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Hartung, F. (2001). Besitz und Sachherrschaft. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49222-0
Hartung, Frank. Besitz und Sachherrschaft. Duncker & Humblot, 2001. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49222-0
Hartung, F (2001): Besitz und Sachherrschaft, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-49222-0

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Besitz und Sachherrschaft

Hartung, Frank

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 245

(2001)

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Abstract

Der Besitz gehört zu den althergebrachten Rechtsinstituten. Seine Wurzeln reichen ins römische und germanische Recht zurück. Gleichwohl bietet die Rechtsfigur des Besitzes auch heute noch Anlaß zu zahlreichen Meinungsstreitigkeiten und Rechtsunsicherheiten, angefangen bei der Frage nach der Rechtsnatur des Besitzes bis hin zu dem Problem, unter welchen Bedingungen die Untreue des Besitzmittlers den mittelbaren Besitz beendet.

Diesen Fragestellungen widmet sich Frank Hartung in der vorliegenden Abhandlung. Er weist nach - wobei er auch die geschichtlichen Entwicklungen seit der Antike im Auge behält - daß dem Besitz ein eigener Wert innewohnt, der ihn ebenso zu einem subjektiven Recht macht wie beispielsweise das Eigentum. Es ist das Kontinuitätsinteresse, das Bedürfnis, die gegenwärtigen tatsächlichen Verhältnisse, etwa die Verfügbarkeit einer Sache, möglichst zu bewahren. Ohne einen wirksamen, durch den Besitz bewirkten Schutz dieses Interesses wäre ein modernes Wirtschaftsleben undenkbar. Aus dieser Erkenntnis erarbeitet der Autor im Wege einer teleologischen Gesetzesauslegung die Voraussetzungen des unmittelbaren Besitzes, des Besitzerwerbes durch Einigung, des Besitzdienerverhältnisses, des Erbenbesitzes und des mittelbaren Besitzes, wobei er sich stets grundlegend und kritisch mit den herrschenden Rechtsansichten auseinandersetzt. Dabei werden nicht nur zahlreiche "Lehrbuchprobleme", sondern auch die wichtigsten praktischen Fallgestaltungen des Besitzrechts (z. B. deliktischer Schutz des Besitzes, Fund durch Arbeitnehmer, gutgläubiger Eigentumserwerb beim mittelbaren Besitz) auf eine neuartige, sachgerechte Weise gelöst.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Α. Gegenstand der Untersuchung 17
Β. Der Besitzbegriflf des BGB 21
I. Wortlautauslegung 21
II. Gleichsetzung des Besitzes mit tatsächlicher Sachherrschaft 23
1. Weitere Besitztatbestände 25
a) Vergeistigte Sachherrschaft 26
b) Fiktion tatsächlicher Sachherrschaft 27
c) Ausklammerung der §§ 857, 868 BGB 28
2. Besitz ohne Sachherrschaft 29
III. Der Besitz als Rechtsverhältnis und subjektives Recht 31
1. Die Qualifizierung des Besitzes als subjektives Recht 32
a) Gesetzliche Vorschriften 33
aa) Wortwahl des Gesetzes 33
bb) Vererblichkeit des Besitzes gemäß § 857 BGB 34
cc) Historische Erklärung dieses scheinbaren Widerspruchs 34
dd) Systematische Stellung der §§ 854 ff. BGB 35
b) Materielle Prüfung 36
aa) Das durch den Besitz geschützte Interesse 37
(1) Besitzschutz 37
