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Sonderabfallabgaben und Verfassungsrecht

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Selmer, P. (1996). Sonderabfallabgaben und Verfassungsrecht. Ein Beitrag zum Umweltschutz durch Sonderabgaben und Steuern. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48745-5
Selmer, Peter. Sonderabfallabgaben und Verfassungsrecht: Ein Beitrag zum Umweltschutz durch Sonderabgaben und Steuern. Duncker & Humblot, 1996. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48745-5
Selmer, P (1996): Sonderabfallabgaben und Verfassungsrecht: Ein Beitrag zum Umweltschutz durch Sonderabgaben und Steuern, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-48745-5

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Sonderabfallabgaben und Verfassungsrecht

Ein Beitrag zum Umweltschutz durch Sonderabgaben und Steuern

Selmer, Peter

Schriften zum Umweltrecht, Vol. 65

(1996)

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Abstract

Der Umweltschutz durch öffentliche Abgaben steht mehr denn je im Mittelpunkt der umweltpolitischen und umweltrechtlichen Diskussion. In diesem Zusammenhang hat vor allem die Erhebung von Abfallabgaben, insbesondere von Sonderabfallabgaben, praktische Bedeutung gewonnen. Während der Diskussionsentwurf eines Bundesabfallabgabengesetzes bisher nicht umgesetzt worden ist, sind in den letzten Jahren mehrere Bundesländer mit Gesetzen zur Einführung und Erhebung einer Sonderabfallabgabe hervorgetreten.

Die vorliegende Untersuchung befaßt sich am Beispiel der Hessischen Sonderabfallabgabe, dabei in die Erörterung auch andere Regelungen einbeziehend, mit den verfassungsrechtlichen Problemen dieser öffentlichen Abgabe. Dabei geht es einmal um die Gesetzgebungszuständigkeit der Länder zu ihrer Einführung und Erhebung. Im Mittelpunkt der Studie steht sodann die Frage, ob es sich bei der Sonderabfallabgabe um eine verfassungsrechtlich zulässige Sonderabgabe handelt. Der Verfasser unternimmt eine übergreifende Systematisierung dieses außerhalb der Steuer und der Vorzugslasten (Gebühren, Beiträge) angesiedelten spezifischen Abgabentyps sowie eine sorgfältige Analyse seiner verschiedenen verfassungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen. Auf dieser Grundlage gelangt er für die in Rede stehende Sonderabfallabgabe zu dem Ergebnis, daß diese Abgabe als Sonderabgabe weder von den Gesetzgebungszuständigkeiten der Länder gedeckt ist, noch den ferner an sie zu stellenden verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt. Sie kann aber darüber hinaus auch nicht, wie der Verfasser darlegt, als Steuer verfassungskonform erhoben werden.

Table of Contents

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Inhaltsverzeichnis 5
A. Vorbemerkung 9
B. Das Hessische Sonderabfallabgabengesetz i. d. F. vom 18. November 1993 10
I. Zur Entstehungsgeschichte 10
II. Inhalt des Hessischen Sonderabfallabgabengesetzes 11
1. Vorbemerkung 11
2. Die Konzeption der Hessischen Sonderabfallabgabe 12
3. Die wesentlichen Gesetzesvorschriften im Wortlaut 13
III. Verfassungsrechtsprobleme der Sonderabfallabgabe 16
IV. Die Sonderabfallabgabe im verfassungsrechtlichen Meinungsstreit 17
1. Vorbemerkung 17
2. Die Baden-Württembergische Sonderabfallabgabe 18
3. Der Entwurf eines Bundesabfallabgabengesetzes 19
4. Die Hessische Sonderabfallabgabe 22
5. Zwischenresümee 23
C. Kompetenzrechtliche Grundsatzfragen 24
I. Grundsätzliches 24
II. Die Sachzuständigkeiten der Art. 73 ff. GG als Abgabennormierungskompetenzen 26
III. Die Sonderabfallabgabe – keine sachkompetenzexplizite oder sachkompetenzimplizite Geldleistungspflicht 27
IV. Die entscheidende Fragestellung: Die Sonderabfallabgabe – eine sachkompetenzannexe Abgabe? 28
1. Vorbemerkung 28
2. Die Sonderabfallabgabe – keine Vorzugslast (Gebühr oder Beitrag) 30
3. Die Sonderabfallabgabe als Sonderabgabe: Prüfungsprogramm 31
V. Zwischenresümee 32
D. Voraussetzungen zulässiger Sonderabgaben – unter Berücksichtigung der besonderen Maßstabsfunktion der BVerfG-Judikatur 33
I. Zur Voraussetzung der Sachkompetenz-Annexität 33
II. Zur Voraussetzung der hinreichenden Distanz von der Finanzverfassung 35
1. Grundsätzliches 35
2. Die Bewältigung der Distanz durch das BVerfG 36
III. Ansätze einer übergreifenden Systematisierung 38
E. Die Hessische Sonderabfallabgabe – eine verfassungsrechtlich zulässige Sonderabgabe? 43
I. Vorbemerkung 43
II. Allgemeine Voraussetzung: Steht dem Land Hessen sachkompetenziell die Gesetzgebungszuständigkeit für die Regelung der Sonderabfallabgabe grundsätzlich zu? 43
1. Die Hessische Sonderabfallabgabe und die Kompetenzzuweisung des Art. 74 Nr. 24 GG 44
a) Zur thematischen Einschlägigkeit der „Abfallbeseitigung“ des Art. 74 Nr. 24 GG 44
b) Hinreichende Sachkompetenz-Annexität der Hessischen Sonderabfallabgabe als Geldleistungspflicht? 46
2. Verbrauch der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz durch bundesgesetzliche Regelungen des Abfallrechts? 48
3. Zwischenresümee 53
4. Exkurs: Keine Erweiterung des Länderspielraums durch das Gesetz zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen vom 27. Sept. 1994 54
III. Besondere Voraussetzung: Wahrt die Sonderabfallabgabe hinreichende Distanz zur Finanzverfassung der Art. 105 ff. GG? 55
1. Die Sonderabfallabgabe – eine parafiskalische oder eine reaktive, voraussetzungsgebundene Sonderabgabe? 55
2. Zur finanzverfassungsrechlichen Zulässigkeit der Sonderabfallabgabe als parafiskalische Sonderabgabe 59
a) Wahrung des Ausnahmecharakters des Sonderabgabeinstruments 59
b) Gruppenhomogenität 61
c) Sachnähe und Gruppenverantwortung 63
aa) Spezifische Sachnähe der Sonderabfallerzeuger zu den mit der Erhebung der Sonderabfallabgabe verfolgten Zwecken 63
bb) Gruppenverantwortung der Sonderabfallerzeuger für die Erfüllung der mit der Sonderabfallabgabe zu finanzierenden Aufgaben 64
d) Gruppennützige Verwendung des Aufkommens 68
e) Zwischenresümee 71
3. Grundrechtskonformität der Hessischen Sonderabfallabgabe? 72
IV. Ergebnis 74
F. Ergänzend: Die Hessische Sonderabfallabgabe als Steuer 75
I. Grundsätzliches 75
II. Der erstmalige Anfall von Sonderabfall – ein steuerbarer Tatbestand? 76
III. Ergebnis 77
G. Zusammenfassung 78
I. Kompetenzrechtliche Grundfragen 78
II. Die Hessische Sonderabfallabgabe als Sonderabgabe 79
III. Die Hessische Sonderabfallabgabe als Steuer 82
IV. Gesamtergebnis 82
Literaturverzeichnis 83