Zur Bedeutung des Regeltatbildes bei der Bemessung der Strafe
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Zur Bedeutung des Regeltatbildes bei der Bemessung der Strafe
Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 96
(1996)
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Abstract
Ausgehend von der Feststellung, daß Umstände, die "regelmäßig" im Falle der Deliktsverwirklichung mitgegeben sind oder "typischerweise" vorliegen und so das "Regeltatbild" eines Delikts verkörpern, in der Vergangenheit häufig dem Doppelverwertungsverbot unterstellt wurden, befaßt sich die Arbeit im ersten Teil mit dem Umfang und den Grenzen des Doppelverwertungsverbotes, wie es in § 46 Abs. 3 StGB niedergelegt ist. Die Untersuchung kommt dabei zu dem Ergebnis, daß das DVV zwar über den Wortlaut hinaus auch solche Umstände erfaßt, die "stets und notwendigerweise" mit der Tatbestandsverwirklichung einhergehen, nicht aber solche, die nur "regelmäßig und typischerweise" mitverwirklicht sind. Insofern verkörpert das Doppelverwertungsverbot ein schlicht logisches Prinzip. Gleichwohl haben auch solche Umstände für die Verwertung in der Strafzumessung auszuscheiden. Für das andere, das "wertende" Ausschlußprinzip muß jedoch ein anderer Standort gefunden werden. Die Untersuchung geht deshalb der Frage nach, auf welcher Ebene der Strafzumessung im Sinne des Bruns'schen Fünf-Phasen-Modells das "Regeltatbild" seinen Platz haben könnte. Er wird in der 3. Phase (oder Stufe) der Strafzumessung gefunden, wo es um die Festlegung der sogenannten Bewertungsrichtung von Strafzumessungstatsachen geht, in der um die Festlegung eines Ausgangspunktes, von dem aus gemessen wird, nicht umhinzukommen ist.Die Arbeit versucht den Nachweis, daß beide Prinzipien nicht ohne einander auskommen und sich auch anderswo sinnvoll ergänzen. Der zweite Teil widmet sich deshalb der Lehre von der Gesetzeseinheit oder "Gesetzeskonkurrenz", wo sie in der Spezialität einerseits und der Konsumtion andererseits seit langem Ausdruck finden. Die Untersuchung schließt mit der Erkenntnis, daß auch das Wesen der Gesetzeseinheit noch immer nicht richtig verstanden ist, wenn angenommen wird, auch das verdrängte Gesetz könne Einfluß auf die Strafzumessung nehmen. Im Falle der Spezialität folgt dies, wie vielfach bereits anerkannt, aus dem Doppelverwertungsverbot, im Falle der Konsumtion widerspricht die Berücksichtigung dem dargelegten "Regeltatbildprinzip".
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
Einleitung | 11 | ||
Erster Teil: Das Regeltatbild in der Strafzumessungslehre | 15 | ||
Erstes Kapitel: Vereinbarkeit des Regeltatbildes mit Umfang und Grenzen des DVV nach § 46 Abs. 3 StGB | 15 | ||
I. Entstehungsgeschichte | 15 | ||
II. Geltungsgrund | 18 | ||
1. Das DVV als Mißgriff des Gesetzgebers | 18 | ||
2. Das DVV als materiell-rechtliche Konsequenz des Grundsatzes “ne bis in idem” | 20 | ||
3. Das DVV als Ausfluß der Arbeitsteilung von Gesetzgeber und Richter | 22 | ||
4. Das DVV als “Verstoß gegen die Notwendigkeit individueller Tatschuldwertung” | 23 | ||
5. Das DVV als “generalisierender Anwendungsfall der materiell-rechtlichen Begründungspflicht” | 24 | ||
6. Das DVV des § 46 III StGB als schlichtes logisches Prinzip | 27 | ||
III. Zur Reichweite des DVV | 29 | ||
1. Tatbestandsmerkmale und deren Konkretisierungen und Modalitäten | 29 | ||
2. Exkurs: Ungleichwertige Tatbestandsalternativen | 39 | ||
3. “Tatbestandsähnliche” Merkmale von (benannten) besonders schweren und minder schweren Fällen | 45 | ||
4. Die Geltung des DVV bei unbenannten besonders schweren und minder schweren Fällen | 48 | ||
5. Rechtswidrigkeits- und schuldbegründende sowie sonstige unrechtsbegründende Merkmale | 53 | ||
6. Gesetzeszweck, kriminalpolitischer Grundgedanke, gesetzgeberische Intentionen und Motive des Gesetzgebers | 57 | ||
a) Die ältere Rechtsprechung | 57 | ||
b) Die Entscheidung BGH MDR 1953, 148 | 60 | ||
c) Stellungnahme | 63 | ||
7. Die regelmäßigen oder typischen Begleitumstände und Tatfolgen (Regeltatbild) | 68 | ||
a) Bisherige Rechtsprechung | 68 | ||
b) Bisherige Literatur | 77 | ||
c) Das 2. Samenergußurteil | 79 | ||
d) Die Literatur zur Neubestimmung der Grenzen des DVV | 84 | ||
e) Problemstellung | 85 | ||
f) Stellungnahme | 92 | ||
IV. Zusammenfassung | 96 | ||
