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Weiblen, D. (2001). Gemeindliche Bauleitplanung und naturschutzrechtlicher Flächen- und Objektschutz. Zur Bewältigung der aus einem räumlichen Aufeinandertreffen von Bauleitplänen und naturschutzrechtlichen Schutzgebietsverordnungen sowie dem gesetzlichen Biotopschutz resultierenden Nutzungskonflikte. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49301-2
Weiblen, Dieter. Gemeindliche Bauleitplanung und naturschutzrechtlicher Flächen- und Objektschutz: Zur Bewältigung der aus einem räumlichen Aufeinandertreffen von Bauleitplänen und naturschutzrechtlichen Schutzgebietsverordnungen sowie dem gesetzlichen Biotopschutz resultierenden Nutzungskonflikte. Duncker & Humblot, 2001. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49301-2
Weiblen, D (2001): Gemeindliche Bauleitplanung und naturschutzrechtlicher Flächen- und Objektschutz: Zur Bewältigung der aus einem räumlichen Aufeinandertreffen von Bauleitplänen und naturschutzrechtlichen Schutzgebietsverordnungen sowie dem gesetzlichen Biotopschutz resultierenden Nutzungskonflikte, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-49301-2

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Gemeindliche Bauleitplanung und naturschutzrechtlicher Flächen- und Objektschutz

Zur Bewältigung der aus einem räumlichen Aufeinandertreffen von Bauleitplänen und naturschutzrechtlichen Schutzgebietsverordnungen sowie dem gesetzlichen Biotopschutz resultierenden Nutzungskonflikte

Weiblen, Dieter

Tübinger Schriften zum Staats- und Verwaltungsrecht, Vol. 61

(2001)

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Abstract

Nutzungskonflikte zwischen der Bauleitplanung der Gemeinden und den von Naturschutzbehörden erlassenen Schutzgebietsverordnungen sowie dem gesetzlichen Biotopschutz erlangen in der Praxis eine immer größere Bedeutung. Der Autor zeigt Möglichkeiten und Grenzen sowohl einvernehmlicher Lösungen als auch gegenläufiger Planungen auf und belegt die weitgehende Unanwendbarkeit allgemein anerkannter Vorrang- und Kollisionsregelungen. Demzufolge entscheidet über den Vorrang der Planung eine Abwägung der berührten Belange auf der Grundlage des kompetenzrechtlichen Grundsatzes der Rücksichtnahme, wobei den Naturschutzbehörden eine Entscheidungsprärogative zur Seite tritt. Anschließend wendet sich Dieter Weiblen den rechtlichen Grenzen zu, die sich im Falle der Überplanung gesetzlich geschützter Biotope zum Zwecke der Bebauung ergeben. Er gelangt zu dem Ergebnis, eine solche Planung werde nicht stets, aber regelmäßig dem Grundsatz der Durchführbarkeit widersprechen und sich auf diesem Wege als rechtswidrig erweisen.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Erster Teil: Einführende Bemerkungen 21
A. Einleitung 21
B. Problemstellung und Zielsetzung 25
C. Zum Gang der Untersuchung 30
Zweiter Teil: Grundstrukturen einer Abstimmung zwischen gemeindlicher Bauleitplanung und Maßnahmen des naturschutzrechtlichen Flächen- und Objektschutzes mit dem Ziel der Vermeidung von Nutzungskonflikten 32
A. Grundlagen der Abstimmung raumbedeutsamer (flächenbeanspruchender) Maßnahmen 32
I. Das Abstimmungsgebot des § 14 ROG 32
II. Verfahrensrechtlicher Inhalt des Abstimmungsgebots 36
1. Unterrichtung der abstimmungsberechtigten Planungs- und Maßnahmeträger durch den jeweiligen Vorhabensträger 37
2. Abgabe einer Stellungnahme durch den abstimmungsberechtigten Planungsund Maßnahmeträger 38
3. Erörterung der vorgebrachten Belange und Versuch einer einvernehmlichen Lösung 38
4. Abschluß des Abstimmungsverfahrens 40
