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Kaster, G. (1996). Das Verhältnis von immissionsschutzrechtlicher Genehmigung und wasserrechtlicher Erlaubnis. Ein Beitrag zur Problematik paralleler Gestattungsverfahren und Umweltstandards setzender normkonkretisierender Verwaltungsvorschriften. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48484-3
Kaster, Georg. Das Verhältnis von immissionsschutzrechtlicher Genehmigung und wasserrechtlicher Erlaubnis: Ein Beitrag zur Problematik paralleler Gestattungsverfahren und Umweltstandards setzender normkonkretisierender Verwaltungsvorschriften. Duncker & Humblot, 1996. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48484-3
Kaster, G (1996): Das Verhältnis von immissionsschutzrechtlicher Genehmigung und wasserrechtlicher Erlaubnis: Ein Beitrag zur Problematik paralleler Gestattungsverfahren und Umweltstandards setzender normkonkretisierender Verwaltungsvorschriften, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-48484-3

Format

Das Verhältnis von immissionsschutzrechtlicher Genehmigung und wasserrechtlicher Erlaubnis

Ein Beitrag zur Problematik paralleler Gestattungsverfahren und Umweltstandards setzender normkonkretisierender Verwaltungsvorschriften

Kaster, Georg

Schriften zum Umweltrecht, Vol. 63

(1996)

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Abstract

Umweltrecht ist nur dann wirklich effektiv, wenn die bestehenden Vorschriften in der Rechtspraxis auch angewandt werden. Ansonsten laufen die schönsten Umweltschutznormen und -standards ins Leere. Unter dieser Prämisse wird das Verhältnis der im Titel genannten parallelen Gestattungsverfahren untersucht. Die Studie will helfen, materielle Koordinationsdefizite wie auch positive und negative Kompetenzkonflikte zu vermeiden.

Im Zusammenhang mit den Abwasserverwaltungsvorschriften zeigt der Verfasser deren normkonkretisierenden Charakter auf und plädiert im Hinblick auf die jüngste Rechtsprechung des EuGH eindringlich für die Beibehaltung der Festsetzung von Umweltstandards durch normkonkretisierende Verwaltungsvorschriften statt durch Rechtsverordnungen. Zugleich präzisiert er die entsprechende verwaltungsgerichtliche Kontrolldichte sowohl in inhaltlicher Hinsicht als auch bezüglich der Kriterien eines ordnungsgemäßen Verfahrens. Die gerichtliche Kontrolle soll nicht ausgeschaltet, sondern auf das konzentriert werden, was gerade die dritte Gewalt zu leisten vermag.

In rechtspolitischer Hinsicht wird vor einer Erweiterung der Konzentrationswirkung des § 13 BImSchG auf die wasserrechtliche Erlaubnis gewarnt. Der Vorteil einer arbeitsteiligen, eingespielten und mit Fachkenntnis ausgestatteten Verwaltung sollte nicht leichtfertig aufgegeben werden. Wünschenswert wäre allerdings eine Bindungswirkung der Stellungnahmen der Wasserbehörden im Rahmen des § 10 Abs. 5 BImSchG für die Immissionsschutzbehörden. Deutlich wird anhand der Untersuchung, daß das bestehende Recht entgegen einer verbreiteten pessimistischen Grundhaltung durchaus effektives Verwaltungshandeln ermöglicht; das sowohl den Interessen von Ökonomie als auch denen von Ökologie gerecht werden kann.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
A. Problemstellung und thematische Abgrenzung 21
I. Parallelität von Gestattungsakten 21
