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Das Vortäuschen einer Straftat (§ 145 d StGB) als abstraktes Gefährdungsdelikt

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Saal, M. (1997). Das Vortäuschen einer Straftat (§ 145 d StGB) als abstraktes Gefährdungsdelikt. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48893-3
Saal, Martin. Das Vortäuschen einer Straftat (§ 145 d StGB) als abstraktes Gefährdungsdelikt. Duncker & Humblot, 1997. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48893-3
Saal, M (1997): Das Vortäuschen einer Straftat (§ 145 d StGB) als abstraktes Gefährdungsdelikt, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-48893-3

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Das Vortäuschen einer Straftat (§ 145 d StGB) als abstraktes Gefährdungsdelikt

Saal, Martin

Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 99

(1997)

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Table of Contents

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Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Erster Teil: Einleitung 19
A. Umfang der registrierten Kriminalität 19
B. Kritische Rechtsprobleme des § 145 d StGB anhand von Beispielen aus der neueren Rechtsprechung 21
C. Das Ziel der Untersuchung 25
Zweiter Teil: Zur Tatbestandsstruktur des § 145 d StGB - Die Einordnung als abstraktes Gefährdungsdelikt 26
A. Stand der Meinungen 26
I. Rechtsprechung 26
II. Schrifttum 27
B. Kritik und eigener Standpunkt 29
I. Die Einordnung des § 145 d StGB als Erfolgsdelikt oder schlichtes Tätigkeitsdelikt 32
1. Die amtliche Kenntnisnahme des täuschenden Sachverhalts als „Erfolg" im Sinne einer fehlgeleiteten Ermittlungstätigkeit 33
2. Die amtliche Kenntnisnahme des täuschenden Sachverhalts als „Erfolg" im Sinne eines bloßen Wahrnehmungserfordernisses 34
a) Zur Abtrennung der amtlichen Kenntniserlangung von der Schaffung des täuschenden Sachverhalts durch den Täter — Die Bestimmung der Tathandlung des § 145 d StGB 35
b) Verletzung / Gefährdung des Handlungsobjekts 38
aa) Die Behörde etc. als Handlungsobjekt i. S. des § 145 d StGB 40
bb) Das behördliche Arbeitspotential als Handlungsobjekt i. S. des § 145 d StGB 40
3. Zwischenergebnis 41
4. Konsequenzen für die Einordnung als schlichtes Tätigkeitsdelikt 42
a) Zum Unrechtsgehalt der schlichten Tätigkeitsdelikte 43
b) Bedeutung für die Auslegung des § 145 d StGB 45
5. Ergebnis 45
II. Die Einordnung des § 145 d StGB als unechtes Unternehmensdelikt 46
1. Zum Begriff des „unechten Unternehmensdelikts" 46
a) Der Erfolgsverzicht als kennzeichnendes Kriterium der unechten Unternehmensdelikte 48
b) Die unechten Unternehmensdelikte als „Delikte mit überschießender Innentendenz" 49
aa) Untersuchung anhand der herkömmlichen Beispiele unechter Unternehmensdelikte 50
(1) Das »Auffordern" i. S. des § 111 StGB 51
(2) Das „Widerstandleisten" bzw. „Angreifen" i. S. des § 113 StGB 53
(3) Das „Einwirken" i. S. des § 125 I 3. Var. StGB 53
(4) Das „Verdächtigen" i. S. des § 164 StGB 54
(5) Das „Hilfeleisten" i. S. des § 257 StGB 55
(6) Das „Nachstellen" i. S. des § 292 StGB 56
(7) „Vorteilsgewährung" i. S. des § 333 StGB 56
bb) Ergebnis 58
2. Zur Einordnung des § 145 d StGB 58
a) Zur objektiven Tatseite des § 145 d StGB 58
b) Zur subjektiven Tatseite des § 145 d StGB 59
aa) Die sog. subjektive Eignungsthese 60
bb) Die einschränkende Auslegung des subjektiven Tatbestands des § 145 d StGB 61
3. Ergebnis 62
ΙII. Die Einordnung des § 145 d StGB als Gefährdungsdelikt 62
