Gemeindliche Bauleitplanung und naturschutzrechtlicher Flächen- und Objektschutz
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Gemeindliche Bauleitplanung und naturschutzrechtlicher Flächen- und Objektschutz
Zur Bewältigung der aus einem räumlichen Aufeinandertreffen von Bauleitplänen und naturschutzrechtlichen Schutzgebietsverordnungen sowie dem gesetzlichen Biotopschutz resultierenden Nutzungskonflikte
Tübinger Schriften zum Staats- und Verwaltungsrecht, Vol. 61
(2001)
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Abstract
Nutzungskonflikte zwischen der Bauleitplanung der Gemeinden und den von Naturschutzbehörden erlassenen Schutzgebietsverordnungen sowie dem gesetzlichen Biotopschutz erlangen in der Praxis eine immer größere Bedeutung. Der Autor zeigt Möglichkeiten und Grenzen sowohl einvernehmlicher Lösungen als auch gegenläufiger Planungen auf und belegt die weitgehende Unanwendbarkeit allgemein anerkannter Vorrang- und Kollisionsregelungen. Demzufolge entscheidet über den Vorrang der Planung eine Abwägung der berührten Belange auf der Grundlage des kompetenzrechtlichen Grundsatzes der Rücksichtnahme, wobei den Naturschutzbehörden eine Entscheidungsprärogative zur Seite tritt. Anschließend wendet sich Dieter Weiblen den rechtlichen Grenzen zu, die sich im Falle der Überplanung gesetzlich geschützter Biotope zum Zwecke der Bebauung ergeben. Er gelangt zu dem Ergebnis, eine solche Planung werde nicht stets, aber regelmäßig dem Grundsatz der Durchführbarkeit widersprechen und sich auf diesem Wege als rechtswidrig erweisen.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Erster Teil: Einführende Bemerkungen | 21 | ||
A. Einleitung | 21 | ||
B. Problemstellung und Zielsetzung | 25 | ||
C. Zum Gang der Untersuchung | 30 | ||
Zweiter Teil: Grundstrukturen einer Abstimmung zwischen gemeindlicher Bauleitplanung und Maßnahmen des naturschutzrechtlichen Flächen- und Objektschutzes mit dem Ziel der Vermeidung von Nutzungskonflikten | 32 | ||
A. Grundlagen der Abstimmung raumbedeutsamer (flächenbeanspruchender) Maßnahmen | 32 | ||
I. Das Abstimmungsgebot des § 14 ROG | 32 | ||
II. Verfahrensrechtlicher Inhalt des Abstimmungsgebots | 36 | ||
1. Unterrichtung der abstimmungsberechtigten Planungs- und Maßnahmeträger durch den jeweiligen Vorhabensträger | 37 | ||
2. Abgabe einer Stellungnahme durch den abstimmungsberechtigten Planungsund Maßnahmeträger | 38 | ||
3. Erörterung der vorgebrachten Belange und Versuch einer einvernehmlichen Lösung | 38 | ||
4. Abschluß des Abstimmungsverfahrens | 40 | ||
III. Materiellrechtlicher Inhalt des Abstimmungsgebots | 41 | ||
1. Umfassende Abwägung und größtmögliche Rücksichtnahme auf konkurrierende Planungen und Maßnahmen | 41 | ||
2. Möglichst weitgehende inhaltliche Verträglichkeit der Planungen und Maßnahmen aller Beteiligten als Ziel der Abstimmung | 43 | ||
IV. Zwischenbetrachtung | 44 | ||
B. Abstimmung der Bauleitplanung mit naturschutzrechtlichen Flächen- und Objektschutzmaßnahmen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach § 4 BauGB | 45 | ||
I. Sinn und Zweck der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange am Verfahren der Bauleitplanung | 45 | ||
