Grenzen des Verwaltungshandelns durch Verträge und Absprachen
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Grenzen des Verwaltungshandelns durch Verträge und Absprachen
Tübinger Schriften zum Staats- und Verwaltungsrecht, Vol. 26
(1994)
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Die 1989 von Wolfgang Graf Vitzthum begründete Schriftenreihe kreist um Grundfragen des demokratischen und föderalen Verfassungsstaates sowie aktuelle Themen des Medien-, Finanz-, Umwelt-, Technik- und Verkehrsrecht. Darüber hinaus erscheinen Beiträge zur Rechtspolitik, zu Verwaltungsverfahren, zur Regierungs- und Verwaltungslehre sowie rechtsgeschichtlich orientierte Titel. Die Themenvielfalt steht in der Tradition der Breite und Farbigkeit der alten Staatswissenschaften. Die Publikationen sind Arbeiten aus dem Kreis der Tübinger Professoren für Öffentliches Recht und - nicht selten preisgekrönte - Dissertationen und Habilitationsschriften ihrer Schülerinnen und Schüler. Zahlreiche Bände sind Früchte von Beratungstätigkeiten im europäischen Integrationsprozeß, andere aus Gutachten für Parlaments- und Regierungsstellen, Kommunen und Verbände hervorgegangen.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Einleitung | 21 | ||
A. Problematik und Fragestellung | 21 | ||
I. Entwicklung und Wandel des Verwaltungsverfahrens | 21 | ||
II. Der Zusammenhang zwischen Legitimation und Kontrollierbarkeit des Verwaltungshandelns | 22 | ||
III. Der Zusammenhang zwischen Mißbrauchskontrolle und Legitimation des Verwaltungshandelns durch Verträge und Absprachen | 23 | ||
IV. Die Erforschung der Grenzen des Verwaltungshandelns durch Verträge und Absprachen – die Hauptaufgabe zur Fortentwicklung der Dogmatik des Verwaltungsvertrags | 24 | ||
V. Die Problemzonen des Verwaltungshandelns durch Verträge und Absprachen | 29 | ||
1. Wahlfreiheit der Verwaltung? | 29 | ||
2. Der öffentlich-rechtliche Vertrag – ein normativ-polysynthetisches Rechtsinstitut | 30 | ||
3. Dogmatische Defizite des öffentlichen Vertragsrechts | 32 | ||
4. Die Gefahren des Mißbrauchs von Verwaltungsverträgen und -absprachen | 34 | ||
VI. Das Verwaltungsvertragsrecht im Rechtsvergleich | 41 | ||
VII. Gibt es Ansätze für ein Verwaltungsvertragsrecht der Europäischen Union? | 42 | ||
VIII. Die Fragestellungen | 43 | ||
B. Begrifflichkeiten und Abgrenzungsfragen | 45 | ||
I. Vertrag und Absprache | 45 | ||
II. Vereinbarung, Verständigung und Vertrag | 45 | ||
III. Vertrag und Zusage | 46 | ||
IV. Öffentlich-rechtlicher Vertrag, verwaltungsrechtlicher Vertrag und Verwaltungsvertrag | 47 | ||
V. Subordinations- und koordinationsrechtlicher Vertrag | 48 | ||
C. Ziele und Risiken des konsensualen Verwaltungshandelns | 48 | ||
I. Ziele und Funktionen des konsensualen Verwaltungshandelns | 49 | ||
II. Risiken und Gefahren des konsensualen Verwaltungshandelns | 51 | ||
III. Die Funktion des Rechts als Mittel zur Risikobeherrschung und zum Schutz vor Machtmißbrauch | 52 | ||
D. Dogmatischer Ansatz und Gang der Untersuchung | 55 | ||
Kapitel 1: Die konsensualen Handlungsformen der Verwaltung | 59 | ||
A. Die Handlungsformen der Verwaltung | 59 | ||
I. Die Handlungsformen aufgrund der dualistischen Struktur der deutschen Rechtsordnung | 61 | ||
1. Öffentlich-rechtliche Handlungsformen | 62 | ||
2. Privatrechtliche Handlungsformen | 64 | ||
II. Die Formen des Verwaltungshandelns innerhalb der verschiedenen Phasen des Verwaltungsverfahrens | 64 | ||
