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Die Äußerung im Strafgesetzbuch

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Fuhr, T. (2001). Die Äußerung im Strafgesetzbuch. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50212-7
Fuhr, Thomas. Die Äußerung im Strafgesetzbuch. Duncker & Humblot, 2001. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50212-7
Fuhr, T (2001): Die Äußerung im Strafgesetzbuch, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-50212-7

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Die Äußerung im Strafgesetzbuch

Fuhr, Thomas

Schriften zum Strafrecht, Vol. 124

(2001)

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Abstract

Gegenstand der Arbeit sind die Äußerungsdelikte, die seit Eduard Kerns Monographie, Die Äußerungsdelikte (1919), nicht mehr in einem umfassenden Zusammenhang untersucht worden sind. Die Strafrechtswissenschaft begnügte sich seither im wesentlichen damit, bestimmte Delikte unter Verweis auf Kern als Äußerungsdelikte zu qualifizieren und für solche Delikte Besonderheiten in den Bereichen Täterschaft und Teilnahme und Unterlassensstrafbarkeit zu konstatieren.

Der Autor stellt die Gruppe der Äußerungsdelikte zunächst auf ein abstraktes dogmatisches Fundament: Ausgehend von einem linguistisch determinierten Äußerungsbegriff werden alle in Frage kommenden Delikte des Strafgesetzbuches auf ihre Äußerungsdeliktsqualität untersucht. Im Teilnahmebereich unterscheidet Thomas Fuhr zwischen persönlichen und schlichten Äußerungsdelikten, die verschiedenen dogmatischen Regeln folgen.

