Die pädagogische Freiheit des Lehrers
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Die pädagogische Freiheit des Lehrers
Eine Untersuchung zur Reichweite und zu den Grenzen der Fachaufsicht im demokratischen Rechtsstaat
Tübinger Schriften zum Staats- und Verwaltungsrecht, Vol. 66
(2002)
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Abstract
Johannes Rux zeigt am Beispiel der Rechtsstellung der Lehrer die Reichweite und Grenzen der Fachaufsicht im demokratischen Rechtsstaat auf. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob den Lehrern ein rechtlich geschützter Freiraum für ihre Erziehungs- und Unterrichtstätigkeit zur Verfügung steht und wie weit dieser Freiraum gegebenenfalls reicht.Im ersten Teil bestimmt der Autor den äußeren Rahmen der pädagogischen Freiheit: Auf der einen Seite sind die Lehrer aufgrund ihrer umfassenden Rechtsbindung unter keinen Umständen dazu berechtigt, in die Rechte der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen oder Dritter einzugreifen. Auf der anderen Seite gibt es aber gerade im Bereich des Bildungswesens eine Vielzahl von Entscheidungen, die aus einer bestimmten, nachträglich nicht rekonstruierbaren konkreten Situation heraus getroffen werden und die sich daher einer umfassenden gerichtlichen Kontrolle entziehen.Während es für den Schüler im Ergebnis gleichgültig ist, wer diese Entscheidungen im Innenverhältnis konkret zu verantworten hat, stellt sich für den Lehrer durchaus die Frage, ob er auch insofern stets an die Weisungen seiner Vorgesetzten gebunden ist. Rux zeigt, daß die einfach-gesetzlichen Bestimmungen über die pädagogische Freiheit bzw. Eigenverantwortung der Lehrer nicht nur eine objektive Beschränkung der Aufsichts- und Weisungsbefugnisse begründen, sondern den Lehrern auch einen justitiablen Anspruch auf einen gewissen Freiraum für die Gestaltung ihrer Unterrichts- und Erziehungsarbeit vermitteln.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsübersicht | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 14 | ||
Α. Einführung | 17 | ||
Β. Das Schulverhältnis als komplexes System von Rechtsbeziehungen | 25 | ||
I. Die Schüler als zentraler Bezugspunkt des Schulwesens | 25 | ||
1. Die Schulpflicht und das Recht auf Bildung | 26 | ||
2. Der Bildungs- und Erziehungsanspruch des Staates | 27 | ||
a) Der Bildungs- und Erziehungsanspruch des Staates und der Grundsatz der staatlichen Schulaufsicht | 29 | ||
aa) Art. 144 S. 1 WRV als Grundlage des staatlichen Bildungsund Erziehungsanspruchs in der Weimarer Republik | 29 | ||
bb) Die Funktion des Art. 7 Abs. 1 GG | 32 | ||
b) Der Bildungs- und Erziehungsanspruch des Staates und das Selbstentfaltungsrecht der Schüler | 36 | ||
c) Das Bildungswesen und die Berufsfreiheit | 37 | ||
d) Die Schulen als Keimzelle des (demokratischen) Gemeinwesens | 39 | ||
3. Zusammenfassung | 41 | ||
II. Die Rechte der Eltern | 42 | ||
III. Der Lehrer im Spannungsverhältnis zwischen Schülern, Eltern und Schulverwaltung | 43 | ||
C. Das Außenverhältnis - Entscheidungsspielräume der Verwaltung und Rechtsschutz im Schulverhältnis | 45 | ||
I. Entscheidungsspielräume der Verwaltung im Schulverhältnis | 45 | ||
1. Der Vorbehalt des Gesetzes und die notwendige Unschärfe abstraktgenereller Regelungen | 45 | ||
2. Zur Regelungsdichte im Schulrecht | 49 | ||
II. Der Rechtsschutz im Schulverhältnis | 56 | ||
1. Zur Reichweite und zu den Grenzen des Rechtsschutzanspruchs | 56 | ||
a) Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG als vorbehaltloses Grundrecht | 57 | ||
b) Zur Zulässigkeit einer Beschränkung des Rechtsschutzanspruchs | 58 | ||
aa) Die „normative Ermächtigungslehre" | 58 | ||
