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Von Maastricht bis Nizza

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Kellerbauer, M. (2003). Von Maastricht bis Nizza. Neuformen differenzierter Integration in der Europäischen Union. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51044-3
Kellerbauer, Manuel. Von Maastricht bis Nizza: Neuformen differenzierter Integration in der Europäischen Union. Duncker & Humblot, 2003. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51044-3
Kellerbauer, M (2003): Von Maastricht bis Nizza: Neuformen differenzierter Integration in der Europäischen Union, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51044-3

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Von Maastricht bis Nizza

Neuformen differenzierter Integration in der Europäischen Union

Kellerbauer, Manuel

Tübinger Schriften zum internationalen und europäischen Recht, Vol. 64

(2003)

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Abstract

Der Vertrag von Maastricht ermächtigte eine Gruppe von EU-Mitgliedstaaten, den rechtlichen und institutionellen Rahmen der Europäischen Union in Anspruch zu nehmen, um den europäischen Integrationsprozess auf wichtigen Politikfeldern vor einem Stillstand zu bewahren. Anhand der gemeinsamen Sozialpolitik, der Wirtschafts- und Währungsunion sowie der sich herausbildenden gemeinsamen Justiz- und Innenpolitik analysiert der Verfasser die Hintergründe, Möglichkeiten und rechtlichen Problemstellungen dieser als Umsetzung eines neuen Konzepts differenzierter Integration zu begreifenden Vereinbarung.

