Sonderabfallabgaben und Verfassungsrecht
BOOK
Cite BOOK
Style
Format
Sonderabfallabgaben und Verfassungsrecht
Ein Beitrag zum Umweltschutz durch Sonderabgaben und Steuern
Schriften zum Umweltrecht, Vol. 65
(1996)
Additional Information
Book Details
Pricing
Abstract
Der Umweltschutz durch öffentliche Abgaben steht mehr denn je im Mittelpunkt der umweltpolitischen und umweltrechtlichen Diskussion. In diesem Zusammenhang hat vor allem die Erhebung von Abfallabgaben, insbesondere von Sonderabfallabgaben, praktische Bedeutung gewonnen. Während der Diskussionsentwurf eines Bundesabfallabgabengesetzes bisher nicht umgesetzt worden ist, sind in den letzten Jahren mehrere Bundesländer mit Gesetzen zur Einführung und Erhebung einer Sonderabfallabgabe hervorgetreten.Die vorliegende Untersuchung befaßt sich am Beispiel der Hessischen Sonderabfallabgabe, dabei in die Erörterung auch andere Regelungen einbeziehend, mit den verfassungsrechtlichen Problemen dieser öffentlichen Abgabe. Dabei geht es einmal um die Gesetzgebungszuständigkeit der Länder zu ihrer Einführung und Erhebung. Im Mittelpunkt der Studie steht sodann die Frage, ob es sich bei der Sonderabfallabgabe um eine verfassungsrechtlich zulässige Sonderabgabe handelt. Der Verfasser unternimmt eine übergreifende Systematisierung dieses außerhalb der Steuer und der Vorzugslasten (Gebühren, Beiträge) angesiedelten spezifischen Abgabentyps sowie eine sorgfältige Analyse seiner verschiedenen verfassungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen. Auf dieser Grundlage gelangt er für die in Rede stehende Sonderabfallabgabe zu dem Ergebnis, daß diese Abgabe als Sonderabgabe weder von den Gesetzgebungszuständigkeiten der Länder gedeckt ist, noch den ferner an sie zu stellenden verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt. Sie kann aber darüber hinaus auch nicht, wie der Verfasser darlegt, als Steuer verfassungskonform erhoben werden.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Inhaltsverzeichnis | 5 | ||
A. Vorbemerkung | 9 | ||
B. Das Hessische Sonderabfallabgabengesetz i. d. F. vom 18. November 1993 | 10 | ||
I. Zur Entstehungsgeschichte | 10 | ||
II. Inhalt des Hessischen Sonderabfallabgabengesetzes | 11 | ||
1. Vorbemerkung | 11 | ||
2. Die Konzeption der Hessischen Sonderabfallabgabe | 12 | ||
3. Die wesentlichen Gesetzesvorschriften im Wortlaut | 13 | ||
III. Verfassungsrechtsprobleme der Sonderabfallabgabe | 16 | ||
IV. Die Sonderabfallabgabe im verfassungsrechtlichen Meinungsstreit | 17 | ||
1. Vorbemerkung | 17 | ||
2. Die Baden-Württembergische Sonderabfallabgabe | 18 | ||
3. Der Entwurf eines Bundesabfallabgabengesetzes | 19 | ||
4. Die Hessische Sonderabfallabgabe | 22 | ||
5. Zwischenresümee | 23 | ||
C. Kompetenzrechtliche Grundsatzfragen | 24 | ||
I. Grundsätzliches | 24 | ||
II. Die Sachzuständigkeiten der Art. 73 ff. GG als Abgabennormierungskompetenzen | 26 | ||
III. Die Sonderabfallabgabe – keine sachkompetenzexplizite oder sachkompetenzimplizite Geldleistungspflicht | 27 | ||
