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Webers, C. (2005). Datenschutz in der öffentlichen Jugendgerichtshilfe. Die öffentliche Jugendgerichtshilfe im Spannungsfeld zwischen dem Recht der Gerichte und Behörden auf Information und dem Grundrecht des beschuldigten Jugendlichen bzw. Heranwachsenden auf informationelle Selbstbestimmung. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51887-6
Webers, Constanze. Datenschutz in der öffentlichen Jugendgerichtshilfe: Die öffentliche Jugendgerichtshilfe im Spannungsfeld zwischen dem Recht der Gerichte und Behörden auf Information und dem Grundrecht des beschuldigten Jugendlichen bzw. Heranwachsenden auf informationelle Selbstbestimmung. Duncker & Humblot, 2005. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51887-6
Webers, C (2005): Datenschutz in der öffentlichen Jugendgerichtshilfe: Die öffentliche Jugendgerichtshilfe im Spannungsfeld zwischen dem Recht der Gerichte und Behörden auf Information und dem Grundrecht des beschuldigten Jugendlichen bzw. Heranwachsenden auf informationelle Selbstbestimmung, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51887-6

Format

Datenschutz in der öffentlichen Jugendgerichtshilfe

Die öffentliche Jugendgerichtshilfe im Spannungsfeld zwischen dem Recht der Gerichte und Behörden auf Information und dem Grundrecht des beschuldigten Jugendlichen bzw. Heranwachsenden auf informationelle Selbstbestimmung

Webers, Constanze

Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 166

(2005)

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Abstract

Der Datenschutz in der öffentlichen Jugendgerichtshilfe (JGH) ist bislang praktisch ungeregelt. Der Gesetzgeber verweist zwar in § 61 Abs. 3 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) auf die Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes (JGG). Es ist allerdings in Literatur und Rechtsprechung umstritten, ob das JGG überhaupt datenschutzrechtliche Befugnisnormen enthält und, falls dies nicht der Fall sein sollte, wie die dann bestehende Regelungslücke zu füllen ist.

Constanze Webers führt diese für die tägliche Praxis der Jugendgerichtshelfer äußerst wichtigen Streitfragen auf der Basis der lex lata einer dogmatischen Lösung zu und beleuchtet gleichzeitig die Auswirkungen dieser Lösung auf den so genannten Intra-Rollenkonflikt. Zudem zeigt sie legislatorische Alternativen zur gegenwärtigen Rechtslage auf. Nach einem kurzen Überblick über Wesen, Aufgaben und Rechtsstellung der JGH setzt sich die Autorin mit den normativen Grundlagen des allgemeinen Datenschutzrechts auseinander. Darauf aufbauend erörtert sie umfassend das spezifische Problem des Datenschutzes in der öffentlichen JGH. Anhand der gängigen Auslegungsmethoden weist die Verfasserin nach, dass sich der Schutz personenbezogener Daten auf dem Gebiet der öffentlichen JGH gegenwärtig nach den Datenschutzgesetzen der Länder bestimmt.

