Die Zwangsvollstreckung als Nagelprobe für den modernen Enteignungsbegriff
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Die Zwangsvollstreckung als Nagelprobe für den modernen Enteignungsbegriff
Die Enteignungsdefinition des Bundesverfassungsgerichts, kritisch hinterfragt anhand der Eigentumsübertragung nach § 817 Abs. 2 ZPO - Ein Beitrag zur Auslegung des Art. 14 GG
Tübinger Schriften zum Staats- und Verwaltungsrecht, Vol. 74
(2006)
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Abstract
Die Zwangsvollstreckung wird allgemein nicht als Enteignung aufgefasst. Gleichwohl erfüllt sie bei unbefangener Betrachtung alle Kriterien des Enteignungsbegriffs des BVerfG. Was sind die Ursachen dieses Widerspruchs? Vordergründig betrifft diese Frage nur ein Detailproblem - die verfassungsrechtliche Einordnung des vollstreckungsrechtlichen Eigentumsentzugs. Bei ihrer Beantwortung geraten jedoch zentrale Thesen der Auslegung des Art. 14 GG durch das BVerfG auf den Prüfstand: Inwieweit ergeben sich Gegenstand / Umfang des verfassungsrechtlichen Bestandsschutzes aus dem einfachen Recht? Ist der Schutz der Handlungsfreiheit des Eigentümers von einer einfachrechtlichen Zuweisung von Handlungsbefugnissen abhängig? Ist zwischen Inhalts- und Schrankenbestimmungen zu trennen? Kann "Enteignung" rein formal, d. h. ohne materielle Kriterien, definiert werden? Welche Rolle spielt der Enteignungszweck - für den Begriff wie für die Rechtfertigung der Enteignung?Diese Fragen sind nicht neu. Neu aber ist der Blickwinkel. Frank Raue nähert sich der verfassungsgerichtlichen Interpretation des Art. 14 GG nicht wie sonst üblich aus der "Vogelperspektive", sondern rollt sie "von innen" heraus auf. Dabei zeigt sich, dass das BVerfG grundsätzlich von zutreffenden Prämissen ausgeht, die hierauf gestützten Folgerungen jedoch zum Teil überzogen sind.Frank Raue liefert mit der vorliegendenen Publikation ein dogmatisches Schmuckstück. Die Arbeit besticht durch die Breite und Tiefe des Ansatzes, ihre systematische Kraft, die souveräne Materialbeherrschung sowie die Originalität der Gedankenführung. Es gelingt dem Verfasser, Verfassungs- und Zivilprozessrecht nahtlos zusammenzuführen. Ein bemerkenswerter Wurf.Ausgezeichnet mit dem Förderpreis der Reinhold-und-Maria-Teufel-Stiftung Tuttlingen 2005 für hervorragende wissenschaftliche Leistungen.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 17 | ||
Α. Einleitung | 21 | ||
Β. Die Verfassungsmäßigkeit des Eigentumsentzugs nach § 817 Abs. 2 ZPO, gedacht als Enteignung | 28 | ||
I. Die Anforderungen des Art. 14 Abs. 3 GG | 28 | ||
1. Das Wohl der Allgemeinheit (Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG) | 29 | ||
a) Verhältnismäßigkeit des Eigentumsentzugs | 29 | ||
aa) Die erste Konstellation: Der Eigentümer als materieller Schuldner des Vollstreckungsgläubigers | 31 | ||
(1) Die Legitimität des verfolgten Zieles | 31 | ||
(2) Die Eignung | 32 | ||
(3) Die Erforderlichkeit | 32 | ||
(4) Die Angemessenheit | 33 | ||
bb) Die zweite Konstellation: Der materiell nicht schuldende Eigentümer | 35 | ||
(1) Nicht mit der Befriedigung des die Zwangsvollstreckung betreibenden Gläubigers zu rechtfertigen | 35 | ||
(2) Effektivität der Zwangsvollstreckung materiell gegenüber dem Eigentümer berechtigter Vollstreckungsgläubiger | 36 | ||
(a) Rechtskräftiges Fehlurteil | 36 | ||
(b) Vorläufig vollstreckbares Fehlurteil | 37 | ||
(c) Situation des § 771 ZPO bzw. § 767 ZPO | 38 | ||
cc) Ergebnis | 40 | ||
b) Weitere „enteignungsspezifische" Anforderungen? | 41 | ||
