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Die Kompetenzen nationaler Gerichte im Anwendungsbereich des EG-Beihilferechts

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Reußow, U. (2005). Die Kompetenzen nationaler Gerichte im Anwendungsbereich des EG-Beihilferechts. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51651-3
Reußow, Ute. Die Kompetenzen nationaler Gerichte im Anwendungsbereich des EG-Beihilferechts. Duncker & Humblot, 2005. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51651-3
Reußow, U (2005): Die Kompetenzen nationaler Gerichte im Anwendungsbereich des EG-Beihilferechts, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51651-3

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Die Kompetenzen nationaler Gerichte im Anwendungsbereich des EG-Beihilferechts

Reußow, Ute

Schriften zum Europäischen Recht, Vol. 112

(2005)

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Abstract

Die Rolle der nationalen Gerichte bei der Anwendung des gemeinschaftlichen Beihilferechts rückt zunehmend in den Blickpunkt des wissenschaftlichen Interesses. Dies nimmt die Verfasserin zum Anlass für eine eingehende Auseinandersetzung mit Aufgaben, Befugnissen und Stellung der mitgliedstaatlichen Gerichte bei der Anwendung der EG-Beihilferegeln auf die staatliche Subventionstätigkeit.

Ute Reußow zeigt auf, dass eine klare Aufgabentrennung zwischen der Europäischen Kommission und den nationalen Gerichten im Bereich der Beihilfekontrolle besteht. Sie begründet, warum nach der gegenwärtigen Konzeption des EG-Beihilferechts die materielle Beihilfeüberwachung im Wesentlichen der Kommission vorbehalten bleiben muss und in welchem Umfang insoweit eine Einbindung der nationalen Gerichte erfolgen kann. Die formelle Beihilfekontrolle erfolgt bereits weitestgehend dezentral. Dort, wo der Schutz des Einzelnen bzw. die Interessen des Gemeinsamen Marktes es erfordern, verfügen nationale Gerichte und Kommission über parallele Befugnisse.

Im Hauptteil der Arbeit stellt die Autorin die verschiedenen möglichen beihilferechtlichen Klagekonstellationen auf nationaler Ebene dar. Die Verfasserin schließt mit der Untersuchung des Zusammenspiels kommunitärer und nationaler Kontrollbefugnisse. Die Kontrolltätigkeit der nationalen Gerichte ergänzt die auf EG-Ebene erfolgende Beihilfeüberwachung und entlastet die Kommission. Weiteres Entlastungspotential birgt für die Zukunft die materielle Vereinbarkeitskontrolle.

