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Grundzüge einer Dogmatik der Straftatbestände zum Schutz von Verwaltungsrecht oder Verwaltungshandeln

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Heghmanns, M. (2000). Grundzüge einer Dogmatik der Straftatbestände zum Schutz von Verwaltungsrecht oder Verwaltungshandeln. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50034-5
Heghmanns, Michael. Grundzüge einer Dogmatik der Straftatbestände zum Schutz von Verwaltungsrecht oder Verwaltungshandeln. Duncker & Humblot, 2000. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50034-5
Heghmanns, M (2000): Grundzüge einer Dogmatik der Straftatbestände zum Schutz von Verwaltungsrecht oder Verwaltungshandeln, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-50034-5

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Grundzüge einer Dogmatik der Straftatbestände zum Schutz von Verwaltungsrecht oder Verwaltungshandeln

Heghmanns, Michael

Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 125

(2000)

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Abstract

Der Autor klärt anhand normentheoretischer Grundlegung das Verhältnis von Straf- und Verwaltungsrecht, wo verwaltungsrechtliche Verhaltensregeln strafbewehrt sind, wie in weiten Teilen des Neben- und dort vor allem des Umweltstrafrechts.

Strafrecht hat als teilweise sekundäres Recht nicht die Aufgabe, Bürgerverhalten zu regeln, soweit das bereits andere Rechtsgebiete tun. Daher kann es nicht verbieten, was das Verwaltungsrecht erlaubt, muß aber auch nicht jedes verwaltungswidrige Verhalten bestrafen.

Auf dieser Basis ergibt sich die Straflosigkeit wirksam genehmigten Handelns selbst bei rechtswidriger oder erschlichener Genehmigung. Regelungen wie § 330d Nr. 5 StGB verursachen Normwidersprüche und sind nichtig. Geduldetes Verhalten bleibt straflos, soweit die Duldung eine Tolerierung des Verhaltens beinhaltet.