IV. Die entscheidende Fragestellung: Die Sonderabfallabgabe – eine sachkompetenzannexe Abgabe? | 28 | ||
1. Vorbemerkung | 28 | ||
2. Die Sonderabfallabgabe – keine Vorzugslast (Gebühr oder Beitrag) | 30 | ||
3. Die Sonderabfallabgabe als Sonderabgabe: Prüfungsprogramm | 31 | ||
V. Zwischenresümee | 32 | ||
D. Voraussetzungen zulässiger Sonderabgaben – unter Berücksichtigung der besonderen Maßstabsfunktion der BVerfG-Judikatur | 33 | ||
I. Zur Voraussetzung der Sachkompetenz-Annexität | 33 | ||
II. Zur Voraussetzung der hinreichenden Distanz von der Finanzverfassung | 35 | ||
1. Grundsätzliches | 35 | ||
2. Die Bewältigung der Distanz durch das BVerfG | 36 | ||
III. Ansätze einer übergreifenden Systematisierung | 38 | ||
E. Die Hessische Sonderabfallabgabe – eine verfassungsrechtlich zulässige Sonderabgabe? | 43 | ||
I. Vorbemerkung | 43 | ||
II. Allgemeine Voraussetzung: Steht dem Land Hessen sachkompetenziell die Gesetzgebungszuständigkeit für die Regelung der Sonderabfallabgabe grundsätzlich zu? | 43 | ||
1. Die Hessische Sonderabfallabgabe und die Kompetenzzuweisung des Art. 74 Nr. 24 GG | 44 | ||
a) Zur thematischen Einschlägigkeit der „Abfallbeseitigung“ des Art. 74 Nr. 24 GG | 44 | ||
b) Hinreichende Sachkompetenz-Annexität der Hessischen Sonderabfallabgabe als Geldleistungspflicht? | 46 | ||
2. Verbrauch der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz durch bundesgesetzliche Regelungen des Abfallrechts? | 48 | ||
3. Zwischenresümee | 53 | ||
4. Exkurs: Keine Erweiterung des Länderspielraums durch das Gesetz zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen vom 27. Sept. 1994 | 54 | ||
III. Besondere Voraussetzung: Wahrt die Sonderabfallabgabe hinreichende Distanz zur Finanzverfassung der Art. 105 ff. GG? | 55 | ||
1. Die Sonderabfallabgabe – eine parafiskalische oder eine reaktive, voraussetzungsgebundene Sonderabgabe? | 55 | ||
2. Zur finanzverfassungsrechlichen Zulässigkeit der Sonderabfallabgabe als parafiskalische Sonderabgabe | 59 | ||
a) Wahrung des Ausnahmecharakters des Sonderabgabeinstruments | 59 | ||
b) Gruppenhomogenität | 61 | ||
c) Sachnähe und Gruppenverantwortung | 63 | ||
aa) Spezifische Sachnähe der Sonderabfallerzeuger zu den mit der Erhebung der Sonderabfallabgabe verfolgten Zwecken | 63 | ||
bb) Gruppenverantwortung der Sonderabfallerzeuger für die Erfüllung der mit der Sonderabfallabgabe zu finanzierenden Aufgaben | 64 | ||
d) Gruppennützige Verwendung des Aufkommens | 68 | ||
e) Zwischenresümee | 71 | ||
3. Grundrechtskonformität der Hessischen Sonderabfallabgabe? | 72 | ||
IV. Ergebnis | 74 | ||
F. Ergänzend: Die Hessische Sonderabfallabgabe als Steuer | 75 | ||
I. Grundsätzliches | 75 | ||
II. Der erstmalige Anfall von Sonderabfall – ein steuerbarer Tatbestand? | 76 | ||
III. Ergebnis | 77 | ||
G. Zusammenfassung | 78 | ||
I. Kompetenzrechtliche Grundfragen | 78 | ||
II. Die Hessische Sonderabfallabgabe als Sonderabgabe | 79 | ||
III. Die Hessische Sonderabfallabgabe als Steuer | 82 | ||
IV. Gesamtergebnis | 82 | ||
Literaturverzeichnis | 83 |