Untersuchungen zum erlaubten Risiko im Strafrecht
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Preuß, W. (1974). Untersuchungen zum erlaubten Risiko im Strafrecht. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-43206-6
Preuß, Wilhelm. Untersuchungen zum erlaubten Risiko im Strafrecht. Duncker & Humblot, 1974. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-43206-6
Preuß, W (1974): Untersuchungen zum erlaubten Risiko im Strafrecht, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-43206-6
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Untersuchungen zum erlaubten Risiko im Strafrecht
Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 19
(1974)
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Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 12 | ||
ERSTES KAPITEL: Problem, Inhaltsbestimmung und dogmengeschichtliche Entwicklung des Gedankens vom erlaubten Risiko | 15 | ||
I. Das Problem des erlaubten Risikos | 15 | ||
II. Inhaltsbestimmung und generelle Grenzen der dogmatischen Anwendung des Gedankens vom erlaubten Risiko | 19 | ||
1. Die in der Literatur erwähnten Beispiele | 19 | ||
a) Erlaubtes Risiko wegen des mit der Handlung verbundenen überwiegenden sozialen Nutzens (Fallgruppe 1) | 20 | ||
b) Erlaubtes Risiko bei unvorhersehbarer Kausalität (Fallgruppe 2) | 22 | ||
c) Erlaubtes Risiko bei riskanten Rettungshandlungen, deren größere Rettungschance gegenüber anderen Maßnahmen nicht sicher erkennbar ist (Fallgruppe 3) | 23 | ||
d) Erlaubtes Risiko bei Einwilligung in Gefahr und Handlung (Fallgruppe 4) | 24 | ||
2. Die unterschiedliche Bewertung von riskanter Handlung und eingetretenem Erfolg | 25 | ||
3. Der Gefahrbegriff des erlaubten Risikos | 27 | ||
4. Das Problem des „Rechtswidrigkeitszusammenhangs“ im Rahmen des erlaubten Risikos | 29 | ||
5. Die Grenzen der dogmatischen Notwendigkeit einer Anwendung des Gedankens vom erlaubten Risiko | 30 | ||
III. Die dogmengeschichtliche Entwicklung des erlaubten Risikos | 30 | ||
1. Das erlaubte Risiko beim fahrlässigen Erfolgsdelikt | 31 | ||
a) Die Entwicklung bis zum Ende des 2. Weltkrieges | 31 | ||
b) Die Entwicklung nach dem Ende des 2. Weltkrieges | 46 | ||
aa) Das erlaubte Risiko wegen überwiegend sozialen Nutzens (Fallgruppe 1) | 46 | ||
bb) Das erlaubte Risiko bei unvorhersehbarer Kausalität (Fallgruppe 2) | 51 | ||
2. Das erlaubte Risiko beim vorsätzlichen Erfolgsdelikt | 51 | ||
3. Die Entwicklung des Gedankens vom erlaubten Risiko in der DDR | 55 | ||
IV. Weg der Untersuchung | 61 | ||
ZWEITES KAPITEL: Die dogmatische Einordnung des erlaubten Risikos | 63 | ||
1. Abschnitt: Das erlaubte Risiko als Problem des Handlungsbegriffes | 63 | ||
I. Die dogmatische Lösung der Fälle des erlaubten Risikos bei unvorhersehbarer Kausalität und überwiegenden Interessen (Fallgruppen 1 und 2) mit Hilfe eines allgemeinen Handlungsbegriffs | 63 | ||
II. Zwingt die Bejahung eines bestimmten allgemeinen Handlungsbegriffs zu Lösungen in bestimmten Verbrechensmerkmalen oder werden dadurch einzelne Lösungsmöglichkeiten ausgeschlossen? | 75 | ||
2. Abschnitt: Das erlaubte Risiko bei den fahrlässigen Erfolgsdelikten | 78 | ||
A. Das erlaubte Risiko als Schuldproblem (Fallgruppen 1 und 2) | 78 | ||
