichteten verzichtsanbahnenden Absprache | 401 | ||
A. Verstoß gegen den Grundsatz “in dubio pro reo” | 401 | ||
B. Verstoß gegen den Grundsatz “nemo tenetur se ipsum prodere” sowie gegen den Grundsatz des fair trial | 402 | ||
C. Rechtfertigung der verzichtsanbahnenden Absprache durch den Grundsatz “volenti non fit iniuria”? | 403 | ||
Achter Teil: Verzichtsanbahnende Absprachen, die auf eine Verfahrenseinstellung nach § 153 Abs. 1 StPO abzielen | 406 | ||
Kapitel 25: Vorüberlegungen zum rechtlichen Rahmen, in dem die auf Einstellung nach § 153 Abs. 1 StPO gerichtete verzichtsanbahnende Absprache getroffen wird | 406 | ||
A. Gründe, warum nur selten eine Billigkeitsentschädigung nach §§ 153 Abs. 1 StPO, 3 StrEG gewährt wird | 406 | ||
B. Verknüpfungen zwischen der Einstellungsverfügung nach § 153 Abs. 1 StPO und der Billigkeitsentschädigung nach § 3 StrEG | 408 | ||
I. Möglichkeiten, die Frage der Entschädigung mit der Einstellungsentscheidung zu verknüpfen | 409 | ||
II. Konsequenzen für die Beurteilung verzichtsanbahnender Absprachen, die auf eine Einstellung nach § 153 Abs. 1 StPO abzielen | 410 | ||
C. Rechtsnatur einer verzichtsanbahnenden Absprache, die anläßlich einer Verfahrenseinstellung nach § 153 Abs. 1 StPO getroffen wird | 410 | ||
D. Ist die in § 153 Abs. 1 StPO vorgesehene gerichtliche Zustimmung geeignet, Bedenken gegen eine verzichtsanbahnende Absprache zu mindern? | 412 | ||
I. Begrenzter Wirkbereich des Zustimmungserfordernisses | 412 | ||
II. Mangelnde Information des Gerichts über die verzichtsanbahnende Absprache | 413 | ||
III. Keine Zuständigkeit des zustimmenden Gerichts, auch die Entschädigungsfrage zu beurteilen | 414 | ||
Kapitel 26: Überprüfbarkeit von Entscheidungen, die im Rahmen der §§ 153 StPO, 3 StrEG getroffen werden | 415 | ||
A. Sind die Entscheidungen nach §§ 153 StPO, 3 StrEG “kontrollfrei”? | 416 | ||
I. Überprüfbarkeit der Entscheidung nach § 3 StrEG | 416 | ||
II. Überprüfbarkeit der Entscheidung nach § 153 StPO | 417 | ||
1. Konstruiert die Unanfechtbarkeit der Einstellungsverfügung, § 153 Abs. 1 StPO, einen kontrollfreien Entscheidungsspielraum? | 417 | ||
2. Konstruiert die Unanfechtbarkeit des Einstellungsbeschlusses, § 153 Abs. 2 S. 4 StPO, einen kontrollfreien Entscheidungsspielraum? | 418 | ||
3. Überprüfbarkeit im gesamten Bereich des § 153 StPO | 419 | ||
B. Übertragbarkeit der verwaltungsrechtlichen Lehren vom Beurteilungs- und Ermessensspielraum auf den Strafprozeß | 421 | ||
I. Meinungsstand in Literatur und Rechtsprechung zur Entscheidungsfindung in §§ 153 StPO, 3 StrEG | 421 | ||
II. Stehen die Regelungen über den Eröffnungsbeschluß einer Übertragung der Lehren vom Beurteilungs- und Ermessensspielraum entgegen? | 423 | ||
III. Stehen die Rechtsmittelvorschriften einer Übertragung der Lehren vom Beurteilungs- und Ermessensspielraum entgegen? | 425 | ||
Kapitel 27: Charakter und Struktur der Entscheidung nach § 3 StrEG | 429 | ||
A. Rechtsprechung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes zur Koppelung von unbestimmtem Rechtsbegriff und Kann-Ermächtigung | 429 | ||
