Grenzen des Verwaltungshandelns durch Verträge und Absprachen
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Spannowsky, W. (1994). Grenzen des Verwaltungshandelns durch Verträge und Absprachen. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48246-7
Spannowsky, Willy. Grenzen des Verwaltungshandelns durch Verträge und Absprachen. Duncker & Humblot, 1994. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48246-7
Spannowsky, W (1994): Grenzen des Verwaltungshandelns durch Verträge und Absprachen, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-48246-7
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Grenzen des Verwaltungshandelns durch Verträge und Absprachen
Tübinger Schriften zum Staats- und Verwaltungsrecht, Vol. 26
(1994)
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Book Details
Pricing
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnisr | 9 | ||
Einleitung | 21 | ||
A. Problematik und Fragestellung | 21 | ||
I. Entwicklung und Wandel des Verwaltungsverfahrens | 21 | ||
II. Der Zusammenhang zwischen Legitimation und Kontrollierbarkeit des Verwaltungshandelns | 22 | ||
III. Der Zusammenhang zwischen Mißbrauchskontrolle und Legitimation des Verwaltungshandelns durch Verträge und Absprachen | 23 | ||
IV. Die Erforschung der Grenzen des Verwaltungshandelns durch Verträge und Absprachen – die Hauptaufgabe zur Fortentwicklung der Dogmatik des Verwaltungsvertrags | 24 | ||
V. Die Problemzonen des Verwaltungshandelns durch Verträge und Absprachen | 29 | ||
1. Wahlfreiheit der Verwaltung? | 29 | ||
2. Der öffentlich-rechtliche Vertrag – ein normativ-polysynthetisches Rechtsinstitut | 30 | ||
3. Dogmatische Defizite des öffentlichen Vertragsrechts | 32 | ||
4. Die Gefahren des Mißbrauchs von Verwaltungsverträgen und -absprachen | 34 | ||
VI. Das Verwaltungsvertragsrecht im Rechtsvergleich | 41 | ||
VII. Gibt es Ansätze für ein Verwaltungsvertragsrecht der Europäischen Union? | 42 | ||
VIII. Die Fragestellungen | 43 | ||
B. Begrifflichkeiten und Abgrenzungsfragen | 45 | ||
I. Vertrag und Absprache | 45 | ||
II. Vereinbarung, Verständigung und Vertrag | 45 | ||
III. Vertrag und Zusage | 46 | ||
IV. Öffentlich-rechtlicher Vertrag, verwaltungsrechtlicher Vertrag und Verwaltungsvertrag | 47 | ||
V. Subordinations- und koordinationsrechtlicher Vertrag | 48 | ||
C. Ziele und Risiken des konsensualen Verwaltungshandelns | 48 | ||
I. Ziele und Funktionen des konsensualen Verwaltungshandelns | 49 | ||
II. Risiken und Gefahren des konsensualen Verwaltungshandelns | 51 | ||
III. Die Funktion des Rechts als Mittel zur Risikobeherrschung und zum Schutz vor Machtmißbrauch | 52 | ||
D. Dogmatischer Ansatz und Gang der Untersuchung | 55 | ||
Kapitel 1: Die konsensualen Handlungsformen der Verwaltung | 59 | ||
A. Die Handlungsformen der Verwaltung | 59 | ||
I. Die Handlungsformen aufgrund der dualistischen Struktur der deutschen Rechtsordnung | 61 | ||
1. Öffentlich-rechtliche Handlungsformen | 62 | ||
2. Privatrechtliche Handlungsformen | 64 | ||
II. Die Formen des Verwaltungshandelns innerhalb der verschiedenen Phasen des Verwaltungsverfahrens | 64 | ||
B. Die Formen konsensualen Verwaltungshandelns | 66 | ||
I. Der Vertrag | 68 | ||
II. Die Absprache | 69 | ||
III. Der nach Mitwirkung des Verfahrensbeteiligten erlassene Verwaltungsakt | 70 | ||