Manuel Kellerbauer zeigt ein zweifaches Vertiefungspotential der neuen Differenzierungsformen auf und stellt deren Vereinbarkeit mit dem gemeinschaftsrechtlichen Grundsatz der Rechtseinheit fest. Er untersucht die im Vertrag von Amsterdam als Weiterentwicklung des neuen Konzepts geschaffenen "Bestimmungen über eine verstärkte Zusammenarbeit" auf ihre Funktionsweise und ihre Bedeutung für den künftigen Integrationsprozess.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 17
Einleitung 21
Erster Teil: Die neue Differenzierungsform des Vertrags von Maastricht und ihre bisherigen Anwendungsfelder 26
A. Maastricht als Geburtsstätte einer neuen Differenzierungsform 26
I. Das Konzept der europäischen Pioniergruppen und seine Verwirklichung 26
1. Das wirtschaftliche und politische Umfeld der siebziger Jahre 27
2. Der neue Integrationsansatz Willy Brandts 28
3. Die Weiterentwicklung und Konkretisierung durch den Bericht Leo Tindemans' 29
4. Die weitere Entwicklung bis zum Vertrag von Maastricht 30
5. Die Umsetzung des neuen Integrationsansatzes im Vertrag von Maastricht 31
II. Die Wesenszüge der neuen Differenzierungsform 33
1. Die Inanspruchnahme des rechtlichen und institutionellen Rahmens der EU 34
a) Die herkömmlichen völkerrechtlichen Kooperationen eines Teils der Mitgliedstaaten 34
b) Die seit dem Vertrag von Maastricht existierenden Kooperationen im Unionsrahmen 36
2. Der umfassende Ausschluss eines Teils der Mitgliedstaaten 38
a) Die unbefristete Freistellung von der Fortentwicklung gemeinschaftlicher Politikbereiche 39
b) Der Ausschluss von der Mitgestaltung des Integrationsprozesses 41
3. Zusammenfassung 42
B. Die Differenzierung in der gemeinsamen Sozialpolitik 43
I. Entstehungsgeschichte und Hintergrund 44
1. Die gemeinsame Sozialpolitik vor Maastricht als „Stiefkind" der Integration 44
2. Die Verhandlungen in Maastricht: Der Kompromiss des „Opt-in der Elf" 47
II. Die rechtliche Ausgestaltung des vereinbarten Opt-in 49
1. Überblick 49
2. Das Protokoll und das Abkommen über die Sozialpolitik 49
3. Die Inanspruchnahme des rechtlichen Rahmens der Europäischen Gemeinschaft 50
a) Die gemeinschaftliche Rechtsnatur des geschaffenen Primärund Sekundärrechts 50
aa) Das Sozialabkommen als gemeinschaftliches Primärrecht 51
bb) Die Rechtsakte der Abkommenstaaten als gemeinschaftliches Sekundärrecht 52
b) Der acquis communautaire als Ausgangspunkt der Abkommenstaaten 53
c) Die Erweiterung des acquis communautaire durch die Abkommenstaaten 55
aa) Das erweiterte Primärrecht des Sozialabkommens 55
bb) Das auf Grundlage des Sozialabkommens erlassene Sekundärrecht 57
cc) Keine Erweiterungen durch Entscheidungen des EuGH 59
d) Die Sonderstellung des geschaffenen Rechts infolge seiner beschränkten Geltung 59
4. Die Inanspruchnahme des modifizierten institutionellen Rahmens der EG 61
a) Die Beratung und Beschlussfassung ohne den britischen Ratsvertreter 62
b) Die unveränderte Zusammensetzung der übrigen Gemeinschaftsorgane 63
5. Die Finanzierungsregelung 67
6. Die fehlende Beitrittsregelung 68
III. Die aufgeworfenen Rechtsfragen der neuen Differenzierungsform 69
1. Die Vereinbarkeit mit den unions- und gemeinschaftsrechtlichen Grundprinzipien 69
a) Die Vereinbarkeit des Rückgriffs auf den modifizierten institutionellen Rahmen 71
aa) Das Unionsprinzip des einheitlichen institutionellen Rahmens 71
bb) Die Beschränkung durch Ziffer 1 und 2 Sozialprotokoll 72
cc) Die Vereinbarkeit mit der Zielsetzung des Unionsprinzips 73
b) Die Vereinbarkeit des beschränkt geltenden Gemeinschaftsrechts 75
aa) Der gemeinschaftsrechtliche Grundsatz der Rechtseinheit 75
bb) Die Beschränkung durch das partielle Recht 76
cc) Die Rechtfertigung durch Überwindung des Integrationsstillstands 78
2. Die Folgeprobleme der Schaffung eines partiellen acquis communautaire 80
a) Die Konkurrenz der sozialpolitischen Rechtsetzungsermächtigungen 81
