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Schulz, P. (2002). Entgeltkürzung im Insolvenzfall durch Betriebsvereinbarung. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50727-6
Schulz, Peter. Entgeltkürzung im Insolvenzfall durch Betriebsvereinbarung. Duncker & Humblot, 2002. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50727-6
Schulz, P (2002): Entgeltkürzung im Insolvenzfall durch Betriebsvereinbarung, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-50727-6

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Entgeltkürzung im Insolvenzfall durch Betriebsvereinbarung

Schulz, Peter

Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, Vol. 207

(2002)

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Abstract

Weiterhin zunehmende Unternehmensinsolvenzen und hohe Arbeitslosenzahlen in Deutschland verleihen der Arbeitsplatzerhaltung in der Insolvenz immer mehr Bedeutung. Die hinreichende Personalkostensenkung ist im Insolvenzfall für den Erfolg der Sanierung mit von entscheidender Bedeutung. Peter Schulz untersucht die Möglichkeit der Entgeltsenkung durch Betriebsvereinbarung mit dem Vorteil einer unmittelbaren und zwingenden Wirkung gegenüber allen Arbeitnehmern und der einheitlichen Klärung der Rechtswirksamkeit im Beschlussverfahren.

Dabei kommt der Autor zu dem Ergebnis, dass Betriebsvereinbarungen nach § 87 Abs.1 Nr.10 BetrVG zur Entgeltsenkung zulässig sind und Massenänderungskündigungen ohne Verstoß gegen das Günstigkeitsprinzip ersetzen können. Die zwingende Wirkung von Tarifverträgen greift unverhältnismäßig in die durch Art. 12 GG geschützte Berufsfreiheit der Arbeitnehmer ein, solange und soweit untertarifliche Arbeitsbedingungen zur Arbeitsplatzerhaltung erforderlich sind. In diesem Fall steht der Tarifvorrang Betriebsvereinbarungen zur arbeitsplatzerhaltenden Entgeltsenkung nicht entgegen. Auch der Tarifvorbehalt steht nach der Vorrangtheorie Betriebsvereinbarungen nach § 87 Abs.1 Nr.10 BetrVG nicht entgegen.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Teil 1: Problemstellung 17
A. Arbeitsplatzerhaltung in der Insolvenz 17
B. Sanierung erfordert auch Personalkostensenkung 21
C. Möglichkeiten der Personalkostensenkung 23
I. Abbau zur Wertschöpfung nicht genutzter Fixkosten 24
1. Entlassungen 24
a) Betriebsbedingte Beendigungskündigungen 24
b) Aufhebungsverträge 24
aa) Abfindungen 25
bb) Transfersozialplan nach §§ 254 ff SGB III 25
cc) Betriebsorganisatorisch eigenständige Einheiten und Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften 26
2. Änderung der Arbeitszeitgestaltung 26
II. Senkung der Arbeitsentgelte der zur Fortführung des Geschäftsbetriebes weiter zu beschäftigenden Arbeitnehmer 27
D. Die Personalkostensenkung muß in der für die Sanierung erforderlichen Höhe kurzfristig mit einem hinreichenden Maß an Rechtssicherheit realisierbar sein 28
I. Erforderliche Höhe der Personalkostensenkung 28
II. Kurzfristige Personalkostensenkung 30
III. Ausreichendes Maß an Rechtssicherheit 34
