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Verbrechen gegen die Menschlichkeit als Verbrechen an der Menschheit

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Manske, G. (2003). Verbrechen gegen die Menschlichkeit als Verbrechen an der Menschheit. Zu einem zentralen Begriff der internationalen Strafgerichtsbarkeit. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50590-6
Manske, Gisela. Verbrechen gegen die Menschlichkeit als Verbrechen an der Menschheit: Zu einem zentralen Begriff der internationalen Strafgerichtsbarkeit. Duncker & Humblot, 2003. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50590-6
Manske, G (2003): Verbrechen gegen die Menschlichkeit als Verbrechen an der Menschheit: Zu einem zentralen Begriff der internationalen Strafgerichtsbarkeit, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-50590-6

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Verbrechen gegen die Menschlichkeit als Verbrechen an der Menschheit

Zu einem zentralen Begriff der internationalen Strafgerichtsbarkeit

Manske, Gisela

Hamburger Studien zum Europäischen und Internationalen Recht, Vol. 35

(2003)

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Abstract

Die Errichtung des ständigen Internationalen Strafgerichtshofes hat das Völkerstrafrecht wieder in das Blickfeld internationaler Aufmerksamkeit gerückt. Damit gelangt auch eines der grundlegenden Konzepte des internationalen Strafrechts abermals in die Diskussion: die Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Das Konzept der Verbrechen gegen die Menschlichkeit, das im Rahmen des Nürnberger Prozesses nach dem Zweiten Weltkrieg erstmals formuliert und angewendet wurde, ist in der jüngeren Vergangenheit durch die Strafgerichtshöfe der Vereinten Nationen für das ehemalige Jugoslawien sowie Ruanda fortentwickelt worden. Weitgehend ungeklärt sind bisher jedoch die theoretischen Grundlagen des Konzeptes, insbesondere die Abgrenzung des Verbrechenstypus von den in internationalen Abkommen kodifizierten Kriegsverbrechen einerseits und Gewaltverbrechen nach dem nationalen Strafrecht andererseits. Offengeblieben ist auch, woraus sich die Rechtfertigung zur Ahndung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch die internationale Gemeinschaft unter Inanspruchnahme eines Rechts zum Eingreifen im Namen der Menschheit ableitet und wie derartige humanitäre Interventionen mit dem Grundsatz der Staatensouveränität zu vereinbaren sind.

In dieser Arbeit wird der Versuch unternommen, anhand einer umfassenden Analyse der historischen Entwicklung des Konzeptes sowie seiner Bezugspunkte im internationalen Rechtssystem - insbesondere dem humanitären Völkerrecht - den Kernpunkt der Verbrechen gegen die Menschlichkeit aufzufinden und hieraus eine Erklärung für die universelle Betroffenheit abzuleiten. Unter Berücksichtigung rechtsphilosophischer Konzepte, insbesondere der Völkerrechtslehre Kants, gelangt die Verfasserin schließlich zu der These, dass Kernpunkt der Verbrechen gegen die Menschlichkeit der Verstoß gegen das Menschenrechtsprinzip, den Grundsatz der Rechtssubjektivität des Individuums unabhängig von Gruppenkriterien, ist. Dieses Prinzip wird durch den Täter eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit in einer Weise negiert, die die Grundlagen der internationalen Gemeinschaft als einer Rechtsgemeinschaft angreift und eine Ahndung der Tat auf der internationalen Ebene erfordert.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsübersicht 9
Inhaltsverzeichnis 15
Abkürzungsverzeichnis 26
Einleitung 29
Erster Teil: Historische Entstehung und Entwicklung des Konzeptes der „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ 35
A. Der Erste Weltkrieg 36
I. Die Verfolgung der armenischen Bevölkerung in der Türkei 36
