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Ingelfinger, R. (1992). Anstiftervorsatz und Tatbestimmtheit. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-47437-0
Ingelfinger, Ralph. Anstiftervorsatz und Tatbestimmtheit. Duncker & Humblot, 1992. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-47437-0
Ingelfinger, R (1992): Anstiftervorsatz und Tatbestimmtheit, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-47437-0

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Anstiftervorsatz und Tatbestimmtheit

Ingelfinger, Ralph

Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 77

(1992)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Erster Teil: Einführung und Meinungsstand 17
§ 1 Einführung 17
A. Problemstellung 17
B. Parallelfälle 20
C. Grundsätzliche Lösungsmöglichkeiten 21
§ 2 Der Meinungsstand 23
A. Die Entscheidung des BGH 23
I. Der Sachverhalt der Entscheidung 23
II. Das Ergebnis des BGH 24
B. Der vorgefundene Meinungsstand 25
I. Frühere Rechtsprechung zum Bestimmtheitsproblem 25
1. Die Rechtsprechung des Reichsgerichts 25
a) RGSt 1, 110 25
b) RGSt 34, 327 26
c) Weitere Entscheidungen 27
2. Die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs für die Britische Zone 28
3. Die frühere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs 28
a) BGHSt 6, 359 28
b) BGHSt 15, 276 29
4. Analyse der Rechtsprechung zum Bestimmtheitsproblem vor BGHSt 34, 63 29
II. Der Stand der Meinungen in der Literatur vor der Grundsatzentscheidung des BGH 31
1. Allgemeine Lehrbuch- und Kommentarliteratur 31
a) Neuere Stellungnahmen 31
b) Ältere Stellungnahmen 34
2. Speziellere Untersuchungen 35
a) Die Auffassung Montenbrucks 35
b) Die Auffassung Drehers 37
aa) Der Standpunkt 37
bb) Kritische Stellungnahme 38
c) Die Auffassung Rogalls 40
III. Zusammenfassung zu dem vom BGH vorgefundenen Meinungsstand 41
C. Die Gründe der neuen Entscheidung des BGH und die Folgen des Urteils für das Bestimmtheitsproblem 42
I. Die Begründung des BGH 42
II. Die Konsequenzen der neuen Entscheidung für das notwendige Maß an Bestimmtheit 43
III. Kritische Würdigung der Entscheidung des BGH 45
D. Die Reaktionen auf die Entscheidung des BGH 46
I. Allgemeine Lehrbuch- und Kommentarliteratur 46
II. Die Auffassung Roxins und seine Kritik an dem BGH 47
1. Der Standpunkt Roxins 47
2. Kritische Stellungnahme 49
a) Kritik an dem Abstellen auf die „wesentlichen Dimensionen des Unrechts" 49
b) Kritik an der Begründung Roxins 53
III. Die Auffassung Herzbergs und seine Kritik an Roxin und dem BGH 59
1. Der Standpunkt Herzbergs 59
2. Die Kritik an dem BGH und Roxin 60
3. Kritik an den Thesen Herzbergs 62
a) Berechtigung der Kritik Herzbergs 62
b) Kritik an dem Topos des „rechtlich relevanten Risikos" 62
aa) Gesichtspunkt des „erlaubten Risikos" 62
bb) Anwendung der Lehre von der objektiven Zurechnung auf Fälle der „unbestimmten Anstiftung" 65
(1) Inhalt der Lehre 65
(2) Lösung der Fälle der „unbestimmten Anstiftung" mit Hilfe der Lehre von der objektiven Zurechnung 66
c) Allgemeine Kritik an der These Herzbergs 69
E. Zusammenfassung und Ausblick 70
Zweiter Teil: Entwicklung einer eigenen Lösung 73