III. Materiellrechtlicher Inhalt des Abstimmungsgebots 41
1. Umfassende Abwägung und größtmögliche Rücksichtnahme auf konkurrierende Planungen und Maßnahmen 41
2. Möglichst weitgehende inhaltliche Verträglichkeit der Planungen und Maßnahmen aller Beteiligten als Ziel der Abstimmung 43
IV. Zwischenbetrachtung 44
B. Abstimmung der Bauleitplanung mit naturschutzrechtlichen Flächen- und Objektschutzmaßnahmen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach § 4 BauGB 45
I. Sinn und Zweck der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange am Verfahren der Bauleitplanung 45
II. Naturschutzbehörden als am Bauleitplanungsverfahren zu beteiligende Träger öffentlicher Belange 46
III. Inhaltliche Aspekte der Beteiligung 48
1. Möglichst frühzeitige und umfassende Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange 48
a) Zeitpunkt der Unterrichtung 48
b) Art der Unterrichtung 50
2. Anhörung der Träger öffentlicher Belange 51
3. Kooperative Strukturen des Beteiligungsverfahrens als Instrumente der Abstimmung der Bauleitplanung mit Maßnahmen anderer öffentlicher Planungsträger 52
IV. Die Abstimmungsfunktion des Beteiligungsverfahrens in ihrer praktischen Umsetzung 54
C. Die Beteiligung der Gemeinde an Schutzgebietsausweisungsverfahren der Naturschutzbehörden 58
I. Unterrichtung und Anhörung der Gemeinde 58
II. Kooperatives Zusammenwirken zwischen Naturschutzbehörde und Gemeinde mit dem Ziel der Abstimmung ihrer Planungen und Maßnahmen 60
Dritter Teil: Bewältigung der aus einem räumlichen Aufeinandertreffen von Bauleitplänen und naturschutzrechtlichen Schutzgebietsverordnungen resultierenden Nutzungskonflikte 63
A. Einführung in die Problematik 63
B. Planerische (einvernehmliche) Konfliktlösungen 67
I. Nachrichtliche Übernahme bestehender Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale und geschützter Landschaftsbestandteile in die Bauleitplanung 67
II. Integration naturschutzrechtlich geschützter Flächen und Objekte in die Bauleitplanung 68
1. § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB 69
2. § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB 69
3. § 9 Abs. 1 Nr. 25 Alt. b BauGB 74
4. Exkurs: Praktische Grenzen der städtebaulichen Integration naturschutzrechtlich geschützter Rächen und Objekte 75
III. Erteilung einer Befreiung von den Regelungen einer naturschutzrechtlichen Verordnung für Bauleitpläne? 76
IV. Vorbehaltsregelungen in naturschutzrechtlichen Verordnungen zugunsten einer späteren Bauleitplanung 84
1. Vorbehaltsregelungen der Praxis und Probleme ihrer Auslegung 84
2. Zur Frage der rechtlichen Zulässigkeit von Vorbehaltsregelungen zugunsten einer zeitlich nachfolgenden Bauleitplanung 86
V. Aufhebung einer naturschutzrechtlichen Schutzgebietsverordnung bzw. Entlassung von Flächen aus ihrem Geltungsbereich zugunsten der Bauleitplanung einer Gemeinde durch die zuständige Naturschutzbehörde 89
1. Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen für die Aufhebung oder Änderung naturschutzrechtlicher Verordnungen 89
2. Probleme der Grenzziehung bei der Entlassung von einzelnen Flächen aus dem Schutzbereich einer naturschutzrechtlichen Verordnung 93
C. Rechtliche Grenzen einer abweichenden Beplanung naturschutzrechtlich geschützter Flächen und Objekte im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung 94
I. Naturschutzrechtliche Schutzgebietsverordnungen als höherrangiges Recht 95
II. Ausweisung eines Baugebiets im Geltungsbereich einer Landschaftsschutzverordnung als Verstoß gegen höherrangiges Recht? 97