bb) Die verfassungsimmanenten Schranken des Rechtsschutzanspruchs | 59 | ||
(1) Die Grundrechte Dritter und der Grundsatz der Rechtssicherheit | 60 | ||
(2) Der Grundsatz eines wirkungsvollen behördlichen und gerichtlichen Verfahrens und die Handlungsfähigkeit der Staatsorgane | 60 | ||
(3) Die Eigenständigkeit der Verwaltung | 63 | ||
(a) Regelungsdichte und gerichtliche Überprüfung von Hoheitsakten | 64 | ||
(b) Die Funktionsgrenzen der Rechtsprechung als objektive Grenze des Rechtsschutzanspruchs | 65 | ||
(c) Planung, Politik und gerichtliche Kontrolle | 67 | ||
c) Zusammenfassung | 68 | ||
2. Die Grenzen des Rechtsschutzes im Schulverhältnis | 69 | ||
III. Zusammenfassung | 72 | ||
D. Das Innenverhältnis - Die pädagogische Freiheit als Beschränkung der staatlichen Weisungs- und Aufsichtsrechte im Schulbereich | 74 | ||
I. Die verfassungsrechtliche Verankerung der pädagogischen Freiheit | 77 | ||
1. Die pädagogische Freiheit als Grundrecht der Lehrer | 77 | ||
a) Zur Geltung der Grundrechte für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes | 78 | ||
aa) Zur Geltung der Grundrechte für die dienstliche Tätigkeit der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes | 78 | ||
bb) Zur Geltung der Grundrechte für das außerdienstliche Verhalten und das Verhalten bei Gelegenheit der Dienstausübung | 82 | ||
cc) Zur Geltung der Grundrechte für die Lehrer an öffentlichen Schulen | 86 | ||
b) Die pädagogische Freiheit als Fall der Lehrfreiheit im Sinne des Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG | 87 | ||
aa) Die Lehrfreiheit als Grundrecht der Hochschullehrer | 87 | ||
bb) Die Lehrfreiheit als untrennbarer Bestandteil der Wissenschaftsfreiheit | 88 | ||
cc) Die Lehrfreiheit als eigenständiges Grundrecht | 90 | ||
dd) Zwischenergebnis | 94 | ||
c) Die pädagogische Freiheit als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums im Sinne von Art. 33 Abs. 5 GG | 95 | ||
d) Zusammenfassung | 98 | ||
2. Die pädagogische Freiheit und die Grundrechte der Schüler | 98 | ||
3. Die pädagogische Freiheit und das Ziel der Erziehung zur Eigenverantwortung | 103 | ||
II. Pädagogische Eigenverantwortung und pädagogische Freiheit | 105 | ||
1. Die pädagogische Eigenverantwortung in der Literatur | 107 | ||
a) Die erste Phase: Vom In-Kraft-Treten des Grundgesetzes bis zum Musterentwurf für ein Landesschulgesetz | 107 | ||
b) Die zweite Phase: Der Musterentwurf der „Kommission Schulrecht" des Deutschen Juristentags | 111 | ||
c) Die dritte Phase: Die Entwicklung seit Mitte der achtziger Jahre | 116 | ||
d) Zusammenfassung und Kritik | 119 | ||
2. Die pädagogische Freiheit in der Rechtsprechung | 120 | ||
a) Die Rechtsprechung des OVG Berlin | 121 | ||
b) Die Rechtsprechung des OVG Münster | 123 | ||
c) Die Rechtsprechung des OVG Schleswig | 126 | ||
d) Die Rechtsprechung des VGH Mannheim | 127 | ||
e) Die Rechtsprechung des OVG Lüneburg | 128 | ||
f) Die Rechtsprechung des VGH Kassel | 131 | ||
g) Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes | 133 | ||
h) Zusammenfassung und Kritik | 134 | ||
3. Eigener Ansatz: Die pädagogische Freiheit als subjektives Recht der Lehrer | 135 | ||
a) Pädagogische Verantwortung und pädagogische Freiheit | 135 | ||
b) Die pädagogische Freiheit als subjektives Recht der Lehrer | 139 | ||
III. Die Reichweite der pädagogischen Freiheit | 141 | ||
1. Die ausdrücklichen Grenzen der Eingriffs- und Aufsichtsbefugnisse: Zu den einschlägigen Bestimmungen der Landesschulgesetze | 141 | ||
a) Hessen | 142 | ||
aa) Die Rechtsgrundlagen der pädagogischen Freiheit und Eigenverantwortung | 143 | ||
bb) Die Eingriffsbefugnisse der Schulaufsichtsbehörden | 145 | ||
(1) Die Vorgaben des § 93 Abs. 3 HessSchG | 146 | ||
