Von Maastricht bis Nizza
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Von Maastricht bis Nizza
Neuformen differenzierter Integration in der Europäischen Union
Tübinger Schriften zum internationalen und europäischen Recht, Vol. 64
(2003)
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Abstract
Der Vertrag von Maastricht ermächtigte eine Gruppe von EU-Mitgliedstaaten, den rechtlichen und institutionellen Rahmen der Europäischen Union in Anspruch zu nehmen, um den europäischen Integrationsprozess auf wichtigen Politikfeldern vor einem Stillstand zu bewahren. Anhand der gemeinsamen Sozialpolitik, der Wirtschafts- und Währungsunion sowie der sich herausbildenden gemeinsamen Justiz- und Innenpolitik analysiert der Verfasser die Hintergründe, Möglichkeiten und rechtlichen Problemstellungen dieser als Umsetzung eines neuen Konzepts differenzierter Integration zu begreifenden Vereinbarung.Manuel Kellerbauer zeigt ein zweifaches Vertiefungspotential der neuen Differenzierungsformen auf und stellt deren Vereinbarkeit mit dem gemeinschaftsrechtlichen Grundsatz der Rechtseinheit fest. Er untersucht die im Vertrag von Amsterdam als Weiterentwicklung des neuen Konzepts geschaffenen "Bestimmungen über eine verstärkte Zusammenarbeit" auf ihre Funktionsweise und ihre Bedeutung für den künftigen Integrationsprozess.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 17 | ||
Einleitung | 21 | ||
Erster Teil: Die neue Differenzierungsform des Vertrags von Maastricht und ihre bisherigen Anwendungsfelder | 26 | ||
A. Maastricht als Geburtsstätte einer neuen Differenzierungsform | 26 | ||
I. Das Konzept der europäischen Pioniergruppen und seine Verwirklichung | 26 | ||
1. Das wirtschaftliche und politische Umfeld der siebziger Jahre | 27 | ||
2. Der neue Integrationsansatz Willy Brandts | 28 | ||
3. Die Weiterentwicklung und Konkretisierung durch den Bericht Leo Tindemans' | 29 | ||
4. Die weitere Entwicklung bis zum Vertrag von Maastricht | 30 | ||
5. Die Umsetzung des neuen Integrationsansatzes im Vertrag von Maastricht | 31 | ||
II. Die Wesenszüge der neuen Differenzierungsform | 33 | ||
1. Die Inanspruchnahme des rechtlichen und institutionellen Rahmens der EU | 34 | ||
a) Die herkömmlichen völkerrechtlichen Kooperationen eines Teils der Mitgliedstaaten | 34 | ||
b) Die seit dem Vertrag von Maastricht existierenden Kooperationen im Unionsrahmen | 36 | ||
2. Der umfassende Ausschluss eines Teils der Mitgliedstaaten | 38 | ||
a) Die unbefristete Freistellung von der Fortentwicklung gemeinschaftlicher Politikbereiche | 39 | ||
b) Der Ausschluss von der Mitgestaltung des Integrationsprozesses | 41 | ||
3. Zusammenfassung | 42 | ||
B. Die Differenzierung in der gemeinsamen Sozialpolitik | 43 | ||
I. Entstehungsgeschichte und Hintergrund | 44 | ||
1. Die gemeinsame Sozialpolitik vor Maastricht als „Stiefkind" der Integration | 44 | ||
2. Die Verhandlungen in Maastricht: Der Kompromiss des „Opt-in der Elf" | 47 | ||
II. Die rechtliche Ausgestaltung des vereinbarten Opt-in | 49 | ||
