Menu Expand

Cite BOOK

Style

Mattes, H.Mattes, H. (Ed.) (1982). Untersuchungen zur Lehre von den Ordnungswidrigkeiten. 2. Halbbd.: Geltendes Recht und Kritik. Nach dem Tode des Verfassers hrsg. und bearb. von Herta Mattes. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-45079-4
Mattes, HeinzMattes, Herta. Untersuchungen zur Lehre von den Ordnungswidrigkeiten: 2. Halbbd.: Geltendes Recht und Kritik. Nach dem Tode des Verfassers hrsg. und bearb. von Herta Mattes. Duncker & Humblot, 1982. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-45079-4
Mattes, HMattes, H (ed.) (1982): Untersuchungen zur Lehre von den Ordnungswidrigkeiten: 2. Halbbd.: Geltendes Recht und Kritik. Nach dem Tode des Verfassers hrsg. und bearb. von Herta Mattes, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-45079-4

Format

Untersuchungen zur Lehre von den Ordnungswidrigkeiten

2. Halbbd.: Geltendes Recht und Kritik. Nach dem Tode des Verfassers hrsg. und bearb. von Herta Mattes

Mattes, Heinz

Editors: Mattes, Herta

Strafrecht und Kriminologie, Vol. 2/2

(1982)

Additional Information

Book Details

Pricing

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorbemerkung VII
Inhaltsverzeichnis XI
Abkürzungsverzeichnis XVI
Einleitung 1
I. Übersicht über die Literaturmeinungen zur behaupteten Verschiedenartigkeit von kriminellem Unrecht und Ordnungswidrigkeiten 5
1. Bemerkungen zur Terminologie 5
2. Die Lehre von den Ordnungswidrigkeiten und ihre Spielarten im Schrifttum 8
3. Insbesondere die Auffassung Richard Langes 20
4. Die [frühen] Gegner der Lehre von den Ordnungswidrigkeiten 25
5. Die Aussprache in der Großen Strafrechtskommission 33
6. Die Haltung der Gesetze über Ordnungswidrigkeiten von 1952 und 1968 34
7. Überlegungen zur Grundlage der Lehre von den Ordnungswidrigkeiten 43
II. Die Ordnungswidrigkeiten auf der Grundlage des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten von 1952 50
1. Das Übermaß der Ordnungswidrigkeiten 50
2. Die Grenzlinie zwischen kriminellem Unrecht und Ordnungswidrigkeiten 53
3. Mögliche Kriterien der Abgrenzung 75
4. Verschiedene Besonderheiten des Ordnungswidrigkeitenrechts 80
III. Wesensverschiedenheit oder Wertverschiedenheit von strafbaren Handlungen und Verwaltungs- oder Ordnungswidrigkeiten 85
Die Änderung der Unrechtsqualität durch Steigerung der Unrechtsquantität. Insbesondere die Schmidtsche Formel 85
IV. Der Gegensatz von Individuum und sozialem Wesen als Grundlage der Lehre von den Verwaltungs- oder Ordnungswidrigkeiten 93
1. Die Begründung des Rechts aus der sozialen Wesenheit des Menschen 95
a) Der Mensch als soziales Wesen 95
b) Die Sozialität des Menschen als Grund und Richtmaß des Rechts 101
2. Anerkennung der sozialen Wesenheit des Menschen und der Begründung des Rechts aus ihr in Literatur und Rechtsprechung 111
a) Auseinandersetzung mit Werner Maihofer und Ulrich Hommes 111
b) Andere Stellungnahmen in Literatur und Rechtsprechung 122
3. Folgerungen 124
V. Ordnungswidrigkeiten als Verstöße gegen Verwaltungsinteressen 126
1. Gerechtigkeit und gerechtigkeitsfreie Verwaltungszwecke als Merkmale eines Gegensatzes von Rechtsordnung und Verwaltungsordnung 126
a) Das Verhältnis von Gerechtigkeit und Zweckverwirklichung. Das Gemeinwohl 126
b) Die Sozialentscheidung des Grundgesetzes 135
c) Die Unmöglichkeit einer materiellen Unterscheidung von Rechtsordnung und Verwaltungsordnung 139
2. Rechtsgut und Verwaltungsgut 143
a) Das Rechtsgut 143
b) Die Rechtsguteigenschaft der angeblichen Fürsorgeobjekte der Verwaltung 147
3. Der Bürger als Hilfsorgan der Staatsverwaltung 152
VI. Ordnungswidrigkeiten als reine Ordnungsverstöße 154
1. Ordnungswidrigkeiten als nur formell rechtswidrige Handlungen 155
a) Der Begriff des materiellen Unrechts als Beziehungsbegriff. Der materielle Verbrechensbegriff 156
b) Die Tat in ihrer typischen sozialen Erscheinung als Grundlage des Urteils über den materialen Unrechtsgehalt 159
c) Das materiale Unrecht als notwendige Grundlage der förmlichen Verhaltensbefehle (Normen) 163
2. Der Gedanke reiner Ungehorsamsdelikte. Abschließende Stellungnahme zur Schmidtschen Formel 170
3. Aufspaltung der Rechtsordnung in eine vorgegebene sittliche und eine positiv geschaffene, wertneutrale Ordnung. Insbesondere die Lehre Richard Langes 175
