Menu Expand

Cite BOOK

Style

Jakoby, M. (1991). Das Verhältnis der Abänderungsklage gemäß § 323 ZPO zur Vollstreckungsgegenklage gemäß § 767 ZPO. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-47171-3
Jakoby, Markus. Das Verhältnis der Abänderungsklage gemäß § 323 ZPO zur Vollstreckungsgegenklage gemäß § 767 ZPO. Duncker & Humblot, 1991. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-47171-3
Jakoby, M (1991): Das Verhältnis der Abänderungsklage gemäß § 323 ZPO zur Vollstreckungsgegenklage gemäß § 767 ZPO, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-47171-3

Format

Das Verhältnis der Abänderungsklage gemäß § 323 ZPO zur Vollstreckungsgegenklage gemäß § 767 ZPO

Jakoby, Markus

Schriften zum Prozessrecht, Vol. 100

(1991)

Additional Information

Book Details

Pricing

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 17
Einleitung 19
1. Aktualität des Themas 19
2. Problemaufriß 19
3. Überblick über den gegenwärtigen Stand der Diskussion 21
4. Zielsetzung und Autbau dieser Arbeit 22
Erster Teil: Die geschichtliche Grundlage der Abgrenzungsproblematik zwischen der Abänderungsklage gemäß § 323 ZPO und der Vollstreckungsgegenklage gemäß § 767 ZPO 24
Erster Abschnitt: Die Rechtslage vor Inkrafttreten der Civilprozeßordnung (CPO) im Jahr 1879 24
I. Klage und Urteil bezüglich künftig fällig werdender wiederkehrender Leistungen 24
1. Regelungen in Prozeßrechtskodifikationen 24
2. Das materiellrechtliche „Klagerecht" als Zulässigkeitsvoraussetzung einer Klage 27
3. Die Anerkennungs- bzw. Feststellungsklage bezüglich künftig fällig werdender wiederkehrender Leistungen 28
4. Die Problematik der Qualifizierung einer Klage über künftig fällig werdende wiederkehrende Leistungen als Feststellungsklage 29
5. Die Vollstreckbarkeit eines Feststellungsurteils 30
6. Die Unterscheidung zwischen Leistungs- und Feststellungsklagen 31
7. Die Qualifizierung der Klage auf künftig fällig werdende wiederkehrende Leistungen als Leistungsklage 33
8. Die Besonderheit der Schadensersatzrentenurteile 34
a) Die gemeinrechtliche Praxis 34
b) Die partikularrechtliche Rechtslage 35
c) Die Regelung durch das Reichshaftpflichtgesetz vom 7.6.1871 36
9. Zusammenfassung 37
II. Die Berücksichtigung nachträglich veränderter Verhältnisse 39
1. Die Situation im Unterhaltsrecht 39
2. Die Situation im Schadensersatzrecht 40
a) Die gemeinrechtliche Rechtsprechung 40
b) Die Situation nach kodifiziertem Partikularrecht 40
c) Die Berücksichtigung nachträglich veränderter Verhältnisse gemäß § 7 Abs. 2 Reichshaftpflichtgesetz 41
III. Das Verfahren der Berücksichtigung veränderter Verhältnisse 42
1. Die Berücksichtigung materiellrechtlicher Einwendungen im gemeinrechtlichen Vollstreckungsverfahren 42
2. Die Berücksichtigung materiellrechtlicher Einreden und Einwendungen im partikularrechtlichen Vollstreckungsverfahren 44
3. Das Verfahren der Berücksichtigung veränderter Verhältnisse gemäß § 7 Abs. 2 Reichshaftpflichtgesetz 45
4. Zusammenfassung 46
IV. Rechtsnatur der Abänderungsurteile gemäß § 7 Abs. 2 Reichshaftpflichtgesetz 46
V. Der maßgebliche Abänderungszeitpunkt bei den Rentenurteilen 47
1. Problemaufriß 47
2. Der maßgebliche Zeitpunkt der Berücksichtigung veränderter Verhältnisse bei den Schadensersatzrenten 47
3. Der maßgebliche Zeitpunkt der Berücksichtigung veränderter Verhältnisse bei den Unterhaltsurteilen 48
4. Der maßgebliche Zeitpunkt der Berücksichtigung veränderter Verhältnisse bei Abänderungsurteilengemäß § 7 Abs. 2 Reichshaftpflichtgesetz 48
a) Die Berücksichtigung der veränderten Verhältnisse vom Zeitpunkt des Eintritts der Rechtskraft des Abänderungsurteils an 49