Im Unterlassungsbereich werden alle Äußerungsdelikte als grundsätzlich durch unechtes Unterlassen begehbar qualifiziert und eine Methode zur Abgrenzung zwischen Tun und Unterlassen bei Äußerungsdelikten gefunden. Die hiernach im Vergleich zur bisher überwiegenden Ansicht relativ wenigen übrigbleibenden Fälle einer möglichen Unterlassensstrafbarkeit stellt der Autor systematisch dar und führt sie einer Lösung zu.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Einleitung 17
1. Teil: Die „Äußerung“ als außerrechtliches Phänomen 18
A. Notwendigkeit der Bestimmung des Begriffs „Äußerung“ 18
I. Der Begriff „Äußerung“ als vom Gesetzgeber verwendeter Begriff (§ 193 S. 1 StGB) 18
II. „Äußerung“ als Deliktsgruppenbegriff 19
1. Zum Begriff „Deliktsgruppe“ 19
2. Kleine Phänomenologie der Deliktsgruppen 19
a) Unterscheidung nach dem „Standort“ der Gemeinsamkeit 19
b) Unterscheidung nach dem Subjekt der Deliktsgruppenbildung 19
3. Zweck der Deliktsgruppenbildung 21
4. Grenzen der jurisprudentiellen Deliktsgruppenbildung 22
a) Beschränkung aus der Zwecksetzung des Strafrechts 22
b) Beschränkungen aus dem Rechtsstaatsprinzip 23
III. Zusammenfassung von A 24
B. Außerrechtliche Beschreibung des Begriffs „Äußerung“ 24
I. Die Äußerung als Teil der allgemeinen Kommunikationsmodelle – Die Informationsübermittlung als Ausgangspunkt 25
II. Die Erkennbarkeit des Kommunikationssubjektes 26
III. Die Äußerung im Tatsächlichen 27
2. Teil: Die Äußerungsdelikte im Strafgesetzbuch 29
A. Die Äußerung im juristischen Zusammenhang 29
I. Äußerungsdelikte als Delikte, die notwendigerweise durch Äußerung begangen werden 29
II. Die Tatsachenmanipulation 30
1. Die Herbeiführung der gleichen Wirkung wie bei Äußerungen durch Sacharrangements 30
2. Die Tatsachenmanipulation als Informationsübermittlung 31
3. Tatsachenmanipulation nur bei Tatsachenübermittlung 32
4. Zusammenfassung 33
B. Zur Analyse der in Betracht kommenden Tatbestände 33
I. Vorgehensweise 33
1. Informationsübermittlung 34
2. ... durch ein erkennbares Kommunikationssubjekt 34
II. Deliktsgruppenbildung 34
C. Einzelanalyse nach Deliktsgruppen geordnet 36
I. Die Beleidigungsdelikte im weiteren Sinne 36
1. Die Tathandlungen der §§ 185–187 36
a) Das „Beleidigen“ § 185 36
b) Beleidigungsdelikte, die ein „Behaupten“ verlangen 37
aa) Informationsübermittlung 37
bb) Erkennbares Kommunikationssubjekt 38
c) Beleidigungsdelikte, die ein „Verbreiten“ verlangen 38
aa) Stellungnahmen in Rechtsprechung und Literatur 38
bb) Diskussion der verschiedenen Ansichten und eigene Ansicht 41
d) Exkurs: Die Definition der h.M. und ihre Anwendung in Problemfällen 44
aa) Erster Problemfall: Die echte Tatsachenmanipulation 45
bb) Zweiter Problemfall: Die fingierte Opferäußerung – die „unechte“ Tatsachenmanipulation? 45
α) Die Annonce 46
(1) Als Äußerung gegenüber den Lesern 46
(2) Die Annonce als Äußerung gegenüber der/dem Betroffenen 50
β) Die Aufgabe der Annonce 50
γ) Die Anrufe der „Freier“ 51
δ) Ergebnis 51
2. Die Tathandlungen der sonstigen Beleidigungsdelikte 52
3. Ergebnis 53
II. Die Aufforderungsdelikte 53
1. Zusammenstellung der in Frage kommenden Tatbestände 53
2. Einzelanalyse 54
a) Die Aufstachelungstatbestände 54
b) Die Aufforderungstatbestände 55
c) Die Anwerbungstatbestände 55
d) Die Bestimmungstatbestände 56
aa) Vorbemerkung 56
bb) Das „Bestimmen“ im Sinne der Anstiftung 56
α) Darstellung des Meinungsstandes 56
β) Bedeutung des Meinungsstreits über die Beschaffenheit der Anstiftungshandlung für die vorliegende Problematik 59
