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Schneider, C. (1997). Tun und Unterlassen beim Abbruch lebenserhaltender medizinischer Behandlung. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49121-6
Schneider, Christian. Tun und Unterlassen beim Abbruch lebenserhaltender medizinischer Behandlung. Duncker & Humblot, 1997. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49121-6
Schneider, C (1997): Tun und Unterlassen beim Abbruch lebenserhaltender medizinischer Behandlung, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-49121-6

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Tun und Unterlassen beim Abbruch lebenserhaltender medizinischer Behandlung

Schneider, Christian

Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 105

(1997)

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Abstract

Der Abbruch einer mit technischen Hilfsmitteln betriebenen medizinischen Behandlung berührt grundlegende Fragen aus dem Bereich des Allgemeinen Teils des Strafrechts sowie der Sterbehilfethematik. Bei der Abgrenzung von Tun und Unterlassen schlägt der Autor eine Kombination von ontologischen und normativen Elementen in der Art eines zweistufigen Prüfungsverfahrens vor. Während derart das Abstellen eines medizinischen Geräts durch den behandelnden Arzt als Unterlassen zu bewerten ist, stellt sich das äußerlich identische Verhalten eines Dritten als aktives Tun dar. Ein Behandlungsabbruch, der dem Wunsch des Patienten entspricht, ist in jedem Fall straflos, auch wenn dadurch der Tod des Patienten zurechenbar herbeigeführt und der Tatbestand des §