II. Naturschutzbehörden als am Bauleitplanungsverfahren zu beteiligende Träger öffentlicher Belange | 46 | ||
III. Inhaltliche Aspekte der Beteiligung | 48 | ||
1. Möglichst frühzeitige und umfassende Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange | 48 | ||
a) Zeitpunkt der Unterrichtung | 48 | ||
b) Art der Unterrichtung | 50 | ||
2. Anhörung der Träger öffentlicher Belange | 51 | ||
3. Kooperative Strukturen des Beteiligungsverfahrens als Instrumente der Abstimmung der Bauleitplanung mit Maßnahmen anderer öffentlicher Planungsträger | 52 | ||
IV. Die Abstimmungsfunktion des Beteiligungsverfahrens in ihrer praktischen Umsetzung | 54 | ||
C. Die Beteiligung der Gemeinde an Schutzgebietsausweisungsverfahren der Naturschutzbehörden | 58 | ||
I. Unterrichtung und Anhörung der Gemeinde | 58 | ||
II. Kooperatives Zusammenwirken zwischen Naturschutzbehörde und Gemeinde mit dem Ziel der Abstimmung ihrer Planungen und Maßnahmen | 60 | ||
Dritter Teil: Bewältigung der aus einem räumlichen Aufeinandertreffen von Bauleitplänen und naturschutzrechtlichen Schutzgebietsverordnungen resultierenden Nutzungskonflikte | 63 | ||
A. Einführung in die Problematik | 63 | ||
B. Planerische (einvernehmliche) Konfliktlösungen | 67 | ||
I. Nachrichtliche Übernahme bestehender Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale und geschützter Landschaftsbestandteile in die Bauleitplanung | 67 | ||
II. Integration naturschutzrechtlich geschützter Flächen und Objekte in die Bauleitplanung | 68 | ||
1. § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB | 69 | ||
2. § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB | 69 | ||
3. § 9 Abs. 1 Nr. 25 Alt. b BauGB | 74 | ||
4. Exkurs: Praktische Grenzen der städtebaulichen Integration naturschutzrechtlich geschützter Rächen und Objekte | 75 | ||
III. Erteilung einer Befreiung von den Regelungen einer naturschutzrechtlichen Verordnung für Bauleitpläne? | 76 | ||
IV. Vorbehaltsregelungen in naturschutzrechtlichen Verordnungen zugunsten einer späteren Bauleitplanung | 84 | ||
1. Vorbehaltsregelungen der Praxis und Probleme ihrer Auslegung | 84 | ||
2. Zur Frage der rechtlichen Zulässigkeit von Vorbehaltsregelungen zugunsten einer zeitlich nachfolgenden Bauleitplanung | 86 | ||
V. Aufhebung einer naturschutzrechtlichen Schutzgebietsverordnung bzw. Entlassung von Flächen aus ihrem Geltungsbereich zugunsten der Bauleitplanung einer Gemeinde durch die zuständige Naturschutzbehörde | 89 | ||
1. Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen für die Aufhebung oder Änderung naturschutzrechtlicher Verordnungen | 89 | ||
2. Probleme der Grenzziehung bei der Entlassung von einzelnen Flächen aus dem Schutzbereich einer naturschutzrechtlichen Verordnung | 93 | ||
C. Rechtliche Grenzen einer abweichenden Beplanung naturschutzrechtlich geschützter Flächen und Objekte im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung | 94 | ||
I. Naturschutzrechtliche Schutzgebietsverordnungen als höherrangiges Recht | 95 | ||