(2) Zum Umfang der Aufsicht über die Erziehungs- und Unterrichtstätigkeit der Lehrer | 149 | ||
cc) Die Eingriffsbefugnisse der Schulleiter | 152 | ||
(1) Die Vorgaben des § 88 Abs. 4 S. 3 HessSchG | 153 | ||
(2) Zum Umfang der Eingriffsbefugnisse | 155 | ||
dd) Ergebnis | 156 | ||
b) Mecklenburg-Vorpommern | 158 | ||
aa) Die Rechtsgrundlagen der pädagogischen Freiheit und Eigenverantwortung | 158 | ||
bb) Die Eingriffsbefugnisse der Schulaufsichtsbehörden | 161 | ||
cc) Die Eingriffsbefugnisse der Schulleiter | 164 | ||
c) Niedersachsen | 165 | ||
aa) Die Eingriffsbefugnisse der Schulaufsichtsbehörden | 166 | ||
bb) Die Eingriffsbefugnisse der Schulleiter | 167 | ||
d) Bremen | 168 | ||
aa) Die Eingriffsbefugnisse der Schulaufsichtsbehörden | 168 | ||
bb) Die Eingriffsbefugnisse der Schulleiter | 170 | ||
e) Berlin | 172 | ||
f) Saarland | 173 | ||
g) Brandenburg | 174 | ||
aa) Die Eingriffsbefugnisse der Schulleiter | 175 | ||
bb) Die Eingriffsbefugnisse der Schulaufsichtsbehörden | 176 | ||
h) Nordrhein-Westfalen | 176 | ||
i) Thüringen | 178 | ||
j) Sachsen-Anhalt | 179 | ||
k) Rheinland-Pfalz | 180 | ||
l) Hamburg | 181 | ||
m) Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Schleswig-Holstein | 182 | ||
n) Zusammenfassung | 184 | ||
2. Die ungeschriebenen Grenzen der Eingriffs- und Weisungsbefugnisse: Zu den Voraussetzungen für die Verbindlichkeit dienstlicher Anordnungen im Schulverhältnis | 185 | ||
a) Zur Verbindlichkeit rechtswidriger Anordnungen | 185 | ||
aa) Das Problem: Rechtsbindung und Remonstrationsverfahren | 186 | ||
bb) Der erste Lösungsansatz: Die Unverbindlichkeit „offensichtlich rechtswidriger" Anordnungen | 188 | ||
cc) Der zweite Lösungsansatz: Die Unterscheidung zwischen „innerer" und „äußerer Rechtmäßigkeit" | 190 | ||
dd) Zur Legitimation einer Beschränkung des Grundsatzes der Rechtsbindung der Verwaltung | 192 | ||
(1) Die Verbindlichkeit rechtswidriger Anordnungen als „hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums" | 192 | ||
(a) Das Reichsbeamtengesetz von 1873 | 193 | ||
(b) Zur gewohnheitsrechtlichen Verdrängung der Vorgaben des RBG | 197 | ||
(c) Zum Verhältnis von Art. 20 Abs. 3 GG und Art. 33 Abs. 5 GG | 200 | ||
(2) Die Verbindlichkeit rechtswidriger Anordnungen und die Funktionsfähigkeit der Verwaltung | 200 | ||
(a) Zur verfahrensrechtlichen Absicherung der Funktionsfähigkeit der Verwaltung | 201 | ||
(b) Das Remonstrationsverfahren und die persönliche Haftung des Beamten | 205 | ||
(3) Exkurs: Die Verbindlichkeit rechtswidriger Anordnungen und die Verbindlichkeit von Weisungen im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung | 208 | ||
ee) Zwischenergebnis | 211 | ||
b) Die Voraussetzungen für die Verbindlichkeit dienstlicher Anordnungen | 212 | ||
c) Die Pädagogische Freiheit als „Recht auf den Beurteilungsspielraum" | 214 | ||
IV. Die pädagogische Freiheit im Verwaltungsverfahren und im Verwaltungsprozess | 216 | ||
1. Das Innenverhältnis | 216 | ||
2. Das Außenverhältnis | 219 | ||
a) Zur Kontrolldichte im Widerspruchsverfahren | 219 | ||
b) Die Schüler als Objekte der Lehrerwillkür? | 223 | ||
V. Der Lehrer und die Konferenzen | 224 | ||
1. Die Lehrerkonferenzen | 224 | ||
2. Die Schulkonferenz | 229 | ||
3. Zusammenfassung | 231 | ||
VI. Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit eines subjektiven Rechts auf pädagogische Freiheit | 232 | ||
1. Die pädagogische Freiheit und der Grundsatz der staatlichen Schulaufsicht | 233 | ||
2. Die pädagogische Freiheit und das demokratische Prinzip | 236 | ||
E. Zusammenfassung und Schluss | 239 | ||
Anhang: Die einschlägigen Bestimmungen der Landesschulgesetze | 243 | ||
Literaturverzeichnis | 251 | ||
Stichwortverzeichnis | 263 |