II. Nebeneinander von immissionsschutzrechtlicher Genehmigung und wasserrechtlicher Erlaubnis 22
III. Abwasserbeseitigungspflicht 22
IV. Nebeneinander von Verwaltungsverfahren 24
V. Grundlegende materielle Rechtsvorschriften und Aspekte der beiden Verwaltungsverfahren 25
VI. Umweltstandards enthaltende Verwaltungsvorschriften 30
VII. Umwelt- contra Investitionsschutz? 31
VIII. Rechtsschutzinteressen 31
IX. Klärungsbedarf aus Behördensicht 32
X. Klärungsbedarf mit Blick auf die neuen Bundesländer 32
1. Übertragung des Rechtes der alten auf die neuen Bundesländer 34
2. Ausmaß der Unterschiedlichkeit des ehemaligen Rechtes der DDR zum hier untersuchten Recht 38
XI. Gang der Untersuchung 39
B. Allgemeine Lösungsansätze zur Abgrenzung paralleler Prüfungs- und Entscheidungskompetenzen 42
I. Vollständige Bindung für andere Behörden (Vollbindung) 43
II. Fachbindung für andere Behörden (Fachbindung) 44
III. Separation 46
1. Ansätze zur Entwicklung der Separationslösung in der Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte 46
2. Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes 47
3. Die untergerichtliche Rechtsprechung und die Literatur 50
4. Modifizierungen des “reinen” Separationsansatzes 51
IV. Vergleichende Betrachtung der verschiedenen Lösungsansätze 53
V. Diskussion der verschiedenen Lösungsansätze 54
1. Der Ansatz der Vollbindung 54
2. Der Ansatz der Fachbindung 57
3. Der Ansatz der Separation 61
4. Erweiterung des Separationsansatzes um eine Evidenzprüfung 65
a) Der Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung 65
b) Fehlendes Antrags- oder Sachbescheidungsinteresse 66
c) Nebenbestimmungen aufgrund ressortfremder Gesichtspunkte 66
d) Bestimmung von “Evidenz” 67
e) Prüfungspflicht ressortfremder Gesichtspunkte? 68
f) Bindung der Zweitbehörde 68
VI. Grundsätzliche Kriterien der Abgrenzung der Prüfungs- und Entscheidungskompetenzen bei parallelen Gestattungsverfahren 70
1. Anforderungen eines solchen Fachgesetzes, das kein eigenes Gestattungsverfahren kennt 70
a) Der Lösungsvorschlag Henselers 72
b) Der Lösungsvorschlag Erbguths 72
c) Stellungnahme 73
2. Abgrenzung der Kernbereiche nach dem stärkeren Bezug 76
VII. Ergebniskontrolle 76
C. Grundsätzliche Folgerungen des Modells zur Abgrenzung paralleler Gestattungsakte für das Verhältnis von immissionsschutzrechtlicher Genehmigung und wasserrechtlicher Erlaubnis 78
I. Kriterium des stärkeren Bezuges zu dem in die originäre Zuständigkeit der jeweiligen Behörden fallenden Regelungsgegenstand 78
II. Bedeutung der Konzentrationsvorschrift des § 13 BImSchG 81
1. Die Herausnahme wasserrechtlicher Behördenentscheidungen 81
a) Die Ansicht Flucks 82
b) Erforderlichkeit der Ausnahme des § 13 BImSchG für die wasserrechtliche Erlaubnis 82
2. Berücksichtigung von Gesichtspunkten des Naturschutzes und der Landschaftspflege 83
a) Einer oder mehrere Eingriffe in Natur und Landschaft? 83
b) Subsidiarität des Naturschutzrechtes 85
c) Berücksichtigung bei parallel erforderlicher immissionsschutzrechtlicher Genehmigung und wasserrechtlicher Erlaubnis 86
III. Auslegung und Anwendung der Öffnungsklauseln hinsichtlich fachfremder Materie beinhaltenden Genehmigungstatbestände 86
1. § 6 Nr. 2 BImSchG 87
2. § 6 Nr. 1 in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 BImSchG 88
