Expertensysteme in der öffentlichen Verwaltung
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Expertensysteme in der öffentlichen Verwaltung
Rechtliche Anforderungen an den Einsatz eines neuen behördlichen Handlungsinstrumentes
Schriften zum Recht des Informationsverkehrs und der Informationstechnik, Vol. 21
(2000)
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Abstract
Die Autorin beschäftigt sich mit dem zukünftig verstärkt zu erwartenden Einsatz von Künstlicher Intelligenz in öffentlichen Verwaltungen. Am Beispiel von Expertensystemen wird untersucht, welche Einsatzpotentiale derartige Computersysteme bieten, welche Chancen für die Qualität des Verwaltungshandelns hiermit verbunden sind und welche Risiken dem gegenüberstehen.Der juristische Teil beginnt mit der Bestimmung der Rechtsnatur behördlich genutzter Expertensysteme, an die sich die Untersuchung der rechtlichen Voraussetzungen des Einsatzes anschließt. Sabine Tönsmeyer-Uzuner gelangt zu dem Ergebnis, daß die Grundrechtsrelevanz derartiger Systeme eine gesetzliche Grundlage erfordert, die jedoch nicht notwendig materiell-rechtliche Determinierungen enthalten muß, sondern bei der unter Ungewißheit die gesetzgeberische Gestaltung des Entscheidungsverfahrens ausreicht. Abschließend wird das Modell einer verfassungsgemäßen Ausgestaltung des behördlichen Expertensystemeinsatzes entwickelt.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Verzeichnis der verwendeten Abkürzungen | 18 | ||
Einführung | 23 | ||
Erster Teil: Expertensysteme als Instrumente behördlichen Handelns | 26 | ||
1. Abschnitt: Einsatzpotentiale von behördlichen Expertensystemen | 26 | ||
A. Definition und Abgrenzung des Begriffs „Expertensystem“ | 26 | ||
I. Ziele und Methodik von Expertensystemen | 27 | ||
II. Struktur von Expertensystemen | 28 | ||
III. Abgrenzung von Expertensystemen im Hinblick auf die Fragestellungen im Rahmen der vorliegenden Arbeit | 29 | ||
B. Potentielle Anwendungsgebiete von Expertensystemen in der öffentlichen Verwaltung | 30 | ||
I. Kategorien von Expertensystemen | 30 | ||
II. Ansatzpunkte für den Einsatz von Expertensystemen im Aufgabenbereich der öffentlichen Verwaltung | 31 | ||
1. Unterstützung von Mitarbeitern der Verwaltung durch die Bereitstellung von Expertenwissen in Entscheidungssituationen | 32 | ||
2. Übernahme von Routinetätigkeiten | 34 | ||
3. Qualifizierung von Mitarbeitern | 34 | ||
4. Konservierung von behördlichem Wissen bei gleichzeitiger Unabhängigkeit von einzelnen Mitarbeitern | 35 | ||
5. Beratung von Bürgern, z. B. in Umweltfragen | 36 | ||
a) Das Herbizid-Beratungssystem HERBASYS als Beispiel für einen Einsatz von Expertensystemen zu Beratungszwecken | 40 | ||
b) Funktionsweise von CHEMPROG, einem Teilmodul des Expertensystems HERBASYS zur Abschätzung von Grundwassergefährdungen durch organische Chemikalien | 41 | ||
2. Abschnitt: Chancen und Risiken eines behördlichen Einsatzes von Expertensystemen | 46 | ||
A. Analyse der erwarteten Vorteile eines Einsatzes der Expertensystemtechnologie | 47 | ||
I. Schnelle und permanente Verfügbarkeit von Informationen und Expertenwissen | 47 | ||
II. Kostengünstigkeit und dadurch bedingte Einsetzbarkeit von Expertensystemen auf breiter Basis | 48 | ||
III. Leichte Aktualisierbarkeit der Wissensbasis | 50 | ||
IV. Selbständige Lernfähigkeit von Expertensystemen | 51 | ||
V. Laiengerechte Wissensdarstellung und damit die Vision vom behördlichen Expertensystem für jedermann | 52 | ||
VI. Quantifizierbarkeit und Handhabbarmachung von Ungewißheiten | 54 | ||
VII. Zusammenfassung | 56 | ||
B. Risiken des Einsatzes von Expertensystemen | 56 | ||
I. Allgemeine Gefahren der Automation | 57 | ||
1. Fehler bei der Entwicklung bzw. Installation von Systemen | 57 | ||
2. Datenschutz | 57 | ||
3. Manipulierbarkeit von Daten | 59 | ||
