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Goebel, B. (2001). Pflanzenpatente und Sortenschutzrechte im Weltmarkt. Zugleich ein Beitrag zur Revision von Art. 27 Abs. 3 b) TRIPS-Übereinkommen. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50391-9
Goebel, Burkhart. Pflanzenpatente und Sortenschutzrechte im Weltmarkt: Zugleich ein Beitrag zur Revision von Art. 27 Abs. 3 b) TRIPS-Übereinkommen. Duncker & Humblot, 2001. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50391-9
Goebel, B (2001): Pflanzenpatente und Sortenschutzrechte im Weltmarkt: Zugleich ein Beitrag zur Revision von Art. 27 Abs. 3 b) TRIPS-Übereinkommen, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-50391-9

Format

Pflanzenpatente und Sortenschutzrechte im Weltmarkt

Zugleich ein Beitrag zur Revision von Art. 27 Abs. 3 b) TRIPS-Übereinkommen

Goebel, Burkhart

Schriften zum Technikrecht, Vol. 2

(2001)

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Abstract

Seit Inkrafttreten des TRIPS-Übereinkommens hat sich die sehr kontrovers geführte Diskussion über den Schutz von Rechten geistigen Eigentums an pflanzengenetischen Innovationen erheblich intensiviert und sich über die engere Problematik der Rechte geistigen Eigentums auf umweltrechtliche und entwicklungspolitische Fragestellungen erstreckt.