I. Das erlaubte Risiko als Problem der Verletzung der generellen Sorgfaltspflicht sowie der generellen Vorhersehbarkeit als Schuldmerkmale | 78 | ||
II. Die Verletzung der generellen Sorgfaltspflicht als Merkmal der Tatverantwortung | 84 | ||
III. Die Notwehrvorschrift als Argument für eine Lösung des erlaubten Risikos im Rahmen der Schuld bzw. der Tatverantwortung | 85 | ||
B. Das erlaubte Risiko als Unrechtsproblem | 87 | ||
I. Die materiellen Gründe für eine Lösung des erlaubten Risikos im Unrecht | 87 | ||
II. Die einzelnen Lösungen im Unrecht (Fallgruppen 1 und 2) | 91 | ||
1. Das erlaubte Risiko und die Kausalität (Fallgruppen 1 und 2) | 91 | ||
2. Das erlaubte Risiko und die behördliche Genehmigung oder staatliche Gestattung (Fallgruppe 1) | 92 | ||
3. Das erlaubte Risiko und die soziale Adäquanz | 93 | ||
4. Das erlaubte Risiko und die generelle Sorgfaltspflicht sowie Vorhersehbarkeit (Fallgruppen 1 und 2) | 98 | ||
a) Die Nichteinhaltung gebotener Sorgfalt als Handlungsunwert | 98 | ||
b) Das Verhältnis des erlaubten Risikos zur generellen Sorgfaltspflicht (Fallgruppe 1) | 103 | ||
c) Die generelle Vorhersehbarkeit als Unrechtselement und ihr Verhältnis zum erlaubten Risiko (Fallgruppe 2) | 104 | ||
III. Das erlaubte Risiko und der straftatbestandsmäßige Erfolg | 104 | ||
1. Die dogmatische Einordnung des eingetretenen Erfolgs | 105 | ||
2. Die Grenzen des Erfolgsunwerts in der Rechtswidrigkeit | 111 | ||
a) Die Auswirkung im Erfolg | 113 | ||
b) Die normative Abwägung zur Begrenzung des Erfolgsunwerts | 119 | ||
aa) Der Erfolgsunwert und die klassischen Rechtfertigungsgründe | 120 | ||
bb) Der Erfolgsunwert und die Adäquanz (Fallgruppe 2) | 122 | ||
cc) Der Erfolgsunwert und die Einhaltung der generellen Sorgfaltspflicht (Fallgruppe 1) | 127 | ||
IV. Das erlaubte Risiko und das eigene Verhalten des Verletzten (Fallgruppen 1 bis 4) | 133 | ||
1. Die Einwilligung und das erlaubte Risiko | 134 | ||
a) Die Bestimmung des in der Einwilligung enthaltenen Willenselements | 136 | ||
b) Die Einwilligung in die Gefahr | 137 | ||
c) Die Einwilligung in die Handlung | 142 | ||
2. Das Handeln auf eigene Gefahr und das erlaubte Risiko | 144 | ||
a) Das Handeln auf eigene Gefahr im Zivilrecht | 146 | ||
b) Das Handeln auf eigene Gefahr im Strafrecht | 147 | ||
3. Die generalisierte Berücksichtigung des eigenen Verhaltens und das erlaubte Risiko | 157 | ||
4. Das mutmaßliche Handeln auf eigene Gefahr und das erlaubte Risiko | 158 | ||
5. Zusammenfassung | 160 | ||
V. Das erlaubte Risiko und die Rechtfertigungsgründe | 161 | ||
1. Die Abgrenzung von Tatbestandsausschluß und Rechtfertigungsgrund | 162 | ||
a) Die formalen Abgrenzungen | 162 | ||
b) Die Abgrenzung vom Inhalt des Tatbestands her | 163 | ||
aa) Der Unrechtstypus und die atypische Erlaubnissituation | 163 | ||
bb) Die Lehre von der Verbotsmaterie | 166 | ||
c) Die Abgrenzung nach der unterschiedlichen Struktur des Tatbestands bzw. der Rechtfertigungsgründe | 167 | ||
aa) Die abstrakt-generelle Norm – die Verhinderung der Entstehung einer konkreten Rechtspflicht | 167 | ||
bb) Der Rechtfertigungsgrund als Gewährung | 168 | ||
aaa) Die Rechtfertigungsgründe völlig unabhängig von der Norm | 168 | ||
bbb) Die Rechtfertigungsgründe als subjektive Rechte | 168 | ||
