Die vollständige Protokollierung in der Hauptverhandlung in Strafsachen gemäß § 273 Abs. 3 StPO
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Die vollständige Protokollierung in der Hauptverhandlung in Strafsachen gemäß § 273 Abs. 3 StPO
Kölner Kriminalwissenschaftliche Schriften, Vol. 43
(2003)
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Abstract
Die scheinbar marginale Vorschrift des § 273 Abs. 3 StPO hat über lange Zeit ein Schattendasein im Strafprozess geführt. Insbesondere infolge der jüngeren Rechtsprechung des BGH, wonach ein revisibler Gesetzesverstoß vorliegt, wenn sich das Tatgericht mit einer gemäß § 273 Abs. 3 StPO wörtlich protokollierten Aussage nicht auseinandergesetzt hat, obwohl ihre Würdigung geboten war, ist die Vorschrift verstärkt in den Blickpunkt der strafprozessualen Öffentlichkeit, vor allem der Strafverteidiger gerückt. So wird in der Vorschrift die einzig echte Möglichkeit zur Festschreibung des Sachverhaltes sowie revisibler Verfahrensfehler in der Hauptverhandlung gesehen.Hartwig Reichling untersucht die zahlreichen Problembereiche der Vorschrift, um ihre - bislang uneinheitliche - Handhabung in der Praxis zu erleichtern.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 17 | ||
Einleitung | 21 | ||
Α. Einführende Bemerkungen | 21 | ||
B. Gang der Untersuchung | 24 | ||
1. Kapitel: Die Stellung und Bedeutung des § 273 Abs. 3 als Ausnahmevorschrift innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen über das Hauptverhandlungsprotokoll im deutschen Strafprozess | 26 | ||
A. Zur Entwicklungsgeschichte des Hauptverhandlungsprotokolls (insbesondere hinsichtlich der vollständigen Protokollierung) | 26 | ||
I. Das deutsche Strafverfahren zur Zeit der Constitutio Criminalis Carolina | 27 | ||
II. Das gemeine deutsche Strafverfahren in der Zeit nach der Constitutio Criminalis Carolina bis zur Reform im 19. Jahrhundert | 30 | ||
ΙII. Das „reformierte" deutsche Strafverfahren bis zur Schaffung der Reichsstrafprozessordnung | 31 | ||
B. Die Sonderstellung des § 273 Abs. 3 innerhalb der geltenden gesetzlichen Bestimmungen | 38 | ||
C. Die Funktionen des Hauptverhandlungsprotokolls im Allgemeinen und der vollständigen Protokollierung im Besonderen | 43 | ||
I. Allgemeines | 43 | ||
II. Hauptfunktion(en) des Hauptverhandlungsprotokolls | 44 | ||
III. Spezielle Funktionen der (Inhalts-)Protokollierung gem. § 273 Abs. 2 | 46 | ||
1. In Bezug auf das Rechtsmittelverfahren | 46 | ||
2. Gedächtnisstützende Funktion der Inhaltsprotokollierung? | 47 | ||
a) Die Stellungnahmen im Schrifttum | 47 | ||
b) Eigene Ansicht | 50 | ||
IV. Allgemeiner Dokumentationszweck/Nebenzwecke des Hauptverhandlungsprotokolls? | 54 | ||
V. Funktionen der vollständigen Protokollierung gem. § 273 Abs. 3 | 58 | ||
D. Die Bedeutung der vollständigen Protokollierung in der Praxis | 62 | ||
2. Kapitel: Die Voraussetzungen für die Anordnung einer vollständigen Protokollierung gem. § 273 Abs. 3 | 69 | ||
A. Die Gegenstände der vollständigen Protokollierung | 69 | ||
I. Vorgänge in der Hauptverhandlung | 69 | ||
1. Der Begriff der Vorgänge | 69 | ||
2. Zeitliche und örtliche Erstreckung - „in" der Hauptverhandlung | 74 | ||
a) Allgemeines | 74 | ||
b) Problem der im Anschluss an die Urteilsverkündung abgegebenen Rechtsmittel(verzichts)erklärung | 75 | ||