E. Die gesetzlichen insolvenzspezifischen Hilfsmaßnahmen bewirken keine dauerhafte Personalkostensenkung 35
I. Insolvenzgeld 35
II. Kurzarbeitergeld 41
III. Personalkostenzuschüsse 44
IV. Arbeitslosengeld 45
V. Insolvenzschutz der Leistungen der betrieblichen Altersversorgung durch den Pensionssicherungsverein 46
VI. Ergebnis 49
F. Bereitschaft der Belegschaft zur Weiterarbeit zu geringeren Arbeitsentgelten im Insolvenzfall 50
G. Das geltende Insolvenz- und Arbeitsrecht muss im Sinne der Ermöglichung der Erhaltung von Arbeitsplätzen ausgelegt werden 53
H. Beurteilung der Sanierungstauglichkeit arbeitsrechtlicher Sanierungsinstrumente 59
I. Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalt 61
II. Einvernehmliche Regelungen 67
1. Änderungsverträge 67
2. Aufhebungsverträge mit anschließender Neueinstellung 69
a) Wechsel in betriebsorganisatorisch eigenständige Einheit (beE) und anschließende Arbeitnehmerüberlassung an die Insolvenzschuldnerin 69
b) Wechsel in betriebsorganisatorisch eigenständige Einheit (beE) und anschließende Neueinstellung aus der beE durch einen Betriebserwerber 71
III. Wegfall der Geschäftsgrundlage 73
IV. Massenänderungskündigungen 74
1. Ausspruch der Kündigungen 74
2. Soziale Rechtfertigung der Kündigungen nach dem KSchG 76
a) Arbeitsrechtliche Sonderregelungen der InsO 82
b) Neufassung des § 1 KSchG 95
3. Besonderer Kündigungsschutz für einzelne Arbeitnehmergruppen 98
a) Gesetzlicher besonderer Kündigungsschutz 98
b) Arbeitsvertraglicher und tarifvertraglicher Ausschluss der ordentlichen Kündigung 101
4. Mitbestimmung des Betriebsrates bei Änderungskündigungen 102
5. Zwischenergebnis 103
V. Kürzungsmöglichkeiten im Insolvenzplan nach §§ 217 ff InsO 103
I. Vorteile der Betriebsvereinbarung als Sanierungsinstrument 104
I. Unmittelbare und zwingende Wirkung für alle Arbeitnehmer im Sinne des § 5 BetrVG 104
II. Keine Beschränkung auf Betriebsänderungen nach Verfahrenseröffnung 109
III. Vermeidung der praktischen Schwierigkeiten von Massenänderungskündigungen 109
IV. Regelungsvorschläge für entgeltsenkende Betriebsvereinbarungen im Rahmen der Insolvenzrechtsreform 110
V. Europarechtliche Vorgaben für entgeltsenkende Betriebsvereinbarungen im Insolvenzverfahren 113
VI. Beurteilung der Zulässigkeit entgeltsenkender Betriebsvereinbarungen nach geltendem Recht 114
Teil 2: Rechtliche Wirksamkeit der Herabsetzung der Arbeitsentgelte durch Betriebsvereinbarung 118
A. Arbeitsvertragliche Entgeltvereinbarungen 122
I. Sachliche Regelungskompetenz der Betriebsparteien für Arbeitsentgelte 122
1. Lehre von der Verbandsbeziehung 123
2. Annexkompetenz nach § 111 BetrVG 125
3. Freiwillige Betriebsvereinbarung nach § 88 BetrVG 127
a) Herrschende Meinung: umfassende Regelungskompetenz 127
b) Beschränkung der Regelungskompetenz nach § 88 BetrVG auf Regelungen in sozialen Angelegenheiten zugunsten der Arbeitnehmer 128
c) Lehre von der kollektivfreien Individualsphäre 128
d) Lehre vom Schutzzweck der Betriebsvereinbarung 129
e) Lehre vom Verbot der Individualnorm 129