B. Übertragbarkeit der zu § 131 Abs. 1 S. 1 AO a.F. ergangenen Entscheidung auf § 3 StrEG? | 430 | ||
C. Kritische Auseinandersetzung mit der bisherigen Auslegung des Billigkeitsbegriffs in § 3 StrEG | 432 | ||
I. Auswertung der Gesetzesmaterialien zu § 3 StrEG | 432 | ||
II. Grund, warum im Bereich der §§ 3, 4 StrEG die “Normal” fälle entschädigungslos enden | 434 | ||
1. Normalfall des § 4 StrEG: Verurteilung | 434 | ||
2. Normalfall des § 3 StrEG: Materielle Rechtmäßigkeit der Maßnahme bleibt offen | 434 | ||
3. Bestehen Bedenken, daß bei § 3 StrEG potentielle Sonderopfer unentschädigt bleiben? | 436 | ||
III. Ergebnis der Analyse: Abrücken von der Vorstellung, daß § 3 StrEG reine Ermessensvorschrift sei | 437 | ||
D. § 3 StrEG als Mischtatbestand? | 438 | ||
E. Eröffnung eines Beurteilungsspielraums durch den unbestimmten Rechtsbegriff der Billigkeit? | 440 | ||
Kapitel 28: Charakter und Struktur der Entscheidung nach § 153 Abs. 1 StPO | 442 | ||
A. Eröffnung eines Rechtsfolgeermessens? | 442 | ||
B. Ermessen nach Maßgabe der Nichtverfolgungsvoraussetzungen? | 444 | ||
C. Eröffnung eines Beurteilungsspielraums durch die unbestimmten Rechtsbegriffe | 445 | ||
Kapitel 29: Beurteilung einer auf Einstellung nach § 153 Abs. 1 StPO gerichteten verzichtsanbahnenden Absprache, falls die Voraussetzungen des § 153 Abs. 1 StPO ohnehin bereits vorliegen | 446 | ||
A. Verstoß gegen die aus § 153 Abs. 1 StPO resultierende Einstellungspflicht | 447 | ||
B. Berücksichtigung des Restverdachts als Verstoß gegen Sinn und Zweck des StrEG | 448 | ||
I. Situationen, in denen die auf Einstellung nach § 153 Abs. 1 StPO gerichtete verzichtsanbahnende Absprache vorkommt | 449 | ||
II. Wie wären die Restverdacht-Fälle auf der Grundlage der herrschenden Meinung zu behandeln? | 451 | ||
1. Maßstab der herrschenden Meinung: Wahrscheinlichkeit der Verurteilung | 452 | ||
2. Konsequenzen für die Beurteilung der verzichtsanbahnenden Absprache | 454 | ||
III. Kritik am Ansatz der herrschenden Meinung, die Billigkeitsentschädigung aufgrund einer Schuldprognose zu versagen | 455 | ||
1. Unvereinbarkeit von Schuldprognosen mit den Absichten des Gesetzgebers zu § 3 StrEG | 455 | ||
2. Unvereinbarkeit von Schuldprognosen mit dem parallelen Wortlaut der §§ 3, 4 StrEG | 456 | ||
3. Unvereinbarkeit von Schuldprognosen mit dem Ausnahmecharakter der Billigkeitsentschädigung | 456 | ||
IV. Rechtfertigung der von der h.M. vorgenommenen Auslegung durch die Rechtsprechung des EGMR und des Bundesverfassungsgerichts? | 457 | ||
V. Behandlung der Restverdacht-Fälle auf der Grundlage der hier vertretenen Meinung | 460 | ||
C. Verstoß gegen die Unschuldsvermutung sowie gegen den Grundsatz “in dubio pro reo” | 461 | ||
D. Verstoß gegen § 136a StPO | 463 | ||
Kapitel 30: Beurteilung einer auf Einstellung nach § 153 Abs. 1 StPO gerichteten verzichtsanbahnenden Absprache, falls die Voraussetzungen des § 153 Abs. 1 StPO nicht vorliegen | 464 | ||
A. Fälle, für die eine auf Herstellung der Einstellungsvoraussetzungen gerichtete verzichtsanbahnende Absprache in Betracht kommt | 464 | ||