(a) Rechtsfrieden 38
(b) Schutz des Persönlichkeitsrechts 40
(c) Schutz des Eigentums 42
(d) Kontinuitätsinteresse 44
(aa) Ausschluß liquider Rechtseinwendungen 45
(bb) Kontinuitätsschutz anderer Rechtsinstitute 46
(cc) Schutz des Diebesbesitzes 47
(2) Materieller Besitzervorzug 50
bb) Zuweisungsgehalt des Besitzes 51
cc) Abhängigkeit von weiteren Voraussetzungen 54
dd) Spontane Achtung des Besitzes 56
ee) Fehlende Selbstbehauptungsfähigkeit gegenüber dem Eigentum 58
ff) "Recht" aus "Unrecht" 59
gg) Dauernde Bindung an tatsächliche Grundlage 60
hh) Ergebnis 60
2. Besitz als Rechtsverhältnis 61
IV. Exkurs: Die Haftung nach § 823 BGB für Besitzverletzungen 63
1. Der Besitz als "sonstiges Recht" im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB 63
a) Meinungsstand 63
aa) Ältere Rechtsprechung 64
bb) Erfordernis einer zusätzlichen Befugnis des Besitzers 64
cc) Recht zum Besitz als Schutzobjekt 65
b) Kritik 66
aa) Kein deliktischer Schutz von Forderungsrechten 66
bb) Eigentumsähnlichkeit des Besitzes 68
cc) Ergebnis 69
2. § 858 BGB als Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB 69
3. Schadensfragen 72
a) Substanzschaden 72
b) Nutzungsschaden 72
c) Haftungsschaden 76
d) Verwendungsschaden 77
e) Ersitzungsschaden 77
4. Ergebnis 78
C. Die Besitztatbestände 79
I. Der Besitzerwerbstatbestand des § 854 Abs. 1 BGB 79
1. Rechtsgeschichtlicher Überblick über die Bedeutung der tatsächlichen Sachherrschaft fur den Besitz 81
a) Das römische Recht 81
b) Das germanische Recht 83
aa) Bedeutung der Gewere 83
bb) Die Arten der Gewere und deren Erwerb 84
(1) Fahrnisrecht 84
(2) Liegenschaftsrecht 85
c) Das gemeine Recht 87
d) Die Kodifikationen des 18. und des 19. Jahrhunderts in Deutschland 91
e) Die Entstehung der Besitzvorschriften des BGB 93
aa) Die Vorarbeiten und der Teilentwurf Sachenrecht, 1880 93
bb) Die Änderungsvorschläge zum Teilentwurf. 97
cc) Der Entwurf der 1. Kommission 98
dd) Die Kritik am 1. Entwurf 101
ee) Der 2. Entwurf (E 2) 104
f) Schlußfolgerungen 106
aa) Differenzierung des Besitzbegriffes nach den Besitzfunktionen? 106
(1) Das Besitzrecht des BGB als Folge sich wandelnder Schutzbedürfhisse 107
(2) Einheitlichkeit des Besitzbegriffs in der geschichtlichen Entwicklung 110
(3) Eigenbesitz als Besitz besonderer "Farbe" 111
(4) Probleme bei der Gesetzesanwendung 112
(5) § 836 Abs. 3 BGB 112
(6) Einschränkungen bei Ernst 112
bb) Loslösung des Besitzes vom Erfordernis der tatsächlichen Sachherrschaft 113
(1) Heranziehung der civilis possessio des gemeinen Rechts 113
(2) Berücksichtigung der deutschrechtlichen Einflüsse 116
(3) Die Formulierung des Besitztatbestandes in § 854 Abs. 1 BGB 118
2. Der Begriff der tatsächlichen Sachherrschaft 125
a) Die tatsächliche Gewalt als nicht näher zu bestimmender Elementarbegriff 125
b) Sachzugriff als Unrecht 132
c) Sachherrschaft als Wahrscheinlichkeit der Durchsetzung des eigenen Willens 133
d) Physische Einwirkungsmöglichkeit 135
aa) Die Bedeutung der tatsächlichen Sachherrschaft fur Erwerb und Aufrechterhaltung des Besitzes 137
bb) Die Beurteilung der Besitzlagen 138
cc) Der Besitzerwerb durch Ergreifung 139