f) Stellungnahme 130
g) Ergebnis 133
4. Erzwingbare Betriebsvereinbarung nach § 87 BetrVG 134
a) Sperrwirkung des Tarifvertrages gemäß § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG 134
b) Kollektiver Tatbestand 136
c) Umfang des Mitbestimmungsrechtes des Betriebsrates gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG 136
d) Umfang des Mitbestimmungsrechtes des Betriebsrates gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG 137
aa) Herrschende Meinung 138
bb) Erweiterung der Mitbestimmung bei der betrieblichen Lohngestaltung auf die generelle Bestimmung der Entgelthöhe 140
cc) Erweiterung der Mitbestimmung bei der betrieblichen Lohngestaltung auf die Senkung der Arbeitsentgelte 141
dd) Stellungnahme 141
(1) Generelle Mitbestimmung der Entgelthöhe 141
(2) Mitbestimmung bei der Entgeltkürzung 144
e) Folgen der erzwingbaren Mitbestimmung 153
aa) Wirksamkeit von Änderungsverträgen, Widerruf und Änderungskündigungen ohne Mitbestimmung 153
(1) Theorie der notwendigen Mitbestimmung 153
(2) Relativierung der Theorie der notwendigen Mitbestimmung 153
(3) Theorie der erzwingbaren Mitbestimmung 154
(4) Mitbestimmungsfreiheit in Notfällen 154
(5) Stellungnahme 155
bb) Unterlassungsanspruch des Betriebsrates 159
(1) Unterlassungsanspruch nach der Rechtsprechung des BAG 159
(2) Tatbestandsspezifischer Unterlassungsanspruch 159
(3) Theorie vom Regelungsanspruch 159
(4) Stellungnahme 160
f) Ergebnis 163
II. Grenzen der Regelungsmacht der Betriebsparteien 164
1. Arbeitsvertragsfreiheit der Arbeitnehmer nach Art. 12 Abs. 1 GG 165
a) Schutzbereich 165
b) Sicherung des Schutzbereiches durch das Günstigkeitsprinzip 166
aa) Geltung des Günstigkeitsprinzips 166
(1) Ablehnung der Geltung des Günstigkeitsprinzips im Verhältnis zwischen Arbeitsvertrag und Betriebsvereinbarung 166
(2) Rechtsprechung des BAG 167
(3) Stellungnahme 168
bb) Inhalt des Günstigkeitsvergleiches nach herrschender Meinung 170
c) Einschränkung oder Modifizierung des Günstigkeitsprinzips 173
aa) Allgemeine Arbeitsbedingungen 174
(1) Umstrukturierende Betriebsvereinbarungen 175
(2) Verschlechternde Betriebsvereinbarung 177
(a) Generelle Ablehnung der Anwendung des Günstigkeitsprinzips auf das Verhältnis zwischen allgemeinen Arbeitsvertragsbedingungen und Betriebsvereinbarungen 178
(aa) Anwendung des Ordnungsprinzips 178
(bb) Anwendung des Ablösungsprinzips 179
(cc) Normsetzungsprärogative der Betriebsparteien 179
(dd) Schutzzweck des § 77 Abs. 4 BetrVG 181
(b) Fallgruppenbezogene Einschränkung der Anwendung des Günstigkeitsprinzips auf das Verhältnis zwischen allgemeinen Arbeitsbedingungen und Betriebsvereinbarungen 182
(aa) Betriebsnormen 182
(bb) Rechtsprechung des BAG 186
α) Verschlechternde Betriebsvereinbarung bei Vorbehalt der Abänderung durch Betriebsvereinbarung 186
β) Verschlechternde Betriebsvereinbarung bei Wegfall der Geschäftsgrundlage 188
(cc) Ersetzung von Änderungskündigungen durch verschlechternde Betriebsvereinbarung 191
(c) Ergebnis 193
bb) Individuell vertraglich vereinbarte Ansprüche auf Arbeitsentgelt 193