B. Einfluß eines Entschädigungsverzichts auf das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung | 466 | ||
C. Einfluß eines Entschädigungsverzichts auf das Maß der potentiellen Schuld | 467 | ||
I. Wiedergutmachung des Schadens? | 467 | ||
II. Verschafft die Preisgabe der Strafverfolgungsentschädigung dem Opfer Genugtuung? | 468 | ||
III. Zeugt die Preisgabe der Strafverfolgungsentschädigung von Reue und Einsicht? | 469 | ||
IV. Zur Möglichkeit, angesichts der Folgen des Strafverfahrens den Maßstab der Schuldbewertung zu lockern | 470 | ||
D. Herbeiführung der Einstellungsvoraussetzungen nur in gesetzlich zulässiger Weise | 472 | ||
I. Verzichtsanbahnende Absprache als Verstoß gegen § 51 StGB | 473 | ||
1. Kernaussage des § 51 StGB: Anrechnung erfolgt – automatisch – auf der Stufe der Vollstreckung | 474 | ||
2. § 5 Abs. 1 Nr. 1 StrEG als ergänzende und bestätigende Regelung | 475 | ||
II. Verzichtsanbahnende Absprache als Verstoß gegen §§ 69 Abs. 1, 69a Abs. 4, 70 Abs. 1/2 StGB | 476 | ||
III. Verzichtsanbahnende Absprache als Verstoß gegen die Regelungen des StrEG über das Betragsverfahren | 478 | ||
IV. Verzichtsanbahnende Absprache als Verstoß gegen die Regelungen des StrEG über das Grundverfahren | 479 | ||
E. Verletzung des Gesetzes auch durch die Motive, von denen die Staatsanwaltschaft sich bei der verzichtsanbahnenden Absprache leiten läßt | 480 | ||
I. Verhinderung des gerichtlichen Verfahrens als Verstoß gegen das Legalitätsprinzip und den Amtsermittlungsgrundsatz | 481 | ||
II. Verdacht als Grundlage für den Verlust der Entschädigung | 482 | ||
III. Verstoß gegen § 136a StPO | 483 | ||
F. Zusammenfassung | 484 | ||
Neunter Teil: Verzichtsanbahnende Absprachen, die auf eine Verfahrenseinstellung nach § 153a Abs. 1 StPO oder nach § 154 Abs. 1 StPO abzielen | 485 | ||
Kapitel 31: Grundsätzliche Möglichkeit einer Entschädigung bei § 153a StPO | 485 | ||
A. Ausschluß der Entschädigung, weil bei § 153a StPO keine wirkliche Ermessensentscheidung erfolge? | 486 | ||
B. Ausschluß der Entschädigung in analoger Anwendung des § 467 Abs. 5 StPO? | 488 | ||
I. Regelungslücke / Gesetzessystematik | 488 | ||
II. Übertragbarkeit des hinter § 467 Abs. 5 StPO vermuteten Sanktionsgedankens? | 490 | ||
III. Übertragbarkeit des in § 467 Abs. 5 StPO enthaltenen Verrechnungsgedankens? | 491 | ||
1. Bedenken gegen die Verrechnung aus § 13 Abs. 2 StrEG | 492 | ||
2. Bedenken gegen die Verrechnung aus der Zuständigkeitsregelung des StrEG | 494 | ||
3. Bedenken gegen die Verrechnung aus § 153a StPO | 494 | ||
C. Ergebnis: Anspruch auf Strafverfolgungsentschädigung kann auch bei § 153a StPO bestehen | 496 | ||
Kapitel 32: Beurteilung einer auf Einstellung nach § 153a Abs. 1 StPO gerichteten verzichtsanbahnenden Absprache | 496 | ||
A. Vergleich des § 153a Abs. 1 StPO mit § 153 Abs. 1 StPO | 497 | ||
I. Gemeinsame Strukturen zwischen § 153 Abs. 1 StPO und § 153a Abs. 1 StPO | 498 | ||