aa) Darstellung des Meinungsstandes | 75 | ||
bb) Eigene Ansicht | 77 | ||
II. Aussagen und Äußerungen | 80 | ||
1. Aussagen | 81 | ||
2. Äußerungen | 81 | ||
B. Die Voraussetzung, dass „es auf die Feststellung ankommen" muss: Die Begrifflichkeit des „Darauf-Ankommens" | 82 | ||
I. Einleitende Bemerkungen | 82 | ||
II. „Darauf-Ankommen" bei Bestehen eines rechtlichen Interesses an der Feststellung | 84 | ||
ΙII. Rechtliches Interesse an der vollständigen Protokollierung für Zwecke des laufenden Verfahrens | 87 | ||
1. Vollständige Protokollierung der Beweisaufnahme | 87 | ||
a) Vollständige Protokollierung von Aussagen und Äußerungen | 87 | ||
aa) Vollständige Protokollierung für Zwecke der tatrichterlichen Beweiswürdigung aufgrund ihrer Beweiserheblichkeit | 87 | ||
(1) Zur Bedeutung des § 273 Abs. 3 als Grundlage für eine vollständige Protokollierung von Aussagen und Äußerungen für Zwecke der tatrichterlichen Beweiswürdigung | 87 | ||
(2) Darstellung des Meinungsstandes | 88 | ||
(a) Abstellen auf die Entscheidungserheblichkeit des Wortlauts einer Aussage oder Äußerung (h.M.) | 88 | ||
(aa) Die höchstrichterliche und obergerichtliche Rechtsprechung | 88 | ||
(bb) Die herrschende Meinung im Schrifttum | 91 | ||
(b) Abstellen auf die inhaltliche Entscheidungserheblichkeit einer Aussage oder Äußerung (Teil des Schrifttums) | 93 | ||
(3) Darstellung und kritische Würdigung der für die verschiedenen Auslegungen sprechenden Argumente | 94 | ||
(a) Der Wortlaut des § 273 Abs. 3 S. 1 | 94 | ||
(aa) Darstellung der Argumentation | 94 | ||
(bb) Kritische Würdigung | 95 | ||
(b) Die Stellung des § 273 Abs. 3 innerhalb der Systematik der Vorschriften über die Protokollierung der Hauptverhandlung | 97 | ||
(aa) Darstellung der Argumentation | 97 | ||
(bb) Kritische Würdigung | 97 | ||
(c) Die historische Entwicklung und Entstehungsgeschichte des § 273 Abs. 3 | 99 | ||
(aa) Darstellung der Argumentation | 99 | ||
(bb) Kritische Würdigung | 100 | ||
(d) Der Zweck der vollständigen Protokollierung gem. § 273 Abs. 3 | 103 | ||
(aa) Darstellung der Argumentation | 103 | ||
(bb) Kritische Würdigung | 103 | ||
(e) Aushöhlung des Grundsatzes der freien Beweiswürdigung und unzulässige Beweisantizipation durch Protokollierung von (inhaltlich) entscheidungserheblichen Aussagen? | 105 | ||
(aa) Darstellung der Argumentation | 105 | ||
(bb) Kritische Würdigung | 106 | ||
(α) Argument der Aushöhlung des Grundsatzes der freien Βeweiswürdigung | 106 | ||
(β) Argument der vorweggenommenen Beweiswürdigung | 109 | ||
(f) Unmöglichkeit einer Differenzierung zwischen entscheidungserheblichen und entscheidungsunerheblichen Aussagen mit der Folge der faktischen Einführung eines Wortprotokolls contra legem? | 110 | ||
(aa) Darstellung der Argumentation | 110 | ||
(bb) Kritische Würdigung | 111 | ||
(g) Sonstige Einwände gegen eine Protokollierung von (inhaltlich) entscheidungserheblichen Aussagen | 114 | ||
(aa) Darstellung der Argumentation | 114 | ||
(bb) Kritische Würdigung | 115 | ||
(4) Abschließende Stellungnahme | 116 | ||
(a) Abschließende Würdigung der Argumente | 116 | ||
(b) Konsequenzen für die Auslegung der Voraussetzung, dass es auf die Feststellung einer Aussage oder Äußerung ankommen muss | 119 | ||