II. Die Bewertung der Kriegführung des Deutschen Kaiserreiches und seiner Verbündeten durch die sog. „Kommission der Fünfzehn“ 39
1. Die Bezugnahme auf die „Gesetze der Menschlichkeit“ durch die Kommissionsmehrheit 40
2. Bestimmung des Inhalts der „Gesetze der Menschlichkeit“ 41
3. Die abweichende Meinung der Kommissionsmitglieder der Vereinigten Staaten 42
4. Die Friedensverträge 44
III. Ergebnis 45
B. Der Zweite Weltkrieg 46
I. Die strafrechtliche Behandlung der während des Krieges durch deutsche Staatsangehörige begangenen „Greueltaten“ 46
1. Die Herausbildung eines politischen Konsenses zur strafrechtlichen Verfolgung von „Greueltaten“ 46
a) Einleitung 46
b) Überblick über politische Stellungnahmen, die sich mit den sog. „Greueltaten“ befaßten 47
c) Zusammenfassung 50
2. Die Vorbereitung der Prozesse 50
3. Die Herausbildung der Definition der Verbrechen gegen die Menschlichkeit 52
a) Grundlegung durch Robert H. Jackson 52
b) Die Herausbildung einer Definition der Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch die Londoner Konferenz 54
c) Das Ergebnis: Die Definition der Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach dem Londoner Abkommen 58
4. Die Durchführung des „Nürnberger Prozesses“ 59
a) Die Anklageschrift gegen die „nazistischen Hauptkriegsverbrecher“ 59
aa) Die Struktur der Anklageschrift: die Verschwörung zum Angriffskrieg 60
bb) Die Stellung der Verbrechen gegen die Menschlichkeit 62
cc) Verhältnis zu den Kriegsverbrechen 63
b) Das Urteil des Internationalen Militärgerichtshofes 64
aa) Ausführungen zu den Kriegsverbrechen 64
bb) Die Behandlung der Judenverfolgung 66
cc) Allgemeine Ausführungen zu den Verbrechen gegen die Menschlichkeit 66
dd) Ergebnis 67
5. Die Folgeprozesse 69
a) Das Konzept der Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach dem Kontrollratsgesetz Nr. 10 69
aa) Sachlicher Anwendungsbereich 70
bb) Zeitlicher Anwendungsbereich 70
cc) Verhältnis zu den anderen Verbrechen 70
dd) Bewertung 70
b) Durchführung: die 12 Nürnberger „Folgeprozesse“ 71
6. Ergebnis 72
II. Die strafrechtliche Behandlung der Taten der fernöstlichen Kriegsgegner der Alliierten 73
1. Die Einrichtung eines Internationalen Militärgerichtshofes für den Fernen Osten 73
2. Das Konzept der Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach dem Statut des Militärgerichtshofes 74
a) Einbeziehung von Taten gegen Angehörige der Streitkräfte 74
b) Keine Aufnahme von Verfolgungen aus religiösen Gründen 75
3. Das Tokioter Verfahren 75
4. Bewertung 77
III. Ergebnis: Die Entwicklungslinie des Konzeptes der Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach dem Zweiten Weltkrieg 79
C. Die Gegenwart 82
I. Der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) 82
1. Entstehungsgeschichte 82
2. Die Errichtung des Strafgerichtshofes 84
3. Die Definition der Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach dem Statut des Internationalen Strafgerichtshofes für das ehemalige Jugoslawien 86
4. Überblick über die bisherige Arbeit des Strafgerichtshofes im Hinblick auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit 88
a) Der erste Fall: Dusan Tadić 89
b) Die erste Anklageschrift: Dragan Nikolic 92
c) Das erste Urteil: Drazen Erdemovic 94
5. Bewertung 99
II. Der Internationale Strafgerichtshof für Ruanda (ICTR) 100
1. Errichtung und Jurisdiktion des Internationalen Strafgerichtshofes für Ruanda (ICTR) 100
2. Die Definition der Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach dem Statut des ICTR 102
3. Die bisherige Arbeit des ICTR 104
4. Diskrepanz zur innerstaatlichen Strafverfolgung 105
5. Bewertung 107
D. Ergebnis 107
Zweiter Teil: Kodifikation von Teilbereichen des Konzeptes in internationalen Abkommen 109
A. Die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes vom 9. Dezember 1948 111