1. Unterschiede zwischen konkreten und abstrakten Gefährdungsdelikten 63
2. Zur Einordnung des § 145 d StGB als abstraktes Gefährdungsdelikt in Form eines (materiellen) Eignungsdelikts 64
a) Die sog. Eignungsdelikte 64
b) Zur Einordnung des § 145 d StGB 65
c) Kritische Stellungnahme 66
aa) Kritik an dem Erfordernis der objektiven Eignung der Täuschungshandlung zur Herbeiführung unnötiger Ermittlungsarbeit 66
bb) Generelle Kritik an der Bildung von „Rignungsdelikten im materiellen Sinn" 70
d) Ergebnis 70
3. Zur Dogmatik der abstrakten Gefährdungsdelikte 70
a) Die Vorteile abstrakter Gefährdungsdelikte 71
aa) Verbesserter Rechtsgüterschutz durch Vorverlagerung der Strafbarkeit 71
bb) Ausschaltung des Zufallsmoments 72
cc) Ausschaltung des (konkreten) Gefahrbegriffs 74
dd) Schaffung eines eindeutigen Handlungsverbots 75
ee) Ergebnis 76
b) Die Schwachpunkte abstrakter Gefährdungsdelikte 76
aa) Vorverlagerung der Strafbarkeitsgrenze aus Tätersicht 76
bb) Kollision mit dem Schuldprinzip bei erwiesener Ungefährlichkeit der tatbestandlichen Handlung 77
(1) Darstellung des Problems 77
(2) Dogmatische Lösungsmöglichkeiten 79
(a) Reduktion durch widerlegbare Vermutung der konkreten Gefahr 79
(b) Das Erfordernis der Wahrscheinlichkeit einer konkreten Gefahr 80
(c) Straflosigkeit bei Risikoausschluß 81
(d) Das Erfordernis der objektiven bzw. subjektiven Sorgfaltswidrigkeit 82
(e) Tatbestandsausschluß als Folge fehlender Verletzung des Vertrauens der Rechtsgenossen 84
(f) Sicherheit als Rechtsgut 86
(g) Gefährlichkeitsunrecht als primäres Erfolgsunrecht 88
(3) Der eigene Standpunkt - Zur Unterscheidung der abstrakten Gefährdungsdelikte nach dem geschützten Rechtsgut 88
(a) Kategorien der geschützten Rechtsgüter 89
(aa) Individualrechtsgüter 90
(bb) Rechtsgüter der Allgemeinheit 93
(b) Zur differenzierten Behandlung abstrakter Gefährdungsdelikte nach dem jeweils geschützten Rechtsgut 95
(aa) Bestimmbarkeit der Beeinträchtigung des geschützten Rechtsguts 95
(bb) Strafbarkeit einzelner ungefährlicher Handlungen 96
(cc) Ergebnis 97
4. § 145 d StGB als abstraktes Gefährdungsdelikt - Vereinbarkeit mit dem Schuldgrundsatz 97
a) Das geschützte Rechtsgut des § 145 d StGB 97
aa) Stand der Meinungen 97
(1) Staatliche Strafrechtspflege bzw. Präventivtätigkeit als geschützte Rechtsgüter der Nrn. 1 bzw. Nrn. 2 des § 145 d StGB 97
(2) Schutz der Präventivtätigkeit als eigentliche Aufgabe des § 145 d StGB 98
(3) Das Arbeitspotential der Behörden als einheitliches Rechtsgut des § 145 d StGB 99
(4) § 145 d StGB als Delikt gegen die öffentliche Ordnung 99
bb) Kritische Stellungnahme 100
cc) Der eigene Standpunkt - § 145 d StGB als Delikt mit „vergeistigtem Zwischenrechtsgut" 103
(1) Die Delikte mit „vergeistigtem Zwischenrechtsgut" 103
(a) §§ 153 ff., 331 ff. StGB als Delikte mit „vergeistigtem Zwischenrechtsgut" 104
(b) Die Vorzüge der Delikte mit „vergeistigtem Zwischenrechtsgut" 106
(2) „Endrechtsgut" (bzw. „Endrechtsgüter") und „Zwischenrechtsgut" des § 145 d StGB 107
(3) Ergebnis 109
b) Schlußfolgerung für die Vereinbarkeit mit dem Schuldgrundsatz 109
aa) Zur Problematik erwiesener Ungefährlichkeit der tatbestandlichen Handlung 109
(1) Konsequenzen aus der Einordnung des § 145 d StGB als Delikt mit „vergeistigtem Zwischenrechtsgut" 109
(2) Der eigene Standpunkt 111
bb) Zur Ausgrenzung von Minimal verstoßen 112
(1) Bestehende gesetzliche Geringfügigkeitsregelungen 113
(a) Regelungen innerhalb des Strafprozeßrechts 113
(b) Regelungen innerhalb der Strafverfolgungsvoraussetzungen 114
