Untersuchungen zum erlaubten Risiko im Strafrecht

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Untersuchungen zum erlaubten Risiko im Strafrecht
Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 19
(1974)
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Die »Strafrechtlichen Abhandlungen - Neue Folge« wurden 1957 von Eberhard Schmidhäuser in Zusammenarbeit mit den deutschen Strafrechtslehrern in der Nachfolge der von Hans Bennecke begründeten »Strafrechtlichen Abhandlungen« (1896 bis 1942) eröffnet. Ihr Ziel ist es, wie das ihrer Vorgängerin, hervorragenden Arbeiten des strafrechtswissenschaftlichen Nachwuchses eine angemessene Veröffentlichung zu sichern. Aufgenommen werden ausgezeichnete Dissertationen und Habilitationen zum Strafrecht und Strafprozessrecht sowie zur Straftheorie. 1986 wurde Friedrich-Christian Schroeder (Regensburg) zum Herausgeber bestellt, 2007 trat Andreas Hoyer (Kiel) als weiterer Herausgeber an die Stelle des verstorbenen Eberhard Schmidhäuser. Die Aufnahme in die Reihe erfolgt auf Vorschlag eines Strafrechtslehrers.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 12 | ||
ERSTES KAPITEL: Problem, Inhaltsbestimmung und dogmengeschichtliche Entwicklung des Gedankens vom erlaubten Risiko | 15 | ||
I. Das Problem des erlaubten Risikos | 15 | ||
II. Inhaltsbestimmung und generelle Grenzen der dogmatischen Anwendung des Gedankens vom erlaubten Risiko | 19 | ||
1. Die in der Literatur erwähnten Beispiele | 19 | ||
a) Erlaubtes Risiko wegen des mit der Handlung verbundenen überwiegenden sozialen Nutzens (Fallgruppe 1) | 20 | ||
b) Erlaubtes Risiko bei unvorhersehbarer Kausalität (Fallgruppe 2) | 22 | ||
c) Erlaubtes Risiko bei riskanten Rettungshandlungen, deren größere Rettungschance gegenüber anderen Maßnahmen nicht sicher erkennbar ist (Fallgruppe 3) | 23 | ||
d) Erlaubtes Risiko bei Einwilligung in Gefahr und Handlung (Fallgruppe 4) | 24 | ||
2. Die unterschiedliche Bewertung von riskanter Handlung und eingetretenem Erfolg | 25 | ||
3. Der Gefahrbegriff des erlaubten Risikos | 27 | ||
4. Das Problem des „Rechtswidrigkeitszusammenhangs“ im Rahmen des erlaubten Risikos | 29 | ||
5. Die Grenzen der dogmatischen Notwendigkeit einer Anwendung des Gedankens vom erlaubten Risiko | 30 | ||
III. Die dogmengeschichtliche Entwicklung des erlaubten Risikos | 30 | ||
1. Das erlaubte Risiko beim fahrlässigen Erfolgsdelikt | 31 | ||
a) Die Entwicklung bis zum Ende des 2. Weltkrieges | 31 | ||
b) Die Entwicklung nach dem Ende des 2. Weltkrieges | 46 | ||
aa) Das erlaubte Risiko wegen überwiegend sozialen Nutzens (Fallgruppe 1) | 46 | ||
bb) Das erlaubte Risiko bei unvorhersehbarer Kausalität (Fallgruppe 2) | 51 | ||
2. Das erlaubte Risiko beim vorsätzlichen Erfolgsdelikt | 51 | ||
3. Die Entwicklung des Gedankens vom erlaubten Risiko in der DDR | 55 | ||
IV. Weg der Untersuchung | 61 | ||
ZWEITES KAPITEL: Die dogmatische Einordnung des erlaubten Risikos | 63 | ||
1. Abschnitt: Das erlaubte Risiko als Problem des Handlungsbegriffes | 63 | ||
I. Die dogmatische Lösung der Fälle des erlaubten Risikos bei unvorhersehbarer Kausalität und überwiegenden Interessen (Fallgruppen 1 und 2) mit Hilfe eines allgemeinen Handlungsbegriffs | 63 | ||
II. Zwingt die Bejahung eines bestimmten allgemeinen Handlungsbegriffs zu Lösungen in bestimmten Verbrechensmerkmalen oder werden dadurch einzelne Lösungsmöglichkeiten ausgeschlossen? | 75 | ||