§ 1 Die dogmatische Einordnung des Bestimmtheitsproblems 73
A. Praktische Bedeutung der Einordnung 74
B. Analyse der entscheidungserheblichen Konstellationen 75
I. Fälle mit intensiver Konkretisierungsleistung des Tatveranlassers 76
II. Fälle mit geringer Konkretisierungsleistung des Tatveranlassers 77
III. Konkludente Anstiftung und objektiv bestimmter Verhaltensvorschlag 78
C. „Bestimmen" als objektiv-subjektive Sinneinheit 79
§ 2 Herleitung des Erfordernisses der Tatbestimmtheit 82
A. Die Begrenzungsfunktion des Anstiftervorsatzes 83
I. Ausgangspunkt 83
II. Die allgemeinen Grenzen des Vorsatzbegriffs 86
1. Die Konkretheit des Bezugspunktes 86
2. Mindestanforderungen an die psychologische Beschaffenheit des Vorsatzes 88
3. Zusammenfassung der allgemeinen Vorsatzgrenzen 89
III. Anstiftervorsatz und Haftungsbegrenzung 89
1. Anstiftervorsatz und Kenntnis subsumtionsrelevanter Umstände 89
a) Streng tatbestandsorientierte Haupttatbezogenheit des Anstiftervorsatzes 90
aa) Folgen 90
(1) Das Stufenverhältnis 91
(2) Das aliud-Verhältnis 92
(3) Zusammenfassung zu den Folgen einer streng tatbestandsorientierten Haupttatbezogenheit des Anstiftervorsatzes 93
bb) Streng tatbestandsorientierte Haupttatbezogenheit des Vorsatzes und Haftungsbegrenzung 93
b) Mögliche Lockerungen der streng tatbestandsorientierten Haupttatbezogenheit 94
aa) Anwendung der Regeln der Wahlfeststellung 94
(1) Die Meinungen Montenbrucks und Baumanns 94
(2) Kritik an den Thesen Montenbrucks und Baumanns 96
(a) Anwendung der Wahlfeststellungsregeln auf „Abweichungsfälle" 96
(b) Anwendung der Wahlfeststellungsregeln auf Fälle mit unbestimmter Vorstellung 97
(aa) Verstoß gegen den Grundsatz „nullum crimen sine lege" 98
(bb) Verstoß gegen das Schuldprinzip 99
(3) Bisherige Erkenntnisse; erste Folgerungen 100
bb) Lockerung der streng tatbestandsorientierten Haupttatbezogenheit bei tatbestandlichem Näheverhältnis 100
c) Ergebnis zu den Vorsatzanforderungen hinsichtlich subsumtionsrelevanter Umstände 105
2. Haftungsbegrenzung und Kenntnis von weiteren Umständen der Haupttat über den tatbestandlichen Rahmen hinaus 106
3. Psychologischer Gehalt des Anstiftervorsatzes 107
IV. Ergebnis zur Begrenzungsfunktion des Vorsatzes 110
Β. Tatbestimmtheit und Legitimation der Anstifterstrafe 111
I. Der Strafgrund der Teilnahme im allgemeinen 112
1. Die Schuld- bzw. Unrechtsteilnahmetheorien 113
a) Die Schuldteilnahmetheorie 113
b) Die Unrechtsteilnahmetheorie 113
2. Die Verursachungstheorien 115
a) Die reine Verursachungstheorie 115
b) Die akzessorietätsorientierte Verursachungstheorie 116
3. Die Solidarisierung mit fremden Unrecht als Strafgrund der Teilnahme (Schumann) 117
a) Ausgangspunkt 117
b) Stellungnahme 119
II. Der besondere Strafgrund der Anstiftung 120
1. Der Korrumpierungsgedanke als zusätzlicher Strafgrund 121
2. Neidlinger 121
3. Schulz und Bloy 122
4. Stellungnahme 123
III. Unterschiede des Rechtsgutsangriffs des Anstifters im Gegensatz zum Gehilfen 124
IV. Straf grund der Anstiftung und zwingendes Mindestmaß an Tatbestimmtheit 127
1. Ausgangspunkt Verursachungstheorie 127