C. Das Problem der nachträglichen Unterscheidung der Erscheinungsformen des Verwaltungshandelns | 71 | ||
I. Die Schwierigkeit bei der Abgrenzung eines subordinationsrechtlichen Vertrags von einem mitwirkungsbedürftigen Verwaltungsakt | 71 | ||
II. Die Schwierigkeiten bei der Abgrenzung eines öffentlich-rechtlichen Vertrags von einer Absprache | 78 | ||
D. Das Problem der Verknüpfung eines Verwaltungsakts mit einem öffentlich-rechtlichen Vertrag oder einer Absprache | 80 | ||
Zwischenergebnis | 82 | ||
Kapitel 2: Die Grenzen der Verwaltung bei der Wahl zwischen privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Rechtsformen | 84 | ||
A. Die Lehre von der Wahlfreiheit der Verwaltung | 86 | ||
B. Die Lehren von der fehlenden Disponibilität des Staates über seine Privatrechtssubjektivität | 89 | ||
I. Die Lehre vom öffentlichen Recht als zwingendem Sonderrecht des Staates | 89 | ||
II. Die Lehre von der fehlenden Privatrechtsfähigkeit des Staates | 92 | ||
III. Die aus der Ultra-Vires-Lehre abgeleitete beschränkte Privatrechtssubjektivität des Staates | 93 | ||
C. Die Lehren von der beschränkten Formenwahlfreiheit | 94 | ||
I. Die Kompetenztheorie | 94 | ||
II. Die Normfiktionstheorie | 96 | ||
III. Die Hoheitstheorie | 96 | ||
IV. Die Aufgabentheorie | 97 | ||
D. Die theorienprägenden Wertvorstellungen | 98 | ||
E. Die Bandbreite der rechtstheoretisch gestützten Abgrenzungsergebnisse | 100 | ||
F. Determinanten der Wahl zwischen öffentlich- und privatrechtlichen Rechtsformen | 102 | ||
I. Ablehnung der allgemeinen Wahlfreiheit | 102 | ||
II. Schranken der Wahlfreiheit der Verwaltung | 103 | ||
III. Wahl der Rechtsform in Zweifelsfällen vor verfassungsrechtlichem Hintergrund | 106 | ||
Zwischenergebnis | 110 | ||
Kapitel 3: Die Abgrenzung zwischen privat- und öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen | 111 | ||
A. Die Abgrenzung zwischen privat- und öffentlich-rechtlichen Verträgen | 111 | ||
I. Die Gegenstandstheorie | 113 | ||
II. Die rechtliche Einordnung von Verträgen in Zweifelsfällen | 114 | ||
B. Abgrenzung zwischen privat- und öffentlich-rechtlichen Absprachen | 119 | ||
Zwischenergebnis | 121 | ||
Kapitel 4: Freiheit der Wahl der Handlungsebene und des Handlungsinstrumentariums? | 122 | ||
A. Die Wahl zwischen der formalen und der informalen Handlungsebene | 122 | ||
I. Das Prinzip der Freiheit der Wahl der Handlungsebene | 122 | ||
II. Verfahrensrechtliche Schranken für die Freiheit der Wahl der informalen Handlungsebene | 128 | ||
III. Verfassungsrechtliche Schranken für die Freiheit der Wahl der informalen Handlungsebene | 130 | ||
1. Verfahrensgestaltung und verfassungsrechtliche Gestaltungsdirektiven | 130 | ||
2. Rechtsstaatliche Formerfordernisse und informale Handlungsformen | 133 | ||
3. Die schrankensetzende Bedeutung des Demokratieprinzips für die Wahl der informalen Handlungsebene | 134 | ||
4. Das Willkürverbot und das Kriterium der Gerechtigkeit als Schranke gegen die mißbräuchliche Wahl der Handlungsebene | 136 | ||
5. Das Effizienzkriterium und seine schrankensetzende Bedeutung für die Wahl der Handlungsebene | 136 | ||
IV. Legitimation eines etwaigen in der Wahl der Abspracheform liegenden Rechtsverstoßes durch „Kompensation“? | 143 | ||
B. Die Wahl der Vertragsform und der Form der Absprache anstelle einseitig-hoheitlicher Handlungsformen und deren Schranken | 144 | ||