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 17
Teil 1: Einführung in die Problematik 21
A. Themenkomplex 21
B. Ausgangsfall: LG Ravensburg 24
C. Gang der Untersuchung 29
Teil 2: Tun und Unterlassen 31
A. Unterlassung trotz körperlichen Handelns? 31
B. Ausgangsfall: Einverständlicher Abbruch einer technisch unterstützten medizinischen Behandlung 34
I. Tun und Unterlassen bei Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB) 34
II. Konsequenzen der Weichenstellung Unterlassungsdelikt oder Begehungsdelikt 39
1. Strukturunterschiede von unechtem Unterlassungsdelikt und Begehungsdelikt: Garantenpflicht als maßgebende einschränkende Strafbarkeitsvoraussetzung 39
2. Folgen eines Einverständnisses in den Behandlungsabbruch 43
a) Situation beim Unterlassungsdelikt 43
b) Situation beim Begehungsdelikt 45
III. Fazit 47
C. Zur Notwendigkeit eines restriktiven Umgangs mit Garantenpflichten 50
D. Abgrenzungskriterien zur Festlegung von Tun und Unterlassen 53
I. Herkömmliche Einteilung: ontologische und normative Kriterien 53
1. Abgrenzung anhand ontologischer Kriterien 55
a) Vorüberlegung 55
b) Die Kriterien im einzelnen 55
aa) Körperbewegungskriterium 55
bb) Energieeinsatzkriterium 57
cc) Kausalitätskriterium 59
α) Kausalität als Teil der Realität? 59
β) Kausalität als Abgrenzungskriterium von Tun und Unterlassen 65
2. Abgrenzung anhand normativer Kriterien 72
a) Vorüberlegung 72
b) Die Kriterien im einzelnen 73
aa) Werturteilskriterium 73
bb) Ausschöpfung des Unrechtsgehalts 74
cc) Schwerpunkt der Vorwerfbarkeit 75
dd) Soziale Sinnbedeutung des Verhaltens 77
ee) Im Zweifel positives Tun 78
ff) Kriterium der Gefahrsteigerung bzw. Risikoerhöhung 80
gg) Kriterium des Achtungsanspruchs des Rechtsguts 80
II. Vorgehensweise nach dem Zerlegungsverfahren 81
1. Vorüberlegung 81
2. Inhaltliche Darstellung des Zerlegungsverfahrens 82
III. Unterlassungsdelikte durch Tun (bzw. durch Begehen) 83
1. Vorüberlegung 83
2. Inhaltliche Darstellung der Lehre vom Unterlassen durch Tun 83
E. Kritische Würdigung der einzelnen dargestellten Abgrenzungsmerkmale 87
I. Vorüberlegung 87
II. Auseinandersetzung mit dem Körperbewegungskriterium 87
III. Auseinandersetzung mit dem Energieeinsatzkriterium 90
IV. Auseinandersetzung mit dem Kausalitätskriterium 92
1. Kausalität bei der Unterlassung 92
a) “Quasi-Kausalität” oder “hypothetische Kausalität”? 94
b) Unterlassen als sog. “Nichts”? 96
c) Kausales Unterlassen im Sinne eines Zulassens des Erfolges 99
aa) Kausalität als “Ursache-Wirkungs-Zusammenhang” 99
bb) Bewirkensqualität des “Zulassens” eines Erfolges 101
d) Feststellung der Kausalität beim Unterlassen 111
e) Kausalität trotz Hinzudenkens einer Handlung 112
f) Kausalität und Garantenpflicht 113
aa) Garantenpflicht als Zurechnungsmerkmal? 114
bb) Garantenpflicht als Kausalitätssurrogat? 116
cc) Garantenpflicht als “Gebotsbegrenzung” 117
g) Vorzüge echter Kausalität 118
aa) Erfolgsdelikte und Erfolgsverursachung 118
bb) Unechtes Unterlassungsdelikt und Vorsatz 119
2. Praktikabilität des Kausalitätskriteriums 124
a) Fehlende Begrenzbarkeit 124
b) Fehlende Allgemeingültigkeit 125
3. Ergebnis 126
V. Auseinandersetzung mit dem Werturteilskriterium 127
VI. Auseinandersetzung mit dem Kriterium “Ausschöpfung des Unrechtsgehalts” 127
VII. Auseinandersetzung mit der Schwerpunktformel 128
VIII. Auseinandersetzung mit dem Kriterium der sozialen Sinnhaftigkeit 131
IX. Auseinandersetzung mit der Zweifelslösung 132
X. Auseinandersetzung mit dem Kriterium der Gefahrsteigerung bzw. Risikoerhöhung 135
XI. Auseinandersetzung mit dem Kriterium Achtungsanspruch des Rechtsguts 135
XII. Auseinandersetzung mit dem Zerlegungsverfahren 136
XIII. Auseinandersetzung mit der Lehre vom “Unterlassen durch Tun”: 138
F. Eigener Lösungsvorschlag: Kombiniert ontologisch/normative Betrachtung im Sinne einer “Zwei-Stufen-Prüfung” 140
I. Vorüberlegung 140
II. Vorgehensweise 142
1. Stufe: “Natürliche Betrachtung der Dinge” 142
a) Inhaltliche Darstellung 142
b) Beispiele 146
aa) “Radleuchtenfall” 146
bb) “Ziegenhaarfall” 147
cc) “Radfahrerfall” 147
c) Abgrenzungsfrage als Tatsachenfrage 148
2. Stufe: Erwartung der Rechtsordnung als “Kontrollfrage” 148
a) Inhaltliche Darstellung 148
b) Beispiele 151
aa) “Radleuchtenfall” 151
bb) “Ziegenhaarfall” 154
cc) “Radfahrerfall” 156
c) Gemeinsamkeit der Argumentation beider Prüfungsstufen 157
3. Zusammenfassung 158
III. Unterschiede und Vorzüge der kombiniert ontologisch/normativen Betrachtungsweise gegenüber anderen Kriterien 158
IV. Auseinandersetzung mit denkbaren Kritikpunkten 161
1. Vorwurf der Unbestimmtheit 161
2. Vorwurf der Ergebnisvorwegnahme 162
G. Abbruch einer technisch unterstützten Heilbehandlung durch den zuständigen Arzt 164
