Das Verhältnis der Abänderungsklage gemäß § 323 ZPO zur Vollstreckungsgegenklage gemäß § 767 ZPO
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Jakoby, M. (1991). Das Verhältnis der Abänderungsklage gemäß § 323 ZPO zur Vollstreckungsgegenklage gemäß § 767 ZPO. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-47171-3
Jakoby, Markus. Das Verhältnis der Abänderungsklage gemäß § 323 ZPO zur Vollstreckungsgegenklage gemäß § 767 ZPO. Duncker & Humblot, 1991. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-47171-3
Jakoby, M (1991): Das Verhältnis der Abänderungsklage gemäß § 323 ZPO zur Vollstreckungsgegenklage gemäß § 767 ZPO, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-47171-3
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Das Verhältnis der Abänderungsklage gemäß § 323 ZPO zur Vollstreckungsgegenklage gemäß § 767 ZPO
Schriften zum Prozessrecht, Vol. 100
(1991)
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Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 17 | ||
Einleitung | 19 | ||
1. Aktualität des Themas | 19 | ||
2. Problemaufriß | 19 | ||
3. Überblick über den gegenwärtigen Stand der Diskussion | 21 | ||
4. Zielsetzung und Autbau dieser Arbeit | 22 | ||
Erster Teil: Die geschichtliche Grundlage der Abgrenzungsproblematik zwischen der Abänderungsklage gemäß § 323 ZPO und der Vollstreckungsgegenklage gemäß § 767 ZPO | 24 | ||
Erster Abschnitt: Die Rechtslage vor Inkrafttreten der Civilprozeßordnung (CPO) im Jahr 1879 | 24 | ||
I. Klage und Urteil bezüglich künftig fällig werdender wiederkehrender Leistungen | 24 | ||
1. Regelungen in Prozeßrechtskodifikationen | 24 | ||
2. Das materiellrechtliche „Klagerecht" als Zulässigkeitsvoraussetzung einer Klage | 27 | ||
3. Die Anerkennungs- bzw. Feststellungsklage bezüglich künftig fällig werdender wiederkehrender Leistungen | 28 | ||
4. Die Problematik der Qualifizierung einer Klage über künftig fällig werdende wiederkehrende Leistungen als Feststellungsklage | 29 | ||
5. Die Vollstreckbarkeit eines Feststellungsurteils | 30 | ||
6. Die Unterscheidung zwischen Leistungs- und Feststellungsklagen | 31 | ||
7. Die Qualifizierung der Klage auf künftig fällig werdende wiederkehrende Leistungen als Leistungsklage | 33 | ||
8. Die Besonderheit der Schadensersatzrentenurteile | 34 | ||
a) Die gemeinrechtliche Praxis | 34 | ||
b) Die partikularrechtliche Rechtslage | 35 | ||
c) Die Regelung durch das Reichshaftpflichtgesetz vom 7.6.1871 | 36 | ||
9. Zusammenfassung | 37 | ||
II. Die Berücksichtigung nachträglich veränderter Verhältnisse | 39 | ||
1. Die Situation im Unterhaltsrecht | 39 | ||
2. Die Situation im Schadensersatzrecht | 40 | ||
a) Die gemeinrechtliche Rechtsprechung | 40 | ||
b) Die Situation nach kodifiziertem Partikularrecht | 40 | ||
c) Die Berücksichtigung nachträglich veränderter Verhältnisse gemäß § 7 Abs. 2 Reichshaftpflichtgesetz | 41 | ||
III. Das Verfahren der Berücksichtigung veränderter Verhältnisse | 42 | ||
1. Die Berücksichtigung materiellrechtlicher Einwendungen im gemeinrechtlichen Vollstreckungsverfahren | 42 | ||
2. Die Berücksichtigung materiellrechtlicher Einreden und Einwendungen im partikularrechtlichen Vollstreckungsverfahren | 44 | ||