b) Die Berücksichtigung der veränderten Verhältnisse vom Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Abänderungsverfahrens an 50
c) Die Berücksichtigung der veränderten Verhältnisse vom Zeitpunkt ihres tatsächlichen Eintritts an 54
5. Zusammenfassung 55
6. Die Zuständigkeit für die Klagen auf Abänderung der Urteile über künftig fällig werdende wiederkehrende Leistungen 55
Zweiter Abschnitt: Die Rechtslage nach Inkrafttreten der Reichscivilprozeßordnung im Jahre 1879 bis zur Einfügung der §§ 258, 323 ZPO durch die Novelle der CPO von 1898 56
I. Die Klage auf künftig fällig werdende wiederkehrende Leistungen 56
II. Die Möglichkeit der Berücksichtigung veränderter Verhältnisse 57
III. Das Verfahren der Berücksichtigung veränderter Verhältnisse unter besonderer Betrachtung des Verhältnisses von § 7 Abs. 2 Reichshaftpflichtgesetz zu § 686 CPO (= § 767 ZPO n. F.) 58
1. Die Literatur und Rechtsprechung zu § 7 Abs. 2 Reichshaftpflichtgesetz 59
2. Die vollstreckungsrechtliche Literatur zu § 686 CPO 61
3. Die Rechtsprechung zum Unterhaltsrecht 63
4. Zusammenfassung 65
Dritter Abschnitt: Die Einfügung der § § 258, 323 ZPO durch die Novelle der CPO aus dem Jahre 1898 67
I. Das Gesetzgebungsverfahren 67
II. Die inhaltliche Gestaltung des § 323 69
III. Anhaltspunkte für die Zuordnung der Klagen aus § 323 und § 767 (= 686 CPO a. F.) seitens des Gesetzgebers 72
IV. Zusammenfassung 73
Zweiter Teil: Das Verhältnis der Abänderungsklage gemäß § 323 zur Vollstreckungsgegenklage gemäß § 767 in Rechtsprechung und Schrifttum 75
Erster Abschnitt: Der Zeitraum von 1900 bis 1945 75
A. Die Rechtsprechung des Reichsgerichts 75
I. Das Urteil des VI. Zivilsenats vom 23. 10. 1902 (RGZ 52, 344 ff.) 75
1. Unterschiedliche Interpretation dieser Entscheidung in Rechtsprechung wie Literatur 75
2. Zur Fallgestaltung 76
3. Die Ausführungen des RG 77
4. Stellungnahme zu den Ausführungen des RG 78
II. Die Entscheidungen vom 5.1.1914 und 10.2.1919 83
III. Möglicherweise abweichende Entscheidungen 86
1. Das Urteil des 6. ZS. vom 29.4.1915 (RGZ 86, 377) 86
2. Die Entscheidung des IV. ZS. vom 8. 3. 1 937 (JW 37, 1547 f) 87
IV. Zusammenfassung 87
B. Die Rechtsprechung der Instanz- und Obergerichte 88
I. Gegenseitiges Ausschlußverhältnis beider Klagen 88
1. Das Verhältnis des „neuen" Vorbringens zur Rechtskraft der Erstentscheidung 88
2. Die Verknüpfung des Rechtskraftkriteriums mit dem Einwendungsbegriff aus § 767 Abs. 1 90
3. Abgrenzung der Klagen unter Heranziehung der Enstehungsgeschichte des § 323 sowie des Streitgegenstandes 91
4. Abgrenzung ausgehend von dem Verständnis, daß § 323 im Gegensatz zu § 767 eine materiellrechtliche Norm sei 92
5. Die Sperrwirkung der Vorschrift des § 323 gegenüber der aus § 767 93
II. Wahlmöglichkeit zwischen der Abänderungs- und der Vollstreckungsgegenklage 93
III. Zusammenfassung 94
C. Das Schrifttum 95
I. Gegenseitiges Ausschlußverhältnis beider Klagen 95
1. Überschneidung beider Klagen bei Betrachtung des Wortlauts der Klagevoraussetzungen 95
2. Die Abgrenzung der Klagen im Hinblick auf das unterschiedliche Verhältnis des klageweisen Vorbringens zur Rechtskraft des Ersturteils 96
3. Sinn und Zweck der Einfügung des § 323 in die ZPO 99
4. Die Rechtfertigung der Zeitschranke des § 323 Abs. 3 99
5. Das Gebot der Gleichbehandlung des Anspruchsberechtigten und des Anspruchsverpflichteten 100
6. Abgrenzung danach, ob es sich um eine Veränderung der rechtlichen oder der tatsächlichen Verhältnisse handelt 101
7. Die Auffassung von der Konstitutivität der Rentenurteile 102
II. Wahlmöglichkeit zwischen den Klagen 103
1. Der Einwendungsbegriff gemäß § 767 Abs. 1 103
2. § 323 als Bestätigung der Grundsätze über die zeitlichen Grenzen der Rechtskraft von Urteilen 104