3. § 6 WHG 89
a) Eine ältere Auffassung 90
b) Die dann zunächst vorherrschende Ansicht 90
c) Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 10.2.1978 und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 15.7.1981 91
d) Interpretationen im Anschluß an diese Rechtsprechung 92
e) Die weitere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes 94
f) Nichtgelten des Ansatzes zur Abgrenzung paralleler Gestattungsverfahren im Rahmen des § 6 WHG? 97
aa) Wortlautinterpretation 98
bb) Historische Interpretation 98
cc) Systematische Interpretation 99
dd) Teleologische Interpretation 101
(1) Die Ansicht Thurns 103
(2) Eigene Ansicht 104
D. Besonderheiten hinsichtlich des Anfallens von Abwasser sowie seiner Vermeidung, Verwertung und Beseitigung: § 5 Abs. 1 Nr. 3 BImSchG und § 7 a Abs. 1 WHG 106
I. Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen der Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abwasser 106
1. Schädigung des Wasserhaushaltes und anderer Umweltmedien 106
2. Größe und Menge des betrieblichen Frischwasserbedarfs und Abwasseranfalls 108
3. Beschaffenheit des (Ab-)Wassers 109
a) “Aufgaben” des Wassers in der Produktion 109
b) Eigenschaftsänderungen des Wassers 110
c) Kenngrößen für die Gewässergüte 112
4. Die drei Stufen abwasserbezogenen Umweltschutzes 113
a) Additiver Umweltschutz 113
b) Integrierter Umweltschutz 114
c) Analysierender Umweltschutz 115
5. Gegenwärtige Praxis und zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten des abwasserbezogenen Umweltschutzes 115
6. Beispiele integrierten Umweltschutzes im Bereich der Reduzierung der Schadstofffrachten des Abwassers 116
II. Wasserrechtliche Anforderungen in bezug auf Abwasser 121
1. § 7 a Abs. 1 WHG 122
2. § 6 WHG 123
3. Andere rechtliche Determinanten 123
III. Insbesondere: Die Abwasserverwaltungsvorschriften 126
1. Die Systematik der Abwasserverwaltungsvorschriften 126
2. Inhaltliche Vorgaben der Abwasserverwaltungsvorschriften 128
a) Berücksichtigungsfähigkeit der verschiedenen Stufen abwasserbezogenen Umweltschutzes über die Abwasserverwaltungsvorschriften 128
b) Voraussetzungen des Vorschreibens der jeweiligen Umweltschutzmaßnahmen 134
aa) Erste Stufe: Additiver Umweltschutz 134
bb) Zweite Stufe: Integrierter Umweltschutz 135
cc) Dritte Stufe: Analysierender Umweltschutz 135
c) Art und Weise der Berücksichtigung des jeweiligen umweltschützenden Technikniveaus in den Abwasserverwaltungsvorschriften 136
3. Rechtliche Wirksamkeit und Verbindlichkeit der Abwasserverwaltungsvorschriften 140
4. Traditionelle Bewertung von Verwaltungsvorschriften 142
5. Entwicklung der Rechtsprechung zu Umwelt- und Technikstandards setzenden Verwaltungsvorschriften 144
a) Anfängliche Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte 144
b) Der Beschluß des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 23.10.1976 146
c) Das Voerde-Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 17.2.1978 146
d) Die Kalkar-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 8.8.1978 148
e) Das Urteil des Verwaltungsgerichtes Schleswig vom 17.3.1980 150
f) Das Heidelberger-Heizwerk-Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 17.12.1984 151
g) Der Beschluß des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg vom 28.2.1985 152