Der Autor stellt sich zunächst die Aufgabe, die verschiedenen Aspekte dieser Diskussion zusammenzuführen. Er richtet sich damit gleichermaßen an Umweltrechtler und Vertreter des gewerblichen Rechtsschutzes. Auf dieser Grundlage analysiert der Verfasser im Anschluß detailliert das aktuelle völkerrechtliche System zum Schutz von Rechten geistigen Eigentums an pflanzengenetischen Innovationen, konkret die UPOV-Konvention, sowie die einschlägigen Vorschriften der Konvention über biologische Vielfalt und - mit besonderem Schwerpunkt - des TRIPS-Übereinkommens. Burkhart Goebel kommt zu dem Ergebnis, daß die unterschiedlichen Ansätze der untersuchten völkerrechtlichen Verträge einander nicht widersprechen, sondern sich sinnvoll ergänzen können. Der Verfasser schließt mit einem konkreten Vorschlag, wie im Rahmen der aktuellen Überprüfung von Art. 27 Abs. 3 b) TRIPS-Übereinkommen einerseits dem berechtigten Interesse an einem wirksamen Schutz von Rechten geistigen Eigentums für pflanzengenetische Innovationen im Weltmarkt Rechnung getragen, und andererseits dadurch gleichzeitig die Umsetzung umwelt- und entwicklungspolitischer Ziele gefördert werden kann.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 18
Einleitung 21
Erster Teil: Einführung in die Problematik 23
Erstes Kapitel: Die Schutzrechte 23
§ 1 Die einzelnen Schutzrechte 23
§ 2 Begründung für die Gewährung von Rechten geistigen Eigentums 26
I. Allgemeine Erwägungen zur Gewährung von Schutzrechten geistigen Eigentums 26
II. Die Gewährung von Rechten geistigen Eigentums und die Interessen der Entwicklungsländer 30
Zweites Kapitel: Geistiges Eigentum an Pflanzen und nachhaltige Entwicklung 35
§ 3 Nachhaltige Entwicklung und die Nutzung genetischer Ressourcen 37
I. Genetische Ressourcen als gemeinsames Erbe der Menschheit 40
II. Die Regelung von Zugang zu genetischen Ressourcen und Vorteilsausgleich durch Verträge 46
1. Zugangs- und Vorteilsausgleichsverträge in der Pharmazie 47
a) Der INBio/Merck – Vertrag 47
b) Die Glaxo Research & Development Group – Peru, China-Verträge 48
c) Die International Cooperative Biodiversity Group-Verträge 48
d) Die National Cancer Institute – Verträge 49
2. Verträge im Bereich der Landwirtschaft 51
a) Die Musterverträge des CIMMYT 51
b) Guiding Principles CGIAR-Zentren 53
c) Entwurf des US Agricultural Research Service 54
III. Pflanzengenetische Ressourcen in ihren unterschiedlichen Nutzungen 54
1. Pflanzengenetische Ressourcen in der Pharmazie 55
2. Pflanzengenetische Ressourcen in der landwirtschaftlichen Nutzung 56
a) Pflanzengenetische Ressourcen in der klassischen Pflanzenzüchtung 57
b) Die Verwendung einzelner Gene in der Pflanzenzüchtung und Lebensmittelproduktion 60
§ 4 Geistiges Eigentum und Umweltschutz im engeren Sinne 61
I. Technologieförderung und Umweltschutz 62
1. Umweltschutz in der Patenterteilungspraxis des EPA 63
2. Ansätze und Vorschläge in der Literatur 66
II. Umweltverständnis und Technologieförderung 67
1. „Patente auf Leben“ und Naturbeherrschung 67
2. Ethische Bewertung einer Technologie durch die Erteilung eines Patentes 69
Drittes Kapitel: Die Weltmarktperspektive der WTO 71
§ 5 Der institutionelle Rahmen des Weltmarktes in geistigem Eigentum an Pflanzen 71
I. Die Welthandelsorganisation 73
II. Streitbeilegung unter der WTO 74
§ 6 Die Welthandelsorganisation und der Schutz der außenwirtschaftlichen Betätigungsfreiheit der einzelnen Weltmarktteilnehmer 76
I. Realistische Theorien 77
II. Liberale Theorie 78
III. Einordnung der Welthandelsordnung 81
§ 7 Zusammenfassung 83
Zweiter Teil: Geistiges Eigentum an Pflanzen im Weltmarkt: Der rechtliche Rahmen der UPOV-Konvention und der Konvention für biologische Vielfalt 87