Verfassungsrechtlich unzulässig ist es, wenn erst ein Verwaltungsakt das strafbare Verhalten benennt. Zwar können bereits gesetzlich vorgesehene Pflichten behördlich konkretisiert werden, wie im Beispiel des § 327 StGB Untersagungen. Soweit das Gesetz indes nur unbestimmt "verwaltungrechtliche Pflichten" nennt (z. B. § 325 StGB), genügt dies nicht Art. 103 II GG. Eine Verhaltensverpflichtung führt auch nur dann zur Strafbarkeit, wenn der Verwaltungsakt vollziehbar und rechtmäßig ist, weil allein dies die Rechtsgutgefährdung bei Zuwiderhandlung gewährleistet.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 15
1. Kapitel: Einführung, Strukturen und Begrifflichkeiten 21
I. Grund und Umriß des thematischen Ansatzes 21
II. Strukturelle Besonderheiten und Differenzierungsmöglichkeiten innerhalb der Delikte gegen Verwaltungsrecht oder -handeln 28
III. Grundbegriffe und Ansatzmöglichkeiten einer Untersuchung 35
1. Die „Verwaltungsakzessorietät“ des Strafrechts in der umweltstrafrechtlichen Diskussion 35
2. Die Akzessorietät als denkbare Grundstruktur des gesamten Strafrechts 38
2. Kapitel: Die Dogmatik der Delikte mit einer von behördlichen Einzelakten unabhängigen Handlungsumschreibung 42
I. Die Normentheorie Bindings als Instrument zum Verständnis strafrechtlicher Tatbestände 42
1. Die Existenz von (Verhaltens-)Normen als Grundlage strafrechtlicher Zurechnung 42
2. Standort, Rechtscharakter und Adressat der Normen 50
a) Normen als Kulturnormen 50
b) Der Adressat der Verhaltensnormen 51
c) Sprachliche Gestaltung der Verhaltensnormen 55
II. Regelungsgehalt der Normen 57
1. Verhaltensnorm und Handlungsfinalität 59
2. Norminhalt bei Erfolgsdelikten 65
3. Die Verhaltensnorm bei den Fahrlässigkeitsdelikten 70
4. Funktion des Strafrechtssatzes 76
5. Zusammenfassung 78
III. Verhältnis von außertatbestandlicher Norm und Strafrechtssatz 79
1. Verhaltensnorm im Strafrechtssatz trotz positiver außerstrafrechtlicher Norm? 79
a) Strafvorschriften mit fehlender oder unvollständiger Verhaltensbeschreibung 79
b) Das Problem der Integration untergesetzlicher Bestimmungen in die Strafrechtsnorm 81
aa) Die Abgrenzung des Blanketts vom normativen Tatbestandsmerkmal 82
bb) Die verfassungsrechtliche Problematik von Blankettstrafgesetzen 84
cc) Rechtsverordnungen als Grundlage der Verhaltensnorm 85
(1) Art. 103 II GG 85
(2) Art. 104 I 1 GG 92
dd) Verwaltungsvorschriften und ihre Rolle bei der Verhaltensnormfestlegung 96
ee) Statische und dynamische Verweisungen 98
ff) Bestimmtheitsdefizite durch verweisungsbedingte Komplexität 100
(1) Undifferenzierte Verkopplung: Das Merkmal der Verletzung „verwaltungsrechtlicher Pflichten“ 100
(2) Unübersichtlichkeit der Verweisung 102
gg) Ausfüllung normativer Tatbestandsmerkmale durch untergesetzliche Rechtsquellen 104
c) Strafvorschriften mit vollständiger Verhaltensbeschreibung 106
2. Konkurrenz von strafrechtlicher und verwaltungsrechtlicher Verhaltensnorm – sekundärer Charakter des Strafrechts? 110
a) Die Einheit der Rechtsordnung 110
b) Strafrecht als generell primäre oder sekundäre Ordnung? 113
aa) Vertretene Positionen 113
bb) Die nur teilweise sekundäre Natur des Strafrechts 117
c) Konsequenzen für Konstellationen einer Normenkonkurrenz 126
aa) Wirtschaftlicher Vermögensbegriff in § 263 StGB und das Zivilrecht 127
bb) Rechtmäßigkeit der Diensthandlung in § 113 StGB und nach verwaltungsrechtlichen Maßstäben 129
d) Zusammenfassung 130
IV. Konsequenzen für die Auslegung des Straftatbestandes 131
1. Normwidrigkeit und Tatbestandserfüllung 131
2. Die „begriffliche Akzessorietät“ von Tatbestandsmerkmalen 131
3. Strafwürdigkeitsmerkmale 135
V. Normwidrigkeit und Rechtswidrigkeit 138
