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Hinz, W. (1991). Die Entwicklung des gutgläubigen Fahrniserwerbs in der Epoche des usus modernus und des Naturrechts. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-47091-4
Hinz, Werner. Die Entwicklung des gutgläubigen Fahrniserwerbs in der Epoche des usus modernus und des Naturrechts. Duncker & Humblot, 1991. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-47091-4
Hinz, W (1991): Die Entwicklung des gutgläubigen Fahrniserwerbs in der Epoche des usus modernus und des Naturrechts, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-47091-4

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Die Entwicklung des gutgläubigen Fahrniserwerbs in der Epoche des usus modernus und des Naturrechts

Hinz, Werner

Hamburger Rechtsstudien, Vol. 80

(1991)

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Abstract

«Nach dem Rechte der Natur vindicirt ein jeder das Seinige da, wo er es findet.« Diese Feststellung hat Nikolaus Christian Carstens im Jahre 1801, also bereits in der ausgehenden Naturrechtsepoche, in seinen »Beiträgen zur Erläuterung des Lübischen Rechts« getroffen. Demzufolge soll es dem Naturrecht entsprechen, daß der Eigentümer seine Sache von jedem Besitzer uneingeschränkt herausverlangen kann. In seinem erstmals 1950 erschienenen Lehrbuch über »Deutsches Privatrecht« stellt Heinrich Mitteis die These auf, daß in der Naturrechtsepoche aus der vom deutschen Recht geprägten rein prozessualen Versagung der Eigentumsklage der Erwerb vom Nichtberechtigten hergeleitet worden sei. »Und zwar« - so führt Mitteis aus - »knüpft das Naturrecht ihn an den guten Glauben des Erwerbers an.« Zwischen den Aussagen dieser beiden Autoren besteht bei näherer Betrachtung ein Spannungsverhältnis. Einerseits soll das Naturrecht die uneingeschränkte Vindikation fordern, andererseits soll sich jedoch in dem Zeitalter, in dem diese Rechtsidee einen maßgebenden Einfluß auf Wissenschaft und Gesetzgebung gewonnen hat, aus einer prozessualen Beschränkung jener Klage das materiellrechtliche Institut des gutgläubigen Erwerbs entwickelt haben. Intention der vorliegenden Abhandlung ist es, die dargestellte Problematik eingehend zu untersuchen.

