Die Äußerung im Strafgesetzbuch
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Die Äußerung im Strafgesetzbuch
Schriften zum Strafrecht, Vol. 124
(2001)
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Abstract
Gegenstand der Arbeit sind die Äußerungsdelikte, die seit Eduard Kerns Monographie, Die Äußerungsdelikte (1919), nicht mehr in einem umfassenden Zusammenhang untersucht worden sind. Die Strafrechtswissenschaft begnügte sich seither im wesentlichen damit, bestimmte Delikte unter Verweis auf Kern als Äußerungsdelikte zu qualifizieren und für solche Delikte Besonderheiten in den Bereichen Täterschaft und Teilnahme und Unterlassensstrafbarkeit zu konstatieren.Der Autor stellt die Gruppe der Äußerungsdelikte zunächst auf ein abstraktes dogmatisches Fundament: Ausgehend von einem linguistisch determinierten Äußerungsbegriff werden alle in Frage kommenden Delikte des Strafgesetzbuches auf ihre Äußerungsdeliktsqualität untersucht. Im Teilnahmebereich unterscheidet Thomas Fuhr zwischen persönlichen und schlichten Äußerungsdelikten, die verschiedenen dogmatischen Regeln folgen.Im Unterlassungsbereich werden alle Äußerungsdelikte als grundsätzlich durch unechtes Unterlassen begehbar qualifiziert und eine Methode zur Abgrenzung zwischen Tun und Unterlassen bei Äußerungsdelikten gefunden. Die hiernach im Vergleich zur bisher überwiegenden Ansicht relativ wenigen übrigbleibenden Fälle einer möglichen Unterlassensstrafbarkeit stellt der Autor systematisch dar und führt sie einer Lösung zu.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Einleitung | 17 | ||
1. Teil: Die „Äußerung“ als außerrechtliches Phänomen | 18 | ||
A. Notwendigkeit der Bestimmung des Begriffs „Äußerung“ | 18 | ||
I. Der Begriff „Äußerung“ als vom Gesetzgeber verwendeter Begriff (§ 193 S. 1 StGB) | 18 | ||
II. „Äußerung“ als Deliktsgruppenbegriff | 19 | ||
1. Zum Begriff „Deliktsgruppe“ | 19 | ||
2. Kleine Phänomenologie der Deliktsgruppen | 19 | ||
a) Unterscheidung nach dem „Standort“ der Gemeinsamkeit | 19 | ||
b) Unterscheidung nach dem Subjekt der Deliktsgruppenbildung | 19 | ||
3. Zweck der Deliktsgruppenbildung | 21 | ||
4. Grenzen der jurisprudentiellen Deliktsgruppenbildung | 22 | ||
a) Beschränkung aus der Zwecksetzung des Strafrechts | 22 | ||
b) Beschränkungen aus dem Rechtsstaatsprinzip | 23 | ||
III. Zusammenfassung von A | 24 | ||
B. Außerrechtliche Beschreibung des Begriffs „Äußerung“ | 24 | ||
I. Die Äußerung als Teil der allgemeinen Kommunikationsmodelle – Die Informationsübermittlung als Ausgangspunkt | 25 | ||
II. Die Erkennbarkeit des Kommunikationssubjektes | 26 | ||
III. Die Äußerung im Tatsächlichen | 27 | ||
2. Teil: Die Äußerungsdelikte im Strafgesetzbuch | 29 | ||
A. Die Äußerung im juristischen Zusammenhang | 29 | ||
I. Äußerungsdelikte als Delikte, die notwendigerweise durch Äußerung begangen werden | 29 | ||
II. Die Tatsachenmanipulation | 30 | ||
1. Die Herbeiführung der gleichen Wirkung wie bei Äußerungen durch Sacharrangements | 30 | ||
2. Die Tatsachenmanipulation als Informationsübermittlung | 31 | ||
3. Tatsachenmanipulation nur bei Tatsachenübermittlung | 32 | ||
4. Zusammenfassung | 33 | ||
B. Zur Analyse der in Betracht kommenden Tatbestände | 33 | ||
I. Vorgehensweise | 33 | ||
1. Informationsübermittlung | 34 | ||
2. ... durch ein erkennbares Kommunikationssubjekt | 34 | ||
