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Europarechtliche Regulierung der telefonischen Markt- und Sozialforschung

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Heldrich, A., Eidenmüller, H. (1995). Europarechtliche Regulierung der telefonischen Markt- und Sozialforschung. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48485-0
Heldrich, Andreas and Eidenmüller, Horst. Europarechtliche Regulierung der telefonischen Markt- und Sozialforschung. Duncker & Humblot, 1995. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48485-0
Heldrich, A and Eidenmüller, H (1995): Europarechtliche Regulierung der telefonischen Markt- und Sozialforschung, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-48485-0

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Europarechtliche Regulierung der telefonischen Markt- und Sozialforschung

Heldrich, Andreas | Eidenmüller, Horst

Beiträge zum Europäischen Wirtschaftsrecht, Vol. 2

(1995)

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Abstract

Gegenstand dieser Untersuchung sind der Stellenwert und der rechtliche Schutz der telefonischen Markt- und Sozialforschung in Europa. Ihr Anlaß ist ein Richtlinienentwurf der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zum Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre in digitalen Telekommunikationsnetzen. Dieser Richtlinienentwurf enthält in seinem Art. 13 eine Bestimmung über »unerbetene Anrufe«. Danach sollen die Mitgliedstaaten gewährleisten, daß Teilnehmer, die dies nicht wünschen, keine unerbetenen Anrufe erhalten, mit denen Werbung oder Verkaufsförderung/-forschung betrieben wird. Nach dem Zweck des Richtlinienentwurfs soll offenbar auch die telefonische Markt- und Sozialforschung von dieser Bestimmung erfaßt werden.

Die Untersuchung wirft Fragen zum europäischen Wirtschaftsrecht auf, die eine über den konkreten Anlaß hinausreichende Bedeutung besitzen. In ihrem Zentrum stehen die Kompetenz der Gemeinschaft zur Rechtsangleichung gemäß Art. 100 a EGV, Inhalt und Justitiabilität des Subsidiaritätsprinzips, der europäische Grundrechtsschutz bei wirtschaftlicher und wissenschaftlicher Betätigung sowie das Verhältnis zwischen europäischem und nationalem Grundrechtsschutz.