I. Die Wahl des Vertrags als Ersatz für einseitig-hoheitliches Handeln des Staates und deren rechtliche Schranken | 144 | ||
1. Der einzelaktsvertretende Vertrag | 144 | ||
2. Der normersetzende und normabwendende Vertrag | 148 | ||
3. Der planersetzende, planabwendende und planvorbereitende Vertrag | 152 | ||
II. Die Wahl der Absprache als Ersatz für einseitig-hoheitliches Handeln des Staates und deren rechtliche Schranken | 153 | ||
1. Die einzelaktsvertretende Absprache | 154 | ||
2. Die normersetzende, normabwendende und normvorbereitende Absprache | 155 | ||
3. Die planersetzende, planabwendende und planvorbereitende Absprache | 156 | ||
C. Die Grenzen der Freiheit der Verwaltung bei der Erweiterung ihres Handlungsarsenals | 156 | ||
Zwischenergebnis | 157 | ||
Kapitel 5: Der rechtliche Rahmen für das Verwaltungshandeln durch privatrechtliche Verträge | 162 | ||
A. Die generelle Anwendung zivilrechtlicher Vorschriften und Grundsätze auf privatrechtliche Verträge der Verwaltung | 164 | ||
B. Die Überlagerung der zivilrechtlichen Kontrollmaßstäbe durch öffentlichrechtliche Vorschriften und Grundsätze | 164 | ||
C. Beispiele bereichsspezifisch ausgebildeter privatrechtlicher Verträge der Verwaltung | 168 | ||
I. Konzessionsverträge | 168 | ||
II. Privatrechtliche Verträge im Rahmen grenzüberschreitender interkommunaler Zusammenarbeit | 180 | ||
III. Vergabe von Bau- und Lieferaufträgen im öffentlichen Auftrags- und Beschaffungswesen | 185 | ||
Zwischenergebnis | 192 | ||
Kapitel 6: Der rechtliche Rahmen für das Verwaltungshandeln durch öffentlich-rechtliche Verträge | 194 | ||
A. Die Grundtypen öffentlich-rechtlicher Verträge | 195 | ||
I. Die koordinations- und subordinationsrechtlichen Verträge | 200 | ||
II. Die Verpflichtungs- und Verfügungsverträge | 205 | ||
III. Einseitig und zweiseitig verpflichtende Verträge | 207 | ||
IV. Öffentlich-rechtliche Verträge mit und ohne Sanktion | 208 | ||
V. Gesetzlich vertypte öffentlich-rechtliche Verträge mit speziellen Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen und Fehlerfolgen | 211 | ||
1. Vergleichsverträge | 211 | ||
2. Prozeßvergleiche | 215 | ||
3. Austauschverträge | 217 | ||
4. Gemischte Verträge | 221 | ||
B. Gestaltungsvielfalt im öffentlichen Vertragsrecht | 224 | ||
C. Das Recht der öffentlich-rechtlichen Verträge – eine Querschnittsmaterie | 229 | ||
D. Die Vorschriften des Bürgerlichen Rechts als Regelungsraster für die Gestaltung der öffentlich-rechtlichen Verträge | 232 | ||
I. Vertragsvorschriften des BGB – anerkannte Ergänzungsmaterie für die Lückenfüllung oder nur Grundmodell zur Bewältigung von Anwendungsproblemen? | 235 | ||
1. Die Geltung des Abstraktionsprinzips im öffentlichen Vertragsrecht | 237 | ||
2. Das Trennungsprinzip und die Kombination vertraglicher Regelungen mit einem Verwaltungsakt | 239 | ||
3. Ansprüche im Zusammenhang mit einem öffentlich-rechtlichen Vertragsverhältnis nach dem Vorbild des Bürgerlichen Gesetzbuchs | 242 | ||
II. Beispiele bürgerlich-rechtlich geprägter Gestaltungsformen | 245 | ||
1. Abstrakte und kausale Schuldanerkenntnisse in öffentlich-rechtlichen Verträgen | 245 | ||
2. Vereinbarung von Vertragsstrafen | 252 | ||
3. Vereinbarung von Verzugszinsen | 253 | ||
4. Schiedsklauseln und Schiedsabreden | 256 | ||
III. Das die Einhaltung der Grenzen des Verwaltungshandelns durch öffentlich-rechtliche Verträge sichernde zivilrechtlich geprägte Haftungssystem | 260 | ||