3. Die Umgehung des § 323 Abs. 3 durch die Möglichkeit der Erhebung der Vollstreckungsgegenklage 105
III. Zusammenfassung 106
Zweiter Abschnitt: Der Zeitraum von 1946 bis 1989 106
A. Die Rechtsprechung des BGH 106
I. Die Bestimmung der zulässigen Klage unter vergleichender Heranziehung typischer Fallkonstellationen der Abänderungsklage einerseits und der Vollstreckungsgegenklage andererseits 108
1. Das Urteil des IV. Zivilsenats vom 15.4.1977 108
2. Das Urteil des IV. Zivilsenats vom 21.12.1977 109
3. Das Urteil des IV b. Zivilsenats vom 9.2.1983 111
4. Das Urteil des IV b. Zivilsenats vom 8.2.1984 112
5. Das Urteil des IV b. Zivilsenats vom 17.2.1982 113
6. Die Urteile des IV b. Zivilsenats vom 23.4.1986 und vom 25.3.1987 114
7. Das Urteil des IV b. Zivilsenats vom 12.10.1983 118
II. Die Abgrenzung unter Betrachtung des Verhältnisses des neuen Vorbringens zum Streitgegenstand des Erstverfahrens 119
1. Das Verhältnis des ehelichen zum nachehelichen Unterhaltsanspruch 120
a) Das Verhältnis in materiellrechtlicher Hinsicht 120
b) Das Verhältnis in prozessualer Hinsicht und dessen Bedeutung für die Zulässigkeit der Abänderungsklage oder der Vollstreckungsgegenklage 121
2. Die Frage der Übertragbarkeit der anhand des Verhältnisses des Getrenntlebendenunterhalts zum nachehelichen Unterhaltsanspruch entwickelten Grundsätze auf andere Konstellationen im Unterhaltsrecht 123
III. Die Abgrenzung der Klagen mittels des Einwendungsbegriffes und dem Verhältnis des neuen Vorbringens zur Rechtskraft der Erstentscheidung 126
IV. Die Rechtsprechung des BGH zu § 826 BGB 128
1. Die Entscheidung des IV b. Zivilsenats vom 13.7.1983 129
2. Die Entscheidung des IV b. Zivilsenats vom 19.2.1986 131
3. Die Entscheidung des IV b. Zivilsenats vom 23.4.1986 133
4. Die Entscheidung des IV b . Zivilsenats vom 28.1.1987 133
V. Die jüngste Entwicklung in der Rechtsprechung des IV b. Zivilsenats des BGH 133
1. Das Urteil vom 13.7.1988 134
2. Das Urteil vom 19.10.1988 136
3. Die Entscheidung vom 11.5.1988 139
4. Bedeutung der jüngsten Rechtsprechung des IV b. Zivilsenats für dessen Verständnis zum Verhältnis beider Klagen 140
VI. Zusammenfassung 141
B. Die Rechtsprechung der Instanz- und Obergerichte 143
I. Der Zeitraum von 1945 bis 1965 143
1. Die Abgrenzungskriterien der Gerichte, die von einem gegenseitigen Ausschlußverhältnis bei der Klagen ausgingen 144
a) Die Abgrenzung mittels der Frage der Rechtskraftdurchbrechung 144
b) Die Verknüpfung des Rechtskraftkriteriums mit dem Einwendungsbegriff 145
c) Das Fortdauern einer Veränderungsmöglichkeit der veränderten Verhältnisse 147
d) Argumente, die zur Bekräftigung des Ergebnisses eines Ausschlußverhältnisses beider Klagen vorgebracht wurden 149
aa) Sinn und Zweck der Normierung einer beiderseitigen Abänderungsmöglichkeit 149
bb) Die Einwendungen im Sinne von 767 Abs. 1 beruhen auf objektiv festlegbaren Ereignissen 150
cc) Der Gesichtspunkt der Gleichbehandlung der Parteien als Rechtfertigung der beiderseitigen Bindung an die Zeitschranke des § 323 Abs. 3 150
2. Die Argumente für ein Ausschlußverhältnis beider Klagen bei rechtskräftigen Ersturteilen und für eine Wahlmöglichkeit bei nicht rechtskraftfähigen Titeln 151
3. Die Argumentation der Gerichte, die sich generell für eine Wahlmöglichkeit zwischen den Klagen aussprachen 153
4. Zusammenfassung 159
II. Der Zeitraum von 1966 bis 1989 160
1. Die Kriterien zur Abgrenzung beider Klagen 161
a) Die Abgrenzung der Klagen mittels des Einwendungsbegriffes 161
b) Die Verknüpfung des Verhältnisses des Vorbringens zur Rechtskraft der Erstentscheidung mit dem Verständnis des Einwendungsbegriffes 164