VI. Ergebnis 140
3. Kapitel: Die strafbarkeitsausschließende Wirkung behördlicher Einzelakte 141
A. Strafgesetze gegen ungenehmigtes genehmigungsbedürftiges Verhalten 141
I. Erscheinungsformen und tatbestandliche Strukturen 141
II. Fehlen einer Genehmigung und Normwidrigkeit 144
1. Denkbare Typen der Verhaltensnorm 144
2. Verwaltungsrechtliche Verbotsmaterie 147
3. Das Erfordernis einer einheitlichen Struktur der Verhaltensnorm 154
4. Die relative Verbotsnorm 154
5. Relative Verbotsnorm und geschütztes Rechtsgut 156
a) Die Problematik abstrakter Gefährdung von Rechtsgütern 159
b) Die Konstruktion vorgeschalteter Sicherheitsgüter 162
c) Funktionsfähigkeit der behördlichen Zugangskontrolle als Rechtsgut 167
aa) Schutz der Entscheidung 171
bb) Schutz des Verfahrens 172
6. Zusammenfassung 172
III. Normwidrigkeit und unbefugtes Handeln 174
IV. Von einer Tatbestandslösung abweichende Auffassungen 178
1. Bloßes Kontrollanliegen oder materielles Strafunrecht – Ostendorf 179
2. Genehmigung als typischerweise rechtfertigende Interessenabwägung – Goldmann, Rudolphi und andere 179
3. Ausschluß oder Inkaufnahme von Rechtsgutsgefahren – Ocker und Hoyer 182
4. Genehmigung als öffentlich-rechtlicher Unterfall der Einwilligung 183
5. Überlagerung durch den integrierten Schutz höherwertiger Rechtsgüter – Claudius Marx und andere 185
6. Begrenzung der Tatbestandslösung auf Fälle allgemein zugestandener Handlungsfreiheit – Frisch 187
7. Genehmigung als Strafaufhebungsgrund – Horn 189
8. Zusammenfassung 190
V. Fehlerhafte und fehlende Genehmigungen 190
1. Struktur und Funktion der Genehmigung 190
2. Weitergehende Wirkungen der Genehmigung 194
a) Nachträgliche Genehmigung 194
b) Nebenfolgen des genehmigten Verhaltens 196
3. Fehlerarten einer Genehmigung 198
4. Genehmigungsfehler und Normwidrigkeit 201
a) Funktionen des materiellen Verwaltungsrechts 202
b) Funktionen des formellen Verwaltungsrechts 205
c) Verwaltungsrechtliche Fehler und strafrechtliche Normwidrigkeit 206
d) Rechtsmißbrauch 209
e) Unwirksamkeit der Genehmigung 216
aa) Nichtigkeit 216
bb) Fehlende Bekanntgabe 218
5. Kritik alternativer Modelle zur strafrechtlichen Bedeutung materiell fehlerhafter Genehmigungen 219
a) Erfordernis einer materiell richtigen Entscheidung – Rademacher 220
b) Orientierung am Rechtsgüterschutz – Heider 222
c) Orientierung an der verwaltungsrechtlichen Mißbilligung – Hübenett 223
6. Verstoß gegen Nebenbestimmungen einer Genehmigung 223
a) Bedingungen 226
b) Echte Auflagen 227
7. Wegfall der Genehmigung oder ihrer Wirkungen 229
a) Widerruf durch die Behörde 229
b) Anfechtung durch Dritte 232
VI. Ungenehmigtes, aber genehmigungspflichtiges und genehmigungsfähiges Verhalten 233
1. Differenzierung nach formeller und materieller Illegalität im Verwaltungsrecht 233
2. Genehmigungsfähigkeit und Normwidrigkeit 234
3. Genehmigungsfähigkeit und Rechtfertigung 237
4. Strafausschließung 240
5. Ungewißheit über die Erforderlichkeit einer Genehmigung 241
VII. Informelles Verwaltungshandeln und Strafbarkeit 243
1. Der mißverständliche Begriff der Duldung 243
a) Erscheinungsformen und Gründe von duldendem Verwaltungshandeln 245
b) Duldung und informale Gestattung 249
2. Duldung und Genehmigung im Wege des Verwaltungsakts – Differenzierung auf der Inhaltsebene 251
a) Legalisierungswirkung 252
b) Rechtsposition des Bürgers 257
c) Absehen von der Vollstreckung 258
d) Rechtsfolgen der Duldung 261
3. Duldung im Wege des öffentlich-rechtlichen Vertrages oder der Zusicherung 263
4. Duldung und Genehmigung informaler Art 263
a) Legalisierungswirkung 266
b) Andere Wirkungen 270
5. Ergebnis 272
VIII. Die Folgen subjektiver Fehlvorstellungen des Täters 272