1. Die Folgen einer mißbräuchlichen Wahl des Handlungsmittels | 261 | ||
2. Die Folgen der Nichtigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrags | 262 | ||
Zwischenergebnis | 266 | ||
Kapitel 7: Die für die Gestaltung und Inhaltskontrolle von Verwaltungsverträgen geltenden Grundprinzipien | 271 | ||
A. Gibt es einen Grundsatz der Vertragsfreiheit der Verwaltung? | 272 | ||
B. Die Dispositionsbefugnis der Verwaltung als Voraussetzung der Vertragsgestaltungsfreiheit | 277 | ||
C. Das Prinzip der Vertragsbindung (pacta sunt servanda) und die Bestandskraft von Verwaltungsverträgen | 279 | ||
I. Bedeutung des Grundsatzes „pacta sunt servanda“ | 279 | ||
II. Die Unterscheidung zwischen wirksamen gesetzesabweichenden und nichtigen Verträgen | 281 | ||
III. Der Anwendungsbereich der Lehre vom Wegfall der Geschäftsgrundlage im öffentlichen Vertragsrecht | 284 | ||
IV. Die Bedeutung des Grundsatzes der Vertragsbindung als Fundamentalprinzip des Verwaltungsvertragsrechts und die Notwendigkeit der Einschränkung des Bindungsgrades im öffentlichen Interesse | 287 | ||
D. Die Einwilligung als Voraussetzung für die Wirksamkeit der Einwirkung auf den Rechtskreis des privaten Vertragspartners der Verwaltung – der Grundsatz „volenti non fit iniuria“ | 290 | ||
Zwischenergebnis | 293 | ||
Kapitel 8: Die Mißbrauchsschranken des Verwaltungsvertragsrechts | 295 | ||
A. Die Bestandskraft öffentlich-rechtlicher Verwaltungsverträge und die Funktion des Grundsatzes der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung als Schranke | 297 | ||
I. Reichweite der Schrankenfunktion | 297 | ||
II. Der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit und sein Konflikt mit Prinzipien des Vertragsrechts | 300 | ||
III. Konfliktlösung durch verfassungskonforme Auslegung der Nichtigkeitstatbestände? | 305 | ||
B. Die Bestandskraft zivilrechtlicher Verwaltungsverträge und die Funktion des Grundsatzes der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung als Schranke | 315 | ||
C. Die Funktion der Einwirkungs- und Kontrollpflichten der öffentlichen Hand als Schranke zur Verhinderung mißbräuchlicher Gestaltungen von Kooperationsverträgen der Verwaltung | 317 | ||
D. Das Willkürverbot und das Postulat der Gerechtigkeit als Maximen und Schranken der Vertragsgestaltung | 321 | ||
I. Das Verbot gleichheitswidriger Vertragsgestaltung | 321 | ||
II. Die Grenze des Institutsmißbrauchs | 322 | ||
III. Das Gebot der Systemkonformität der Behördenleistung | 324 | ||
IV. Grenzen der Verfahrensgerechtigkeit und des Drittschutzes bei drittbelastenden Effekten | 325 | ||
E. Die Funktion der Aufgabenzuweisungsnorm und der Handlungsermächtigung als die Dispositionsbefugnis begrenzende Zuständigkeitsbestimmungen | 330 | ||
F. Die Funktion gesetzlicher Zweckvorgaben als bindende Direktiven für die Vertragsgestaltung | 332 | ||
G. Gesetzliche Wertungen aus anderen Regelungsmaterien als systemübergreifende Maßstäbe der Inhaltskontrolle | 333 | ||
H. Das Koppelungsverbot als das rechtsstaatliche Gebot der Gerechtigkeit flankierende Mißbrauchsschranke | 339 | ||
I. Das rechtsstaatliche Koppelungsverbot und seine einfach-gesetzlichen Ausprägungen | 339 | ||
II. Das Koppelungsverbot in der einfach-gesetzlichen Ausprägung des § 56 VwVfG | 341 | ||
III. Der Inhalt des Koppelungsverbots | 342 | ||