Erstes Kapitel: Geistiges Eigentum an Pflanzen in Form von Sortenschutzrechten unter der UPOV-Konvention 87
§ 8 Die Ausgestaltung des internationalen Schutzes von Sortenschutzrechten in den 1978er und 1991er Akten der UPOV-Konvention 89
I. Sortenschutzrechte unter der 1978er UPOV-Akte 89
1. Schutzvoraussetzungen 89
2. Wirkungen des Sortenschutzrechts 90
3. Betonung der nationalen Interessen 93
II. Sortenschutzrechte unter der 1991er UPOV-Akte 94
1. Voraussetzungen des Sortenschutzrechts 96
2. Wirkungen des Sortenschutzrechts 96
3. Betonung der nationalen Interessen 100
§ 9 Beispiele für die Umsetzung der UPOV-Konvention in neueren Sortenschutzgesetzen 100
I. Die EG-Sortenschutzverordnung vom 27. Juli 1994 101
II. Das mexikanische Sortenschutzgesetz vom 3. Oktober 1996 und das brasilianische Sortenschutzgesetz vom 25. April 1997 103
§ 10 Bewertung der 1991er und 1978er Akten der UPOV-Konvention 104
Zweites Kapitel: Geistiges Eigentum an Pflanzen in der Konvention über biologische Vielfalt 109
§ 11 Überblick über die Konvention 110
§ 12 Zugang zu genetischen Ressourcen, Technologietransfer und der Schutz von Rechten geistigen Eigentums an Pflanzen in der Konvention über biologische Vielfalt 113
I. Artikel 15: Zugang zu genetischen Ressourcen und Vorteilsausgleichung 113
II. Artikel 16: Zugang und Technologietransfer 116
1. Artikel 16 Abs. 1 117
2. Artikel 16 Abs. 2 118
3. Artikel 16 Abs. 3 119
4. Artikel 16 Abs. 4 121
5. Artikel 16 Abs. 5 122
III. Artikel 19: Gemeinsame Forschung und Nutzung 123
IV. Art. 8 (j): Traditionelle Lebensformen 125
§ 13 Jüngere Entwicklungen mit Blick auf die Konvention 126
I. Agenda 21 126
II. Die Konferenzen der Vertragsstaaten 128
III. Die Fortentwicklung des FAO Undertaking on Plant Genetic Resources 130
1. Die Leipziger Konferenz 130
2. Fortschreibung des Undertaking 131
IV. WIPO Report on Intellectual Property and Traditional Knowledge 135
§ 14 Zusammenfassende Bewertung 135
Dritter Teil: Geistiges Eigentum an Pflanzen im TRIPS-Übereinkommen 137
Erstes Kapitel: Das TRIPS-Übereinkommen – Geistiges Eigentum als Teil der Welthandelsordnung: Entstehung und Überblick 137
§ 15 Überblick über die Entstehung des TRIPS-Übereinkommens 137
I. Der Weg bis Punta del Este 138
II. Überblick über die Verhandlungsgeschichte 143
§ 16 Überblick über das TRIPS-Übereinkommen 147
§ 17 Das TRIPS-Übereinkommen als Teil der Welthandelsordnung 151
I. Auslegung und Kontrolldichte 152
1. Auslegungsmethoden 152
a) Die Auslegung des GATT 1947 in der früheren Panel-Praxis 154
b) Auslegungsmethoden des TRIPS-Übereinkommens 156
aa) Der Methodenkanon der Artikel 31–33 der Wiener Vertragsrechtskonvention in seiner Anwendung auf das TRIPS-Übereinkommen 156
bb) Effektive Wirksamkeit des TRIPS-Übereinkommens? 160
2. Kontrolldichte 161
II. Integration geistigen Eigentums in die Weltmarktordnung – Interessen der Entwicklungsländer und der Schutz von Individualrechten 164
1. Das Prinzip der Präferenzbehandlung der Entwicklungsländer und seine Umsetzung im TRIPS-Übereinkommen 167
a) Das Prinzip der Präferenzbehandlung im GATT 1947 168
b) Das Prinzip der Präferenzbehandlung als Prinzip der Welthandelsordnung 169
c) Bedeutung des Prinzips der Präferenzbehandlung für das TRIPS-Übereinkommen 171
2. Rechte geistigen Eigentums als subjektive Eigentumsrechte 173
Zweites Kapitel: Pflanzenpatente unter dem TRIPS-Übereinkommen 177
§ 18 Patentfähige Gegenstände unter Art. 27 TRIPS-Übereinkommen 178
I. Erfindungen auf einem Gebiet der Technik 178
II. Patentierungsausschlüsse 183
1. Erzeugnispatente 184
a) Der Ausschluß von Pflanzen 184