3. Das Verfahren der Berücksichtigung veränderter Verhältnisse gemäß § 7 Abs. 2 Reichshaftpflichtgesetz | 45 | ||
4. Zusammenfassung | 46 | ||
IV. Rechtsnatur der Abänderungsurteile gemäß § 7 Abs. 2 Reichshaftpflichtgesetz | 46 | ||
V. Der maßgebliche Abänderungszeitpunkt bei den Rentenurteilen | 47 | ||
1. Problemaufriß | 47 | ||
2. Der maßgebliche Zeitpunkt der Berücksichtigung veränderter Verhältnisse bei den Schadensersatzrenten | 47 | ||
3. Der maßgebliche Zeitpunkt der Berücksichtigung veränderter Verhältnisse bei den Unterhaltsurteilen | 48 | ||
4. Der maßgebliche Zeitpunkt der Berücksichtigung veränderter Verhältnisse bei Abänderungsurteilengemäß § 7 Abs. 2 Reichshaftpflichtgesetz | 48 | ||
a) Die Berücksichtigung der veränderten Verhältnisse vom Zeitpunkt des Eintritts der Rechtskraft des Abänderungsurteils an | 49 | ||
b) Die Berücksichtigung der veränderten Verhältnisse vom Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Abänderungsverfahrens an | 50 | ||
c) Die Berücksichtigung der veränderten Verhältnisse vom Zeitpunkt ihres tatsächlichen Eintritts an | 54 | ||
5. Zusammenfassung | 55 | ||
6. Die Zuständigkeit für die Klagen auf Abänderung der Urteile über künftig fällig werdende wiederkehrende Leistungen | 55 | ||
Zweiter Abschnitt: Die Rechtslage nach Inkrafttreten der Reichscivilprozeßordnung im Jahre 1879 bis zur Einfügung der §§ 258, 323 ZPO durch die Novelle der CPO von 1898 | 56 | ||
I. Die Klage auf künftig fällig werdende wiederkehrende Leistungen | 56 | ||
II. Die Möglichkeit der Berücksichtigung veränderter Verhältnisse | 57 | ||
III. Das Verfahren der Berücksichtigung veränderter Verhältnisse unter besonderer Betrachtung des Verhältnisses von § 7 Abs. 2 Reichshaftpflichtgesetz zu § 686 CPO (= § 767 ZPO n. F.) | 58 | ||
1. Die Literatur und Rechtsprechung zu § 7 Abs. 2 Reichshaftpflichtgesetz | 59 | ||
2. Die vollstreckungsrechtliche Literatur zu § 686 CPO | 61 | ||
3. Die Rechtsprechung zum Unterhaltsrecht | 63 | ||
4. Zusammenfassung | 65 | ||
Dritter Abschnitt: Die Einfügung der § § 258, 323 ZPO durch die Novelle der CPO aus dem Jahre 1898 | 67 | ||
I. Das Gesetzgebungsverfahren | 67 | ||
II. Die inhaltliche Gestaltung des § 323 | 69 | ||
III. Anhaltspunkte für die Zuordnung der Klagen aus § 323 und § 767 (= 686 CPO a. F.) seitens des Gesetzgebers | 72 | ||
IV. Zusammenfassung | 73 | ||
Zweiter Teil: Das Verhältnis der Abänderungsklage gemäß § 323 zur Vollstreckungsgegenklage gemäß § 767 in Rechtsprechung und Schrifttum | 75 | ||
Erster Abschnitt: Der Zeitraum von 1900 bis 1945 | 75 | ||
A. Die Rechtsprechung des Reichsgerichts | 75 | ||
I. Das Urteil des VI. Zivilsenats vom 23. 10. 1902 (RGZ 52, 344 ff.) | 75 | ||
1. Unterschiedliche Interpretation dieser Entscheidung in Rechtsprechung wie Literatur | 75 | ||
2. Zur Fallgestaltung | 76 | ||
3. Die Ausführungen des RG | 77 | ||
4. Stellungnahme zu den Ausführungen des RG | 78 | ||
II. Die Entscheidungen vom 5.1.1914 und 10.2.1919 | 83 | ||
III. Möglicherweise abweichende Entscheidungen | 86 | ||
1. Das Urteil des 6. ZS. vom 29.4.1915 (RGZ 86, 377) | 86 | ||
2. Die Entscheidung des IV. ZS. vom 8. 3. 1 937 (JW 37, 1547 f) | 87 | ||
IV. Zusammenfassung | 87 | ||