2. Abschnitt: Das erlaubte Risiko bei den fahrlässigen Erfolgsdelikten | 78 | ||
A. Das erlaubte Risiko als Schuldproblem (Fallgruppen 1 und 2) | 78 | ||
I. Das erlaubte Risiko als Problem der Verletzung der generellen Sorgfaltspflicht sowie der generellen Vorhersehbarkeit als Schuldmerkmale | 78 | ||
II. Die Verletzung der generellen Sorgfaltspflicht als Merkmal der Tatverantwortung | 84 | ||
III. Die Notwehrvorschrift als Argument für eine Lösung des erlaubten Risikos im Rahmen der Schuld bzw. der Tatverantwortung | 85 | ||
B. Das erlaubte Risiko als Unrechtsproblem | 87 | ||
I. Die materiellen Gründe für eine Lösung des erlaubten Risikos im Unrecht | 87 | ||
II. Die einzelnen Lösungen im Unrecht (Fallgruppen 1 und 2) | 91 | ||
1. Das erlaubte Risiko und die Kausalität (Fallgruppen 1 und 2) | 91 | ||
2. Das erlaubte Risiko und die behördliche Genehmigung oder staatliche Gestattung (Fallgruppe 1) | 92 | ||
3. Das erlaubte Risiko und die soziale Adäquanz | 93 | ||
4. Das erlaubte Risiko und die generelle Sorgfaltspflicht sowie Vorhersehbarkeit (Fallgruppen 1 und 2) | 98 | ||
a) Die Nichteinhaltung gebotener Sorgfalt als Handlungsunwert | 98 | ||
b) Das Verhältnis des erlaubten Risikos zur generellen Sorgfaltspflicht (Fallgruppe 1) | 103 | ||
c) Die generelle Vorhersehbarkeit als Unrechtselement und ihr Verhältnis zum erlaubten Risiko (Fallgruppe 2) | 104 | ||
III. Das erlaubte Risiko und der straftatbestandsmäßige Erfolg | 104 | ||
1. Die dogmatische Einordnung des eingetretenen Erfolgs | 105 | ||
2. Die Grenzen des Erfolgsunwerts in der Rechtswidrigkeit | 111 | ||
a) Die Auswirkung im Erfolg | 113 | ||
b) Die normative Abwägung zur Begrenzung des Erfolgsunwerts | 119 | ||
aa) Der Erfolgsunwert und die klassischen Rechtfertigungsgründe | 120 | ||
bb) Der Erfolgsunwert und die Adäquanz (Fallgruppe 2) | 122 | ||
cc) Der Erfolgsunwert und die Einhaltung der generellen Sorgfaltspflicht (Fallgruppe 1) | 127 | ||
IV. Das erlaubte Risiko und das eigene Verhalten des Verletzten (Fallgruppen 1 bis 4) | 133 | ||
1. Die Einwilligung und das erlaubte Risiko | 134 | ||
a) Die Bestimmung des in der Einwilligung enthaltenen Willenselements | 136 | ||
b) Die Einwilligung in die Gefahr | 137 | ||
c) Die Einwilligung in die Handlung | 142 | ||
2. Das Handeln auf eigene Gefahr und das erlaubte Risiko | 144 | ||
a) Das Handeln auf eigene Gefahr im Zivilrecht | 146 | ||
b) Das Handeln auf eigene Gefahr im Strafrecht | 147 | ||
3. Die generalisierte Berücksichtigung des eigenen Verhaltens und das erlaubte Risiko | 157 | ||
4. Das mutmaßliche Handeln auf eigene Gefahr und das erlaubte Risiko | 158 | ||
5. Zusammenfassung | 160 | ||
V. Das erlaubte Risiko und die Rechtfertigungsgründe | 161 | ||
1. Die Abgrenzung von Tatbestandsausschluß und Rechtfertigungsgrund | 162 | ||
a) Die formalen Abgrenzungen | 162 | ||
b) Die Abgrenzung vom Inhalt des Tatbestands her | 163 | ||
aa) Der Unrechtstypus und die atypische Erlaubnissituation | 163 | ||
bb) Die Lehre von der Verbotsmaterie | 166 | ||
c) Die Abgrenzung nach der unterschiedlichen Struktur des Tatbestands bzw. der Rechtfertigungsgründe | 167 | ||
aa) Die abstrakt-generelle Norm – die Verhinderung der Entstehung einer konkreten Rechtspflicht | 167 | ||
bb) Der Rechtfertigungsgrund als Gewährung | 168 | ||
aaa) Die Rechtfertigungsgründe völlig unabhängig von der Norm | 168 | ||
