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Olivet, P. (1996). Der verantwortungsbezogene Rechtswidrigkeitsbegriff im öffentlichen und bürgerlichen Recht. Neuorientierung und Fortführung der Rechtswidrigkeitsdiskussion über die Antithetik von Erfolgsunrechtslehre und Handlungsunrechtslehre hinaus. 2. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48895-7
Olivet, Peter. Der verantwortungsbezogene Rechtswidrigkeitsbegriff im öffentlichen und bürgerlichen Recht: Neuorientierung und Fortführung der Rechtswidrigkeitsdiskussion über die Antithetik von Erfolgsunrechtslehre und Handlungsunrechtslehre hinaus. (2).Duncker & Humblot, 1996. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48895-7
Olivet, P (1996): Der verantwortungsbezogene Rechtswidrigkeitsbegriff im öffentlichen und bürgerlichen Recht: Neuorientierung und Fortführung der Rechtswidrigkeitsdiskussion über die Antithetik von Erfolgsunrechtslehre und Handlungsunrechtslehre hinaus, 2,Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-48895-7

Format

Der verantwortungsbezogene Rechtswidrigkeitsbegriff im öffentlichen und bürgerlichen Recht

Neuorientierung und Fortführung der Rechtswidrigkeitsdiskussion über die Antithetik von Erfolgsunrechtslehre und Handlungsunrechtslehre hinaus

Olivet, Peter

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 555

(1996)

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Abstract

Dieses Buch behandelt die alte, dogmatische Streitfrage, was Rechtswidrigkeit eigentlich ist, etwa schon eine Rechtsgutverletzung per se oder ein Gebots- bzw. Verbotsverstoß oder ein sonst sozial mißbilligtes Verhalten etc. Die praktische Bedeutung wurde früher schon hoch eingeschätzt, heute aber umsomehr, und zwar angesichts zunehmender Bedeutung des Rechtswidrigkeitsurteils für die Auslösung einer Schadensersatzpflicht: Das an sich korrelierende Erfordernis des Verschuldens ist im Öffentlichen Recht nicht vorhanden und auch im Zivilrecht kann mehr und mehr eine Lokation des Schadensersatzrechts auf den Rechtswidrigkeitsbegriff beobachtet werden.

Ziel der Untersuchung ist eine Vereinfachung und Homogenisierung der im Rahmen von Schadensersatz und Entschädigung anfallenden Entscheidungen. Der vom Autor gewählte pragmatische Ansatz betrachtet Handlungen, die im täglichen Rechtsleben als objektiv mißbilligenswert und sanktionswürdig - also prinzipiell als schadensersatzwürdig bzw. entschädigungswürdig gewertet werden. Grundlage ist die Rechtsprechung des BGH. Maßgeblich ist der Gedanke, daß Rechtswidrigkeit immer das kausale oder mitkausale Ergebnis rechtswidriger, menschlicher Handlung ist und niemals durch einen Zufall, höhere Gewalt o. ä. herbeigeführt sein kann.