II. Ausweisung eines Baugebiets im Geltungsbereich einer Landschaftsschutzverordnung als Verstoß gegen höherrangiges Recht? | 97 | ||
1. Bauflächenausweisungen in Flächennutzungsplänen | 97 | ||
2. Baugebietsausweisungen in Bebauungsplänen | 100 | ||
III. Exkurs: Überplanung der im Wege gemeindlicher Satzung geschützten Landschaftsbestandteile | 101 | ||
D. Gesetzliche Vorrang- und Kollisionsregelungen im Bereich des Bauplanungs- und Naturschutzrechts | 103 | ||
I. § 38 BauGB | 103 | ||
II. § 7 BauGB | 105 | ||
1. Naturschutzbehörden als öffentliche Planungsträger i. S. v. § 7 BauGB | 105 | ||
2. Sinn und Zweck des § 7 BauGB | 106 | ||
3. Unanwendbarkeit des § 7 BauGB bei bereits rechtsverbindlich abgeschlossenen Planungen der zu beteiligenden öffentlichen Planungsträger | 107 | ||
4. § 7 BauGB und seine Bedeutung bei der Bewältigung von Nutzungskonflikten aus der räumlichen Überlagerung eines bereits rechtsverbindlichen Flächennutzungsplans mit im Verordnungswege ergehenden Flächen- und Objektschutzmaßnahmen | 109 | ||
a) Ausweisung eines Schutzgebiets im Bereich einer Bauflächendarstellung, der die Naturschutzbehörde bei der Aufstellung des Flächennutzungsplans nicht widersprochen hatte | 109 | ||
b) Ausweisung eines Schutzgebiets im Bereich der Bauflächendarstellung eines Flächennutzungsplans, bei dessen Aufstellung die Naturschutzbehörde der konkreten Darstellung rechtswirksam widersprochen hatte | 111 | ||
aa) Rechtliche Folgen eines Widerspruchs für die Flächennutzungsplanung der Gemeinde | 111 | ||
bb) Rechtliche Folgen des Widerspruchs für eine von den Naturschutzbehörden beabsichtigte Schutzgebietsausweisung | 113 | ||
5. § 7 BauGB und seine Bedeutung bei der Bewältigung von Nutzungskonflikten aus der räumlichen Überlagerung eines Bebauungsplans mit verordnungsrechtlichen Flächen- und Objektschutzmaßnahmen | 115 | ||
a) Meinungsstand | 115 | ||
b) Stellungnahme | 117 | ||
III. § 29 Abs. 2 BauGB als Vorrang-und Kollisionsregelung? | 119 | ||
1. Rechtsprechung | 121 | ||
2. Lehre | 122 | ||
3. Stellungnahme | 124 | ||
IV. Aufgehobene Vorrang- und Kollisionsregelungen | 126 | ||
1. § 5 Abs. 6 BBauG 1960 | 126 | ||
a) Anwendungsbereich | 127 | ||
b) Voraussetzungen | 127 | ||
c) Rechtsfolgen | 129 | ||
d) Gesetzgeberische Beweggründe bei der Aufhebung des § 5 Abs. 6 BBauG 1960 | 130 | ||
e) Zur verbleibenden praktischen Bedeutung des § 5 Abs. 6 BBauG 1960 | 131 | ||
2. § 25 Abs. 7 NatSchG BW a. F. | 132 | ||
V. Exkurs: Art. 31 GG | 133 | ||
E. Nutzungskonflikte zwischen Bebauungsplänen und den auf der Grundlage des Naturschutzrechts erlassenen Schutzgebietsverordnungen in ihrer Behandlung durch Rechtsprechung und Lehre | 135 | ||
I. Verwaltungsgerichtliche Entscheidungen | 135 | ||
1. Bundesverwaltungsgericht, Beschluß v. 18. 12. 1987 – 4 NB 1 / 87 – , NVwZ 1988, 728 ff. | 135 | ||
2. Bundesverwaltungsgericht, Beschluß v. 28. 11. 1988 – 4 Β 212/88 – , NVwZ 1989, 662 f. | 137 | ||
3. Entscheidungen der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zu Nutzungskonflikten naturschutzrechtlicher Verordnungen mit in Gesetzesform erlassenen Bebauungsplänen | 140 | ||
a) Oberverwaltungsgericht Hamburg, Urteil v. 1. 2. 1990 – OVG Bf II 2 und 12/86 Ν-,NuR 1991, 239 ff. | 141 | ||