I. Der Begriff des „Genozids“ bzw. Völkermordes 111
II. Die Abfassung der Konvention 114
III. Der Inhalt der Konvention 115
1. Präambel 115
2. Vorgehensweise 115
IV. Die Definition des Völkermordes nach der Konvention 118
1. Schutzobjekte 118
2. Angriffshandlungen 120
3. Das Erfordernis der „Zerstörungsabsicht“ 122
V. Bezüge des Völkermordes zum Konzept der Verbrechen gegen die Menschlichkeit 123
1. Äußerer Zusammenhang 123
2. Innerer Zusammenhang 124
a) Genozid als Unterfall der Verbrechen gegen die Menschlichkeit 124
b) Herausstellung des Verfolgungsaspektes 125
c) Vernachlässigung der „unmenschlichen Handlungen“? 126
d) Die Bedeutung des Konzeptes des Völkermordes für das Konzept der Verbrechen gegen die Menschlichkeit 127
B. Die Konvention über die Unterdrückung und Bestrafung des Verbrechens der Apartheid vom 30. November 1973 128
I. Der Begriff der Apartheid 128
II. Die Abfassung der Konvention 129
III. Der Inhalt der Konvention 130
1. Präambel 130
2. Vorgehensweise 130
IV. Die Definition des Verbrechens der Apartheid 131
1. Angriffshandlungen 132
2. Das Erfordernis der Unterdrückungsabsicht 132
V. Bezüge der Apartheid zum Konzept der Verbrechen gegen die Menschlichkeit 133
1. Apartheid als Unterfall der Verbrechen gegen die Menschlichkeit 133
2. Die Apartheid als „Verfolgung aus rassischen Gründen“ 134
VI. Ergebnis 135
C. Das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vom 10. Dezember 1984 135
I. Vorgeschichte 136
II. Der Inhalt des Übereinkommens von 1984 138
III. Die Definition der Folter nach dem Übereinkommen 139
1. Taterfolg und Angriffshandlungen 140
2. Der Täterkreis 142
3. Die Tatzwecke – die spezifische Absicht des Folterers 143
IV. Bezüge der Folter zum Konzept der Verbrechen gegen die Menschlichkeit 145
1. Die Folter als Teil des Tatbestandes der Verbrechen gegen die Menschlichkeit 145
2. Das Verhältnis zwischen Folter und unmenschlicher Behandlung 145
a) Ausführungen im Zusammenhang mit der Auslegung des Art. 3 der EMRK 146
b) Ergebnis 148
3. Erläuterung des Begriffs der unmenschlichen Handlung durch den Unterfall der Folter 148
D. Zusammenfassung: Gemeinsame Merkmale der durch internationale Abkommen geregelten Teilbereiche der Verbrechen gegen die Menschlichkeit 149
I. Die Begehung schwerer Menschenrechtsverletzungen 149
II. Vorliegen einer bestimmten Absicht des Täters 150
III. Kollektivität der Opfer 151
IV. Staatliche Beteiligung 152
V. Ergebnis 152
Dritter Teil: Definitionen des Tatbestandes der Verbrechen gegen die Menschlichkeit 154
A. Die Kodifikationsarbeiten der Völkerrechtskommission der Vereinten Nationen (ILC) 154
I. Die Formulierung der sog. „Nürnberger Prinzipien“ 154
II. Die Entwürfe für einen „Kodex der Verbrechen gegen den Frieden und die Sicherheit der Menschheit“ 156
1. Der Entwurf von 1954 156
a) Gliederung des Tatbestandes in „unmenschliche Handlungen“ und „Verfolgungen“ 157
b) Das Erfordernis der „staatlichen Verwicklung“ 157
2. Der Entwurf von 1991 158
a) Die Begehung schwerer Menschenrechtsverletzungen als gemeinsames Merkmal 159
b) Die Liste der genannten Tathandlungen 159
c) Beibehaltung und Definition der „Verfolgungen“ 160
d) Die Kriterien der „System- oder Massenhaftigkeit“ 160
e) Lösung des Täterkreises aus der „staatlichen Verwicklung“ 161
3. Der Entwurf von 1996 162
a) Erweiterung des Kreises der Tathandlungen 162
b) Die Definition der „unmenschlichen Handlungen“ 163
c) Weitere Erfordernisse 164
aa) Begehung „in systematischer Weise oder in großem Umfang“ 164
bb) Anstiftung oder Leitung durch eine Regierung oder irgendeine Organisation oder Gruppe 165
4. Zusammenfassung und Bewertung 166
B. Die Definition der Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach dem Statut eines ständigen Internationalen Strafgerichtshofes 168