ccc) Der Rechtfertigungsgrund als Handlungsbefugnis – die soziale Adäquanz als generelle Handlungspflicht | 171 | ||
d) Die Abgrenzung nach der Art der Wertung | 172 | ||
aa) Der Tatbestand als vorangehende Wertung | 173 | ||
bb) Die Berücksichtigung von Gegeninteressen nur in Rechtfertigungsgründen | 173 | ||
cc) Die Erforderlichkeit als Merkmal der Rechtfertigungsgründe | 175 | ||
dd) Der Tatbestandsausschluß als generelle Ausnahme von der Norm, der Rechtfertigungsgrund als Wertabwägung im Einzelfall | 178 | ||
ee) Der Tatbestandsausschluß als Bewertung der überwiegenden positiven Faktoren in einer Grundsituation als sozial selbstverständlich | 178 | ||
e) Die Abgrenzung an Beispielen | 183 | ||
aa) Die Einwilligung und das Einverständnis | 183 | ||
bb) Die generelle Vorhersehbarkeit | 184 | ||
cc) Die generelle Sorgfaltspflicht und die Rechtfertigungsgründe | 184 | ||
f) Zusammenfassung | 185 | ||
2. Das erlaubte Risiko als Rechtfertigungsgrund | 186 | ||
a) Das erlaubte Risiko im Rahmen der anerkannten Rechtfertigungsgründe mit Ausnahme des rechtfertigenden Notstands | 187 | ||
b) Das erlaubte Risiko und der rechtfertigende Notstand sowie das tatsächliche und mutmaßliche Handeln auf eigene Gefahr (Fallgruppen 1 bis 4) | 188 | ||
c) Das erlaubte Risiko (Fallgruppe 3) als Rechtfertigungsgrund | 191 | ||
d) Zusammenfassung | 193 | ||
3. Abschnitt: Das erlaubte Risiko bei den vorsätzlichen Erfolgsdelikten | 194 | ||
I. Die grundsätzliche Ablehnung der rechtlichen Billigung vorsätzlicher „objektiv sozialadäquater“ Handlungen (Fallgruppe 1) | 194 | ||
II. Die Bedeutung des Vorsatzes für das erlaubte Risiko als Unrechtsproblem | 197 | ||
1. Der Vorsatz als Schuld- oder Unrechtsmerkmal | 197 | ||
2. Das erlaubte Risiko als Begrenzung des objektiven Teils der tatbestandsmäßigen Handlung | 202 | ||
a) Die grundsätzliche Ablehnung dieser Lösung | 202 | ||
b) Die objektive Begrenzung der tatbestandsmäßigen Handlung im einzelnen | 204 | ||
aa) Die Adäquanz und die generelle Sorgfaltspflicht | 204 | ||
bb) Die objektive Begrenzung der Tathandlung durch Sprachgebrauch und Rechtsüberlieferung | 207 | ||
3. Das erlaubte Risiko als Begrenzung des Vorsatzes | 207 | ||
a) Die Abgrenzung des Wollens vom Wünschen | 207 | ||
b) Der gleichzeitige Verwirklichungs- und Vermeidungswille | 209 | ||
4. Das erlaubte Risiko als objektiv-subjektive Begrenzung der Tathandlung | 210 | ||
a) Die Lehre von der Tatherrschaft | 210 | ||
b) Die soziale Adäquanz bzw. Kongruenz | 211 | ||
5. Das erlaubte Risiko der vorsätzlichen Erfolgsdelikte und der Erfolgsunwert | 215 | ||
III. Das erlaubte Risiko als Problem der Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme | 216 | ||
IV. Die besonderen Fälle des erlaubten Risikos bei vorsätzlichen Erfolgsdelikten | 217 | ||
1. Das erlaubte Risiko im Rahmen der Tatbestände des § 266 StGB und entsprechender älterer Vorschriften des Nebenstrafrechts | 217 | ||
2. Sonstige Fälle der Begrenzung des Tatbestands vorsätzlicher Erfolgsdelikte unter dem Gesichtspunkt des erlaubten Risikos | 218 | ||
3. Die Wahrnehmung berechtigter Interessen (§ 193 StGB) als gesetzlich geregelter Fall des erlaubten Risikos als Rechtfertigungsgrund | 220 | ||
Zusammenfassung und Ergebnisse der Arbeit | 225 | ||
Literaturverzeichnis | 229 |