Das Ziel der vorliegenden Abhandlung liegt darin, allein die Epoche des usus modernus pandektarum sowie die nahezu zeitgleich liegende Naturrechtsperiode im Hinblick auf die Verfolgbarkeit beweglicher Sachen sowie die Möglichkeit eines gutgläubigen Erwerbs vom Nichtberechtigten zu betrachten. Den Schwerpunkt bildet also die Entwicklung im 17. und 18. Jahrhundert, die mit den Naturrechtskodifikationen endet. Einen ersten Hauptteil bildet die Betrachtung der Wissenschaft des 17. und 18. Jahrhunderts. Wobei - soweit sich bestimmte Vertreter dieser Epoche hiermit auseinandergesetzt haben - inzident auch die partikulare Gesetzgebung sowie die Rechtsprechung herangezogen werden. Im zweiten Hauptteil wird dann die Regelung der Fahrnisverfolgung in den Naturrechtskodifikationen untersucht. Dabei sollen besonders die Auswirkungen der Wissenschaftler des usus modernus und des Naturrechts auf die Gesetzgebung am Ausgang dieses rechtshistorisch bedeutenden Zeitalters herausgearbeitet werden. Auf spätere Entwicklungen wird im Rahmen eines knappen Ausblicks hingewiesen.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Thema der Abhandlung 15
Erster Abschnitt: Die Fahrnisverfolgung in den älteren Rechtssystemen 17
§ 1 Das römische Recht 17
1. Grundsatz 17
2. Ausnahmen vom Vindikationsprinzip 18
3. Die Ersitzung 18
§ 2 Das deutsche Recht 21
1. Grundsatz 21
2. Die Publizitätstheorie 23
3. Die prozessuale Theorie 25
4. Die Problematik des Eigentumserwerbs beim Dritten 28
Ergebnis 28
Erster Hauptteil: Die Juristen des usus modernus und des Naturrechts 30
Zweiter Abschnitt: David Mevius und das lübische Recht 30
§ 1 Die Rechtslage bei verliehenen und auf andere Weise anvertrauten Sachen 30
1. Mevius' Begründung des deutschrechtlichen Prinzips 31
2. Genereller Klagausschluß oder Lösungsmöglichkeit zugunsten des Verleihers 33
3. Die Berechnung des Lösegeldes 40
4. Das Erfordernis der iusta causa und der bona fides beim Dritterwerber 42
5. Vindikation bei Diebstahl vom Entleiher 44
6. Die Problematik des Eigentumserwerbs beim Dritten 46
7. Ausdehnung der Regelung auf andere Vertragstypen 48
a) Die Auffassung des Mevius 48
b) Der Meinungsstand im übrigen 55
aa) Joachim Lucas Stein 55
bb) Johann Marquardt 56
cc) Samuel Friedrich Willenberg 56
dd) Die Rechtsprechung und das übrige Schrifttum 58
§ 2 Die Rechtslage bei gestohlenen und geraubten Sachen 60
§ 3 Die Herkunft des guten Glaubens 64
Ergebnis 67
Dritter Abschnitt: Benedikt Carpzov und die Theorie vom Eigentumsübergang auf den Entleiher 69
§ 1 Carpzovs Auffassung 69
§ 2 Die Rechtsprechung der sächsischen Schöffenstühle 70
§ 3 Die Theorie vom Eigentumsübergang auf den Entleiher 71
1. Ludwig Fachs 71
2. Matthias Coler 73
3. Johann Schneidewin 73
4. Matthäus Wesenbeck 74
5. Benedikt Reinhard 75
6. Christoph Zobel 76
7. Heinrich Hahn 77
8. Stellungnahme zur Problematik des Eigentumsübergangs bei der Leihe 79
Ergebnis 83
Vierter Abschnitt: Andere Vertreter des älteren gemeinen Rechts 84
§ 1 Johann Schilter 84
1. Schilters Auffassung 84
2. Ulrich Huber als weiterer Vertreter der Schiltersehen Theorie 87
Ergebnis 88
§ 2 Johann Brunnemann 88
§ 3 Georg Adam Struve 90
1. Die Vindikation 90
2. Die Beschränkung der Vindikation bei verliehenen Sachen 91
3. Müllers Additionen zu Struves Syntagma 92
Ergebnis 92