1. Überblick | 49 | ||
2. Das Protokoll und das Abkommen über die Sozialpolitik | 49 | ||
3. Die Inanspruchnahme des rechtlichen Rahmens der Europäischen Gemeinschaft | 50 | ||
a) Die gemeinschaftliche Rechtsnatur des geschaffenen Primärund Sekundärrechts | 50 | ||
aa) Das Sozialabkommen als gemeinschaftliches Primärrecht | 51 | ||
bb) Die Rechtsakte der Abkommenstaaten als gemeinschaftliches Sekundärrecht | 52 | ||
b) Der acquis communautaire als Ausgangspunkt der Abkommenstaaten | 53 | ||
c) Die Erweiterung des acquis communautaire durch die Abkommenstaaten | 55 | ||
aa) Das erweiterte Primärrecht des Sozialabkommens | 55 | ||
bb) Das auf Grundlage des Sozialabkommens erlassene Sekundärrecht | 57 | ||
cc) Keine Erweiterungen durch Entscheidungen des EuGH | 59 | ||
d) Die Sonderstellung des geschaffenen Rechts infolge seiner beschränkten Geltung | 59 | ||
4. Die Inanspruchnahme des modifizierten institutionellen Rahmens der EG | 61 | ||
a) Die Beratung und Beschlussfassung ohne den britischen Ratsvertreter | 62 | ||
b) Die unveränderte Zusammensetzung der übrigen Gemeinschaftsorgane | 63 | ||
5. Die Finanzierungsregelung | 67 | ||
6. Die fehlende Beitrittsregelung | 68 | ||
III. Die aufgeworfenen Rechtsfragen der neuen Differenzierungsform | 69 | ||
1. Die Vereinbarkeit mit den unions- und gemeinschaftsrechtlichen Grundprinzipien | 69 | ||
a) Die Vereinbarkeit des Rückgriffs auf den modifizierten institutionellen Rahmen | 71 | ||
aa) Das Unionsprinzip des einheitlichen institutionellen Rahmens | 71 | ||
bb) Die Beschränkung durch Ziffer 1 und 2 Sozialprotokoll | 72 | ||
cc) Die Vereinbarkeit mit der Zielsetzung des Unionsprinzips | 73 | ||
b) Die Vereinbarkeit des beschränkt geltenden Gemeinschaftsrechts | 75 | ||
aa) Der gemeinschaftsrechtliche Grundsatz der Rechtseinheit | 75 | ||
bb) Die Beschränkung durch das partielle Recht | 76 | ||
cc) Die Rechtfertigung durch Überwindung des Integrationsstillstands | 78 | ||
2. Die Folgeprobleme der Schaffung eines partiellen acquis communautaire | 80 | ||
a) Die Konkurrenz der sozialpolitischen Rechtsetzungsermächtigungen | 81 | ||
b) Die Bedeutung des partiellen Rechts für EU-Kandidatenländer | 84 | ||
IV. Die Beendigung der sozialpolitischen Differenzierung | 84 | ||
1. Der britische „Beitritt" zum Sozialabkommen | 85 | ||
2. Die Ausweitung der beschränkt geltenden Richtlinien | 85 | ||
3. Die Anziehungswirkung der erweiterten Sozialpolitik auf Großbritannien | 87 | ||
V. Bewertung | 89 | ||
C. Die Differenzierung in der Wirtschafts- und Währungsunion | 91 | ||
I. Der Delors-Plan und seine Verwirklichung für einen Teil der EU-Mitglieder | 93 | ||
1. Die drei Stufen der Wirtschafts- und Währungsunion | 93 | ||
2. Die Hintergründe der Differenzierung | 95 | ||
a) Die politischen Vorbehalte in Dänemark und Griechenland | 96 | ||
b) Das Verfehlen der Eintrittsvoraussetzungen durch Griechenland und Schweden | 98 | ||
II. Die rechtliche Ausgestaltung | 99 | ||
1. Die Freistellung zugunsten der Nichtteilnehmerstaaten | 99 | ||