B. Die Formen konsensualen Verwaltungshandelns | 66 | ||
I. Der Vertrag | 68 | ||
II. Die Absprache | 69 | ||
III. Der nach Mitwirkung des Verfahrensbeteiligten erlassene Verwaltungsakt | 70 | ||
C. Das Problem der nachträglichen Unterscheidung der Erscheinungsformen des Verwaltungshandelns | 71 | ||
I. Die Schwierigkeit bei der Abgrenzung eines subordinationsrechtlichen Vertrags von einem mitwirkungsbedürftigen Verwaltungsakt | 71 | ||
II. Die Schwierigkeiten bei der Abgrenzung eines öffentlich-rechtlichen Vertrags von einer Absprache | 78 | ||
D. Das Problem der Verknüpfung eines Verwaltungsakts mit einem öffentlich-rechtlichen Vertrag oder einer Absprache | 80 | ||
Zwischenergebnis | 82 | ||
Kapitel 2: Die Grenzen der Verwaltung bei der Wahl zwischen privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Rechtsformen | 84 | ||
A. Die Lehre von der Wahlfreiheit der Verwaltung | 86 | ||
B. Die Lehren von der fehlenden Disponibilität des Staates über seine Privatrechtssubjektivität | 89 | ||
I. Die Lehre vom öffentlichen Recht als zwingendem Sonderrecht des Staates | 89 | ||
II. Die Lehre von der fehlenden Privatrechtsfähigkeit des Staates | 92 | ||
III. Die aus der Ultra-Vires-Lehre abgeleitete beschränkte Privatrechtssubjektivität des Staates | 93 | ||
C. Die Lehren von der beschränkten Formenwahlfreiheit | 94 | ||
I. Die Kompetenztheorie | 94 | ||
II. Die Normfiktionstheorie | 96 | ||
III. Die Hoheitstheorie | 96 | ||
IV. Die Aufgabentheorie | 97 | ||
D. Die theorienprägenden Wertvorstellungen | 98 | ||
E. Die Bandbreite der rechtstheoretisch gestützten Abgrenzungsergebnisse | 100 | ||
F. Determinanten der Wahl zwischen öffentlich- und privatrechtlichen Rechtsformen | 102 | ||
I. Ablehnung der allgemeinen Wahlfreiheit | 102 | ||
II. Schranken der Wahlfreiheit der Verwaltung | 103 | ||
III. Wahl der Rechtsform in Zweifelsfällen vor verfassungsrechtlichem Hintergrund | 106 | ||
Zwischenergebnis | 110 | ||
Kapitel 3: Die Abgrenzung zwischen privat- und öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen | 111 | ||
A. Die Abgrenzung zwischen privat- und öffentlich-rechtlichen Verträgen | 111 | ||
I. Die Gegenstandstheorie | 113 | ||
II. Die rechtliche Einordnung von Verträgen in Zweifelsfällen | 114 | ||
B. Abgrenzung zwischen privat- und öffentlich-rechtlichen Absprachen | 119 | ||
Zwischenergebnis | 121 | ||
Kapitel 4: Freiheit der Wahl der Handlungsebene und des Handlungsinstrumentariums? | 122 | ||
A. Die Wahl zwischen der formalen und der informalen Handlungsebene | 122 | ||
I. Das Prinzip der Freiheit der Wahl der Handlungsebene | 122 | ||
II. Verfahrensrechtliche Schranken für die Freiheit der Wahl der informalen Handlungsebene | 128 | ||
III. Verfassungsrechtliche Schranken für die Freiheit der Wahl der informalen Handlungsebene | 130 | ||
1. Verfahrensgestaltung und verfassungsrechtliche Gestaltungsdirektiven | 130 | ||
2. Rechtsstaatliche Formerfordernisse und informale Handlungsformen | 133 | ||
3. Die schrankensetzende Bedeutung des Demokratieprinzips für die Wahl der informalen Handlungsebene | 134 | ||
4. Das Willkürverbot und das Kriterium der Gerechtigkeit als Schranke gegen die mißbräuchliche Wahl der Handlungsebene | 136 | ||
5. Das Effizienzkriterium und seine schrankensetzende Bedeutung für die Wahl der Handlungsebene | 136 | ||
IV. Legitimation eines etwaigen in der Wahl der Abspracheform liegenden Rechtsverstoßes durch „Kompensation“? | 143 | ||