II. Unterschiede zwischen § 153 Abs. 1 StPO und § 153a Abs. 1 StPO sowie ihre rechtliche Qualifizierung | 500 | ||
B. Folgerungen aus der weitgehenden Parallelität zwischen § 153a Abs. 1 StPO und § 153 Abs. 1 StPO | 501 | ||
C. Möglichkeit, den Verzicht auf Strafverfolgungsentschädigung zum Gegenstand einer Auflage oder Weisung zu machen? | 503 | ||
I. Verzicht auf Strafverfolgungsentschädigung als Geldauflage, § 153a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StPO | 504 | ||
II. Verzichtsauflage und Regelungen des StrEG | 505 | ||
III. Eignung des Verzichts, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen? | 507 | ||
1. Verzicht und öffentliches Interesse an der Strafverfolgung in den Normalfällen der Einstellung nach § 153a Abs. 1 StPO | 508 | ||
2. Verzicht und öffentliches Interesse an der Strafverfolgung, sofern eine Entschädigung nach § 3 StrEG billig ist | 509 | ||
D. Auswirkungen auf die Zulässigkeit der verzichtsanbahnenden Absprache | 511 | ||
Kapitel 33: Verzichtsanbahnende Absprachen, die anläßlich von Verfahrenseinstellungen nach § 154 Abs. 1 StPO getroffen werden | 511 | ||
A. Grundsätzliche Möglichkeit eines Entschädigungsanspruchs im Anschluß an eine Verfahrenseinstellung nach § 154 Abs. 1 StPO | 512 | ||
I. Steht die Vorläufigkeit der Einstellung bei § 154 StPO einer Entschädigung entgegen? | 513 | ||
II. Stehen Sinn und Zweck des § 154 StPO einer Entschädigung entgegen? | 514 | ||
1. “Neutralisierungsfunktion” des § 154 StPO steht der Entschädigung nicht entgegen | 514 | ||
2. Lösung: Einschränkung der Entschädigungsfälle über § 3 StrEG | 515 | ||
B. Rechtsnatur und Wirksamkeit einer auf Einstellung nach § 154 Abs. 1 StPO gerichteten verzichtsanbahnenden Absprache | 516 | ||
I. Verzichtsanbahnende Absprache und Einstellungsvoraussetzungen bei § 154 Abs. 1 Nr. 1 StPO | 516 | ||
1. Fälle, in denen die Voraussetzungen einer Einstellung ohnehin bereits vorliegen | 517 | ||
2. Fälle, in denen die Voraussetzungen einer Einstellung noch nicht vorliegen | 518 | ||
a) Einfluß des Verzichts auf das Strafmaß wegen des (Rest-) Verdachts B? | 519 | ||
b) Einfluß des Verzichts auf den Umfang von Maßregeln der Besserung und Sicherung wegen des (Rest-)Vorwurfs B? | 521 | ||
II. Verzichtsanbahnende Absprache und Einstellungsvoraussetzungen bei § 154 Abs. 1 Nr. 2 StPO | 522 | ||
1. Fälle, in denen die Voraussetzungen einer Einstellung ohnehin bereits vorliegen | 523 | ||
2. Fälle, in denen die Voraussetzungen einer Einstellung noch nicht vorliegen | 524 | ||
Zehnter Teil: Verzichtsanbahnende Absprachen, die nach dem Abschluß des Ermittlungsverfahrens getroffen werden | 526 | ||
Vorbemerkung | 526 | ||
Kapitel 34: Parallelen und Unterschiede zwischen verzichtsanbahnenden Absprachen im Ermittlungs- und im Hauptverfahren | 527 | ||
A. Weitgehende Übereinstimmung bei den Verfahrensergebnissen, denen die verzichtsanbahnende Absprache dienen soll | 527 | ||
B. “Multipolarität” der verzichtsanbahnenden Absprache, die im Hauptverfahren getroffen wird | 528 | ||
I. Mögliche Beteiligte an der verzichtsanbahnenden Absprache | 529 | ||