II. Darüber hinausgehende, expertensystemimmanente Risiken | 59 | ||
1. Mängel beim Aufbau und der Wartung der Wissensbasis | 60 | ||
2. Fehlende Kontrolle von Systementscheidungen infolge mangelhafter Transparenz der Entscheidungsfindung | 62 | ||
3. Unkritische Übernahme von Systementscheidungen | 64 | ||
4. Qualifikationserosion | 65 | ||
5. Mangelhafte Überwachung und Weiterentwicklung von Systemen | 65 | ||
6. Manifestierung der herrschenden Meinung | 66 | ||
7. Fehlende abschließende Testbarkeit der Systeme infolge des spezifischen Benutzereinflusses auf die Qualität der Ergebnisse | 67 | ||
8. Negative Neben- und Fernwirkungen | 68 | ||
III. Ergebnis | 69 | ||
3. Abschnitt: Die Rechtsnatur von entscheidungs- bzw. beratungsunterstützenden Expertensystemen der öffentlichen Verwaltung | 69 | ||
A. Rechtliche Qualifizierung von behördlichen Expertensystemen als Verwaltungsvorschrift | 71 | ||
I. Strukturelle Gemeinsamkeiten von Verwaltungsvorschriften und behördlichen Expertensystemen | 71 | ||
II. Formelle Aspekte einer Qualifizierung als Verwaltungsvorschrift | 72 | ||
1. Formfreiheit ermöglicht unterschiedliche Erscheinungsformen von Verwaltungsvorschriften | 72 | ||
2. Die Zusammenfassung einer Vielzahl von Verwaltungsvorschriften in einer Verwaltungsvorschrift | 74 | ||
III. Technische Regel im Sinne eines antizipierten Sachverständigengutachtens? | 75 | ||
IV. Überwindung der bei der Arbeit mit Verwaltungsvorschriften charakteristischen Trennung von Subsumtionsvorgabe und Subsumtion bei der Entscheidungsfindung durch bzw. mit Hilfe von Expertensystemen | 78 | ||
V. Ergebnis | 82 | ||
B. Rechtliche Qualifizierung von behördlichen Expertensystemen als Plan | 83 | ||
I. Abgrenzung von planerischer Tätigkeit und Gesetzesvollzug | 84 | ||
1. Normstruktur als äußerliches Unterscheidungskriterium von planerischer Gestaltungsfreiheit und Gesetzesvollzug? | 85 | ||
2. Die Entwicklung von entscheidungs- bzw. beratungsunterstützenden Expertensystemen der Verwaltung als planerischer Prozeß | 87 | ||
a) Offene Programmierung im Hinblick auf das Handlungsziel | 87 | ||
b) Planerische Abwägung als charakteristische Ausprägung rechtsstaatlicher Planung | 89 | ||
aa) Planerische Abwägungsprozesse bei der Festlegung von umweltrechtlichen Grenzwerten | 90 | ||
bb) Vergleichbarkeit mit Expertensystemen | 92 | ||
c) Inhaltliche Festsetzungen von Expertensystemen im Vergleich mit anderen Plänen | 95 | ||
aa) Fehlende unmittelbare Rechtswirkungen von Expertensystemen | 95 | ||
bb) Kombination von abstrakten und konkret-individuellen Festsetzungen | 97 | ||
cc) Vorläufigkeit der programmierten Erkenntnisse von Expertensystemen zur Entscheidungs- bzw. Beratungsunterstützung | 98 | ||
3. Zusammenfassung | 100 | ||
II. Rechtsfolgen einer Einstufung von Expertensystemen als Plan | 101 | ||
III. Ergebnis | 103 | ||
C. Die Entscheidungsfindung mit Hilfe bzw. durch Expertensysteme als neuer Typus eines Verwaltungsverfahrens | 104 | ||
I. Der enge Begriff des Verwaltungsverfahrens im Sinne von § 9 VwVfG | 104 | ||
II. Das Verwaltungsverfahren im weiten Sinne | 105 | ||
III. Die Programmierung behördlicher Expertensysteme als eine verwaltungsrechtlich neuartige Mischform aus administrativer Normsetzung und Verwaltungsverfahren | 107 | ||
D. Ergebnis: Qualitative Besonderheiten des Instrumentes Expertensystem verhindern die Einordnung in das traditionelle Handlungsinstrumentarium der öffentlichen Verwaltung und erfordern eine Qualifizierung behördlicher Expertensysteme als „Instrumente sui generis“ | 109 | ||
Zweiter Teil: Rechtliche Voraussetzungen eines Einsatzes von Expertensystemen in der öffentlichen Verwaltung | 111 | ||
1. Abschnitt: Vereinbarkeit des Einsatzes von Expertensystemen in der öffentlichen Verwaltung mit dem Grundgesetz | 111 | ||