Ausgezeichnet mit dem Promotionspreis der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald 2004.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 14
Teil 1: Einführung 19
A. Darstellung des Problems 20
B. Gang der Untersuchung 23
Teil 2: Die kommunitäre Beihilfekontrolle 24
A. Vorbemerkung 24
B. Das Beihilfeverbot nach Art. 87 Abs. 1 EGV 25
I. Der Beihilfebegriff 25
II. Die einzelnen Beihilfekriterien 26
1. Staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen 26
2. Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige 27
3. Wettbewerbsverfälschung 28
4. Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Handels 29
C. Die Ausnahmen vom Beihilfeverbot nach Art. 87 Abs. 2 und 3 EGV 31
I. Legalausnahmen 31
II. Ermessensausnahmen 32
D. Das Beihilfeverfahren nach Art. 88 EGV 35
I. Überblick 35
II. Verfahren bei angemeldeten Beihilfen 36
1. Das vorläufige Prüfverfahren 38
a) Anmeldung 38
b) Vorläufige Prüfung und Entscheidung 39
c) Durchführungsverbot 41
2. Das förmliche Prüfverfahren 43
a) Kontradiktorischer Charakter des Verfahrens 43
b) Entscheidung 44
c) Frist 45
d) Widerruf genehmigender Entscheidungen 46
ΙII. Verfahren bei bestehenden Beihilfen 47
1. Prüfungsgegenstand 47
2. Fortlaufende Überprüfung 48
3. Förmliches Prüfverfahren 50
IV. Verfahren bei rechtswidrigen Beihilfen 52
1. Ablauf 52
2. Einstweilige Anordnungen 53
3. Rückforderung 55
a) Entscheidungskompetenz 55
b) Behördliche Vollzugskompetenz 57
aa) Grundsatz des Vollzuges nach nationalem Recht 57
bb) Kollisionen 58
c) Mittelbare Durchsetzung der Rückforderungsentscheidung durch die Kommission 62
V. Verfahren bei mißbräuchlicher Anwendung von Beihilfen 63
VI. Nichtbefolgung von Entscheidungen der Kommission 63
VII. Ratsverfahren 64
E. Durchführungsverordnungen gemäß Art. 89 EGV 65
Teil 3: Die Anwendung des Beihilferechts durch die nationalen Gerichte 68
A. Vorbemerkung 68
B. Die unmittelbare Anwendbarkeit des Beihilferechts 69
I. Das Prinzip der unmittelbaren Anwendbarkeit 69
1. Voraussetzungen und Bedeutung 70
2. Rechtsfolgen in bezug auf den einzelnen 72
a) Problemaufriß und Bedeutung 72
b) Meinungsstand und Stellungnahme 74
aa) Subjektives Recht als Voraussetzung der unmittelbaren Wirkung 74
bb) Individualberechtigung als reine Klageberechtigung 75
cc) Individualberechtigung als auch materielles Recht 75
3. Rechtsfolgen in bezug auf innerstaatliche Gerichte 77
a) Subjektiver Rechtsschutz 78
b) Objektiver Rechtsschutz 78
II. Unmittelbare Anwendbarkeit des beihilferechtlichen Primärrechts 80
1. Artikel 87 EG-Vertrag 80
2. Artikel 88 EG-Vertrag 85
a) Notifizierungspflicht gemäß Art. 88 Abs. 3 Satz 1 EGV 85
b) Durchfuhrungsverbot gemäß Art. 88 Abs. 3 Satz 3 EGV 87
ΙII. Unmittelbare Anwendbarkeit des beihilferechtlichen Sekundärrechts 88
1. Beihilferechtliche Entscheidungen der Kommission 88
a) Grundsatz der unmittelbaren Wirkung im Verhältnis zum Mitgliedstaat 88
b) Ausdehnung der unmittelbaren Wirkung auf den einzelnen 89
aa) Vereinbarkeitsentscheidungen 89
bb) Unvereinbarkeitsentscheidungen 90
2. Beihilferechtliche Verordnungen nach Art. 89 EG-Vertrag 93
IV. Persönlicher Schutzbereich bei Konkurrentenklagen: „Der berechtigte einzelne" 94
1. Einführung in das Problem 94
2. Unmittelbare Konkurrenten 95
3. Gebietskörperschaften 98
C. Die Stellung der nationalen Gerichte im beihilferechtlichen Rechtsschutzgefüge 99
I. Abgrenzung zu den Kompetenzen der Gemeinschaftsgerichtsbarkeit 100
II. Kompetenzen der mitgliedstaatlichen Gerichte 102
1. Innerstaatliche Maßnahmen 104
a) Primärer Rechtsschutz 104
b) Sekundärrechtsschutz 106
aa) Die Zuständigkeit nationaler Gerichte für Haftungsklagen bei mitgliedstaatlichen Verstößen gegen Gemeinschaftsrecht 106
bb) Gemengelagen des Sekundärrechtsschutzes bei Gemeinschaftsrechtsverstößen auf nationaler und kommunitärer Ebene 107
(1) Differenzierung nach bloßen Vollzugsfällen und Fällen der Haftungskonkurrenz 107
(2) Anwendung auf das Beihilferecht 109
2. Maßnahmen von Gemeinschaftsbehörden 112
a) Keine direkte Anfechtbarkeit gemeinschaftsrechtlichen Sekundärrechts vor nationalen Gerichten 112
b) Inzidentkontrolle 113
D. Forderungen des Gemeinschaftsrechts an den gerichtlichen Rechtsschutz in den Mitgliedstaaten 113
Teil 4: Beihilferechtliche Jurisdiktionsbefugnisse der nationalen Gerichte 116
A. Vorbemerkungen 116
I. Kategorisierung der Klagen 116
II. Eingrenzung des Untersuchungsgegenstands 117
B. Rechtsschutz im Anwendungsbereich des Durchführungsverbots 118
I. Klagen des Konkurrenten gegen den Mitgliedstaat 119
1. Anwendungsbereich des Durchfuhrungsverbots 119
2. Überblick über die EG-Rechtsprechung 120
3. Vorfragenkompetenz: Anwendung und Auslegung des Beihilfetatbestandes des Art. 87 Abs. 1 EG-Vertrag 122
4. Primärer Rechtsschutz 123
a) Durchführungsverbot als absolutes Verbot 123
b) Auswirkungen eines Verstoßes auf die Gültigkeit der Beihilfemaßnahme 126