γ) Unter Berücksichtigung des allgemeinen Streitstandes: Äußerungsqualität der Anstiftungshandlung? 61
δ) Inhaltliche Qualität der Äußerung 63
ε) Ergebnis 65
cc) Die übrigen Bestimmungstatbestände 66
dd) Ergebnis 67
e) Die Einwirkungstatbestände und das „Anhalten“ 67
f) Sonstige Delikte mit Aufforderungschrakter 70
g) Ergebnis 70
III. Delikte, deren Informationsinhalt darin besteht, daß eine Drohung übermittelt wird 70
1. Delikte, deren Tathandlung in einer Drohung besteht 71
2. Delikte, bei denen die Tathandlung darin besteht, bei einem anderen ein bestimmtes Verhalten zu erzwingen, und die Drohung hierfür ein Tatmittel ist 72
3. Ergebnis 74
IV. Tatbestände, die die Irreführung eines anderen verhindern wollen 74
1. Aufzählung und Unterteilung der Delikte 74
2. Einzelanalyse der Delikte 76
a) Aussagedelikte 76
b) Täuschungsdelikte 76
aa) Vorbemerkung 76
bb) Einzelanalyse der Tatbestände 77
α) Die vergangenheits- und gegenwartsorientierten Täuschungstatbestände 77
(1) Die Normen § 263 und § 108a 77
(a) § 263 (Betrug) 77
(aa) Vorbemerkung 77
(bb) Überblick zu den Stellungnahmen in Rechtsprechung und Literatur 78
(α) Einordnung des Betruges als Äußerungsdelikt 78
(β) Einordnung des Betruges als Nichtäußerungsdelikt 79
(γ) Äußerungsdeliktscharakter von § 263 – Eigene Ansicht 81
(b) § 108a (Wählertäuschung) 86
(2) Die sonstigen vergangenheitsbezogenen Täuschungsdelikte 87
(a) § 109a Wehrpflichtentziehung durch Täuschung 87
(b) § 107b Nr. 1; § 169 Abs. 1 2. Alt.; § 264 Abs. 1 Nr. 1; § 264a Abs. 1, 1. Alt.; § 265b Abs. 1 Nr. 1 b 87
(c) § 145 Abs. 1 Nr. 2, § 145d Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 1; § 283 Abs. 1 Nr. 4 88
β) Die zukunftsorientierten Täuschungstatbestände 88
c) Die Falschverdächtigung 93
aa) Äußerungsdeliktsqualität von § 164 Abs. 2 93
bb) Äußerungsdeliktsqualität von § 164 Abs. 1 – Die verschiedenen Ansichten 93
α) Die herrschende Meinung 94
β) § 164 Abs. 1 als Äußerungsdelikt 95
γ) Analyse der genannten Meinungen und eigene Ansicht 96
V. Die Anbietungsdelikte 98
VI. Sonstige in Frage kommende Delikte 100
VII. Reine Informationsübermittlungsdelikte 102
VIII. Ergebnis 102
3. Teil: Täterschaft und Teilnahme bei Äußerungsdelikten 104
A. Einstieg in die Problematik: Der Beleidigungsbrief-Fall 104
I. Der Beleidigungsbrief-Fall 104
II. Die objektive Lösung 104
III. Das „richtige“ Ergebnis 105
B. Vergleichbare Fälle 105
I. § 140 Abs. 1 (öffentliches Billigen von Straftaten): Der Fremdartikel-Fall; der Fall Michael „Bommi“ Baumann 106
II. § 111 (öffentliches Auffordern zu Straftaten); wiederum: Fremdartikel-Fall 107
III. § 130 Abs. 1 (Volksverhetzung): Der Leserbrief-Fall 107
C. Die Ausgangslage für die nachfolgenden Erwägungen: Einheitliches Geschehen oder mehrere Tatkomplexe? 107
I. Alleinige Möglichkeit einer Analyse des Gesamtgeschehens 108
II. Äußerungen, die sowohl dem inhaltlich angesprochenen Adressaten als auch einem Dritten durch Individualkommunikation übermittelt werden können 110
1. Aufzählung der relevanten Delikte 110
2. Der Tatbeteiligte als untauglicher Rezipient bei der rezipientenunabhängigen, individualkommunikativen Äußerung (Beleidigung, Ankündigung, Werbung) 111
a) Der Beteiligte als nicht tauglicher Rezipient bei Äußerungsdelikten, deren Inhalt jedem vollendungstauglich übermittelt werden kann (grundsätzliche Lage) 112
b) Die Lage im Beleidigungsbrief-Fall 113
3. Zwischenergebnis 116
III. Bedeutung für die strafrechtliche Analyse des weiteren Geschehens 116
IV. Zusammenfassung: Ausgangslage für die nachfolgenden Erörterungen 121