2. Die Entschädigung (Art. 14 Abs. 3 Satz 2 bis 4 GG) | 50 | ||
a) Die erste Konstellation: Der Eigentümer als materieller Schuldner des Vollstreckungsgläubigers | 51 | ||
aa) Art der Entschädigung | 51 | ||
bb) Interessengerechte Entschädigung (Art. 14 Abs. 3 Satz 3 GG) | 52 | ||
cc) Regelung von Art und Ausmaß der Entschädigung im Gesetz (Art. 14 Abs. 3 Satz 2 GG) | 53 | ||
(1) Anwendbarkeit der Junktimklausel | 54 | ||
(2) Erster Teil der Entschädigung: Das Erlöschen der Verbindlichkeit | 55 | ||
(3) Zweiter Teil der Entschädigung: Eigentum am Resterlös bzw. Bereicherungsanspruch | 55 | ||
dd) Offenhalten des Rechtswegs zu den ordentlichen Gerichten (Art. 14 Abs. 3 Satz 4 GG) | 56 | ||
ee) Ergebnis | 58 | ||
b) Die zweite Konstellation: Der materiell nicht schuldende Eigentümer | 58 | ||
aa) Die Vollstreckung eines rechtskräftigen Fehlurteils | 58 | ||
bb) Die Vollstreckung eines vorläufig vollstreckbaren Fehlurteils | 59 | ||
cc) Die Vollstreckung eines Titels, dessen Unrichtigkeit nach § 767 ZPO geltend gemacht werden könnte | 61 | ||
dd) Die Vollstreckung in eine einem Dritten gehörende Sache | 63 | ||
c) Zusammenfassung | 64 | ||
3. Die Gesetzmäßigkeit (Art. 14 Abs. 3 Satz 2 GG) | 65 | ||
4. Ergebnis | 67 | ||
II. Die Eröffnung des Rechtswegs (Art. 19 Abs. 4 GG) | 67 | ||
1. Anwendbarkeit des Art. 19 Abs. 4 GG | 68 | ||
2. Eröffnung des Rechtswegs | 70 | ||
a) Grundsätzliche Unbedenklichkeit der Verweisung auf präventiven Rechtsschutz | 70 | ||
b) Die Verweisung des Vollstreckungsschuldners auf präventiven Rechtsschutz | 72 | ||
c) Die Verweisung des Dritteigentümers auf präventiven Rechtsschutz | 73 | ||
3. Ergebnis | 76 | ||
III. Zusammenfassung | 76 | ||
C. Die Enteignungsdefinition des Bundesverfassungsgerichts und die Zwangsvollstreckung | 77 | ||
I. Verlust einer „konkreten durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG geschützten Rechtsposition" | 77 | ||
1. Der Zusammenhang zwischen Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG und dem Vorliegen einer durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG geschützten Rechtsposition | 78 | ||
a) Die der Zahlungspflicht zugrunde liegender materiellrechtliche Norm als Inhaltsbestimmung? | 80 | ||
b) Die §§ 808 ff. ZPO als Inhaltsbestimmungen? | 85 | ||
aa) Subsumtion unter die Inhaltsbestimmungsdefinition des Bundesverfassungsgerichts | 85 | ||
bb) Das Problem: Die Bezeichnung der Zwangsversteigerung durch das Bundesverfassungsgericht als Eingriff in das verfassungsrechtlich geschützte Eigentum | 85 | ||
(1) Erfolglose Erklärungsversuche | 86 | ||
(a) Das Zwangsvollstreckungsrecht doch keine Inhaltsbestimmung des Eigentums? | 86 | ||
(b) „Inhaltsbestimmung" nur eine andere Bezeichnung für „Schrankenbestimmung"? | 88 | ||
(c) Zwangsversteigerung nur „Eingriff 4 im untechnischen Sinne? | 88 | ||
(2) Die Widersprüchlichkeit des verfassungsgerichtlichen Interpretationskonzepts als Ursache des Problems | 90 | ||
(3) Schlussfolgerung für die weitere Untersuchung | 92 | ||
2. Nähere Untersuchung des Zusammenhangs zwischen Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG und dem Vorliegen einer durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG geschützten Rechtsposition | 92 | ||
a) Die Konstituierung des Gegenstandes des verfassungsrechtlichen Bestandsschutzes - des „Eigentums" - durch den einfachen Gesetzgeber | 93 | ||
aa) Eigentum als Produkt des Rechts | 94 | ||
bb) Eigentum als Produkt des einfachen Rechts | 98 | ||
(1) Die Struktur des Eigentums | 99 | ||
(2) Das Problem des Leerlaufens gegenüber dem Gesetzgeber | 100 | ||