b) Die Bedeutung des partiellen Rechts für EU-Kandidatenländer 84
IV. Die Beendigung der sozialpolitischen Differenzierung 84
1. Der britische „Beitritt" zum Sozialabkommen 85
2. Die Ausweitung der beschränkt geltenden Richtlinien 85
3. Die Anziehungswirkung der erweiterten Sozialpolitik auf Großbritannien 87
V. Bewertung 89
C. Die Differenzierung in der Wirtschafts- und Währungsunion 91
I. Der Delors-Plan und seine Verwirklichung für einen Teil der EU-Mitglieder 93
1. Die drei Stufen der Wirtschafts- und Währungsunion 93
2. Die Hintergründe der Differenzierung 95
a) Die politischen Vorbehalte in Dänemark und Griechenland 96
b) Das Verfehlen der Eintrittsvoraussetzungen durch Griechenland und Schweden 98
II. Die rechtliche Ausgestaltung 99
1. Die Freistellung zugunsten der Nichtteilnehmerstaaten 99
a) Die vorübergehende Ausnahmeregelung bei Verfehlen der Eintrittsvoraussetzungen 100
aa) Die von der Freistellung betroffenen Bestimmungen 100
bb) Die grundsätzliche Pflicht zum Eintritt in die dritte Stufe 101
b) Die dauerhafte Opt-out-Stellung Dänemarks und Großbritanniens 102
2. Der verringerte Einfluss auf die Entscheidungsprozesse der dritten Stufe 103
a) Der Ausschluss vom Stimmrecht im Rat 104
b) Kein Ausschluss von den Beratungen im Rat - Die Euro-12- Gruppe als Beratungsforum 105
c) Der Verlust personalpolitischen Einflusses im ESZB 106
d) Der Erweiterte Rat als Bindeglied zwischen Teilnehmern und Nichtteilnehmern 107
3. Der nachträgliche Eintritt in die dritte Stufe der WWU 108
a) Der Eintritt durch Aufhebung der Ausnahmeregelung 109
b) Der Eintritt durch Verzicht auf die Opt-out-Stellung 110
III. Die aufgeworfenen Rechtsfragen: Die differenzierten Außenkompetenzen 111
1. Der partielle acquis communautaire der dritten Stufe der WWU 111
2. Die Außenkompetenzen des Art. 111 EG 113
3. Die Folgen differenzierter Kompetenzen zum Abschluss internationaler Verträge 115
a) Überblick über die Problemstellung 115
b) Die differenzierten Vertragsabschlusskompetenzen nach Art. 111 Abs. 1 und 3 116
c) Die Entstehung einer Neuform gemischter Abkommen 117
d) Der differenzierte Zuwachs ausschließlicher Gemeinschaftskompetenzen 119
aa) Der fortschreitende Außenkompetenzverlust der WWU-Teilnehmerstaaten 120
bb) Die Problematik verbleibender Außenkompetenzen der WWU-Nichtteilnehmerstaaten 122
cc) Der Einfluss des Art. 10 EG nach der Rechtssache Kramer 123
dd) Die analoge Anwendung des Art. 307 EG 126
4. Zusammenfassung 127
IV. Bewertung 127
D. Die Differenzierungen im Bereich Justiz und Inneres 128
I. Entstehungsgeschichte und Hintergrund 129
1. Die Verknüpfung zwischen Personenfreizügigkeit und Justiz- und Innenpolitik 129
2. Freizügigkeit, Justiz und Inneres in EG und EU bis zum Vertrag von Amsterdam 130
3. Der Schengen-Prozess als Forum des Integrationsfortschritts 133
a) Die beiden Schengener Abkommen 133
b) Die beteiligten Mitgliedstaaten 134
c) Die Defizite der intergouvernementalen Struktur 135
4. Die Amsterdamer Reformen im Bereich Justiz und Inneres 137
II. Das Opt-out aus dem Titel IV EG 138
1. Die primärrechtlichen Ermächtigungen zum Opt-out 138
2. Die institutionellen Modifikationen 139
3. Die Re-Opt-in-Möglichkeiten der Opt-out-Staaten 140
a) Der Verzicht Dänemarks auf seine Sonderstellung 140
b) Die Re-Opt-in-Möglichkeiten Großbritanniens und Irlands 141
aa) Die Möglichkeit zur Beteiligung im Vorfeld einer Maßnahme 141
bb) Die Möglichkeit zum nachträglichen Re-Opt-in 142
cc) Die „Gesamt-Opt-in-Möglichkeit" Irlands 142
4. Die Finanzierungsregelung 143
5. Der geschaffene Sonderacquis und dessen Folge Wirkungen 143
III. Die verstärkte Zusammenarbeit der Schengen-Staaten im Unionsrahmen 144
1. Die Überführung des Schengen-acquis 145
a) Die Methode der Überführung des Schengen-acquis 145
aa) Die Definition des Schengen-acquis 145
bb) Die Zuweisung einer Kompetenzgrundlage 146