(1) Ordnungsprinzip und Ablösungsprinzip 195
(2) Lehre von der Normsetzungsprärogative 195
(3) Schutzfunktion des § 77 Abs. 4 BetrVG 195
(4) Ausschluss der Anwendung des Günstigkeitsprinzips auf Betriebsnormen 196
(5) Einbeziehung der Beschäftigungssicherung in den Günstigkeitsvergleich 196
(6) Ausschluss der Anwendung des Günstigkeitsprinzips bei Ersetzung sozial gerechtfertigter Massenänderungskündigungen durch eine entgeltsenkende Betriebsvereinbarung 200
(a) Teleologische Reduktion des Günstigkeitsprinzips 201
(b) Partielle Anerkennung der Zulässigkeit der Ersetzung individualrechtlicher Gestaltungsrechte durch Betriebsvereinbarung in der Rechtsprechung des BAG 204
(c) Erweiterung der Zulässigkeit der Ersetzung individualrechtlicher Gestaltungsmittel durch Betriebsvereinbarungen auf Änderungskündigungen 206
(d) Erweiterung der Zulässigkeit der Ersetzung individualrechtlicher Gestaltungsrechte durch Betriebsvereinbarungen auf individuell vertraglich vereinbarte Ansprüche 209
(e) „actus contrarius“-Theorie 212
(f) Ergebnis 213
d) Eingriff in den Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG 214
e) Rechtfertigung eines Eingriffes in den Schutzbereich 215
aa) § 87 BetrVG als hinreichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage 215
bb) Zitiergebot 217
cc) Verfassungsrechtlicher Rechtfertigungsgrund: Schutz der Berufsfreiheit und Eigentumsfreiheit des Arbeitgebers 218
(1) Eignung 219
(2) Erforderlichkeit 220
(3) Angemessenheit 223
(a) Abstrakte Billigkeitskontrolle 226
(aa) Inhaltskontrolle nach Maßgabe der §§ 2, 75 BetrVG 226
α) § 2 BetrVG 226
β) § 75 Abs. 1 BetrVG 227
γ) § 75 Abs. 2 BetrVG 228
δ) Anforderungen an die Entgeltsenkung durch Betriebsvereinbarung nach §§ 2, 75 BetrVG 228
(α) Leistungen der betrieblichen Altersversorgung 228
(αα) Anwartschaften 228
(ββ) Versorgungsleistungen 232
(β) Sonstige Leistungen 234
(bb) Inhaltskontrolle nach Maßgabe des § 2 iVm § 1 KSchG 236
α) Senkung von Arbeitsentgelten zur Vermeidung der Stilllegung des Betriebes 237
β) Senkung von Arbeitsentgelten zur Vermeidung der Reduzierungder Belegschaft des Betriebes 240
γ) Senkung von Arbeitsentgelten zur Vorbereitung der Betriebsveräußerung 244
(b) Konkrete Billigkeitskontrolle 247
f) Ergebnis 250
2. Koalitionsfreiheit der Tarifvertragsparteien nach Art. 9 Abs. 3 GG 252
3. Positive Koalitionsfreiheit der Arbeitnehmer nach Art. 9 Abs. 3 GG 254
4. § 77 Abs. 3 BetrVG 254
5. Wirkung der entgeltsenkenden Betriebsvereinbarung 257
6. Ergebnis 260
B. Betriebsvereinbarungen 261
I. Wirkung von Betriebsvereinbarungen 261
II. Geltung von Betriebsvereinbarungen im Insolvenzverfahren 262
III. Befristung 262
1. Beendigung der normativen Wirkung 262
2. Nachwirkung gemäß § 77 Abs. 6 BetrVG 263
3. Wiederaufleben arbeitsvertraglicher Entgeltansprüche 264
IV. Anfechtung 267
V. Widerruf 268
VI. Änderungskündigung der Betriebsvereinbarung 268
VII. Ordentliche Beendigungskündigung der Betriebsvereinbarung 269
1. Kündigung gemäß § 77 Abs. 5 BetrVG 269