(3) Der verfassungsunmittelbare Begriff des Eigentums | 106 | ||
(4) Ergebnis | 107 | ||
cc) Ausnahme: Die durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG geschützten natürlichen Handlungsmöglichkeiten | 107 | ||
dd) Zusammenfassung und Konsequenzen | 110 | ||
(1) Konsequenzen im Hinblick auf die beiden Thesen, dass das Eigentum durch den Gesetzgeber konstituiert wird und dass es nur drei Arten von eigentumsgrundrechtsrelevanten Regelungen gibt | 110 | ||
(2) Auswirkungen auf den Enteignungsbegriff | 114 | ||
(3) Auswirkungen auf die verfassungsrechtliche Einordnung des zwangsvollstreckungsrechtlichen Eigentumsentzugs | 116 | ||
b) Konstituierung des Umfangs des verfassungsrechtlichen Bestandsschutzes - des „werden gewährleistet" - durch den einfachen Gesetzgeber? | 117 | ||
aa) Das Problem | 117 | ||
bb) Argument 1: Kompatibilität von Eigentum als Produkt des einfachen Rechts und Wirkungsweise des Eigentumsgrundrechts als verfassungsunmittelbares Abwehrrecht | 120 | ||
cc) Argument 2: Die zivilrechtliche Herkunft des Eigentumsbegriffs und die qualifizierten Anforderungen an öffentlichrechtliche Eigentumspositionen | 124 | ||
dd) Argument 3: Vermeidung von Zuordnungsdefiziten im Verhältnis Eigentümer/Staat | 126 | ||
ee) Argument 4: Der Eingriffscharakter von Legalenteignungen und Reformgesetzen, die bereits bestehende Eigentumspositionen verkürzen | 128 | ||
ff) Argument 5: Der Eingriffscharakter der Administrativenteignung | 129 | ||
(1) Fehlen des Eingriffscharakters, wenn sich der Umfang des verfassungsrechtlichen Bestandsschutzes aus Inhaltsbestimmungen ergibt | 130 | ||
(2) Eingriffscharakter bei verfassungsunmittelbarem Umfang des verfassungsrechtlichen Bestandsschutzes | 131 | ||
(3) Der Einwand des der zu enteignenden Rechtsposition anhaftenden Untergangsrisikos | 132 | ||
(4) Entkräftung des Einwands: Der Unterschied zwischen Risikoauferlegung und Risiko Verwirklichung | 132 | ||
(a) Der rechtstechnische Unterschied zwischen Risikoauferlegung und Risikoverwirklichung | 132 | ||
(b) Der materielle Unterschied zwischen Risikoauferlegung und Risikoverwirklichung | 134 | ||
(aa) Das Beispiel des § 950 BGB | 134 | ||
(bb) Das Eigengewicht der Risikoverwirklichung gegenüber der Risikoauferlegung | 134 | ||
(cc) Das Beispiel der §§ 932 ff. BGB | 135 | ||
(dd) Das Beispiel der Legalenteignung | 139 | ||
(5) Ergebnis | 140 | ||
gg) Argument 6: Der unterschiedliche Regelungsgehalt von Inhaltsbestimmung und Enteignungsnorm (sog. Trennungsmodell) | 140 | ||
(1) Das Trennungsmodell als zentrales Element der Konzeption des Bundesverfassungsgerichts | 141 | ||
(2) Inkompatibilität von Trennungsmodell und der These, dass der Umfang des verfassungsrechtlichen Bestandsschutzes sich aus Inhaltsbestimmungen des Eigentums ergibt | 144 | ||
(3) Funktionieren des Trennungsmodells auf der Grundlage der hier vertretenen Auffassung | 146 | ||
hh) Argument 7: Möglichkeit einer flexibleren Handhabung des Verhältnismäßigkeitsprinzips | 147 | ||
ii) Ergebnisse | 150 | ||
(1) Keine Konstituierungsbedürftigkeit des Umfangs des verfassungsrechtlichen Bestandsschutzes als Rechtsfolge des Grundrechts | 150 | ||
(2) Das Eigentum als Gegenstand des Grundrechts | 150 | ||
(3) Der grundrechtliche Abwehranspruch als Rechtsfolge des Grundrechts | 151 | ||
(4) Die Trennung von Inhaltsbestimmungen des Eigentums und Schrankenbestimmungen des Eigentumsgrundrechts | 152 | ||
(a) Inhaltsbestimmungen des Eigentums | 152 | ||
(b) Schrankenbestimmungen des Eigentumsgrundrechts | 152 | ||
