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Rutschmann, F. (2002). Der europäische Vermittlungsausschuss. Eine organisationsrechtliche Untersuchung der interinstitutionellen Vermittlungseinheit im Rechtsetzungsverfahren nach Artikel 251 des EG-Vertrages. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50811-2
Rutschmann, Frank. Der europäische Vermittlungsausschuss: Eine organisationsrechtliche Untersuchung der interinstitutionellen Vermittlungseinheit im Rechtsetzungsverfahren nach Artikel 251 des EG-Vertrages. Duncker & Humblot, 2002. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50811-2
Rutschmann, F (2002): Der europäische Vermittlungsausschuss: Eine organisationsrechtliche Untersuchung der interinstitutionellen Vermittlungseinheit im Rechtsetzungsverfahren nach Artikel 251 des EG-Vertrages, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-50811-2

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Der europäische Vermittlungsausschuss

Eine organisationsrechtliche Untersuchung der interinstitutionellen Vermittlungseinheit im Rechtsetzungsverfahren nach Artikel 251 des EG-Vertrages

Rutschmann, Frank

Beiträge zum Parlamentsrecht, Vol. 56

(2002)

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Abstract

Der europäische Vermittlungsausschuss wurde geschaffen zur Überwindung von Regelungskonflikten bei der Rechtsetzung. Diese Organisationseinheit, angesiedelt an der Schnittstelle zwischen Dogmatik und dynamischer Praxis, steht im Zentrum der vorliegenden Untersuchung.

Frank Rutschmann stellt diesen wichtigsten organisationsrechtlichen Ausschnitt im Legislativverfahren der sog. "Mitentscheidung" dar, an dem der Ministerrat der Europäischen Union und das Europäische Parlament gesamthänderisch beteiligt sind. Seine zentrale Bedeutung besteht darin, einen Stillstand der konkreten Rechtsetzung bei aufgetretenen sachlichen Differenzen in den beiden Organen mit einem schlichtenden Einigungsvorschlag zu überwinden.

Nach einer kurzen Gesamtschau der wesentlichen rechtlichen Grundlagen der Organisationseinheit zeigt der Autor im historischen Kontext, dass die Verfahrens- und Organisationsstruktur der europäischen Vermittlung unmittelbar auch von verbandseigenen Entwürfen beeinflusst wird. Weitere Abschnitte thematisieren die funktionelle Stellung des europäischen Vermittlungsausschusses vor dem Hintergrund des verbandseigenen Ordnungsprinzips der "Funktionsverteilung" (Eberhard Grabitz) sowie seine kompetenzielle Ausstattung und institutionelle Einordnung. Nach Ansicht Rutschmanns kommt den Mitgliedern des Vermittlungsausschusses ein weiter rechtlicher Gestaltungsspielraum zu, dessen Grenze sich im Ergebnis lediglich aus dem abstrakt nur negativ zu fassenden Kriterium des Sachzusammenhangs zu den vertraglichen Bezugsobjekten (Kommissionsvorschlag und gemeinsamer Standpunkt des Rates) ziehen lässt.

Frank Rutschmann befasst sich weiterhin mit der Aufbau- und Ablauforganisation der Vermittlung. Der Vermittlungsausschuss erhält in seinem Aufbau eine gewisse Komplexität vor allem hinsichtlich der Regelungen zur Mitgliedschaft in der Parlamentsdelegation. Mit dem bisherigen Ablauf der Vermittlungsarbeit schließlich wird deutlich, dass die wesentliche Sacharbeit nicht in for