c) Die Abgrenzung der Klagen nach ihrem Sinn und Zweck 165
d) Die Begründung des Ausschlußverhältnisses beider Klagen mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung von Unterhaltsberechtigten und Unterhaltsverpflichteten 171
e) Die Abgrenzung unter Betrachtung des Verhältnisses des neuen Vorbringens zum Streitgegenstand des Erstverfahrens 173
2. Die Rechtsprechung zu § 826 BGB 175
3. Zusammenfassung 178
C. Das Schrifttum 179
I. Das gegenseitige Ausschlußverhältnis der Abänderungsklage und der Vollstreckungsgegenklage 179
1. Die Abgrenzung der Klagen anhand des Einwendungsbegriffes gemäß § 767 sowie des Verhältnisses des Vorbringens zur Rechtskraft der Erstentscheidung 184
2. Die Abgrenzung der Klagen nach ihrem Sinn und Zweck 190
3. Das Kriterium der endgültigen Auswirkung des vorgebrachten Umstandes für die titulierte Leistungspflicht 193
4. Die Abänderungsklage als Sonderregelung gegenüber der Vollstreckungsgegenklage 194
a) Die Abänderungsklage als notwendiges Korrektiv der Grundsätze der zeitlichen Grenzen der Rechtskraft der Urteile über künftig fällig werdende wiederkehrende Leistungen 195
b) Die Abänderungsklage als tatbestandliche Ausgliederung eines Teilbereichs der zuvor von der Vollstreckungsgegenklage umfaßten Fallkonstellationen 197
c) Die Abänderungsklage als alleiniges Mittel zur Korrektur von Prognosefehlern 198
II. Die Wahlmöglichkeit zwischen den Klagen 200
III. §§ 767 und 323 als zwei unselbständige Vorschriften für ein- und dieselbe Klage 203
IV. Zusammenfassung 206
Dritter Teil: Die Entwicklung der eigenen Lösung zum Verhältnis der Abänderungsklage zur Vollstreckungsgegenklage 208
I. Schwachstellen in der bisherigen Diskussion des Verhältnisses beider Klagen zueinander 208
1. Der Ausgangspunkt der Diskussion 208
a) Die Verkennung der Rechtslage vor Einfügung des § 323 seitens der Befürworter einer Wahlmöglichkeit zwischen den Klagen 208
b) Die Kritik der Zeitschranke des § 323 Abs. 3 seitens der Befürworter einer Wahlmöglichkeit zwischen den Klagen 210
2. Die Bedeutung der Rechtskraftproblematik für das Verhältnis beider Klagen zueinander 212
a) Die Beantwortung der Frage des Verhältnisses beider Klagen zueinander im Hinblick auf ihr Verhältnis zur Rechtskraft der Erstentscheidung 212
b) Eigene Auffassung zum Verhältnis der Abänderungsklage zur Rechtskraft der Erstentscheidung 215
3. Die Überschneidung des sachlichen Anwendungsbereiches beider Klagen ausgehend vom Gesetzeswortlaut 224
a) Die Auffassung der Befürworter des Ausschlußverhältnisses beider Klagen 225
b) Die Auffassung der Befürworter einer Wahlmöglichkeit zwischen beiden Klagen 226
c) Eigene Stellungnahme zur Überschneidung des Anwendungsbereiches beider Klagen ausgehend vom Wortlaut der Klagevoraussetzungen 228
II. Wahlmöglichkeit oder Ausschlußverhältnis zwischen der Abänderungsklage und der Vollstreckungsgegenklage 233
1. Differenzierung zwischen dem „Ob" des Ausschlußverhältnisses und dem „Wie" der sachlichen Abgrenzung beider Klagen 234
2. Die Begründung des gegenseitigen Ausschlußverhältnisses beider Klagen 235
3. Die sachliche Abgrenzung der Anwendungsbereiche beider Klagen 240
4. Die teleologische Reduktion des § 323 Abs. 3 245
a) Grundsätzliche Befü,wortung der teleologischen Reduktion 245
b) Nähere Konkretisierung der befürworteten teleologischen Reduktion des § 323 Abs. 3 251
III. Das Verhältnis der beiden Klagen bei den nicht der Rechtskraft fähigen Titeln gemäß § 323 Abs. 4 253
IV. Zusammenfassendes Endergebnis 254
Literaturverzeichnis 256
I. Lehrbücher, Kommentare, Einzelschriften 256
II. Beiträge in Festschriften, Zeitschriften und sonstigen Sammelwerken 260
III. Dissertationen 262
IV. Materialien 263