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Der Begriff der Freiheit als Tatbestandsmerkmal der Grundrechte

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Enderlein, A. (1995). Der Begriff der Freiheit als Tatbestandsmerkmal der Grundrechte. Konzeption und Begründung eines einheitlichen, formalen Freiheitsbegriffs, dargestellt am Beispiel der Kunstfreiheit. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48456-0
Enderlein, Axel. Der Begriff der Freiheit als Tatbestandsmerkmal der Grundrechte: Konzeption und Begründung eines einheitlichen, formalen Freiheitsbegriffs, dargestellt am Beispiel der Kunstfreiheit. Duncker & Humblot, 1995. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48456-0
Enderlein, A (1995): Der Begriff der Freiheit als Tatbestandsmerkmal der Grundrechte: Konzeption und Begründung eines einheitlichen, formalen Freiheitsbegriffs, dargestellt am Beispiel der Kunstfreiheit, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-48456-0

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Der Begriff der Freiheit als Tatbestandsmerkmal der Grundrechte

Konzeption und Begründung eines einheitlichen, formalen Freiheitsbegriffs, dargestellt am Beispiel der Kunstfreiheit

Enderlein, Axel

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 686

(1995)

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Table of Contents

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Vorwort V
Inhaltsverzeichnis VII
Einleitung 1
1. Teil: Freiheitsbegriff und Kunstfreiheit in Rechtsprechung und Literatur 4
A. Aktuelle Konfliktlagen der Kunstfreiheit 4
I. Kunstfreiheit und politische Satire – Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 7. März 1990 (BVerfGE 81, 278 ff. und BVerfGE 81, 298 ff.) 4
1. Die Entscheidungen BVerfGE 81, 278 ff. („Bundesflagge") 4
a) Die Schranken der Kunstfreiheit 5
b) Das der Kunstfreiheit widerstreitende Schutzgut 6
2. Die Entscheidung BVerfGE 81, 298 ff. („Nationalhymne") 7
II. Kunstfreiheit und Pornographie – Der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 27. November 1990 (BVerfGE 83,130 ff. – "Josefine Mutzenbacher") 8
1. Die verfassungsrechtliche Verankerung des Jugendschutzes 10
2. Die verfassungsrechtlichen Anforderungen an den Gesetzgeber 10
3. Die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Exekutive und die Fachgerichte 11
III. Kunstfreiheit und Straßenkunst 13
1. Der Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 7.1.1981 und der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 19.6.1981 14
2. Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg vom 17.8.1988 und das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9.11.1989 15
a) Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg vom 17.8.1988 16
b) Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 9.11.1989 17
IV. Kunstfreiheit und Sacheigentum – Der „Sprayer von Zürich" – Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 19.3.1984 19
V. Zusammenfassung 20
Β. Das Tatbestandsmerkmal „frei" des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG in Literatur und Rechtsprechung 21
I. Die in der Literatur vertretenen Auffassungen zur Bedeutung der Aussage „ist frei" 21
1. Günter Erbel 21
2. Hans-Rolf Ropertz 22
3. Wolfgang Knies 24
4. Friedrich Müller 28
5. Josef Hoffmann 30
6. Friedhelm Hufen 32
7. Rupert Scholz 34
8. Peter Häberle 35
II. Zusammenfassung und Kritik der Literatur 38
III. Das Tatbestandsmerkmal „frei" in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den vorbehaltlosen Grundrechten 41
2. Teil: Freiheitskonzepte im Verhältnis zum Gesetz 43
A. Rechtsphilosophische Modelle der Freiheit durch Gesetzlichkeit 43
I. Die Lehre Jean-Jacques Rousseaus 44
1. Rousseaus Unterscheidung von natürlicher Freiheit und bürgerlicher Freiheit 44
2. Rousseaus Staatsbegriff und sein Begriff der bürgerlichen Freiheit 46
3. Die Schaffung des Rechts in Rousseaus Staatskonzeption – der Gemeinwille 50
4. Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Rousseauschen Konzeption politischer Freiheit zum Grundgesetz 53
II. Die Lehre Immanuel Kants 57
1. Zur Herleitung des Begriffs der Freiheit bei Kant 57
2. Kants Begriff des Rechts und seine Begründung des Zwangs 60
3. Kants Staatsbegriff und die Leitfunktion des Rechtsprinzips und des Menschenrechts für den Gesetzgeber 66
a) Die Leitfunktion des Rechtsbegriffs für den Gesetzgeber 66
b) Die Leitfunktion des Menschenrechts für den Gesetzgeber 69
aa) Das „Recht der Menschheit" als Selbstbegrenzung aus dem „Zweck der Menschheit" 70