B. Die Wahl der Vertragsform und der Form der Absprache anstelle einseitig-hoheitlicher Handlungsformen und deren Schranken | 144 | ||
I. Die Wahl des Vertrags als Ersatz für einseitig-hoheitliches Handeln des Staates und deren rechtliche Schranken | 144 | ||
1. Der einzelaktsvertretende Vertrag | 144 | ||
2. Der normersetzende und normabwendende Vertrag | 148 | ||
3. Der planersetzende, planabwendende und planvorbereitende Vertrag | 152 | ||
II. Die Wahl der Absprache als Ersatz für einseitig-hoheitliches Handeln des Staates und deren rechtliche Schranken | 153 | ||
1. Die einzelaktsvertretende Absprache | 154 | ||
2. Die normersetzende, normabwendende und normvorbereitende Absprache | 155 | ||
3. Die planersetzende, planabwendende und planvorbereitende Absprache | 156 | ||
C. Die Grenzen der Freiheit der Verwaltung bei der Erweiterung ihres Handlungsarsenals | 156 | ||
Zwischenergebnis | 157 | ||
Kapitel 5: Der rechtliche Rahmen für das Verwaltungshandeln durch privatrechtliche Verträge | 162 | ||
A. Die generelle Anwendung zivilrechtlicher Vorschriften und Grundsätze auf privatrechtliche Verträge der Verwaltung | 164 | ||
B. Die Überlagerung der zivilrechtlichen Kontrollmaßstäbe durch öffentlichrechtliche Vorschriften und Grundsätze | 164 | ||
C. Beispiele bereichsspezifisch ausgebildeter privatrechtlicher Verträge der Verwaltung | 168 | ||
I. Konzessionsverträge | 168 | ||
II. Privatrechtliche Verträge im Rahmen grenzüberschreitender interkommunaler Zusammenarbeit | 180 | ||
III. Vergabe von Bau- und Lieferaufträgen im öffentlichen Auftrags- und Beschaffungswesen | 185 | ||
Zwischenergebnis | 192 | ||
Kapitel 6: Der rechtliche Rahmen für das Verwaltungshandeln durch öffentlich-rechtliche Verträge | 194 | ||
A. Die Grundtypen öffentlich-rechtlicher Verträge | 195 | ||
I. Die koordinations- und subordinationsrechtlichen Verträge | 200 | ||
II. Die Verpflichtungs- und Verfügungsverträge | 205 | ||
III. Einseitig und zweiseitig verpflichtende Verträge | 207 | ||
IV. Öffentlich-rechtliche Verträge mit und ohne Sanktion | 208 | ||
V. Gesetzlich vertypte öffentlich-rechtliche Verträge mit speziellen Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen und Fehlerfolgen | 211 | ||
1. Vergleichsverträge | 211 | ||
2. Prozeßvergleiche | 215 | ||
3. Austauschverträge | 217 | ||
4. Gemischte Verträge | 221 | ||
B. Gestaltungsvielfalt im öffentlichen Vertragsrecht | 224 | ||
C. Das Recht der öffentlich-rechtlichen Verträge – eine Querschnittsmaterie | 229 | ||
D. Die Vorschriften des Bürgerlichen Rechts als Regelungsraster für die Gestaltung der öffentlich-rechtlichen Verträge | 232 | ||
I. Vertragsvorschriften des BGB – anerkannte Ergänzungsmaterie für die Lückenfüllung oder nur Grundmodell zur Bewältigung von Anwendungsproblemen? | 235 | ||
1. Die Geltung des Abstraktionsprinzips im öffentlichen Vertragsrecht | 237 | ||
2. Das Trennungsprinzip und die Kombination vertraglicher Regelungen mit einem Verwaltungsakt | 239 | ||
3. Ansprüche im Zusammenhang mit einem öffentlich-rechtlichen Vertragsverhältnis nach dem Vorbild des Bürgerlichen Gesetzbuchs | 242 | ||
II. Beispiele bürgerlich-rechtlich geprägter Gestaltungsformen | 245 | ||
1. Abstrakte und kausale Schuldanerkenntnisse in öffentlich-rechtlichen Verträgen | 245 | ||
2. Vereinbarung von Vertragsstrafen | 252 | ||
3. Vereinbarung von Verzugszinsen | 253 | ||