2. Verursachungstheorie und Tatbestimmtheit 128
V. Der Grundsatz der Gleichbestrafung und die darin vorausgesetzte gleiche Strafwürdigkeit von Anstifter und Täter 130
1. Der Grundsatz der Gleichbestrafung 131
2. Begründungen für die Rechtfertigung der tätergleichen Strafe 131
a) Das Einheitstäterprinzip und die Urheberschaft 131
b) Der extensive Täterbegriff 131
c) Die besondere Gefährlichkeit der Anstiftung 132
3. Ansätze in der Literatur auf Basis der Gleichwertigkeit von Anstifter- und Täterhandlung und deren Nutzbarkeit für die Tatbestimmtheitsproblematik 133
a) Die verschiedenen Konzeptionen 133
aa) Der Gedanke der Kollusion 134
bb) Die Lehre vom Unrechtspakt (Puppe) 134
cc) Der Tatentschluß in Abhängigkeit vom Willen des Anstifters (Jakobs) 135
b) Nutzbarkeit der vertretenen Ansätze für das Problem der Tatbestimmtheit 135
VI. Gleichbestrafungsgrundsatz und Tatbestimmtheit (Die eigene Ansicht zum Bestimmtheitsproblem) 137
1. „Unbestimmte Anstiftung" als intellektuelle Unterordnung 137
2. Die voluntative Beziehung des Anstifters zur Tat 140
a) Andere Anstiftungsfälle mit schwacher intellektueller Einflußnahme des Tatveranlassers 140
aa) Der Standpunkt der h. L. und der Rechtsprechung zur Problematik des Tatgeneigten und bedingt Tatentschlossenen 141
bb) Der Ansatz Neidlingers 142
(1) Der Ausgangspunkt 142
(2) Die Konkretisierung des Dominanzgedankens durch Neidlinger 142
cc) Stellungnahme 143
b) Die „voluntative Dominanz" des Veranlassers 144
3. Wechselwirkung von intellektueller und voluntativer Anstiftungskomponente 148
a) Ausgangspunkt 148
b) Folgen für die eigene Ansicht zur Tatbestimmtheit 149
C. Zusammenfassung des eigenen Ansatzes 150
§ 3 Verhältnis des eigenen Ansatzes zu anderen Fallgruppen der Tatbestimmtheit 151
A. Verhältnis zu § 111 StGB 151
B. Verhältnis zur Beihilfe 154
I. Meinungsstand zur Tatbestimmtheit bei der Beihilfe 154
II. Folgen des eigenen Ansatzes für die Beihilfe im allgemeinen 156
III. „Unbestimmte Anstiftung" als psychische Beihilfe 157
C. Verhältnis zur mittelbaren Täterschaft 159
I. Vergleich der Bestimmtheitsproblematik 159
II. Verhältnis der mittelbaren Täterschaft zu den dem eigenen Ansatz zugrundeliegenden Maßprinzipien 160
D. Verhältnis zu § 30 II StGB (Verbrechensverabredung) 162
I. Problemstellung 162
II. Meinungsstand zum Bestimmtheitsproblem 162
III. Stellungnahme 163
IV. Vergleich mit der eigenen Ansicht zur Anstiftung 165
E. Verhältnis zur vorsätzlichen actio libera in causa 166
I. Problemstellung 166
II. Vergleich mit der eigenen Ansicht zur Anstiftung 169
F. Verhältnis zu § 241 StGB (Bedrohung) 170
I. Problemstellung 170
II. Bestimmtheit des Verbrechens bei § 241 StGB 171
III. Vergleich mit der Bestimmtheitsproblematik bei der Anstiftung 172
§ 4 Zusammenfassung des eigenen Standpunktes und Ausblick auf den weiteren Gang der Untersuchung 173
§ 5 Präzisierung des eigenen Ansatzes 175
A. Einzelfälle mit „voluntativer Dominanz" 175
I. Fälle mit extremem „Übergewicht" des Hintermannes 175
II. Fälle der Willensbeugung (Nötigungsfälle) 177
III. Notstandsähnliche seelische Beeinflussung 178
IV. Andere Fälle mit „voluntativer Dominanz" des Anstifters 179