b) Die Freistellung Dänemarks von der Überführung in der ersten Unionssäule 148
c) Die Ermächtigung zur verstärkten Zusammenarbeit ohne die Nicht-Schengen-Staaten 148
d) Die Beitrittsmöglichkeiten der Nicht-Schengen-Staaten 150
aa) Das Erfordernis der einstimmigen Genehmigung des Beitritts 150
bb) Der Beitritt „à la carte" Großbritanniens 151
2. Die Weiterentwicklung des Schengen-acquis 153
a) Die Methode der Weiterentwicklung des Schengen-acquis 153
b) Die Freistellung Dänemarks von der Weiterentwicklung in der ersten Unionssäule 154
c) Die Ermächtigung zur verstärkten Zusammenarbeit ohne die Nicht-Schengen-Staaten 155
d) Die Beitrittsmöglichkeiten der Nicht-Schengen-Staaten 156
3. Die institutionellen Modifikationen und die Finanzierungsregelung 157
4. Die Sonderstellung des Schengen-acquis und die daraus resultierenden Fragen 158
a) Der Schengen-acquis als gesondertes Rechtsgebilde im Unionsrahmen 158
b) Die Erweiterung des von Kandidatenländern zu übernehmenden acquis communautaire 159
c) Die Folgewirkungen des Schengen-acquis 160
IV. Bewertung 161
E. Abschließende Bewertung zum ersten Teil 162
Zweiter Teil: Die Bestimmungen über eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten 165
A. Entstehungsgeschichte, Wesenszüge und Reform 165
I. Die generalklauselartige Differenzierung des Vertrags von Amsterdam 165
1. Die Regierungskonferenz 1996/1997 166
2. Das Verhandlungsergebnis 170
II. Die Reform der Differenzierungsklauseln durch den Vertrag von Nizza 170
III. Die Regelungsstruktur der Bestimmungen 173
1. Nach dem Vertrag von Amsterdam 173
2. Nach dem Vertrag von Nizza 174
B. Die Begründung einer verstärkten Zusammenarbeit 175
I. Die Voraussetzungen für alle Säulen 176
1. Das Gebot der Förderung der Unionsziele und -interessen 176
a) Die Regelung des Vertrags von Amsterdam 176
b) Die Änderungen durch den Vertrag von Nizza 178
2. Der Schutz des einheitlichen institutionellen Rahmens 178
3. Die Wahrung des acquis communautaire 179
4. Die Subsidiarität verstärkter Zusammenarbeit 180
a) Die Regelung des Vertrags von Amsterdam 180
b) Die Konkretisierung durch den Vertrag von Nizza 182
5. Die Mindestanzahl teilnehmender Mitgliedstaaten 183
a) Die Regelung des Vertrags von Amsterdam 183
b) Die Änderungen durch den Vertrag von Nizza 184
6. Der Schutz der nichtteilnehmenden Mitgliedstaaten 185
a) Die Regelung des Vertrags von Amsterdam 185
b) Die Änderungen durch den Vertrag von Nizza 186
7. Die Offenheit verstärkter Zusammenarbeit für die Nichtteilnehmerstaaten 187
II. Die zusätzlichen Voraussetzungen für die erste Säule 187
1. Der Ausschluss im Bereich ausschließlicher Zuständigkeit 187
2. Das Verbot der Beeinträchtigung von Gemeinschaftsaktivitäten 188
a) Die Regelung des Vertrags von Amsterdam 188
b) Die Änderungen durch den Vertrag von Nizza 189
3. Der Ausschluss der Unionsbürgerschaft 190
a) Die Regelung des Vertrags von Amsterdam 190
b) Die Streichung durch den Vertrag von Nizza 191
4. Das Verbot der Diskriminierung zwischen Unionsbürgern 192
a) Die Regelung des Vertrags von Amsterdam 192
b) Die Streichung durch den Vertrag von Nizza 193
5. Das Kompetenzschaffungsverbot 194
6. Das Verbot von Handelsbeschränkungen und Wettbewerbsverzerrungen 195
a) Die Regelung des Vertrags von Amsterdam 195
b) Die Änderungen durch den Vertrag von Nizza 197
III. Die zusätzlichen Voraussetzungen für die dritte Säule 198
1. Die Wahrung der Zuständigkeit der Gemeinschaft 199
2. Die Wahrung der Ziele des Titels VI EU 199
3. Das Gebot schnellerer Fortentwicklung 200
4. Die Änderungen durch den Vertrag von Nizza 200
IV. Die zusätzlichen Voraussetzungen des Vertrags von Nizza für die zweite Säule 200
1. Die zusätzlichen Voraussetzungen 201
2. Die weiteren Beschränkungen 202
V. Das Einsetzungsverfahren für die erste Säule 203
1. Die Regelung des Vertrags von Amsterdam 203
a) Der Antrag der interessierten Mitgliedstaaten 204
b) Das alleinige Vorschlagsrecht der Kommission 204