§ 4 Wolfgang Adam Lauterbach 93
1. Die Vindikation 93
2. Die Problematik des Eigentumsübergangs beim Leihvertrag 94
3. Der Einfluß des Württembergischen Landrechts 95
Ergebnis 99
Fünfter Abschnitt: Hugo Grotius und das gemeine niederländische Recht 100
§ 1 Die Fahrnisverfolgung in Grotius' Naturrechtslehre 100
1. Der Herausgabeanspruch 100
2. Die Parallele aus Grotius' Ersitzungslehre 102
§ 2 Fahrnisverfolgung in Grotius' Inleydinge und im gemeinen niederländischen Recht 105
1. Das Hand-wahre-Hand-Prinzip 105
a) Grotius' Auffassung in der Inleydinge 105
aa) Wörtliche Auslegung der Stelle 105
bb) Auslegung der Stelle im Sinne einer allgemeinen Beschränkung der Fahrnisverfolgung 107
b) Anton Matthaeus 108
aa) Die Verfolgbarkeil beweglicher Sachen 108
bb) Der gutgläubige Eigentumserwerb beim Dritten 113
(1) Die Herleitung dieses Instituts durch Matthaeus 113
(2) Der Einfluß Anton Fabers 114
c) Van Groenewegen und van Leeuwen 116
aa) Das Hand-wahre-Hand-Prinzip als gemeines niederländisches Recht 117
bb) Kritik an der obigen These 118
cc) Die weitere Rechtsprechung des Hofs von Holland 122
d) Johannes Voet 124
e) Zwischenergebnis 130
f) Vergleich mit dem römischen und dem älteren deutschen Recht 130
2. Das Lösungsrecht 132
a) Das Lösungsrecht beim Kauf auf dem offenen Markt 132
aa) Die Partikularrechte 133
bb) Die niederländische Gemeinrechtswissenschaft 135
b) Das Lösungsrecht des "kleerkoopers" 138
c) Das Lösungsrecht des "tafelhouders" 142
3. Beschränkung der Vindikation bei öffentlich versteigerten Sachen 143
a) Anton Matthaeus 143
b) Johannes Voet 146
c) Dionysius Godefried van der Keessel 147
Ergebnis 148
Sechster Abschnitt: Samuel Pufendorf 149
§ 1 Die Vindikation 149
§ 2 Die Ersitzung 151
Ergebnis 152
Siebter Abschnitt: Stryk, Thomasius, Hertins und die Thomasiusschüler 153
§ 1 Samuel Stryk 153
1. Das Hand-wahre-Hand-Prinzip im lübischen Recht und im Sachsenspiegel 153
2. Stryks Stellungnahme zu den Theorien vom Eigentumsübergang 154
3. Stryks Auseinandersetzung mit der Auffassung des Mevius 157
Ergebnis 158
§ 2 Christian Thomasius 158
1. Die Fahrnisverfolgung in Thomasius' Naturrechtslehre 159
a) Die Vindikation 159
b) Die Ersitzung 160
2. Die Fahrnisverfolgung in Thomasius' deutschrechtlichem Werk 161
3. Stellungnahme zu Thomasius' Auffassung 163
Ergebnis 165
§ 3 Johann Nicolaus Hertins 165
§ 4 Georg Beyer 167
1. Beyers Naturrechtslehre 167
2. Beyers Auseinandersetzung mit dem deutschrechtlichen Prinzip 168
3. Einschränkungen des Prinzips 170
4. Stellungnahme zu Beyers Auffassung 171
Ergebnis 171
§ 5 Nicolaus Hieronymus Gundling 172
1. Die Fahrnisverfolgung in Gundlings Naturrechtslehre 172
2. Gundlings Auffassung zum Hand-wahre-Hand-Prinzip 173
Ergebnis 174
§ 6 Jakob Friedrich Ludovici 174
§ 7 Justus Henning Böhmer 175
§ 8 Johann Gottlieb Heineccius 177
1. Die Fahrnisverfolgung nach Heineccius' Naturrechtslehre 177
2. Das Wesen des Hand-wahre-Hand-Prinzips 180
a) Die Theorie vom Eigentumsübergang 180
b) Auseinandersetzung mit Schilters Auffassung 185
c) Eigene Erklärung des Prinzips 185
d) Der gute Glaube beim Dritterwerber 185
e) Verbreitung des Hand-wahre-Hand-Prinzips 186
f) Stellungnahme zu Heineccius' Auffassung 187
Ergebnis 188
Achter Abschnitt: Christian Wolff und seine Schüler 189
§ 1 Christian Wolff 189
1. Die Sachverfolgung in Wolffs Naturrechtsdoktrin 189