Gefragt werden muß daher zum einen, was bei von Menschenhand ausgehenden, schädigenden Kausalverläufen noch final, adäquat kausal bzw. sozial geprägt ist und zum anderen, was bei solchen von Menschenhand ausgehenden Kausalverläufen nicht mehr so geprägt ist und nur noch von Menschenhand ausgehender Zufall, Unglücksfall oder dergleichen ist.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Inhaltsverzeichnis 6
Abkürzungen 11
Vorbemerkung 14
A. Die Definition des Begriffs der Rechtswidrigkeit (Begründungsteil) 17
I. Einleitender Überblick über Problematik und Lösungsmöglichkeiten 17
1. Zielsetzung und Charakter der Rechtswidrigkeitsauseinandersetzung 17
2. Die Vorgehensweisen bei Behandlung der Rechtswidrigkeitsproblematik 19
a) Bezeichnungsfragen 19
b) Vorgehensweisen im einzelnen, insbesondere die Bestimmung des Verhältnisses von Rechtswidrigkeit und rechtswidriger Handlung 20
c) Lösung der Problematik des Handlungsbegriffs im Öffentlichen Recht und im Zivilrecht 23
II. Die streitgeschichtliche Ausgangssituation 29
1. Der Ausgangspunkt 29
2. Die praktische Bedeutung des Rechtswidrigkeitsstreits 30
a) Der zivilrechtliche Bereich 30
b) Der öffentlichrechtliche Bereich 33
c) Zusammenfassung 36
ΙII. Die bisherigen zivilrechtlichen Positionen des Rechtswidrigkeitsstreits 37
1. Die Lehre vom Erfolgsunrecht 37
2. Die neue Lehre vom Handlungsunrecht 38
3. Weitere neue Rechtswidrigkeitslehren 38
4. Der Hintergrund der neuen, handlungsbezogenen Rechtswidrigkeitslehre 39
a) Vordogmatische Zweifel an der handlungsbezogenen Rechtswidrigkeitsauffassung 40
b) Die eigentliche Begründung der neuen Rechtswidrigkeitsauffassung, insbesondere ihr Handlungsbezug 42
c) Die Modifizierung der traditionellen, erfolgsbezogenen Rechtswidrigkeitslehre zu ihrer heutigen Form (Handlungsbezug) 48
d) Die traditionelle Rechtswidrigkeitslehre auf der Grundlage des Handlungsbegriffs 50
IV. Die überkommenen Bestimmungen des schadensersatzrechtlichen Handlungsbegriffs 52
1. Der finale, willensdeterminierte Handlungsbegriff 52
2. Der kausale Handlungsbegriff 54
3. Der soziale Handlungsbegriff 57
4. Die unmittelbarkeitsbegriffliche Handlungsauffassung 59
5. Dogmatische Besonderheiten der überkommenen, deliktsrechtlichen Handlungsbegriffe 60
a) Die Bedeutung von Haflungsbegründungsbereich und Folgeschädenbereich fur den Handlungsbegriff 60
b) Haflungsbegründungsbereich und Rechtswidrigkeit 69
c) Haflungsbegründungsbereich und Haflungsbegriff 70
d) Schlußbemerkung 70
V. Die zweckmäßige Bestimmung des schadensersatzrechtlichen Handlungsbegriffs 70
1. Der Ausgangspunkt 70
a) Pragmatische Beschränkung der Handlungsbegriffsbestimmung 71
b) Pragmatische Haflungsbemessung im einzelnen 73
c) Abstützung der pragmatischen Rechtswidrigkeits-, Handlungs- und Haftungsbemessung in Literatur und Rechtsprechung 76
2. Imperativentheorie und rechtswidrige Handlung 82
a) Die pragmatische Bestimmung des Begriffs der rechtswidrigen Handlung und die verbotsorientierte Rechtswidrigkeitslehre 82
b) Widerlegung der Imperativentheorie 84
c) Rechtliche Handlungsfreiräume als wichtigster Bereich imperativenfreier Normen - zugleich eine Erörterung der Gefahrdungshaflung unter dem Gesichtspunkt der Rechtswidrigkeit von Schadenseintritten 85
d) Folgeschädenbereich als Parallelsituation 95
e) Rechtsgutsschäden als Parallelsituation 95
f) Zusammenfassung 95
3. Die Bestimmung des Begriffs der rechtswidrigen Handlung in Abhängigkeit vom Haflungsumfang 96
a) Allgemeines 96
b) Das deliktische Grundprinzip 96
c) Umkehrschluß 97
d) Konsequenz des Umkehrschlusses 98
e) Prinzip des Haflungsumfangs und Handlungsumfangs 99
f) Kritik seitens der handlungsbezogenen Rechtswidrigkeitslehre 100
Β. Die Auswirkungen des verantwortungsbezogenen Rechtswidrigkeitsbegriffs auf das öffentliche und bürgerliche Recht (Begriffsanwendung) 104
I. Die Auswirkungen des verantwortungsbezogenen RechtwidrigkeitsbegrifTs auf die staatshaftungsrechtlichen Entschädigungs-, Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche 104
1. Einleitende Übersicht 104
2. Die Auswirkungen auf den „enteignungsgleichen Eingriff" 105
a) Allgemeines 105
b) Auswirkungen im einzelnen 107
c) Der Rechtswidrigkeitsbegriff im Tatbestand des enteignungsgleichen Eingriffs 108