aa) Ganze Pflanzen und Pflanzensorten 184
bb) Pflanzenteile 185
(1) Der Wortlaut 185
(2) Verhandlungsgeschichte 186
(3) Staatenpraxis 187
(4) Sinn und Zweck des Art. 27 Abs. 3 b) TRIPS-Übereinkommen 191
(5) Ergebnis 192
bb) Obligatorische Patentierbarkeit von Mikroorganismen 192
2. Verfahrenspatente 194
a) Im wesentlichen biologische Verfahren für die Züchtung von Pflanzen 195
aa) Im wesentlichen biologische Verfahren in der Praxis des EPA und einzelner Vertragsparteien des EPU 195
bb) Ansätze und Kritik in der Literatur 197
cc) Bewertung und Ergebnis für Art. 27 Abs. 3 b) TRIPS 198
b) Die Unterausnahme der mikrobiologischen und nicht-biologischen Verfahren 199
aa) Mikrobiologische Verfahren 199
bb) Nicht-biologische Verfahren 201
III. Ergebnis 201
§ 19 Die Schutzwirkungen von Patenten auf pflanzliches Material unter dem TRIPS-Übereinkommen 202
I. Erzeugnispatente 202
1. Erschöpfung 203
2. Verbindung und Vermischung 205
3. Patente auf Pflanzenteile und der Ausschluß von Pflanzen 206
II. Verfahrenspatente 209
1. Gentechnisch verändertes Saatgut als unmittelbares Verfahrenserzeugnis 210
2. Pflanzen als unmittelbare Erzeugnisse eines patentierten Verfahrens und der optionale Ausschluß von Pflanzen von den patentfähigen Gegenständen unter Art. 27 Abs. 3 TRIPS-Übereinkommen 212
§ 20 Patentierungsausschlüsse für pflanzenbezogene Erfindungen unter Art. 27 Abs. 2 TRIPS-Übereinkommen 214
I. Öffentliche Ordnung und gute Sitten 214
1. Mitgliedsstaatlicher oder globaler Maßstab 214
2. Die Begriffe der öffentlichen Ordnung und der guten Sitten 218
II. Die Schranken des Art. 27 Abs. 2 TRIPS-Übereinkommen 220
1. Die Verhinderung der gewerblichen Verwertung 220
2. Die Notwendigkeit der Verhinderung der gewerblichen Verwertung 222
a) Justiziabilität 222
b) Auslegung 222
§ 21 Eingeschränkter Patentschutz unter Art. 30 TRIPS-Übereinkommen 226
I. Weiterzüchtungsvorbehalt und Patentschutz unter Art. 30 TRIPS-Übereinkommen 227
1. Verfügbarkeit von genetischem Material für die Weiterzüchtung 228
2. Die freie gewerbliche Verwertung der neuen Sorte 231
II. Vereinbarkeit einer Nachbauregelung mit Art. 30 TRIPS-Übereinkommen 232
III. Weitere Aspekte 237
Drittes Kapitel: Sortenschutzrechte und Betriebsgeheimnisse im TRIPS-Übereinkommen 239
§ 22 Sui Generis-Rechte für Pflanzensorten 239
I. Der Schutzgegenstand von sui generis-Rechten 240
II. Anwendbarkeit der allgemeinen Vorschriften des TRIPS-Übereinkommens 241
III. „Wirksames System“ zum Schutz von Pflanzensorten 243
§ 23 Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse 246
§ 24 Bewertende Zusammenfassung von Teil 3 248
I. Zusammenfassung 248
II. Bewertung 251
Vierter Teil: Vorschläge und Ergebnisse 254
§ 25 Vorschläge 254
I. Überprüfung von Art. 27 Abs. 3 b) TRIPS-Übereinkommen 255
1. Beibehaltung, Aufgabe oder Modifizierung der fakultativen Ausnahme von Pflanzen in Art. 27 Abs. 3 b) TRIPS-Übereinkommen 255
a) Interessen für die Aufgabe der Ausnahme des Art. 27 Abs. 3 b) TRIPS-Übereinkommen 256
b) Interessen an der Beibehaltung des Art. 27 Abs. 3 b) TRIPS-Übereinkommen 257
aa) Landwirtschaft 257
bb) Freie Verfügbarkeit pflanzengenetischer Ressourcen 260
cc) Interessen der Entwicklungsländer 263
(1) Die Begründung neuer Rechte geistigen Eigentums 264
(2) Die Regelung flankierender Maßnahmen im TRIPS-Übereinkommen 266
dd) Umweltschutzerwägungen 267
2. Sortenschutzrechte 270
II. Fortentwicklung der Konvention für Biologische Vielfalt 273
a) Regulatorische Eckpunkte 273
b) Kombinationsmodell 275
c) Zuständigkeit 279
d) Streitbeilegung 279
III. Zusammenfassung 281
§ 26 Ergebnisse 283
Literaturverzeichnis 296
Sachwortverzeichnis 323