b) Bundesverwaltungsgericht, Beschluß v. 24. 10. 1990 – 4 NB 29.90 – , UPR 1991, 111 f. | 144 | ||
II. Ansichten der Lehre | 146 | ||
1. Vorrang naturschutzrechtlicher Schutzgebietsverordnungen gegenüber Bebauungsplänen | 146 | ||
a) § 29 Abs. 2 BauGB als Vorrang- und Kollisionsregelung | 146 | ||
b) Naturschutzrechtliche Verordnungen als ranghöheres Recht | 147 | ||
aa) Rechtliche Konsequenzen | 147 | ||
bb) Stellungnahme | 149 | ||
2. Vorrang der zeitlich früheren Planung | 152 | ||
a) Rechtliche Konsequenzen | 152 | ||
b) Stellungnahme | 154 | ||
III. Sonstige ungeschriebene Kollisionsgrundsätze und Vorrangregelungen | 155 | ||
1. Vorrang naturschutzrechtlicher Verordnungen als der spezielleren Planung („lex specialis derogat legi generali")? | 155 | ||
2. Vorrang naturschutzrechtlicher Verordnungen als überörtliche Planung? | 156 | ||
3. Vorrang des späteren gegenüber dem früheren Recht („lex posterior derogat legi priori")? | 159 | ||
IV. Zusammenfassende Würdigung der bisherigen Lösungsansätze und Ausblick | 159 | ||
F. Eigener Ansatz | 161 | ||
I. Allgemeine Grundlagen des Verhältnisses des Bauplanungsrechts zum Naturschutz- und Landschaftspflegerecht | 161 | ||
1. Kompetenzrechtliche Einordnung natur- und landschaftsschutzrechtlicher Vorschriften der Länder | 162 | ||
a) Zur (kompetenzrechtlich veranlaßten) Unterscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zwischen funktionellem und optischem Landschaftsschutz | 162 | ||
aa) Die Argumentation des Gerichts | 162 | ||
(1) Rechtliche Konsequenzen der Zuordnung des funktionellen Landschaftsschutzes zum Bodenrecht i. S. d. Art. 74 Abs. 1 Nr. 18 GG | 163 | ||
(2) Rechtliche Konsequenzen der Zuordnung des optischen Landschaftsschutzes zum Naturschutz- und Landschaftspflegerecht i. S. d. Art. 75 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GG | 166 | ||
bb) Kritische Stimmen in der Literatur | 166 | ||
b) Stellungnahme: Das Natur- und Landschaftsschutzrecht als nicht-bodenrechtliche und dem Bauplanungsrecht selbständig gegenüberstehende Rechtsmaterie | 167 | ||
2. Allgemeiner Vorrang des Bauplanungsrechts gegenüber landesrechtlichen Vorschriften des Natur-und Landschaftsschutzes? | 170 | ||
a) Landschaftsschutzrecht als ein dem Planungsrecht gedanklich nachgeordnetes und im Rang unterlegenes Recht? | 171 | ||
aa) Art. 31 GG | 171 | ||
bb) Vorrang des ranghöheren gegenüber dem rangniederen Recht | 172 | ||
cc) § 5 Abs. 6 BBauG 1960 | 173 | ||
b) Das Bauplanungsrecht als eine für die Frage der Zulässigkeit der Bebaubarkeit von Grundstücken abschließende bundesrechtliche Regelung? | 175 | ||
aa) In Rechtsprechung und Literatur vertretene Ansichten | 175 | ||
(1) Außenbereich | 176 | ||
(2) Unbeplanter Innenbereich | 177 | ||
(3) Geltungsbereich eines (qualifizierten) Bebauungsplans | 180 | ||
bb) Stellungnahme | 181 | ||
3. Vorrangentscheidung auf der Grundlage einer Abwägung der widerstreitenden Belange durch den mit Abwägungskompetenz und Entscheidungsprärogative ausgestatteten Planungs- und Maßnahmeträger | 186 | ||
a) Einführung in die Problematik | 186 | ||
