Staatsräson und Eigennutz
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Staatsräson und Eigennutz
Drei Studien zur Geschichte des 18. Jahrhunderts
Schriften des Italienisch-Deutschen Historischen Instituts in Trient, Vol. 13
(1998)
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Abstract
Die in diesem Band veröffentlichten Studien sind über einen längeren Zeitraum hinweg, aber aus einem einheitlichen Quellen- und Literaturfundus heraus entstanden. Einheitlich ist auch die Fragestellung - sie ist politikgeschichtlich ausgerichtet: Es geht um Voraussetzungen, Strukturen und Inhalte der Politik im 18. Jahrhundert aus dem Blickwinkel des Ökonomischen. Der Autor versucht, aus unterschiedlicher Perspektive zu zeigen, daß die Steigerung und die Mobilität der Ressourcen Ziel und Instrument des politischen Handelns waren, ja Politik im 18. Jahrhundert konstituierten.Während die Politik vor dem Dreißigjährigen Krieg durch ein Spannungsverhältnis zur Religion geprägt ist und deshalb ihr gegenüber der theoretischen Abgrenzung und Selbstreflexion bedarf, ist ihre Rationalisierung um die Wende des 17. zum 18. Jahrhundert abgeschlossen. Nicht mehr die Kontrolle eines Verbandes durch psychische Beherrschung der Menschen, unter Ausnutzung und teilweise auch Steuerung der disziplinierenden Wirkungen der Konfessionalisierung, sondern die Vermehrung der Ressourcen steht im Mittelpunkt des politischen Interesses. Auch zeigt sich, daß die Tendenzen zur »Reform«, die Versuche zur Veränderung der bestehenden politischen und sozialen Verhältnisse, von der zentralen politischen Stellung des Ökonomischen ausgehen.Um 1750 steht die ökonomische Staatsräson bereits an der Grenze zur öffentlichen Räson, zur aufgeklärten öffentlichen Meinung. Unvermeidlich ist damit aber auch, daß neben den Erörterungen zur Hebung des allgemeinen Wohlstands Forderungen nach Schutz und Förderung des privaten Interesses treten. Die Wertschätzung des Eigennutzes, die sich vereinzelt bereits im 17. Jahrhundert ankündigt, ist in der Ära des aufgeklärten Absolutismus unangefochten, und ab 1750 ist in der Tat immer häufiger von der ökonomischen Freiheit des einzelnen die Rede. »Staatsräson« und »Eigennutz« zielen in diesem historischen Kontext gleichermaßen auf den politischen, sozialen und kultu
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
Einleitung | 9 | ||
I. Staatsbildung und ökonomische Freiheitsrechte in Deutschland im 18. Jahrhundert | 17 | ||
1. Die politischen Strukturen | 17 | ||
2. Die naturrechtliche Begründung: Ökonomische Freiheit als Privileg | 28 | ||
3. Die wirtschaftlichen Strukturen | 33 | ||
4. Die Diskussion um die ökonomischen Freiheitsrechte: Vernunftrecht und Physiokratie | 45 | ||
II. Merkantilismus und Eigennutz in Preußen 1740–1786 | 65 | ||
1. Einführung | 65 | ||
2. Grundzüge des preußischen Merkantilismus in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts | 76 | ||
3. Die Anfänge der Gewerbepolicey 1713–1740 | 85 | ||
4. Luxusgewerbe und Eigennutz 1740–1786 | 101 | ||
III. Die ökonomische Aufklärung in Neapel 1700–1734 | 117 | ||
1. Einführung | 117 | ||
2. Das Verfassungsgefüge des neapolitanischen Staates: Kirche, Adel und Juristen | 126 | ||
3. Der ‚giurisdizionalismo‘ im Umfeld des europäischen Libertinismus | 138 | ||
4. Physiko-Theologie und ökonomische Aufklärung | 156 | ||
Quellen und Literatur | 173 | ||
1. Gedruckte Quellen | 173 | ||
2. Primärliteratur | 173 | ||
3. Sekundärliteratur | 181 |