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Die materielle Präklusion im raumbezogenen Verwaltungsrecht

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Röhl, H., Ladenburger, C. (1997). Die materielle Präklusion im raumbezogenen Verwaltungsrecht. Verfassungs- und gemeinschaftsrechtliche Vorgaben / Verwaltungsrechtsdogmatische Einordnung. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49206-0
Röhl, Hans Christian and Ladenburger, Clemens. Die materielle Präklusion im raumbezogenen Verwaltungsrecht: Verfassungs- und gemeinschaftsrechtliche Vorgaben / Verwaltungsrechtsdogmatische Einordnung. Duncker & Humblot, 1997. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49206-0
Röhl, H and Ladenburger, C (1997): Die materielle Präklusion im raumbezogenen Verwaltungsrecht: Verfassungs- und gemeinschaftsrechtliche Vorgaben / Verwaltungsrechtsdogmatische Einordnung, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-49206-0

Format

Die materielle Präklusion im raumbezogenen Verwaltungsrecht

Verfassungs- und gemeinschaftsrechtliche Vorgaben / Verwaltungsrechtsdogmatische Einordnung

Röhl, Hans Christian | Ladenburger, Clemens

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 731

(1997)

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Abstract

Die materielle Präklusion wird mit ihrer Ausdehnung auf das Planfeststellungsrecht, z. T. sogar auf das Baugenehmigungsverfahren, zunehmend zum Standardinstrument des Raumverwaltungsrechts. Dies veranlaßt zu einer vertieften Untersuchung ihrer dogmatischen Grundlagen sowie verfassungs- und gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben.

Als dogmatisches Fundament der Präklusion arbeiten die Autoren den Gedanken kooperativer Sachverhaltsermittlung heraus. Rechtskonstruktiv wird ihre Wirkung als Einschränkung der gerichtlichen Kontrolle in tatsächlicher Hinsicht definiert. Für typische Entscheidungszusammenhänge wird erörtert, welchen Inhalt die ausschlußhindernden Einwendungen haben müssen. Problematisch ist dies v. a. bei Einwendungen des enteignungsbetroffenen Eigentümers in der Planfeststellung sowie des Angrenzers im Baugenehmigungsverfahren.

Verfassungsrechtlich kann die Präklusion durch das Gebot institutioneller Rücksichtnahme zwischen Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozeß und durch den Grundsatz ausgewogenen Rechtsschutzes gerechtfertigt werden. Erforderlich ist indes eine Einzeluntersuchung der verschiedenen Verfahrenszusammenhänge. Die aktuelle Frage, ob der Einwendungsausschluß auch EG-rechtlich begründete Abwehransprüche erfassen kann, bejahen die Autoren aufgrund einer strukturellen Analyse der EuGH-Entscheidung "Peterbroeck". Ebenfalls erörtert wird das Problem, ob Abwehransprüche aus materiellem Bundesrecht kraft Landesrechts (LVwVfGe, LStrGe, LBO BW) präkludiert sein können. Abschließend untersuchen die Autoren das neuartige Rechtsinstitut der Behördenpräklusion und fragen nach dessen potentiellen Anwendungsfällen.

Table of Contents

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Inhaltsverzeichnis 5
Α. Präklusion – Überblick 9
I. Entwicklung der Rechtslage 9
II. Der weitere Rahmen: Sanktionen für unterlassene oder verspätete Beteiligung im Verwaltungsverfahren 12
III. Befund: Ausdifferenzierung 14
B. Die materielle Präklusion als Institut des Verwaltungsrechts 16
I. Dogmatische Einordnung 16
1. Gegenstand des Ausschlusses 16
2. Die Dialogstruktur des Einwendungsverfahrens 19
II. Das Fundament der materiellen Präklusion 20
1. Präklusion kein Ausdruck des Verwirkungsgedankens 20
2. Kooperative SachVerhaltsermittlung 22
III. Entstehen der Einwendungslast 25
1. Bekanntgabe 25
2. Informationsmöglichkeit 26
3. Einschränkungen? 27
4. Wiedereinsetzung 28
IV. Der Gegenstand des Einwendungsausschlusses im einzelnen 28
1. Komplexe Genehmigungsentscheidungen 29
a) Materielle Rechtspositionen 29
b) Verfahrensrügen 30
2. Planungsentscheidungen 31
a) Drittbetroffene 31
b) Enteignungsbetroffene 33
aa) Verfahrensfehler 33
bb) Materielles Recht 35
cc) Abwägungskontrolle 36
3. Baugenehmigung 38
V. Ausschluß der Einwendungen 40
1. Amtsermittlungspflicht und Entscheidungsprogramm 40
2. Einwendungsausschluß im Zeitablauf 41
VI. Bedeutung des Einwendungsausschlusses für weitere Verfahren 44
C. Verfassungsmäßigkeit der Präklusionsnormen 47
I. Der verfassungsrechtliche Maßstab 47
II. Grundlinien der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung 48
1. Keine Begründung: Kompensation 49
2. Gebot institutioneller Rücksichtnahme 50
3. Der Grundsatz ausgewogenen Rechtsschutzes 54
4. Konzentration und Beschleunigung als Rechtfertigung 54
III. Einzelne Präklusionsnormen 55
1. Komplexe Genehmigungsverfahren 55
2. Planfeststellung 56
3. Wasserrechtliche Genehmigungsverfahren 58
4. Baugenehmigungsverfahren 59
5. Investitionsvorranggesetz 61
6. Fazit 63
D. Materielle Präklusion und Gemeinschaftsrecht 64
I. Sachverhalt der Rechtssache Peterbroeck 67
II. Die Argumentation des EuGH 68
III. Die Auswirkung des Urteils Peterbroeck auf die Präklusionsvorschriften des deutschen Verwaltungsrechts 71
1. Parallelen 71
2. Unterschiede 73
3. Konsequenzen für die Abwägung 74
4. Parallelwertung in der Rechtsprechung des EuGH? 76
IV. Folgerungen für das deutsche Recht 77
E. Präklusionen im Landesrecht und bundesrechtlich begründete Einwendungen 79
F. Ausschluß verspäteter Stellungnahmen von Behörden ("Behördenpräklusion") 84
I. Vorschriften 84
1. Formelle Unbedenklichkeitsregel 84
2. Fakultative Behördenpräklusion 85
3. Obligatorische Behördenpräklusion 86
II. Materielle Wirkung der Behördenpräklusion 87
1. Eingrenzungen des Anwendungsbereichs der Behördenpräklusion 88
2. Anwendungsfeld: Ausübung behördlichen Ermessens 89
a) Die Behörde handelt rechtmäßig, wenn sie das präkludierte Sachverhaltselement unberücksichtigt läßt 91
b) Die Behörde handelt rechtswidrig, wenn sie das präkludierte Sachverhaltselement berücksichtigt 92
3. Der Ausnahmetatbestand für bekannte oder offensichtliche Belange 94
4. Klassische Einwenderpräklusion und Behördenpräklusion 95
III. Verfassungsmäßigkeit der Behördenpräklusion 97
1. Rechtsstaatsprinzip 98
2. Grundrechtliche Schutzpflichten 99
IV. Fazit 100
Zusammenfassung 102
Literaturverzeichnis 106
Verzeichnis der zitierten Rechtsprechung 115
Sachregister 121