h) Das Wyhl-Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 19.12.1985 154
i) Die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichtes vom 15.2.1988 und vom 24.5.1991 sowie die zugrundeliegenden Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichtes Münster 156
k) Rechtsprechung zur Einordnung der Abwasserverwaltungsvorschriften 160
l) Die vergleichbare Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes 161
6. Diskussion eines normkonkretisierenden Charakters von Umwelt- und Technikstandards festlegenden Verwaltungsvorschriften 161
a) Funktion, Struktur, Begriff, Typologie und Inhalt von Umwelt- und Technikstandards 162
aa) Funktion 162
bb) Begriff 164
cc) Typologie 165
(1) Verfahren des Findungs- und Entscheidungsprozesses 166
(2) Schutzstandards 169
(3) Vorsorgestandards 169
(4) Individualschützende Vorsorgestandards 170
(5) Reinheitsgebotsstandards 171
(6) Kodifizieren naturwissenschaftlich-technischer Regeln und Erkenntnisse sowie Einfließen dezisionistischer Elemente und Volitivakte 172
dd) Inhalt – Abgrenzung der jeweiligen technischen Anforderungen 173
(1) Allgemein anerkannte Regeln der Technik 173
(2) Stand der Technik 175
(3) Stand von Wissenschaft und Technik 175
b) Anerkennung normkonkretisierender Verwaltungsvorschriften 176
aa) Gegenansicht 176
bb) Verfassungsrechtliche Anforderungen 178
(1) Der Grundsatz der Gewaltenteilung: Die grundgesetzliche Funktionenordnung 179
(2) Das Demokratieprinzip 182
(3) Die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung 184
(a) Der Vorbehalt des Gesetzes 184
(b) Der Vorrang des Gesetzes 189
(4) Art. 80 Abs. 1 GG 190
(a) Systematische Interpretation des Art. 80 GG 190
(b) Gesetzliche Ermächtigung der Exekutive zur Normkonkretisierung oder originäre Rechtserzeugungskompetenz? 192
(c) Mangelnde legislative Dezision aufgrund fehlender gesetzlicher Dezisionierbarkeit 193
(5) Art. 19 Abs. 4 GG 195
(6) Art. 84 Abs. 2, 85 Abs. 2 GG 196
(7) Fazit 198
cc) Abgrenzung normkonkretisierender von norminterpretierenden Verwaltungsvorschriften 199
(1) Normstruktur 199
(2) Standard setting process 203
c) Geltungsbereich normkonkretisierender Verwaltungsvorschriften und Umfang der gerichtlichen Kontrolldichte 204
aa) Geltungsbereich und Anwendbarkeit 204
(1) Atypischer Sachverhalt 204
(a) Nichterfassen des Sachverhaltes 205
(b) Vom Normzweck nicht intendiertes Ergebnis 207
(c) Fazit 209
(2) Neuere Erkenntnisse 210
bb) Art der gerichtlichen Kontrolle – prinzipal oder inzidenter? 211
cc) Vorschlag eines Modells gerichtlicher Kontrolle von Verwaltungsvorschriften 212
(1) Formelle Fehler 214
(a) Verfahrensfehler beim Zustandekommen der Entscheidung 214
(b) Veröffentlichung normkonkretisierender Verwaltungsvorschriften 217
(c) Transparenz des Verfahrens der Standardsetzung und Nachvollziehbarkeit der wesentlichen Grundannahmen und -bewertungen bzw. Bekanntgabe des zugrundeliegenden Konzeptes 218
(d) Zustimmungserfordernisse 220
(2) Einhaltung der gesetzlichen Grenzen und Maßstäbe 220
(a) Willkürfreie Ermittlungen bei der Abfassung der Verwaltungsvorschriften 220
(b) Willkürfreie Bewertungen, Abschätzungen und Abwägungen 221
(c) Folge von inhaltlichen Fehlern 223
7. Vorschlag eines Modells zur Überprüfung des normkonkretisierenden Charakters von Umwelt- und Technikstandards festlegenden Verwaltungsvorschriften 224