(5) Weitere zu erwägende Fälle eines rechtlichen Interesses an einer vollständigen Protokollierung von Aussagen für Zwecke der tatrichterlichen Be weis Würdigung | 122 | ||
(a) Vollständige Protokollierung zur Ermöglichung des Vorhalts einer Aussage gegenüber einem noch zu hörenden Zeugen oder Sachverständigen | 122 | ||
(b) Vollständige Protokollierung zum Festhalten von Widersprüchen innerhalb einer Zeugenaussage oder zwischen mehreren Zeugenaussagen sowie innerhalb eines Sachverständigengutachtens | 124 | ||
(c) Vollständige Protokollierung, um Zeugen die Bedeutung ihrer Aussage zu verdeutlichen | 125 | ||
(d) Vollständige Protokollierung von Aussagen und Äußerungen, wenn diese Anlass zu Beweisanträgen, Beweisanregungen oder weiterer Aufklärung gem. § 244 Abs. 2 bieten | 126 | ||
bb) Vollständige Protokollierung von Aussagen zur Vorbereitung ihrer Verlesung in der Berufungsinstanz | 127 | ||
cc) Vollständige Protokollierung von Aussagen zur Vorbereitung eines Wiederaufnahmeverfahrens gem. § 359 Nr. 5 | 128 | ||
b) Vollständige Protokollierung von Augenscheinsergebnissen | 129 | ||
aa) Zur Bedeutung des § 273 Abs. 3 als Grundlage für die Protokollierung von Augenscheinsergebnissen in der Hauptverhandlung | 129 | ||
bb) Zur Protokollierung von potentiell entscheidungserheblichen Augenscheinsergebnissen | 133 | ||
(1) Die Protokollierung von potentiell entscheidungserheblichen Augenscheinsergebnissen als Verstoß gegen den Grundsatz der freien Beweiswürdigung? | 133 | ||
(2) Unmöglichkeit einer Differenzierung zwischen entscheidungserheblichen und entscheidungsunerheblichen Augenscheinsergebnissen | 134 | ||
cc) Der eigene Lösungsvorschlag: Differenzierung nach der Art der Augenscheinsobjekte | 136 | ||
(1) Ergebnisse von Augenscheinseinnahmen (an Objekten), auf deren Feststellung es nicht ankommt | 137 | ||
(a) Möglichkeit einer Verwendung der Augenscheinsobjekte bei der Urteilsberatung | 137 | ||
(b) Möglichkeit einer Verwendung im Rechtsmittelverfahren | 139 | ||
(2) Ergebnisse von Augenscheinseinnahmen (an Objekten), auf deren Feststellung es ankommt | 141 | ||
(a) Protokollierung aufgrund der Unzulässigkeit einer erneuten Augenscheinseinnahme während der Urteilsberatung | 141 | ||
(b) Möglichkeit der Verwendung eines gem. § 273 Abs. 3 angefertigten Augenscheinsprotokolls im Rechtsmittelverfahren | 144 | ||
(aa) Verlesung des Augenscheinsprotokolls in der Berufungsinstanz | 144 | ||
(bb) Verwertung eines gem. § 273 Abs. 3 angefertigten Augenscheinsprotokolls in der Revisionsinstanz | 147 | ||
dd) Ergebnis | 147 | ||
c) Vollständige Protokollierung von Verhaltensweisen der Aussagepersonen und des Angeklagten während der Vernehmung | 148 | ||
2. Protokollierung revisibler Verfahrensfehler | 153 | ||
3. Vorbereitung eines Ablehnungsgesuches nach §§ 24 ff | 156 | ||
4. Zweifel an der richtigen Übersetzung einer fremdsprachigen Aussage durch den Dolmetscher - Verhältnis des § 273 Abs. 3 zu § 185 Abs. 2 S. 2 GVG | 159 | ||
5. Dokumentierung eines ungebührlichen Verhaltens im Sinne des § 178 GVG - Verhältnis des § 273 Abs. 3 zu § 182 GVG | 161 | ||
IV. Rechtliches Interesse an der vollständigen Protokollierung für ein anderes Verfahren | 165 | ||
1. Vorbereitung eines künftigen Strafverfahrens | 165 | ||
a) Straftaten, die sich in der Hauptverhandlung ereignen | 166 | ||
