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Die Zwangsvollstreckung als Nagelprobe für den modernen Enteignungsbegriff

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Raue, F. (2006). Die Zwangsvollstreckung als Nagelprobe für den modernen Enteignungsbegriff. Die Enteignungsdefinition des Bundesverfassungsgerichts, kritisch hinterfragt anhand der Eigentumsübertragung nach § 817 Abs. 2 ZPO - Ein Beitrag zur Auslegung des Art. 14 GG. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51895-1
Raue, Frank. Die Zwangsvollstreckung als Nagelprobe für den modernen Enteignungsbegriff: Die Enteignungsdefinition des Bundesverfassungsgerichts, kritisch hinterfragt anhand der Eigentumsübertragung nach § 817 Abs. 2 ZPO - Ein Beitrag zur Auslegung des Art. 14 GG. Duncker & Humblot, 2006. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51895-1
Raue, F (2006): Die Zwangsvollstreckung als Nagelprobe für den modernen Enteignungsbegriff: Die Enteignungsdefinition des Bundesverfassungsgerichts, kritisch hinterfragt anhand der Eigentumsübertragung nach § 817 Abs. 2 ZPO - Ein Beitrag zur Auslegung des Art. 14 GG, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51895-1

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Die Zwangsvollstreckung als Nagelprobe für den modernen Enteignungsbegriff

Die Enteignungsdefinition des Bundesverfassungsgerichts, kritisch hinterfragt anhand der Eigentumsübertragung nach § 817 Abs. 2 ZPO - Ein Beitrag zur Auslegung des Art. 14 GG

Raue, Frank

Tübinger Schriften zum Staats- und Verwaltungsrecht, Vol. 74

(2006)

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Abstract

Die Zwangsvollstreckung wird allgemein nicht als Enteignung aufgefasst. Gleichwohl erfüllt sie bei unbefangener Betrachtung alle Kriterien des Enteignungsbegriffs des BVerfG. Was sind die Ursachen dieses Widerspruchs? Vordergründig betrifft diese Frage nur ein Detailproblem - die verfassungsrechtliche Einordnung des vollstreckungsrechtlichen Eigentumsentzugs. Bei ihrer Beantwortung geraten jedoch zentrale Thesen der Auslegung des Art. 14 GG durch das BVerfG auf den Prüfstand: Inwieweit ergeben sich Gegenstand / Umfang des verfassungsrechtlichen Bestandsschutzes aus dem einfachen Recht? Ist der Schutz der Handlungsfreiheit des Eigentümers von einer einfachrechtlichen Zuweisung von Handlungsbefugnissen abhängig? Ist zwischen Inhalts- und Schrankenbestimmungen zu trennen? Kann "Enteignung" rein formal, d. h. ohne materielle Kriterien, definiert werden? Welche Rolle spielt der Enteignungszweck - für den Begriff wie für die Rechtfertigung der Enteignung?

Diese Fragen sind nicht neu. Neu aber ist der Blickwinkel. Frank Raue nähert sich der verfassungsgerichtlichen Interpretation des Art. 14 GG nicht wie sonst üblich aus der "Vogelperspektive", sondern rollt sie "von innen" heraus auf. Dabei zeigt sich, dass das BVerfG grundsätzlich von zutreffenden Prämissen ausgeht, die hierauf gestützten Folgerungen jedoch zum Teil überzogen sind.

Frank Raue liefert mit der vorliegendenen Publikation ein dogmatisches Schmuckstück. Die Arbeit besticht durch die Breite und Tiefe des Ansatzes, ihre systematische Kraft, die souveräne Materialbeherrschung sowie die Originalität der Gedankenführung. Es gelingt dem Verfasser, Verfassungs- und Zivilprozessrecht nahtlos zusammenzuführen. Ein bemerkenswerter Wurf.

