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Der Strafverteidiger als Mitgarant eines justizförmigen Strafverfahrens

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Dornach, M. (1994). Der Strafverteidiger als Mitgarant eines justizförmigen Strafverfahrens. Ein Plädoyer für die öffentlichen Funktionen des Strafverteidigers. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48135-4
Dornach, Markus. Der Strafverteidiger als Mitgarant eines justizförmigen Strafverfahrens: Ein Plädoyer für die öffentlichen Funktionen des Strafverteidigers. Duncker & Humblot, 1994. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48135-4
Dornach, M (1994): Der Strafverteidiger als Mitgarant eines justizförmigen Strafverfahrens: Ein Plädoyer für die öffentlichen Funktionen des Strafverteidigers, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-48135-4

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Der Strafverteidiger als Mitgarant eines justizförmigen Strafverfahrens

Ein Plädoyer für die öffentlichen Funktionen des Strafverteidigers

Dornach, Markus

Schriften zum Prozessrecht, Vol. 120

(1994)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Einleitung 17
Kapitel 1: Einführung in die Problematik, Umschreibung des Untersuchungsgegenstandes sowie Darlegung der methodischen Vorgehensweise 21
A. Einführung in die Problematik 21
I. Die Entscheidung BGHSt 38, 111 zum Mißbrauch des Beweisantragsrechts durch den Angeklagten 21
II. Die Entscheidung BGHSt 38, 214 zum Bestehen eines Verwertungsverbotes bei unterbliebener polizeilicher Belehrung des Beschuldigten über seine Aussagefreiheit 24
B. Umschreibung des Untersuchungsgegenstandes 26
C. Darlegung der methodischen Vorgehensweise 30
Kapitel 2: Rechtsstellung und Funktion des Verteidigers aus Sicht der Organtheorie 32
A. Überblick über die historische Entwicklung der Organtheorie 32
I. Der Organbegriff in der Rechtsprechung des Reichsgerichts 32
II. Die gesetzliche Fixierung des Begriffes “Organ der Rechtspflege” 33
III. Die Entwicklung der Organtheorie in der Rechtsprechung des BGH 33
IV. Die Entwicklung der Organlehre in der Rechtsprechung des BVerfG 35
V. Die Entwicklung der Organtheorie in der Prozeßrechtsliteratur 38
B. Die Aussage der Organtheorie 40
I. Die Bedeutungslosigkeit des § 1 BRAO hinsichtlich der Rechtsstellung des Strafverteidigers 41
1. Die Gefahr einer “Zweiklassenverteidigung” 42
2. Die unterschiedliche Rechtsstellung von Strafverteidiger und Zivilanwalt 44
3. Die Ungeeignetheit des anwaltlichen Berufsrechts hinsichtlich der Lieferung strafprozessualer Vorgaben 45
4. Zwischenergebnis 46
II. Die Aussagekraft der bisher ergangenen Rechtsprechung zur Organstellung des Strafverteidigers 48
1. Die Aussagekraft der Rechtsprechung des BVerfG zur Organstellung des Verteidigers 48
a) BVerfGE 16, 214 48
b) BVerfGE 22, 114 49
c) BVerfGE 28, 21 49
d) BVerfGE 34, 293 49
e) BVerfGE 38, 26 50
f) BVerfGE 63, 266 51
g) BVerfGE 66, 337 51
h) BVerfGE 76, 171 52
i) BVerfGE 80, 269 53
2. Zusammenfassende eigene Bewertung der Rechtsprechung des BVerfG zum Organbegriff 53
3. Die Rechtsprechung der Fachgerichtsbarkeit 54
a) BGHSt 9, 20 54
b) BGHSt 12, 367 54
c) BGHSt 13, 337 55
d) BGHSt 15, 326 55
e) BGHSt 18, 396 57
f) BGHSt 25, 272 und BGHSt 26, 221 57
g) BGHSt 29, 99 57
h) BGHSt 38, 111 58
i) BGHSt 38, 214 59
j) BGHSt 38, 345 59
k) BGH NStZ 1992, S. 396 60
l) OLG München NJW 1976, S. 252 60
m) HansOLG JZ 1978, S. 275 61
n) KG JR 1977, S. 213 und KG JR 1992, S. 86 61
o) OLG Köln NJW 1975, S. 459 63
4. Zusammenfassende eigene Bewertung der Rechtsprechung der Fachgerichtsbarkeit zum Organbegriff 63
Kapitel 3: Der Strafverteidiger als privater Interessenvertreter des Beschuldigten 65
A. Die Aussage der Interessentheorie 65
B. Sonderformen der Interessentheorie 71
I. Das Autonomieprinzip Welps 71
II. Das Vertragsprinzip Lüderssens 71
C. Die Kritik an der Interessentheorie 72
I. Der Verlust der Gegenpolfunktion (Waffengleichheit) durch Autoritätsverlust 74