1. Bauflächenausweisungen in Flächennutzungsplänen 97
2. Baugebietsausweisungen in Bebauungsplänen 100
III. Exkurs: Überplanung der im Wege gemeindlicher Satzung geschützten Landschaftsbestandteile 101
D. Gesetzliche Vorrang- und Kollisionsregelungen im Bereich des Bauplanungs- und Naturschutzrechts 103
I. § 38 BauGB 103
II. § 7 BauGB 105
1. Naturschutzbehörden als öffentliche Planungsträger i. S. v. § 7 BauGB 105
2. Sinn und Zweck des § 7 BauGB 106
3. Unanwendbarkeit des § 7 BauGB bei bereits rechtsverbindlich abgeschlossenen Planungen der zu beteiligenden öffentlichen Planungsträger 107
4. § 7 BauGB und seine Bedeutung bei der Bewältigung von Nutzungskonflikten aus der räumlichen Überlagerung eines bereits rechtsverbindlichen Flächennutzungsplans mit im Verordnungswege ergehenden Flächen- und Objektschutzmaßnahmen 109
a) Ausweisung eines Schutzgebiets im Bereich einer Bauflächendarstellung, der die Naturschutzbehörde bei der Aufstellung des Flächennutzungsplans nicht widersprochen hatte 109
b) Ausweisung eines Schutzgebiets im Bereich der Bauflächendarstellung eines Flächennutzungsplans, bei dessen Aufstellung die Naturschutzbehörde der konkreten Darstellung rechtswirksam widersprochen hatte 111
aa) Rechtliche Folgen eines Widerspruchs für die Flächennutzungsplanung der Gemeinde 111
bb) Rechtliche Folgen des Widerspruchs für eine von den Naturschutzbehörden beabsichtigte Schutzgebietsausweisung 113
5. § 7 BauGB und seine Bedeutung bei der Bewältigung von Nutzungskonflikten aus der räumlichen Überlagerung eines Bebauungsplans mit verordnungsrechtlichen Flächen- und Objektschutzmaßnahmen 115
a) Meinungsstand 115
b) Stellungnahme 117
III. § 29 Abs. 2 BauGB als Vorrang-und Kollisionsregelung? 119
1. Rechtsprechung 121
2. Lehre 122
3. Stellungnahme 124
IV. Aufgehobene Vorrang- und Kollisionsregelungen 126
1. § 5 Abs. 6 BBauG 1960 126
a) Anwendungsbereich 127
b) Voraussetzungen 127
c) Rechtsfolgen 129
d) Gesetzgeberische Beweggründe bei der Aufhebung des § 5 Abs. 6 BBauG 1960 130
e) Zur verbleibenden praktischen Bedeutung des § 5 Abs. 6 BBauG 1960 131
2. § 25 Abs. 7 NatSchG BW a. F. 132
V. Exkurs: Art. 31 GG 133
E. Nutzungskonflikte zwischen Bebauungsplänen und den auf der Grundlage des Naturschutzrechts erlassenen Schutzgebietsverordnungen in ihrer Behandlung durch Rechtsprechung und Lehre 135
I. Verwaltungsgerichtliche Entscheidungen 135
1. Bundesverwaltungsgericht, Beschluß v. 18. 12. 1987 – 4 NB 1 / 87 – , NVwZ 1988, 728 ff. 135
2. Bundesverwaltungsgericht, Beschluß v. 28. 11. 1988 – 4 Β 212/88 – , NVwZ 1989, 662 f. 137
3. Entscheidungen der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zu Nutzungskonflikten naturschutzrechtlicher Verordnungen mit in Gesetzesform erlassenen Bebauungsplänen 140
a) Oberverwaltungsgericht Hamburg, Urteil v. 1. 2. 1990 – OVG Bf II 2 und 12/86 Ν-,NuR 1991, 239 ff. 141
b) Bundesverwaltungsgericht, Beschluß v. 24. 10. 1990 – 4 NB 29.90 – , UPR 1991, 111 f. 144
II. Ansichten der Lehre 146
1. Vorrang naturschutzrechtlicher Schutzgebietsverordnungen gegenüber Bebauungsplänen 146
a) § 29 Abs. 2 BauGB als Vorrang- und Kollisionsregelung 146
b) Naturschutzrechtliche Verordnungen als ranghöheres Recht 147
aa) Rechtliche Konsequenzen 147
bb) Stellungnahme 149
2. Vorrang der zeitlich früheren Planung 152
a) Rechtliche Konsequenzen 152
b) Stellungnahme 154
III. Sonstige ungeschriebene Kollisionsgrundsätze und Vorrangregelungen 155
1. Vorrang naturschutzrechtlicher Verordnungen als der spezielleren Planung („lex specialis derogat legi generali")? 155