II. Deliktsgruppenbildung | 34 | ||
C. Einzelanalyse nach Deliktsgruppen geordnet | 36 | ||
I. Die Beleidigungsdelikte im weiteren Sinne | 36 | ||
1. Die Tathandlungen der §§ 185–187 | 36 | ||
a) Das „Beleidigen“ § 185 | 36 | ||
b) Beleidigungsdelikte, die ein „Behaupten“ verlangen | 37 | ||
aa) Informationsübermittlung | 37 | ||
bb) Erkennbares Kommunikationssubjekt | 38 | ||
c) Beleidigungsdelikte, die ein „Verbreiten“ verlangen | 38 | ||
aa) Stellungnahmen in Rechtsprechung und Literatur | 38 | ||
bb) Diskussion der verschiedenen Ansichten und eigene Ansicht | 41 | ||
d) Exkurs: Die Definition der h.M. und ihre Anwendung in Problemfällen | 44 | ||
aa) Erster Problemfall: Die echte Tatsachenmanipulation | 45 | ||
bb) Zweiter Problemfall: Die fingierte Opferäußerung – die „unechte“ Tatsachenmanipulation? | 45 | ||
α) Die Annonce | 46 | ||
(1) Als Äußerung gegenüber den Lesern | 46 | ||
(2) Die Annonce als Äußerung gegenüber der/dem Betroffenen | 50 | ||
β) Die Aufgabe der Annonce | 50 | ||
γ) Die Anrufe der „Freier“ | 51 | ||
δ) Ergebnis | 51 | ||
2. Die Tathandlungen der sonstigen Beleidigungsdelikte | 52 | ||
3. Ergebnis | 53 | ||
II. Die Aufforderungsdelikte | 53 | ||
1. Zusammenstellung der in Frage kommenden Tatbestände | 53 | ||
2. Einzelanalyse | 54 | ||
a) Die Aufstachelungstatbestände | 54 | ||
b) Die Aufforderungstatbestände | 55 | ||
c) Die Anwerbungstatbestände | 55 | ||
d) Die Bestimmungstatbestände | 56 | ||
aa) Vorbemerkung | 56 | ||
bb) Das „Bestimmen“ im Sinne der Anstiftung | 56 | ||
α) Darstellung des Meinungsstandes | 56 | ||
β) Bedeutung des Meinungsstreits über die Beschaffenheit der Anstiftungshandlung für die vorliegende Problematik | 59 | ||
γ) Unter Berücksichtigung des allgemeinen Streitstandes: Äußerungsqualität der Anstiftungshandlung? | 61 | ||
δ) Inhaltliche Qualität der Äußerung | 63 | ||
ε) Ergebnis | 65 | ||
cc) Die übrigen Bestimmungstatbestände | 66 | ||
dd) Ergebnis | 67 | ||
e) Die Einwirkungstatbestände und das „Anhalten“ | 67 | ||
f) Sonstige Delikte mit Aufforderungschrakter | 70 | ||
g) Ergebnis | 70 | ||
III. Delikte, deren Informationsinhalt darin besteht, daß eine Drohung übermittelt wird | 70 | ||
1. Delikte, deren Tathandlung in einer Drohung besteht | 71 | ||
2. Delikte, bei denen die Tathandlung darin besteht, bei einem anderen ein bestimmtes Verhalten zu erzwingen, und die Drohung hierfür ein Tatmittel ist | 72 | ||
3. Ergebnis | 74 | ||
IV. Tatbestände, die die Irreführung eines anderen verhindern wollen | 74 | ||
1. Aufzählung und Unterteilung der Delikte | 74 | ||
2. Einzelanalyse der Delikte | 76 | ||
a) Aussagedelikte | 76 | ||
b) Täuschungsdelikte | 76 | ||
aa) Vorbemerkung | 76 | ||
bb) Einzelanalyse der Tatbestände | 77 | ||
α) Die vergangenheits- und gegenwartsorientierten Täuschungstatbestände | 77 | ||
(1) Die Normen § 263 und § 108a | 77 | ||
(a) § 263 (Betrug) | 77 | ||
(aa) Vorbemerkung | 77 | ||
(bb) Überblick zu den Stellungnahmen in Rechtsprechung und Literatur | 78 | ||
(α) Einordnung des Betruges als Äußerungsdelikt | 78 | ||
(β) Einordnung des Betruges als Nichtäußerungsdelikt | 79 | ||
(γ) Äußerungsdeliktscharakter von § 263 – Eigene Ansicht | 81 | ||
(b) § 108a (Wählertäuschung) | 86 | ||
(2) Die sonstigen vergangenheitsbezogenen Täuschungsdelikte | 87 | ||
(a) § 109a Wehrpflichtentziehung durch Täuschung | 87 | ||