A. Auswirkungen des Grundsatzes der Grundrechts- und Gesetzesbindung der vollziehenden Gewalt (Art. 1 Abs. 3, 20 Abs. 3 GG) auf den Einsatz von behördlichen Expertensystemen | 111 | ||
I. Grundsatz des Vorrangs des Gesetzes | 112 | ||
II. Grundsatz des Vorbehalts des Gesetzes | 114 | ||
1. §§ 28 Abs. II Nr. 4; 37 Abs. IV; 39 Abs. II Nr. 3 VwVfG als mittelbare Ermächtigung für den Einsatz von Expertensystemen in der öffentlichen Verwaltung? | 116 | ||
a) Computersysteme mit Hilfsmittelcharakter | 118 | ||
b) Expertensysteme in der öffentlichen Verwaltung als „automatische Einrichtungen“ im Sinne der §§ 28 Abs. II Nr. 4; 37 Abs. IV; 39 Abs. II Nr. 3 VwVfG? | 120 | ||
c) Das Beispiel „HERBASYS“ | 122 | ||
d) Ergebnis | 123 | ||
2. Erfordernis einer Ermächtigungsgrundlage für den Einsatz von Expertensystemen in der öffentlichen Verwaltung | 124 | ||
a) Befugnis zum Erlaß von Verwaltungsvorschriften | 125 | ||
b) Grundrechtsrelevanz und Grundrechtsbetroffenheit der Programmierung und des Einsatzes von behördlichen Expertensystemen | 129 | ||
aa) Beeinträchtigung materieller Grundrechte | 129 | ||
(1) Grundrechtsrelevanz der Speicherung und Verarbeitung von Daten in behördlichen Expertensystemen | 129 | ||
(a) Personenbezogene Daten | 129 | ||
(b) Unternehmensbezogene Daten | 130 | ||
(aa) Speicherung und Verarbeitung von Daten über wirtschaftliche Zusammenhänge eines Unternehmens | 132 | ||
(bb) Speicherung und Verarbeitung von betrieblichem Know-how | 133 | ||
(cc) Speicherung und Verarbeitung von Informationen, die geeignet sind, rufschädigende und imagebeeinträchtigende Wirkungen zu entfalten | 133 | ||
(2) Grundrechtsrelevanz von inhaltlichen Festsetzungen am Beispiel behördlicher Expertensysteme für den Bereich des Umwelt- und Technikrechts | 138 | ||
(a) Vergleichbarkeit gefährdungsabschätzender behördlicher Expertensysteme mit fachrechtlichen Umweltstandards in Verwaltungsvorschriften | 139 | ||
(b) Betroffenheit einzelner Grundrechte | 143 | ||
(c) Grundrechtsrelevanz der Programminhalte von ausschließlich zu Beratungszwecken eingesetzten behördlichen Expertensystemen | 146 | ||
(3) Zusammenfassung | 148 | ||
bb) Beeinträchtigung von grundrechtsrelevanten Verfahrensrechten | 150 | ||
cc) Gefahr rechtswidriger Verwaltungsentscheidungen | 152 | ||
c) Zusammenfassung | 153 | ||
3. Menschliche Kontrolle als Voraussetzung der Gesetzmäßigkeit | 154 | ||
4. Die Doppelbindung an „Gesetz und Recht“ (Art. 20 Abs. III GG) | 155 | ||
5. Zusammenfassung | 157 | ||
B. Der Einsatz der Expertensystemtechnologie im Verwaltungsverfahren als Verstoß gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip? | 158 | ||
2. Abschnitt: Qualitative Anforderungen an ein die Expertensystemtechnologie als Handlungsform der Verwaltung zulassendes Gesetz | 159 | ||
A. Regelungsdichte eines Gesetzes zur Programmierung und zum Einsatz von Expertensystemen in der öffentlichen Verwaltung | 160 | ||
I. Die „Wesentlichkeit“ eines Regelungsgegenstandes als Abgrenzungskriterium von Rechtssatz- und Parlamentsvorbehalt | 160 | ||
1. Der Parlamentsvorbehalt in Verwaltungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung | 162 | ||
2. Gesetzliche Normierung bei ungewissen Sachverhalten | 166 | ||
a) Ungewißheit der Auswirkungen eines Einsatzes der Expertensystemtechnologie in der öffentlichen Verwaltung auf die Qualität behördlicher Entscheidungen bzw. Beratungen | 171 | ||
b) Ungewißheit bezüglich der weiteren Entwicklung der Expertensystemtechnologie | 173 | ||
II. Struktur eines die Programmierung und den Einsatz von Expertensystemen in der öffentlichen Verwaltung regelnden Gesetzes | 174 | ||
B. Verfassungsrechtliche Anforderungen an strukturelle Verfahrensvorgaben im Zusammenhang mit der Programmierung und der Pflege von behördlichen Expertensystemen | 176 | ||
I. Der Umfang der gesetzgeberischen Regelungsverpflichtung | 176 | ||