2. Kündigung gemäß § 120 Abs. 1 InsO 269
a) Vorherige Beratung über Herabsetzung 272
b) Kündigung bei verlängerter Kündigungsfrist 273
c) Kündigung bei Ausschluss der ordentlichen Kündigung 273
3. Wirkung der Kündigung 275
a) Erworbene Rechtspositionen 275
b) Nachwirkung 276
c) Wiederaufleben arbeitsvertraglicher Ansprüche nach Kündigung der Betriebsvereinbarung 280
VIII. Wegfall der Geschäftsgrundlage der Betriebsvereinbarung 280
IX. Außerordentliche Kündigung der Betriebsvereinbarung 283
X. Wegfall des Betriebsrates 285
XI. Einvernehmliche Herabsetzung oder Aufhebung der Leistungspflichten durch Betriebsvereinbarung 285
1. Herabsetzung durch verschlechternde Betriebsvereinbarung 285
2. Aufhebung der Betriebsvereinbarung 287
XII. Besonderheiten der Beendigung und Änderung von umstrukturierenden Betriebsvereinbarungen 288
XIII. Regelungsabreden 291
XIV. Betriebsveräußerung 293
XV. Verschmelzung, Spaltung, Vermögensübertragung und Formwechsel 295
XVI. Ergebnis 297
C. Senkung tarifvertraglicher Arbeitsentgelte durch Betriebsvereinbarung 298
I. Unmittelbare und zwingende Wirkung von Tarifverträgen 299
II. Bereitschaft der Belegschaft zur Weiterarbeit zu untertariflichen Arbeitsentgelten im Insolvenzfall 301
III. Fortgeltung von Tarifverträgen im Insolvenzverfahren 303
1. Wirkung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf den Tarifvertrag 303
a) Kein Wahlrecht des Insolvenzverwalters 303
b) Beendigung der Verbandsmitgliedschaft 304
2. Änderung des Gegenstandes der betrieblichen Tätigkeit 307
3. Ausgründung 309
4. Insolvenzplan 311
5. Unverhältnismäßigkeit der normativen Wirkung des Tarifvertrages im Insolvenzfall 311
a) Eingriff in die durch Art. 12 GG geschützte Arbeitsvertragsfreiheit der Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch tarifvertragliche Entgeltregelungen 313
aa) Austritt aus der Tarifvertragspartei 313
bb) Öffnungsklausel nach § 4 Abs. 3 1. Alt. TVG 314
cc) Günstigkeitsprinzip nach § 4 Abs. 3 2. Alt. TVG 314
b) Rechtfertigung des Eingriffes der Tarifvertragsparteien in die Privatautonomie durch Art. 9 Abs. 3, 20, 28 GG 316
c) Begrenzung des Grundrechtseingriffes durch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz 317
aa) Unverhältnismäßigkeit der Fortgeltung eines Firmentarifvertrages 318
(1) Eignung 318
(2) Erforderlichkeit 318
(3) Angemessenheit 318
bb) Unverhältnismäßigkeit der Fortgeltung eines Verbandstarifvertrages 323
d) Rechtsfolgen der Unverhältnismäßigkeit des Tarifvertrages im Insolvenzverfahren 325
aa) Beendigung der zwingenden Wirkung des Tarifvertrages 325
(1) Anpassung nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage 325
(2) Außerordentliche Kündigung des Tarifvertrages 325
(3) Unwirksamkeit der Tarifnorm 326
(4) Beendigung der zwingenden Wirkung des Tarifvertrages im Wege der teleologischen Reduktion 326
(5) Stellungnahme 327
bb) Wiedereintritt der normativen Wirkung des Tarifvertrages 333
e) Ergebnis 333
IV. Herabsetzung tarifvertraglicher Arbeitsentgelte durch Betriebsvereinbarung 334