8. Normkonkretisierender Charakter der Abwasserverwaltungsvorschriften 226
a) Die Normstruktur des § 7 a Abs. 1 WHG 226
aa) Der Auftrag des § 7 a Abs. 1 S. 3 WHG zum Erlaß allgemeiner Verwaltungsvorschriften 226
bb) Bedürfnis nach Konzeptbildung und fortlaufender Fortschreibung bei der Ausgestaltung der unbestimmten Rechtsbegriffe 226
cc) Fazit und Kontrollüberlegung 231
dd) Kein Ausschluß des normkonkretisierenden Charakters hinsichtlich der “allgemein anerkannten Regeln der Technik” 232
(1) Fragwürdigkeit einer Differenzierung 232
(2) Lediglich Ermittlung der Mehrheitsauffassung der Fachleute? 233
(3) Mangelnde Komplexität? 234
(4) Fazit 235
b) Einhaltung der formellen und materiellen Anforderungen an die Standardsetzung durch die Abwasserverwaltungsvorschriften 237
aa) Formelle Anforderungen 237
(1) Verfahren beim Zustandekommen der Standards 237
(2) Veröffentlichung der Abwasserverwaltungsvorschriften 239
(3) Transparenz des Verfahrens der Festsetzung und Nachvollziehbarkeit der wesentlichen Grundannahmen und -bewertungen 239
(a) Transparenz des Verfahrens des Erlasses der Abwasserverwaltungsvorschriften 239
(b) Nachvollziehbarkeit der wesentlichen Grundannahmen und -bewertungen sowie Bekanntgabe des zugrundeliegenden Konzeptes 241
bb) Materielle Anforderungen 243
c) Geltungsbereich der Abwasserverwaltungsvorschriften 243
d) Ergebnis 243
IV. Europarechtliche Einflüsse auf das deutsche Abwasserrecht: Die jüngste Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften 244
1. Rechtswirksamkeitskriterien für die Transformation von EG-Richtlinien in nationales Recht 245
2. Die jüngste Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften zur Umsetzung von EG-Richtlinien in nationales Recht mittels Verwaltungsvorschriften 247
a) Das Urteil des Gerichtshofes vom 28.2.1991 247
aa) Der Verfahrensverlauf und die Sachvorträge 247
bb) Die Entscheidungsgründe des Gerichtshofes 249
b) Die Urteile des Gerichtshofes vom 30.5.1991 251
aa) Der jeweilige Verfahrensverlauf und die Sachvorträge 252
bb) Die Entscheidungsgründe des Gerichtshofes 255
cc) Zwischenergebnis 257
3. Stellungnahme 257
a) Das Urteil des Gerichtshofes der + Europäischen Gemeinschaften zur Grundwasserrichtlinie 258
b) Die beiden Urteile des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften zu immissionsschutzrechtlichen Richtlinien 261
c) Fazit 267
4. Notwendigkeit der Rechtssatzform der Verwaltungsvorschrift in Abgrenzung zu Rechtsverordnung und Gesetz 268
a) Beschränkte Eignung von Gesetzen 269
b) Beschränkte Eignung von Rechtsverordnungen 270
aa) Schwierigkeit abschließender standardisierender Aussagen 271
bb) Gefahr der suboptimalen rechtlichen Umsetzung des technisch-wissenschaftlichen Fortschritts 272
cc) Mangelnde Aussagekraft von Rechtsverordnungen bei der Verwendung von Generalklauseln 273
dd) Fazit 274
c) Vorzugswürdigkeit von Verwaltungsvorschriften 274
d) Ausblick 277
V. Immissionsschutzrechtliche Anforderungen in bezug auf Abwasser – § 5 Abs. 1 Nr. 3 BImSchG 282
1. Unterscheidung zwischen Reststoffen und Abfällen 283
2. Verständnis von Reststoffen und Abfällen 284
a) Restriktive Interpretation 284
b) Extensive Interpretation 285
aa) Reststoff- und Abwasserbegriff 286