a) Die vorübergehende Ausnahmeregelung bei Verfehlen der Eintrittsvoraussetzungen | 100 | ||
aa) Die von der Freistellung betroffenen Bestimmungen | 100 | ||
bb) Die grundsätzliche Pflicht zum Eintritt in die dritte Stufe | 101 | ||
b) Die dauerhafte Opt-out-Stellung Dänemarks und Großbritanniens | 102 | ||
2. Der verringerte Einfluss auf die Entscheidungsprozesse der dritten Stufe | 103 | ||
a) Der Ausschluss vom Stimmrecht im Rat | 104 | ||
b) Kein Ausschluss von den Beratungen im Rat - Die Euro-12- Gruppe als Beratungsforum | 105 | ||
c) Der Verlust personalpolitischen Einflusses im ESZB | 106 | ||
d) Der Erweiterte Rat als Bindeglied zwischen Teilnehmern und Nichtteilnehmern | 107 | ||
3. Der nachträgliche Eintritt in die dritte Stufe der WWU | 108 | ||
a) Der Eintritt durch Aufhebung der Ausnahmeregelung | 109 | ||
b) Der Eintritt durch Verzicht auf die Opt-out-Stellung | 110 | ||
III. Die aufgeworfenen Rechtsfragen: Die differenzierten Außenkompetenzen | 111 | ||
1. Der partielle acquis communautaire der dritten Stufe der WWU | 111 | ||
2. Die Außenkompetenzen des Art. 111 EG | 113 | ||
3. Die Folgen differenzierter Kompetenzen zum Abschluss internationaler Verträge | 115 | ||
a) Überblick über die Problemstellung | 115 | ||
b) Die differenzierten Vertragsabschlusskompetenzen nach Art. 111 Abs. 1 und 3 | 116 | ||
c) Die Entstehung einer Neuform gemischter Abkommen | 117 | ||
d) Der differenzierte Zuwachs ausschließlicher Gemeinschaftskompetenzen | 119 | ||
aa) Der fortschreitende Außenkompetenzverlust der WWU-Teilnehmerstaaten | 120 | ||
bb) Die Problematik verbleibender Außenkompetenzen der WWU-Nichtteilnehmerstaaten | 122 | ||
cc) Der Einfluss des Art. 10 EG nach der Rechtssache Kramer | 123 | ||
dd) Die analoge Anwendung des Art. 307 EG | 126 | ||
4. Zusammenfassung | 127 | ||
IV. Bewertung | 127 | ||
D. Die Differenzierungen im Bereich Justiz und Inneres | 128 | ||
I. Entstehungsgeschichte und Hintergrund | 129 | ||
1. Die Verknüpfung zwischen Personenfreizügigkeit und Justiz- und Innenpolitik | 129 | ||
2. Freizügigkeit, Justiz und Inneres in EG und EU bis zum Vertrag von Amsterdam | 130 | ||
3. Der Schengen-Prozess als Forum des Integrationsfortschritts | 133 | ||
a) Die beiden Schengener Abkommen | 133 | ||
b) Die beteiligten Mitgliedstaaten | 134 | ||
c) Die Defizite der intergouvernementalen Struktur | 135 | ||
4. Die Amsterdamer Reformen im Bereich Justiz und Inneres | 137 | ||
II. Das Opt-out aus dem Titel IV EG | 138 | ||
1. Die primärrechtlichen Ermächtigungen zum Opt-out | 138 | ||
2. Die institutionellen Modifikationen | 139 | ||
3. Die Re-Opt-in-Möglichkeiten der Opt-out-Staaten | 140 | ||
a) Der Verzicht Dänemarks auf seine Sonderstellung | 140 | ||
b) Die Re-Opt-in-Möglichkeiten Großbritanniens und Irlands | 141 | ||
aa) Die Möglichkeit zur Beteiligung im Vorfeld einer Maßnahme | 141 | ||
bb) Die Möglichkeit zum nachträglichen Re-Opt-in | 142 | ||
cc) Die „Gesamt-Opt-in-Möglichkeit" Irlands | 142 | ||
4. Die Finanzierungsregelung | 143 | ||
