Das Recht der offenen Gesellschaft
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Das Recht der offenen Gesellschaft
Grundlegung einer Philosophie des Rechts
Schriften zur Rechtstheorie, Vol. 198
(2001)
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Abstract
Der Verfasser entwickelt eine Konzeption des Rechts der offenen, pluralistischen Gesellschaft, die er als eine sozio-axiologische Rechtskonzeption qualifiziert. Danach agieren in der westlichen Gesellschaft der Gegenwart heterogene, dynamische soziale Gruppen, die durch ihre jeweiligen politischen Ziele und sozial-ethischen Überzeugungen charakterisiert sind. Ihr politisch relevantes Handeln vollzieht sich in (institutionalisierten und nicht institutionalisierten) diskursiven Prozessen, in denen diese Gruppen versuchen, ihre Konzeption von der politischen und rechtlichen Ordnung der Gegenwartsgesellschaft durchzusetzen.Die Rechtsnormen, in die letztlich die politischen Auseinandersetzungen münden, verdanken ihre Rechtfertigung den sich diskursiv durchgesetzten Argumenten der Vertreter der jeweils beteiligten Gruppen. Das Recht der offenen Gesellschaft ist damit weder das Ergebnis einer präetablierten sozialen Harmonie, eines "übergreifenden Konsensus", noch drückt es die Ohnmacht einer hoffnungslos "atomisierten" Gesellschaft aus, Gemeinschaftsaufgaben zu formulieren. Dieses Recht ist vielmehr das Produkt einer deliberativen Demokratie, die von ethischen und politischen Konflikten lebt und sich in ihnen durch den öffentlichen Gebrauch einer politisch-ethischen Vernunft in immer neuen pragmatisch determinierten Situationen realisiert.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Inhaltsverzeichnis | 5 | ||
Einleitung: Welche Rechtsphilosophie? | 7 | ||
Erstes Kapitel: Die westliche Gesellschaft zu Beginn des 21. Jahrhunderts | 14 | ||
I. Die Notwendigkeit der Analyse | 14 | ||
II. Allgemeine Charakteristik der offenen Gesellschaft der Gegenwart | 16 | ||
ΙII. Theoretische Modelle der Gesellschaft | 20 | ||
Zweites Kapitel: Die Natur des Rechts | 29 | ||
I. Problemstellung | 29 | ||
II. Traditionelle Zugänge zum Recht. Naturrecht. Rechtspositivismus | 30 | ||
ΙII. Die diskurstheoretische Konzeption des Rechts. Das prozeduralistische Rechtsparadigma | 43 | ||
IV. Eine sozio-axiologische Konzeption des Rechts | 46 | ||
Drittes Kapitel: Die sozio-ethische Rechtfertigung des Rechts | 54 | ||
I. Das Problem der Rechtfertigung moralischer und rechtlicher Normen | 54 | ||
II. Rechtfertigungsmodelle politischer Macht | 56 | ||
ΙII. Ein analytischer Begriff von Macht | 59 | ||
IV. Eine sozio-axiologische Rechtfertigung von Rechtsnormen | 59 | ||
Viertes Kapitel: Erkenntnis der sozialen Wirklichkeit und der Rechtswirklichkeit | 72 | ||
I. Das Erkenntnisproblem | 72 | ||
II. Eine Ontologie des Rechts vermittels der Sprache | 73 | ||
III. Ein konstruktivistischer Zugang zur sozialen und rechtlichen Realität | 77 | ||
IV. Soziale Ordnung und Rechtsordnung als „Konstrukte" | 79 | ||
V. Interpretation von Normen und Fakten | 80 | ||
Fünftes Kapitel: Die Rechte des Individuums | 87 | ||
I. Rechtsordnung und Individualrechte | 87 | ||
II. Theoretische Begründungen individueller Rechte | 88 | ||
Sechstes Kapitel: Die Zukunft des Rechts | 98 | ||
Sach- und Personenverzeichnis | 109 |