1. Regelungskompetenz der Betriebsparteien für die Kürzung von Arbeitsentgelten nach § 87 Abs. 1 Nr. 10, 11 BetrVG 334
2. Grenzen der Regelungsbefugnis 335
a) Vertragsfreiheit der Arbeitnehmer nach Art. 12 Abs. 1 GG 336
b) Positive Koalitionsfreiheit der Arbeitnehmer nach Art. 9 Abs. 3 GG 338
aa) Schutzbereich 338
bb) Eingriff in den Schutzbereich 338
cc) Rechtfertigung eines Eingriffes in den Schutzbereich 339
c) Koalitionsfreiheit der Tarifvertragsparteien nach Art. 9 Abs. 3 GG 344
aa) Schutzbereich 344
bb) Eingriff in den Schutzbereich 345
(1) Öffnungsklausel 345
(2) Keine Offnungsklausel 348
cc) Rechtfertigung des Grundrechtseingriffes 348
d) Negative Koalitionsfreiheit der Arbeitnehmer nach Art. 9 Abs. 3 GG 353
e) § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG 354
f) § 77 Abs. 3 BetrVG 355
aa) Vorrangtheorie 355
bb) Zwei-Schranken-Theorie 356
cc) Stellungnahme 356
dd) Ergebnis 358
g) Gesetzliche Grenzen der Herabsetzung von Arbeitsentgelten unter das Tarifniveau 359
aa) § 291 StGB 359
bb) §§ 117 ff SGB III 360
V. Ergebnis 361
Teil 3: Rechtliche Wirksamkeit der Herabsetzung der Arbeitsentgelte gegenüber leitenden Angestellten durch Richtlinie gemäß § 28 SprAuG 363
A. Vertraglich vereinbarte Arbeitsentgelte 363
I. Regelungskompetenz 363
II. Grenzen der Regelungsmacht 364
1. Art. 12 GG 364
2. Art. 9 Abs. 3 GG 365
3. Tarifvorrang 365
4. Tarifüblichkeit 366
5. Ergebnis 366
B. Ansprüche aus Richtlinien gemäß § 28 Abs. 2 SprAuG 367
I. Wirkung der Richtlinien 367
II. Geltung im Insolvenzverfahren 367
III. Befristung 367
IV. Anfechtung 367
V. Ordentliche Kündigung 368
VI. Wegfall der Geschäftsgrundlage 369
VII. Außerordentliche Kündigung 369
VIII. Wegfall des Sprecherausschusses 370
IX. Aufhebung 370
X. Änderung durch neue Richtlinie 370
XI. Umstrukturierende Richtlinie 371
XII. Regelungsabrede nach § 28 Abs. 1 SprAuG 372
XIII. Betriebsübergang und Unternehmensumwandlung 372
XIV. Ergebnis 372
C. Ansprüche aus Tarifverträgen 374
Teil 4: Prozessuale Behandlung der Herabsetzung der Arbeitsentgelte durch Betriebsvereinbarung und Sprecherausschuss-Richtlinie 376
A. Durchführung des Einigungsstellenverfahrens nach §§ 87 Abs. 2, 76 BetrVG 376
I. Initiativrecht 376
1. Bestehen eines Initiativrechtes des Betriebsrates in Mitbestimmungsangelegenheiten nach § 87 BetrVG 376
2. Beschränkung des Initiativrechtes durch den Gesetzeszweck 377
3. Beschränkung des Initiativrechtes durch den Schutz unternehmerischer Entscheidungsfreiheit 378
4. Ergebnis 382
II. Einrichtung der Einigungsstelle 382
III. Erlass einstweiliger Anordnungen im Einigungsstellenverfahren 387
B. Arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren zur Feststellung der Rechtmäßigkeit der Herabsetzung der Arbeitsentgelte durch Betriebsvereinbarung 388
I. Zulässigkeit des Antrages 388
II. Begründetheit des Antrages 390
1. Eingeschränkte Überprüfbarkeit der Prognose des Insolvenzverwalters bei der Aufstellung von Finanzplänen 390
2. Tatbestandswirkung eines nach § 254 InsO vom Insolvenzgericht rechtskräftig bestätigten Insolvenzplanes gegenüber dem Arbeitsgericht 393
