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Eisele, J. (1998). Haftungsfreistellung von Vereinsmitgliedern und Vereinsorganen in nichtwirtschaftlichen Vereinen. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49242-8
Eisele, Jörg. Haftungsfreistellung von Vereinsmitgliedern und Vereinsorganen in nichtwirtschaftlichen Vereinen. Duncker & Humblot, 1998. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49242-8
Eisele, J (1998): Haftungsfreistellung von Vereinsmitgliedern und Vereinsorganen in nichtwirtschaftlichen Vereinen, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-49242-8

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Haftungsfreistellung von Vereinsmitgliedern und Vereinsorganen in nichtwirtschaftlichen Vereinen

Eisele, Jörg

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 206

(1998)

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Abstract

In der vorliegenden Untersuchung widmet sich der Autor der bislang kaum behandelten und geklärten Frage, inwieweit nichtwirtschaftliche Vereine Schäden zu übernehmen haben, die auf Handlungen ihrer Mitglieder und Organe zurückzuführen sind. Diesem Problemkreis kommt deshalb erhebliche Bedeutung zu, weil in Idealvereinen ein Großteil der Tätigkeiten auf ehrenamtlicher Basis abgewickelt wird und daher eine unbeschränkte Haftung des für den Verein Handelnden unbillig erscheinen mag.