Ausgezeichnet mit dem Förderpreis der Reinhold-und-Maria-Teufel-Stiftung Tuttlingen 2005 für hervorragende wissenschaftliche Leistungen.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 17
Α. Einleitung 21
Β. Die Verfassungsmäßigkeit des Eigentumsentzugs nach § 817 Abs. 2 ZPO, gedacht als Enteignung 28
I. Die Anforderungen des Art. 14 Abs. 3 GG 28
1. Das Wohl der Allgemeinheit (Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG) 29
a) Verhältnismäßigkeit des Eigentumsentzugs 29
aa) Die erste Konstellation: Der Eigentümer als materieller Schuldner des Vollstreckungsgläubigers 31
(1) Die Legitimität des verfolgten Zieles 31
(2) Die Eignung 32
(3) Die Erforderlichkeit 32
(4) Die Angemessenheit 33
bb) Die zweite Konstellation: Der materiell nicht schuldende Eigentümer 35
(1) Nicht mit der Befriedigung des die Zwangsvollstreckung betreibenden Gläubigers zu rechtfertigen 35
(2) Effektivität der Zwangsvollstreckung materiell gegenüber dem Eigentümer berechtigter Vollstreckungsgläubiger 36
(a) Rechtskräftiges Fehlurteil 36
(b) Vorläufig vollstreckbares Fehlurteil 37
(c) Situation des § 771 ZPO bzw. § 767 ZPO 38
cc) Ergebnis 40
b) Weitere „enteignungsspezifische" Anforderungen? 41
2. Die Entschädigung (Art. 14 Abs. 3 Satz 2 bis 4 GG) 50
a) Die erste Konstellation: Der Eigentümer als materieller Schuldner des Vollstreckungsgläubigers 51
aa) Art der Entschädigung 51
bb) Interessengerechte Entschädigung (Art. 14 Abs. 3 Satz 3 GG) 52
cc) Regelung von Art und Ausmaß der Entschädigung im Gesetz (Art. 14 Abs. 3 Satz 2 GG) 53
(1) Anwendbarkeit der Junktimklausel 54
(2) Erster Teil der Entschädigung: Das Erlöschen der Verbindlichkeit 55
(3) Zweiter Teil der Entschädigung: Eigentum am Resterlös bzw. Bereicherungsanspruch 55
dd) Offenhalten des Rechtswegs zu den ordentlichen Gerichten (Art. 14 Abs. 3 Satz 4 GG) 56
ee) Ergebnis 58
b) Die zweite Konstellation: Der materiell nicht schuldende Eigentümer 58
aa) Die Vollstreckung eines rechtskräftigen Fehlurteils 58
bb) Die Vollstreckung eines vorläufig vollstreckbaren Fehlurteils 59
cc) Die Vollstreckung eines Titels, dessen Unrichtigkeit nach § 767 ZPO geltend gemacht werden könnte 61
dd) Die Vollstreckung in eine einem Dritten gehörende Sache 63
c) Zusammenfassung 64
3. Die Gesetzmäßigkeit (Art. 14 Abs. 3 Satz 2 GG) 65
4. Ergebnis 67
II. Die Eröffnung des Rechtswegs (Art. 19 Abs. 4 GG) 67
1. Anwendbarkeit des Art. 19 Abs. 4 GG 68
2. Eröffnung des Rechtswegs 70
a) Grundsätzliche Unbedenklichkeit der Verweisung auf präventiven Rechtsschutz 70
b) Die Verweisung des Vollstreckungsschuldners auf präventiven Rechtsschutz 72
c) Die Verweisung des Dritteigentümers auf präventiven Rechtsschutz 73
3. Ergebnis 76
III. Zusammenfassung 76
C. Die Enteignungsdefinition des Bundesverfassungsgerichts und die Zwangsvollstreckung 77
I. Verlust einer „konkreten durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG geschützten Rechtsposition" 77
1. Der Zusammenhang zwischen Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG und dem Vorliegen einer durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG geschützten Rechtsposition 78
a) Die der Zahlungspflicht zugrunde liegender materiellrechtliche Norm als Inhaltsbestimmung? 80
b) Die §§ 808 ff. ZPO als Inhaltsbestimmungen? 85
aa) Subsumtion unter die Inhaltsbestimmungsdefinition des Bundesverfassungsgerichts 85
bb) Das Problem: Die Bezeichnung der Zwangsversteigerung durch das Bundesverfassungsgericht als Eingriff in das verfassungsrechtlich geschützte Eigentum 85
(1) Erfolglose Erklärungsversuche 86