1. Der „Bravo" 179
2. Bandenchef 181
3. Organisatorische Machtapparate 183
V. Zusammenfassung zu Fällen mit „voluntativer Dominanz" 185
B. Präzisierung der intellektuellen Komponente 185
I. Die Fälle der Anstiftung eines Tatentschlossenen zur Tatänderung (sog. Umstimmungsfälle) 187
1. Einführung in die Problematik 187
2. Einzelfälle und Lösungen 188
a) Änderung der Tatzeit oder des Tatortes 189
b) Änderungen der Ausführungsweise 190
c) Der Austausch des Tatobjektes bzw. des Opfers 191
aa) Personenbezogene Rechtsgüter 192
bb) Sachbezogene Rechtsgüter 192
(1) Der Austausch des Tatobjektes 192
(2) Der Austausch des Opfers 193
3. Übertragung auf das Problem der Tatbestimmtheit bei der Anstiftung 194
a) Denkbare hypothetische Übertragungsregeln 194
b) Überprüfung der hypothetischen Regeln 194
aa) Konkrete Ergebnisse aufgrund der Hypothesen 194
bb) Tragfähigkeit der Hypothesen 195
4. Erste Folgerungen für das Problem der Tatbestimmtheit 196
a) Unterschiedliche Bedeutung der verschiedenen Merkmale 196
b) Das Lenkungsmoment 196
II. Die Abweichungs- bzw. Exzeßfälle 198
1. Einführung in die Problematik 198
2. Einteilung in systematische Gruppen 199
a) Abweichungen in der Tatzeit 200
b) Abweichungen vom vorgestellten Tatort 201
c) Abweichungen in der Handlungsmodalität 201
d) Abweichungen in der Intensität der Rechtsgutsverletzung 202
e) Abweichungen hinsichtlich des Tatobjektes oder des Rechtsgutsträgers 202
aa) Unbewußte Abweichungen 202
bb) Bewußte Abweichungen 204
(1) Delikte mit personenbezogenen Rechtsgütern 204
(2) Delikte mit (auch) sachbezogenen Rechtsgütern 204
3. Übertragung der Abweichungsregeln auf die Problematik der Tatbestimmtheit 206
a) Berechtigung der Übertragung 206
b) Die Prämissen der Übertragung 207
4. Einzelergebnisse der Übertragung und Überprüfung der Hypothesen 208
a) Tatzeit und Tatort 208
b) Handlungsmodalität 208
c) Intensität der Rechtsgutsverletzung 209
d) Tatobjekt bzw. Rechtsgutsträger 209
III. Folgerungen für die Tatbestimmtheit 210
1. Das Lenkungsmoment als wesentliches Kennzeichen der intellektuellen Anstiftung 210
a) Ausgangspunkt 210
b) Das Lenkungsmoment als typisches Merkmal der Anstiftung in intellektueller Hinsicht 211
c) Der Lenkungsgedanke als Rechtfertigung der Gleichbestrafung von Anstifter und Täter 212
2. Anforderungen an die intellektuelle Seite der Anstiftung (das Maß der Bestimmtheit) 215
a) Ausgangspunkt 215
b) Erfolgsdelikte 216
c) Tätigkeitsdelikte 219
IV. Zusammenfassung des eigenen Ansatzes 220
§ 6 Lösung der Problemfälle mit Hilfe des gefundenen Ansatzes 223
A. Allgemeinere Vorstellung des Anstifters von der Haupttat als der tatbestandliche Rahmen 223
Fall 1 223
B. Die Haupttat ist in der Vorstellung des Anstifters nur dem Tatbestande nach umschrieben 224
Fall 2 224
C. Kenntnis des Anstifters über den Tatbestand hinaus 225
I. Kenntnis der Art und Weise der Begehung 225
Fall 2 a 225
II. Kenntnis der „wesentlichen Unrechtsdimensionen" 226
Fall 2 b 226
III. Das Tatobjekt ist gattungsmäßig bestimmt 226
Fall 3 226
Fall 4 227
Fall 5 228
Der Fall des BGH 229
Ergebnis der Untersuchung 232
Literaturverzeichnis 237