b) Hinweise in Aussagen und Äußerungen auf Straftaten, die nicht Gegenstand des laufenden Verfahrens sind | 167 | ||
2. Interesse an der Protokollierung von Vorgängen und Erklärungen, die für ein anderes (nichtstrafrechtliches) Verfahren von Bedeutung sein können | 169 | ||
V. Zusammenfassung und Ergebnis zu Β | 172 | ||
VI. Zur Befugnis des Gerichts, eine vollständige Protokollierung von Amts wegen auch über das Vorliegen der Voraussetzungen des § 273 Abs. 3 S. 1 hinaus anzuordnen | 174 | ||
C. Die nach § 273 Abs. 3 Antragsberechtigten - Der Begriff der „Verhandlungsbeteiligten" | 177 | ||
I. Allgemeines | 177 | ||
II. Die Verfahrensbeteiligten | 178 | ||
1. Die Verfahrensbeteiligten im Allgemeinen | 178 | ||
2. Der Ausnahmefall des Nebenklägers | 179 | ||
a) Darstellung des Meinungsstandes | 179 | ||
b) Eigene Ansicht | 181 | ||
III. Personen, die nicht zu den Verfahrensbeteiligten zählen | 183 | ||
1. Mitwirkende (Berufs- und Laien-)Richter | 183 | ||
a) Darstellung des Meinungsstandes | 183 | ||
b) Eigene Ansicht | 185 | ||
2. Zeugen und Sachverständige | 189 | ||
a) Darstellung des Meinungsstandes | 190 | ||
b) Eigene Ansicht | 192 | ||
3. Sonstige Personen | 195 | ||
D. Der Anspruch der Verhandlungsbeteiligten auf vollständige Protokollierung | 196 | ||
I. Zur Bedeutung eines Anspruchs der Verhandlungsbeteiligten auf vollständige Protokollierung | 196 | ||
II. Darstellung des Meinungsstandes | 197 | ||
III. Analyse der Vorschrift des § 273 Abs. 3 S. 1 im Hinblick auf das Bestehen eines Anspruchs auf vollständige Protokollierung | 200 | ||
1. Der Wortlaut | 200 | ||
2. Die Motive | 201 | ||
3. Die Systematik der Protokollierungsvorschriften | 202 | ||
a) § 273 Abs. 3 als bloße Ordnungsvorschrift? | 202 | ||
b) Alleinverantwortung der Urkundspersonen für das Sitzungsprotokoll („Protokollherrschaft") | 203 | ||
4. Bestehen eines Ermessens bei Prüfung der Voraussetzungen der Vorschrift durch den Vorsitzenden/das Gericht? | 205 | ||
IV. Zusammenfassung und Ergebnis zu D | 210 | ||
3. Kapitel: Die Rechtsbehelfe im Rahmen des § 273 Abs. 3 | 211 | ||
A. Die Rechtsbehelfe zur Durchsetzung einer vollständigen Protokollierung in der tatsacheninstanzlichen Hauptverhandlung | 212 | ||
I. Der Rechtsbehelf des § 273 Abs. 3 S. 2 - Anrufen des Gerichts | 212 | ||
II. Weitere prozessuale Mittel zur Überprüfung der Protokollierungsentscheidungen des Vorsitzenden gem. § 273 Abs. 3 S. 1 | 215 | ||
1. Beanstandung gemäß § 238 Abs. 2 | 216 | ||
a) Beanstandung einer Protokollierungsanordnung des Vorsitzenden gem. § 238 Abs. 2 | 216 | ||
b) Beanstandung der Art und Weise der Protokollierung gem. § 238 Abs. 2 | 219 | ||
2. Möglichkeit einer Beschwerde gem. § 304 Abs. 1 gegen Protokollierungsentscheidungen des Vorsitzenden? | 220 | ||
III. Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Gerichts nach § 273 Abs. 3 5. 2 im laufenden Verfahren - Beschwerde gem. § 304 Abs. 1? | 223 | ||
IV. Ergebnis zu A | 224 | ||
Β. Die Bedeutung des § 273 Abs. 3 im Rahmen der Revision | 224 | ||
I. Revisibilität einer Verletzung des § 273 Abs. 3 | 225 | ||
1. Revisibilität eines Verstoßes gegen § 273 Abs. 3 S. 1 durch rechtswidrige Unterlassung einer vollständigen Protokollierung | 225 | ||
a) Der relative Revisionsgrund des § 337 | 226 | ||