(a) Das Zwangsvollstreckungsrecht doch keine Inhaltsbestimmung des Eigentums? 86
(b) „Inhaltsbestimmung" nur eine andere Bezeichnung für „Schrankenbestimmung"? 88
(c) Zwangsversteigerung nur „Eingriff 4 im untechnischen Sinne? 88
(2) Die Widersprüchlichkeit des verfassungsgerichtlichen Interpretationskonzepts als Ursache des Problems 90
(3) Schlussfolgerung für die weitere Untersuchung 92
2. Nähere Untersuchung des Zusammenhangs zwischen Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG und dem Vorliegen einer durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG geschützten Rechtsposition 92
a) Die Konstituierung des Gegenstandes des verfassungsrechtlichen Bestandsschutzes - des „Eigentums" - durch den einfachen Gesetzgeber 93
aa) Eigentum als Produkt des Rechts 94
bb) Eigentum als Produkt des einfachen Rechts 98
(1) Die Struktur des Eigentums 99
(2) Das Problem des Leerlaufens gegenüber dem Gesetzgeber 100
(3) Der verfassungsunmittelbare Begriff des Eigentums 106
(4) Ergebnis 107
cc) Ausnahme: Die durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG geschützten natürlichen Handlungsmöglichkeiten 107
dd) Zusammenfassung und Konsequenzen 110
(1) Konsequenzen im Hinblick auf die beiden Thesen, dass das Eigentum durch den Gesetzgeber konstituiert wird und dass es nur drei Arten von eigentumsgrundrechtsrelevanten Regelungen gibt 110
(2) Auswirkungen auf den Enteignungsbegriff 114
(3) Auswirkungen auf die verfassungsrechtliche Einordnung des zwangsvollstreckungsrechtlichen Eigentumsentzugs 116
b) Konstituierung des Umfangs des verfassungsrechtlichen Bestandsschutzes - des „werden gewährleistet" - durch den einfachen Gesetzgeber? 117
aa) Das Problem 117
bb) Argument 1: Kompatibilität von Eigentum als Produkt des einfachen Rechts und Wirkungsweise des Eigentumsgrundrechts als verfassungsunmittelbares Abwehrrecht 120
cc) Argument 2: Die zivilrechtliche Herkunft des Eigentumsbegriffs und die qualifizierten Anforderungen an öffentlichrechtliche Eigentumspositionen 124
dd) Argument 3: Vermeidung von Zuordnungsdefiziten im Verhältnis Eigentümer/Staat 126
ee) Argument 4: Der Eingriffscharakter von Legalenteignungen und Reformgesetzen, die bereits bestehende Eigentumspositionen verkürzen 128
ff) Argument 5: Der Eingriffscharakter der Administrativenteignung 129
(1) Fehlen des Eingriffscharakters, wenn sich der Umfang des verfassungsrechtlichen Bestandsschutzes aus Inhaltsbestimmungen ergibt 130
(2) Eingriffscharakter bei verfassungsunmittelbarem Umfang des verfassungsrechtlichen Bestandsschutzes 131
(3) Der Einwand des der zu enteignenden Rechtsposition anhaftenden Untergangsrisikos 132
(4) Entkräftung des Einwands: Der Unterschied zwischen Risikoauferlegung und Risiko Verwirklichung 132
(a) Der rechtstechnische Unterschied zwischen Risikoauferlegung und Risikoverwirklichung 132
(b) Der materielle Unterschied zwischen Risikoauferlegung und Risikoverwirklichung 134
(aa) Das Beispiel des § 950 BGB 134
(bb) Das Eigengewicht der Risikoverwirklichung gegenüber der Risikoauferlegung 134
(cc) Das Beispiel der §§ 932 ff. BGB 135
(dd) Das Beispiel der Legalenteignung 139
(5) Ergebnis 140
gg) Argument 6: Der unterschiedliche Regelungsgehalt von Inhaltsbestimmung und Enteignungsnorm (sog. Trennungsmodell) 140
(1) Das Trennungsmodell als zentrales Element der Konzeption des Bundesverfassungsgerichts 141
(2) Inkompatibilität von Trennungsmodell und der These, dass der Umfang des verfassungsrechtlichen Bestandsschutzes sich aus Inhaltsbestimmungen des Eigentums ergibt 144