e) Schutzwürdiges Kontinuitätsinteresse 142
aa) "Tatsächliche Gewalt" als Blankettbegriff 142
bb) Die Entscheidung über den Besitztatbestand 143
cc) Kritische Würdigung 144
(1) Bezugnahme auf die §§ 855, 856 Abs. 2, 857 BGB 144
(2) Kriterien zur Entscheidung der Besitzfrage 145
(3) Nichtbeachtung des Wortlautes 147
(4) Relativität des Besitzbegriffs 147
f) Der Besitz als ein tatsächliches, von Kontinuitätsinteressen getragenes Machtverhältnis 150
aa) Tatsächliche Machtbeziehung 152
bb) Teleologische Auslegung (Kontinuitätsinteresse) 153
(1) Der Begriff des Kontinuitätsinteresses 153
(2) Überwiegende Schutzwürdigkeit 154
(a) Realisierbarkeit des Interesses 154
(b) Priorität 155
(c) Eingriff in das Persönlichkeitsrecht 156
(d) Rechtliche Interessen 158
(e) Vertrauenstatbestände 159
(f) Verhalten der Beteiligten 159
cc) Ergebnis 160
(1) Überblick 160
(2) Der Stellenwert des Kontinuitätsinteresses und seine Begründung 161
(3) Relativität des Besitzbegriffes? 163
dd) Einzelfälle 164
(1) Nicht auf Dauer angelegte Sachbeziehungen 164
(2) Jagdfalle 164
(3) Weit entfernte Gegenstände 165
(4) Abstellen von Waren vor dem Verkaufsraum 166
(5) "Ruhrwiesen-Fall" 167
(6) Durch Vertragspflichten eröffnete Einwirkungsmöglichkeit 168
3. Der Besitzwille 171
a) Der Besitzwille als zwingende Voraussetzung des Besitzes 171
aa) Herleitung und Anforderungen 172
bb) Einfügung in den Organisationsbereich 174
cc) Aufrechterhaltung des Besitzes 175
b) Die Irrelevanz des Besitzwillens als selbständiger Bestandteil des Besitztatbestandes 175
aa) Der Wortlaut des § 854 Abs. 1 BGB 175
bb) Begriff der "Herrschaft" 176
cc) Pflichten aus dem Besitzerwerb 177
dd) § 867 BGB 178
ee) § 872 BGB 179
ff) Fälle eindeutiger Zuordnung 180
gg) Verkehrsanschauung als Grenze des "generellen" Besitzwillens? 181
hh) Abschließende Betrachtung der herrschenden Willenstheorie 182
ii) Willenserfordernis aufgrund der Einordnung des Besitzes als subjektives Recht? 183
jj) Ergebnis 184
c) Der Besitzwille als bloßer Faktor des schutzwürdigen Kontinuitätsinteresses 184
d) Einzelfälle 186
aa) Der verlorene Tausend-DM-Schein (BGHZ 101, 186) 186
(1) Kritik aus der Sicht der h.M. 187
(a) Tatsächliche Sachherrschaft 188
(b) Besitzwille 188
(2) Grundsätzliche Kritik 189
(a) Fundrechtliche Interessen der Beteiligten 190
(b) Kontinuitätsinteressen 193
bb) Der Gastwirtschaftstoiletten-Fall (RG JW 1925, 784 f.) 197
4. Die Aufrechterhaltung und die Beendigung des unmittelbaren Besitzes (§ 856 BGB) 199
II. Die anderen Besitztatbestände 200
1. § 854 Abs. 2 BGB 200
a) Rechtsgeschäftlicher Erwerb? 200
b) § 854 Abs. 2 BGB als Tatbestand tatsächlicher Sachherrschaft 203
c) Übergang des Kontinuitätsinteresses 204
aa) Einwirkungsmöglichkeit 204
bb) Einigung 204
cc) Anwendung der gesetzlichen Regeln über das Rechtsgeschäft 205
d) Ergebnis 206
2. § 855 BGB 207
a) § 855 BGB als ein Tatbestand tatsächlicher Sachherrschaft des Besitzherrn 207
aa) Soziales Abhängigkeitsverhältnis 207
bb) Objektives Handeln auf Grund des Abhängigkeitsverhältnisses 210
cc) Kritik 211
(1) Keine Abhängigkeit kraft gesellschaftlicher Stellung 211