II. Gericht als maßgeblicher Beteiligter der verzichtsanbahnenden Absprache | 529 | ||
C. Wo liegen die rechtlich bedeutsamen Unterschiede zwischen verzichtsanbahnenden Absprachen im Ermittlungs- und im Hauptverfahren? | 531 | ||
Kapitel 35: Rechtliche Beurteilung verzichtsanbahnender Absprachen, die im Hauptverfahren getroffen werden | 532 | ||
A. Verstoß gegen das Entscheidungs-Prozedere des StrEG | 533 | ||
B. Verstoß gegen die Unschuldsvermutung | 534 | ||
I. Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur “Schuldspruchreife” | 535 | ||
II. Grundsätzliche Bedenken gegen das Konzept der Schuldspruchreife | 536 | ||
III. Bedeutung der “Schuldspruchreife” für das Entschädigungsrecht | 536 | ||
IV. Keine “Schuldspruchreife” in den typischen Situationen der verzichtsanbahnenden Absprache | 538 | ||
V. Unschuldsvermutung und Zustimmung des Beschuldigten/Angeklagten nach §§ 153 Abs. 2 S. 1, 153a Abs. 1 S. 1 / Abs. 2 S. 1 StPO | 539 | ||
C. Verstoß gegen § 136a StPO | 540 | ||
I. Möglicher Neuansatz im Hinblick auf das Richterbild der Strafprozeßordnung | 541 | ||
II. Kritische Stellungnahme | 542 | ||
D. Probleme, die mit den im Hauptverfahren typischen Prozeßgrundsätzen und Beteiligungsrechten auftreten können | 545 | ||
I. Diskussionsstand um die strafprozessuale Verständigung im allgemeinen. | 545 | ||
II. Übertragung des allgemeinen Diskussionsstandes auf die verzichtsanbahnende Absprache | 547 | ||
III. Im Einzelfall zu beachtende Anforderungen | 548 | ||
E. Zusammenfassung | 549 | ||
Kapitel 36: Besorgnis der Befangenheit gegenüber dem Richter, der eine verzichtsanbahnende Absprache trifft oder anstrebt | 549 | ||
A. Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Befangenheit bei strafprozessualen Absprachen | 550 | ||
B. Unzureichende Einbeziehung aller Beteiligten als Befangenheitsgrund auch bei der verzichtsanbahnenden Absprache | 551 | ||
C. Besorgnis der Befangenheit unmittelbar durch die verzichtsanbahnende Absprache | 552 | ||
I. Teilnahme des Richters an einer verzichtsanbahnenden Absprache als Befangenheitsgrund | 552 | ||
II. Angebot des Richters zur verzichtsanbahnenden Absprache als Befangenheitsgrund | 554 | ||
D. Denkbare Ausnahme von der Befangenheit bei § 153a Abs. 2 StPO | 556 | ||
E. Persönliche und sachliche Reichweite der Ablehnung wegen Befangenheit | 557 | ||
Kapitel 37: Rechtliche Beurteilung verzichtsanbahnender Absprachen, die im Zwischenverfahren oder nach Abschluß des Hauptverfahrens getroffen werden | 558 | ||
A. Verzichtsanbahnende Absprachen, die im Zwischenverfahren getroffen werden | 558 | ||
B. Verzichtsanbahnende Absprachen, die nach dem Abschluß des Hauptverfahrens getroffen werden | 559 | ||
I. Rechtliche Beurteilung der Absprache, die die Staatsanwaltschaft von einem Rechtsmittel abhalten soll | 559 | ||
II. Rechtliche Beurteilung der Absprache, die bei der Wiederaufnahme des Verfahrens getroffen wird | 561 | ||
III. Nochmals: Besondere Problematik des im Wiederaufnahmeverfahren erklärten Verzichts | 562 | ||
Zwischenbilanz zur verzichtsanbahnenden Absprache | 563 | ||