B. Sonstige die Strafbarkeit ausschließende Einzelakte 274
I. Die Strafrechtsnorm betreffende Einzelakte 274
II. Begünstigende Einzelakte auf Rechtfertigungsebene 277
4. Kapitel: Strafbarkeitsbegründende behördliche Einzelakte 280
A. Strafgesetze gegen die Mißachtung behördlicher Anordnungen 280
I. Die Ausgestaltung der Tatbestände und die offenen Streitfragen 280
II. Die Verhaltensnorm der Tatbestände gegen die Mißachtung behördlicher Einzelakte 282
1. Strafbewehrung von Untersagungen und sonstigen gesetzlich konkret bezeichneten Anordnungen 283
2. Strafbewehrung der Anordnung gesetzlich benannter, aber noch konkretisierungsbedürftiger Pflichten 284
3. Strafbewehrung der Anordnung von gesetzlich unbenannten Pflichten 286
a) Die Unvollständigkeit der Verhaltensnorm im Gesetz 286
b) Fehlende verfassungsrechtliche Legitimation unvollständiger gesetzlicher Verhaltensnormen 289
c) Versuche einer Rechtfertigung offener Handlungsbezeichnungen 291
aa) Die behördliche Anordnung als Konkretisierung des Gesetzes 291
bb) Die behördliche Anordnung als ausschließlich strafbarkeitsbegrenzendes Merkmal 293
cc) Die behördliche Anordnung als normatives Tatbestandsmerkmal 294
dd) Unbestimmtheit als legitime ultima ratio 296
ee) Legitime Reduktion auf einen bloßen Gehorsamsanspruch 297
d) Ergebnis 297
III. Verwaltungsakt und Normkonkretisierung 298
1. Kategorien von Verbindlichkeit und die Frage nach der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes 298
2. Die Aufgabe des Verwaltungsaktes bei der Normkonkretisierung 299
a) Gefährdungsfeststellung 299
b) Geschütztes Interesse 301
IV. Normwidrigkeit im Verhältnis zu verwaltungsrechtlicher Verbindlichkeit und Rechtmäßigkeit 303
1. Der erlassene, aber nicht bekanntgegebene Verwaltungsakt 304
2. Der nichtige Verwaltungsakt 305
3. Der bekanntgegebene, rechtmäßige Verwaltungsakt 306
a) Wirksamkeit und Vollziehbarkeit als Voraussetzungen der Strafbewehrung 306
b) Sofortige Vollziehbarkeit des Verwaltungsaktes 310
4. Der vollziehbare, rechtswidrige Verwaltungsakt 312
a) Herkömmliche Argumentationstopoi 312
b) Materiell rechtswidrige Anordnungen 317
aa) Nicht erforderliche Anforderungen 318
bb) Zur Gefahrenbeseitigung ungeeignete Anordnungen 318
cc) Unverhältnismäßige Anordnungen 319
dd) Zu geringe Verhaltensanforderungen 321
c) Formell rechtswidrige Verwaltungsakte 322
d) Die vermeintlichen Sonderfälle 324
aa) Sicherheitsempfindliche Materien 324
bb) Strafgesetze, die im Tatbestand explizit eine vollziehbare Anordnung verlangen 325
e) Fehlerhaftigkeit der Anordung sofortiger Vollziehbarkeit 325
5. Nachträgliche Aufhebung des rechtmäßigen Verwaltungsaktes oder der rechtmäßigen Anordnung sofortiger Vollziehung 329
a) Aufhebung des Grundverwaltungsaktes mit Wirkung ex tunc 329
aa) Inhaltsbindung des Strafrichters 331
bb) Bindende Veränderungen der Rechtslage 331
cc) Der verwaltungsrechtliche Folgenbeseitigungsanspruch 334
dd) Die Idee einer sanktionsaufhebenden Folgenbeseitigung 336
ee) Die Aufhebung des Verwaltungsakts und das mildere Gesetz nach § 2 III StGB 339
b) Nachträglicher Wegfall allein der sofortigen Vollziehbarkeit 340
6. Prüfungskompetenz des Strafrichters und ihre Umsetzung im Strafverfahren 344
V. Folgen von Fehlvorstellungen beim Täter 345
B. Sonstige strafbegründende Einzelakte 346
1. Vollziehbarkeitserfordernis 348
2. Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns oder einer Vollziehbarkeitsanordnung 349
3. Statusakte 350
4. Überlagerung durch Strafwürdigkeitserwägungen 351
5. Kapitel: Schlußbemerkungen 352
I. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse 352
II. Folgerungen für Rechtsanwendung und Gesetzgebung 355
Literaturverzeichnis 360
Sachregister 381