Gesammelte Schriften
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Gesammelte Schriften
Erster Band: Grundlagen des Rechts. Erster Teilband. Hrsg. von Dorothea Mayer-Maly / Herbert Schambeck / Wolf-Dietrich Grussmann
Editors: Mayer-Maly, Dorothea | Schambeck, Herbert | Grussmann, Wolf-Dietrich
(1993)
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Adolf Julius Merkl wurde am 23. März 1890 in Wien als Sohn eines Forstakademikers geboren. Den Großteil seiner Jugendjahre verbrachte er in der für sein späteres Wirken so bedeutenden Landschaft an der Rax in Niederösterreich. 1908 beginnt sein Jurastudium an der Universität Wien, wo er 1913 promoviert. Bestimmend waren für ihn seine Lehrer Edmund Bernatzik und Hans Kelsen sowie der Philosoph Friedrich Wilhelm Förster. Mit Hans Kelsen blieb er sein Leben lang verbunden und trug wesentlich zur Entwicklung dessen Rechtslehre bei.Adolf Julius Merkl war nach seinem Studium zuerst bei Gericht und dann in verschiedenen Zweigen der Verwaltung beschäftigt. 1919 erfolgte seine Habilitation an der rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien mit der Schrift "Die Verfassung der Republik Deutsch-Österreich". 1921 wurde er zum a. o. Professor, 1932 zum Ordinarius an der Wiener Rechtsfakultät ernannt. 1938 wurde er durch das NS-Regime seines Lehramtes enthoben. Erst 1943 konnte er einem Ruf an die Universität Tübingen folgen. 1950 kehrte er nach Wien zurück, wo er 1960 emeritierte, seine Lehrtätigkeit aber bis 1965 fortsetzte.Seine Publikationstätigkeit begann bereits 1913. Gemeinsam mit Hans Kelsen und Georg Froehlich gab er einen Kommentar zum Österreichischen Bundes- Verfassungsgesetz heraus. 1935 veröffentlichte er einen kritisch-systematischen Grundriß der ständisch-autoritären Verfassung Österreichs. 1927 erschien sein Buch "Allgemeines Verfassungsrecht", das in zahlreiche Sprachen übersetzt und 1969 erneut herausgegeben wurde.Adolf Julius Merkl war u. a. Mitglied der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Träger des Großen silbernen Ehrenzeichens für Verdienste um die Republik Österreich und des Komturkreuzes mit Stern des päpstlichen Silvesterordens. Er war Ehrendoktor der Universitäten Innsbruck, Tübingen, Salzburg und Thessaloniki.Am 22. August 1970 starb er in Wien.Abstract
Für das Gesamtwerk von Adolf Julius Merkl (1890-1970) gilt die besonders in der Rechtswissenschaft allgemein gültige Feststellung: In der Leistung eines Wissenschaftlers spiegelt sich ein von seinem Fachgebiet ausgehendes Bemühen, der Zeitverantwortung zu entsprechen, wider. Die Auseinandersetzung mit dem Ordnungs-, Rechts- und Staatsbewußtsein der jeweiligen Zeit kann sowohl eine literarische wie eine normative Bedeutung erlangen und als Beitrag zum Grundsatzdenken von allgemeiner Bedeutung werden. Beides trifft in besonderem Maße auf den Mitbegründer der Wiener rechtstheoretischen Schule, Adolf Julius Merkl, zu.Das acht Jahrzehnte währende Leben von Adolf Julius Merkl umspannt die zu Ende gehende Donaumonarchie und die folgende Entwicklung Österreichs als demokratische Republik. Es wird geprägt von den Folgen zweier Weltkriege und beinhaltet zunächst die Fortschreibung des Rechtspositivismus und später die Auseinandersetzung mit ihm. In seinem Schaffen hat Adolf Julius Merkl in gleicher Weise die Rechtstheorie, die allgemeine Staats- und Verwaltungslehre, das österreichische Verfassungs- und Verwaltungsrecht und die Rechtsphilosophie bereichert. Konsequent in der Gedankenführung, klar im Ausdruck und engagiert in all seinen Bemühungen, leistete er seinen Beitrag zur Wissenschaft vom öffentlichen Recht, der mit zum Klassischen des Rechtsdenkens überhaupt geworden ist.Merkl bemühte sich in seinen rechtswissenschaftlichen Arbeiten stets um die Gewinnung