Elfter Teil: Straf- und Entschädigungsverfahren nach Verzicht und/oder verzichtsanbahnender Absprache | 565 | ||
Kapitel 38: Verfahrenslage, falls eine verzichtsanbahnende Absprache getroffen, aber (noch) nicht vollzogen wurde | 565 | ||
A. Denkbare Situationen / Vorläufiger Untersuchungsgegenstand | 565 | ||
B. Keine Pflicht zur Erfüllung der verzichtsanbahnenden Absprache | 566 | ||
C. Anfechtbarkeit von Entscheidungen, welche die Organe der Strafverfolgung nach einem Scheitern oder bei prozessualer Überholung der verzichtsanbahnenden Absprache treffen | 566 | ||
I. Anfechtbarkeit einer von der Staatsanwaltschaft vorgenommenen Einstellung nach §§ 170 Abs. 2 S. 1, 153 ff. StPO? | 567 | ||
II. Anfechtbarkeit einer von der Staatsanwaltschaft vorgenommenen Anklageerhebung? | 567 | ||
III. Anfechtbarkeit einer vom Gericht vorgenommenen Einstellung nach §§ 153 Abs. 2, 153a Abs. 2 StPO | 568 | ||
IV. Anfechtbarkeit einer vom Gericht vorgenommenen Einstellung nach § 154 Abs. 2 StPO | 570 | ||
V. Anfechtbarkeit eines vom Gericht gefaßten Eröffnungsbeschlusses? | 570 | ||
VI. Anfechtbarkeit einer vom Gericht vorgenommenen Verurteilung | 571 | ||
1. Absolute Revisionsgründe, § 338 StPO | 571 | ||
2. Relative Revisionsgründe, § 337 StPO | 572 | ||
VII. Anfechtbarkeit einer von der Staatsanwaltschaft vorgenommenen Rechtsmitteleinlegung? | 573 | ||
VIII. Anfechtbarkeit einer vom Gericht vorgenommenen Verwerfung des Wiederaufnahmeantrags | 574 | ||
IX. Anfechtbarkeit einer vom Gericht getroffenen Entscheidung, dem Angeschuldigten/Angeklagten keine Entschädigung zu gewähren | 574 | ||
X. Annex: Entschädigungsentscheidung, falls die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt hat | 575 | ||
D. Vertrauensschutz, wenn die Organe der Strafverfolgung einseitig von der verzichtsanbahnenden Absprache abrücken? | 576 | ||
I. Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur einseitig fehlgeschlagenen Verständigung | 576 | ||
II. Keine Rückwirkung für die verzichtsanbahnende Absprache | 576 | ||
E. Zusammenfassung | 577 | ||
Kapitel 39: “Überwindung” eines erklärten Verzichts auf Strafverfolgungsentschädigung | 578 | ||
A. Erklärung des Verzichts unter der Bedingung, daß der Absprache gemäß entschieden werde? | 578 | ||
I. Bedenken gegen die Zulässigkeit eines bedingten Verzichts | 579 | ||
II. Sinnlosigkeit einer Bedingung, daß der Verzicht nur bei absprachegemäßer Entscheidung wirksam werden soll | 581 | ||
B. Widerruf des Verzichts vor Zugang der Verzichtserklärung | 582 | ||
C. Anfechtbarkeit des auf Absprache beruhenden Verzichts? | 583 | ||
I. Täuschung und Drohung als Ansatz der Anfechtung | 583 | ||
II. Prozeßrechtliche Bedenken gegen eine Anfechtung des Verzichts | 584 | ||
III. Begrenzte Reichweite der Anfechtung nach § 123 Abs. 1 BGB | 586 | ||
D. Vorbedingung zur Unwirksamkeit des abgesprochenen Verzichts: “Nichtigkeit” der verzichtsanbahnenden Absprache | 587 | ||
I. Von der Rechtswidrigkeit zur “Nichtigkeit” der verzichtsanbahnenden Absprache | 588 | ||