b) Berücksichtigung fachlicher Wertungen und planerischer Zielvorstellungen des anderen Planungs- und Maßnahmeträgers im Rahmen der Abwägung | 187 | ||
c) Das Problem der Entscheidungsprärogative | 189 | ||
II. Ausweisung eines Baugebiets innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs einer naturschutzrechtlichen Schutzgebietsverordnung | 191 | ||
1. Einführung | 191 | ||
2. Vorrangentscheidung auf der Grundlage einer von den Naturschutzbehörden durchgeführten Abwägung | 193 | ||
a) Entscheidungskompetenz der Naturschutzbehörden | 193 | ||
b) Anspruch der Gemeinde auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung der Naturschutzbehörde über eine Aufhebung oder Änderung der Schutzgebietsverordnung zugunsten der Bebauungsplanung | 194 | ||
c) Abwägungsrelevante Gesichtspunkte | 198 | ||
aa) Berücksichtigung fachlicher Wertungen und planerischer Zielvorstellungen der Gemeinde | 199 | ||
bb) Verhältnismäßigkeitserwägungen | 200 | ||
3. Durchsetzung eines Vorrangs der Bebauungsplanung der Gemeinde | 202 | ||
a) Verwaltungsinterne Lösungen | 203 | ||
aa) Einschaltung der Fachaufsichtsbehörden | 203 | ||
bb) Informelle Einflußnahmen der Rechtsaufsichtsbehörden | 204 | ||
cc) § 61 Abs. 1 NatSchG BW | 204 | ||
b) Verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz | 206 | ||
aa) Überprüfung der Entscheidung der Naturschutzbehörde, die Schutzgebietsverordnung nicht zugunsten der Gemeinde zu ändern oder aufzuheben | 207 | ||
bb) Überprüfung der Rechtswirksamkeit der Schutzgebietsverordnung im Wege der abstrakten Normenkontrolle | 208 | ||
4. Ergebnis | 210 | ||
III. Schutzgebietsausweisungen innerhalb des Geltungsbereichs noch nicht (vollständig) vollzogener rechtsverbindlicher Bebauungspläne | 211 | ||
1. Überblick und Einführung in den Gang der Prüfung | 211 | ||
2. Schutzgebietsausweisungen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans und ihre Vereinbarkeit mit der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung und Planungshoheit durch Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG | 214 | ||
3. Das Problem der Abwägungskompetenz | 219 | ||
4. Der kompetenzrechtliche Grundsatz der Rücksichtnahme | 225 | ||
a) Sachlicher Gehalt und Anwendungsbereich | 225 | ||
b) Dogmatische Ableitung | 227 | ||
c) Kompetenzrechtlicher Grundsatz der Rücksichtnahme und Unterschutzstellung von Flächen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans | 230 | ||
aa) Anwendungsfälle | 231 | ||
bb) Lösungsansätze | 232 | ||
(1) Änderung der Schutzgebietsgrenzen | 232 | ||
(2) Änderung der Schutzgebietskategorie | 232 | ||
(3) Änderung des Schutzzwecks einer Schutzgebietsverordnung | 233 | ||
(4) Ausklammerung von Rächen innerhalb des Geltungsbereichs einer Schutzgebietsverordnung | 233 | ||
5. Eigentumsrechtliche Grenzen bei der Unterschutzstellung im Geltungsbereich eines Bebauungsplans gelegener und dort zur Bebauung vorgesehener Flächen | 234 | ||
a) Durch Bebauungsplan festgelegte Bebaubarkeit eines Grundstücks als konkrete, durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG geschützte Rechtsposition | 234 | ||