(b) § 107b Nr. 1; § 169 Abs. 1 2. Alt.; § 264 Abs. 1 Nr. 1; § 264a Abs. 1, 1. Alt.; § 265b Abs. 1 Nr. 1 b | 87 | ||
(c) § 145 Abs. 1 Nr. 2, § 145d Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 1; § 283 Abs. 1 Nr. 4 | 88 | ||
β) Die zukunftsorientierten Täuschungstatbestände | 88 | ||
c) Die Falschverdächtigung | 93 | ||
aa) Äußerungsdeliktsqualität von § 164 Abs. 2 | 93 | ||
bb) Äußerungsdeliktsqualität von § 164 Abs. 1 – Die verschiedenen Ansichten | 93 | ||
α) Die herrschende Meinung | 94 | ||
β) § 164 Abs. 1 als Äußerungsdelikt | 95 | ||
γ) Analyse der genannten Meinungen und eigene Ansicht | 96 | ||
V. Die Anbietungsdelikte | 98 | ||
VI. Sonstige in Frage kommende Delikte | 100 | ||
VII. Reine Informationsübermittlungsdelikte | 102 | ||
VIII. Ergebnis | 102 | ||
3. Teil: Täterschaft und Teilnahme bei Äußerungsdelikten | 104 | ||
A. Einstieg in die Problematik: Der Beleidigungsbrief-Fall | 104 | ||
I. Der Beleidigungsbrief-Fall | 104 | ||
II. Die objektive Lösung | 104 | ||
III. Das „richtige“ Ergebnis | 105 | ||
B. Vergleichbare Fälle | 105 | ||
I. § 140 Abs. 1 (öffentliches Billigen von Straftaten): Der Fremdartikel-Fall; der Fall Michael „Bommi“ Baumann | 106 | ||
II. § 111 (öffentliches Auffordern zu Straftaten); wiederum: Fremdartikel-Fall | 107 | ||
III. § 130 Abs. 1 (Volksverhetzung): Der Leserbrief-Fall | 107 | ||
C. Die Ausgangslage für die nachfolgenden Erwägungen: Einheitliches Geschehen oder mehrere Tatkomplexe? | 107 | ||
I. Alleinige Möglichkeit einer Analyse des Gesamtgeschehens | 108 | ||
II. Äußerungen, die sowohl dem inhaltlich angesprochenen Adressaten als auch einem Dritten durch Individualkommunikation übermittelt werden können | 110 | ||
1. Aufzählung der relevanten Delikte | 110 | ||
2. Der Tatbeteiligte als untauglicher Rezipient bei der rezipientenunabhängigen, individualkommunikativen Äußerung (Beleidigung, Ankündigung, Werbung) | 111 | ||
a) Der Beteiligte als nicht tauglicher Rezipient bei Äußerungsdelikten, deren Inhalt jedem vollendungstauglich übermittelt werden kann (grundsätzliche Lage) | 112 | ||
b) Die Lage im Beleidigungsbrief-Fall | 113 | ||
3. Zwischenergebnis | 116 | ||
III. Bedeutung für die strafrechtliche Analyse des weiteren Geschehens | 116 | ||
IV. Zusammenfassung: Ausgangslage für die nachfolgenden Erörterungen | 121 | ||
D. Analyse der genannten Fälle mit den zur Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme gängigen Theorien | 122 | ||
I. Die Strafbarkeit des B nach den genannten Theorien | 123 | ||
1. Strafbarkeit des B nach der subjektiven Teilnahmelehre | 123 | ||
2. Die Strafbarkeit des B nach der Tatherrschaftslehre | 123 | ||
a) Vorbereitungshandlung und Ausführungshandlung bei Äußerungsdelikten | 123 | ||
b) B als Tatherr | 125 | ||
II. Die Strafbarkeit des A nach den genannten Theorien | 125 | ||
III. Zum weiteren Vorgehen | 127 | ||
E. Entwicklung einer eigenen Konzeption zur Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme bei Äußerungsdelikten | 127 | ||
I. Darstellung der bisherigen Konzeptionen | 128 | ||
1. Die Lösung Flegenheimers | 128 | ||
2. Die Ansicht Wuttigs | 128 | ||
3. Die Ansicht Kerns | 128 | ||
4. Die Ansicht Roxins | 129 | ||
5. Die Ansicht Rosenfelds | 130 | ||
6. Das Meinungsspektrum zu der presserechtlichen Problematik des § 20 Abs. 1 Reichspressgesetz | 131 | ||
II. Kritische Betrachtung der Lösungskonzeptionen | 133 | ||