bbb) Die Rechtfertigungsgründe als subjektive Rechte | 168 | ||
ccc) Der Rechtfertigungsgrund als Handlungsbefugnis – die soziale Adäquanz als generelle Handlungspflicht | 171 | ||
d) Die Abgrenzung nach der Art der Wertung | 172 | ||
aa) Der Tatbestand als vorangehende Wertung | 173 | ||
bb) Die Berücksichtigung von Gegeninteressen nur in Rechtfertigungsgründen | 173 | ||
cc) Die Erforderlichkeit als Merkmal der Rechtfertigungsgründe | 175 | ||
dd) Der Tatbestandsausschluß als generelle Ausnahme von der Norm, der Rechtfertigungsgrund als Wertabwägung im Einzelfall | 178 | ||
ee) Der Tatbestandsausschluß als Bewertung der überwiegenden positiven Faktoren in einer Grundsituation als sozial selbstverständlich | 178 | ||
e) Die Abgrenzung an Beispielen | 183 | ||
aa) Die Einwilligung und das Einverständnis | 183 | ||
bb) Die generelle Vorhersehbarkeit | 184 | ||
cc) Die generelle Sorgfaltspflicht und die Rechtfertigungsgründe | 184 | ||
f) Zusammenfassung | 185 | ||
2. Das erlaubte Risiko als Rechtfertigungsgrund | 186 | ||
a) Das erlaubte Risiko im Rahmen der anerkannten Rechtfertigungsgründe mit Ausnahme des rechtfertigenden Notstands | 187 | ||
b) Das erlaubte Risiko und der rechtfertigende Notstand sowie das tatsächliche und mutmaßliche Handeln auf eigene Gefahr (Fallgruppen 1 bis 4) | 188 | ||
c) Das erlaubte Risiko (Fallgruppe 3) als Rechtfertigungsgrund | 191 | ||
d) Zusammenfassung | 193 | ||
3. Abschnitt: Das erlaubte Risiko bei den vorsätzlichen Erfolgsdelikten | 194 | ||
I. Die grundsätzliche Ablehnung der rechtlichen Billigung vorsätzlicher „objektiv sozialadäquater“ Handlungen (Fallgruppe 1) | 194 | ||
II. Die Bedeutung des Vorsatzes für das erlaubte Risiko als Unrechtsproblem | 197 | ||
1. Der Vorsatz als Schuld- oder Unrechtsmerkmal | 197 | ||
2. Das erlaubte Risiko als Begrenzung des objektiven Teils der tatbestandsmäßigen Handlung | 202 | ||
a) Die grundsätzliche Ablehnung dieser Lösung | 202 | ||
b) Die objektive Begrenzung der tatbestandsmäßigen Handlung im einzelnen | 204 | ||
aa) Die Adäquanz und die generelle Sorgfaltspflicht | 204 | ||
bb) Die objektive Begrenzung der Tathandlung durch Sprachgebrauch und Rechtsüberlieferung | 207 | ||
3. Das erlaubte Risiko als Begrenzung des Vorsatzes | 207 | ||
a) Die Abgrenzung des Wollens vom Wünschen | 207 | ||
b) Der gleichzeitige Verwirklichungs- und Vermeidungswille | 209 | ||
4. Das erlaubte Risiko als objektiv-subjektive Begrenzung der Tathandlung | 210 | ||
a) Die Lehre von der Tatherrschaft | 210 | ||
b) Die soziale Adäquanz bzw. Kongruenz | 211 | ||
5. Das erlaubte Risiko der vorsätzlichen Erfolgsdelikte und der Erfolgsunwert | 215 | ||
III. Das erlaubte Risiko als Problem der Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme | 216 | ||
IV. Die besonderen Fälle des erlaubten Risikos bei vorsätzlichen Erfolgsdelikten | 217 | ||
1. Das erlaubte Risiko im Rahmen der Tatbestände des § 266 StGB und entsprechender älterer Vorschriften des Nebenstrafrechts | 217 | ||
2. Sonstige Fälle der Begrenzung des Tatbestands vorsätzlicher Erfolgsdelikte unter dem Gesichtspunkt des erlaubten Risikos | 218 | ||
3. Die Wahrnehmung berechtigter Interessen (§ 193 StGB) als gesetzlich geregelter Fall des erlaubten Risikos als Rechtfertigungsgrund | 220 | ||
Zusammenfassung und Ergebnisse der Arbeit | 225 | ||
Literaturverzeichnis | 229 |