I. Die Vorarbeiten der Völkerrechtskommission 168
II. Das Statut von Rom 169
III. Bewertung 170
1. Die genannten unmenschlichen Handlungen 170
2. Die Verfolgungen 171
3. Der „großangelegte oder systematische Angriff gegen die Zivilbevölkerung“ 172
C. Zusammenfassung 172
Vierter Teil: Interpretation des Konzeptes durch die Rechtsprechung 175
A. Die Auslegung des Tatbestandes der Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch die Rechtsprechung nach dem Zweiten Weltkrieg 176
I. Das „überindividuelle“ Schutzgut der Verbrechen gegen die Menschlichkeit 177
1. Die Menschheit als „Träger und Schützer“ bestimmter Werte 177
2. Die Menschenrechte 179
3. Die Menschenwürde 181
4. Zusammenfassung 183
II. „Schwerpunkt der Vorwerfbarkeit“: Verletzungshandlung oder Gesinnung? 183
1. Die unmenschliche Gesinnung 184
2. Die unmenschliche Tat 185
3. Bewertung 188
III. Der Zusammenhang mit einem System der Gewalt- und Willkürherrschaft 188
IV. Zusammenfassende Definition 193
V. Bewertung 193
B. Die Elemente der Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach der Rechtsprechung der Kammern des Internationalen Strafgerichtshofes für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) 195
I. Die Begehung der Tat innerhalb eines bewaffneten Konfliktes 195
II. Die Ausrichtung gegen die Zivilbevölkerung 197
1. Der Begriff der Zivilbevölkerung 197
2. Das einzelne Opfer 197
3. Bewertung 200
4. Der Begriff der „Bevölkerung“ – Erfassung von Einzeltaten? 201
III. Das Erfordernis der Diskriminierungsabsicht 202
IV. Das politische Element 204
V. Der Vorsatz: das Wissen des Täters um den Kontext seiner Tat 207
VI. Zusammenfassung 210
C. Bedeutung der Rechtsprechung für die Bestimmung der Elemente der Verbrechen gegen die Menschlichkeit 211
I. Erläuterung des Begriffes der „unmenschlichen Handlung“ 211
II. Der Kontext der Tat – das politische Element 212
III. Die subjektive Tatseite 213
IV. Ergebnis 213
Fünfter Teil: Verbrechen gegen die Menschlichkeit als Verstoß gegen einen Mindeststandard „menschlichen Verhaltens“ 214
A. Der Begriff der Menschlichkeit oder Humanität 215
I. Philosophische Grundlagen des Begriffes der „Humanität“ 215
1. Die grundlegende Relativität des Begriffes 215
2. Die Trias Bildung, Menschenfreundlichkeit und Menschenwürde 216
a) Bildung 216
b) Menschenfreundlichkeit 216
c) Menschenwürde 218
3. Bedeutung für den Tatbestand der Verbrechen gegen die Menschlichkeit 219
II. Humanität als Rechtsbegriff 220
B. Die „Gesetze der Menschlichkeit“ im internationalen Recht 221
I. Die sog. „Martenssche Klausel“ 221
II. Funktionen der „Martensschen Klausel“ 223
1. Lückenschließung durch Gewohnheitsrecht 223
2. Lückenschließung durch Rechtsfortbildung 224
3. Der Grundsatz der Menschlichkeit als rechtlicher Beurteilungsmaßstab 225
4. Ergebnis 227
C. Mindeststandards der Menschlichkeit im internationalen Recht 228
I. Grundsätzlich in Betracht kommende Rechtszweige 228
II. Das „humane Recht“ als Oberbegriff für das humanitäre Kriegsrecht und das Recht der Menschenrechte 229
1. Unterschiede zwischen dem humanitären Kriegsrecht und dem Recht der Menschenrechte 229
2. Der Schutz der Menschlichkeit als gemeinsames Ziel 230
3. Ergebnis 232
III. Kodifikationen des „humanen“ Völkerrechts 232
1. Mindeststandards nach den Menschenrechtsabkommen 232
a) Nicht derogierbare Rechte 233
b) Inhalt der absolut geschützten Rechte 233
2. Ergebnis 235
IV. Mindeststandards des humanitären Kriegsvölkerrechts 235
1. Die Tatbestände der sog. „schweren Verletzungen“ der Genfer Konventionen von 1949 236
a) Bedeutung 236
b) Beschränkung des Opferkreises auf geschützte Personen 237
c) Die schweren Verletzungen als in internationalen Konflikten zu beachtender Mindeststandard für die Behandlung von Personen 237
d) Inhalt des Mindeststandards 238
e) Ergebnis 242