III. Darstellung der eigenen Konzeption | 142 | ||
1. Grundlagen | 142 | ||
a) Die Trennung zwischen Äußerungsdelikten und Nichtäußerungsdelikten | 142 | ||
b) Die Trennung zwischen höchstpersönlichen Äußerungsdelikten und schlichten Äußerungsdelikten | 143 | ||
2. Bedeutung der Kategorisierung für die Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme | 143 | ||
a) Täterschaft und Teilnahme bei den höchstpersönlichen Äußerungsdelikten | 143 | ||
b) Täterschaft und Teilnahme bei den schlichten Äußerungsdelikten | 144 | ||
c) Täterschaft und Teilnahme bei den Nichtäußerungsdelikten | 144 | ||
3. Begründung der eigenen Konzeption | 144 | ||
a) Begründung der vorgenommenen Aufteilung in die Deliktsgruppen | 144 | ||
aa) Die höchstpersönlichen Äußerungsdelikte | 145 | ||
bb) Die schlichten Äußerungsdelikte | 147 | ||
α) Höchstpersönliche Äußerung denkbar, aber nicht erforderlich | 148 | ||
β) Höchstpersönliche Äußerung nicht möglich | 151 | ||
cc) Zwischenergebnis | 151 | ||
b) Begründung der Bedeutung der Kategorisierung für die Teilnahmeproblematik | 152 | ||
IV. Zusammenfassung | 156 | ||
V. Äußerungsdelikte und mittelbare Täterschaft | 157 | ||
1. Höchstpersönliche Äußerungsdelikte und mittelbare Täterschaft | 157 | ||
a) Die Ansicht Herzbergs | 157 | ||
b) „Eigenhändigkeit“ der höchstpersönlichen Äußerungen als Folge der Unmöglichkeit mittelbarer Täterschaft? | 158 | ||
aa) Genauere Analyse und Kritik der Herzbergschen These | 158 | ||
bb) Auch keine Eigenhändigkeit in den klassischen Eigenhändigkeits-Konstellationen | 161 | ||
cc) Zusammenfassung | 163 | ||
2. Mittelbare Täterschaft bei schlichten Äußerungsdelikten | 164 | ||
VI. Illustration der eigenen Ansicht anhand von Beispielen | 165 | ||
VII. Sonderfall § 164 | 169 | ||
4. Teil: Äußerungsdelikte und Unterlassensstrafbarkeit | 173 | ||
A. Äußerungen und echte Unterlassensstrafbarkeit | 173 | ||
B. Äußerungen und unechte Unterlassensstrafbarkeit | 175 | ||
I. Die Äußerungsdelikte als Erfolgsdelikte im Sinne des § 13 Abs. 1 | 175 | ||
1. Vorbemerkung | 175 | ||
2. Reine Äußerungsdelikte als Erfolgsdelikte i.S.d. § 13 Abs. 1 | 176 | ||
a) Der Erfolgsbegriff i.S.d. § 13 Abs. 1 | 176 | ||
b) Reine Äußerungsdelikte als Erfolgsdelikte i.e.S. | 177 | ||
aa) Die Beleidigung als Erfolgsdelikt i.e.S. | 177 | ||
bb) Bedenken aus § 153? | 179 | ||
cc) Das Verstehen der Äußerung als Unrechtsvoraussetzung | 180 | ||
dd) Erfolg i.S.d. reinen Äußerungsdelikte auch (oder allein) der „geistige Erfolg“, der sich an das Verstehen anknüpft? | 184 | ||
3. Zusammenfassung | 186 | ||
II. Ein Blick in die Literatur zu dem Problemkreis Äußerungsdelikte und unechte Unterlassensstrafbarkeit | 187 | ||
1. Kurze Darstellung des Meinungsstandes | 188 | ||
2. Die Abgrenzung zwischen Tun oder Unterlassen als Wurzel des Problems | 189 | ||
III. Abgrenzung zwischen Tun und Unterlassen bei Äußerungsdelikten | 191 | ||
1. Einleitung | 191 | ||
2. Allgemeine Abgrenzungstheorien zur Unterscheidung zwischen Tun und Unterlassen | 192 | ||
a) Vorbemerkung | 192 | ||
b) Die vorliegende Frage als echtes Abgrenzungsproblem | 193 | ||
3. Vorschläge zur Lösung der (allgemeinen) echten Abgrenzungsfrage | 195 | ||
a) Ontologische Abgrenzungstheorien | 195 | ||
aa) Naturalistische Abgrenzung | 195 | ||
bb) Energiekriterium | 196 | ||
cc) Abgrenzung nach dem Kausalitätskriterium | 196 | ||