Zweites Kapitel: Die Stellung des “Regeltatbildes” in einem mehrphasigen Modell der Strafzumessung | 100 | ||
I. Die Strafzumessungsmodelle | 100 | ||
1. Reale, finale und logische Strafzumessungsgründe | 100 | ||
2. Das Fünfstufen- bzw. Siebenstufenmodell | 104 | ||
3. Kritik am Fünf-Phasen-Modell | 110 | ||
II. Das “Regeltatbild” auf der 3. Stufe | 112 | ||
1. Die Kategorie der schlicht-relevanten Umstände | 112 | ||
2. Die Problematik strafzumessungsrechtlicher Relationsbegriffe | 115 | ||
3. Kandidaten für den Ausgangspunkt der Bewertungsrichtung | 119 | ||
a) Die Extreme: Tatbestandliches Minimum und Maximum | 119 | ||
b) Die Fälle: Normativer Normalfall, Regelfall und Ankerfall | 121 | ||
aa) Regel- und Normalfall | 121 | ||
bb) Das Konzept der Benutzung von Ankerfällen | 130 | ||
c) Die Wertung: das Regeltatbild | 132 | ||
4. Anwendung, Funktion und Grenzen des Regeltatbildes am Beispiel der bisherigen Rechtsprechung, insbesondere des Samenergußurteils | 138 | ||
a) Der Umstand der ungeschützten Durchführung des Geschlechtsverkehrs | 138 | ||
b) Der Samenerguß in die Scheide | 141 | ||
c) Der Streit um die “Vorsatzformen” | 150 | ||
d) Die Vorstrafenfrage | 155 | ||
5. Zum Fehlen eines Strafmilderungsgrundes als Strafschärfungsgrund und umgekehrt | 162 | ||
a) Der Grundsatz in Literatur und Rechtsprechung bis zum Jahre 1987 | 162 | ||
b) Die Plenarentscheidung des Großen Senats | 166 | ||
c) Folgen und Reaktionen | 170 | ||
d) Stellungnahme | 172 | ||
6. Zum Problem “negativer” Formulierungen | 174 | ||
III. Das “Regeltatbild” auf der 5. Stufe | 180 | ||
1. Die Rationalität der “Umwertung” | 180 | ||
2. Die Theorie von der kontinuierlichen (“ungefähren”) Schwereskala | 182 | ||
3. Einwände gegen die Theorie der kontinuierlichen Schwereskala | 186 | ||
a) Das Problem der Extrempositionen | 186 | ||
b) Andere Motive für die Aufstellung der Strafrahmen | 188 | ||
c) Überproportionales Ansteigen des Strafleidens mit zunehmender Dauer | 189 | ||
d) Historischer Wandel | 190 | ||
e) Änderungen des Strafrahmens | 192 | ||
f) Strafrahmenlogik | 193 | ||
g) Zirkelhaftigkeit | 197 | ||
4. Die Suche nach der “Einstiegsstelle” | 198 | ||
a) Die Entscheidung BGHSt 27, 2 (4) | 198 | ||
b) Der theoretische (denkmäßige, gedankliche) Durchschnittsfall | 203 | ||
c) Der praktische (tatsächliche, statistische) Durchschnittsfall | 206 | ||
d) Das “Regeltatbild” als Einstiegsstelle | 214 | ||
5. Stellungnahme zum Streit um die “richtige” Einstiegsstelle | 219 | ||
a) Zum Wert einer “Einstiegsstelle” | 219 | ||
b) Ablösung der “Einstiegsstelle” durch Wertgruppen | 224 | ||
IV. Zusammenfassung | 230 | ||
Zweiter Teil: Das Regeltatbild in der Konkurrenzlehre | 238 | ||
Erstes Kapitel: Die Verwandtschaft von Strafzumessungslehre und Konkurrenzentscheidung | 238 | ||
I. Strafzumesssung und Strafbemessung | 238 | ||
II. Die Problematik der Mehrfachverwertungen | 240 | ||
III. Das Grundproblem von Kern- und Randzone | 244 | ||
Zweites Kapitel: Die Lehre von der Gesetzeseinheit | 250 | ||
I. Der Begriff | 250 | ||
II. Generalisierende und individualisierende Theorie | 253 | ||
III. Einheits- und Differenzierungstheorie | 257 | ||
IV. Die begriffslogische Struktur | 261 | ||
1. Heterogenität | 261 | ||
2. Identität | 267 | ||
3. Subordination | 269 | ||
4. Interferenz | 278 | ||
V. Das ungelöste Problem der Konsumtion | 287 | ||
1. Die begriffslogische Struktur der Konsumtion | 287 | ||
2. Das wertende Prinzip in der Konkurrenzlehre | 293 | ||
3. Vergleich von strafzumessungs- und konkurrenzrechtlichem Regeltatbild | 303 | ||
4. Konsequenzen für die Systematisierung der Gesetzeskonkurrenz | 305 | ||
VI. Die Rechtsfolgen der Gesetzeseinheit | 308 | ||
1. Ausgangspunkt | 308 | ||
2. Meinungsstand | 310 | ||
a) Die Lehre von der absoluten Deliktsexklusion | 310 | ||
b) Die heute h.L. und Rspr | 311 | ||
c) Die Meinung von Puppe | 314 | ||
d) Die Lehre von Geerds | 316 | ||
e) Der Standpunkt von Maurach | 317 | ||
f) Der Meinungsstand in Österreich | 318 | ||
3. Stellungnahme | 319 | ||
a) Der Einwand der Gleichbehandlung mit der Idealkonkurrenz | 319 | ||
b) Das “Schlechterstellungsargument” | 320 | ||
c) Der Einwand des Doppelverwertungsverbotes | 322 | ||
d) Folgerungen aus dem Regeltatbild | 328 | ||
e) Fazit | 330 | ||
Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse | 333 | ||
Literaturverzeichnis | 339 |