II. Die Beteiligung von Grundrechtsbetroffenen und Sachverständigen an Verwaltungsverfahren mit Expertensystembeteiligung | 178 | ||
1. Wesentliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Beteiligung Dritter am Verwaltungsverfahren | 179 | ||
2. Die Modalitäten der Verfahrensbeteiligung | 180 | ||
a) Die unterschiedlichen Beteiligungsformen | 180 | ||
b) Gesetzgeberische Bindungen bei der Gestaltung der Beteiligung von Betroffenen und Sachverständigen | 181 | ||
aa) Der verfassungsrechtlich gebotene Mindeststandard einer Beteiligung Betroffener in Verfahren zur Programmierung und Pflege von behördlichen Expertensystemen | 181 | ||
(1) Das Recht auf Beteiligung in der Phase der Programmierung von Expertensystemen | 185 | ||
(2) Entbehrlichkeit der Beteiligung im konkreten Verfahren durch Beteiligung und Rechtsschutz bei Installation des Systems? | 189 | ||
bb) Gesetzgeberische Bindungen bei der Entscheidung über den am Verfahren zu beteiligenden Personenkreis | 195 | ||
(1) Die Beteiligung der in ihren (Grund-)Rechten Betroffenen | 195 | ||
(2) Die Beteiligung von externen Sachverständigen | 199 | ||
III. Zusammenfassung | 201 | ||
C. Modell einer gesetzlichen Verfahrensstrukturierung von behördlichen Verwaltungsverfahren mit Expertensystembeteiligung | 202 | ||
I. Vorüberlegungen | 202 | ||
1. Wesentliche Regelungsinhalte einer gesetzgeberischen Verfahrensstrukturierung | 203 | ||
2. Die Bedeutung des Rechts auf Beteiligung in Verfahren mit Expertensystembeteiligung | 203 | ||
3. Grundzüge des nachfolgenden Modells einer gesetzlichen Regelung des Einsatzes von behördlichen Expertensystemen | 208 | ||
II. Die inhaltliche Ausgestaltung von Expertensystemen | 210 | ||
1. Das Programmierungsverfahren | 210 | ||
a) Behördlicher Vorschlag eines Expertensystems | 213 | ||
b) Veröffentlichung des Vorschlages | 214 | ||
c) Einwendungsrechte der Betroffenen | 217 | ||
d) Erörterungstermin | 218 | ||
2. Systemeinführung und behördliche Zurechenbarkeit von Maßnahmen | 219 | ||
3. Das Verfahren bei Änderungen des Inhaltes von Expertensystemen | 221 | ||
4. Zusammenfassung | 225 | ||
III. Bereitstellung von Strukturen zur Gestaltung des Einsatzes von Expertensystemen in der öffentlichen Verwaltung | 226 | ||
1. Normierung von Struktur und Entscheidungsverfahren einer „Technologiekommission“ | 227 | ||
2. Gesetzliche Aufgabenbestimmung der Kommission | 230 | ||
a) Ermittlung von Risiken eines Einsatzes von Expertensystemen in der öffentlichen Verwaltung | 232 | ||
b) Formulierung und Offenlegung von Ungewißheiten im Zusammenhang mit der Risikoprognose | 233 | ||
c) Darstellung der Auswirkungen eines Einsatzes der Expertensystemtechnologie in der öffentlichen Verwaltung | 233 | ||
d) Entwicklung von Strategien zur Risikominimierung | 234 | ||
aa) Maßnahmen zur Vermeidung fehlerhafter Verwaltungsentscheidungen | 235 | ||
bb) Entwicklung von Instrumentarien zur Gewährleistung der Kontrollmöglichkeiten durch den Benutzer | 236 | ||
cc) Maßnahmen zum Schutz von Rechten der durch behördliche Expertensysteme Betroffenen | 237 | ||
e) Veröffentlichung der den Expertensystemeinsatz in der öffentlichen Verwaltung ausgestaltenden Vorgaben und Beschränkungen | 238 | ||
IV. Strukturierung von fortlaufenden, systematischen Risikoermittlungmechanismen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Expertensystemen in der öffentlichen Verwaltung | 239 | ||
1. Entwicklung von Mechanismen zur Risikobeobachtung | 241 | ||
2. Organisation des Einflusses neuer Informationen auf den Prozeß der Risiko-Nutzen-Bewertung | 243 | ||
V. Organisation des Informationsrückflusses an den Gesetzgeber | 245 | ||
Dritter Teil: Zusammenfassung der Ergebnisse in Thesenform | 246 | ||
Glossar | 254 | ||
Literaturverzeichnis | 257 | ||
Sachwortverzeichnis | 283 |