D. Analyse der genannten Fälle mit den zur Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme gängigen Theorien 122
I. Die Strafbarkeit des B nach den genannten Theorien 123
1. Strafbarkeit des B nach der subjektiven Teilnahmelehre 123
2. Die Strafbarkeit des B nach der Tatherrschaftslehre 123
a) Vorbereitungshandlung und Ausführungshandlung bei Äußerungsdelikten 123
b) B als Tatherr 125
II. Die Strafbarkeit des A nach den genannten Theorien 125
III. Zum weiteren Vorgehen 127
E. Entwicklung einer eigenen Konzeption zur Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme bei Äußerungsdelikten 127
I. Darstellung der bisherigen Konzeptionen 128
1. Die Lösung Flegenheimers 128
2. Die Ansicht Wuttigs 128
3. Die Ansicht Kerns 128
4. Die Ansicht Roxins 129
5. Die Ansicht Rosenfelds 130
6. Das Meinungsspektrum zu der presserechtlichen Problematik des § 20 Abs. 1 Reichspressgesetz 131
II. Kritische Betrachtung der Lösungskonzeptionen 133
III. Darstellung der eigenen Konzeption 142
1. Grundlagen 142
a) Die Trennung zwischen Äußerungsdelikten und Nichtäußerungsdelikten 142
b) Die Trennung zwischen höchstpersönlichen Äußerungsdelikten und schlichten Äußerungsdelikten 143
2. Bedeutung der Kategorisierung für die Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme 143
a) Täterschaft und Teilnahme bei den höchstpersönlichen Äußerungsdelikten 143
b) Täterschaft und Teilnahme bei den schlichten Äußerungsdelikten 144
c) Täterschaft und Teilnahme bei den Nichtäußerungsdelikten 144
3. Begründung der eigenen Konzeption 144
a) Begründung der vorgenommenen Aufteilung in die Deliktsgruppen 144
aa) Die höchstpersönlichen Äußerungsdelikte 145
bb) Die schlichten Äußerungsdelikte 147
α) Höchstpersönliche Äußerung denkbar, aber nicht erforderlich 148
β) Höchstpersönliche Äußerung nicht möglich 151
cc) Zwischenergebnis 151
b) Begründung der Bedeutung der Kategorisierung für die Teilnahmeproblematik 152
IV. Zusammenfassung 156
V. Äußerungsdelikte und mittelbare Täterschaft 157
1. Höchstpersönliche Äußerungsdelikte und mittelbare Täterschaft 157
a) Die Ansicht Herzbergs 157
b) „Eigenhändigkeit“ der höchstpersönlichen Äußerungen als Folge der Unmöglichkeit mittelbarer Täterschaft? 158
aa) Genauere Analyse und Kritik der Herzbergschen These 158
bb) Auch keine Eigenhändigkeit in den klassischen Eigenhändigkeits-Konstellationen 161
cc) Zusammenfassung 163
2. Mittelbare Täterschaft bei schlichten Äußerungsdelikten 164
VI. Illustration der eigenen Ansicht anhand von Beispielen 165
VII. Sonderfall § 164 169
4. Teil: Äußerungsdelikte und Unterlassensstrafbarkeit 173
A. Äußerungen und echte Unterlassensstrafbarkeit 173
B. Äußerungen und unechte Unterlassensstrafbarkeit 175
I. Die Äußerungsdelikte als Erfolgsdelikte im Sinne des § 13 Abs. 1 175
1. Vorbemerkung 175
2. Reine Äußerungsdelikte als Erfolgsdelikte i.S.d. § 13 Abs. 1 176
a) Der Erfolgsbegriff i.S.d. § 13 Abs. 1 176
b) Reine Äußerungsdelikte als Erfolgsdelikte i.e.S. 177
aa) Die Beleidigung als Erfolgsdelikt i.e.S. 177
bb) Bedenken aus § 153? 179
cc) Das Verstehen der Äußerung als Unrechtsvoraussetzung 180
dd) Erfolg i.S.d. reinen Äußerungsdelikte auch (oder allein) der „geistige Erfolg“, der sich an das Verstehen anknüpft? 184
3. Zusammenfassung 186
II. Ein Blick in die Literatur zu dem Problemkreis Äußerungsdelikte und unechte Unterlassensstrafbarkeit 187
1. Kurze Darstellung des Meinungsstandes 188
2. Die Abgrenzung zwischen Tun oder Unterlassen als Wurzel des Problems 189