I. Der Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit und seine einfachgesetzlichen Ausprägungen als das rechtsstaatliche Gebot der Gerechtigkeit flankierende Mißbrauchsschranke | 347 | ||
Zwischenergebnis | 348 | ||
Kapitel 9: Die sachspezifische Bedeutung des Koppelungs- und des Übermaßverbots im Rahmen wichtiger Vertragstypen (veranschaulicht anhand der Vertragstypen des Baurechts) | 352 | ||
A. Die Bedeutung des öffentlichen Baurechts für die dogmatische Entwicklung des Verwaltungsrechts | 353 | ||
B. Die sachspezifische Bedeutung des Koppelungs- und des Übermaßverbots im Baurecht | 359 | ||
I. Der Erschließungsvertrag | 359 | ||
1. Die vertragstypischen Charakteristika | 359 | ||
2. Die vertragstypische Bedeutung des Koppelungs- und des Übermaßverbots | 368 | ||
II. Der Vorausleistungsvertrag | 373 | ||
1. Die vertragstypischen Charakteristika | 373 | ||
2. Die vertragstypische Bedeutung des Koppelungs- und des Übermaßverbots | 373 | ||
III. Der Folgelastenvertrag | 374 | ||
1. Die vertragstypischen Charakteristika | 374 | ||
2. Die vertragstypische Bedeutung des Koppelungs- und des Übermaßverbots | 376 | ||
IV. Der Ablösungsvertrag | 377 | ||
1. Die vertragstypischen Charakteristika | 377 | ||
2. Die vertragstypische Bedeutung des Koppelungs- und des Übermaßverbots | 380 | ||
V. Der Einheimischenmodellvertrag | 381 | ||
1. Die vertragstypischen Charakteristika | 381 | ||
2. Die vertragstypische Bedeutung des Koppelungs- und des Übermaßverbots | 383 | ||
VI. Der Vorhabenträgervertrag | 384 | ||
1. Die vertragstypischen Charakteristika | 384 | ||
2. Die vertragstypische Bedeutung des Koppelungs- und des Übermaßverbots | 387 | ||
Zwischenergebnis | 389 | ||
Kapitel 10: Das Spannungsverhältnis zwischen den Mißbrauchsschranken und dem Prinzip der Freiwilligkeit der vertraglichen Pflichtenübernahme | 393 | ||
A. Praktische Beispielsfälle zur Veranschaulichung der kritischen Problemzone | 394 | ||
B. Das Kriterium der Freiwilligkeit als Legitimationsgrund für die Pflichtenerweiterung? | 407 | ||
I. Die Funktion der Grundrechte als Schutz vor Selbstgefährdung und Selbstschädigung | 408 | ||
II. Die Freiwilligkeit der Pflichtenübernahme und das rechtsstaatliche Koppelungs- und Übermaßverbot | 416 | ||
III. Konsens als Indiz für die „Freiwilligkeit“ des Handelns privater Vertragspartner der Verwaltung? | 417 | ||
IV. Die Freiwilligkeit der Pflichtenübernahme und die durch die Kompetenzordnung gezogenen Grenzen | 423 | ||
Zwischenergebnis | 425 | ||
Kapitel 11: Der verwaltungstypologische Rahmen der Gestaltungsfreiheit der Verwaltung im Verwaltungsvertragsrecht | 427 | ||
A. Hoheitsverwaltung | 428 | ||
I. Steuerrechtliche Verträge | 428 | ||
II. Ordnungsrechtliche Verträge | 433 | ||
B. Leistungsverwaltung | 439 | ||
I. Benutzungsverträge für kommunale Einrichtungen und Anlagen | 439 | ||
II. Subventionsverträge | 441 | ||
III. Sozialrechtliche Verträge nach den §§ 53 ff. SGB X | 444 | ||
C. Fiskalverwaltung | 445 | ||
Zwischenergebnis | 447 | ||
Kapitel 12: Der rechtliche Rahmen für das Verwaltungshandeln durch Absprachen | 449 | ||
A. Die grundsätzlich entsprechende Anwendbarkeit der zum verwaltungsrechtlichen Vertrag entwickelten Rechtsgrundsätze und ihre absprachenspezifischen Modifikationen | 450 | ||
B. Die Folgen der Rechtswidrigkeit von Absprachen und das ihre Einhaltung sichernde Anspruchssystem | 452 | ||
