Der verantwortungsbezogene Rechtswidrigkeitsbegriff im öffentlichen und bürgerlichen Recht
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Der verantwortungsbezogene Rechtswidrigkeitsbegriff im öffentlichen und bürgerlichen Recht
Neuorientierung und Fortführung der Rechtswidrigkeitsdiskussion über die Antithetik von Erfolgsunrechtslehre und Handlungsunrechtslehre hinaus
Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 555
(1996)
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Abstract
Dieses Buch behandelt die alte, dogmatische Streitfrage, was Rechtswidrigkeit eigentlich ist, etwa schon eine Rechtsgutverletzung per se oder ein Gebots- bzw. Verbotsverstoß oder ein sonst sozial mißbilligtes Verhalten etc. Die praktische Bedeutung wurde früher schon hoch eingeschätzt, heute aber umsomehr, und zwar angesichts zunehmender Bedeutung des Rechtswidrigkeitsurteils für die Auslösung einer Schadensersatzpflicht: Das an sich korrelierende Erfordernis des Verschuldens ist im Öffentlichen Recht nicht vorhanden und auch im Zivilrecht kann mehr und mehr eine Lokation des Schadensersatzrechts auf den Rechtswidrigkeitsbegriff beobachtet werden.Ziel der Untersuchung ist eine Vereinfachung und Homogenisierung der im Rahmen von Schadensersatz und Entschädigung anfallenden Entscheidungen. Der vom Autor gewählte pragmatische Ansatz betrachtet Handlungen, die im täglichen Rechtsleben als objektiv mißbilligenswert und sanktionswürdig - also prinzipiell als schadensersatzwürdig bzw. entschädigungswürdig gewertet werden. Grundlage ist die Rechtsprechung des BGH. Maßgeblich ist der Gedanke, daß Rechtswidrigkeit immer das kausale oder mitkausale Ergebnis rechtswidriger, menschlicher Handlung ist und niemals durch einen Zufall, höhere Gewalt o. ä. herbeigeführt sein kann.Gefragt werden muß daher zum einen, was bei von Menschenhand ausgehenden, schädigenden Kausalverläufen noch final, adäquat kausal bzw. sozial geprägt ist und zum anderen, was bei solchen von Menschenhand ausgehenden Kausalverläufen nicht mehr so geprägt ist und nur noch von Menschenhand ausgehender Zufall, Unglücksfall oder dergleichen ist.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Inhaltsverzeichnis | 6 | ||
Abkürzungen | 11 | ||
Vorbemerkung | 14 | ||
A. Die Definition des Begriffs der Rechtswidrigkeit (Begründungsteil) | 17 | ||
I. Einleitender Überblick über Problematik und Lösungsmöglichkeiten | 17 | ||
1. Zielsetzung und Charakter der Rechtswidrigkeitsauseinandersetzung | 17 | ||
2. Die Vorgehensweisen bei Behandlung der Rechtswidrigkeitsproblematik | 19 | ||
a) Bezeichnungsfragen | 19 | ||
b) Vorgehensweisen im einzelnen, insbesondere die Bestimmung des Verhältnisses von Rechtswidrigkeit und rechtswidriger Handlung | 20 | ||
c) Lösung der Problematik des Handlungsbegriffs im Öffentlichen Recht und im Zivilrecht | 23 | ||
II. Die streitgeschichtliche Ausgangssituation | 29 | ||
1. Der Ausgangspunkt | 29 | ||
2. Die praktische Bedeutung des Rechtswidrigkeitsstreits | 30 | ||
a) Der zivilrechtliche Bereich | 30 | ||
b) Der öffentlichrechtliche Bereich | 33 | ||
c) Zusammenfassung | 36 | ||
ΙII. Die bisherigen zivilrechtlichen Positionen des Rechtswidrigkeitsstreits | 37 | ||
1. Die Lehre vom Erfolgsunrecht | 37 | ||
2. Die neue Lehre vom Handlungsunrecht | 38 | ||
3. Weitere neue Rechtswidrigkeitslehren | 38 | ||
4. Der Hintergrund der neuen, handlungsbezogenen Rechtswidrigkeitslehre | 39 | ||
a) Vordogmatische Zweifel an der handlungsbezogenen Rechtswidrigkeitsauffassung | 40 | ||
b) Die eigentliche Begründung der neuen Rechtswidrigkeitsauffassung, insbesondere ihr Handlungsbezug | 42 | ||
c) Die Modifizierung der traditionellen, erfolgsbezogenen Rechtswidrigkeitslehre zu ihrer heutigen Form (Handlungsbezug) | 48 | ||