B. Die Rechtsprechung der Instanz- und Obergerichte | 88 | ||
I. Gegenseitiges Ausschlußverhältnis beider Klagen | 88 | ||
1. Das Verhältnis des „neuen" Vorbringens zur Rechtskraft der Erstentscheidung | 88 | ||
2. Die Verknüpfung des Rechtskraftkriteriums mit dem Einwendungsbegriff aus § 767 Abs. 1 | 90 | ||
3. Abgrenzung der Klagen unter Heranziehung der Enstehungsgeschichte des § 323 sowie des Streitgegenstandes | 91 | ||
4. Abgrenzung ausgehend von dem Verständnis, daß § 323 im Gegensatz zu § 767 eine materiellrechtliche Norm sei | 92 | ||
5. Die Sperrwirkung der Vorschrift des § 323 gegenüber der aus § 767 | 93 | ||
II. Wahlmöglichkeit zwischen der Abänderungs- und der Vollstreckungsgegenklage | 93 | ||
III. Zusammenfassung | 94 | ||
C. Das Schrifttum | 95 | ||
I. Gegenseitiges Ausschlußverhältnis beider Klagen | 95 | ||
1. Überschneidung beider Klagen bei Betrachtung des Wortlauts der Klagevoraussetzungen | 95 | ||
2. Die Abgrenzung der Klagen im Hinblick auf das unterschiedliche Verhältnis des klageweisen Vorbringens zur Rechtskraft des Ersturteils | 96 | ||
3. Sinn und Zweck der Einfügung des § 323 in die ZPO | 99 | ||
4. Die Rechtfertigung der Zeitschranke des § 323 Abs. 3 | 99 | ||
5. Das Gebot der Gleichbehandlung des Anspruchsberechtigten und des Anspruchsverpflichteten | 100 | ||
6. Abgrenzung danach, ob es sich um eine Veränderung der rechtlichen oder der tatsächlichen Verhältnisse handelt | 101 | ||
7. Die Auffassung von der Konstitutivität der Rentenurteile | 102 | ||
II. Wahlmöglichkeit zwischen den Klagen | 103 | ||
1. Der Einwendungsbegriff gemäß § 767 Abs. 1 | 103 | ||
2. § 323 als Bestätigung der Grundsätze über die zeitlichen Grenzen der Rechtskraft von Urteilen | 104 | ||
3. Die Umgehung des § 323 Abs. 3 durch die Möglichkeit der Erhebung der Vollstreckungsgegenklage | 105 | ||
III. Zusammenfassung | 106 | ||
Zweiter Abschnitt: Der Zeitraum von 1946 bis 1989 | 106 | ||
A. Die Rechtsprechung des BGH | 106 | ||
I. Die Bestimmung der zulässigen Klage unter vergleichender Heranziehung typischer Fallkonstellationen der Abänderungsklage einerseits und der Vollstreckungsgegenklage andererseits | 108 | ||
1. Das Urteil des IV. Zivilsenats vom 15.4.1977 | 108 | ||
2. Das Urteil des IV. Zivilsenats vom 21.12.1977 | 109 | ||
3. Das Urteil des IV b. Zivilsenats vom 9.2.1983 | 111 | ||
4. Das Urteil des IV b. Zivilsenats vom 8.2.1984 | 112 | ||
5. Das Urteil des IV b. Zivilsenats vom 17.2.1982 | 113 | ||
6. Die Urteile des IV b. Zivilsenats vom 23.4.1986 und vom 25.3.1987 | 114 | ||
7. Das Urteil des IV b. Zivilsenats vom 12.10.1983 | 118 | ||
II. Die Abgrenzung unter Betrachtung des Verhältnisses des neuen Vorbringens zum Streitgegenstand des Erstverfahrens | 119 | ||
1. Das Verhältnis des ehelichen zum nachehelichen Unterhaltsanspruch | 120 | ||
a) Das Verhältnis in materiellrechtlicher Hinsicht | 120 | ||
b) Das Verhältnis in prozessualer Hinsicht und dessen Bedeutung für die Zulässigkeit der Abänderungsklage oder der Vollstreckungsgegenklage | 121 | ||
2. Die Frage der Übertragbarkeit der anhand des Verhältnisses des Getrenntlebendenunterhalts zum nachehelichen Unterhaltsanspruch entwickelten Grundsätze auf andere Konstellationen im Unterhaltsrecht | 123 | ||