4. Schiedsklauseln und Schiedsabreden | 256 | ||
III. Das die Einhaltung der Grenzen des Verwaltungshandelns durch öffentlich-rechtliche Verträge sichernde zivilrechtlich geprägte Haftungssystem | 260 | ||
1. Die Folgen einer mißbräuchlichen Wahl des Handlungsmittels | 261 | ||
2. Die Folgen der Nichtigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrags | 262 | ||
Zwischenergebnis | 266 | ||
Kapitel 7: Die für die Gestaltung und Inhaltskontrolle von Verwaltungsverträgen geltenden Grundprinzipien | 271 | ||
A. Gibt es einen Grundsatz der Vertragsfreiheit der Verwaltung? | 272 | ||
B. Die Dispositionsbefugnis der Verwaltung als Voraussetzung der Vertragsgestaltungsfreiheit | 277 | ||
C. Das Prinzip der Vertragsbindung (pacta sunt servanda) und die Bestandskraft von Verwaltungsverträgen | 279 | ||
I. Bedeutung des Grundsatzes „pacta sunt servanda“ | 279 | ||
II. Die Unterscheidung zwischen wirksamen gesetzesabweichenden und nichtigen Verträgen | 281 | ||
III. Der Anwendungsbereich der Lehre vom Wegfall der Geschäftsgrundlage im öffentlichen Vertragsrecht | 284 | ||
IV. Die Bedeutung des Grundsatzes der Vertragsbindung als Fundamentalprinzip des Verwaltungsvertragsrechts und die Notwendigkeit der Einschränkung des Bindungsgrades im öffentlichen Interesse | 287 | ||
D. Die Einwilligung als Voraussetzung für die Wirksamkeit der Einwirkung auf den Rechtskreis des privaten Vertragspartners der Verwaltung – der Grundsatz „volenti non fit iniuria“ | 290 | ||
Zwischenergebnis | 293 | ||
Kapitel 8: Die Mißbrauchsschranken des Verwaltungsvertragsrechts | 295 | ||
A. Die Bestandskraft öffentlich-rechtlicher Verwaltungsverträge und die Funktion des Grundsatzes der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung als Schranke | 297 | ||
I. Reichweite der Schrankenfunktion | 297 | ||
II. Der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit und sein Konflikt mit Prinzipien des Vertragsrechts | 300 | ||
III. Konfliktlösung durch verfassungskonforme Auslegung der Nichtigkeitstatbestände? | 305 | ||
B. Die Bestandskraft zivilrechtlicher Verwaltungsverträge und die Funktion des Grundsatzes der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung als Schranke | 315 | ||
C. Die Funktion der Einwirkungs- und Kontrollpflichten der öffentlichen Hand als Schranke zur Verhinderung mißbräuchlicher Gestaltungen von Kooperationsverträgen der Verwaltung | 317 | ||
D. Das Willkürverbot und das Postulat der Gerechtigkeit als Maximen und Schranken der Vertragsgestaltung | 321 | ||
I. Das Verbot gleichheitswidriger Vertragsgestaltung | 321 | ||
II. Die Grenze des Institutsmißbrauchs | 322 | ||
III. Das Gebot der Systemkonformität der Behördenleistung | 324 | ||
IV. Grenzen der Verfahrensgerechtigkeit und des Drittschutzes bei drittbelastenden Effekten | 325 | ||
E. Die Funktion der Aufgabenzuweisungsnorm und der Handlungsermächtigung als die Dispositionsbefugnis begrenzende Zuständigkeitsbestimmungen | 330 | ||
F. Die Funktion gesetzlicher Zweckvorgaben als bindende Direktiven für die Vertragsgestaltung | 332 | ||
G. Gesetzliche Wertungen aus anderen Regelungsmaterien als systemübergreifende Maßstäbe der Inhaltskontrolle | 333 | ||
H. Das Koppelungsverbot als das rechtsstaatliche Gebot der Gerechtigkeit flankierende Mißbrauchsschranke | 339 | ||
I. Das rechtsstaatliche Koppelungsverbot und seine einfach-gesetzlichen Ausprägungen | 339 | ||