d) Die traditionelle Rechtswidrigkeitslehre auf der Grundlage des Handlungsbegriffs | 50 | ||
IV. Die überkommenen Bestimmungen des schadensersatzrechtlichen Handlungsbegriffs | 52 | ||
1. Der finale, willensdeterminierte Handlungsbegriff | 52 | ||
2. Der kausale Handlungsbegriff | 54 | ||
3. Der soziale Handlungsbegriff | 57 | ||
4. Die unmittelbarkeitsbegriffliche Handlungsauffassung | 59 | ||
5. Dogmatische Besonderheiten der überkommenen, deliktsrechtlichen Handlungsbegriffe | 60 | ||
a) Die Bedeutung von Haflungsbegründungsbereich und Folgeschädenbereich fur den Handlungsbegriff | 60 | ||
b) Haflungsbegründungsbereich und Rechtswidrigkeit | 69 | ||
c) Haflungsbegründungsbereich und Haflungsbegriff | 70 | ||
d) Schlußbemerkung | 70 | ||
V. Die zweckmäßige Bestimmung des schadensersatzrechtlichen Handlungsbegriffs | 70 | ||
1. Der Ausgangspunkt | 70 | ||
a) Pragmatische Beschränkung der Handlungsbegriffsbestimmung | 71 | ||
b) Pragmatische Haflungsbemessung im einzelnen | 73 | ||
c) Abstützung der pragmatischen Rechtswidrigkeits-, Handlungs- und Haftungsbemessung in Literatur und Rechtsprechung | 76 | ||
2. Imperativentheorie und rechtswidrige Handlung | 82 | ||
a) Die pragmatische Bestimmung des Begriffs der rechtswidrigen Handlung und die verbotsorientierte Rechtswidrigkeitslehre | 82 | ||
b) Widerlegung der Imperativentheorie | 84 | ||
c) Rechtliche Handlungsfreiräume als wichtigster Bereich imperativenfreier Normen - zugleich eine Erörterung der Gefahrdungshaflung unter dem Gesichtspunkt der Rechtswidrigkeit von Schadenseintritten | 85 | ||
d) Folgeschädenbereich als Parallelsituation | 95 | ||
e) Rechtsgutsschäden als Parallelsituation | 95 | ||
f) Zusammenfassung | 95 | ||
3. Die Bestimmung des Begriffs der rechtswidrigen Handlung in Abhängigkeit vom Haflungsumfang | 96 | ||
a) Allgemeines | 96 | ||
b) Das deliktische Grundprinzip | 96 | ||
c) Umkehrschluß | 97 | ||
d) Konsequenz des Umkehrschlusses | 98 | ||
e) Prinzip des Haflungsumfangs und Handlungsumfangs | 99 | ||
f) Kritik seitens der handlungsbezogenen Rechtswidrigkeitslehre | 100 | ||
Β. Die Auswirkungen des verantwortungsbezogenen Rechtswidrigkeitsbegriffs auf das öffentliche und bürgerliche Recht (Begriffsanwendung) | 104 | ||
I. Die Auswirkungen des verantwortungsbezogenen RechtwidrigkeitsbegrifTs auf die staatshaftungsrechtlichen Entschädigungs-, Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche | 104 | ||
1. Einleitende Übersicht | 104 | ||
2. Die Auswirkungen auf den „enteignungsgleichen Eingriff" | 105 | ||
a) Allgemeines | 105 | ||
b) Auswirkungen im einzelnen | 107 | ||
c) Der Rechtswidrigkeitsbegriff im Tatbestand des enteignungsgleichen Eingriffs | 108 | ||
d) Das Tatbestandsmerkmal der Unmittelbarkeit | 110 | ||
e) Stellungnahme der Literatur | 112 | ||
f) Die Rechtsprechung zum Unmittelbarkeitsbegriff | 113 | ||
g) Der dogmatische Grund für die Ungradlinigkeiten in der Rechtsprechung zum Unmittelbarkeitsbegriff | 121 | ||
h) Der Grundgedanke | 123 | ||
i) Schlußbemerkung | 125 | ||
3. Die Auswirkungen des verantwortungsbezogenen Rechtswidrigkeitsbegriffs auf den Aufopferungsanspruch i.e.S. | 126 | ||
a) Allgemeines | 126 | ||
b) Der Tatbestand | 126 | ||
c) Die Bezeichnung Aufopferungsanspruch im engeren Sinne (i.e.S.). | 128 | ||
d) Ausgliederungen aus dem allgemeinen Aufopferungsanspruchstatbestand | 129 | ||
e) Der Aufopferungsanspruch i.e.S. als Auffangtatbestand | 132 | ||
f) Der Bezugspunkt der Rechtswidrigkeit | 133 | ||
4. Die Konsequenzen des verantwortungsbezogenen Rechtswidrigkeitsbegriffs für den Folgenbeseitigungsanspruch | 136 | ||
a) Allgemeines zum Folgenbeseitigungsanspruch | 136 | ||
