Menu Expand

Cite BOOK

Style

Günther, U. (1998). Das Unrecht der Strafvereitelung (§ 258 StGB). Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49326-5
Günther, Uwe. Das Unrecht der Strafvereitelung (§ 258 StGB). Duncker & Humblot, 1998. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49326-5
Günther, U (1998): Das Unrecht der Strafvereitelung (§ 258 StGB), Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-49326-5

Format

Das Unrecht der Strafvereitelung (§ 258 StGB)

Günther, Uwe

Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 107

(1998)

Additional Information

Book Details

Pricing

Abstract

Der Autor beschäftigt sich mit allen aktuellen Fragen zum Unrecht der Strafvereitelung nach § 258 StGB. Im Mittelpunkt steht dabei eine ausführliche Erörterung der einzelnen gesetzlichen Merkmale des Unrechtstatbestandes der Verfolgungsvereitelung nach § 258 Abs. 1 und der Vollstreckungsvereitelung nach § 258 Abs. 2, die etwa hinsichtlich des in beiden Tatbeständen gleichermaßen vorausgesetzten Vereitelungserfolgs zu dem Ergebnis führt, daß dieser eingetreten ist, wenn die Verhängung bzw. Vollstreckung einer Strafe/Maßnahme in erheblicher - dabei jedoch nicht allein auf die zeitliche Dimension bezogener - Weise verzögert worden ist. Einen weiteren Schwerpunkt innerhalb der Erörterung der einzelnen Tatbestandsmerkmale bildet die Beantwortung der Frage, wie die jeweils zu diesem Vereitelungserfolg führende Tathandlung unter Berücksichtigung seiner speziellen Struktur inhaltlich näher umschrieben werden kann, ohne hierzu auf Kriterien zurückgreifen zu müssen, die aus dem Bereich der allgemeinen Strafrechtslehre stammen.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 11
Einleitung 15
Α. Dogmatische Grundfragen zum Unrecht der Strafvereitelung 19
I. Der Begriff des Unrechts 19
1. Allgemeine Grundlagen 19
2. Unrecht als Sachelement des Verbrechens 21
a) Die Unrechtsbegründung 22
b) Der Unrechtsausschluß 23
3. Der Unrechtstatbestand als Formelement der Straftat 24
II. Das durch § 258 geschützte Rechtsgut 25
1. Bedeutung des Rechtsguts für das Nonnverständnis 25
2. Der derzeitige Stand der Meinungen 26
3. Kritik der bisherigen Rechtsgutsbeschreibungen 28
B. Der Unrechtstatbestand des § 258 Abs. 1 im einzelnen 39
I. Die Sanktionen, deren Vereitelung von § 258 Abs. 1 erfaßt ist 39
1. Allgemeine Anmerkungen 39
2. Die Sanktion Strafe 40
3. Zum Begriff der Maßnahme 42
II. Das Vortaterfordernis 43
1. Systematische Stellung dieses Erfordernisses 43
2. Die an die Vortat im einzelnen zu stellenden Anforderungen 45
a) Bei Vereitelung einer Bestrafung 46
b) Bei Vereitelung der Verhängung einer Maßnahme 52
3. Strafbarer Versuch bei Fehlen einer Vortat? 52
a) Der aktuelle Meinungsstand 53
b) Entwicklung des eigenen Standpunktes 55
4. Zeitliches Verhältnis zwischen Vortat und Vereitelungshandlung 60
a) Die derzeit im Schrifttum vorherrschende Ansicht 60
b) Kritik und eigene Stellungnahme 61
c) Präzisierung der eigenen Ansicht 64
5. Das Verhältnis von StrafVereitelung und Beihilfe zur Vortat 65
6. Keine Bindungswirkung einer zuvor zur Vortat ergangenen Gerichtsentscheidung 68
III. Der durch eine Tat nach § 258 Abs. 1 Begünstigte 70
1. Die Straflosigkeit der Vereitelung einer der eigenen Person drohenden Bestrafung 71
a) Die eigennützige StrafVereitelung in der Sicht von Rechtsprechung und Lehre 71
b) Das Verhältnis von eigen- und fremdnütziger Strafvereitelung aus eigener Sicht 73
aa) Der sachliche Grund für die Straflosigkeit der eigennützigen Strafvereitelung 73
bb) Der formelle Grund für die Straflosigkeit der eigennützigen StrafVereitelung 80
2. Sonstige inhaltliche Bedeutung des Merkmals "ein anderer" 83
IV. Der Strafvereitelungserfolg 85
1. Übersicht über die in Rechtsprechung und Lehre zum Inhalt des Strafvereitelungserfolgs vertretenen Positionen 85
2. Bewertung der verschiedenen Positionen 89
3. Kriterien zur Bestimmung der erforderlichen Verzögerung 98
4. Die Struktur des Vereitelungserfolges im Vergleich zu den in anderen Straftatbeständen vorausgesetzten Erfolgen 109
5. Der zwischen Tathandlung und -erfolg zu fordernde Beziehungszusammenhang 112
V. Die Vereitelungshandlung 115