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsübersicht 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 15
Einleitung 19
Erster Teil: Die Grundlagen des europäischen Vermittlungsausschusses 24
A. Rechtliche Grundlagen des europäischen Vermittlungsausschusses 24
I. Zur primärvertraglichen Regelung in Artikel 251 Absatz 4 EG (ex Artikel 189b Absatz 4 EG-Vertrag) 24
II. Interinstitutionelle Vereinbarungen zwischen dem Europäischen Parlament, dem Ministerrat und der Kommission 26
1. Interinstitutionelle Vereinbarung vom 25. Oktober 1993 27
a) Kontext 27
b) Inhalt 29
2. Gemeinsame Erklärung vom 4. Mai 1999 30
III. Geschäftsordnungen des Ministerrates und des Europäischen Parlaments 30
B. Historische Vorläufer und Entstehung des europäischen Vermittlungsausschusses 31
I. Der Vermittlungsausschuss nach Artikel 77 Absatz 2 des deutschen Grundgesetzes als historisches Vorbild 33
1. Voraussetzungen seiner Anrufung 34
2. Zusammensetzung und Verfahren 35
3. Verfahrensgang nach einer Vermittlung 36
4. Stellungnahme 38
II. Verbandseigene Ansätze zur Etablierung eines Vermittlungsverfahrens/-ausschusses im Bereich der inneren Rechtsetzung 39
1. Der Konzertierungsausschuss nach der Interorganvereinbarung vom 4. März 1975 39
a) Kontext und Inhalt 40
b) Stellungnahme 42
2. Die Konzertierung im parlamentarischen „Entwurf eines Vertrages zur Gründung der Europäischen Union“ vom 14. Februar 1984 43
a) Gesetzesinitiative und Befassung mit dem Rechtsetzungsentwurf 45
b) Konzertierung und weiterer Verfahrensgang 46
aa) Zusammensetzung und Aufgabe des Konzertierungsausschusses 47
bb) Weiterbehandlung eines vom Ausschuss gebilligten gemeinsamen Textes 47
cc) Verfahrensgang nach dem Scheitern einer Konzertierung 48
c) Stellungnahme 49
3. Das Vermittlungsverfahren im Bericht des ad-hoc-Ausschusses für institutionelle Fragen (Dooge-Ausschuss) 51
a) Kontext und Inhalt 51
b) Stellungnahme 52
III. Entstehung des europäischen Vermittlungsausschusses 54
1. Zu den in den EU-Vertrag mündenden Regierungskonferenzen 54
2. Zu den Änderungen mit dem Vertrag von Amsterdam 56
C. Funktionelle Stellung des europäischen Vermittlungsausschusses 56
I. Wesentliche Grundzüge des gemeinschaftlichen funktionellen Ordnungsprinzips 57
1. Zur gemeinschaftlichen Funktionsverschränkung 58
2. Zur Kooperation der Organe 64
II. Konsequenzen im Hinblick auf die funktionelle Stellung des Vermittlungsausschusses 66
D. Kompetenzen des europäischen Vermittlungsausschusses 67
I. Zu den in Artikel 251 Absatz 4 Satz 3 EG angeführten Texten als Bezugsobjekten der Vermittlungstätigkeit 68
1. Zu den „vom Europäischen Parlament vorgeschlagenen Abänderungen“ 68
2. Zur freien Wahlmöglichkeit unter den Texten des Artikel 251 Absatz 4 Satz 3 EG 69
3. Der Sachzusammenhang der Texte des Artikel 251 Absatz 4 Satz 3 EG als inhaltliche Vorgabe eines Einigungsvorschlags 71
II. Der Kommissionsvorschlag als vertraglich vorgegebener Dispositionsrahmen der Vermittlungstätigkeit 73
1. Die Finalität des Legislativvorschlags als Missbrauchsgrenze 73
2. Zur Berechtigung auf eine Rücknahme des Legislativvorschlags im Vermittlungsverfahren 74
III. Zur Verknüpfung eines Einigungsvorschlags mit einem zukünftigen ungewissen Ereignis 76
1. Verknüpfung ist für den Bestand des Einigungsvorschlags relevant 76
2. Verknüpfung ist ausschließlich politischer Natur 77
3. Stellungnahme 78
IV. Zu den verfahrensrechtlichen Befugnissen des Vermittlungsausschusses 79
1. Zur Kompetenz der Verabschiedung einer Verfahrensordnung 79