2. Erweiterung der schweren Verletzungen durch das erste Zusatzprotokoll von 1977 243
a) Erweiterung des persönlichen Schutzbereiches 243
b) Inhaltliche Erweiterung 243
c) Ergebnis 247
3. „Grundlegende Garantien“ nach den Zusatzprotokollen zu den Genfer Abkommen von 1977 247
a) Bedeutung als Mindeststandard in internationalen und internen bewaffneten Konflikten 247
b) Erweiterung des personellen Anwendungsbereiches 248
c) Inhaltliche Erweiterung 249
d) Ergebnis 249
4. Mindeststandard im gemeinsamen Artikel drei der Genfer Abkommen von 1949 250
a) Bedeutung als Mindeststandard für nicht-internationale Konflikte 250
b) Inhalt des Mindeststandards 251
c) Ergebnis 252
5. Erklärung eines humanitären Mindeststandards 253
a) Bedeutung als Vorschlag für einen unter allen Umständen einzuhaltenden Mindeststandard 253
b) Inhalt 253
c) Ergebnis 254
V. Zwischenergebnis 254
D. Der Tatbestand der Verbrechen gegen die Menschlichkeit als Ausdruck der Mindeststandards „Menschlichen Verhaltens“ 255
I. Ziel der Untersuchung 255
II. Die Anknüpfungshandlungen der Verbrechen gegen die Menschlichkeit 255
1. Mord 256
2. Ausrottung 256
3. Versklavung 257
4. Vertreibung oder Zwangsumsiedlung der Bevölkerung 257
5. Folter 258
6. Freiheitsberaubung 258
7. Vergewaltigung 259
8. Verfolgungen 260
9. Verschwindenlassen von Personen 261
10. Apartheid 261
11. Andere unmenschliche Handlungen 262
E. Ergebnis 262
Sechster Teil: Verbrechen gegen die Menschlichkeit als internationale Verbrechen 265
A. Die Definition des „Internationalen Verbrechens“ 266
I. Vorbemerkung zur Begrifflichkeit 267
II. Allgemeine Kriterien für die Bewertung einer Tat als „internationales Verbrechen“ 268
1. Formelle Begriffsbestimmungen 268
a) Der internationale Charakter der Verbotsnorm 268
b) Das Kriterium der unmittelbaren Anwendbarkeit 269
c) Bewertung 270
2. Materielle Begriffsbestimmungen 271
a) Die „Schwere und Gefährlichkeit der Tat“ 271
b) Die Verletzung internationaler Rechtsgüter 271
III. Differenzierung nach internationalen Verbrechen i. e. S. und internationalen Verbrechen i. w. S. 273
IV. Ergebnis 277
B. Verbrechen gegen die Menschlichkeit als internationale Verbrechen 277
I. Verbrechen gegen die Menschlichkeit als Bedrohung bzw. Bruch des internationalen Friedens und der internationalen Sicherheit 278
1. These 278
2. Der Begriff des internationalen Friedens 278
3. Der Frieden als internationales Rechtsgut 279
4. Argumentation 280
a) Historische Entstehung des Konzeptes der Verbrechen gegen die Menschlichkeit 280
b) Die Definitionen der Verbrechen gegen die Menschlichkeit 281
c) Das Eingreifen dritter Staaten 282
d) Die Bewertung als Friedensbedrohung bzw. -bruch nach Art. 39 der UN-Charta 283
5. Bewertung 285
II. Verbrechen gegen die Menschlichkeit als schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen 286
1. These 286
2. Die Menschenrechte als internationale Rechtsgüter 286
3. Argumentation 287
4. Bewertung 290
III. Verbrechen gegen die Menschlichkeit als Massenverbrechen 291
1. These 291
2. Argumentation 291
3. Bewertung 296
IV. Verbrechen gegen die Menschlichkeit als Teil eines „systematischen oder weitverbreiteten Angriffes gegen irgendeine Zivilbevölkerung“ 298
1. These 298
2. Argumentation 298
3. Bewertung 302
V. Verbrechen gegen die Menschlichkeit als „staatliche Verbrechen“ 303
1. These 303
2. Argumentation 303
a) Das Phänomen der „staatlichen Verwicklung“ in die Begehung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit 304
b) Die Frage nach einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Staates 306
aa) Der Entwurf der Völkerrechtskommission zur Staatenverantwortlichkeit 307
bb) Bewertung 308
c) Die Frage nach der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Individuums 309
aa) Das Phänomen der sog. Makrokriminalität 309