bb) Die Würde des Menschen, das Recht der Menschheit, das angeborene Recht und das Recht der Menschen 73
cc) Der Inhalt des Rechts der Menschheit im äußeren Gebrauch 77
dd) Kants Formulierung des Begriffs der Freiheit in der Schrift „Zum ewigen Frieden" 81
ee) Die Kantischen Rechtsprinzipien – von den apriorischen Freiheitsprinzipien 2. Ordnung zu den staatsbürgerlichen Grundrechten 84
B. Die liberale, bürgerlich-rechtsstaatliche Deutung der Freiheit als Freiheit vom Staat 90
I. John Locke als der Lehrer liberaler Freiheit 90
1. Der Naturzustand in Lockes Freiheitslehre 91
2. Der politische Zustand in Lockes Lehre 92
II. Die Grundthesen der liberalen Freiheitsauffassung in der gegenwärtigen Staatsrechtslehre 96
1. Der Schutz des einzelnen Individuums 96
2. Der Eigenwert individueller Freiheit 97
3. Die „Vorstaatlichkeit" der Freiheit als individuelle Freiheitssphäre 97
4. Die Unterscheidung von Freiheit und Freiheitsrecht 98
a) Die Freiheit als Beliebigkeit des Verhaltenkönnens (Jürgen Schwabe) 99
b) Die Freiheit als Beliebigkeit und ihre Qualifikation als bloß dogmatische Kategorie (Bernhard Schlink, Gertrude Lübbe-Wolff) 101
5. Die Grenzen der Freiheitsrechte und die Begriffe „Eingriff", „Schranke" und „Grundrecht" 104
a) Die systematische Begründung der Grenzen der Freiheitsrechte nach Roman Schnur 104
b) Die Grenzen der Freiheitsrechte und die Unterscheidung von Grundrechtstatbestand und Grundrechtsschranke 107
6. Kritik der Grundthesen des liberalen Freiheitsverständnisses 109
a) Die Betonung des Individualismus und der Begriff der Freiheitssphäre 109
b) Die Anerkennung der Rechtsordnung als bloßes Abstraktum und die Fiktion der ursprünglichen Unbegrenztheit 110
c) Der Begriff der Freiheit als Beliebigkeit des Verhaltenkönnens und die Lehren zu den Freiheitsgrenzen 112
III. Die Voraussetzungen der bürgerlich-rechtsstaatlichen Freiheitslehre und die damit verbundenen Konsequenzen 118
1. Der Antagonismus von grundrechtlicher und demokratischer Freiheitsidee 118
2. Die Bestimmung des Staates als Herrschaftsordnung und die Begrenzung der Freiheitsrechte durch staatliche Herrschaft 121
3. Die Funktion der Freiheitsrechte als staatsabwehrende Rechte und ihr Verständnis als Reaktion auf historische Gefährdungslagen 127
3. Teil: Die grundrechtsdogmatische Konsequenz einer Freiheit durch Gesetzlichkeit, erprobt an Art. 5 Abs. 3 GG 134
A. Zur Kritik des Freiheitsbegriffs des Grundgesetzes 134
I. Freiheit als institutionell bedingte Freiheit (Peter Häberle) 134
II. Freiheit als Instrumentalisierungsmöglichkeit anderer Menschen (Dieter Suhr) 138
III. Freiheit als soziale Entfaltungschance der menschlichen Persönlichkeit (Eberhard Grabitz) 141
IV. Der formale republikanische Freiheitsbegriff – Freiheit als Gesetzlichkeit (Karl Albrecht Schachtschneider) 147
1. Der Begriff der Freiheit als Zuordnung von innerer und äußerer Freiheit 147
2. Die Rechtswirkungen der ethischen Grundnorm des Grundgesetzes 152
3. Die Lehre von den Grundrechten als politischen Leitentscheidungen 154
B. Kritik der Neubestimmung des Freiheitsbegriffs und Versuch der Dogmatik eines formalen Freiheitsbegriffs am Beispiel der Kunstfreiheitsgarantie 157
I. Übereinstimmungen und Divergenzen in den Neubestimmungen des Freiheitsbegriffs 157
II. Freiheit als Gesetzlichkeit am Beispiel der Kunstfreiheitsgarantie 160
1. Die Kunstfreiheitsgarantie als offener Rechtssatz 160
a) Die Feststellung definitiver Rechte und die Unterscheidung von Regeln und Prinzipien 162
b) Der Prinzipien- und Regelcharakter der Kunstfreiheit 164
c) Exkurs – Der abwehrrechtliche Charakter der Grundrechte als ihr vermeintlicher Regelgehalt 166
2. Der Begriff der Freiheit im Tatbestand der Kunstfreiheitsgarantie 169
a) Grundrechte in einer nach der Lehre Rousseaus und Kants entwickelten Republik 169
b) Der Begriff der rechtlichen Freiheit als allgemeine Gesetzlichkeit 170
3. Ein Modell der Grundrechtskonkretisierung 176
a) Das Recht zur Willkür des Grundrechtsberechtigten als Recht zur moralischen Autonomie 176
b) Die gesetzliche Ausgestaltung des Grundrechts 180
c) Die verfassungsgerichtliche Entscheidung im Grundrechtsbereich 184
4. Abschließende Beurteilung der Judikatur des Bundesverfassungsgerichts zur Kunstfreiheit 194
a) Die Entscheidungen „Bundesflagge" und „Nationalhymne" 194
b) Die Entscheidung, Josefine Mutzenbacher" 197
c) Die Entscheidungen zur „Straßenkunst" und zum „Sprayer von Zürich" 203
Schlußbemerkung 207
Literaturverzeichnis 211