aa) Gesetzesverletzung durch Verstoß gegen § 273 Abs. 3 S. 1 | 226 | ||
bb) Möglichkeit des Nachweises einer unrechtmäßig unterbliebenen vollständigen Protokollierung im Revisionsverfahren | 229 | ||
cc) Beruhen des Urteils auf der rechtswidrigen Nichtanordnung einer vollständigen Protokollierung | 234 | ||
dd) (Erfolglose) Anrufung des Gerichts gem. § 273 Abs. 3 S. 2 als Voraussetzung der Revisionsrüge der rechtswidrigen Nichtanordnung einer vollständigen Protokollierung? | 242 | ||
b) Der (absolute) Revisionsgrund des § 338 Nr. 8 | 244 | ||
2. Revisibilität eines Verstoßes gegen § 273 Abs. 3 S. 3 durch nicht erfolgte Verlesung und Einholung der Genehmigung der vollständigen Protokollierung | 246 | ||
3. Ergebnis zu I. | 248 | ||
II. Die revisionsrechtliche Überprüfung tatrichterlicher Sachverhaltsfeststellungen mittels gem. § 273 Abs. 3 protokollierter Beweisergebnisse | 249 | ||
1. Revisibilität unrichtiger und unvollständiger tatrichterlicher Urteilsfeststellungen mittels der Verfahrensrüge (Rüge der Verletzung der §§ 261, 244 Abs. 2) | 251 | ||
a) Revisibilität von Widersprüchen zwischen den Urteilsfeststellungen und dem Ergebnis der Haupt Verhandlung | 251 | ||
aa) Verstoß gegen § 261 | 251 | ||
bb) Verstoß gegen § 244 Abs. 2 | 254 | ||
b) Revisibilität unvollständiger Urteilsfeststellungen wegen Nichtberücksichtigung eines Beweismittels bei der Beweiswürdigung | 257 | ||
c) Zwischenergebnis | 259 | ||
2. Möglichkeit des Nachweises eines Verstoßes gegen § 261 wegen unrichtiger und unvollständiger Urteilsfeststellungen mittels einer vollständigen Protokollierung gem. § 273 Abs. 3 | 259 | ||
a) Erstreckung der Beweiskraft des § 274 auf ein gem. § 273 Abs. 3 vollständig protokolliertes Beweisergebnis? | 260 | ||
b) Befugnis des Revisionsgerichts, über den Inhalt eines tatsacheninstanzlichen Beweisergebnisses mittels einer vollständigen Protokollierung Beweis zu erheben | 263 | ||
aa) Darstellung des Meinungsstandes | 264 | ||
(1) Rechtsprechung des RG | 264 | ||
(2) Rechtsprechung des BGH | 265 | ||
(3) Rechtsprechung der Oberlandesgerichte | 267 | ||
(4) Schrifttum | 268 | ||
bb) Stellungnahme | 270 | ||
(1) Zur grundsätzlichen Befugnis des Revisionsgerichts, zur Aufklärung eines Verstoßes gegen die Inbegriffspflicht des § 261 Beweis über den Inhalt der tatgerichtlichen Beweisaufnahme zu erheben | 270 | ||
(2) Die vollständige Protokollierung gem. § 273 Abs. 3 als Mittel zum Nachweis eines Verstoßes gegen die Inbegriffspflicht des § 261 | 273 | ||
(a) Zur grundsätzlichen Eignung des vollständigen Protokolls als Nachweismittel | 273 | ||
(b) Mögliche Einschränkungen der Eignung | 275 | ||
3. Ergebnis zu II | 278 | ||
4. Kapitel: Gesamtergebnis und Reformüberlegungen | 280 | ||
A. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse | 280 | ||
B. Überlegungen zu einer Reform der Vorschriften über die (vollständige) Protokollierung der Hauptverhandlung in Strafsachen | 289 | ||
I. Zur Streichung des § 273 Abs. 3 S. 2 | 289 | ||
1. Bestrebungen zur Streichung des § 273 Abs. 3 S. 2 | 289 | ||
2. Stellungnahme | 291 | ||
II. Reform der Protokollierungsvorschriften | 296 | ||
1. Bisherige Reformbestrebungen | 296 | ||
2. Gründe für die Reformforderungen | 298 | ||
3. Eigener Reformvorschlag | 301 | ||
Literaturverzeichnis | 312 | ||
Sachwortverzeichnis | 330 |