2. Vorrang naturschutzrechtlicher Verordnungen als überörtliche Planung? 156
3. Vorrang des späteren gegenüber dem früheren Recht („lex posterior derogat legi priori")? 159
IV. Zusammenfassende Würdigung der bisherigen Lösungsansätze und Ausblick 159
F. Eigener Ansatz 161
I. Allgemeine Grundlagen des Verhältnisses des Bauplanungsrechts zum Naturschutz- und Landschaftspflegerecht 161
1. Kompetenzrechtliche Einordnung natur- und landschaftsschutzrechtlicher Vorschriften der Länder 162
a) Zur (kompetenzrechtlich veranlaßten) Unterscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zwischen funktionellem und optischem Landschaftsschutz 162
aa) Die Argumentation des Gerichts 162
(1) Rechtliche Konsequenzen der Zuordnung des funktionellen Landschaftsschutzes zum Bodenrecht i. S. d. Art. 74 Abs. 1 Nr. 18 GG 163
(2) Rechtliche Konsequenzen der Zuordnung des optischen Landschaftsschutzes zum Naturschutz- und Landschaftspflegerecht i. S. d. Art. 75 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GG 166
bb) Kritische Stimmen in der Literatur 166
b) Stellungnahme: Das Natur- und Landschaftsschutzrecht als nicht-bodenrechtliche und dem Bauplanungsrecht selbständig gegenüberstehende Rechtsmaterie 167
2. Allgemeiner Vorrang des Bauplanungsrechts gegenüber landesrechtlichen Vorschriften des Natur-und Landschaftsschutzes? 170
a) Landschaftsschutzrecht als ein dem Planungsrecht gedanklich nachgeordnetes und im Rang unterlegenes Recht? 171
aa) Art. 31 GG 171
bb) Vorrang des ranghöheren gegenüber dem rangniederen Recht 172
cc) § 5 Abs. 6 BBauG 1960 173
b) Das Bauplanungsrecht als eine für die Frage der Zulässigkeit der Bebaubarkeit von Grundstücken abschließende bundesrechtliche Regelung? 175
aa) In Rechtsprechung und Literatur vertretene Ansichten 175
(1) Außenbereich 176
(2) Unbeplanter Innenbereich 177
(3) Geltungsbereich eines (qualifizierten) Bebauungsplans 180
bb) Stellungnahme 181
3. Vorrangentscheidung auf der Grundlage einer Abwägung der widerstreitenden Belange durch den mit Abwägungskompetenz und Entscheidungsprärogative ausgestatteten Planungs- und Maßnahmeträger 186
a) Einführung in die Problematik 186
b) Berücksichtigung fachlicher Wertungen und planerischer Zielvorstellungen des anderen Planungs- und Maßnahmeträgers im Rahmen der Abwägung 187
c) Das Problem der Entscheidungsprärogative 189
II. Ausweisung eines Baugebiets innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs einer naturschutzrechtlichen Schutzgebietsverordnung 191
1. Einführung 191
2. Vorrangentscheidung auf der Grundlage einer von den Naturschutzbehörden durchgeführten Abwägung 193
a) Entscheidungskompetenz der Naturschutzbehörden 193
b) Anspruch der Gemeinde auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung der Naturschutzbehörde über eine Aufhebung oder Änderung der Schutzgebietsverordnung zugunsten der Bebauungsplanung 194
c) Abwägungsrelevante Gesichtspunkte 198
aa) Berücksichtigung fachlicher Wertungen und planerischer Zielvorstellungen der Gemeinde 199
bb) Verhältnismäßigkeitserwägungen 200
3. Durchsetzung eines Vorrangs der Bebauungsplanung der Gemeinde 202
a) Verwaltungsinterne Lösungen 203
aa) Einschaltung der Fachaufsichtsbehörden 203
bb) Informelle Einflußnahmen der Rechtsaufsichtsbehörden 204
cc) § 61 Abs. 1 NatSchG BW 204
b) Verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz 206
aa) Überprüfung der Entscheidung der Naturschutzbehörde, die Schutzgebietsverordnung nicht zugunsten der Gemeinde zu ändern oder aufzuheben 207
bb) Überprüfung der Rechtswirksamkeit der Schutzgebietsverordnung im Wege der abstrakten Normenkontrolle 208