d) Das Tatbestandsmerkmal der Unmittelbarkeit 110
e) Stellungnahme der Literatur 112
f) Die Rechtsprechung zum Unmittelbarkeitsbegriff 113
g) Der dogmatische Grund für die Ungradlinigkeiten in der Rechtsprechung zum Unmittelbarkeitsbegriff 121
h) Der Grundgedanke 123
i) Schlußbemerkung 125
3. Die Auswirkungen des verantwortungsbezogenen Rechtswidrigkeitsbegriffs auf den Aufopferungsanspruch i.e.S. 126
a) Allgemeines 126
b) Der Tatbestand 126
c) Die Bezeichnung Aufopferungsanspruch im engeren Sinne (i.e.S.). 128
d) Ausgliederungen aus dem allgemeinen Aufopferungsanspruchstatbestand 129
e) Der Aufopferungsanspruch i.e.S. als Auffangtatbestand 132
f) Der Bezugspunkt der Rechtswidrigkeit 133
4. Die Konsequenzen des verantwortungsbezogenen Rechtswidrigkeitsbegriffs für den Folgenbeseitigungsanspruch 136
a) Allgemeines zum Folgenbeseitigungsanspruch 136
b) Das Wesen des Folgenbeseitigungsanspruchs (der actio negatoria des öffentlichen Rechts) 138
c) Rechtswidrigkeitsauffassungen im Bereich des Folgenbeseitigungsanspruchs 139
d) Stellungnahme 144
e) Zusammenfassung 148
f) Der erfolgsbezogene Rechtswidrigkeitsbegriff im Folgenbeseitigungsanspruch 153
g) Der verantwortungsbezogene Rechtswidrigkeitsbegriff 153
h) Praktische Konsequenzen des verantwortungsbezogenen Rechtswidrigkeitsbegriffs im Folgenbeseitigungsanspruch 154
II. Verantwortungsbezogener Rechtswidrigkeitsbegriffund Polizeirecht 156
1. Polizeiwidrigkeit und Rechtswidrigkeit 156
2. Der Begriff der Polizeiwidrigkeit 159
a) Die Unmittelbarkeitstheorie der herrschenden Meinung 160
b) Die Rechtswidrigkeitstheorie 161
c) Die Gefahrerhöhungstheorie der h.M. bei mittelbaren Verursachungen einer Bedrohung bzw. Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung 162
3. Der verantwortungsbezogene Rechtswidrigkeitsbegriff im Polizeirecht 164
ΙII. Die Auswirkungen des verantwortungsbezogenen Rechswidrigkeitsbegriffs auf das Zivilrecht 165
1. Die Auswirkungen auf die Dogmatik des zivilrechtlichen Schadensersatzrechts 165
a) Allgemeines 165
b) Das Rechtswidrigkeitskonzept des bürgerlichen Gesetzbuchs 165
c) Verschulden im Zivilrecht 166
d) Die neue handlungsbezogene Rechtswidrigkeitslehre in der Dogmatik des Zivilrechts 168
e) Rechtspolitische Gesichtspunkte 171
f) Der erfolgsbezogene Rechtswidrigkeitsbegriff zur Abwehr des handlungsbezogenen Rechtswidrigkeitsbegriffs 175
g) Der verantwortungsbezogene Rechtswidrigkeitsbegriff 175
2. Die Auswirkungen des verantwortungsbezogenen Rechtswidrigkeitsbegriffs auf die deliktische Zurechnungsrechtsprechung des BGH 176
a) Allgemeiner Überblick 176
b) Rolle des Verschuldens in der Zurechnungsrechtsprechung des BGH 178
c) Haftungsbemessung auf der Rechtswidrigkeitsebene 179
d) Haftungsbemessung nach dem Prinzip des Schutzzwecks der Norm 179
e) Die schadensersatzrechtliche Zurechnungsrechtsprechung des BGH 182
f) Kasuistik 184
g) Zusammenfassung und Bewertung 189
h) Die Konsequenzen 191
i) Konsequenzen für den verantwortungsbezogenen Rechtswidrigkeitsbegriff 192
j) Die Rolle des verantwortungsbezogenen Rechtswidrigkeitsbegriffs 192
IV. Der verantwortungsbezogene Rechtswidrigkeitsbegriff im zivilrechtlichen Defensivgüterschutzrecht 193
1. Überblick über die Problematik 193
a) Allgemeines 193
b) Der Unterlassungsanspruch gemäß § 1004 BGB 194
2. Der erfolgsbezogene Rechtswidrigkeitsbegriff im Defensivgüterschutzrecht 195
3. Die dogmatische Begründung des erfolgsbezogenen Rechtswidrigkeitsbegriffs im Defensivgüterschutzrecht 195
a) Begründungen seitens des Normgebers (Bürgerliches Gesetzbuch) 195
b) Praktische Begründung des erfolgsbezogenen Rechtswidrigkeitsbegriffs 196
c) Der erfolgsbezogene und der verantwortungsbezogene Rechtswidrigkeitsbegriff 197
4. Die Rolle des handlungsbezogenen Rechtswidrigkeitsbegriffs im Defensivgüterschutzrecht 197
a) Begründungsversuche der handlungsbezogenen Rechtswidrigkeitslehre 198
b) Gegenargumente vom Standpunkt der herrschenden Lehre sowie des verantwortungsbezogenen Rechtswidrigkeitsbegriffs 199
c) Weitere Begründungsversuche der handlungsbezogenen Rechtswidrigkeitslehre 203
5. Konsequenzen 204
a) Der Bereich der Defensivgüterschutzvorschriften der §§ 227 und 229 BGB 204
b) Der Bereich der defensivgüterschutzrechtlichen Bestimmung des § 1004 BGB 205
Schrifttumsverzeichnis 206