b) Bauverbote und andere bebauungsbeschränkende Anordnungen naturschutzrechtlicher Verordnungen für Rächen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans in ihrer eigentumsrechtlichen Beurteilung | 238 | ||
aa) Zum Meinungsstand in Rechtsprechung und Lehre | 238 | ||
bb) Stellungnahme | 240 | ||
cc) Schlußfolgerungen | 243 | ||
c) Interessenabwägung | 248 | ||
aa) Bewertung der Nutzungsinteressen der Grundstückseigentümer | 248 | ||
bb) Bewertung der Naturschutz- und Landschaftspflegeinteressen | 249 | ||
cc) Grundsätze einer Abwägung bei der Unterschutzstellung von Rächen und Objekten im Geltungsbereich eines Bebauungsplans | 252 | ||
(1) Ausweisung eines Naturschutzgebiets | 253 | ||
(2) Ausweisung eines Naturdenkmals | 255 | ||
(3) Ausweisung eines geschützten Landschaftsbestandteils | 256 | ||
(4) Ausweisung eines Landschaftsschutzgebiets | 262 | ||
d) Verhältnismäßigkeitsausgleich | 265 | ||
aa) Kompensation unverhältnismäßiger Härten durch die Gewährung eines finanziellen Ausgleichs | 265 | ||
bb) Vermeidung unverhältnismäßiger Härten über Ausnahme- und Befreiungsregelungen in Schutzgebietsverordnungen | 269 | ||
(1) Ausnahmen und Befreiungen von Ge- und Verbotsregelungen: Eine begriffliche Klärung | 269 | ||
(2) Ausnahme- und Befreiungsregelungen in Baumschutz Verordnungen und -Satzungen zugunsten der Bebauungsinteressen der Eigentümer | 271 | ||
e) Zwischenbetrachtung | 276 | ||
6. Durchsetzung eines Vorrangs der Natur- und Landschaftsschutzinteressen | 276 | ||
a) Grundsätzlich denkbare Lösungen | 277 | ||
aa) Derogation des Bebauungsplans | 278 | ||
bb) Beeinträchtigung der Durchführbarkeit der Bebauungsplanung | 278 | ||
cc) Inkrafttreten einer Schutzgebietsverordnung nach erfolgter Anpassung oder Aufhebung des entgegenstehenden Bebauungsplans - Verpflichtung der Gemeinde zur Vornahme gebotener Änderungen | 283 | ||
b) Durchsetzung einer Verpflichtung der Gemeinde zur Anpassung ihrer Bauleitplanung | 286 | ||
aa) Einschaltung der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde | 286 | ||
bb) Einstweilige Sicherstellung der für eine Unterschutzstellung vorgesehenen Flächen | 289 | ||
cc) Inanspruchnahme verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes | 290 | ||
c) Ergebnis | 291 | ||
7. Durchsetzung eines Vorrangs individueller Bebauungsinteressen bei der nachträglichen Unterschutzstellung von der Gemeinde bereits beplanter Flächen | 292 | ||
a) Konfliktbewältigung im Rahmen eines der Schutzgebietsausweisung nachgelagerten gesonderten Genehmigungsverfahrens | 292 | ||
b) Zum Rechtsschutz des Eigentümers gegenüber baumschutzrechtlich bedingten Bebauungsbeschränkungen | 295 | ||
c) Ergebnis | 296 | ||
Vierter Teil: Bauleitplanung und gesetzlicher Biotopschutz | 297 | ||
A. Einführung in die Problematik | 297 | ||
B. Überplanung gesetzlich geschützter Biotope im Zuge einer Bebauungsplanung der Gemeinde | 301 | ||
I. Planerische Integration besonders geschützter Biotope zum Zwecke ihrer Sicherung | 301 | ||
1. Festsetzungen zur Einbeziehung gesetzlich geschützter Biotope | 302 | ||
a) § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB | 302 | ||