a) Die Möglichkeit einer solchen Unterscheidung nach Aufgabe, Geltungsgrund und inhaltlicher Gestaltung der Rechtsordnung sowie nach Aufgabe und Wirksamkeit des Gesetzgebers 176
b) Insbesondere die Sozialgestaltung und das Errichten neuer Ordnungen als Aufgabe des Rechts 183
4. Die Verselbständigung der Ordnungsfunktion des Rechts 189
5. Zwei verschiedene Möglichkeiten gesetzlicher Unrechtserfassung (§§ 2, 2 a WiStG 1954) 194
VII. Ordnungswidrigkeiten als sittlich indifferentes Unrecht 199
1. Allgemeine Überlegungen zum Verhältnis von Recht und Ethik 200
a) Gewinnung des Ausgangspunktes an Hand der Lehre Kants 200
b) Begrenzung der Aufgabe 204
c) Die Bedeutung der materialen Wertethik für den Gegenstand der Untersuchung 206
d) Grundsätzliche Übereinstimmung von Recht und Ethik 211
2. Das Verhältnis der Inhalte rechtlicher und sittlicher Normen 216
a) Die Bestimmung des Sittlichen als möglicher Grundlage der Rechtsordnung 217
b) Die Abweichungen rechtlicher und sittlicher Verhaltensanweisungen voneinander 220
c) Die Selbständigkeit des Rechts gegenüber der Ethik bei der Ausprägung der Einzelnormen 222
d) Ergebnis 226
3. Die sittliche Verpflichtungskraft der Rechtsordnung im ganzen und in ihren Einzelsätzen 230
a) Die sittliche Verpflichtungskraft der Rechtsordnung 230
b) Das Problem der Rechtspflicht 236
c) Folgerungen für die Lehre von den Ordnungswidrigkeiten 238
d) Die angebliche sittliche Indifferenz des Anspruchs auf Rechts- oder Gesetzesgehorsam im Bereich der Ordnungswidrigkeiten 241
e) Zur Herkunft des Gedankens von der sittlichen Indifferenz der Ordnungswidrigkeiten 242
f) Zur Lehre Wimmers 244
VIII. Die naturrechtliche Begründung der Lehre von den Ordnungswidrigkeiten 247
IX. Die Rechtsnatur der Ordnungsbuße (Geldbuße) 251
1. Die Literaturmeinungen über die Rechtsnatur der Geldbuße im Recht der Ordnungswidrigkeiten [dargestellt vorzugsweise nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten von 1952] 252
a) Die Geldbuße als Rechtsfolge verwaltungs- oder bloß ordnungswidrigen Unrechts oder reinen Ungehorsams auf der Grundlage der Lehren Goldschmidts und Erik Wolfs 253
aa) Goldschmidt 254
bb) Erik Wolf 262
cc) Neuere Stimmen 263
dd) Würdigung 269
b) Die Geldbuße als ethisch neutrale Rechtsfolge 274
c) Die Ansichten zur Frage des Strafcharakters der Geldbuße 276
2. Die Strafe 279
3. Die Geldbuße 288
X. Das Verhängen der Geldbuße: Verwaltungsausübung oder Rechtsprechung? 300
A. Die Lehre von den Ordnungswidrigkeiten und die Gesetze über Ordnungswidrigkeiten von 1952 und 1968 300
1. Folgerungen aus der Lehre von den Ordnungswidrigkeiten 300
2. Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vom 25. März 1952 304
a) Allgemeines 304
b) Die Bußgeldverhängung: ein materieller Verwaltungsakt? 306
c) Das Bußgeldverfahren und sein Verhältnis zum Straf- und Verwaltungsgerichtsverfahren 314
d) Besonderheiten nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen vom 27. Juli 1957 328
3. Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai 1968 330
a) Allgemeines 330
b) Kritische Bemerkungen 338
B. Verwaltungsausübung und Rechtsprechung 349
1. Das Verhältnis der Verwaltung zum Recht 353
a) Die Verwaltung als Verfolgung eigener Verwaltungszwecke außerhalb oder im Rahmen des Rechts 353
b) Die Verwaltung als Rechtsanwendung 363
2. Die Unterscheidung von Verwaltungsakt und Richterspruch 377
a) Versuche zur Ableitung von Inhalt und Umfang der rechtsprechenden Gewalt aus dem Grundgesetz, insbesondere durch das Bundesverfassungsgericht 377
b) Verwaltungsakt und Richterspruch 397
c) Die Anwendung der Unterscheidung auf das Ausüben der staatlichen Strafgewalt 412
aa) Die Lehre vom Strafanspruch 412
bb) Die Verselbständigung des Strafausspruchs und sein Erkenntnischarakter 423
cc) Der Strafausspruch als Vergewisserung über die begangene Tat in einem besonderen Verfahren. Die Strafgewalt als Rechtsschutzgewalt 431
dd) Ergänzende Bemerkungen 438
α) Der Rechtsprechungscharakter der Strafverhängung in der geschichtlichen Entwicklung 438
β) Die vereinfachten Verfahren 450
3. Das Verhängen der Geldbuße 456
Schlußbemerkung der Herausgeberin 466
Schrifttum 472