4. Ergebnis 210
III. Schutzgebietsausweisungen innerhalb des Geltungsbereichs noch nicht (vollständig) vollzogener rechtsverbindlicher Bebauungspläne 211
1. Überblick und Einführung in den Gang der Prüfung 211
2. Schutzgebietsausweisungen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans und ihre Vereinbarkeit mit der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung und Planungshoheit durch Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG 214
3. Das Problem der Abwägungskompetenz 219
4. Der kompetenzrechtliche Grundsatz der Rücksichtnahme 225
a) Sachlicher Gehalt und Anwendungsbereich 225
b) Dogmatische Ableitung 227
c) Kompetenzrechtlicher Grundsatz der Rücksichtnahme und Unterschutzstellung von Flächen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans 230
aa) Anwendungsfälle 231
bb) Lösungsansätze 232
(1) Änderung der Schutzgebietsgrenzen 232
(2) Änderung der Schutzgebietskategorie 232
(3) Änderung des Schutzzwecks einer Schutzgebietsverordnung 233
(4) Ausklammerung von Rächen innerhalb des Geltungsbereichs einer Schutzgebietsverordnung 233
5. Eigentumsrechtliche Grenzen bei der Unterschutzstellung im Geltungsbereich eines Bebauungsplans gelegener und dort zur Bebauung vorgesehener Flächen 234
a) Durch Bebauungsplan festgelegte Bebaubarkeit eines Grundstücks als konkrete, durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG geschützte Rechtsposition 234
b) Bauverbote und andere bebauungsbeschränkende Anordnungen naturschutzrechtlicher Verordnungen für Rächen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans in ihrer eigentumsrechtlichen Beurteilung 238
aa) Zum Meinungsstand in Rechtsprechung und Lehre 238
bb) Stellungnahme 240
cc) Schlußfolgerungen 243
c) Interessenabwägung 248
aa) Bewertung der Nutzungsinteressen der Grundstückseigentümer 248
bb) Bewertung der Naturschutz- und Landschaftspflegeinteressen 249
cc) Grundsätze einer Abwägung bei der Unterschutzstellung von Rächen und Objekten im Geltungsbereich eines Bebauungsplans 252
(1) Ausweisung eines Naturschutzgebiets 253
(2) Ausweisung eines Naturdenkmals 255
(3) Ausweisung eines geschützten Landschaftsbestandteils 256
(4) Ausweisung eines Landschaftsschutzgebiets 262
d) Verhältnismäßigkeitsausgleich 265
aa) Kompensation unverhältnismäßiger Härten durch die Gewährung eines finanziellen Ausgleichs 265
bb) Vermeidung unverhältnismäßiger Härten über Ausnahme- und Befreiungsregelungen in Schutzgebietsverordnungen 269
(1) Ausnahmen und Befreiungen von Ge- und Verbotsregelungen: Eine begriffliche Klärung 269
(2) Ausnahme- und Befreiungsregelungen in Baumschutz Verordnungen und -Satzungen zugunsten der Bebauungsinteressen der Eigentümer 271
e) Zwischenbetrachtung 276
6. Durchsetzung eines Vorrangs der Natur- und Landschaftsschutzinteressen 276
a) Grundsätzlich denkbare Lösungen 277
aa) Derogation des Bebauungsplans 278
bb) Beeinträchtigung der Durchführbarkeit der Bebauungsplanung 278
cc) Inkrafttreten einer Schutzgebietsverordnung nach erfolgter Anpassung oder Aufhebung des entgegenstehenden Bebauungsplans - Verpflichtung der Gemeinde zur Vornahme gebotener Änderungen 283
b) Durchsetzung einer Verpflichtung der Gemeinde zur Anpassung ihrer Bauleitplanung 286
aa) Einschaltung der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde 286
bb) Einstweilige Sicherstellung der für eine Unterschutzstellung vorgesehenen Flächen 289
cc) Inanspruchnahme verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes 290
c) Ergebnis 291
7. Durchsetzung eines Vorrangs individueller Bebauungsinteressen bei der nachträglichen Unterschutzstellung von der Gemeinde bereits beplanter Flächen 292
