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Der Planergänzungsanspruch

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Hildebrandt, B. (1999). Der Planergänzungsanspruch. Zum Vorrang des Anspruchs auf Planergänzung gegenüber dem Anspruch auf Planaufhebung bei unvollständigen Planfeststellungsbeschlüssen. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49706-5
Hildebrandt, Burghard. Der Planergänzungsanspruch: Zum Vorrang des Anspruchs auf Planergänzung gegenüber dem Anspruch auf Planaufhebung bei unvollständigen Planfeststellungsbeschlüssen. Duncker & Humblot, 1999. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49706-5
Hildebrandt, B (1999): Der Planergänzungsanspruch: Zum Vorrang des Anspruchs auf Planergänzung gegenüber dem Anspruch auf Planaufhebung bei unvollständigen Planfeststellungsbeschlüssen, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-49706-5

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Der Planergänzungsanspruch

Zum Vorrang des Anspruchs auf Planergänzung gegenüber dem Anspruch auf Planaufhebung bei unvollständigen Planfeststellungsbeschlüssen

Hildebrandt, Burghard

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 787

(1999)

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Abstract

Seit 1978 vertritt das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, daß der vom Fehlen einer Schutzmaßnahme i. S. d. § 74 Abs. 2 Satz 2 und 3 VwVfG Betroffene grundsätzlich nicht die Aufhebung des unvollständigen Planfeststellungsbeschlusses, sondern lediglich seine Ergänzung um die erforderliche Schutzmaßnahme beanspruchen kann. Diese Rechtsprechung haben mittlerweile Bundes- und Landesgesetzgeber übernommen, zuletzt in § 75 Abs. 1 a Satz 2 des jeweiligen VwVfG. Der Vorrang des Planergänzungsanspruches ist allerdings nie begründet worden, weder durch die Rechtsprechung noch durch die Literatur oder den Gesetzgeber. Diese Begründung liefert die vorliegende Arbeit. Methodischer Ansatzpunkt ist dabei der Folgenbeseitigungsanspruch als spezielle Ausprägung des allgemeinen Reaktionsanspruchs gegen subjektive Rechtsverletzungen durch staatliches Handeln: Dessen dogmatische Grundlage, Tatbestand, Schranken und Rechtsfolgen sind mittlerweile hinreichend geklärt und lassen sich auf Planergänzungs- und Planaufhebungsanspruch übertragen. Hierdurch gelingt deren tragfähige Abgrenzung und eine Erklärung ihres Vorrangverhältnisses. Dessen Rechtsgrund liegt in der gesetzlichen Ausgestaltung der subjektiven Rechtsposition desjenigen, der durch den Erlaß eines unvollständigen Planfeststellungsbeschlusses in seinen Rechten verletzt wird. Zur Wiederherstellung dieser Rechtsposition bedarf es lediglich einer Planergänzung, nicht aber einer Planaufhebung.