b) § 9 Abs. 1 Nr. 25 Alt. b BauGB | 303 | ||
2. Den gesetzlichen Biotopschutz verstärkende Festsetzungen | 303 | ||
II. Baulandausweisungen im Bereich gesetzlich geschützter Biotope | 305 | ||
1. Der gesetzliche Biotopschutz in seinen rechtlichen Auswirkungen auf eine konkurrierende Bebauungsplanung der Gemeinde | 305 | ||
a) Zum Meinungsstand | 306 | ||
b) Stellungnahme | 307 | ||
2. Gesetzlicher Biotopschutz und Bebauungspläne mit unmittelbaren Auswirkungen auf besonders geschützte Biotope | 310 | ||
3. Gesetzlicher Biotopschutz und Bebauungspläne ohne unmittelbare Auswirkungen auf besonders geschützte Biotope | 311 | ||
a) Vorbemerkungen | 311 | ||
b) Lösungen | 312 | ||
aa) In Rechtsprechung und Literatur | 312 | ||
bb) Stellungnahme und eigener Lösungsansatz | 314 | ||
4. Bewertung baulicher Nutzungen im Bereich gesetzlich geschützter Biotope - Zu den Anforderungen des biotopschutzrechtlichen Genehmigungsvorbehalts | 322 | ||
a) Ausgleichbarkeit des zu erwartenden Eingriffs | 323 | ||
b) Legitimation des zu erwartenden Eingriffs durch überwiegende Gemeinwohlinteressen | 323 | ||
5. Unmittelbar wirkender Biotopschutz als gesetzgeberische Wertentscheidung | 326 | ||
6. Abschließende Betrachtung | 327 | ||
C. Anwendbarkeit des gesetzlichen Biotopschutzes auf vor seinem Inkrafttreten erlassene Bauleitpläne? | 328 | ||
I. Flächennutzungspläne | 328 | ||
II. Bebauungspläne | 329 | ||
1. Vorrang des gesetzlichen Biotopschutzes | 329 | ||
2. Formen des Verhältnismäßigkeitsausgleichs | 330 | ||
D. Entwicklung besonders geschützter Biotope nach dem Inkrafttreten eines Bebauungsplans auf den für eine Bebauung vorgesehenen Flächen | 334 | ||
I. Vorhabenbezogene Beurteilung | 335 | ||
1. Zur Rechtslage in Mecklenburg-Vorpommern | 335 | ||
2. Zur Rechtslage in den anderen Bundesländern | 336 | ||
II. Planungsrechtliche Beurteilung | 337 | ||
1. Funktionsloswerden des Bebauungsplans? | 337 | ||
2. Pflicht der Gemeinde zur Planänderung? | 339 | ||
3. Ergebnis | 341 | ||
Zusammenfassung der Ergebnisse | 343 | ||
Grundstrukturen der Abstimmung zwischen gemeindlicher Bauleitplanung und Maßnahmen des naturschutzrechtlichen Flächen- und Objektschutzes (S. 32 ff.) | 343 | ||
Planerische Konfliktlösungen und deren rechtliche Grenzen (S. 67 ff.) | 344 | ||
Rechtliche Grenzen einer abweichenden Beplanung naturschutzrechtlich geschützter Flächen und Objekte im Wege der Bauleitplanung (S. 94 ff.) | 346 | ||
Vorrang- und Kollisionsregelungen des Bauplanungs- und Naturschutzrechts (S. 103 ff.) | 346 | ||
Anwendung ungeschriebener Kollisionsgrundsätze? (S. 135 ff.) | 347 | ||
Kompetenzrechtliche Überlegungen (S. 162 ff.) | 348 | ||
Materiell-rechtliche Beurteilung (S. 186 ff.) | 349 | ||
Ausweisung eines Baugebiets unter Inanspruchnahme von unter Natur- oder Landschaftsschutz stehender Flächen und Objekte (S. 191 ff.) | 349 | ||
Unterschutzstellung von der Gemeinde bereits abweichend beplanter Flächen und Objekte (S. 212 ff.) | 351 | ||
Durchsetzung des Vorrangs einer Planung (S. 277 ff.) | 354 | ||
Bauleitplanung und gesetzlicher Biotopschutz (S. 298 ff.) | 355 | ||
Literaturverzeichnis | 359 |