a) Konfliktbewältigung im Rahmen eines der Schutzgebietsausweisung nachgelagerten gesonderten Genehmigungsverfahrens 292
b) Zum Rechtsschutz des Eigentümers gegenüber baumschutzrechtlich bedingten Bebauungsbeschränkungen 295
c) Ergebnis 296
Vierter Teil: Bauleitplanung und gesetzlicher Biotopschutz 297
A. Einführung in die Problematik 297
B. Überplanung gesetzlich geschützter Biotope im Zuge einer Bebauungsplanung der Gemeinde 301
I. Planerische Integration besonders geschützter Biotope zum Zwecke ihrer Sicherung 301
1. Festsetzungen zur Einbeziehung gesetzlich geschützter Biotope 302
a) § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB 302
b) § 9 Abs. 1 Nr. 25 Alt. b BauGB 303
2. Den gesetzlichen Biotopschutz verstärkende Festsetzungen 303
II. Baulandausweisungen im Bereich gesetzlich geschützter Biotope 305
1. Der gesetzliche Biotopschutz in seinen rechtlichen Auswirkungen auf eine konkurrierende Bebauungsplanung der Gemeinde 305
a) Zum Meinungsstand 306
b) Stellungnahme 307
2. Gesetzlicher Biotopschutz und Bebauungspläne mit unmittelbaren Auswirkungen auf besonders geschützte Biotope 310
3. Gesetzlicher Biotopschutz und Bebauungspläne ohne unmittelbare Auswirkungen auf besonders geschützte Biotope 311
a) Vorbemerkungen 311
b) Lösungen 312
aa) In Rechtsprechung und Literatur 312
bb) Stellungnahme und eigener Lösungsansatz 314
4. Bewertung baulicher Nutzungen im Bereich gesetzlich geschützter Biotope - Zu den Anforderungen des biotopschutzrechtlichen Genehmigungsvorbehalts 322
a) Ausgleichbarkeit des zu erwartenden Eingriffs 323
b) Legitimation des zu erwartenden Eingriffs durch überwiegende Gemeinwohlinteressen 323
5. Unmittelbar wirkender Biotopschutz als gesetzgeberische Wertentscheidung 326
6. Abschließende Betrachtung 327
C. Anwendbarkeit des gesetzlichen Biotopschutzes auf vor seinem Inkrafttreten erlassene Bauleitpläne? 328
I. Flächennutzungspläne 328
II. Bebauungspläne 329
1. Vorrang des gesetzlichen Biotopschutzes 329
2. Formen des Verhältnismäßigkeitsausgleichs 330
D. Entwicklung besonders geschützter Biotope nach dem Inkrafttreten eines Bebauungsplans auf den für eine Bebauung vorgesehenen Flächen 334
I. Vorhabenbezogene Beurteilung 335
1. Zur Rechtslage in Mecklenburg-Vorpommern 335
2. Zur Rechtslage in den anderen Bundesländern 336
II. Planungsrechtliche Beurteilung 337
1. Funktionsloswerden des Bebauungsplans? 337
2. Pflicht der Gemeinde zur Planänderung? 339
3. Ergebnis 341
Zusammenfassung der Ergebnisse 343
Grundstrukturen der Abstimmung zwischen gemeindlicher Bauleitplanung und Maßnahmen des naturschutzrechtlichen Flächen- und Objektschutzes (S. 32 ff.) 343
Planerische Konfliktlösungen und deren rechtliche Grenzen (S. 67 ff.) 344
Rechtliche Grenzen einer abweichenden Beplanung naturschutzrechtlich geschützter Flächen und Objekte im Wege der Bauleitplanung (S. 94 ff.) 346
Vorrang- und Kollisionsregelungen des Bauplanungs- und Naturschutzrechts (S. 103 ff.) 346
Anwendung ungeschriebener Kollisionsgrundsätze? (S. 135 ff.) 347
Kompetenzrechtliche Überlegungen (S. 162 ff.) 348
Materiell-rechtliche Beurteilung (S. 186 ff.) 349
Ausweisung eines Baugebiets unter Inanspruchnahme von unter Natur- oder Landschaftsschutz stehender Flächen und Objekte (S. 191 ff.) 349
Unterschutzstellung von der Gemeinde bereits abweichend beplanter Flächen und Objekte (S. 212 ff.) 351
Durchsetzung des Vorrangs einer Planung (S. 277 ff.) 354
Bauleitplanung und gesetzlicher Biotopschutz (S. 298 ff.) 355
Literaturverzeichnis 359