bb) Die Notwendigkeit einer „Internationalisierung“ der strafrechtlichen Reaktion 312
cc) Kollektive oder individuelle Verantwortlichkeit? 313
d) Komplementarität von strafrechtlicher Individualverantwortung und Staatenverantwortlichkeit 315
3. Ergebnis 316
VI. Verbrechen gegen die Menschlichkeit als Verstoß gegen die Gleichberechtigung der Völker 319
1. These 319
2. Die Gleichberechtigung der Völker als international geschütztes Rechtsgut 319
3. Argumentation 320
a) Der Verfolgungscharakter der Verbrechen gegen die Menschlichkeit 320
b) Die Diskriminierungsabsicht als Merkmal aller Verbrechen gegen die Menschlichkeit 321
c) Verbrechen gegen die Menschlichkeit als Verfolgungen 323
VII. Das Verbrechen gegen die Menschlichkeit als Verstoß gegen das Existenzrecht der Völker 324
1. These 324
2. Das Existenzrecht der Völker als internationales Rechtsgut 324
3. Argumentation 324
4. Bewertung 327
a) Zustimmung 327
b) Kritik 328
C. Ergebnis der dargestellten Deutungsversuche der Verbrechen gegen die Menschlichkeit 329
Siebter Teil: Verbrechen gegen die Menschlichkeit als Verbrechen an der Menschheit 332
A. Verbrechen an der Menschheit und die Struktur der Völkerrechtsgemeinschaft 333
I. Der Ansatzpunkt: die Betroffenheit der gesamten Menschheit 333
II. Das Problem: Die Vereinbarkeit von Verbrechen an der Menschheit mit der Struktur der internationalen Gemeinschaft, insbes. dem Grundsatz der Staatensouveränität 338
1. Der Begriff der „Menschheit“ 338
2. Der Grundsatz der Souveränität der Staaten 340
III. Stufen der Internationalisierung des Strafrechts am Beispiel der strafrechtlichen Verfolgung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach dem Zweiten Weltkrieg 342
1. Verbrechen gegen die Menschlichkeit als Verstöße gegen das Strafrecht der zivilisierten Nationen – subsidiäre Durchsetzung durch die internationale Gemeinschaft 344
2. Exkurs: die Qualifizierung der Strafvorschriften des Londoner Abkommens 346
a) Erlaß von Vorschriften über Verbrechen gegen die Menschlichkeit als Besatzungsrecht oder Anwendung deutschen Strafrechts? 346
b) Erlaß von (rückwirkenden) Strafvorschriften 348
c) Bewertung 350
3. Völkervertragliche Mindeststandards der Menschlichkeit– subsidiäre Durchsetzung durch die internationale Gemeinschaft 351
4. Zwischenergebnis 355
5. Verbrechen an der Menschheit – primäre Zuständigkeit der internationalen Gemeinschaft 356
6. Ergebnis 359
B. Die internationale Gemeinschaft als Rechtsgemeinschaft 360
I. Die Pflicht zum Heraustreten aus dem Naturzustand 360
II. Die Pflicht zur Verhinderung von Rückfällen in den Naturzustand 361
III. Ergebnis 364
C. Konsequenzen für die Bestimmung der Verbrechen an der Menschheit 365
I. Verbrechen an der Menschheit als Verstöße gegen die Grundprinzipien der internationalen Gemeinschaft 366
II. Verbrechen gegen die Menschlichkeit als Verstöße gegen das Menschenrechtsprinzip 368
1. Der Schutz des Menschen als Aufgabe der internationalen Gemeinschaft 368
2. Der Inhalt des Menschenrechtsprinzips: Das Recht auf Rechtsfähigkeit 369
3. Die Pflicht des Staates zur Gewährleistung des Menschenrechtsprinzips 370
III. Die Maxime der Rechtlosigkeit bestimmter Menschengruppen als Verstoß gegen das Menschenrechtsprinzip 371
IV. Die Rechtfertigung des Eingreifens der internationalen Gemeinschaft: Bestehen eines Zustandes der Rechtlosigkeit gerade im Hinblick auf die Gewährleistung des Menschenrechtsprinzips 373
D. Anknüpfungspunkte für die Strafbarkeit des einzelnen Täters 374
I. Die „unmittelbare Drittwirkung“ des Menschenrechtsprinzips 374
II. Die Begehung „unmenschlicher“ Handlungen 375
III. Der Täter als „Vollstrecker“ der Maxime der Rechtlosigkeit 376
E. Ausblick: Konsequenzen für die Befugnis zur „humanitären Intervention“ 376
Literaturverzeichnis 378
Stichwortverzeichnis 399