(3) Funktionieren des Trennungsmodells auf der Grundlage der hier vertretenen Auffassung 146
hh) Argument 7: Möglichkeit einer flexibleren Handhabung des Verhältnismäßigkeitsprinzips 147
ii) Ergebnisse 150
(1) Keine Konstituierungsbedürftigkeit des Umfangs des verfassungsrechtlichen Bestandsschutzes als Rechtsfolge des Grundrechts 150
(2) Das Eigentum als Gegenstand des Grundrechts 150
(3) Der grundrechtliche Abwehranspruch als Rechtsfolge des Grundrechts 151
(4) Die Trennung von Inhaltsbestimmungen des Eigentums und Schrankenbestimmungen des Eigentumsgrundrechts 152
(a) Inhaltsbestimmungen des Eigentums 152
(b) Schrankenbestimmungen des Eigentumsgrundrechts 152
(c) Überschneidungen 153
(d) Abgrenzung zu anderen TrennungsVorschlägen 154
(aa) Parodi 155
(bb) Lubberger 156
(cc) Ramsauer 157
(dd) Lutz, Wendt 157
(ee) Chlosta, Timm 158
(ff) Schwerdtfeger 160
(5) Der Sonderfall öffentlichrechtlicher Eigentumspositionen 160
c) Auflösung des oben unter C. I. 1. b) bb) (2) herausgearbeiteten Widerspruchs 162
3. Folgen für die Zwangsvollstreckung: Der Verlust des Sacheigentums in der Zwangsvollstreckung als Verlust einer „konkreten durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG geschützten Rechtsposition" 163
II. Der „Zugriff des Staates auf das Eigentum des Einzelnen" 164
1. Der zwangsvollstreckungsrechtliche Eigentumsentzug als „Eingriff" des Staates 166
2. Keine Besonderheiten aufgrund der Antragsabhängigkeit der Zwangsvollstreckung 168
3. Keine Besonderheiten wegen des privatrechtlichen Kontextes der Zwangsvollstreckung - das Drittwirkungsproblem 170
a) Keine unmittelbare Drittwirkung zwischen Privaten 175
b) Keine Ineffektivität der Zwangsvollstreckung 178
c) Ergebnis 179
4. Exkurs: Die Konstellationen der Vollstreckung, in denen ein Privater bei der Eigentumsübertragung eingeschaltet wird 180
5. Ergebnis 183
IIΙ. Der zielgerichete Entzug 184
IV. Das „zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben" 185
1. Das „zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben" nach der Umlegungsentscheidung (BVerfGE 104,1 [9 f.]) 187
2. Verbleibende Unklarheiten und Probleme 192
a) Versagen der Kriterien der „Güterbeschaffung" und des „konkreten Vorhabens" beim zwangsvollstreckungsrechtlichen Eigentumsentzug 192
b) Die Problematik des Kriteriums der Absicht des Ausgleichs privater Interessen 193
c) Die „Fremdnützigkeit" als mögliches weiteres Kriterium 198
d) Die fehlende „Surrogation" als mögliches weiteres Kriterium 199
e) Die Nutzungsabsicht als mögliches weiteres Kriterium 201
f) Fazit 204
3. Die Ursache der Unklarheiten und Probleme 205
a) Das Grundproblem: Entschädigungswürdigkeit der Enteignung trotz rein formalem Enteignungsbegriff 205
aa) Keine Problemlösung durch das Merkmal des „Entzugs" 207
bb) Keine grammatikalischen oder systematischen Anhaltspunkte für weitere formale zugleich die Entschädigungswürdigkeit garantierende Begriffsmerkmale 208
cc) Das Scheitern teleologischer Ansätze 212
(1) Zwangskauf (Rittstieg)/Zwangskontrakt (Lege) 213
(2) Durchbrechung der einfachrechtlichen Eigentumsordnung (BVerwG, Rozek) 218
(3) Enteignung als Entzug selbständiger Eigentumsrechte (Sieckmann) 220
(4) Eigentum nicht per se sozialhinderlich (Eschenbach) 221
dd) Das Problem des historischen Lösungsansatzes 222
(1) Kein „Zurück zum klassischen Enteignungsbegriff" als solchem 223
(2) Keine Lösung durch Orientierung am Bild der klassischen Enteignung 236
ee) Fazit 240
b) Die Unrichtigkeit der These vom rein formalen Enteignungsbegriff 240
aa) Die Unabdingbarkeit der Entschädigung als Argument für materielle Kriterien 240