1. In die Problematik einführende Situationsbeschreibung 115
2. Der gegenwärtige Meinungsstand im einzelnen 118
a) Die Erfolgsverursachung als alleiniges Kriterium 118
b) Täterschaftliche Begehung als Maßstab tatbestandsmäßigen Verhaltens 119
c) Sonstige Lösungsansätze 124
3. Der Inhalt des Merkmals "Vereiteln" aus eigener Sicht 127
a) Kritik an den bisherigen Definitionsversuchen 127
aa) Vereiteln als bloßes Verursachen des Vereitelungserfolgs 127
bb) Vereiteln als Manifestation des Vereitelungswillens 128
cc) Vereiteln und das nicht mehr tolerierte Vereitelungsrisiko 129
dd) Vereiteln als täterschaftliche Verursachung des Vereitelungserfolgs 131
ee) Vereiteln als unmittelbares Bewirken des Vereitelungserfolgs 134
b) Die eigene Definition der Vereitelungshandlung 139
aa) Grundlagen und Herleitung der eigenen Definition 139
bb) Praktische Erprobung anhand weiterer typischer Vereitelungshandlungen 147
(1) Die Falschaussage vor den Ermittlungsbehörden oder vor Gericht sowie die Bemühungen hierum 147
(2) Bewirken einer berechtigten Aussageverweigerung des Zeugen 149
(3) Die verschiedenen Formen der sog. "Fluchthilfe" 154
(4) Beteiligung an der Selbsttötung des Vortäters 159
c) Vereitelungshandlung und StrafVerteidigung 160
aa) Systematische Einordnung der Prozeßordnungsgemäßheit des Verteidigerhandelns 161
bb) Konkrete Behandlung verschiedener Aktivitäten des StrafVerteidigers 163
(1) Beeinflussung des Aussageverhaltens von Zeugen 164
(2) Die Mitwirkung bei Einlassungen des Beschuldigten bzw. Angeklagten 167
(3) Weitergabe von Informationen an den Mandanten 168
(4) Den Prozeß verschleppende Verteidigeranträge 173
(5) Sonstige Äußerungen in der Hauptverhandlung 173
d) Vereiteln durch sozialadäquates Verhalten 174
4. StrafVereitelung durch Unterlassen (§§ 258 Abs. 1, 13 Abs. 1) 179
VI. Die subjektiven Unrechtsmerkmale einer StrafVereitelung nach § 258 Abs. 1 184
1. Allgemeine Voraussetzungen 184
2. Speziell vertatbestandlichte Anforderungen ("absichtlich oder wissentlich") 185
a) Begriffsbestimmung 185
b) Inhaltliche Reichweite dieser zusätzlichen Anforderungen 186
C. Das Unrecht der Vollstreckungsvereitelung nach § 258 Abs. 2 189
I. Der Unrechtstatbestand des § 258 Abs. 2 im einzelnen 189
1. Die spezielle Tatsituation der Vollstreckungsvereitelung 189
2. Tathandlung und -erfolg 191
a) Übertragung der aus der Erörterung zu § 258 Abs. 1 gewonnenen Ergebnisse 191
b) Bezahlung fremder Geldstrafen als Vollstreckungsvereitelung? 193
3. Die subjektiven Unrechtsmerkmale 202
II. Das Verhältnis der beiden Tatbestände zueinander 202
1. Vergleich zu § 257 a.F. 203
2. Berücksichtigung der jeweils erforderlichen Tatsituation 204
3. Konsequenzen für einen etwaigen Irrtum des StrafVereitelungstäters 205
4. Möglichkeit der Wahlfeststellung zwischen Verfolgungs- und Vollstreckungsvereitelung 208
D. Weitere Fragen zum Unrecht der Strafvereitelung, die nicht unmittelbar mit dessen Vertatbestandlichung in § 258 Abs. 1 und 2 zusammenhängen 210
I. Die Strafrahmenbegrenzung des § 258 Abs. 3 210
1. Aussagegehalt der Regelung 210
2. Begründung für das Bestehen dieser Vorschrift 212
3. Anwendungsprobleme 213
II. Die Straflosigkeit bestimmter Strafvereitelungsfälle (insbesondere der Teilnahme des Vortäters an einer nur ihn begünstigenden StrafVereitelung) nach § 258 Abs. 5 und 6 218
1. Allgemeine Erläuterungen 219
2. Systematische Einordnung 220
a) Der gegenwärtige Meinungsstand in Rechtsprechung und Schrifttum 220
b) Eigene Stellungnahme 222
3. Konsequenzen der systematischen Einordnung für die Auslegung von § 258 Abs. 5 und 6 226
4. Straflosigkeit der StrafVereitelungsteilnahme des Vortäters nur wegen § 258 Abs. 5? 228
a) Meinungsstand vor und nach der Gesetzesänderung 229
b) Der eigene Standpunkt 230
III. Der strafbare Versuch einer StrafVereitelung (§ 258 Abs. 4) 234
1. Anlaß für die Einführung einer Versuchsstrafbarkeit 234
2. Überblick über die einzelnen Tatbestandsmerkmale des Versuchsdelikts und ihre Bedeutung für § 258 235
3. Ermittlung des anzuwendenden Strafrahmens bei Gebrauchmachen von der Milderungsmöglichkeit des § 23 Abs. 2 239
Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse 240
Literaturverzeichnis 243
Sachwortverzeichnis 267