b) Das Wesen des Folgenbeseitigungsanspruchs (der actio negatoria des öffentlichen Rechts) | 138 | ||
c) Rechtswidrigkeitsauffassungen im Bereich des Folgenbeseitigungsanspruchs | 139 | ||
d) Stellungnahme | 144 | ||
e) Zusammenfassung | 148 | ||
f) Der erfolgsbezogene Rechtswidrigkeitsbegriff im Folgenbeseitigungsanspruch | 153 | ||
g) Der verantwortungsbezogene Rechtswidrigkeitsbegriff | 153 | ||
h) Praktische Konsequenzen des verantwortungsbezogenen Rechtswidrigkeitsbegriffs im Folgenbeseitigungsanspruch | 154 | ||
II. Verantwortungsbezogener Rechtswidrigkeitsbegriffund Polizeirecht | 156 | ||
1. Polizeiwidrigkeit und Rechtswidrigkeit | 156 | ||
2. Der Begriff der Polizeiwidrigkeit | 159 | ||
a) Die Unmittelbarkeitstheorie der herrschenden Meinung | 160 | ||
b) Die Rechtswidrigkeitstheorie | 161 | ||
c) Die Gefahrerhöhungstheorie der h.M. bei mittelbaren Verursachungen einer Bedrohung bzw. Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung | 162 | ||
3. Der verantwortungsbezogene Rechtswidrigkeitsbegriff im Polizeirecht | 164 | ||
ΙII. Die Auswirkungen des verantwortungsbezogenen Rechswidrigkeitsbegriffs auf das Zivilrecht | 165 | ||
1. Die Auswirkungen auf die Dogmatik des zivilrechtlichen Schadensersatzrechts | 165 | ||
a) Allgemeines | 165 | ||
b) Das Rechtswidrigkeitskonzept des bürgerlichen Gesetzbuchs | 165 | ||
c) Verschulden im Zivilrecht | 166 | ||
d) Die neue handlungsbezogene Rechtswidrigkeitslehre in der Dogmatik des Zivilrechts | 168 | ||
e) Rechtspolitische Gesichtspunkte | 171 | ||
f) Der erfolgsbezogene Rechtswidrigkeitsbegriff zur Abwehr des handlungsbezogenen Rechtswidrigkeitsbegriffs | 175 | ||
g) Der verantwortungsbezogene Rechtswidrigkeitsbegriff | 175 | ||
2. Die Auswirkungen des verantwortungsbezogenen Rechtswidrigkeitsbegriffs auf die deliktische Zurechnungsrechtsprechung des BGH | 176 | ||
a) Allgemeiner Überblick | 176 | ||
b) Rolle des Verschuldens in der Zurechnungsrechtsprechung des BGH | 178 | ||
c) Haftungsbemessung auf der Rechtswidrigkeitsebene | 179 | ||
d) Haftungsbemessung nach dem Prinzip des Schutzzwecks der Norm | 179 | ||
e) Die schadensersatzrechtliche Zurechnungsrechtsprechung des BGH | 182 | ||
f) Kasuistik | 184 | ||
g) Zusammenfassung und Bewertung | 189 | ||
h) Die Konsequenzen | 191 | ||
i) Konsequenzen für den verantwortungsbezogenen Rechtswidrigkeitsbegriff | 192 | ||
j) Die Rolle des verantwortungsbezogenen Rechtswidrigkeitsbegriffs | 192 | ||
IV. Der verantwortungsbezogene Rechtswidrigkeitsbegriff im zivilrechtlichen Defensivgüterschutzrecht | 193 | ||
1. Überblick über die Problematik | 193 | ||
a) Allgemeines | 193 | ||
b) Der Unterlassungsanspruch gemäß § 1004 BGB | 194 | ||
2. Der erfolgsbezogene Rechtswidrigkeitsbegriff im Defensivgüterschutzrecht | 195 | ||
3. Die dogmatische Begründung des erfolgsbezogenen Rechtswidrigkeitsbegriffs im Defensivgüterschutzrecht | 195 | ||
a) Begründungen seitens des Normgebers (Bürgerliches Gesetzbuch) | 195 | ||
b) Praktische Begründung des erfolgsbezogenen Rechtswidrigkeitsbegriffs | 196 | ||
c) Der erfolgsbezogene und der verantwortungsbezogene Rechtswidrigkeitsbegriff | 197 | ||
4. Die Rolle des handlungsbezogenen Rechtswidrigkeitsbegriffs im Defensivgüterschutzrecht | 197 | ||
a) Begründungsversuche der handlungsbezogenen Rechtswidrigkeitslehre | 198 | ||
b) Gegenargumente vom Standpunkt der herrschenden Lehre sowie des verantwortungsbezogenen Rechtswidrigkeitsbegriffs | 199 | ||
c) Weitere Begründungsversuche der handlungsbezogenen Rechtswidrigkeitslehre | 203 | ||
5. Konsequenzen | 204 | ||
a) Der Bereich der Defensivgüterschutzvorschriften der §§ 227 und 229 BGB | 204 | ||
b) Der Bereich der defensivgüterschutzrechtlichen Bestimmung des § 1004 BGB | 205 | ||
Schrifttumsverzeichnis | 206 |