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Herabsetzung der Gegenleistung nach culpa in contrahendo

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Gebhardt, U. (2001). Herabsetzung der Gegenleistung nach culpa in contrahendo. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50167-0
Gebhardt, Ulrich. Herabsetzung der Gegenleistung nach culpa in contrahendo. Duncker & Humblot, 2001. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50167-0
Gebhardt, U (2001): Herabsetzung der Gegenleistung nach culpa in contrahendo, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-50167-0

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Herabsetzung der Gegenleistung nach culpa in contrahendo

Gebhardt, Ulrich

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 240

(2001)

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Abstract

Gegenstand der Arbeit ist die Untersuchung einer besonderen Rechtsfolge einer Fallkonstellation der culpa in contrahendo (Verschulden bei Vertragsschluß).

Wenn im Vorfeld eines Vertragsschlusses, meist eines Kaufvertrages, der Schuldner der Hauptleistung falsche Informationen über den Vertragsgegenstand gibt oder die erforderliche Aufklärung oder Beratung unterläßt, so kann dem Gläubiger ein Schadensersatzanspruch aus culpa in contrahendo erwachsen. Der Anspruch richtet sich nach der Rechtsprechung des BGH wahlweise auf Rückabwicklung des Vertrages oder auf Herabsetzung der Gegenleistung, wobei der Käufer den erworbenen Gegenstand behalten kann. Mit dieser Herabsetzung der Gegenleistung befaßt sich der Autor.

Zunächst wird eine dogmatische Grundlage für die Herabsetzung der Gegenleistung an sich erarbeitet, an die die bisher vorwiegend von pragmatischen Überlegungen geprägte Rechtsprechung rückgekoppelt werden kann. Bisherige Begründungsversuche halten einer kritischen Überprüfung nicht stand. Historische Betrachtungen und eine sorgfältige Analyse der Interessenlage führen zu dem neuartigen Ansatz, die Herabsetzung der Gegenleistung auf die vergessene Vorschrift des § 251 Abs.1 2. Alt. BGB zu stützen.

