Die Gefahrtragung beim Kauf
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Die Gefahrtragung beim Kauf
unter besonderer Berücksichtigung der Regelungsvorschläge des Schuldrechtsreformentwurfs
Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 205
(1998)
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Abstract
Der Autor befaßt sich in der vorliegenden Arbeit mit der Problemstellung, ab wann der Käufer das Risiko trägt, den vereinbarten Kaufpreis zahlen zu müssen, obwohl die Ware durch Zufall untergegangen ist oder sich verschlechtert hat. Im geltenden Recht regeln die §§ 446, 447 BGB dieses Problem. Gemäß § 446 BGB geht die Gefahr mit Übergabe der Kaufsache auf den Käufer über. Wird hingegen die Ware auf Verlangen des Käufers versendet, trägt der Käufer mit Übergabe der Kaufsache an die Transportperson das Risiko eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung. Der Reformentwurf der Schuldrechtskommission sieht eine Streichung des § 447 BGB vor, so daß sich der Gefahrübergang allein nach § 446 BGB richten soll.Reinhardt setzt sich kritisch mit den von der Schuldrechtskommission angegebenen Gründen für die Streichung des § 447 BGB auseinander und kommt letztlich zu dem Ergebnis, daß eine Beibehaltung des § 447 BGB sinnvoll ist, da die Risikoverteilung, die in § 447 BGB zum Ausdruck kommt, sich aus dem Inhalt des vereinbarten Schuldverhältnisses ergibt. Weiterhin wird die Vorschrift des § 446 BGB ausführlich behandelt, da einzelne Gründe, die die Kommission für die Streichung des § 447 BGB angibt, insbesondere aus § 446 BGB hergeleitet werden. Der Verfasser hält auch diese Gründe bei § 446 BGB nicht für tragfähig und führt § 446 BGB auf ein verändertes Verständnis von casum sentit dominus zurück, wonach derjenige das Risiko des zufälligen Verlustes zu tragen hat, dem die Sache wirtschaftlich zugeordnet ist. Gegenstand der Arbeit sind darüber hinaus einige Einzelprobleme bei den §§ 446, 447 BGB sowie die Gefahrtragungsvorschriften der §§ 350, 818 III BGB.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 13 | ||
§ 1 Einleitung | 17 | ||
§ 2 Die verschiedenen Grundprinzipien und Vorschriften zur Gefahrtragung beim Kauf | 20 | ||
I. Das Prinzip periculum est emptoris | 20 | ||
II. Das Prinzip casum sentit dominus | 23 | ||
III. Das Traditionsprinzip | 24 | ||
IV. Die Gefahrtragung beim Kauf im BGB | 26 | ||
V. Die Gesetzeslage bei Abschaffung des § 447 BGB | 29 | ||
VI. Rechtsvergleichender Überblick | 31 | ||
1. Die Gefahrtragung im UN-Kaufrecht | 31 | ||
a) Die Gefahrtragung beim Platzkauf | 33 | ||
b) Die Gefahrtragung beim Fernkauf | 33 | ||
c) Die Gefahrtragung beim Versendungskauf | 34 | ||
d) Gefahrübergang bei schwimmender oder rollender Ware | 37 | ||
2. Die Bedeutung der Gefahrtragungsregeln im UN-Kaufrecht | 38 | ||
3. Der Versendungskauf in anderen Rechtsordnungen | 40 | ||
4. Die Problematik der Divergenz zu anderen Rechtsordnungen | 41 | ||
§ 3 Ratio legis des § 446 I BGB | 44 | ||
I. Das Beherrschbarkeitsprinzip | 44 | ||
1. Die allgemeine Gültigkeit des Beherrschbarkeitsgedankens | 46 | ||
a) Der Beherrschbarkeitsgedanke beim aufschiebend bedingten Kauf | 46 | ||
b) Der Beherrschbarkeitsgedanke bei den Übergabesurrogaten | 47 | ||
c) § 350 BGB | 47 | ||
d) Die Vorschrift des § 818 III BGB | 48 | ||
e) Das Beherrschbarkeitsprinzip im Eigentümer-Besitzer-Verhältnis | 48 | ||
f) Miete und Pacht | 49 | ||
g) Würdigung | 49 | ||
2. Die nicht durch das Beherrschbarkeitsprinzip erklärbaren Fälle und der Systemwiderspruch im Gefüge des Schuldrechts | 50 | ||
a) Der Widerspruch zu § 324 I BGB | 50 | ||
b) Die Beherrschbarkeit der von § 446 BGB erfaßten Gefahren | 56 | ||
3. Der “wahre Kern” des Beherrschbarkeitsprinzipes | 61 | ||
4. Zusammenfassung | 63 | ||
II. Die Berechtigung der Vorschrift aufgrund des Gedankens der Erfüllung | 64 | ||
III. Das Korrelat Nutzungen – Gefahr: Cuius periculum eius et commudum | 65 | ||
IV. Das Prinzip casum sentit dominus | 66 | ||