2. Konsequenzen für die Bewertung der geltenden interinstitutionellen Vereinbarung als rechtlicher Grundlage der Vermittlungstätigkeit 81
V. Zu den zeitlichen Bindungen der Vermittlungstätigkeit 82
E. Institutionelle Stellung des europäischen Vermittlungsausschusses 83
I. Zur Struktur der Organisationseinheiten in der Europäischen Gemeinschaft 85
1. Zur Kategorie „Verfassungsorgan“ 85
2. Haupt- und Nebenorgane in der Europäischen Gemeinschaft 86
3. Organteile und Unterorgane in der Europäischen Gemeinschaft 88
II. Konsequenzen im Hinblick auf die institutionelle Stellung des Vermittlungsausschusses 89
Zweiter Teil: Verfahren und Organisation des europäischen Vermittlungsausschusses 91
A. Voraussetzungen eines Eintritts in die Vermittlung zwischen Ministerrat und Europäischem Parlament 91
I. Anwendbarkeit des Mitentscheidungsverfahrens 92
1. Zum Anwendungsbereich im Allgemeinen 92
a) Zu den Befugnisnormen nach dem Vertrag von Maastricht 93
b) Zur Anwendungsausweitung durch den Vertrag von Amsterdam 95
c) Zur anstehenden Anwendungsausweitung mit dem Vertrag von Nizza 98
2. Zur Anwendbarkeit im Einzelfall 100
II. Fortgeschrittener Stand des Mitentscheidungsverfahrens 101
1. Erste Phase der Rechtsetzung: Beratung über den Kommissionsvorschlag in erster Lesung 101
a) Zur legislativen Initiative 102
b) Zur ersten Lesung im Europäischen Parlament 102
aa) Ausschussberatung 103
(1) Interinstitutioneller Dialog auf Grundlage der Geschäftsordnung 103
(2) Informeller interinstitutioneller Dialog 104
(3) Stellungnahme 105
bb) Befassung im Plenum 106
c) Zur ersten Lesung im Ministerrat 108
aa) Befassung des Ministerrates „(n)ach Stellungnahme des Europäischen Parlaments“ (Artikel 251 Absatz 2 Satz 2 EG) 108
bb) Stellungnahme 109
2. Zweite Phase der Rechtsetzung: Die erste Lesung im Ministerrat mündet in einen gemeinsamen Standpunkt, welchem die Beratung in zweiter Lesung folgt 110
a) Zur zweiten Lesung im Europäischen Parlament 111
aa) Erlass des Rechtsakts durch Billigung des gemeinsamen Standpunktes oder Beschlusslosigkeit 112
bb) Scheitern der Rechtsetzung durch Ablehnung des gemeinsamen Standpunktes (zur einstmaligen „kleinen Vermittlung“) 112
(1) Zum Verfahren in der „kleinen Vermittlung“ 113
(2) Zur Organisation und zum Auftrag des Vermittlungsausschusses in der „kleinen Vermittlung“ 115
cc) Fortführung des Verfahrens durch Annahme von Abänderungen am gemeinsamen Standpunkt 116
b) Zur zweiten Lesung im Ministerrat 116
aa) Erlass des Rechtsakts durch Billigung sämtlicher parlamentarischer Abänderungen am gemeinsamen Standpunkt 117
bb) Übergang in die dritte Phase des Verfahrens (Vermittlung): Der Ministerrat billigt innerhalb der vorgegebenen Frist nicht sämtliche parlamentarischen Abänderungen am gemeinsamen Standpunkt 119
III. Einberufung des Vermittlungsausschusses 119
1. Begriff und materieller Gehalt der Einberufung 120
a) Praxis 120
b) Stellungnahme 120
2. Kompetenz zur Einberufung 122
3. Einberufungsfrist 123
a) Vormalige und geltende Rechtslage 123
b) Stellungnahme 124
B. Innere Struktur des europäischen Vermittlungsausschusses (Aufbauorganisation) 126
I. Mitgliedschaft im Vermittlungsausschuss 127
1. Zur paritätischen Mitgliederzahl 127
2. Zur Mitgliedschaft in der Delegation des Europäischen Parlaments 128
a) Ordentliche Mitgliedschaft 129
aa) Zur zeitlichen Dimension der Mitgliedschaft 129
bb) Zur funktionellen Stellung der Delegationsmitglieder 130
cc) Zur politischen Zusammensetzung der Delegation 131
b) Stellvertretende Mitgliedschaft 133
aa) Ursprüngliche Rechtslage 134
bb) Geltende Rechtslage 134