5. Der geschaffene Sonderacquis und dessen Folge Wirkungen | 143 | ||
III. Die verstärkte Zusammenarbeit der Schengen-Staaten im Unionsrahmen | 144 | ||
1. Die Überführung des Schengen-acquis | 145 | ||
a) Die Methode der Überführung des Schengen-acquis | 145 | ||
aa) Die Definition des Schengen-acquis | 145 | ||
bb) Die Zuweisung einer Kompetenzgrundlage | 146 | ||
b) Die Freistellung Dänemarks von der Überführung in der ersten Unionssäule | 148 | ||
c) Die Ermächtigung zur verstärkten Zusammenarbeit ohne die Nicht-Schengen-Staaten | 148 | ||
d) Die Beitrittsmöglichkeiten der Nicht-Schengen-Staaten | 150 | ||
aa) Das Erfordernis der einstimmigen Genehmigung des Beitritts | 150 | ||
bb) Der Beitritt „à la carte" Großbritanniens | 151 | ||
2. Die Weiterentwicklung des Schengen-acquis | 153 | ||
a) Die Methode der Weiterentwicklung des Schengen-acquis | 153 | ||
b) Die Freistellung Dänemarks von der Weiterentwicklung in der ersten Unionssäule | 154 | ||
c) Die Ermächtigung zur verstärkten Zusammenarbeit ohne die Nicht-Schengen-Staaten | 155 | ||
d) Die Beitrittsmöglichkeiten der Nicht-Schengen-Staaten | 156 | ||
3. Die institutionellen Modifikationen und die Finanzierungsregelung | 157 | ||
4. Die Sonderstellung des Schengen-acquis und die daraus resultierenden Fragen | 158 | ||
a) Der Schengen-acquis als gesondertes Rechtsgebilde im Unionsrahmen | 158 | ||
b) Die Erweiterung des von Kandidatenländern zu übernehmenden acquis communautaire | 159 | ||
c) Die Folgewirkungen des Schengen-acquis | 160 | ||
IV. Bewertung | 161 | ||
E. Abschließende Bewertung zum ersten Teil | 162 | ||
Zweiter Teil: Die Bestimmungen über eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten | 165 | ||
A. Entstehungsgeschichte, Wesenszüge und Reform | 165 | ||
I. Die generalklauselartige Differenzierung des Vertrags von Amsterdam | 165 | ||
1. Die Regierungskonferenz 1996/1997 | 166 | ||
2. Das Verhandlungsergebnis | 170 | ||
II. Die Reform der Differenzierungsklauseln durch den Vertrag von Nizza | 170 | ||
III. Die Regelungsstruktur der Bestimmungen | 173 | ||
1. Nach dem Vertrag von Amsterdam | 173 | ||
2. Nach dem Vertrag von Nizza | 174 | ||
B. Die Begründung einer verstärkten Zusammenarbeit | 175 | ||
I. Die Voraussetzungen für alle Säulen | 176 | ||
1. Das Gebot der Förderung der Unionsziele und -interessen | 176 | ||
a) Die Regelung des Vertrags von Amsterdam | 176 | ||
b) Die Änderungen durch den Vertrag von Nizza | 178 | ||
2. Der Schutz des einheitlichen institutionellen Rahmens | 178 | ||
3. Die Wahrung des acquis communautaire | 179 | ||
4. Die Subsidiarität verstärkter Zusammenarbeit | 180 | ||
a) Die Regelung des Vertrags von Amsterdam | 180 | ||
b) Die Konkretisierung durch den Vertrag von Nizza | 182 | ||
5. Die Mindestanzahl teilnehmender Mitgliedstaaten | 183 | ||
a) Die Regelung des Vertrags von Amsterdam | 183 | ||
b) Die Änderungen durch den Vertrag von Nizza | 184 | ||
6. Der Schutz der nichtteilnehmenden Mitgliedstaaten | 185 | ||
a) Die Regelung des Vertrags von Amsterdam | 185 | ||