II. Das Koppelungsverbot in der einfach-gesetzlichen Ausprägung des § 56 VwVfG | 341 | ||
III. Der Inhalt des Koppelungsverbots | 342 | ||
I. Der Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit und seine einfachgesetzlichen Ausprägungen als das rechtsstaatliche Gebot der Gerechtigkeit flankierende Mißbrauchsschranke | 347 | ||
Zwischenergebnis | 348 | ||
Kapitel 9: Die sachspezifische Bedeutung des Koppelungs- und des Übermaßverbots im Rahmen wichtiger Vertragstypen (veranschaulicht anhand der Vertragstypen des Baurechts) | 352 | ||
A. Die Bedeutung des öffentlichen Baurechts für die dogmatische Entwicklung des Verwaltungsrechts | 353 | ||
B. Die sachspezifische Bedeutung des Koppelungs- und des Übermaßverbots im Baurecht | 359 | ||
I. Der Erschließungsvertrag | 359 | ||
1. Die vertragstypischen Charakteristika | 359 | ||
2. Die vertragstypische Bedeutung des Koppelungs- und des Übermaßverbots | 368 | ||
II. Der Vorausleistungsvertrag | 373 | ||
1. Die vertragstypischen Charakteristika | 373 | ||
2. Die vertragstypische Bedeutung des Koppelungs- und des Übermaßverbots | 373 | ||
III. Der Folgelastenvertrag | 374 | ||
1. Die vertragstypischen Charakteristika | 374 | ||
2. Die vertragstypische Bedeutung des Koppelungs- und des Übermaßverbots | 376 | ||
IV. Der Ablösungsvertrag | 377 | ||
1. Die vertragstypischen Charakteristika | 377 | ||
2. Die vertragstypische Bedeutung des Koppelungs- und des Übermaßverbots | 380 | ||
V. Der Einheimischenmodellvertrag | 381 | ||
1. Die vertragstypischen Charakteristika | 381 | ||
2. Die vertragstypische Bedeutung des Koppelungs- und des Übermaßverbots | 383 | ||
VI. Der Vorhabenträgervertrag | 384 | ||
1. Die vertragstypischen Charakteristika | 384 | ||
2. Die vertragstypische Bedeutung des Koppelungs- und des Übermaßverbots | 387 | ||
Zwischenergebnis | 389 | ||
Kapitel 10: Das Spannungsverhältnis zwischen den Mißbrauchsschranken und dem Prinzip der Freiwilligkeit der vertraglichen Pflichtenübernahme | 393 | ||
A. Praktische Beispielsfälle zur Veranschaulichung der kritischen Problemzone | 394 | ||
B. Das Kriterium der Freiwilligkeit als Legitimationsgrund für die Pflichtenerweiterung? | 407 | ||
I. Die Funktion der Grundrechte als Schutz vor Selbstgefährdung und Selbstschädigung | 408 | ||
II. Die Freiwilligkeit der Pflichtenübernahme und das rechtsstaatliche Koppelungs- und Übermaßverbot | 416 | ||
III. Konsens als Indiz für die „Freiwilligkeit“ des Handelns privater Vertragspartner der Verwaltung? | 417 | ||
IV. Die Freiwilligkeit der Pflichtenübernahme und die durch die Kompetenzordnung gezogenen Grenzen | 423 | ||
Zwischenergebnis | 425 | ||
Kapitel 11: Der verwaltungstypologische Rahmen der Gestaltungsfreiheit der Verwaltung im Verwaltungsvertragsrecht | 427 | ||
A. Hoheitsverwaltung | 428 | ||
I. Steuerrechtliche Verträge | 428 | ||
II. Ordnungsrechtliche Verträge | 433 | ||
B. Leistungsverwaltung | 439 | ||
I. Benutzungsverträge für kommunale Einrichtungen und Anlagen | 439 | ||
II. Subventionsverträge | 441 | ||
III. Sozialrechtliche Verträge nach den §§ 53 ff. SGB X | 444 | ||
C. Fiskalverwaltung | 445 | ||
Zwischenergebnis | 447 | ||
Kapitel 12: Der rechtliche Rahmen für das Verwaltungshandeln durch Absprachen | 449 | ||
A. Die grundsätzlich entsprechende Anwendbarkeit der zum verwaltungsrechtlichen Vertrag entwickelten Rechtsgrundsätze und ihre absprachenspezifischen Modifikationen | 450 | ||