III. Die Abgrenzung der Klagen mittels des Einwendungsbegriffes und dem Verhältnis des neuen Vorbringens zur Rechtskraft der Erstentscheidung | 126 | ||
IV. Die Rechtsprechung des BGH zu § 826 BGB | 128 | ||
1. Die Entscheidung des IV b. Zivilsenats vom 13.7.1983 | 129 | ||
2. Die Entscheidung des IV b. Zivilsenats vom 19.2.1986 | 131 | ||
3. Die Entscheidung des IV b. Zivilsenats vom 23.4.1986 | 133 | ||
4. Die Entscheidung des IV b . Zivilsenats vom 28.1.1987 | 133 | ||
V. Die jüngste Entwicklung in der Rechtsprechung des IV b. Zivilsenats des BGH | 133 | ||
1. Das Urteil vom 13.7.1988 | 134 | ||
2. Das Urteil vom 19.10.1988 | 136 | ||
3. Die Entscheidung vom 11.5.1988 | 139 | ||
4. Bedeutung der jüngsten Rechtsprechung des IV b. Zivilsenats für dessen Verständnis zum Verhältnis beider Klagen | 140 | ||
VI. Zusammenfassung | 141 | ||
B. Die Rechtsprechung der Instanz- und Obergerichte | 143 | ||
I. Der Zeitraum von 1945 bis 1965 | 143 | ||
1. Die Abgrenzungskriterien der Gerichte, die von einem gegenseitigen Ausschlußverhältnis bei der Klagen ausgingen | 144 | ||
a) Die Abgrenzung mittels der Frage der Rechtskraftdurchbrechung | 144 | ||
b) Die Verknüpfung des Rechtskraftkriteriums mit dem Einwendungsbegriff | 145 | ||
c) Das Fortdauern einer Veränderungsmöglichkeit der veränderten Verhältnisse | 147 | ||
d) Argumente, die zur Bekräftigung des Ergebnisses eines Ausschlußverhältnisses beider Klagen vorgebracht wurden | 149 | ||
aa) Sinn und Zweck der Normierung einer beiderseitigen Abänderungsmöglichkeit | 149 | ||
bb) Die Einwendungen im Sinne von 767 Abs. 1 beruhen auf objektiv festlegbaren Ereignissen | 150 | ||
cc) Der Gesichtspunkt der Gleichbehandlung der Parteien als Rechtfertigung der beiderseitigen Bindung an die Zeitschranke des § 323 Abs. 3 | 150 | ||
2. Die Argumente für ein Ausschlußverhältnis beider Klagen bei rechtskräftigen Ersturteilen und für eine Wahlmöglichkeit bei nicht rechtskraftfähigen Titeln | 151 | ||
3. Die Argumentation der Gerichte, die sich generell für eine Wahlmöglichkeit zwischen den Klagen aussprachen | 153 | ||
4. Zusammenfassung | 159 | ||
II. Der Zeitraum von 1966 bis 1989 | 160 | ||
1. Die Kriterien zur Abgrenzung beider Klagen | 161 | ||
a) Die Abgrenzung der Klagen mittels des Einwendungsbegriffes | 161 | ||
b) Die Verknüpfung des Verhältnisses des Vorbringens zur Rechtskraft der Erstentscheidung mit dem Verständnis des Einwendungsbegriffes | 164 | ||
c) Die Abgrenzung der Klagen nach ihrem Sinn und Zweck | 165 | ||
d) Die Begründung des Ausschlußverhältnisses beider Klagen mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung von Unterhaltsberechtigten und Unterhaltsverpflichteten | 171 | ||
e) Die Abgrenzung unter Betrachtung des Verhältnisses des neuen Vorbringens zum Streitgegenstand des Erstverfahrens | 173 | ||
2. Die Rechtsprechung zu § 826 BGB | 175 | ||
3. Zusammenfassung | 178 | ||
C. Das Schrifttum | 179 | ||
I. Das gegenseitige Ausschlußverhältnis der Abänderungsklage und der Vollstreckungsgegenklage | 179 | ||
1. Die Abgrenzung der Klagen anhand des Einwendungsbegriffes gemäß § 767 sowie des Verhältnisses des Vorbringens zur Rechtskraft der Erstentscheidung | 184 | ||