b) Die Änderungen durch den Vertrag von Nizza | 186 | ||
7. Die Offenheit verstärkter Zusammenarbeit für die Nichtteilnehmerstaaten | 187 | ||
II. Die zusätzlichen Voraussetzungen für die erste Säule | 187 | ||
1. Der Ausschluss im Bereich ausschließlicher Zuständigkeit | 187 | ||
2. Das Verbot der Beeinträchtigung von Gemeinschaftsaktivitäten | 188 | ||
a) Die Regelung des Vertrags von Amsterdam | 188 | ||
b) Die Änderungen durch den Vertrag von Nizza | 189 | ||
3. Der Ausschluss der Unionsbürgerschaft | 190 | ||
a) Die Regelung des Vertrags von Amsterdam | 190 | ||
b) Die Streichung durch den Vertrag von Nizza | 191 | ||
4. Das Verbot der Diskriminierung zwischen Unionsbürgern | 192 | ||
a) Die Regelung des Vertrags von Amsterdam | 192 | ||
b) Die Streichung durch den Vertrag von Nizza | 193 | ||
5. Das Kompetenzschaffungsverbot | 194 | ||
6. Das Verbot von Handelsbeschränkungen und Wettbewerbsverzerrungen | 195 | ||
a) Die Regelung des Vertrags von Amsterdam | 195 | ||
b) Die Änderungen durch den Vertrag von Nizza | 197 | ||
III. Die zusätzlichen Voraussetzungen für die dritte Säule | 198 | ||
1. Die Wahrung der Zuständigkeit der Gemeinschaft | 199 | ||
2. Die Wahrung der Ziele des Titels VI EU | 199 | ||
3. Das Gebot schnellerer Fortentwicklung | 200 | ||
4. Die Änderungen durch den Vertrag von Nizza | 200 | ||
IV. Die zusätzlichen Voraussetzungen des Vertrags von Nizza für die zweite Säule | 200 | ||
1. Die zusätzlichen Voraussetzungen | 201 | ||
2. Die weiteren Beschränkungen | 202 | ||
V. Das Einsetzungsverfahren für die erste Säule | 203 | ||
1. Die Regelung des Vertrags von Amsterdam | 203 | ||
a) Der Antrag der interessierten Mitgliedstaaten | 204 | ||
b) Das alleinige Vorschlagsrecht der Kommission | 204 | ||
c) Das Anhörungsrecht des Parlaments | 206 | ||
d) Der Mehrheitsbeschluss im Rat und die Vetomöglichkeit | 207 | ||
2. Die Änderungen durch den Vertrag von Nizza | 209 | ||
a) Die Streichung des Veto-Rechts | 209 | ||
b) Die Einführung des parlamentarischen Zustimmungserfordernisses | 210 | ||
VI. Das Einsetzungsverfahren für die dritte Säule | 210 | ||
1. Die Regelung des Vertrags von Amsterdam | 210 | ||
2. Die Änderungen durch den Vertrag von Nizza | 212 | ||
VII. Das Einsetzungsverfahren des Vertrags von Nizza für die zweite Säule | 213 | ||
C. Die Durchführung einer verstärkten Zusammenarbeit | 214 | ||
I. Die anwendbaren Regeln und Beschränkungen | 214 | ||
1. Der Grundsatz der Geltung der allgemeinen Regeln | 214 | ||
a) Die verstärkte Zusammenarbeit als EU bzw. EG „im verkleinerten Format" | 214 | ||
b) Die Unabänderlichkeit der anzuwendenden allgemeinen Regeln | 216 | ||
2. Die anwendbaren Sonderregeln | 217 | ||
a) Die institutionellen Modifikationen | 217 | ||
aa) Der Ausschluss der Nichtteilnehmerstaaten im Rat | 217 | ||
bb) Die abweichenden Abstimmungsregeln im Rat | 217 | ||
cc) Die Geltung der allgemeinen Regeln für die übrigen Organe | 218 | ||
b) Die besonderen Unterrichtungs- und Koordinationspflichten | 220 | ||
c) Das Verbot zur Behinderung einer verstärkten Zusammenarbeit | 221 | ||