Table of Contents

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Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Einführung: Problemstellung und Ziel der Arbeit 17
Erster Teil: Beschreibung und Einordnung des Grundsatzes vom Vorrang des Planergänzungsanspruchs 25
1. Kapitel: Entwicklung des Grundsatzes vom Vorrang des Planergänzungsanspruchs in Rechtsprechung und Gesetzgebung 25
I. Beschreibung der zu untersuchenden Konstellation 25
II. Erste Phase: Prozessuale Einschränkung der Fehlerfolge 28
1. Ausgangslage 28
2. Anlaß zur Entwicklung des Grundsatzes vom Vorrang des Planergänzungsanspruchs 30
3. Reaktion des BVerwG 33
4. Schlußpunkt der prozessualen Phase 36
III. Zweite Phase: Materiell-rechtliche Einschränkung der Fehlerfolge 37
1. Grundsatz vom Vorrang des Planergänzungsanspruchs 38
2. Ausweitung des Grundsatzes vom Vorrang des Planergänzungsanspruchs 39
a) „Interne" Ausweitung 40
b) „Externe" Ausweitung 42
aa) Vorrang des „Genehmigungsergänzungsanspruchs" 42
bb) Vorrang des „Vorhabenergänzungsanspruchs" 44
3. Ausformung des Grundsatzes 46
a) Abgrenzung zwischen Planergänzungsanspruch und Planaufhebungsanspruch 47
b) Inhalt des Planergänzungsanspruchs 51
aa) Allgemeines 52
bb) Besonderheiten des § 74 Absatz 2 Satz 3 VwVfG 56
4. Dogmatische Begründungsversuche in der Rechtsprechung 60
IV. Regelungen durch den Gesetzgeber 62
V. Zusammenfassung 64
2. Kapitel: Einordnung des Grundsatzes vom Vorrang des Planergänzungsanspruchs in die Fehlerfolgensystematik des Fachplanungsrechts 67
I. Formelle Fehler 68
1. Heilung gemäß § 45 VwVfG 69
2. Unbeachtlichkeit gemäß § 46 VwVfG 70
II. Materielle Fehler 75
1. Unbeachtlichkeit von Abwägungsfehlern 75
2. Vorrang der Planergänzung bei unvollständigem Planfeststellungsbeschluß 79
a) Unvollständigkeit des Planfeststellungsbeschlusses hinsichtlich Festsetzungen zugunsten des Betroffenen („subjektive" Planergänzung) 80
b) Unvollständigkeit des Planfeststellungsbeschlusses hinsichtlich sonstiger Festsetzungen („objektive" Planergänzung) 81
3. „Ergänzendes Verfahren" 85
4. Heilung gemäß § 114 Satz 2 VwGO? 92
III. Zusammenfassung 94
3. Kapitel: Einordnung des Planergänzungsanspruchs und des Planaufhebungsanspruchs in das System der materiellen Ansprüche 99
I. Planergänzungsanspruch und Planaufhebungsanspruch als materielle Ansprüche 99
II. Darstellung des Systems der materiellen Ansprüche im Verwaltungsrecht 104
1. Abgrenzung zwischen Leistungs- und Reaktionsansprüchen 104
2. Abgrenzung zwischen Abwehr- und Schutzansprüchen 108
III. Einordnung des Planaufhebungsanspruchs in das Anspruchssystem 111
IV. Einordnung des Planergänzungsanspruchs in das Anspruchssystem 116
1. Planergänzungsanspruch als Reaktionsanspruch 116
2. Planergänzungsanspruch als Abwehranspruch 121
V. Zusammenfassung 122
4. Kapitel: Übersicht über die Erklärungsmöglichkeiten des Vorrangs des Planergänzungsanspruchs gegenüber dem Planaufhebungsanspruch 123
I. Hinweis zur Systematik 123
II. Tatbestandlicher Ausschluß des Planaufhebungsanspruchs 127
III. Ausschluß des Planaufhebungsanspruchs durch Schranken 128
IV. Planaufhebung als überschießende Rechtsfolge 130
V. Konstitutive Wirkung der gesetzlichen Regelung 131
Zweiter Teil: Rechtsgrund des Vorrangs des Planergänzungsanspruchs gegenüber dem Planaufhebungsanspruch 135
5. Kapitel: Der Planaufhebungsanspruch als materiell-rechtlicher Aufhebungsanspruch 135
I. Rechtsgrundlage des Aufhebungsanspruchs 137
II. Tatbestand des Aufhebungsanspruchs 143
1. Objektive Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts 144
2. Subjektive Rechtsverletzung des Betroffenen 144
a) Verstoß gegen ein subjektives Recht 145
b) Rechtswidrigkeitszusammenhang 146