B. Die Folgen der Rechtswidrigkeit von Absprachen und das ihre Einhaltung sichernde Anspruchssystem | 452 | ||
Zwischenergebnis | 454 | ||
Kapitel 13: Die verwaltungsinterne Kontrolle durch die Rechts- und Fachaufsichtsbehörden | 456 | ||
A. Verwaltungsverträge unter aufsichtsbehördlicher Kontrolle | 457 | ||
B. Absprachen der Verwaltung unter aufsichtsbehördlicher Kontrolle | 461 | ||
C. Verträge und Absprachen der Aufsichtsbehörden mit den zu beaufsichtigenden Verwaltungsträgern | 462 | ||
Zwischenergebnis | 464 | ||
Kapitel 14: Das Handeln der Verwaltung durch Verträge in rechtsvergleichender Sicht und im Rahmen des Gemeinschaftsrechts der Europäischen Union | 466 | ||
A. Der Vertrag als Handlungsmittel in der früheren DDR | 468 | ||
I. Die Kommunalverträge in der ehemaligen DDR | 469 | ||
II. Die Wirtschaftsverträge in der ehemaligen DDR | 472 | ||
Zwischenergebnis | 473 | ||
B. Der Vertrag als Handlungsmittel der Verwaltung in Frankreich | 473 | ||
I. Abgrenzung von privatrechtlichen Verträgen und öffentlich-rechtlichen Verträgen der Verwaltung | 473 | ||
II. Vertragstpyen des „contrat administratif“ | 476 | ||
III. Die Reichweite des Einflusses Privater auf die Gestaltung des „contrat administratif“ | 478 | ||
IV. Die Vorrangstellung der Verwaltung im öffentlichen Interesse | 479 | ||
V. Der Rechtsschutz des Vertragspartners der Verwaltung | 481 | ||
Zwischenergebnis | 482 | ||
C. Der Vertrag als Handlungsmittel der Verwaltung in England | 485 | ||
I. Abgrenzung von privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Verwaltungsverträgen? | 485 | ||
II. Die Verwaltungsverträge | 488 | ||
III. Die Reichweite des Einflusses Privater auf die Gestaltung von Verwaltungsverträgen | 488 | ||
Zwischenergebnis | 490 | ||
D. Der Vertrag als Handlungsmittel der Europäischen Union zur Vollziehung von Gemeinschaftsrecht | 490 | ||
I. Die Zulässigkeit von Verwaltungsverträgen nach dem Gemeinschaftsrecht | 491 | ||
II. Maßstäbe für die Inhaltskontrolle von gemeinschaftsrechtlichen Verwaltungsverträgen | 494 | ||
III. Die Zuständigkeit des EuGH für die Überprüfung von Verwaltungsverträgen auf ihre Vereinbarkeit mit Gemeinschaftsrecht | 497 | ||
IV. Notwendigkeit der Unterscheidung zwischen privat- und öffentlich-rechtlichen Verträgen im Gemeinschaftsrecht? | 497 | ||
Zwischenergebnis | 499 | ||
Kapitel 15: Ausblick und Ansätze für eine Fortentwicklung des Verwaltungsvertragswesens | 501 | ||
A. Wege zur Überwindung bzw. Reduzierung der Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen öffentlich- und privatrechtlichen Verträgen und zwischen konsensualen Handlungsformen | 501 | ||
B. Wege zur Eindämmung der Verstöße gegen die Mißbrauchsschranken im Vorfeld des Vertragsschlusses | 504 | ||
I. Eindämmung von Mißbräuchen im Verwaltungsvertragsrecht durch den Einsatz von neutralen Konfliktmittlern bzw. Ombudsmännern | 504 | ||
II. Einschaltung von Schiedsrichtern und Schiedsgerichten | 506 | ||
III. Eindämmung von Mißbräuchen im Verwaltungsvertragsrecht durch die Anforderung von Rechts- und Schiedsgutachten zur Konfliktbewältigung | 506 | ||
IV. Eindämmung von Mißbräuchen im Verwaltungsvertragsrecht durch die Intensivierung der Rechts- und Fachaufsicht | 507 | ||
C. Erarbeitung einer Vertragstypologie zur Herausbildung einer Dogmatik des Verwaltungsvertragsrechts? | 507 | ||
Zusammenfassung | 508 | ||
Literaturverzeichnis | 524 | ||
Personenregister | 557 | ||
Sachregister | 558 | ||
Vorschriftenregister | 587 |