Zwischenergebnis | 454 | ||
Kapitel 13: Die verwaltungsinterne Kontrolle durch die Rechts- und Fachaufsichtsbehörden | 456 | ||
A. Verwaltungsverträge unter aufsichtsbehördlicher Kontrolle | 457 | ||
B. Absprachen der Verwaltung unter aufsichtsbehördlicher Kontrolle | 461 | ||
C. Verträge und Absprachen der Aufsichtsbehörden mit den zu beaufsichtigenden Verwaltungsträgern | 462 | ||
Zwischenergebnis | 464 | ||
Kapitel 14: Das Handeln der Verwaltung durch Verträge in rechtsvergleichender Sicht und im Rahmen des Gemeinschaftsrechts der Europäischen Union | 466 | ||
A. Der Vertrag als Handlungsmittel in der früheren DDR | 468 | ||
I. Die Kommunalverträge in der ehemaligen DDR | 469 | ||
II. Die Wirtschaftsverträge in der ehemaligen DDR | 472 | ||
Zwischenergebnis | 473 | ||
B. Der Vertrag als Handlungsmittel der Verwaltung in Frankreich | 473 | ||
I. Abgrenzung von privatrechtlichen Verträgen und öffentlich-rechtlichen Verträgen der Verwaltung | 473 | ||
II. Vertragstpyen des „contrat administratif“ | 476 | ||
III. Die Reichweite des Einflusses Privater auf die Gestaltung des „contrat administratif“ | 478 | ||
IV. Die Vorrangstellung der Verwaltung im öffentlichen Interesse | 479 | ||
V. Der Rechtsschutz des Vertragspartners der Verwaltung | 481 | ||
Zwischenergebnis | 482 | ||
C. Der Vertrag als Handlungsmittel der Verwaltung in England | 485 | ||
I. Abgrenzung von privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Verwaltungsverträgen? | 485 | ||
II. Die Verwaltungsverträge | 488 | ||
III. Die Reichweite des Einflusses Privater auf die Gestaltung von Verwaltungsverträgen | 488 | ||
Zwischenergebnis | 490 | ||
D. Der Vertrag als Handlungsmittel der Europäischen Union zur Vollziehung von Gemeinschaftsrecht | 490 | ||
I. Die Zulässigkeit von Verwaltungsverträgen nach dem Gemeinschaftsrecht | 491 | ||
II. Maßstäbe für die Inhaltskontrolle von gemeinschaftsrechtlichen Verwaltungsverträgen | 494 | ||
III. Die Zuständigkeit des EuGH für die Überprüfung von Verwaltungsverträgen auf ihre Vereinbarkeit mit Gemeinschaftsrecht | 497 | ||
IV. Notwendigkeit der Unterscheidung zwischen privat- und öffentlich-rechtlichen Verträgen im Gemeinschaftsrecht? | 497 | ||
Zwischenergebnis | 499 | ||
Kapitel 15: Ausblick und Ansätze für eine Fortentwicklung des Verwaltungsvertragswesens | 501 | ||
A. Wege zur Überwindung bzw. Reduzierung der Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen öffentlich- und privatrechtlichen Verträgen und zwischen konsensualen Handlungsformen | 501 | ||
B. Wege zur Eindämmung der Verstöße gegen die Mißbrauchsschranken im Vorfeld des Vertragsschlusses | 504 | ||
I. Eindämmung von Mißbräuchen im Verwaltungsvertragsrecht durch den Einsatz von neutralen Konfliktmittlern bzw. Ombudsmännern | 504 | ||
II. Einschaltung von Schiedsrichtern und Schiedsgerichten | 506 | ||
III. Eindämmung von Mißbräuchen im Verwaltungsvertragsrecht durch die Anforderung von Rechts- und Schiedsgutachten zur Konfliktbewältigung | 506 | ||
IV. Eindämmung von Mißbräuchen im Verwaltungsvertragsrecht durch die Intensivierung der Rechts- und Fachaufsicht | 507 | ||
C. Erarbeitung einer Vertragstypologie zur Herausbildung einer Dogmatik des Verwaltungsvertragsrechts? | 507 | ||
Zusammenfassung | 508 | ||
Literaturverzeichnis | 524 | ||
Personenregister | 557 | ||
Sachregister | 558 | ||
Vorschriftenregister | 587 |