(c) Regelungen innerhalb der Strafzumessung 114
(d) Geringfügigkeit als sachlicher Strafausschließungsgrund 115
(e) Geringfügigkeit als Rechtfertigungsgrund 115
(f) Geringfügigkeit als negatives Tatbestandsmerkmal 116
(g) Zwischenergebnis für § 145 d StGB 117
(2) Mögliche Einwände gegen eine Ausdehnung des Geringfügigkeitsprinzips über die gesetzlichen Regelungen hinaus 117
(3) Zur systematischen Einordnung des Geringfügigkeitsprinzips innerhalb der abstrakten Gefährdungsdelikte 119
(a) Zur analogen Anwendbarkeit des § 326 VI StGB als sachlicher Strafausschließungsgrund 120
(b) Das Geringfügigkeitsprinzip als tatbestandliche Auslegungsregel 122
(4) Ergebnis 124
C. Zusammenfassung zum 2. Teil 124
Dritter Teil: Auslegung des § 145 d StGB unter Berücksichtigung seiner Einordnung als abstraktes Gefährdungsdelikt 126
A. Der objektive Tatbestand 126
I. Der geschützte Adressatenkreis („Behörde oder zur Entgegennahme von Anzeigen zuständige Stelle") 126
1. Täuschungen gegenüber Behörden, die nicht zur Verfolgung oder Verhinderung von Straftaten berufen sind 128
2. Das Vortäuschen einer Straftat im Ausland 129
3. Ergebnis 131
II. Der Gegenstand der Täuschungshandlung („rechtswidrige Tat") 132
1. Der Begriff der „rechtswidrigen Tat" 132
2. Die Täuschung über „rechtswidrige", aber strafrechtlich nicht sanktionierte Taten 135
a) Zur Unterscheidung nach Fallgruppen 135
b) Stand der Meinungen 136
c) Kritik und eigener Standpunkt 137
aa) Zur Behandlung der 1. Fallgruppe 138
bb) Zur Behandlung der 2. Fallgruppe 140
cc) Zur Ausgrenzung von Minimal verstoßen 143
3. Die Täuschung über Rechtfertigungsgründe 144
4. Ergebnis 146
ΙII. Die Tathandlungen 147
1. Das Vortäuschen einer angeblich begangenen rechtswidrigen Tat (§ 145 d I Nr. 1 StGB) 147
a) Die Abgrenzung des tatbestandsmäßigen Vortäuschens zum straflosen Aufbauschen einer Straftat 148
aa) Darstellung der Problematik anhand von Beispielsfällen 148
bb) Stand der Meinungen 149
(1) Das Erfordernis „erheblicher Mehrarbeit" 149
(2) Umwandlung eines Antrags- oder Privatklagedelikts in ein Offizialdelikt 151
(3) Umwandlung eines Vergehens in ein Verbrechen 152
(4) Das Erfordernis „partieller Überschneidung" 152
cc) Kritik 154
(1) Kritik an dem Erfordernis einer „partiellen Überschneidung" 154
(2) Kritik an der Heranziehung abstrakter Gewichtungen der Straftaten untereinander 157
(3) Kritik an dem Erfordernis „erheblicher Mehrarbeit" 161
dd) Der eigene Standpunkt 161
ee) Ergebnis 164
b) Die Selbstbezichtigung zur Herbeiführung des Nachweises der eigenen Unschuld 165
c) Kollisionen mit dem strafrechtlichen Selbstbegünstigungsprinzip 166
2. Die Täuschung über den Beteiligten an einer begangenen rechtswidrigen Tat (§ 145 d II Nr. 1 StGB) 170
a) Zum Erfordernis des Vorliegens einer Straftat 171
aa) Darstellung der Problematik anhand eines Beispielsfalls 171
bb) Stand der Meinungen 172
cc) Kritik und eigener Standpunkt 173
dd) Ergebnis 179
b) Die einzelnen Fallgruppen des § 145 d II Nr. 1 StGB 180
aa) Das Abstreiten der Tatbegehung 182
(1) Das Leugnen der eigenen Tatbegehung als Ausdruck des „nemo tenetur"-Grundsatzes 182
(2) Mögliche Schlußfolgerungen für das Leugnen der Tatbegehung eines Angehörigen 184
(3) Kritische Stellungnahme zur Anwendung des „nemo tenetur"-Grundsatzes 185
(4) Ergebnis 189
bb) Die Verdachtsablenkung 189
(1) Die sog. „Alibi-Fälle" 190
(a) Darstellung der Problematik anhand eines Beispielsfalls 190
(b) Stand der Meinungen 190
(aa) Die Mindermeinung im Schrifttum 190