c) Stellungnahme 135
3. Zur Mitgliedschaft in der Delegation des Ministerrates 137
a) Vertragliche Regelung und Praxis 137
b) Stellungnahme 138
4. Zur Teilnahme der Kommission am Vermittlungsverfahren 139
II. Vorsitz im Vermittlungsausschuss 140
1. Zur Bestimmung des Vorsitzes 141
a) Das Modell des Ko-Vorsitzes durch den Präsidenten des Ministerrates und den Präsidenten des Europäischen Parlaments 141
b) Stellungnahme 141
2. Kompetenzen des Vorsitzes 144
a) Bestimmung der Sitzungstermine 145
b) Sachkompetenzen 147
aa) Ausarbeitung/Unterbreitung der Grundlage der Ausschusssitzung 147
bb) Billigung eines Einigungsvorschlags nach Überarbeitung durch Rechts- und Sprachsachverständige 147
cc) Austausch von Briefen zur Feststellung der Einigung über einen gemeinsamen Entwurf 148
c) Übermittlung des abschließenden Ergebnisses der Ausschusstätigkeit 148
III. Sekretariatsdienste für den Vermittlungsausschuss 149
C. Verfahrensgang in der Vermittlung (Ablauforganisation) 150
I. Organinterne Beratungen und informelle Interorgan-Kontakte 151
1. Zu den Beratungen innerhalb des Europäischen Parlaments 151
a) Konstituierung der Delegation 151
b) (Weitere) Sitzungen und schriftliches Verfahren 153
c) Sitzungsteilnehmer 154
2. Zu den Beratungen innerhalb des Ministerrates 155
3. Zu den informellen Interorgan-Kontakten 155
a) Praxis 155
b) Stellungnahme 158
II. Formelle Sitzungen des Vermittlungsausschusses 159
III. Einigung auf einen gemeinsamen Entwurf 161
1. Abstimmung nach „Bänken“ 161
2. Quoren zur Billigung eines gemeinsamen Entwurfes 162
a) Notwendiges Quorum im Europäischen Parlament 162
b) Notwendiges Quorum im Ministerrat 163
aa) Grundsatz und Ausnahme 163
bb) Beschlussfähigkeit 164
cc) Verfahren bei der Beschlussfassung und Veröffentlichung 164
3. Feststellung der Einigung 165
a) Feststellung in einer Ausschusssitzung 165
b) Feststellung mittels eines Austausches von Briefen 167
IV. Scheitern der Vermittlung 167
V. Vermittlungsfrist 169
1. Zur Fristbestimmung in Artikel 251 Absatz 5 Satz 1 EG 169
2. Zur Verlängerung der Frist 171
a) Vormalige und geltende Rechtslage 171
b) Stellungnahme 172
D. Weiterer Gang und Abschluss des Rechtsetzungsverfahrens nach einer Vermittlung 173
I. Weiterbehandlung eines vom Vermittlungsausschuss gebilligten gemeinsamen Entwurfes 173
1. Zur Weiterbehandlung im Europäischen Parlament 174
a) Erklärung zum gemeinsamen Entwurf 174
b) Aussprache im Plenum 175
c) Abstimmung 176
d) Stellungnahme 176
2. Zur Weiterbehandlung im Ministerrat 177
3. Zur Frist für die Weiterbehandlung eines Einigungsvorschlags 178
4. Zur Annahme des gemeinsamen Entwurfes (erfolgreiche dritte Lesung) 179
a) Ausfertigung des Rechtsaktes 179
b) Verkündung des Rechtsaktes und Inkrafttreten 181
5. Zur versagten Billigung eines gemeinsamen Entwurfes (erfolglose dritte Lesung) 182
a) Mangel hinreichender Zustimmung in mindestens einem der Organe 182
b) Untätigkeit des Ministerrates und/oder des Europäischen Parlaments zum Fristende 183
II. Fortgang des Verfahrens bei einem Scheitern der Vermittlungsbemühungen 184
1. Zur ursprünglichen Rechtslage 184
a) Zum gegebenenfalls mit vom Parlament vorgeschlagenen Abänderungen angereicherten gemeinsamen Standpunkt 185
b) Zum erforderlichen Quorum zur Bestätigung des gemeinsamen Standpunktes 186
c) Zur geringen praktischen Relevanz der ursprünglichen Regelung 188
2. Zur geltenden Rechtslage 188
Zusammenfassende Betrachtung 190
Anhang 197
Quellenverzeichnis 213
Rechtsprechungsverzeichnis 221
Literaturverzeichnis 223
Sachwortverzeichnis 235