bb) Keine unzulässige Verlagerung von Kriterien der Eingriffsrechtfertigung auf die Ebene des Eingriffstatbestandes 241
cc) Die Vereinbarkeit materieller Kriterien mit den Erfordernissen der Junktimklausel 242
(1) Die Argumentation der Verfechter eines formalen Enteignungsbegriffs 242
(2) Die Überzeichnung der Wirkungen materieller Kriterien im Hinblick auf die Anforderungen der Junktimklausel 244
(a) Keine Notwendigkeit eines rein materiellen, alle entschädigungswürdigen Belastungen des Eigentums umfassenden Enteignungsbegriffs 244
(b) Keine salvatorische Entschädigungsregelungen erfordernde aus der „Natur" materieller Kriterien folgende Unbestimmtheiten 248
(c) Voreilige Gleichsetzung der Charakteristika der Schwellentheorien mit denen materieller Kriterien 250
(3) Die Problematik eines rein formalen Enteignungsbegriffs gerade im Hinblick auf die Junktimklausel 251
dd) Keine Wesensverschiedenheit von Verhältnismäßigkeitsausgleich oder Lastenausgleich einerseits und Enteignungsentschädigung andererseits 254
ee) Die Vereinbarkeit materieller Kriterien mit den Anforderungen des Gebots rechtsstaatlicher Bestimmtheit (Art. 20 Abs. 3 GG) und des Gewaltenteilungsgrundsatzes (Art. 20 Abs. 2 Halbsatz 2 GG) 260
ff) Zusammenfassung 262
4. Auswirkungen auf den Enteignungsbegriff 262
a) Festhalten am „Zugriff des Staates auf das Eigentum des Einzelnen" und am „zielgerichteten Entzug konkreter durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG geschützter Rechtspositionen" 262
b) Erweiterung um ein materielles Kriterium 263
c) Das Schicksal des „zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben" 264
d) Abgrenzung zu ähnlichen Vorschlägen 270
aa) Wendt 270
bb) Ossenbühl 271
cc) Lubberger 271
dd) Ehlers 271
ee) Sieckmann 272
5. Die Konsequenzen für den Charakter des zwangsvollstreckungsrechtlichen Eigentumsentzugs 272
D. Zusammenfassende Schlussfolgerungen im Hinblick auf die Auslegung des Art. 14 GG 274
I. „Eigentum" - der Gegenstand des Grundrechts 274
II. Das „werden gewährleistet" - die Pflichten des Staates im Hinblick auf das „Eigentum" und die damit korrespondierenden Rechte des Eigentümers 278
1. Das „werden gewährleistet" als Unterlassungspflicht - der Abwehrgehalt des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG 278
2. Das „werden gewährleistet" als Handlungspflicht - der Leistungsgehalt des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG 282
a) Die Leistungspflicht des Gesetzgebers - die Institutsgarantie des Eigentums 282
b) Die Leistungspflicht der Exekutive und Judikative - der Anspruch auf faire Verfahrensführung 283
III. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung von Eingriffen in den Abwehrgehalt des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG 284
1. Art. 14 Abs. 3 GG 284
a) Vorliegen einer Enteignung 284
b) Rechtfertigungsanforderungen 286
2. Art. 14 Abs. 1 Satz 2 Var. 2 GG (ggf. i.V.m. Art. 14 Abs. 2 GG) 287
3. Verfassungsimmanente Schranken? 288
IV. Die beiden Hauptfehler der Eigentumsgrundrechtsdogmatik des Bundesverfassungsgerichts 288
E. Zusammenfassende Schlussfolgerungen im Hinblick auf die Zwangsvollstreckung 289
I. Der Eigentumsverlust nach § 817 Abs. 2 i.V.m. §§ 808 ff. ZPO 289
II. Ausblick auf sonstige Konstellationen der Zwangsvollstreckung 291
1. Anderweitige Verwertung der gepfändeten Sache 291
2. Vollstreckung in Forderungen, sonstige Vermögensrechte und Immobilien 292
3. Vollstreckung von Ansprüchen auf Übereignung 294
4. Vollstreckung von Herausgabeansprüchen 296
Literaturverzeichnis 298
Sachverzeichnis 324