III. Schranken des Aufhebungsanspruchs 148
1. Tatsächliche Unmöglichkeit der Anspruchserfüllung 150
2. Rechtliche Unmöglichkeit der Anspruchserfüllung 150
3. Unzumutbarkeit der Anspruchserfüllung 151
4. Möglichkeit der nachträglichen Legalisierung 151
5. Mitverschulden des Anspruchstellers (§ 254 BGB analog) 152
6. Bestandskraft des Verwaltungsakts 153
IV. Reichweite und Ziel des Aufhebungsanspruchs 153
6. Kapitel: Tatbestandlicher Ausschluß des Planaufhebungsanspruchs? 157
I. Objektive Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses 158
1. Rechtmäßigkeitskriterien des Fachplanungsrechts 158
2. Klassifizierung des Fehlers der Nichtanordnung von Schutzmaßnahmen 160
3. Fehlerfolge 163
4. Ergebnis 166
II. Subjektive Rechtsverletzung des Planbetroffenen 167
1. Verstoß gegen ein subjektives Recht 167
2. Rechtswidrigkeitszusammenhang 169
3. Ergebnis 170
4. Exkurs: Planaufhebungsanspruch eines unmittelbar Betroffenen 171
III. Ergebnis 175
7. Kapitel: Ausschluß des Planaufhebungsanspruchs durch Schranken? 177
I. Rechtliche Unmöglichkeit der Anspruchserfüllung: Planfeststellungsanspruch des Vorhabenträgers? 177
1. Problemaufriß 178
2. Rechtsstellung des Vorhabenträgers 179
a) Vorhabenträger als Teil der öffentlichen Verwaltung 180
b) Funktion der Planfeststellung 183
c) Planerische Gestaltungsbefugnis der Planfeststellungsbehörde 184
3. Ergebnis 187
II. Unzumutbarkeit der Anspruchserfüllung: Grundsatz der Planerhaltung? 187
1. Problemaufriß 188
2. Herleitung der Schranke der Unzumutbarkeit 190
a) Beschreibung der kollidierenden Interessen 192
b) Auflösung der Interessenkollision 195
3. Umsetzung der Schranke der Unzumutbarkeit 196
4. Ergebnis 199
8. Kapitel: Planaufhebungsanspruch als überschießende Rechtsfolge 203
I. Subjektive Rechtsposition des mittelbar Betroffenen 204
1. Inhalt der Rechtsposition 206
a) Umfassende Rechtsposition aus Artikel 2 Absatz 1 GG? 206
b) Einzelne Grundrechtsverbürgungen 210
aa) Artikel 14 GG 211
bb) Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG (körperliche Unversehrtheit) 211
cc) Subsidiäre Anwendung des Artikel 2 Absatz 1 GG 213
c) Einfachgesetzliche Ausgestaltung der Grundrechtsverbürgungen 214
aa) Gesetzliche Anordnung des Abwägungsgebots 217
(1) Subjektives Recht auf Abwägung 218
(2) Gestaltungsbefugnis der Planfeststellungsbehörde 224
bb) § 74 Absatz 2 Satz 2 VwVfG 226
(1) Begrenzung der planerischen Gestaltungsbefugnis 226
(2) Ermöglichung der Vorhabenrealisierung 228
2. Inhaber der Rechtsposition 230
a) Nachbar im baurechtlichen Sinne 231
b) Nachbar im umweltrechtlichen Sinne 232
3. Zusammenfassung 235
II. Konsequenzen fur die Rechtsfolge des Abwehranspruchs 237
1. Abstrakt: Beschreibung der Reichweite der Rechtsfolge eines Abwehranspruchs 238
2. Konkret: Bestimmung der Rechtsfolge in der vorliegenden Konstellation 239
III. Ergebnis 240
Dritter Teil: Umsetzung und Grenzen des Grundsatzes vom Vorrang des Planergänzungsanspruchs gegenüber dem Planaufhebungsanspruch 243
9. Kapitel: Prozessuale Umsetzung des Vorrangs des Planergänzungsanspruchs 243
I. Verurteilung zur Planergänzung und gerichtliche Kontrollkompetenz 244
II. Vereinbarkeit des Vorrangs des Planergänzungsanspruchs mit § 113 Absatz 1 Satz 1 VwGO 247
III. Planergänzung und Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses 249
10. Kapitel: Grenzen des Vorrangs des Planergänzungsanspruchs 253
I. Planergänzungsanspruch und Gesamtkonzeption der Planung 254
II. Grundrechtliche Begrenzung des Vorrangs des Planergänzungsanspruchs 255
1. Vorrang des Planergänzungsanspruchs und Artikel 14 GG 257
2. Vorrang des Planergänzungsanspruchs und Artikel 2 Absatz 2 GG 259
III. Ergebnis 261
Ergebnis und Thesen 263
Literaturverzeichnis 269
Sachregister 287