Zur Wirkung der Insolvenzanfechtung nach der Insolvenzrechtsreform
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Zur Wirkung der Insolvenzanfechtung nach der Insolvenzrechtsreform
Schriften zum Prozessrecht, Vol. 163
(2001)
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Abstract
Der Autor behandelt die Wirkung der Insolvenzanfechtung nach der Insolvenzrechtsreform. Er belegt, daß die seit langem über die Wirkung der Anfechtung geführte wissenschaftliche Diskussion - häufig auch als Streit über die Rechtsnatur bezeichnet - auch nach der Insolvenzrechtsreform unvermindert aktuell bleibt. Herkömmlich wurden die Konkursanfechtung und die Anfechtung nach dem Anfechtungsgesetz übereinstimmend gedeutet, jedoch ohne daß dieses Dogma noch näher begründet wurde. Indessen zeigt sich bei näherer Betrachtung, daß die verschiedenen Theorien zur Rechtsnatur und Wirkung der Anfechtung entweder anhand der Konkursanfechtung oder anhand der Anfechtung nach dem Anfechtungsgesetz entwickelt wurden. Dieser überkommenen Betrachtungsweise setzt Rüdiger Christian Koss eine spezifisch insolvenzrechtliche Betrachtung der Insolvenzanfechtung entgegen.Der Autor begreift das Institut der Insolvenzanfechtung als Teil eines einheitlichen Insolvenzverfahrens, dessen Wirkungen mit den unterschiedlichen Funktionen dieses Verfahrens übereinstimmen müssen. Die Argumentation folgt streng den Zielen des neuen Insolvenzverfahrens, die sich erheblich von den Zielen des bisherigen Konkursverfahrens und des Rechts der Einzelzwangsvollstreckung unterscheiden. Die Annahme einer dinglichen Wirkung erscheint gemessen an der heutigen Rechtslage überholt und nicht mehr vertretbar. Aber auch die bereits zum alten Recht im Vordringen befindlichen haftungsrechtlichen Lehren begegnen vor der heutigen systematischen und teleologischen Konzeption der Insolvenzanfechtung Bedenken. Für eine rein schuldrechtliche Wirkung der Insolvenzanfechtung spricht demgegenüber die spezifisch insolvenzrechtliche Betrachtung, die zugleich die Schwächen dieser Theorie durch die Abkehr von dem Dogma der strukturellen Übereinstimmung der Insolvenzanfechtung und der Anfechtung nach dem Anfechtungsgesetz vermeiden hilft.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 13 | ||
Einleitung | 17 | ||
A. Möglichkeiten zur Deutung der Wirkung der Anfechtung | 23 | ||
I. Strukturelle Übereinstimmung und identische Wirkung der Anfechtung nach der InsO und nach dem AnfG | 23 | ||
1. Die schuldrechtliche Wirkung | 24 | ||
a) Obligatorischer Verschaffungsanspruch (obligatio ex lege) | 24 | ||
b) Folgerungen für den Inhalt der Anfechtung | 28 | ||
2. Die dingliche Wirkung | 31 | ||
a) Die relative Unwirksamkeit | 31 | ||
aa) Die Anfechtung als Gestaltungsrecht | 31 | ||
bb) Die Unwirksamkeit kraft Gesetzes | 32 | ||
cc) Folgerungen für den Inhalt der Anfechtung | 33 | ||
b) Die sachlich-relative Unwirksamkeit | 34 | ||
3. Die haftungsrechtliche Wirkung | 36 | ||
a) Haftungsrechtliche Unwirksamkeit als Ausdruck der Haftung für fremde Schuld | 36 | ||
b) Folgerungen für den Inhalt der Anfechtung | 40 | ||
II. Die Leitbilder der verschiedenen Theorien | 44 | ||