1. Das Verständnis von casum sentit dominus | 67 | ||
2. Die Verwirklichung des Satzes casum sentit dominus im BGB | 68 | ||
a) Die Zufallshaftung des redlichen Eigenbesitzers im Eigentümer-Besitzer-Verhältnis | 68 | ||
b) Die Zufallshaftung des redlichen Prozeßbesitzers im Eigentümer-Besitzer-Verhältnis | 68 | ||
c) Die Zufallshaftung des bösgläubigen Eigenbesitzers im Eigentümer-Besitzer-Verhältnis | 69 | ||
d) Die Gefahrtragung in Miete und Pacht | 70 | ||
e) Zusammenfassung | 70 | ||
3. Der Inhalt des Satzes casum sentit dominus | 70 | ||
a) Die Trennbarkeit von rechtlicher und wirtschaftlicher Zuordnung | 74 | ||
b) Die maßgebliche Zuordnung bei der Gefahrtragung innerhalb von Schuldverhältnissen | 76 | ||
4. Die Berechtigung des Prinzips casum sentit dominus in den dargestellten Verhältnissen | 82 | ||
5. Bestätigung der Regel casum sentit dominus durch § 582 a BGB | 85 | ||
6. § 446 BGB als Ausprägung des Prinzips casum sentit dominus | 87 | ||
7. Die Vorschrift des § 446 II BGB | 94 | ||
a) Die Begründung der Gesetzesverfasser zu § 446 II BGB | 95 | ||
b) Die Begründung der Schuldrechtskommission zur Streichung des § 446 II BGB | 95 | ||
c) Die Berechtigung von § 446 II BGB | 96 | ||
8. Die Übereinstimmung des Prinzips casum sentit dominus mit den Rückabwicklungsvorschriften des Rücktritts- und Bereicherungsrechts | 99 | ||
a) Die Regelung des § 350 | 99 | ||
b) Die Gefahrtragung bei der Rückabwicklung von Verträgen im Falle der Nichtigkeit des Vertrages (§ 818 III BGB) | 103 | ||
9. Die Lösung besonders gelagerter Fälle bei § 446 BGB anhand von casum sentit dominus | 112 | ||
a) Die Gefahrtragungsproblematik bei den Übergabesurrogaten | 112 | ||
aa) Mit Übertragung des mittelbaren Besitzes gemäß § 930 BGB wird zugleich der Eigentumsübergang bewirkt | 112 | ||
bb) Das Schuldverhältnis ist noch nicht gemäß § 362 BGB erloschen | 114 | ||
cc) Mit Abtretung des Herausgabeanspruches wird gleichzeitig Eigentum verschafft | 117 | ||
dd) Mit Abtretung ist noch keine Erfüllung gemäß § 362 BGB eingetreten | 118 | ||
b) Die Gefahrtragung beim bedingten Kauf | 118 | ||
aa) Die Gefahrtragung beim aufschiebend bedingten Kaufvertrag | 119 | ||
bb) Der Sonderfall des Kaufs auf Probe | 122 | ||
cc) Der auflösend bedingte Kauf | 123 | ||
V. Ausnahmen vom Prinzip casum sentit dominus | 129 | ||
1. § 324 II BGB | 129 | ||
2. § 287 S. 2 BGB | 131 | ||
3. § 848 BGB | 133 | ||
§ 4 Gefahrtragung beim Versendungskauf | 135 | ||
I. Ausnahme von § 446 BGB | 135 | ||
II. Ratio legis des § 447 BGB | 136 | ||
1. Das Verlassen der Ware aus dem Herrschaftsbereich des Verkäufers | 136 | ||
2. Die Beurteilung des Transportrisikos nach dem Recht der Geschäftsbesorgung | 137 | ||
3. Die Rechtfertigung der Vorschrift aufgrund der Billigkeit | 139 | ||
4. Die Risikoverteilung des § 447 BGB ergibt sich aus dem Wesen des Versendungskaufes | 141 | ||
III. Die Gründe der Kommission für die Streichung des § 447 BGB | 147 | ||
1. Der Gesichtspunkt der besseren Versicherungsmöglichkeiten | 148 | ||
2. Die Vereinfachung des Schuldrechts | 153 | ||
a) Das Problem der Anwendbarkeit des § 447 BGB bei einer Versendung durch den Verkäufer selbst oder durch eigene Leute des Verkäufers | 155 | ||
b) Die Haftung des Verkäufers bei Verschulden der Transportperson | 157 | ||
aa) Die Zurechnung des Verschuldens einer selbständigen Transportperson über § 278 BGB | 157 | ||
bb) Die Haftung des Verkäufers gemäß § 278 BGB beim Selbsttransport | 159 | ||
cc) Die Haftung des Verkäufers aus positiver Forderungsverletzung | 161 | ||
c) Die Anwendbarkeit der Vorschrift des § 447 BGB bei Bewirken der Versendung von einem dritten Ort | 167 | ||
d) Der sogenannte Platzkauf | 169 | ||
e) Zur Transportgefahr im Sinne des § 447 BGB | 171 | ||
3. Der Widerspruch des § 447 BGB zur Verkehrsauffassung | 173 | ||
4. Die Problematik des Auseinanderfallens von Kosten und Gefahr | 178 | ||
§ 5 Schlußbemerkung | 181 | ||
Literaturverzeichnis | 187 | ||
Sachregister | 199 |