III. Abgrenzung zwischen Tun und Unterlassen bei Äußerungsdelikten 191
1. Einleitung 191
2. Allgemeine Abgrenzungstheorien zur Unterscheidung zwischen Tun und Unterlassen 192
a) Vorbemerkung 192
b) Die vorliegende Frage als echtes Abgrenzungsproblem 193
3. Vorschläge zur Lösung der (allgemeinen) echten Abgrenzungsfrage 195
a) Ontologische Abgrenzungstheorien 195
aa) Naturalistische Abgrenzung 195
bb) Energiekriterium 196
cc) Abgrenzung nach dem Kausalitätskriterium 196
dd) Kausalität und Energie 197
b) Normative Abgrenzungstheorien 197
aa) Soziale Sinnbedeutung des Verhaltens 198
bb) Abgrenzung nach dem Wertungsunterschied 198
cc) Unterscheidung nach dem Achtungsanspruch des Rechtsguts 198
4. Das Kausalitätskriterium als vorzugswürdiges allgemeines Abgrenzungskriterium 199
5. Anwendbarkeit des Kausalitätskriteriums auf die Äußerungsdelikte? 201
a) Abgrenzungstheorien zur Unterscheidung zwischen Tun und Unterlassen bei Äußerungsdelikten 201
b) Abstellen auf einen Erklärungswert i.w.S. als zutreffendes Abgrenzungskriterium bei Äußerungsdelikten? 205
aa) Konkretisierung der Fragestellung auf Fälle nicht-manifestierter Äußerungen 205
bb) Abstellen auf einen Erklärungswert i.w.S. als zutreffendes Abgrenzungskriterium bei reinen Äußerungsdelikten 206
cc) Zwischenergebnis 207
dd) Abgrenzung nach dem Erklärungswert bei „Äußerungsdelikten mit materiellem Erfolg“ 208
c) Ergebnis 209
6. Aktives Tun i.S.d. Äußerungsdelikte: Ausfüllung des Merkmals „Erklärungswert“ 210
a) Erklärungswert bei „ausdrücklicher Äußerung“ 210
b) Erklärungswert bei „schlüssiger Äußerung“ 211
c) Erklärungswert allein aus Aufklärungs-/Äußerungspflichten in Zwei-Personen-Konstellationen? 211
aa) Die Berücksichtigung von Aufklärungspflichten 211
α) Berücksichtigung von Äußerungspflichten bei § 263 211
β) Der „persönliche Kontakt“ als Unterscheidungskriterium zwischen Tun und Unterlassen beim Betrug, sofern allein Aufklärungspflichten den Erklärungsinhalt bestimmen 216
bb) Berücksichtigung vorsatzlosen, aber gefährdenden Vorverhaltens bei anderen Äußerungsdelikten 218
cc) Sonstige Aufklärungs-/Äußerungspflichten 219
7. Übrigbleibende Fälle der Unterlassensstrafbarkeit bei Äußerungsdelikten und deren Lösung 220
a) Unterlassensstrafbarkeit bei reinen Äußerungsdelikten 220
aa) Die Lage in Zwei-Personen-Konstellationen mit nicht-manifestierter Äußerung 220
bb) Einzig denkbare Fälle einer Unterlassenstrafbarkeit bei reinen Äußerungsdelikten 221
α) Manifestierte tätereigene Äußerung geht dem Rezipienten zu 222
β) Nichtverhinderung des Zugangs einer deliktsspezifischen Drittäußerung 223
(1) Zugang einer Drittäußerung und Beschützergarant 223
(2) Zugang einer Drittäußerung und Überwachergarant 223
b) Unterlassensstrafbarkeit bei Äußerungsdelikten mit materiellem Erfolg 225
aa) Modalitätenäquivalenz bei manifestierter tätereigener Äußerung 226
bb) Modalitätenäquivalenz bei Fremdäußerung 226
α) Höchstpersönliche Äußerungsdelikte mit materiellem Erfolg und Fremdäußerung 226
β) Schlichte Äußerungsdelikte mit materiellem Erfolg und Fremdäußerung 227
cc) Modalitätenäquivalenz bei Nichtäußerung 228
α) Modalitätenäquivalenz bei höchstpersönlichen Äußerungsdelikten mit materiellem Erfolg in Fällen der Nichtäußerung 229
β) Modalitätenäquivalenz bei schlichten Äußerungsdelikten mit materiellem Erfolg in Fällen der Nichtäußerung 229
8. Ausgeschlossene Fälle einer Unterlassensstrafbarkeit bei reinen Äußerungsdelikten 231
5. Teil: Zusammenfassung der Ergebnisse 233
Literaturverzeichnis 237
Sachwortverzeichnis 247