von Ergebnissen, die auch bei einem noch so praxisbezogenen Thema immer zu Aussagen führten, die von Bedeutung für die Allgemeine Staats- und Verwaltungslehre waren. Diese Aussagen haben heute ebensolche Gültigkeit wie zur Zeit ihrer Abfassung. Davon zeugt nicht zuletzt eine Merkl-Renaissance im In- und Ausland, die zur Zeit beobachtet werden kann.Mit dem vorliegenden Teilband beginnt die Herausgabe der bisher teilweise nur schwer zugänglichen, annähernd 600 Schriften von Adolf Julius Merkl.Der Erste Band "Grundlagen des Rechts" umfaßt in seinem Ersten Teilband das rechtstheoretische und rechtsphilosophische Schaffen, während der Zweite Teilband die Schriften zur Allgemeinen Staatslehre und Politischen Theorie beinhalten wird.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Einführung | VII | ||
Redaktionelle Anmerkungen | XIX | ||
Adolf Julius Merkl | XXI | ||
1. Rezension von: Erich Jung, Das Problem des natürlichen Rechts | 3 | ||
2. Rezension von: Paul Oertmann, Rechtsordnung und Verkehrssitte | 19 | ||
3. Rezension von: Philipp Heck, Gesetzesauslegung und Interessenjurisprudenz | 27 | ||
4. Rezension von: Hofacker, Über die Grenzabscheidung zwischen Strafrechtsprechung und Verwaltung | 33 | ||
5. Rezension von: Österreichische Zeitschrift für Öffentliches Recht | 39 | ||
6. Rezension von: Rudolf Stammler, Theorie der Rechtswissenschaft | 45 | ||
7. Zum Interpretationsproblem | 63 | ||
8. Das Recht im Lichte seiner Anwendung | 85 | ||
9. Rezension von: Hans Reichel, Gesetz und Richterspruch | 147 | ||
10. Die Unveränderlichkeit von Gesetzen – ein normlogisches Prinzip | 155 | ||
11. Die Rechtseinheit des österreichischen Staates. Eine staatsrechtliche Untersuchung auf Grund der Lehre von der lex posterior | 169 | ||
12. Das doppelte Rechtsantlitz. Eine Betrachtung aus der Erkenntnistheorie des Rechtes | 227 | ||
13. Rezension von: Heinrich Herrfahrdt, Lücken im Recht | 253 | ||
14. Freirecht und Richterfreiheit | 259 | ||
15. Zum Problem der Rechtskraft in Justiz und Verwaltung | 267 | ||
16. Rezension von: Alfred Bozi, Lebendes Recht | 281 | ||
17. Hans Kelsens System einer reinen Rechtstheorie | 291 | ||
18. Gesetzesrecht und Richterrecht | 317 | ||
19. Neue Wege der Rechtswissenschaft. Zu Hans Kelsens Rechtstheorie | 329 | ||
20. Ein Kampf gegen die normative Jurisprudenz. Zum Streit um Kelsens Rechtslehre | 339 | ||
21. Rezension von: Adolf Merkl, Die Lehre von der Rechtskraft | 365 | ||
22. Justizirrtum und Rechtswahrheit | 369 | ||
23. Das Problem der Rechtskontinuität und die Forderung des einheitlichen rechtlichen Weltbildes | 385 | ||
24. Diskussionsbeitrag: Der Begriff des Gesetzes in der Reichsverfassung | 423 | ||
25. Rezension von: James Goldschmidt, Der Prozeß als Rechtslage. Eine Kritik des prozessualen Denkens | 425 | ||
26. Prolegomena einer Theorie des rechtlichen Stufenbaues | 437 | ||
27. Rezension von: Hans Peters, Zwischen gestern und morgen. Betrachtungen zur heutigen Kulturlage | 493 | ||
28. Rezension von: Ernst von Hippel, Einführung in die Rechtstheorie | 495 | ||
29. Rezension von: Helmut Coing, Die obersten Grundsätze des Rechts. Ein Versuch zur Neubegründung des Naturrechts | 499 | ||
30. Neue Naturrechtssysteme im heutigen Deutschland als Ausdruck der Krise des gesatzten Rechtes | 503 | ||
31. Einheit oder Vielheit des Naturrechts? | 513 | ||
32. Die politische Freiheit als Gegenstand wissenschaftlicher Erkenntnis | 583 | ||
33. Gerechtigkeit und Staat als Gegenstand wissenschaftlicher Erkenntnis | 607 | ||
34. Diskussionsbeitrag: Das Gesetz als Norm und Maßnahme | 609 | ||
35. Das Widerstandsrecht gegen die Staatsgewalt im Lichte christlicher Ethik | 611 | ||
36. Zum 80. Geburtstag Hans Kelsens. Reine Rechtslehre und Moralordnung | 629 | ||
Die Herausgeber | 656 |