II. Der Verlust der Unabhängigkeit und die dadurch erfolgende Schwächung der Beistandsfunktion 75
III. Die Anbindung des Strafverteidigers an öffentliche Funktionen als Legitimationsgrundlage seiner weitreichenden Rechte 77
IV. Die Stärkung der Beistandsfunktion infolge Anerkennung öffentlicher Funktionen 79
V. Die völlige Unbestimmtheit der Beschuldigtenautonomie bzw. der vom Strafverteidiger zu beachtenden Interessen 80
VI. Die Inkonsequenz der Interessentheorie 82
VII. Realitätsfremde Überbetonung der Beschuldigtenautonomie 83
VIII. Schwächung der Beistandsfunktion durch Einräumung eines Lügerechts 83
D. Zwischenergebnis und abschließende Stellungnahme zur Parteiinteressentheorie 85
I. Der Verlust der Unabhängigkeit des Verteidigers 86
II. Der Verlust der Autorität und der Glaubwürdigkeit des Strafverteidigers 87
III. Die Gefahr des Verlustes der spezifischen Verteidigerrechte 87
E. Spezielle Kritik an der Vertragstheorie 88
I. Kritik in der Literatur 88
II. Stellungnahme 90
Kapitel 4: Die eingeschränkte Organtheorie Beulkes als eigenständiges Verteidigerkonzept 91
A. Das methodische Vorgehen Beulkes 91
B. Die öffentlichen Funktionen der Strafverteidigung 92
C. Die einzelnen öffentlichen Funktionen des Strafverteidigers, ihre Ableitung und die sich daraus ergebenden Konsequenzen 93
I. Die “Effektivität der Strafverteidigung” als öffentliche Aufgabe des Strafverteidigers 93
1. Die Ableitung der konkreten Funktion 93
2. Stellungnahme 94
3. Konsequenzen der Anerkennung eines öffentlichen Interesses an der “Effektivität der Strafverteidigung” 95
4. Die Anerkennung der Unabhängigkeit des Verteidigers gegenüber dem Beschuldigten in der übrigen Literatur 97
II. Die “Effektivität der Strafrechtspflege” als öffentliche Aufgabe der Strafverteidigung 101
1. Die Ableitung der konkreten Funktion 101
2. Stellungnahme 104
3. Die Anerkennung einer Verpflichtung des Verteidigers auf das öffentliche Interesse an einer effektiven Strafrechtspflege in der übrigen Literatur 106
4. Konsequenzen der Anerkennung eines vom Verteidiger zu beachtenden öffentlichen Interesses an einer effektiven Rechtspflege (Kernbereichsformel) 107
D. Kritik an der Organtheorie und dem Verteidigerkonzept Beulkes 109
I. Die grundsätzliche Kritik an der Organtheorie 109
1. Der Arbeitskreis Strafprozeßreform 109
a) Unzutreffende Funktionsbeschreibung der Verteidigung durch den Begriff “Organ der Rechtspflege” 110
b) Stellungnahme 110
c) Ungeeignetheit des anwaltlichen Berufsrechts hinsichtlich der Begründung einer Organstellung des Strafverteidigers 110
d) Stellungnahme 111
e) Die fehlende Regelung der Organstellung des Verteidigers im Gerichtsverfassungsgesetz 112
f) Stellungnahme 112
g) Keine Rechtfertigung der Organstellung aufgrund Gewährung besonderer Verteidigerrechte 112
h) Stellungnahme 113
2. Die Kritik Knapps 113
a) Mangelnde Aussagekraft und Vorbelastung des Begriffs “Organ der Rechtspflege” 113
b) Stellungnahme 114
3. Die Kritik Lüderssens 115
4. Die Kritik Hamms 116
II. Spezifische Kritik an dem Verteidigerkonzept Beulkes 116
1. Die angebliche Unbestimmheit der eingeschränkten Organtheorie Beulkes 116
2. Stellungnahme 117
E. Zustimmende Stellungnahmen 120
F. Zusammenfassende Würdigung des Verteidigerkonzepts der eingeschränkten Organtheorie Beulkes 121
Kapitel 5: Abweichende Verteidigerkonzepte, neuere Diskussionsansätze zur Rechtsstellung des Strafverteidigers und ihre Bewertung 123
A. Das Verteidigerbild Gössels 123
I. Das methodische Vorgehen Gössels 123
II. Der Inhalt des Konzepts 124
III. Kritik an dem Verteidigerkonzept Gössels 125
1. Ableitung des Verteidigerbildes aus dem Rechtsstaatsprinzip 125
2. Die Unbestimmtheit des Konzepts 126
3. Das Fehlen konkreter Folgerungen 127
4. Die unzureichende Aufgabenzuweisung an den Verteidiger 127
IV. Stellungnahme zu der Verteidigerkonzeption Gössels 127
B. Das Verteidigerkonzept Heinickes (sog. “extensive” Organtheorie) 128
I. Der Inhalt des Konzepts 128
II. Die Kritik am Konzept Heinickes 131
