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Reinhardt, W. (1998). Die Gefahrtragung beim Kauf. unter besonderer Berücksichtigung der Regelungsvorschläge des Schuldrechtsreformentwurfs. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49170-4
Reinhardt, Wilhelm. Die Gefahrtragung beim Kauf: unter besonderer Berücksichtigung der Regelungsvorschläge des Schuldrechtsreformentwurfs. Duncker & Humblot, 1998. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49170-4
Reinhardt, W (1998): Die Gefahrtragung beim Kauf: unter besonderer Berücksichtigung der Regelungsvorschläge des Schuldrechtsreformentwurfs, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-49170-4

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Die Gefahrtragung beim Kauf

unter besonderer Berücksichtigung der Regelungsvorschläge des Schuldrechtsreformentwurfs

Reinhardt, Wilhelm

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 205

(1998)

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Abstract

Der Autor befaßt sich in der vorliegenden Arbeit mit der Problemstellung, ab wann der Käufer das Risiko trägt, den vereinbarten Kaufpreis zahlen zu müssen, obwohl die Ware durch Zufall untergegangen ist oder sich verschlechtert hat. Im geltenden Recht regeln die §§ 446, 447 BGB dieses Problem. Gemäß § 446 BGB geht die Gefahr mit Übergabe der Kaufsache auf den Käufer über. Wird hingegen die Ware auf Verlangen des Käufers versendet, trägt der Käufer mit Übergabe der Kaufsache an die Transportperson das Risiko eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung. Der Reformentwurf der Schuldrechtskommission sieht eine Streichung des § 447 BGB vor, so daß sich der Gefahrübergang allein nach § 446 BGB richten soll.