Die Untersuchung gelangt zu dem Ergebnis, daß eine Angleichung der mitgliedstaatlichen Vorschriften betreffend den Schutz vor unerbetenen Anrufen nicht erforderlich ist, um den Binnenmarkt für die Telekommunikation zu verwirklichen. Art. 100 a EGV kann mit dieser Begründung nicht als Rechtsgrundlage für eine Beschränkung der telefonischen Markt- und Sozialforschung in Anspruch genommen werden. Das Normsetzungsvorhaben der Kommission greift zudem in die europäischen Grundrechte der Markt- und Sozialforschungsinstitute ein. Berührt werden das Grundrecht auf Berufsausübung, die Wissenschafts- und Forschungsfreiheit, die Informationsfreiheit sowie der allgemeine Gleichheitssatz. Der Eingriff ist grundrechtswidrig, wenn die von der Kommission vorgeschlagene Regelung dazu führt, daß bei telefonischen Befragungen die Repräsentativität der Ergebnisse nicht mehr gewährleistet ist.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
A. Einführung 11
I. Sachverhalt 11
II. Problemstellung 18
B. Regulierung der telefonischen Markt- und Sozialforschung 20
I. Auslegung von Art. 13 20
1. Geschützter Personenkreis 20
a) Auslegungsgrundsätze 20
b) Auslegung 21
2. Einbeziehung der Markt-und Sozialforschung? 23
a) Begriffsbestimmung 23
b) Auslegung 25
3. Schutz vor unerbetenen Anrufen 26
4. Mitteilungspflicht des Angerufenen 27
5. Bedeutung von Art. 13 Abs. 2 für computerunterstützte Telefoninterviewsysteme 29
II. Rechtsgrundlage von Art. 13 31
1. Grundlagen der gemeinschaftsrechtlichen Kompetenzordnung 31
a) Das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung 31
b) Wahl der Rechtsgrundlage 32
2. Die Argumentation der Kommission 32
3. Reichweite der Kompetenz aus Art. 100a EGV 33
4. Läßt sich eine Beschränkung der telefonischen Markt- und Sozialforschung auf Art. 100a EGV stützen? 35
a) Gibt es eine Spezialkompetenz? 35
aa) Schutz der Privatsphäre 35
bb) Binnenmarkt für die Telekommunikation 36
(1) Verwirklichung der Dienstleistungsfreiheit 36
(2) Überwachung von Monopolunternehmen 39
b) Schutz der Privatsphäre und Binnenmarkt für die Telekommunikation 40
aa) Beseitigung von Handelsschranken 41
bb) Herstellung unverfälschter Wettbewerbsbedingungen 42
c) Schutz der Privatsphäre und Binnenmarkt für die Markt- und Sozialforschung 44
5. Gibt es eine andere Kompetenz? 46
a) Binnenmarktunabhängige Regelung des Verbraucherschutzes (Art. 129a Abs. 1 b) EGV) 46
b) Kompetenz zur Vertragslückenschließung (Art. 235 EGV) 47
aa) Bezug zum Gemeinsamen Markt 48
bb) Verwirklichung der Ziele der Gemeinschaft 49
cc) Erforderlichkeit 49
III. Art. 13 im Lichte des Subsidiaritätsprinzips 50
1. Subsidiaritätsprinzip im engeren Sinne 51
a) Inhalt und gerichtliche Überprüfbarkeit 51
b) Art. 13 Abs. 1 des Richtlinienvorschlages im Lichte des Subsidiaritätsprinzips 54
2. Verhältnismäßigkeitsgrundsatz 57
a) Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz als Teil des Subsidiaritätsprinzips im weiteren Sinne 57
b) Art. 13 Abs. 1 des Richtlinienvorschlages im Lichte des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes 59
IV. Art. 13 und Gemeinschaftsgrundrechte 61
1. Grundlagen des gemeinschaftsrechtlichen Grundrechtsschutzes 61
a) Rechtsquellen 61
b) Grundrechtsträger, Adressat und Rang der Grundrechte 65
c) Schranken 66
d) Schranken-Schranken 67
aa) Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz 68
bb) Wesensgehaltsgarantie 70
2. Freiheitsgrundrechte und telefonische Markt- und Sozialforschung 71
a) Gewährleistungstatbestände 71
aa) Eigentum 71
bb) Berufsausübung 73
cc) Wissenschafts- und Forschungsfreiheit 75
(1) Gewährleistung als Gemeinschaftsgrundrecht 76
(2) Präzisierung des Schutzbereiches 78
(3) Markt- und Sozialforschung als Wissenschaft/Forschung? 80
dd) Informationsfreiheit 82
(1) Gewährleistung als Gemeinschaftsgrundrecht 83
(2) Präzisierung des Schutzbereiches 83
b) Rechtfertigung des Eingriffs 85
aa) Schutz der Privatsphäre 85
(1) Legitimität des Ziels 87
(2) Geeignetheit 88
(3) Erforderlichkeit 88
(4) Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne 89
bb) Binnenmarkt für die Telekommunikation 95
3. Allgemeiner Gleichheitsgrundsatz und telefonische Markt- und Sozialforschung 96
a) Allgemeiner Gleichheitsgrundsatz als Gemeinschaftsgrundrecht 96
b) Sachwidrige Einbeziehung der telefonischen Markt- und Sozialforschung? 97
V. Art. 13 und deutsche Grundrechte 99
1. Grundrechtsschutz gegen EG-Rechtsakte mit unmittelbarer Wirkung 99
2. Grundrechtsschutz gegen Ausführungsrecht zu EG-Richtlinien 102
3. Konsequenzen für den vorliegenden Fall 104
C. Ergebnisse 106
I. Auslegung von Art. 13 106
II. Rechtsgrundlage von Art. 13 106
III. Art. 13 und Subsidiaritätsprinzip 107
IV. Art. 13 und Gemeinschaftsgrundrechte 108
V. Art. 13 und deutsche Grundrechte 109
Literaturverzeichnis 111
Sachverzeichnis 116