II. Schwerwiegender und offenkundiger Rechtsverstoß bei der verzichtsanbahnenden Absprache | 589 | ||
III. Verzichtsanbahnende Absprache und Koppelungsverbot nach §§ 59 Abs. 2 Nr. 4, 56 Abs. 1 VwVfG | 590 | ||
IV. Verzichtsanbahnende Absprache und Koppelungsverbot nach §§ 59 Abs. 2 Nr. 4, 56 Abs. 2 VwVfG | 591 | ||
E. Unwirksamkeit des abgesprochenen Verzichts durch Fehleridentität mit der verzichtsanbahnenden Absprache | 592 | ||
I. Bedenken gegen eine bloße Erstattungslösung – Gedanke der Fehleridentität zwischen “Verpflichtungs-” und “Verfügungs”geschäft | 592 | ||
II. Typische Tatbestände von Fehleridentität im bürgerlichen Recht | 594 | ||
1. Elemente des Wuchers, § 138 Abs. 2 BGB, im abgesprochenen Verzicht | 595 | ||
2. Elemente der allgemeinen Sittenwidrigkeit, § 138 Abs. 1 BGB, im abgesprochenen Verzicht | 596 | ||
3. Elemente der Täuschung und der Drohung, § 123 Abs. 1 BGB, im abgesprochenen Verzicht | 597 | ||
III. Verstoß gegen das Koppelungsverbot als Fall öffentlich-rechtlicher Fehleridentität | 598 | ||
IV. Fehleridentität zwischen verzichtsanbahnender Absprache und abgesprochenem Verzicht | 600 | ||
F. Unwirksamkeit des abgesprochenen Verzichts wegen Unverwertbarkeit der verzichtsanbahnenden Absprache | 602 | ||
I. Analoge Anwendung des § 136a Abs. 3 S. 2 StPO | 602 | ||
1. Möglichkeit der Analogie | 603 | ||
2. Unverwertbarkeit als Rechtsfolge des § 136a Abs. 3 S. 2 StPO | 605 | ||
II. Unverwertbarkeit der verzichtsanbahnenden Absprache aus überwiegenden Gründen der Gerechtigkeit | 606 | ||
Kapitel 40: Möglichkeiten des Betroffenen, nach einem abgesprochenen Verzicht dennoch entschädigt zu werden | 607 | ||
A. Verfolgung der Entschädigung, falls die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren abgeschlossen hat | 608 | ||
B. Verfolgung der Entschädigung, falls das Gericht die Grundentscheidung nach § 8 Abs. 1 StrEG getroffen hat | 608 | ||
C. Verfolgung der Entschädigung, falls das Gericht die Grundentscheidung nach § 8 Abs. 1 StrEG unterlassen hat | 609 | ||
I. Nachholung der Grundentscheidung über das isolierte Beschlußverfahren oder über die sofortige Beschwerde? | 609 | ||
1. Vergleich des abgesprochenen Verzichts mit anderen Fällen, in denen die Grundentscheidung unterbleibt | 610 | ||
2. Weitere Gründe, die für die sofortige Beschwerde sprechen | 611 | ||
II. Weitere Probleme bei der Verfolgung der Entschädigung | 611 | ||
D. Übersicht über die Möglichkeiten des Betroffenen, nach abgesprochenem Verzicht dennoch Entschädigung zu erlangen | 612 | ||
Kapitel 41: Möglichkeiten der Strafverfolgungsorgane, auf den “Bruch” der verzichtsanbahnenden Absprache zu reagieren | 613 | ||
A. Nichtigkeit/Aufhebbarkeit der getroffenen verfahrensabschließenden Entscheidung? | 613 | ||
B. Fortgang des Verfahrens, wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren nach §§ 170 Abs. 2 S. 1, 153 ff. StPO eingestellt hat | 614 | ||
C. Fortgang des Verfahrens, wenn das Gericht entschieden hat | 615 | ||
D. Fortgang des Verfahrens, wenn die Staatsanwaltschaft es unterlassen hat, Rechtsmittel zu gebrauchen | 616 | ||