Nach einer kurzen Einführung werden zunächst die verschiedenen Rechtsgrundlagen für eine Geschäftsbesorgung im Verein systematisiert und es wird anschließend dargelegt, daß auf diese jeweils Auftragsrecht Anwendung finden kann. In den weiteren Ausführungen befaßt sich Eisele mit der Frage, ob zugunsten des ehrenamtlichen Geschäftsbesorgers eine Haftungsbeschränkung anzunehmen ist. Entgegen der Ansicht des BGH, der die arbeitsrechtlichen Haftungserleichterungen für Vereinsmitglieder - nicht aber Vereinsorgane - entsprechend anwenden will, soll nach Auffassung des Autors die Haftung der Vereinsmitglieder in einer Rechtsanalogie zu §§ 300 I, 521, 599, 680, 968 BGB in der Regel auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt sein, während sich der Vorstand nur außerhalb seiner organtypischen Aufgaben auf eine Haftungsmilderung berufen kann. Darüber hinaus werden weitere Einzelfragen, wie z. B. die Haftung bei Weisungen der Mitgliederversammlung, Haftungsvereinbarungen sowie die Problematik der Berücksichtigung von Pflichtversicherungen erörtert.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Inhaltsverzeichnis 9
I. Einführung 17
1. Pfadfinderentscheidung - BGHZ 89, 153 ff. 20
2. Problemstellung 23
a) Schädigung von Dritten 23
b) Eigenschäden des Geschäftsführers 26
c) Schädigung des Vereins 26
d) Rechtliche Behandlung der einzelnen Fallgruppen 27
3. Differenzierung zwischen rechtsfähigem und nichtrechtsfähigem Verein 27
II. Rechtsgrundlagen der Geschäftsbesorgung im nichtwirtschaftlichen Verein 30
1. Geschäftsbesorgungen durch Vereinsmitglieder 30
a) Geschäftsbesorgungen aufgrund des mitgliedschaftlichen Rechtsverhältnisses 31
aa) Satzungsrechtlich geregelte Geschäftsbesorgungen 31
bb) Geschäftsbesorgungspflichten aufgrund von Beschlüssen der Vereinsorgane 34
cc) Ungeschriebene Geschäftsbesorgungspflichten 35
dd) Geschäftsbesorgungen aus Gefälligkeit 38
b) Aufgabenwahrnehmung aufgrund eines Geschäftsbesorgungsvertrages 41
aa) Bedeutung des schuldrechtlichen Geschäftsbesorgungsvertrages 42
bb) Vertragsschluß 44
c) Abgrenzung zwischen mitgliedschaftlichen und vertraglich begründeten Tätigkeitspflichten 46
d) Abgrenzung zwischen mitgliedschafts- und nichtmitgliedschaftsbezogenen Geschäftsbesorgungsverträgen- Problem der Drittgläubigerschuldverhältnisse 50
aa) Begründung der Differenzierung zwischen vereinsrechtlichen (mitgliedschaftsbezogenen) Geschäftsbesorgungsverträgen und Drittgläubigerschuldverhältnissen 52
bb) Abgrenzungskriterien 56
cc) Ergebnis 60
e) Geschäftsbesorgungen mit Go Α-ähnlichem Charakter 61
2. Geschäftsführung durch Vereinsorgane am Beispiel des Vorstands 62
a) Erfordernis eines Anstellungsvertrages 64
b) Abschluß eines Anstellungsvertrages 67
c) Fremdorganschaft 68
III. Anwendbarkeit auftragsrechtlicher Vorschriften 70
1. Geschäftsbesorgungen durch Vereinsmitglieder 70
a) Geschäftsbesorgungen aufgrund des mitgliedschaftlichen Rechtsverhältnisses 70
b) Vertraglich begründete Geschäftsbesorgungen 72
c) Ergebnis 76
2. Geschäftsführung durch Vereinsorgane 76
IV. Ersatz von Zufallsschäden im Auftragsrecht 80
1. Der Begriff "Aufwendungen" 80
2. Historische Entwicklung 82
a) Gesetzgebungsverfahren zum BGB 82
b) Bedeutung des Gesetzgebungsverfahrens für die heutige Rechtslage 84
3. Begründungsmodelle für die Ersatzfähigkeit von Zufallsschäden 85
a) Annahme eines Garantievertrages bzw. ergänzende Vertragsauslegung 85
b) Argumentation mit § 242 BGB 86
c) Lehre von der Risikohaftung bei schadensgeneigter Tätigkeit in fremdem Interesse 87
aa) Dogmatische Begründung der Haftung bei Tätigkeit in fremdem Interesse 87
bb) Stellungnahme 90
d) Die Regelung des § 110 I 2. Alt. HGB als allgemeines Haftungsprinzip 93
e) Analoge Anwendung von § 670 BGB 95
f) Extension des Anwendungsbereichs von § 670 BGB aufgrund der ratio legis 97
aa) Begründung für die Einbeziehung von Zufallsschäden 98
(1) Rechtsnatur des Geschäftsbesorgungsvertrages 98
(2) Vergleich mit § 110 I 2. Alt. HGB 99
(3) Treupflicht des Vereins 102
(4) Notwendigkeit der ehrenamtlichen Mitarbeit 103
(5) Gleichbehandlungsgrundsatz 103
bb) Dogmatische Einordnung des Verlustersatzanspruchs 104
4. Zwischenergebnis 105
V. Schuldhaftes Handeln des Geschäftsführers 106
1. Relativität des Verschuldens bei Schädigung Dritter 106
2. Haftungserleichterungen im Innenverhältnis 109
a) Anwendung des arbeitsrechtlichen Haftungsmaßstabs 110
aa) Das Fürsorgeprinzip als Zurechnungsgrund 111
bb) Das Betriebsrisiko des Arbeitgebers als Zurechnungsgrund 113
cc) Anwendbarkeit der arbeitsrechtlichen Haftungstrias auf die Geschäftsbesorgung durch Vereinsmitglieder 116
(1) Treupflichten 117
(2) Weisungsgebundenheit und Eingliederung in die Betriebsorganisation 117
(3) Dauerhaftigkeit der Arbeit 119
(4) Vergleich der Interessenstruktur 122
(5) Besondere Natur des Arbeitsverhältnisses 122
(6) Zwischenergebnis 124
dd) Anwendung der arbeitsrechtlichen Haftungsgrundsätze auf die organschaftliche Geschäftsführung 124
b) Haftungsmaßstab der eigenüblichen Sorgfalt (§ 277 BGB) 127
aa) Rechtsanalogie 128
(1) Haftungsbeschränkung wegen sozialer Verbundenheit 128
(2) Haftungsbeschränkung aufgrund Verknüpfung von Eigen- und Fremdinteressen 130
bb) Gesetzesanalogie zu § 708 BGB 133
c) Haftungsbeschränkung kraft Auslegung des Geschäftsbesorgungsvertrages 136
d) Haftungsbeschränkung auf grobe Fahrlässigkeit bei Geschäftsführung durch Vereinsmitglieder 137
aa) Allgemeines Prinzip einer Haftungsbeschränkung bei fremdnütziger Tätigkeit 137
bb) Einwände gegen ein solches Prinzip 139
(1) Ansicht der Gesetzesverfasser 140
(2) Haftung beim Verwahrungsvertrag 141
(3) Haftung beim Auftrag 141
(4) Vergleich der Interessenstruktur 146
cc) Konsequenzen für die Geschäftsführung durch Vereinsmitglieder 146
e) Haftungsbeschränkung auf grobe Fahrlässigkeit bei Geschäftsführung durch Vereinsorgane 149
aa) Gläubigerinteressen als Ansatzpunkt einer strengen Haftung 149
(1) Gläubigerschutz im Idealverein 150
(2) Reichweite des primären Gläubigerschutzes 152
(3) Nebenzweckprivileg 155
(4) Ergebnis 156
bb) Strenge Haftung wegen der Betreuung fremden Vermögens 157
cc) Risikoübertragung aufgrund der Qualifikation des Vorstands 159
dd) Ausnahmsweise Haftungsbeschränkung außerhalb typischer Vorstandspflichten 161
ee) Die Bedeutung des Merkmals der Ehrenamtlichkeit 163
ff) Ergebnis 165
VI. Weitere Voraussetzungen einer Haftungsfreistellung 166
1. Abgrenzung von tätigkeitsspezifischen Risiken und allgemeinem Lebensrisiko 166
2. Tätigkeitsspezifisches Risiko und Vermeidbarkeit der Risikolage 169
VII. Weitere Einzelfragen 174
1. Weisungen der Mitgliederversammlung 174
2. Haftung des Geschäftsführers ohne Verschulden 176
3. Gesamtschuldnerische Haftung von Verein und Geschäftsführer 177
4. Haftungsvereinbarungen und Observanz 178
5. Anwendbarkeit der §§ 844, 845 BGB 180
6. Durchsetzbarkeit der Ansprüche gegen den Verein 181
7. Berücksichtigung von Pflichtversicherungen 181
VIII. Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse 183
Literaturverzeichnis 188
Sachwortverzeichnis 206