III. Strukturelle Differenzen und unterschiedliche Wirkung der Anfechtung nach der InsO und nach dem AnfG | 47 | ||
1. Haftungs- bzw. vollstreckungsrechtliche Wirkung der Anfechtung nach dem AnfG | 48 | ||
2. Die schuldrechtliche Wirkung der Anfechtung nach der InsO | 49 | ||
B. Die Grundkonzeption – Ausgestaltung der Rechtsfolgen in den §§ 129–147 InsO | 51 | ||
I. Grundsatz der Anfechtbarkeit in § 129 InsO und Rechtsfolgen in § 143 InsO | 52 | ||
1. „Unwirksamkeit“ und „Rückgewähr“ in §§ 29, 37 Abs. 1 KO | 53 | ||
a) Der Wortlaut | 53 | ||
b) Historische Auslegung | 56 | ||
2. „Rückgewähr“ in § 143 Abs. 1 S. 1 InsO | 57 | ||
a) Der Wortlaut | 57 | ||
b) Historische Auslegung | 61 | ||
3. Der Rechtsfolgenverweis in § 143 Abs. 1 S. 2 InsO | 67 | ||
a) Die Zufallshaftung des Anfechtungsgegners im früheren Recht | 68 | ||
b) Anwendbarkeit der „allgemeinen“ Vorschriften nach § 143 Abs. 1 S. 2 InsO i. V. m. §§ 819 Abs. 1, 818 Abs. 4 BGB | 71 | ||
II. Die zeitliche Begrenzung des Anfechtungsrechts in § 146 InsO | 74 | ||
1. Die fristgebundene Geltendmachung der Insolvenzanfechtung nach § 146 Abs. 1 InsO | 74 | ||
a) Ausschlußfrist als Vorläufer der heutigen Regelung | 74 | ||
b) Ausgestaltung als Verjährungsregelung | 78 | ||
2. Die zeitlich unbegrenzte Geltendmachung der Insolvenzanfechtung nach § 146 Abs. 2 InsO | 83 | ||
a) Die Bedeutung der zeitlich unbegrenzten Geltendmachung für die verschiedenen Anfechtungstheorien | 83 | ||
b) Das Leistungsverweigerungsrecht nach § 146 Abs. 2 InsO | 86 | ||
III. Die Rechte des Anfechtungsgegners nach § 144 InsO | 89 | ||
1. Die Bedeutung der Rechte des Anfechtungsgegners für die verschiedenen Anfechtungstheorien | 89 | ||
2. Wiederaufleben von Forderungen nach § 144 Abs. 1 InsO und Erstattung der Gegenleistung nach § 144 Abs. 2 InsO | 94 | ||
IV. Insolvenzanfechtung bei vollstreckbaren Titeln und Zwangsvollstreckungen (§ 141 InsO) | 97 | ||
V. Die Insolvenzanfechtung gegen Rechtsnachfolger nach § 145 InsO | 100 | ||
1. Die Anfechtung gegen Gesamtrechtsnachfolger (§ 145 Abs. 1 InsO) | 102 | ||
2. Die Anfechtung gegen sonstige Rechtsnachfolger (§ 145 Abs. 2 InsO) | 103 | ||
C. Die systematische Konzeption – Insolvenzanfechtung als Institut eines einheitlichen Insolvenzverfahrens | 107 | ||
I. Die Rückschlagsperre nach § 88 InsO | 107 | ||
1. Der unterschiedliche Systembezug von Rückschlagsperre und Konkursanfechtung im früheren Recht | 107 | ||
2. Rückschlagsperre und Insolvenzanfechtung als Institute eines einheitlichen Insolvenzverfahrens | 110 | ||
II. Das Aufrechnungsverbot nach § 96 Nr. 3 InsO bei durch anfechtbare Rechtshandlung erlangter Möglichkeit der Aufrechnung | 116 | ||
1. Das Problem der systematischen Abgrenzung von Aufrechnungsverbot und Konkursanfechtung im früheren Recht | 116 | ||
2. § 96 Nr. 3 InsO als lex specialis zur Insolvenzanfechtung und systematischer Ausdruck der abgestuften Eingriffsintensität | 119 | ||
III. Unwirksamkeit von Verfügungen des Schuldners nach § 81 Abs. 1 S. 1 InsO | 123 | ||
1. Die Bedeutung der Unwirksamkeit von Rechtshandlungen des Schuldners nach Verfahrenseröffnung für die verschiedenen Anfechtungstheorien | 123 | ||