dd) Kausalität und Energie | 197 | ||
b) Normative Abgrenzungstheorien | 197 | ||
aa) Soziale Sinnbedeutung des Verhaltens | 198 | ||
bb) Abgrenzung nach dem Wertungsunterschied | 198 | ||
cc) Unterscheidung nach dem Achtungsanspruch des Rechtsguts | 198 | ||
4. Das Kausalitätskriterium als vorzugswürdiges allgemeines Abgrenzungskriterium | 199 | ||
5. Anwendbarkeit des Kausalitätskriteriums auf die Äußerungsdelikte? | 201 | ||
a) Abgrenzungstheorien zur Unterscheidung zwischen Tun und Unterlassen bei Äußerungsdelikten | 201 | ||
b) Abstellen auf einen Erklärungswert i.w.S. als zutreffendes Abgrenzungskriterium bei Äußerungsdelikten? | 205 | ||
aa) Konkretisierung der Fragestellung auf Fälle nicht-manifestierter Äußerungen | 205 | ||
bb) Abstellen auf einen Erklärungswert i.w.S. als zutreffendes Abgrenzungskriterium bei reinen Äußerungsdelikten | 206 | ||
cc) Zwischenergebnis | 207 | ||
dd) Abgrenzung nach dem Erklärungswert bei „Äußerungsdelikten mit materiellem Erfolg“ | 208 | ||
c) Ergebnis | 209 | ||
6. Aktives Tun i.S.d. Äußerungsdelikte: Ausfüllung des Merkmals „Erklärungswert“ | 210 | ||
a) Erklärungswert bei „ausdrücklicher Äußerung“ | 210 | ||
b) Erklärungswert bei „schlüssiger Äußerung“ | 211 | ||
c) Erklärungswert allein aus Aufklärungs-/Äußerungspflichten in Zwei-Personen-Konstellationen? | 211 | ||
aa) Die Berücksichtigung von Aufklärungspflichten | 211 | ||
α) Berücksichtigung von Äußerungspflichten bei § 263 | 211 | ||
β) Der „persönliche Kontakt“ als Unterscheidungskriterium zwischen Tun und Unterlassen beim Betrug, sofern allein Aufklärungspflichten den Erklärungsinhalt bestimmen | 216 | ||
bb) Berücksichtigung vorsatzlosen, aber gefährdenden Vorverhaltens bei anderen Äußerungsdelikten | 218 | ||
cc) Sonstige Aufklärungs-/Äußerungspflichten | 219 | ||
7. Übrigbleibende Fälle der Unterlassensstrafbarkeit bei Äußerungsdelikten und deren Lösung | 220 | ||
a) Unterlassensstrafbarkeit bei reinen Äußerungsdelikten | 220 | ||
aa) Die Lage in Zwei-Personen-Konstellationen mit nicht-manifestierter Äußerung | 220 | ||
bb) Einzig denkbare Fälle einer Unterlassenstrafbarkeit bei reinen Äußerungsdelikten | 221 | ||
α) Manifestierte tätereigene Äußerung geht dem Rezipienten zu | 222 | ||
β) Nichtverhinderung des Zugangs einer deliktsspezifischen Drittäußerung | 223 | ||
(1) Zugang einer Drittäußerung und Beschützergarant | 223 | ||
(2) Zugang einer Drittäußerung und Überwachergarant | 223 | ||
b) Unterlassensstrafbarkeit bei Äußerungsdelikten mit materiellem Erfolg | 225 | ||
aa) Modalitätenäquivalenz bei manifestierter tätereigener Äußerung | 226 | ||
bb) Modalitätenäquivalenz bei Fremdäußerung | 226 | ||
α) Höchstpersönliche Äußerungsdelikte mit materiellem Erfolg und Fremdäußerung | 226 | ||
β) Schlichte Äußerungsdelikte mit materiellem Erfolg und Fremdäußerung | 227 | ||
cc) Modalitätenäquivalenz bei Nichtäußerung | 228 | ||
α) Modalitätenäquivalenz bei höchstpersönlichen Äußerungsdelikten mit materiellem Erfolg in Fällen der Nichtäußerung | 229 | ||
β) Modalitätenäquivalenz bei schlichten Äußerungsdelikten mit materiellem Erfolg in Fällen der Nichtäußerung | 229 | ||
8. Ausgeschlossene Fälle einer Unterlassensstrafbarkeit bei reinen Äußerungsdelikten | 231 | ||
5. Teil: Zusammenfassung der Ergebnisse | 233 | ||
Literaturverzeichnis | 237 | ||
Sachwortverzeichnis | 247 |