Reinhardt setzt sich kritisch mit den von der Schuldrechtskommission angegebenen Gründen für die Streichung des § 447 BGB auseinander und kommt letztlich zu dem Ergebnis, daß eine Beibehaltung des § 447 BGB sinnvoll ist, da die Risikoverteilung, die in § 447 BGB zum Ausdruck kommt, sich aus dem Inhalt des vereinbarten Schuldverhältnisses ergibt. Weiterhin wird die Vorschrift des § 446 BGB ausführlich behandelt, da einzelne Gründe, die die Kommission für die Streichung des § 447 BGB angibt, insbesondere aus § 446 BGB hergeleitet werden. Der Verfasser hält auch diese Gründe bei § 446 BGB nicht für tragfähig und führt § 446 BGB auf ein verändertes Verständnis von casum sentit dominus zurück, wonach derjenige das Risiko des zufälligen Verlustes zu tragen hat, dem die Sache wirtschaftlich zugeordnet ist. Gegenstand der Arbeit sind darüber hinaus einige Einzelprobleme bei den §§ 446, 447 BGB sowie die Gefahrtragungsvorschriften der §§ 350, 818 III BGB.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 13
§ 1 Einleitung 17
§ 2 Die verschiedenen Grundprinzipien und Vorschriften zur Gefahrtragung beim Kauf 20
I. Das Prinzip periculum est emptoris 20
II. Das Prinzip casum sentit dominus 23
III. Das Traditionsprinzip 24
IV. Die Gefahrtragung beim Kauf im BGB 26
V. Die Gesetzeslage bei Abschaffung des § 447 BGB 29
VI. Rechtsvergleichender Überblick 31
1. Die Gefahrtragung im UN-Kaufrecht 31
a) Die Gefahrtragung beim Platzkauf 33
b) Die Gefahrtragung beim Fernkauf 33
c) Die Gefahrtragung beim Versendungskauf 34
d) Gefahrübergang bei schwimmender oder rollender Ware 37
2. Die Bedeutung der Gefahrtragungsregeln im UN-Kaufrecht 38
3. Der Versendungskauf in anderen Rechtsordnungen 40
4. Die Problematik der Divergenz zu anderen Rechtsordnungen 41
§ 3 Ratio legis des § 446 I BGB 44
I. Das Beherrschbarkeitsprinzip 44
1. Die allgemeine Gültigkeit des Beherrschbarkeitsgedankens 46
a) Der Beherrschbarkeitsgedanke beim aufschiebend bedingten Kauf 46
b) Der Beherrschbarkeitsgedanke bei den Übergabesurrogaten 47
c) § 350 BGB 47
d) Die Vorschrift des § 818 III BGB 48
e) Das Beherrschbarkeitsprinzip im Eigentümer-Besitzer-Verhältnis 48
f) Miete und Pacht 49
g) Würdigung 49
2. Die nicht durch das Beherrschbarkeitsprinzip erklärbaren Fälle und der Systemwiderspruch im Gefüge des Schuldrechts 50
a) Der Widerspruch zu § 324 I BGB 50
b) Die Beherrschbarkeit der von § 446 BGB erfaßten Gefahren 56
3. Der “wahre Kern” des Beherrschbarkeitsprinzipes 61
4. Zusammenfassung 63
II. Die Berechtigung der Vorschrift aufgrund des Gedankens der Erfüllung 64
III. Das Korrelat Nutzungen – Gefahr: Cuius periculum eius et commudum 65
IV. Das Prinzip casum sentit dominus 66
1. Das Verständnis von casum sentit dominus 67
2. Die Verwirklichung des Satzes casum sentit dominus im BGB 68
a) Die Zufallshaftung des redlichen Eigenbesitzers im Eigentümer-Besitzer-Verhältnis 68
b) Die Zufallshaftung des redlichen Prozeßbesitzers im Eigentümer-Besitzer-Verhältnis 68
c) Die Zufallshaftung des bösgläubigen Eigenbesitzers im Eigentümer-Besitzer-Verhältnis 69
d) Die Gefahrtragung in Miete und Pacht 70
e) Zusammenfassung 70
3. Der Inhalt des Satzes casum sentit dominus 70
a) Die Trennbarkeit von rechtlicher und wirtschaftlicher Zuordnung 74
b) Die maßgebliche Zuordnung bei der Gefahrtragung innerhalb von Schuldverhältnissen 76
4. Die Berechtigung des Prinzips casum sentit dominus in den dargestellten Verhältnissen 82
5. Bestätigung der Regel casum sentit dominus durch § 582 a BGB 85
6. § 446 BGB als Ausprägung des Prinzips casum sentit dominus 87
7. Die Vorschrift des § 446 II BGB 94
a) Die Begründung der Gesetzesverfasser zu § 446 II BGB 95
b) Die Begründung der Schuldrechtskommission zur Streichung des § 446 II BGB 95
c) Die Berechtigung von § 446 II BGB 96
8. Die Übereinstimmung des Prinzips casum sentit dominus mit den Rückabwicklungsvorschriften des Rücktritts- und Bereicherungsrechts 99
a) Die Regelung des § 350 99
b) Die Gefahrtragung bei der Rückabwicklung von Verträgen im Falle der Nichtigkeit des Vertrages (§ 818 III BGB) 103
9. Die Lösung besonders gelagerter Fälle bei § 446 BGB anhand von casum sentit dominus 112
a) Die Gefahrtragungsproblematik bei den Übergabesurrogaten 112
aa) Mit Übertragung des mittelbaren Besitzes gemäß § 930 BGB wird zugleich der Eigentumsübergang bewirkt 112
bb) Das Schuldverhältnis ist noch nicht gemäß § 362 BGB erloschen 114
cc) Mit Abtretung des Herausgabeanspruches wird gleichzeitig Eigentum verschafft 117
dd) Mit Abtretung ist noch keine Erfüllung gemäß § 362 BGB eingetreten 118
b) Die Gefahrtragung beim bedingten Kauf 118
aa) Die Gefahrtragung beim aufschiebend bedingten Kaufvertrag 119
bb) Der Sonderfall des Kaufs auf Probe 122
cc) Der auflösend bedingte Kauf 123
V. Ausnahmen vom Prinzip casum sentit dominus 129
1. § 324 II BGB 129
2. § 287 S. 2 BGB 131
3. § 848 BGB 133
§ 4 Gefahrtragung beim Versendungskauf 135
I. Ausnahme von § 446 BGB 135
II. Ratio legis des § 447 BGB 136
1. Das Verlassen der Ware aus dem Herrschaftsbereich des Verkäufers 136
2. Die Beurteilung des Transportrisikos nach dem Recht der Geschäftsbesorgung 137
3. Die Rechtfertigung der Vorschrift aufgrund der Billigkeit 139
4. Die Risikoverteilung des § 447 BGB ergibt sich aus dem Wesen des Versendungskaufes 141
III. Die Gründe der Kommission für die Streichung des § 447 BGB 147
1. Der Gesichtspunkt der besseren Versicherungsmöglichkeiten 148
2. Die Vereinfachung des Schuldrechts 153
a) Das Problem der Anwendbarkeit des § 447 BGB bei einer Versendung durch den Verkäufer selbst oder durch eigene Leute des Verkäufers 155
b) Die Haftung des Verkäufers bei Verschulden der Transportperson 157
aa) Die Zurechnung des Verschuldens einer selbständigen Transportperson über § 278 BGB 157
bb) Die Haftung des Verkäufers gemäß § 278 BGB beim Selbsttransport 159
cc) Die Haftung des Verkäufers aus positiver Forderungsverletzung 161
c) Die Anwendbarkeit der Vorschrift des § 447 BGB bei Bewirken der Versendung von einem dritten Ort 167
d) Der sogenannte Platzkauf 169
e) Zur Transportgefahr im Sinne des § 447 BGB 171
3. Der Widerspruch des § 447 BGB zur Verkehrsauffassung 173
4. Die Problematik des Auseinanderfallens von Kosten und Gefahr 178
§ 5 Schlußbemerkung 181
Literaturverzeichnis 187
Sachregister 199