2. Zum systematischen Verhältnis von § 81 Abs. 1 S. 1 InsO und § 129 InsO | 125 | ||
IV. Das Aussonderungsrecht nach § 47 InsO | 128 | ||
D. Die teleologische Konzeption – Insolvenzanfechtung im Dienste der unterschiedlichen Zielsetzungen des Insolvenzverfahrens | 131 | ||
I. Die exekutorische Funktion der Insolvenzanfechtung | 131 | ||
1. Die Gesamtvollstreckung durch Liquidation des Schuldnervermögens als klassische Zielrichtung des Insolvenzverfahrens | 131 | ||
2. Die haftungsrechtliche Zuweisung an die Gläubiger als Prämisse der Figur der haftungsrechtlichen Unwirksamkeit | 133 | ||
II. Der Grundsatz der Gleichbehandlung aller Gläubiger als tragendes Prinzip der Insolvenzanfechtung | 135 | ||
1. Der Grundsatz der Gleichbehandlung aller Gläubiger | 135 | ||
2. Die Bedeutung des Grundsatzes der Gleichbehandlung aller Gläubiger für die Insolvenzanfechtung | 136 | ||
3. Folgerungen für die haftungsrechtliche Zuordnung | 139 | ||
III. Die Sanierungsfunktion der Insolvenzanfechtung | 141 | ||
1. Das Reformbedürfnis | 141 | ||
2. Die Sanierung als gleichberechtigtes Verfahrensziel | 142 | ||
3. Die Insolvenzanfechtung im Dienste der Sanierungsfunktion | 146 | ||
a) Der Insolvenzplan (§§ 217 ff. InsO) | 147 | ||
b) Die Restschuldbefreiung (§§ 286 ff. InsO) | 149 | ||
c) Der Schuldenbereinigungsplan (§ 305 InsO) | 151 | ||
d) Die Eigenverwaltung durch den Schuldner (§§ 270 ff. InsO) | 152 | ||
4. Der Widerspruch zwischen Sanierungsfunktion und der Rechtsfigur einer haftungsrechtlichen Unwirksamkeit | 152 | ||
IV. Die Verschärfung des Anfechtungsrechts | 154 | ||
1. Das Reformbedürfnis | 154 | ||
2. Die Beschränkung der Verschärfung auf die Tatbestandsvoraussetzungen | 155 | ||
V. Die Präventivfunktion der Insolvenzanfechtung | 157 | ||
E. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse | 159 | ||
I. Möglichkeiten zur Deutung der Wirkung der Anfechtung (Kap. A) | 159 | ||
II. Die Grundkonzeption – Ausgestaltung der Rechtsfolgen in den §§ 129–147 InsO (Kap. B) | 160 | ||
III. Die systematische Konzeption der gesetzlichen Regelung – Insolvenzanfechtung als Institut eines einheitlichen Insolvenzverfahrens (Kap. C) | 163 | ||
IV. Die teleologische Konzeption der gesetzlichen Regelung – Insolvenzanfechtung im Dienste der unterschiedlichen Zielsetzungen des Insolvenzverfahrens (Kap. D) | 165 | ||
F. Das strukturelle Verhältnis von Insolvenzanfechtung und Anfechtung nach dem AnfG – Übertragbarkeit der zur Insolvenzanfechtung ermittelten Ergebnisse | 168 | ||
I. Kritik der „gewohnheitsrechtlichen“ Anerkennung der strukturellen Übereinstimmung von Einzel- und Insolvenzanfechtung | 168 | ||
II. Übertragbarkeit der zur Insolvenzanfechtung ermittelten Ergebnisse aus strukturellen Erwägungen | 170 | ||
1. Grundsatz und Rechtsfolgen der Einzelanfechtung in §§ 1, 11 AnfG | 171 | ||
2. Die Klage auf Duldung der Zwangsvollstreckung als regulärer Rechtsbehelf der Anfechtung nach dem AnfG | 172 | ||
3. Die zeitliche Begrenzung des Anfechtungsrechts im AnfG | 175 | ||
4. Übertragbarkeit der Ergebnisse zur systematischen und teleologischen Konzeption der Insolvenzanfechtung | 176 | ||
III. Ergebnis zu F | 177 | ||
Literaturverzeichnis | 179 | ||
Sachwortverzeichnis | 191 |