Die hieraus für die Praxis resultierenden Konsequenzen werden im Einzelnen dargestellt und einer kritischen Analyse unterzogen. Die Arbeit kulminiert in der Forderung der Verfasserin nach der - durch die ersatzlose Streichung des § 61 Abs. 3 SGB VIII zu bewirkenden - Wiedereingliederung des Datenschutzes in der öffentlichen JGH in das Normengefüge des SGB VIII.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 13
I. Problemaufriss 19
II. Die Jugendgerichtshilfe - Wesen, Aufgaben, Rechtsstellung 21
1. Einleitung 21
2. Träger, Zuständigkeit und Organisation der Jugendgerichtshilfe 22
a) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe 22
b) Die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe 22
c) Die sachliche und örtliche Zuständigkeit sowie die interne Fallzuständigkeit der Jugendgerichtshilfe 23
d) Die Organisation der Jugendgerichtshilfe 24
3. Jugendgerichtshilfe und Jugendstrafrecht - ein geschichtlicher Abriss 25
a) Die Entwicklung bis zum Reichsstrafgesetzbuch von 1871 25
b) Die Jugendgerichtsbewegung 27
c) Das Reichsjugendgerichtsgesetz von 1923 29
d) Das Reichsjugendgerichtsgesetz von 1943 31
e) Das Jugendgerichtsgesetz von 1953 32
f) Reformdiskussion in der Wissenschaft und Reform in der Gesetzgebung 32
4. Die Doppelfunktion der Jugendgerichtshilfe 35
a) Gerichtshilfe 35
b) Beschuldigtenhilfe 36
c) Die Zwitterstellung der Überwachungsfunktion 37
d) Mitwirkungsrechte der Jugendgerichtshilfe zur Sicherung der Aufgaben Wahrnehmung 38
5. Der Intra-Rollenkonflikt. Lösungsansätze 39
a) Hintergründe und geschichtliche Entwicklung des Intra-Rollenkonfliktes 39
b) Konfliktvermeidung durch Veränderung der Funktionsdefinition der Jugendgerichtshilfe 42
c) Organisatorische Lösungsansätze 44
d) Konfliktverminderung durch Konflikteingeständnis 45
e) Datenschutzrechtliche und strafprozessrechtliche Lösungsansätze 46
III. Grundlagen des Datenschutzrechts 47
1. Die normativen Grundlagen des Datenschutzes 47
a) Die datenschutzrechtliche Situation vor dem „Völkszählungsurteil" des Bundesverfassungsgerichts 47
b) Das „Völkszählungsurteil" des Bundesverfassungsgerichts: verfassungsrechtliche Prinzipien des Datenschutzes 49
(1) Vorbehalt des Gesetzes 50
(2) Gebot der Normenklarheit 50
(3) Verhältnismäßigkeitsprinzip (Übermaßverbot) 51
(4) Zweckbindungsprinzip. Prinzip der „informationellen Gewaltenteilung" 51
(5) Institutionalisierte Verarbeitungskontrolle 52
(6) Selbsterhebungsgrundsatz 53
(7) Transparenzgebot 53
c) Die Datenschutzgesetze der zweiten und dritten Generation 53
(1) Das Bundesdatenschutzgesetz von 1990 53
(2) Das Zweite Gesetz zur Änderung des Sozialgesetzbuches von 1994 55
(3) Der Einfluss der Europäischen Datenschutzrichtlinie 56
d) Allgemeine Systematik der (sozial-)datenschutzrechtlichen Vorschriften im öffentlichen Bereich 58
(1) Der Geltungsbereich der bundesrechtlichen Datenschutz Vorschriften 58
(2) Der Geltungsbereich der länderrechtlichen Datenschutz Vorschriften 59
(3) Bereichsspezifische Spezialnormen des Bundes am Beispiel der für den Bereich der (allgemeinen) Kinder- und Jugendhilfe geltenden Sozialdatenschutzvorschriften 59
(4) Der Geltungsbereich sonstiger Geheimhaltungsvorschriften 61
(5) Zusammenfassung 61
2. Grundbegriffe des Datenschutzrechts 62
a) Sozial-/Datenschutz 63
b) Personenbezogene Daten/Sozialdaten 63
c) Betroffener 64
d) Automatisierte Verarbeitung/nicht automatisierte Datei 65
e) Datenerhebung 67
f) Datenverarbeitung 68
(1) Speichern 68
(2) Verändern 68
(3) Übermitteln 69
(4) Sperren 69
(5) Löschen 70
g) Datennutzung 70
h) Öffentliche Stelle/Verantwortliche Stelle/Empfänger/Dritter. Die Kontroverse um den Behörden- und Stellenbegriff 71
IV. Die Sonderregelung des Datenschutzes im Bereich der öffentlichen Jugendgerichtshilfe 77
1. Die Entwicklung des Datenschutzes in der öffentlichen Jugendgerichtshilfe: Vom allgemeinen über den bereichsspezifischen hin zum „bereichsbereichsspezifischen" Schutz der Daten 77
a) Die Rechtslage vor dem In-Kraft-Treten des SGB VIII 1990 77