E. Fortgang des Verfahrens in Fällen der Wiederaufnahme | 616 | ||
Zwölfter Teil: Schlußbetrachtung | 618 | ||
Kapitel 42: Edelmütiger / abgesprochener Verzicht: Die beiden Varianten des Verzichts auf Strafverfolgungsentschädigung | 618 | ||
A. Ausgangs- und Motivenlage beim edelmütigen und beim abgesprochenen Verzicht | 619 | ||
B. Rechtliche Konstruktion beim edelmütigen und beim abgesprochenen Verzicht. | 620 | ||
C. Unterschiede in der Wirksamkeit | 621 | ||
Kapitel 43: Die verzichtsanbahnende Absprache im Vergleich zu anderen strafprozessualen Verständigungen | 622 | ||
A. Legale Vorwegberatung: Wirklichkeit – Wunschbild – Fiktion | 622 | ||
B. Keine Beschränkung der Absprachen-Problematik auf das gerichtliche Verfahren | 624 | ||
C. Bedeutung des “Festigkeitsgrades” einer Verständigung | 625 | ||
I. Keine rechtliche Erheblichkeit des “Festigkeitsgrades” bei der verzichtsanbahnenden Absprache | 626 | ||
II. Rechtliche Erheblichkeit des “Festigkeitsgrades” bei den anderen strafprozessualen Absprachen | 626 | ||
D. Sanktionsfunktion verzichtsanbahnender und sonstiger Absprachen | 628 | ||
I. Sanktionscharakter als Besonderheit der verzichtsanbahnenden Absprache? | 629 | ||
II. Sanktion für bloßen Verdacht | 631 | ||
E. Gründe, warum verzichtsanbahnende Absprachen trotz ihrer Illegalität getroffen werden | 632 | ||
Kapitel 44: Woher kommt das Phänomen der (verzichtsanbahnenden) Absprache und wie verändert es den Strafprozeß? | 633 | ||
A. Erkennbare Ursachen für (verzichtsanbahnende) Absprachen | 633 | ||
B. Nutznießer und Verlierer von (verzichtsanbahnenden) Absprachen | 635 | ||
I. Vorteil-/Nachteil-Bilanz bei der verzichtsanbahnenden Absprache | 635 | ||
II. Vorteil-/Nachteil-Bilanz bei den anderen, gängigen Absprachen | 636 | ||
Kapitel 45: Rechtspolitischer Ausblick | 638 | ||
A. Empfehlen sich gesetzgeberische Maßnahmen, verzichtsanbahnende Absprachen einzudämmen? | 638 | ||
I. Voraussichtliche weitere Entwicklung in der Praxis der verzichtsanbahnenden Absprache | 638 | ||
II. Risiken und verbleibender Spielraum für ein Eingreifen des Gesetzgebers | 640 | ||
B. Legalisierung verzichtsanbahnender Absprachen? | 642 | ||
C. Aussichten auf eine gesetzliche Regelung nach den Beschlüssen des 58. Deutschen Juristentages | 644 | ||
I. Die Beschlüsse des 58. Deutschen Juristentages und die Realität strafprozessualer Verständigung | 645 | ||
II. Ursachen für die Beschlüsse des Juristentages und für die Zurückhaltung des Gesetzgebers | 646 | ||
D. Standort der verzichtsanbahnenden Absprache im Rahmen künftiger Reformbestrebungen | 648 | ||
Zusammenfassung | 651 | ||
zum Ersten Teil | 651 | ||
zum Zweiten Teil | 652 | ||
zum Dritten Teil | 654 | ||
zum Vierten Teil | 655 | ||
zum Fünften Teil | 657 | ||
zum Sechsten Teil | 658 | ||
zum Siebten Teil | 659 | ||
zum Achten Teil | 663 | ||
zum Neunten Teil | 665 | ||
zum Zehnten Teil | 667 | ||
zum Elften Teil | 669 | ||
zum Zwölften Teil | 671 | ||
Literaturverzeichnis | 674 | ||
Verzeichnis der behandelten Vorschriften | 703 | ||
Sachverzeichnis | 708 |