(c) Überschneidungen | 153 | ||
(d) Abgrenzung zu anderen TrennungsVorschlägen | 154 | ||
(aa) Parodi | 155 | ||
(bb) Lubberger | 156 | ||
(cc) Ramsauer | 157 | ||
(dd) Lutz, Wendt | 157 | ||
(ee) Chlosta, Timm | 158 | ||
(ff) Schwerdtfeger | 160 | ||
(5) Der Sonderfall öffentlichrechtlicher Eigentumspositionen | 160 | ||
c) Auflösung des oben unter C. I. 1. b) bb) (2) herausgearbeiteten Widerspruchs | 162 | ||
3. Folgen für die Zwangsvollstreckung: Der Verlust des Sacheigentums in der Zwangsvollstreckung als Verlust einer „konkreten durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG geschützten Rechtsposition" | 163 | ||
II. Der „Zugriff des Staates auf das Eigentum des Einzelnen" | 164 | ||
1. Der zwangsvollstreckungsrechtliche Eigentumsentzug als „Eingriff" des Staates | 166 | ||
2. Keine Besonderheiten aufgrund der Antragsabhängigkeit der Zwangsvollstreckung | 168 | ||
3. Keine Besonderheiten wegen des privatrechtlichen Kontextes der Zwangsvollstreckung - das Drittwirkungsproblem | 170 | ||
a) Keine unmittelbare Drittwirkung zwischen Privaten | 175 | ||
b) Keine Ineffektivität der Zwangsvollstreckung | 178 | ||
c) Ergebnis | 179 | ||
4. Exkurs: Die Konstellationen der Vollstreckung, in denen ein Privater bei der Eigentumsübertragung eingeschaltet wird | 180 | ||
5. Ergebnis | 183 | ||
IIΙ. Der zielgerichete Entzug | 184 | ||
IV. Das „zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben" | 185 | ||
1. Das „zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben" nach der Umlegungsentscheidung (BVerfGE 104,1 [9 f.]) | 187 | ||
2. Verbleibende Unklarheiten und Probleme | 192 | ||
a) Versagen der Kriterien der „Güterbeschaffung" und des „konkreten Vorhabens" beim zwangsvollstreckungsrechtlichen Eigentumsentzug | 192 | ||
b) Die Problematik des Kriteriums der Absicht des Ausgleichs privater Interessen | 193 | ||
c) Die „Fremdnützigkeit" als mögliches weiteres Kriterium | 198 | ||
d) Die fehlende „Surrogation" als mögliches weiteres Kriterium | 199 | ||
e) Die Nutzungsabsicht als mögliches weiteres Kriterium | 201 | ||
f) Fazit | 204 | ||
3. Die Ursache der Unklarheiten und Probleme | 205 | ||
a) Das Grundproblem: Entschädigungswürdigkeit der Enteignung trotz rein formalem Enteignungsbegriff | 205 | ||
aa) Keine Problemlösung durch das Merkmal des „Entzugs" | 207 | ||
bb) Keine grammatikalischen oder systematischen Anhaltspunkte für weitere formale zugleich die Entschädigungswürdigkeit garantierende Begriffsmerkmale | 208 | ||
cc) Das Scheitern teleologischer Ansätze | 212 | ||
(1) Zwangskauf (Rittstieg)/Zwangskontrakt (Lege) | 213 | ||
(2) Durchbrechung der einfachrechtlichen Eigentumsordnung (BVerwG, Rozek) | 218 | ||
(3) Enteignung als Entzug selbständiger Eigentumsrechte (Sieckmann) | 220 | ||
(4) Eigentum nicht per se sozialhinderlich (Eschenbach) | 221 | ||
dd) Das Problem des historischen Lösungsansatzes | 222 | ||
(1) Kein „Zurück zum klassischen Enteignungsbegriff" als solchem | 223 | ||
(2) Keine Lösung durch Orientierung am Bild der klassischen Enteignung | 236 | ||
ee) Fazit | 240 | ||
b) Die Unrichtigkeit der These vom rein formalen Enteignungsbegriff | 240 | ||
aa) Die Unabdingbarkeit der Entschädigung als Argument für materielle Kriterien | 240 | ||
bb) Keine unzulässige Verlagerung von Kriterien der Eingriffsrechtfertigung auf die Ebene des Eingriffstatbestandes | 241 | ||
cc) Die Vereinbarkeit materieller Kriterien mit den Erfordernissen der Junktimklausel | 242 | ||
(1) Die Argumentation der Verfechter eines formalen Enteignungsbegriffs | 242 | ||