b) Die datenschutzrechtlichen Vorschriften des SGB VIII 1990 78
c) Insbesondere: Die Kontroverse über die Befugnis der Jugendgerichtshilfe zur Datenerhebung nach § 62 SGB VIII 1990 79
(1) Eine Ansicht: Befugnis der Jugendgerichtshilfe zur Datenerhebung ohne Mitwirkung des betroffenen Jugendlichen aus §§43, 38 JGG 80
(2) Gegenauffassung: keine Befugnis der Jugendgerichtshilfe zur Datenerhebung ohne Mitwirkung des betroffenen Jugendlichen 82
2. Die Rechtslage nach dem Ersten Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch von 1993 84
a) Die Entstehung des § 61 Abs. 3 SGB VIII 84
b) Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes betreffend die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Sozialdaten durch das Jugendamt bei der Mitwirkung im Jugendstrafverfahren 86
(1) §§ 38, 43 JGG: Aufgaben- oder Befugnisnormen? - Überblick über den aktuellen Meinungsstand 87
(2) Stellungnahme 88
(a) Abgrenzung: Aufgaben- und Befugnisnorm 88
(b) Historische Auslegung der §§ 38, 43 JGG 89
(c) Grammatikalische Auslegung des § 38 Abs. 2 JGG 89
(d) Systematische Auslegung des § 38 Abs. 2 JGG 90
(e) Teleologische Auslegung des § 38 Abs. 2 JGG 91
(f) Verfassungskonforme Auslegung des § 38 Abs. 2 JGG 91
(g) § 38 Abs. 2 JGG: Kein Schluss von der Aufgabe auf die Befugnis 94
(h) § 43 Abs. 1 (S. 4 i.V.m. § 38 Abs. 3) JGG 94
c) Zur Frage der Vereinbarkeit des § 61 Abs. 3 SGB VIII mit § 37 S. 2 SGB I 96
d) Datenschutz in der Jugendgerichtshilfe - ein ungeregelter Bereich? Lösungsansätze 98
(1) Anwendung von BDSG und/oder SGB I, SGB X 98
(2) Direkter Rückgriff auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung 100
(3) Weitere Lösungsansätze 101
(4) Rechtstheoretische Herleitung einer Problemlösung 102
3. Konsequenzen für die Praxis: Die für das Jugendamt bei der Mitwirkung im Jugendstrafverfahren geltenden Datenschutznormen im Einzelnen 107
a) Datenerhebung 108
(1) Bei dem straffällig gewordenen Jugendlichen bzw. Heranwachsenden selbst 110
(2) Bei anderen (Bezugs-)Personen 114
(3) Bei öffentlichen Stellen 119
(a) Jugendgerichtshilfe anderer Jugendämter 119
(b) Von der Jugendgerichtshilfe verschiedene Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe eines anderen Jugendamtes 120
(c) Sonderfall: von der Jugendgerichtshilfe verschiedene Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe desselben Jugendamtes 122
(d) Stellen der Sozialverwaltung mit Ausnahme des Jugendamtes 127
(e) Öffentliche Stellen außerhalb der Sozial Verwaltung 127
(f) Datenerhebungsbefugnis und Übermittlungspflicht 127
(g) Risiken des Rückgriffs auf Akten 128
(4) Zusammenfassung 129
b) Speichern und Verändern von Daten 130
c) Übermitteln von Daten 132
(1) Polizei 133
(2) Staatsanwaltschaft 134
(3) Jugendgericht anlässlich der Hauptverhandlung 137
(4) Bewährungshilfe und Strafvollzug 144
(5) Jugendgerichtshilfe anderer Jugendämter 145
(6) Freie Träger der Jugend(gerichts)hilfe 146
(7) Von der Jugendgerichtshilfe verschiedene Bereiche der Kinderund Jugendhilfe eines anderen Jugendamtes 148
(8) Sonderfall: von der Jugendgerichtshilfe verschiedene Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe desselben Jugendamtes 148
(9) Zu Zwecken der wissenschaftlichen Forschung 150
(10) Zusammenfassung 150
d) Datennutzung 151
(1) Daten Weitergabe an Kollegen oder Supervisor 151
(2) Daten weitergäbe zu Aufsichts- und Kontrollzwecken 153
(3) Daten weitergäbe zu Ausbildungs- und Prüfungszwecken 154
e) Rechte des betroffenen Jugendlichen bzw. Heranwachsenden 155
f) Sanktionen bei Verletzung des Datenschutzes 158
V. Legislatorische Alternativen de lege ferenda 160
1. Verankerung datenschutzrechtlicher Befugnisse im Jugendgerichtsgesetz 160
a) Neufassung des § 61 Abs. 3 SGB VIII 161
b) Ergänzung des Jugendgerichtsgesetzes 162
2. (Wieder-)Einbeziehung des Datenschutzes in der öffentlichen Jugendgerichtshilfe in das Normengefüge des SGB VIII 167
VI. Fazit 170
Anhang 174
Literaturverzeichnis 177
Stichwortregister 192