1. Die Verkennung von Sinn und Zweck der Strafverteidigung 131
2. Die Unbestimmtheit der Terminologie Heinickes 132
3. Die mangelnde Praktikabilität des Konzepts 133
III. Abschließende Stellungnahme zum Konzept Heinickes 133
C. Der Diskussionsansatz Hamms 135
I. Das methodische Vorgehen Hamms 135
II. Der Inhalt des Diskussionsansatzes 136
III. Kritik am Diskussionsansatz Hamms 137
1. Die Verfassung und die Europäische Menschenrechtskonvention als ungeeignete Ausgangspunkte einer Standortbestimmung 137
2. Die Ungeeignetheit des Verfassungsrechts hinsichtlich der Herleitung konkreter Rechte und Pflichten des Verteidigers 137
3. Mangelnde Auseinandersetzung mit den Argumenten der herrschenden Organtheorie 138
4. Gefahr des Zirkelschlusses sowie Gefahr einer gewissen Beliebigkeit der gefundenen Ergebnisse 138
IV. Abschließende Stellungnahme zum Diskussionsansatz Hamms 139
D. Die Thesen des Strafrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer 139
I. Das methodische Vorgehen des Strafrechtsausschusses 139
II. Der Inhalt der Thesen des Strafrechtsausschusses 140
1. These 1 (Freiraum der Verteidigung) 140
2. These 2 (“Garantenstellung” des Verteidigers) 141
3. These 3 (Entscheidung bei Pflichtenkollisionen) 141
4. These 9 (Grundsatz) und These 10 (Konsensgebot) 142
III. Stellungnahme zu den Thesen des Strafrechtsausschusses 143
E. Der Diskussionsansatz Vehlings 144
I. Das methodische Vorgehen Vehlings 144
II. Folgerungen 144
III. Stellungnahme zu der Auffassung Vehlings 145
Kapitel 6: Die Anwendung der eingeschränkten Organtheorie auf die Problematik der aktiven Mitwirkungspflicht 147
A. LG Göttingen AnwBl. 1966 S. 406 und LG Göttingen Nds. Rpfl. 1966 S. 125 147
I. Sachverhalt 147
II. Die Entscheidungen des LG Göttingen 148
III. Stellungnahme und Lösung unter Zugrundelegung der eingeschränkten Organtheorie 149
B. KG Berlin JR 1981, S. 86 153
I. Sachverhalt 153
II. Die Entscheidung des KG Berlin 154
III. Stellungnahme und Lösung unter Zugrundelegung der eingeschränkten Organtheorie 155
C. Mitwirkungspflicht des Verteidigers an der Rekonstruktion verlorengegangener Ermittlungsakten? 157
D. BGHSt 38, 111 160
I. Sachverhalt 160
II. Die Entscheidung des BGH 161
III. Stellungnahme und Lösung unter Zugrundelegung der eingeschränkten Organtheorie 161
1. Das Interesse an der Effektivität der Strafverteidigung 163
2. Das Interesse an der Effektivität der Strafrechtspflege (Kernbereichsverletzung?) 164
E. Ergebnis zu Kapitel 6 167
I. Die Effektivität der Strafverteidigung 167
II. Die Effektivität der Strafrechtspflege 167
Kapitel 7: Die Abschichtung der Verantwortungsbereiche von Gericht und Verteidigung bezüglich der Justizförmigkeit des Strafverfahrens 169
A. Rügeverlust in der Revisionsinstanz als Folge einer Pflichtverletzung? 169
I. Mitwirkungspflicht des Angeklagten? 170
II. Mitwirkungspflicht des Strafverteidigers? 170
1. Bejahende Stellungnahmen 171
2. Ablehnende Stellungnahmen 173
3. Lösung der Frage unter Zugrundelegung der eingeschränkten Organtheorie 177
a) Die Effektivität der Strafverteidigung 177
b) Die Effektivität der Strafrechtspflege 179
B. Rügeverlust in der Revisionsinstanz als Folge einer Obliegenheitsverletzung? 181
I. Inakzeptable Überdehnung des Verantwortungsbereiches eines Verteidigers 182
II. Intolerable Schlechterstellung des formell verteidigten Angeklagten 183
III. Die Zurechnung der Kenntnis bzw. des Kennenmüssens des Verteidigers an den Angeklagten 184
IV. Das Fehlen einer dem § 295 Abs. 1 ZPO vergleichbaren Vorschrift im Strafverfahrensrecht 185
C. Ergebnis zu Kapitel 7 185
Kapitel 8: Zusammenfassung der Ergebnisse und Diskussionsausblick 187
A. Gegenüberstellung der Verteidigertheorien 187
I. Das Vertragsprinzip Lüderssens 187
II. Die Parteiinteressenvertretertheorie 187
III. Die Organtheorie 188
IV. Die Organtheorie in Form der eingeschränkten Organtheorie Beulkes 189
B. Würdigung von BGHSt 38, 111 190
C. Würdigung von BGHSt 38, 214 190
D. Diskussionsausblick 191
Literaturverzeichnis 197