Sodann wird die bislang ungeklärte Frage der Bemessung des Umfangs des Anspruchs untersucht. In der Rechtsprechung kursiert eine Vielzahl von widersprüchlichen Berechnungsmethoden. Auch hier lassen sich jedoch unter Zuhilfenahme der bereits gewonnenen Ergebnisse klare Leitlinien erarbeiten. Die Betrachtung von Sinn und Zweck der Rechtsfigur belegt, daß der Umfang der Herabsetzung entsprechend der aus § 472 Abs. 1 BGB bekannten Minderungsformel zu berechnen ist. Dieses Ergebnis läßt sich entgegen bisheriger Praxis mit notwendigen Anpassungen auf alle Fallkonstellationen anwenden.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
I. Problembeschreibung 11
1. Beispiele 11
a) Der Ausgangsfall - Unternehmenskauf 11
b) Flugzeugfall 12
c) Klärwerksfall 13
d) Einfuhrsteuerfall 13
e) Ladeneinrichtungsfall 14
2. Charakteristika 15
a) Vertragstyp 15
b) Pflichtverletzung 15
3. Rahmen der rechtlichen Behandlung 16
a) Anwendung der culpa in contrahendo 16
aa) Abgrenzung zu gesetzlichen Sonderregelungen 16
bb) Andere Anspruchsgrundlagen 18
b) Rechtsfolge 19
aa) Rückgängigmachung des Vertrags 19
bb) Herabsetzung der Gegenleistung 20
4. Themenstellung 20
II. Problembehandlung in früherer Zeit 22
1. Die Zeit vor dem BGB 22
a) Tatbestände 23
aa) Gesetzliche Grundlagen 23
bb) Bestimmung von dolus incidens und dolus causam 24
b) Rechtsfolgen 25
aa) Dolus causam dans 26
bb) Dolus incidens 27
c) Ergebnis und Übergang zum BGB 28
2. Die Zeit des BGB 29
a) Entwicklung der culpa in contrahendo 29
b) Behandlung der Herabsetzung der Gegenleistung 30
aa) Dolus causam dans und dolus incidens im 30
bb) Lösung über § 249 S. 1 BGB 32
ΙII. Interessenlage 34
1. Das Behaltensinteresse des Käufers 34
a) Tatsächliches Interesse des Käufers 34
aa) Eingliederung in das Vermögen 35
bb) Aufwand auf den Gegenstand 36
cc) Abhängigkeit von dem Gegenstand 38
dd) Schlichter Wunsch des Behaltens 38
ee) Zusammenfassung 39
b) Bewertung des Interesses durch die Rechtsordnung 40
aa) Grundlegende Überlegungen: Funktion des Vertrags 40
bb) Konkrete Untersuchung: Umsetzung im positiven Recht 43
cc) Ergebnis 50
2. Die Verkäuferinteressen 50
a) Der Verlust des Gegenstands 51
aa) Vertrauen 51
bb) Problem der Rückabwicklung 51
cc) Ergebnis 52
b) Die Gegenleistung 53
aa) Erhalt von Geld an sich 53
bb) Erhalt von möglichst viel Geld 53
c) Ergebnis 53
3. Bewertung des Verkäuferinteresses im Hinblick auf das Käuferinteresse 54
4. Zwischenergebnis 55
5. Belange der Rechtsordnung als solcher 55
a) Haftungswegfall und Präventionsfunktion des Haftungsrechts 56
aa) Präventionsfunktion 56
bb) Einwände gegen die Präventionsfunktion 57
b) Durchsetzbarkeit 57
c) Das Problem der Rückabwicklung 58
aa) Vergleichbare Konstellationen 58
bb) Wandlung bei schwer rückabzuwickelnden Kaufverträgen 59
6. Ergebnis 61
IV. Gesetzliche Vorgaben 62
1. Eingrenzung 62
a) Einordnung der Rechtsfigur 63
aa) Verschiedene Umschreibungen 63
bb) Untersuchung der Umschreibungen 64
b) Rechtsfolge der culpa in contrahendo 66
aa) Schadensersatz als hier „passende" Rechtsfolge 66
bb) Möglichkeit der Lösung über Schadensersatzrecht 67
2. Die herkömmliche Konstruktion 67
a) Möglichkeiten der Schadensbestimmung, insbesondere Alternativgeschäft 68
aa) Art des Schadensersatzes 68
bb) Fiktiver Kausalverlauf 69
b) Fiktiver anderer Vertragsinhalt (1): Nichtabschluß des bestehenden Vertrages 76
aa) Beweislastverteilung für die Folgen der Verletzung von Aufklärungspflichten 76
bb) Übertragung auf die untersuchte Konstellation 81
c) Fiktiver anderer Vertragsinhalt (2): Zustandekommen des hypothetischen Vertrags 82
aa) Beweislast 83
bb) Beweiserleichterungen 86
cc) Ansatz des BGH: Verzicht auf Beweis 92
V. Der Ansatz über § 251 Abs. 12. Alt BGB 97
1. § 251 Abs. 11. Alt BGB: Unmöglichkeit der Herstellung 98
a) Direkte Anwendung 99
b) Analoge Anwendung 102
2. § 251 Abs. 12. Alt BGB: Herstellung „nicht genügend 102
a) Anwendungsbereich und Voraussetzungen des § 251 Abs. 1 2. Alt. BGB 102
aa) Zwei Tatbestände des § 251 Abs. 1 BGB 103
bb) Norminhalt von § 251 Abs. 1 2. Alt. BGB 105
cc) Anwendbarkeit von § 253 BGB 114
dd) Inhalt des Bereichs des „weniger Zumutbaren" 116
b) Anwendung von § 251 Abs. 1 2. Alt. BGB auf die untersuchte Konstellation 117
c) Behaltensinteresse im konkreten Fall 118
aa) Bisher vertretene Auffassungen 118
bb) Pauschaler Schutz des Behaltensinteresses 119
d) Ergebnis 121
VI. Der Umfang des Anspruchs 122
1. Einteilung der Konstellationen 122
a) Kaufpreis ist betroffen 122
b) Kaufgegenstand ist betroffen 123
aa) Gegenstand als solcher oder Umstände 123
bb) Verhältnis zu nachvertraglichen Schäden 123
cc) Untersuchungsprogramm 126
2. Die Grundkonstellation: Problem mit dem erworbenen Gegenstand als solchem 126
a) Möglichkeiten der Berechnung des Umfangs des zu ersetzenden Schadens 126
aa) Definition der Parameter 126
bb) Anzutreffende Methoden 128
b) Bestimmung der Berechnung des Umfangs des zu ersetzenden Schadens 133
aa) „freie Herabsetzung 133
bb) Preis - subjWert 135
cc) Preis - tatsWert, fiktWert - tatsWert und Herabsetzung entsprechend der Minderung 135
dd) fiktWert - tatsWert und Herabsetzung entsprechend der Minderung 147
ee) Präzisierung 150
ff) Ergebnis 152
3. Sonderkonstellationen: Probleme außerhalb des Gegenstands 152
a) Grundsätzliche Überlegungen zur Behandlung 153
aa) Problembestimmung 153
bb) Modifikation der Minderungsformel 154
b) Praktische Umsetzung des Konzepts vom Geschäftswert 155
aa) Störung auf der Leistungsseite 155
bb) Störung auf der Gegenleistungsseite 156
VII. Zusammenfassung 159
Literaturverzeichnis 160
Sachwortverzeichnis 175