2. Stellungnahme zu Wolffs Auffassung 191
Ergebnis 194
§ 2 Nettelbladt und Darjes 194
1. Die Vindikation 194
2. Die Ersitzung 196
Ergebnis 198
Neunter Abschnitt: Die Österreichische Entwicklung 199
§ 1 Martini und Zeiller 199
§ 2 Die Österreichische Gemeinrechtswissenschaft 202
Ergebnis 203
Zehnter Abschnitt: Andere im 18. Jahrhundert wirkende Juristen 204
§ 1 Johann Heinrich Berger 204
§ 2 Augustin Leyser 205
§ 3 Pütter und Selchow 206
§ 4 Justus Friedrich Runde 209
Zweiter Hauptteil: Die Naturrechtskodifikationen 212
Elfter Abschnitt: Der Codex Maximilianeus Bavaricus civilis 212
§ 1 Die Regelung im Codex Maximilianeus 212
§ 2 Kreittmayrs Begründung 213
Ergebnis 216
Zwölfter Abschnitt: Das Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten 217
§ 1 Svarez' "Mittelweg" zwischen dem deutschen und dem römischen Recht 218
1. Die Eigentumsverfolgung 218
2. Die Pfandverfolgung 221
§ 2 Svarez' Begründung seiner neuen Theorie 222
§ 3 Die Problematik des gutgläubigen Eigentumserwerbs 224
1. Die grundsätzliche Regelung im ALR 224
2. Gutgläubiger Erwerb bei öffentlichen Versteigerungen 228
§ 4 Der Begriff der Redlichkeit im ALR 229
1. Der Bezugspunkt des guten Glaubens 230
2. Der Umfang der Redlichkeit des Erwerbers 231
§ 5 Geltung der Vorschriften im Liegenschaftsrecht 232
1. Die Anwendbarkeit des Lösungsrechts 232
a) Die Auffassungen der Rechtsanwender im 19. Jahrhundert 232
b) Die historische Argumentation 234
2. Die Anwendbarkeit des Vindikationsausschlusses 234
§ 6 Motive und Vorbilder für die Regelung im ALR 237
Abschließende Würdigung der Regelung im ALR 248
Dreizehnter Abschnitt: Die Österreichische Gesetzgebung 249
§ 1 Der Codex Theresianus 250
1. Die Regelung der Fahrnisverfolgung 250
2. Die Begründung der neuen Regelung 252
3. Der gute Glaube des Erwerbers 253
4. Die Motive für die Regelung im Codex Theresianus 256
§ 2 Der Entwurf Hortens 261
§ 3 Der Entwurf Martinis 263
1. Die Regelung der Fahrnisverfolgung im Entwurf Martinis 263
2. Die Problematik des Eigentums- bzw. Pfandrechtserwerbs beim Dritten 266
3. Die Vorbilder und Motive für die Regelung im Entwurf Martinis 266
§ 4 Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch 268
1. Die Regelung des gutgläubigen Eigentumserwerbs 268
2. Die Tatbestände des § 367 270
a) Der Erwerb auf der öffentlichen Versteigerung 270
b) Der Erwerb vom befugten Gewerbsmann 270
aa) Das Moment der Entgeltlichkeit 270
bb) Der Begriff des befugten Gewerbsmannes 271
c) Der Erwerb vom Vertrauensmann 273
aa) Die Fälle der Täuschung und der Drohung durch Vertragspartner 273
bb) Die "Vertrauensmännerkette" 276
3. Der Begriff der Redlichkeit beim Dritterwerber 277
a) Die Tragweite des Redlichkeitsbegriffs 278
aa) Der Meinungsstand im frühen Schrifttum zum ABGB 278
bb) Die Ausführungen Zeillers in seinem Kommentar 280
cc) Die Suche nach der gesetzgeberischen Intention 282
b) Der Bezugspunkt des guten Glaubens 291
4. Der Pfandrechtserwerb vom Nichtberechtigten 293
5. Der gutgläubige lastenfreie Erwerb 296
6. Vorbilder und Motive der Regelung des ABGB 297
7. Der Einfluß der Kantschen Philosophie 298
Abschließende Würdigung der Österreichischen Gesetzgebung 306
Ausblick 307
Quellen- und Literaturverzeichnis 312
I. Quellen 312
II. Sekundärliteratur 319
Personenindex 329
Sachindex 331