(bb) Die Ansätze der herrschenden Meinung zur Beschränkung des Anwendungsbereichs des § 145 d II Nr. 1 StGB 191
(c) Kritik und eigener Standpunkt 194
(aa) Kritik an der Argumentation von Stree 194
(bb) Kritik an den Ansätzen zur Beschränkung des Anwendungsbereichs des § 145 d II Nr. 1 StGB 197
(cc) Vergleich mit dem Vorbringen falscher Beweismittel als Fall strafbarer Falschverdächtigung i. S. des § 164 I StGB 200
(d) Ergebnis 201
(2) Die Berufung auf den „großen Unbekannten" 202
(a) Zur Abgrenzung gegenüber den Fällen der Verdachtsumlenkung 202
(b) Stand der Meinungen 202
(c) Kritik und eigener Standpunkt 203
(d) Ergebnis 204
cc) Das Hinlenken des Verdachts auf eine solche Person, die die in Rede stehende Tat nicht begangen haben kann 205
(1) Darstellung der Problematik anhand von Beispielsfällen 205
(2) Stand der Meinungen 206
(a) Keine tatbestandsmäßige Beteiligtentäuschung 206
(b) Vorliegen einer tatbestandsmäßigen Täuschung 208
(3) Kritik und eigener Standpunkt 210
(4) Ergebnis 214
dd) Das Einräumen der Tatbegehung unter falschen Angaben über die eigene Person 215
(1) Darstellung der Problematik anhand eines Beispielsfalls 215
(2) Stand der Meinungen 216
(3) Kritik und eigener Standpunkt 217
(4) Ergebnis 219
3. Zur Berücksichtigung des strafrechtlichen Selbst- bzw. Fremdbegünstigungsprinzips im Wege einer fallübergreifenden Lösung 219
a) Stand der Meinungen 221
aa) Die sog. Strafzumessungslösung 221
bb) Die sog. Konkurrenzlösung im Wege einer extensiven Auslegung der Subsidiaritätsklausel 222
cc) Die sog. Schuldlösung im Wege einer selbstbegünstigungskonformen Rechtsfortbildung 223
b) Kritik 226
aa) Zur Kritik an der sog. Strafzumessungslösung 226
bb) Zur Kritik an der sog. Konkurrenzlösung 227
cc) Zur Kritik an der sog. Schuldlösung 229
c) Der eigene Standpunkt 234
aa) Zur analogen Anwendung des § 157 StGB 234
bb) Zur Regelung der straffreien Selbst- bzw. Fremdbegünstigung de lege ferenda 235
d) Ergebnis 237
4. Die Täuschung über eine angeblich bevorstehende rechtswidrige Tat (§ 145 d I Nr. 2 StGB) 238
5. Die Täuschung über den Beteiligten an einer bevorstehenden rechtswidrigen Tat (§ 145 d II Nr. 2 StGB) 239
B. Der subjektive Tatbestand 240
C. Rechtswidrigkeit und Schuld 242
D. Tätige Reue 243
I. Stand der Meinungen 244
1. Zur allgemeinen Diskussion über die entsprechende Anwendung von Vorschriften über die tätige Reue 244
a) Der Standpunkt gegen die Zulässigkeit einer entsprechenden Anwendung von Vorschriften über die tätige Reue 245
b) Die Befürworter einer entsprechenden Anwendung von Vorschriften über die tätige Reue 246
aa) Die pauschale Bezugnahme auf Vorschriften über die tätige Reue 247
bb) Die entsprechende Anwendung spezieller Vorschriften über die tätige Reue 248
2. Die entsprechende Anwendung spezieller Vorschriften über die tätige Reue auf § 145 d StGB 249
a) Die entsprechende Anwendung des § 158 StGB 250
b) Die entsprechende Anwendung der §§ 83 a I, III, 311 e II Nr. 1, 316 a l l StGB 251
II. Kritik und eigener Standpunkt 255
1. Kritik an der entsprechenden Anwendung der §§ 83 a I, III, 311 e II Nr. 1, 316 a II StGB auf § 145 d StGB 256
2. Kritik an der entsprechenden Anwendung des § 158 StGB auf § 145 d StGB 256
3. Zur analogen Anwendung der sonstigen Vorschriften über die tätige Reue bei abstrakten Gefährdungsdelikten 260
4. Zur Schaffung einer Vorschrift über die tätige Reue de lege ferenda 260
III. Ergebnis 261
E. Zusammenfassung zum 3. Teil 261
Vierter Teil: Schlußbetrachtung 264
Literaturverzeichnis 266
Sachregister 273