2. Die Abgrenzung der Klagen nach ihrem Sinn und Zweck | 190 | ||
3. Das Kriterium der endgültigen Auswirkung des vorgebrachten Umstandes für die titulierte Leistungspflicht | 193 | ||
4. Die Abänderungsklage als Sonderregelung gegenüber der Vollstreckungsgegenklage | 194 | ||
a) Die Abänderungsklage als notwendiges Korrektiv der Grundsätze der zeitlichen Grenzen der Rechtskraft der Urteile über künftig fällig werdende wiederkehrende Leistungen | 195 | ||
b) Die Abänderungsklage als tatbestandliche Ausgliederung eines Teilbereichs der zuvor von der Vollstreckungsgegenklage umfaßten Fallkonstellationen | 197 | ||
c) Die Abänderungsklage als alleiniges Mittel zur Korrektur von Prognosefehlern | 198 | ||
II. Die Wahlmöglichkeit zwischen den Klagen | 200 | ||
III. §§ 767 und 323 als zwei unselbständige Vorschriften für ein- und dieselbe Klage | 203 | ||
IV. Zusammenfassung | 206 | ||
Dritter Teil: Die Entwicklung der eigenen Lösung zum Verhältnis der Abänderungsklage zur Vollstreckungsgegenklage | 208 | ||
I. Schwachstellen in der bisherigen Diskussion des Verhältnisses beider Klagen zueinander | 208 | ||
1. Der Ausgangspunkt der Diskussion | 208 | ||
a) Die Verkennung der Rechtslage vor Einfügung des § 323 seitens der Befürworter einer Wahlmöglichkeit zwischen den Klagen | 208 | ||
b) Die Kritik der Zeitschranke des § 323 Abs. 3 seitens der Befürworter einer Wahlmöglichkeit zwischen den Klagen | 210 | ||
2. Die Bedeutung der Rechtskraftproblematik für das Verhältnis beider Klagen zueinander | 212 | ||
a) Die Beantwortung der Frage des Verhältnisses beider Klagen zueinander im Hinblick auf ihr Verhältnis zur Rechtskraft der Erstentscheidung | 212 | ||
b) Eigene Auffassung zum Verhältnis der Abänderungsklage zur Rechtskraft der Erstentscheidung | 215 | ||
3. Die Überschneidung des sachlichen Anwendungsbereiches beider Klagen ausgehend vom Gesetzeswortlaut | 224 | ||
a) Die Auffassung der Befürworter des Ausschlußverhältnisses beider Klagen | 225 | ||
b) Die Auffassung der Befürworter einer Wahlmöglichkeit zwischen beiden Klagen | 226 | ||
c) Eigene Stellungnahme zur Überschneidung des Anwendungsbereiches beider Klagen ausgehend vom Wortlaut der Klagevoraussetzungen | 228 | ||
II. Wahlmöglichkeit oder Ausschlußverhältnis zwischen der Abänderungsklage und der Vollstreckungsgegenklage | 233 | ||
1. Differenzierung zwischen dem „Ob" des Ausschlußverhältnisses und dem „Wie" der sachlichen Abgrenzung beider Klagen | 234 | ||
2. Die Begründung des gegenseitigen Ausschlußverhältnisses beider Klagen | 235 | ||
3. Die sachliche Abgrenzung der Anwendungsbereiche beider Klagen | 240 | ||
4. Die teleologische Reduktion des § 323 Abs. 3 | 245 | ||
a) Grundsätzliche Befü,wortung der teleologischen Reduktion | 245 | ||
b) Nähere Konkretisierung der befürworteten teleologischen Reduktion des § 323 Abs. 3 | 251 | ||
III. Das Verhältnis der beiden Klagen bei den nicht der Rechtskraft fähigen Titeln gemäß § 323 Abs. 4 | 253 | ||
IV. Zusammenfassendes Endergebnis | 254 | ||
Literaturverzeichnis | 256 | ||
I. Lehrbücher, Kommentare, Einzelschriften | 256 | ||
II. Beiträge in Festschriften, Zeitschriften und sonstigen Sammelwerken | 260 | ||
III. Dissertationen | 262 | ||
IV. Materialien | 263 |