I. Vorüberlegung 164
II. Gesichtspunkte zur Begründung aktiven Tuns 166
1. Kriterium der körperlichen Aktivität 166
2. Energiekriterium 166
3. Kausalitätsgesichtspunkt 167
4. Zerlegungsverfahren 168
III. Annahme eines Unterlassens aufgrund normativer Gesichtspunkte 169
1. Schwerpunkt der Vorwerfbarkeit 169
2. Sozialer Sinn des Verhaltens 170
3. Unterlassen durch Tun 171
4. “Bedeutung” eines Unterlassens 172
5. Achtungsanspruch des Rechtsguts 173
IV. Begründung eines Unterlassens mittels der sog. “Zwei-Stufen-Prüfung” 174
1. Unterlassen weiterer Behandlung 174
a) “1. Stufe” 175
b) “2. Stufe” 175
2. Vermeidung zufälliger Ergebnisse 176
3. Keine Berücksichtigung von Zielsetzung und Vertretbarkeit der Handlung 177
4. Unterschied zur Tötung durch Überdosis Morphium 178
5. Ergebnisüberprüfung 179
H. Eingriff in einen rettenden Kausalverlauf durch einen Dritten 179
I. Vorüberlegung 180
II. Grundlegendes zum Eingriff in einen rettenden Kausalverlauf 182
1. Ansicht der herrschenden Meinung 182
2. Auseinandersetzung mit gegenteiligen Auffassungen 183
3. “Zwei-Stufen-Prüfung” 187
III. Konsequenzen für den Behandlungsabbruch durch einen Dritten 190
IV. Fazit 193
Teil 3: Straflosigkeit trotz Tuns bei angemessener Berücksichtigung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten 194
A. Vorüberlegung 194
B. Zum Tatbestand der Tötung auf Verlangen 196
I. Todesbegriff 196
1. Problemlage 196
2. Tod als allmählicher Vorgang 198
3. Harmonie von Todesbegriff und medizinischem Fortschritt 199
4. Hirntodkriterium 202
5. Neuere Todesbegriffe 205
a) Tod als “Verlust einer Chance auf weiteres Leben” 206
b) Tod als “Tod des Organismus als Ganzem” 211
6. Fazit 213
II. Zurechnungszusammenhang 214
1. Allgemeines zur Zurechnung 214
2. Prinzip der Eigenverantwortlichkeit 215
3. Schutzzweck der Norm 217
4. Andere Zurechnungskriterien 220
III. Zwischenergebnis 225
C. Zur Rechtfertigung der Tötung auf Verlangen 225
I. Zur Funktion des Strafrechts und zur Verantwortung des Patienten für sich selbst 225
II. Selbstbestimmungsrecht im Hinblick auf körperliche Integrität 228
1. Selbstbestimmung zum natürlichen, behandlungsfreien Sterben 228
2. Strafbarkeit eigenmächtiger Heilbehandlungen 230
a) Körperbezogenes Selbstbestimmungsrecht als Schutzgut des § 223 StGB 230
b) Prinzip Eigenverantwortung 237
III. Erfordernis von Straflosigkeit im Falle einer Respektierung des Patientenwillens 238
IV. Zur Anwendbarkeit des § 34 StGB 242
1. Konflikt zwischen Lebensschutz und Selbstbestimmung 242
2. Rangordnung der Rechtsgüter Leben und Selbstbestimmungsrecht 245
a) Konsequenzen eines abzulehnenden Behandlungszwangsrechts 245
b) Ausnahmen vom Grundsatz “Leben als höchstes Rechtsgut” 247
c) Kein Verstoß gegen die Unantastbarkeit des Lebens 257
3. Interessenkonflikt ein und desselben Rechtsgutsträgers 258
a) Berücksichtigung individueller Wertschätzung 258
b) Zum Stellenwert des “Universalrechtsguts” Leben 262
c) § 218 a II StGB als gesetzliche Anerkennung subjektiver Wertschätzung des Rechtsguts Leben 267
4. Keine Berücksichtigung von Lebensqualität und zu erwartender Lebensdauer 269
5. Zwischenergebnis 270
D. Anwendungsbezogene Einwände gegen eine Interessenabwägung zugunsten des Selbstbestimmungsrechts 272
I. Probleme bei der Ermittlung der Ernstlichkeit des Willens zum Behandlungsabbruch 272
II. Begünstigung eines vorzeitigen Behandlungsabbruchs durch böswillige Dritte? 274
III. Beweisprobleme im Zusammenhang mit einer Lösung über § 34 StGB 275
1. Problemlage 275
2. Zur richterlichen Überzeugung nach § 261 StPO und zum Grundsatz “in dubio pro reo” 277
3. Schlußfolgerung für die Ausgangsfrage 278
4. Anhaltspunkte für die Überzeugungsbildung 279
5. Fazit 280
E. Rechtfertigung nach § 34 StGB und Einwilligungssperre des § 216 StGB 280
F. Grenzen der Übertragbarkeit: Rechtfertigung aktiver Sterbehilfe mit gezielter Lebensverkürzung? 282
G. Vorteile einer Rechtfertigung nach 34 StGB gegenüber konkurrierenden Lösungsvorschlägen 286
I. Darstellung weiterer Lösungsvorschläge zum tätigen Behandlungsabbruch 286
1. Zur Tatbestandsebene 286
2. Zur Schuldebene 288
II. Kritische Betrachtung der Lösungsvorschläge in Relation zur Anwendung von § 34 StGB 289
1. Klarheit der Ergebnisfindung 289
2. Hervorhebung des Rechtsgüterschutzes 291
3. Erlaubtheit des Behandlungsabbruchs 292
Teil 4: Schlußbemerkung zum Abbruch mit technischen Hilfsmitteln betriebener medizinischer Behandlung 295
A. Das Abbrechen mit technischen Hilfsmitteln betriebener medizinischer Behandlung durch Dritte ist aktives Tun 295
B. Selbstbestimmungsrecht versus Lebensschutz 297
C. Ausblick 299
Literaturverzeichnis 301
Sachregister 325