3. Die besonderen Grenzen | 221 | ||
a) Die aus den Einsetzungsvoraussetzungen folgenden Beschränkungen | 222 | ||
b) Die durch den Einsetzungsbeschluss gezogenen Grenzen | 222 | ||
c) Die Zulässigkeit der Ausübung von Außenkompetenzen | 224 | ||
aa) Die grundsätzliche Zulässigkeit | 224 | ||
bb) Die geltenden Beschränkungen | 226 | ||
II. Der Beitritt zu einer verstärkten Zusammenarbeit | 226 | ||
1. Die Beitrittsvoraussetzungen | 226 | ||
a) Die materiellen Regeln | 227 | ||
aa) Der Grundsatz der Offenheit verstärkter Zusammenarbeit | 227 | ||
bb) Die Pflicht zur Übernahme des entstandenen Besitzstands | 228 | ||
cc) Das Fehlen von Aufholmechanismen | 229 | ||
b) Die prozeduralen Regeln | 230 | ||
aa) Das Beitritts verfahren für die erste Säule | 230 | ||
bb) Das Beitrittsverfahren für die dritte Säule | 231 | ||
cc) Das Beitrittsverfahren des Vertrags von Nizza für die zweite Säule | 232 | ||
2. Die Rechtsfolgen des Beitritts | 233 | ||
a) Die Rechtsfolgen für den beigetretenen Mitgliedstaat | 233 | ||
aa) Die Geltung der aus der Zusammenarbeit folgenden Rechte und Pflichten | 233 | ||
bb) Die Ausnahme- und Übergangsbestimmungen durch „spezifische Regelungen" | 234 | ||
b) Die Rechtsfolgen für die verstärkt zusammenarbeitenden Mitgliedstaaten | 235 | ||
III. Die Zuständigkeit des EuGH | 236 | ||
1. Die Zuständigkeit für eine verstärkte Zusammenarbeit in der ersten Säule | 237 | ||
2. Die Zuständigkeit für eine verstärkte Zusammenarbeit in der dritten Säule | 238 | ||
a) Die unbeschränkte Zuständigkeit für die spezifischen Flexibilisierungsbestimmungen | 238 | ||
b) Die beschränkte Zuständigkeit für die allgemeinen Bestimmungen der dritten Säule | 239 | ||
3. Die unbeschränkte Klagebefugnis der Nichtteilnehmerstaaten | 240 | ||
D. Die Rechtswirkungen und Folgen verstärkter Zusammenarbeit | 242 | ||
I. Die Eigenschaften des geschaffenen Rechts | 242 | ||
1. Die Wirkung gegenüber den Teilnehmerstaaten | 243 | ||
2. Der beschränkte Geltungsbereich | 244 | ||
3. Die unions- und gemeinschaftsrechtliche Qualität | 244 | ||
II. Die Auswirkungen des geschaffenen Rechts auf den Besitzstand der EU-15 | 245 | ||
1. Die Vorrangfrage im Kollisionsfall | 246 | ||
a) Kollisionsfall durch Rechtsetzung verstärkter Zusammenarbeit | 246 | ||
b) Kollisionsfall durch Rechtsetzung der EU-15 | 247 | ||
c) Die Bedeutung des Vorrangs für die Entscheidungen des EuGH | 248 | ||
2. Die Erweiterung des von Kandidatenländern zu übernehmenden acquis communautaire | 249 | ||
III. Die Auswirkungen auf das Kompetenzgefüge in der EG | 250 | ||
1. Der auf die Teilnehmerstaaten beschränkte Kompetenzverlust | 250 | ||
2. Die Problematik der verbleibenden Kompetenzen der übrigen EUMitglieder | 252 | ||
IV. Die Finanzierungsregelung | 253 | ||
V. Die Beschränkung völkerrechtlicher Kooperationsformen | 253 | ||
E. Abschließende Bewertung zum zweiten Teil | 256 | ||
Zusammenfassung | 261 | ||
Dokumente der Regierungskonferenz 2000 | 266 | ||
Literaturverzeichnis | 267 | ||
Sachverzeichnis | 278 |