(2) Besitzdienerverhältnis als Nachklang der alten Sklaverei? 213
(3) Entscheidung nach konfliktfremden Erwägungen 214
dd) Andere Tatbestandsumschreibungen 216
(1) Willentliche Unterordnung 216
(2) Jederzeitiger Zugriff 218
ee) Einschränkung der Besitzfolgen bei § 935 BGB 221
ff) Zwischenergebnis 224
b) § 855 BGB als Tatbestand schutzwürdiger Kontinuitätsinteressen des Besitzherrn 224
aa) Gesetzgebungsgeschichte 224
(1) Der Unterschied des 1. Entwurfs zu früheren Rechtsordnungen 225
(2) Die Reaktion der 2. Kommission 226
(3) Schlußfolgerungen 227
(a) Bestätigung bereits gewonnener Ergebnisse 227
(b) Maßgeblichkeit der Interessenlage 228
(c) Ausnahmecharakter des § 855 BGB 230
bb) Systematischer Zusammenhang mit § 854 Abs. 1 BGB und teleologische Auslegung 231
cc) Das entscheidende Kriterium: Die Fremdnützigkeit 231
(1) Keine eigenen rechtlichen Interessen des Besitzdieners 232
(2) Schutzwürdige Kontinuitätsinteressen des Besitzherrn 234
(a) Tatsächliche Einwirkungsmöglichkeit 234
(b) Aspekte der Interessenbewertung 235
dd) Kritik 236
ee) Einzelfälle 240
(1) Ausgelagerte Arbeitsgeräte und Dienstwagen 240
(2) Musterstücke des Handlungsreisenden 241
(3) Besitzerwerb durch den Besitzdiener 243
(a) Voraussetzungen 243
(b) Fund durch Arbeitnehmer 244
(4) Besitzverlust durch Besitzdiener 249
3. Der Erbenbesitz, § 857 BGB 249
a) Rechtsnatur 250
b) Tatbestands Voraussetzungen 252
aa) Besitz des Erblassers 253
bb) Erwerber als endgültiger Erbe 254
cc) Keine Interessenabwägung im Einzelfall 254
c) Rechtsfolgen 255
d) Beendigung des Erbenbesitzes 256
4. Der mittelbare Besitz, § 868 BGB 256
a) Mittelbarer Besitz als Tatbestand "vergeistigter Sachherrschaft" 256
aa) Voraussetzungen des mittelbaren Besitzes nach der Theorie von der vergeistigten Sachherrschaft 257
(1) Konkretes Rechtsverhältnis 258
(2) Besitzrechtliche Überordnung 259
(3) Besitzrechtsableitung 259
(4) Herausgabeanspruch 260
(5) Besitzmittlungswille des unmittelbaren Besitzers 261
(6) Besitzwille des mittelbaren Besitzers 262
bb) Kritik 263
(1) Theoretische Grundlage 263
(2) Abhängigkeit des mittelbaren Besitzes vom Besitzmittlungswillen des Besitzmittlers 264
(a) Beweisschwierigkeiten und Probleme der Eigentumsvermutung nach § 1006 Abs. 3 BGB 265
(aa) Bedeutungsverlust des § 1006 Abs. 3 BGB 265
(bb) Einschränkung des § 1006 Abs. 3 BGB durch die h.M. 266
(aaa) Bloße Erwerbsvermutung 266
(bbb) Kritik 267
(ccc) Ergebnis 269
(b) Eigentumsverlust durch Untreue des Besitzmittlers 270
(c) Wertungswiderspruch zwischen § 933 und § 934 BGB 272
(d) In der Literatur vertretene Lösungsversuche 275
(aa) Die Lehre vom Nebenbesitz 275
(bb) Maßgeblichkeit des älteren Herausgabeanspruchs 278
(cc) Haftungspflicht aus unrechtmäßigem Besitz ("fiirtum- Lösung") 280
(3) Ergebnis 281
b) Der mittelbare Besitz als ein Tatbestand schutzwürdiger Kontinuitätsinteressen 281
aa) Die Maßgeblichkeit der Kontinuitätsinteressen 282
bb) Die Voraussetzungen des schutzwürdigen Kontinuitätsinteresses 284
(1) Nutzungsabrede 284
(2) Herausgabeanspruch 285
(3) Kein Besitzmittlungswille 288
Literaturverzeichnis 290
Sachregister 306