III. Bindungswirkung der arbeitsgerichtlichen Entscheidung im Beschlussverfahren gegenüber den Arbeitnehmern 396
1. Herrschende Meinung 396
2. Einschränkung der Bindungswirkung 396
3. Ablehnung der Bindungswirkung 397
4. Stellungnahme 397
a) Rechtskraft der Entscheidung 397
b) Rechtskrafterstreckung 399
aa) § 325 ZPO 399
bb) § 327 ZPO 400
c) Lehre von der Drittwirkung der Rechtskraft 400
d) Lehre von der Erstreckung der Rechtskraft bei materiell-rechtlicher Abhängigkeit 401
e) Präjudizialität 402
f) Bindungswirkung gemäß § 68 ZPO bei Nebenintervention 403
g) Materiell-rechtliche Bindungswirkung der Entscheidung des Arbeitsgerichtes im Beschlussverfahren gemäß § 77 Abs. 4 BetrVG 404
h) § 9 TVG analog 406
aa) Analoge Anwendung auf Entscheidungen in betriebsverfassungsrechtlichen Streitigkeiten 406
bb) Ablehnung der Analogie zu § 9 TVG 407
cc) Stellungnahme 408
(1) Planwidrige Regelungslücke 408
(2) Gleich zu bewertende Interessenlage 409
(3) Verfassungskonformität der Analogie 409
dd) Ergebnis 413
C. Arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren zur Feststellung der Rechtmäßigkeit der Herabsetzung der Arbeitsentgelte durch Sprecherausschuss-Richtlinie 413
D. Gerichtliches Verfahren zur Feststellung der Unverhältnismäßigkeit der zwingenden Wirkung des Tarifvertrages 414
I. Entscheidung im Urteilsverfahren 414
1. Zulässigkeit des Antrages 414
2. Begründetheit des Antrages 416
3. Umfang der Bindungswirkung der gerichtlichen Entscheidung 416
a) Entscheidung über Firmentarifverträge 416
b) Entscheidung über Verbandstarifverträge 417
II. Entscheidung im Beschlussverfahren 419
Teil 5: Zusammenfassung der Ergebnisse 420
Teil 2 A.: Herabsetzung von Ansprüchen aus arbeitsvertraglichen Entgeltvereinbarungen durch Betriebsvereinbarung 420
Teil 2 B.: Herabsetzung von Ansprüchen aus Betriebsvereinbarungen 421
Teil 2 C.: Herabsetzung von Ansprüchen aus Tarifverträgen durch Betriebsvereinbarung 423
Teil 3 A.: Herabsetzung von Ansprüchen aus arbeitsvertraglichen Entgeltvereinbarungen durch Sprecherausschuss-Richtlinie 425
Teil 3 B.: Herabsetzung von Ansprüchen aus Sprecherausschuss-Richtlinien 425
Teil 3 C.: Herabsetzung von Ansprüchen aus Tarifverträgen durch Sprecherausschuss-Richtlinie 427
Teil 4 A.: Durchführung des Einigungsstellenverfahrens nach §§ 87 Abs. 2, 76 BetrVG 428
Teil 4 B.: Arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren zur Feststellung der Rechtmäßigkeit der Herabsetzung der Arbeitsentgelte durch Betriebsvereinbarung 428
Teil 4 C.: Arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren zur Feststellung der Rechtmäßigkeit der Herabsetzung der Arbeitsentgelte durch Sprecherausschuss-Richtlinie 430
Teil 4 D. I.: Feststellung der Beendigung der zwingenden Wirkung des Tarifvertrages im Urteilsverfahren 430
Teil 4 D. II.: Feststellung der Unverhältnismäßigkeit der Fortgeltung der zwingenden Wirkung des Tarifvertrages im Beschlussverfahren 431
Literaturverzeichnis 433
Stichwortverzeichnis 457