(2) Die Überzeichnung der Wirkungen materieller Kriterien im Hinblick auf die Anforderungen der Junktimklausel | 244 | ||
(a) Keine Notwendigkeit eines rein materiellen, alle entschädigungswürdigen Belastungen des Eigentums umfassenden Enteignungsbegriffs | 244 | ||
(b) Keine salvatorische Entschädigungsregelungen erfordernde aus der „Natur" materieller Kriterien folgende Unbestimmtheiten | 248 | ||
(c) Voreilige Gleichsetzung der Charakteristika der Schwellentheorien mit denen materieller Kriterien | 250 | ||
(3) Die Problematik eines rein formalen Enteignungsbegriffs gerade im Hinblick auf die Junktimklausel | 251 | ||
dd) Keine Wesensverschiedenheit von Verhältnismäßigkeitsausgleich oder Lastenausgleich einerseits und Enteignungsentschädigung andererseits | 254 | ||
ee) Die Vereinbarkeit materieller Kriterien mit den Anforderungen des Gebots rechtsstaatlicher Bestimmtheit (Art. 20 Abs. 3 GG) und des Gewaltenteilungsgrundsatzes (Art. 20 Abs. 2 Halbsatz 2 GG) | 260 | ||
ff) Zusammenfassung | 262 | ||
4. Auswirkungen auf den Enteignungsbegriff | 262 | ||
a) Festhalten am „Zugriff des Staates auf das Eigentum des Einzelnen" und am „zielgerichteten Entzug konkreter durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG geschützter Rechtspositionen" | 262 | ||
b) Erweiterung um ein materielles Kriterium | 263 | ||
c) Das Schicksal des „zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben" | 264 | ||
d) Abgrenzung zu ähnlichen Vorschlägen | 270 | ||
aa) Wendt | 270 | ||
bb) Ossenbühl | 271 | ||
cc) Lubberger | 271 | ||
dd) Ehlers | 271 | ||
ee) Sieckmann | 272 | ||
5. Die Konsequenzen für den Charakter des zwangsvollstreckungsrechtlichen Eigentumsentzugs | 272 | ||
D. Zusammenfassende Schlussfolgerungen im Hinblick auf die Auslegung des Art. 14 GG | 274 | ||
I. „Eigentum" - der Gegenstand des Grundrechts | 274 | ||
II. Das „werden gewährleistet" - die Pflichten des Staates im Hinblick auf das „Eigentum" und die damit korrespondierenden Rechte des Eigentümers | 278 | ||
1. Das „werden gewährleistet" als Unterlassungspflicht - der Abwehrgehalt des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG | 278 | ||
2. Das „werden gewährleistet" als Handlungspflicht - der Leistungsgehalt des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG | 282 | ||
a) Die Leistungspflicht des Gesetzgebers - die Institutsgarantie des Eigentums | 282 | ||
b) Die Leistungspflicht der Exekutive und Judikative - der Anspruch auf faire Verfahrensführung | 283 | ||
III. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung von Eingriffen in den Abwehrgehalt des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG | 284 | ||
1. Art. 14 Abs. 3 GG | 284 | ||
a) Vorliegen einer Enteignung | 284 | ||
b) Rechtfertigungsanforderungen | 286 | ||
2. Art. 14 Abs. 1 Satz 2 Var. 2 GG (ggf. i.V.m. Art. 14 Abs. 2 GG) | 287 | ||
3. Verfassungsimmanente Schranken? | 288 | ||
IV. Die beiden Hauptfehler der Eigentumsgrundrechtsdogmatik des Bundesverfassungsgerichts | 288 | ||
E. Zusammenfassende Schlussfolgerungen im Hinblick auf die Zwangsvollstreckung | 289 | ||
I. Der Eigentumsverlust nach § 817 Abs. 2 i.V.m. §§ 808 ff. ZPO | 289 | ||
II. Ausblick auf sonstige Konstellationen der Zwangsvollstreckung | 291 | ||
1. Anderweitige Verwertung der gepfändeten Sache | 291 | ||
2. Vollstreckung in Forderungen, sonstige Vermögensrechte und Immobilien | 292 | ||
3. Vollstreckung von Ansprüchen auf Übereignung | 294 | ||
4. Vollstreckung von Herausgabeansprüchen | 296 | ||
Literaturverzeichnis | 298 | ||
Sachverzeichnis | 324 |