aa) Fehlerfolge aus nationalem Recht 126
bb) Rechtswidrigkeits- versus Nichtigkeitsfolge 127
c) Folgen aus der Ungültigkeit der Maßnahme 131
aa) Anspruchsgrundlage aus nationalem versus Gemeinschaftsrecht 132
(1) Einführung in das Problem 132
(2) Stand der gemeinschaftsrechtlichen Judikatur 132
(3) Stellungnahme 133
(4) Beispiele nationaler Anspruchsgrundlagen 135
bb) Rückforderung bereits gewährter Beihilfen 136
(1) Rückforderungspflicht 136
(2) Verzinsung 137
(3) Reduktion der Rückforderung auf Beträge oberhalb der „Deminimis"- Grenze? 138
(4) Ausnahmen von der Rückforderungspflicht 140
(a) Erkennbarkeit der notifizierungspflichtigen Beihilfe 140
(b) Verhalten der Kommission 143
(c) Absolute Unmöglichkeit der Rückerstattung 144
cc) Unterlassung von (weiteren) Beihilfezahlungen 144
5. Einstweiliger Rechtsschutz 147
6. Sekundärrechtsschutz 149
a) Bedeutung des Schadensersatzanspruches des Konkurrenten im beihilferechtlichen Rechtsfolgensystem 149
b) Gemeinschaftsrechtliche Mindestvoraussetzungen 150
aa) Vorbemerkung 150
bb) Mitgliedstaatlicher Verstoß gegen eine Norm, welche die Verleihung subjektiver Rechte bezweckt 153
cc) Hinreichend qualifizierter Verstoß 154
(1) Entfall der Haftung bei Subsumtionsirrtum? 155
(2) Haftungsmaßstab 157
dd) Unmittelbare Kausalität 159
c) Anspruchsdurchsetzung nach den formellen und materiellen Voraussetzungen des nationalen Haftungsrechts 160
aa) Ersatzfahiger Schaden 161
bb) Weitere Anspruchsvoraussetzungen 163
d) Beihilfequalität der Schadensersatzleistung? 164
e) Fazit 165
II. Klagen des Konkurrenten gegen den Begünstigten 166
1. Vorteile einer direkten Inanspruchnahme des Begünstigten 166
2. Horizontale Drittwirkung des Durchführungsverbots? 167
3. Übertragung der SF£7-Rechtsprechung auf weitere Klageziele 168
ΙII. Klagen des Begünstigten gegen den Mitgliedstaat 169
1. Primärer Rechtsschutz 169
2. Sekundärrechtsschutz 170
a) Darstellung des Problems 170
b) Differenzierung der Kompensationsfähigkeit nach den geltend gemachten Schäden 171
c) Berücksichtigung des Mitverschuldens 171
d) Zusammenfassung 172
C. Rechtsschutz bei Negativentscheidung der Kommission 172
I. Klagen des Konkurrenten gegen den Mitgliedstaat 173
1. Primärer Rechtsschutz 173
a) Anwendungsbereich 173
b) Verortung der Anspruchsgrundlage 173
c) Parallelität der Rechtsfolgen bei Verstößen gegen Durchführungsverbot und negative Kommissionsentscheidungen 174
aa) Die „Ungültigkeit" der Beihilfemaßnahme 174
bb) Rückforderung 175
(1) Anwendungsbereich 175
(2) Durchsetzung der Rückforderungsentscheidung 176
cc) Unterlassung zukünftiger Beihilfeleistungen 178
2. Einstweiliger Rechtsschutz 178
3. Sekundärer Rechtsschutz 179
II. Klagen des Konkurrenten gegen den Begünstigten 182
IIΙ. Klagen des Begünstigten gegen den Mitgliedstaat 182
1. Primärer Rechtsschutz 182
2. Sekundärrechtsschutz 185
D. Rechtsschutz bei Positiventscheidung der Kommission 186
I. Klagen des Konkurrenten gegen den Mitgliedstaat 186
II. Klagen des Begünstigten gegen den Mitgliedstaat 188
E. Jurisdiktionsbefugnisse bei Gruppenfreistellung bestimmter Beihilfen 188
I. Auswirkungen des Erlasses von Gruppenfreistellungsverordnungen auf die Kompetenzen der nationalen Gerichte 189
1. „Echte" Freistellungsverordnungen 189
2. Freistellungsverordnung für „De-minimis"-Beihilfen 191
II. Klagen im Bereich der Freistellungsverordnungen 191
1. Klagen des Konkurrenten gegen den Mitgliedstaat 191
2. Klagen des Konkurrenten gegen den Begünstigten 193
3. Klagen des Begünstigten gegen den Mitgliedstaat 194
Teil 5: Die Verzahnung zentraler und dezentraler Beihilfekontrolle 195
A. Verteilung und Abgrenzung der Zuständigkeiten 195
I. Kompetenzen im Rahmen der formellen Beihilfeüberwachung 195
II. Kompetenzen im Rahmen der materiellen Beihilfeüberwachung: Tatbestandsprüfung und Freistellung vom Beihilfeverbot 198
ΙII. Durchsetzung der Unvereinbarkeitsentscheidung 199
B. Zwei-Ebenen-Prüfung 200
I. Parallelität der Kontrollverfahren 201
1. Mögliche Konfliktentscheidungen und ihre Auswirkungen 202
2. Kooperation 204
II. Auswirkungen von Kommissionsentscheidungen auf die Befugnisse der nationalen Gerichte 205
1. Entscheidungen zur Tatbestandslosigkeit der Maßnahme 205
2. Positiventscheidungen 206
a) Anordnungsbefugnisse der Kommission 206
b) Bedeutung für die Befugnis der nationalen Gerichte zur Durchsetzung des Durchführungsverbots 208
aa) Zum Zeitpunkt der Positiventscheidung abgeschlossene Verfahren 208
bb) Kompetenzen nach einer Positiventscheidung 210
(1) Zum Zeitpunkt der Positiventscheidung noch anhängige Verfahren 210
(2) Im Anschluß an die Positiventscheidung erhobene Klagen 213
3. Negativentscheidungen 215
a) Anordnungsbefugnisse der Kommission 215
b) Bedeutung für die Kompetenzen der nationalen Gerichte 215
Zusammenfassung und Ausblick 216
Literaturverzeichnis 222
Sachwortverzeichnis 237