c) Das Anhörungsrecht des Parlaments 206
d) Der Mehrheitsbeschluss im Rat und die Vetomöglichkeit 207
2. Die Änderungen durch den Vertrag von Nizza 209
a) Die Streichung des Veto-Rechts 209
b) Die Einführung des parlamentarischen Zustimmungserfordernisses 210
VI. Das Einsetzungsverfahren für die dritte Säule 210
1. Die Regelung des Vertrags von Amsterdam 210
2. Die Änderungen durch den Vertrag von Nizza 212
VII. Das Einsetzungsverfahren des Vertrags von Nizza für die zweite Säule 213
C. Die Durchführung einer verstärkten Zusammenarbeit 214
I. Die anwendbaren Regeln und Beschränkungen 214
1. Der Grundsatz der Geltung der allgemeinen Regeln 214
a) Die verstärkte Zusammenarbeit als EU bzw. EG „im verkleinerten Format" 214
b) Die Unabänderlichkeit der anzuwendenden allgemeinen Regeln 216
2. Die anwendbaren Sonderregeln 217
a) Die institutionellen Modifikationen 217
aa) Der Ausschluss der Nichtteilnehmerstaaten im Rat 217
bb) Die abweichenden Abstimmungsregeln im Rat 217
cc) Die Geltung der allgemeinen Regeln für die übrigen Organe 218
b) Die besonderen Unterrichtungs- und Koordinationspflichten 220
c) Das Verbot zur Behinderung einer verstärkten Zusammenarbeit 221
3. Die besonderen Grenzen 221
a) Die aus den Einsetzungsvoraussetzungen folgenden Beschränkungen 222
b) Die durch den Einsetzungsbeschluss gezogenen Grenzen 222
c) Die Zulässigkeit der Ausübung von Außenkompetenzen 224
aa) Die grundsätzliche Zulässigkeit 224
bb) Die geltenden Beschränkungen 226
II. Der Beitritt zu einer verstärkten Zusammenarbeit 226
1. Die Beitrittsvoraussetzungen 226
a) Die materiellen Regeln 227
aa) Der Grundsatz der Offenheit verstärkter Zusammenarbeit 227
bb) Die Pflicht zur Übernahme des entstandenen Besitzstands 228
cc) Das Fehlen von Aufholmechanismen 229
b) Die prozeduralen Regeln 230
aa) Das Beitritts verfahren für die erste Säule 230
bb) Das Beitrittsverfahren für die dritte Säule 231
cc) Das Beitrittsverfahren des Vertrags von Nizza für die zweite Säule 232
2. Die Rechtsfolgen des Beitritts 233
a) Die Rechtsfolgen für den beigetretenen Mitgliedstaat 233
aa) Die Geltung der aus der Zusammenarbeit folgenden Rechte und Pflichten 233
bb) Die Ausnahme- und Übergangsbestimmungen durch „spezifische Regelungen" 234
b) Die Rechtsfolgen für die verstärkt zusammenarbeitenden Mitgliedstaaten 235
III. Die Zuständigkeit des EuGH 236
1. Die Zuständigkeit für eine verstärkte Zusammenarbeit in der ersten Säule 237
2. Die Zuständigkeit für eine verstärkte Zusammenarbeit in der dritten Säule 238
a) Die unbeschränkte Zuständigkeit für die spezifischen Flexibilisierungsbestimmungen 238
b) Die beschränkte Zuständigkeit für die allgemeinen Bestimmungen der dritten Säule 239
3. Die unbeschränkte Klagebefugnis der Nichtteilnehmerstaaten 240
D. Die Rechtswirkungen und Folgen verstärkter Zusammenarbeit 242
I. Die Eigenschaften des geschaffenen Rechts 242
1. Die Wirkung gegenüber den Teilnehmerstaaten 243
2. Der beschränkte Geltungsbereich 244
3. Die unions- und gemeinschaftsrechtliche Qualität 244
II. Die Auswirkungen des geschaffenen Rechts auf den Besitzstand der EU-15 245
1. Die Vorrangfrage im Kollisionsfall 246
a) Kollisionsfall durch Rechtsetzung verstärkter Zusammenarbeit 246
b) Kollisionsfall durch Rechtsetzung der EU-15 247
c) Die Bedeutung des Vorrangs für die Entscheidungen des EuGH 248
2. Die Erweiterung des von Kandidatenländern zu übernehmenden acquis communautaire 249
III. Die Auswirkungen auf das Kompetenzgefüge in der EG 250
1. Der auf die Teilnehmerstaaten beschränkte Kompetenzverlust 250
2. Die Problematik der verbleibenden Kompetenzen der übrigen EUMitglieder 252
IV. Die Finanzierungsregelung 253
V. Die Beschränkung völkerrechtlicher Kooperationsformen 253
E. Abschließende Bewertung zum zweiten Teil 256
Zusammenfassung 261
Dokumente der Regierungskonferenz 2000 266
Literaturverzeichnis 267
Sachverzeichnis 278