(1) Kompatibilität der Qualifizierung von Abwasser als Reststoffe und der immissionsschutzrechtlichen Terminologie 286
(2) Kompatibilität der Qualifizierung von Abwasser als Reststoffe und der wasserrechtlichen Terminologie 287
(3) Kompatibilität der Qualifizierung von Abwasser als Reststoffe und Aussagen in anderen Regelungsbereichen 289
bb) Die Abgrenzung von Abwasser und Abfall 289
cc) Teleologische Sicht 291
c) Fazit 292
3. Weitere Genehmigungsvoraussetzungen nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 BImSchG 292
a) Bedeutung der Rechtsbegriffe Vermeidung und Verwertung 292
b) Technische Möglichkeit von Vermeidung und Verwertung 294
c) Zumutbarkeit von Vermeidung und Verwertung 294
d) Wohl der Allgemeinheit bei der Beseitigung als Abfälle 295
VI. Gesamtbetrachtung des Ineinandergreifens von § 5 Abs. 1 Nr. 3 BImSchG und § 7 a WHG 296
1. Die beiden Möglichkeiten der materiellrechtlichen Reglementierung von Aspekten des Anfallens und der Einleitung von Abwasser über § 5 Abs. 1 Nr. 3 BImSchG 296
a) Spezifisch immissionsschutzrechtliche Anforderungen hinsichtlich der Vermeidung, Verwertung und Beseitigung anfallenden Abwassers? 296
b) Vorrang des spezifisch wasserrechtlichen Rechtsinstrumentariums 298
c) Schlußfolgerungen 299
2. Ineinandergreifen von immissionsschutzrechtlichem und spezifisch abwasserrechtlichem Instrumentarium bei der Gestattung von Anlagenerrichtung und -nutzung in bezug auf abwasserrechtliche Fragen 301
3. Bestimmung des Umfanges der Berücksichtigung abwasserrechtlicher Gesichtspunkte in der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung und der verbleibenden Regelungsmöglichkeiten der zeitlich nachfolgenden wasserrechtlichen Einleiteerlaubnis 304
a) Bestimmung des Umfanges der “Evidenz” 304
b) Berücksichtigung von Anforderungen der Abwasserverwaltungsvorschriften über das Immissionsschutzrecht 307
c) Beispiele der Abwasserverwaltungsvorschriften 308
d) Schlußfolgerungen 311
e) Muster einer Einleitungserlaubnis für einen Großbetrieb 313
4. Besonderheiten bei der Verschärfung der Anforderungen an bereits bestehende Anlagen 316
E. Verfahrensübergreifende Betrachtung 320
I. Zeitliche Abfolge der Erteilung der Gestattungsakte 320
II. Mögliches verfahrensrechtliches Instrumentarium 323
1. Vorausablehnung und Vorausbindung 324
2. Gemeinsame Besprechung der Behörden 325
3. Sperrwirkung der jeweils ausstehenden Gestattung 326
a) Die Vorgreiflichkeits-Doktrin 326
b) Ablehnung einer Sperrwirkung 328
4. Vorbehalt 329
5. Verfahrensaussetzung 332
6. Stellungnahme nach § 10 Abs. 5 BImSchG 332
a) Bedeutung und Funktion der Stellungnahme 334
b) Beteiligung des speziellen Sachverstandes von Wasserrecht, Wasserwirtschaft und Wassertechnik 335
III. Bindungen der zweitbefaßten Behörde aufgrund der Erstentscheidung 336
1. Bindungen der Wasserbehörde nach erfolgter Anlagengenehmigung 337
a) Bindungen aufgrund der Tatbestandswirkung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung 337
aa) Reichweite der Regelung des immissionsschutzrechtlichen Bescheides 337
bb) Abwasserbehandlungsanlagen 339
b) Bindungswirkung der Stellungnahme im Rahmen des § 10 Abs. 5 BImSchG für die spätere Erlaubniserteilung im wasserrechtlichen Verfahren 340
aa) Ermessensreduzierung 340
(1) Die Eigentumsgarantie 341
(a) Anknüpfungspunkte für grundrechtlich geschützte Eigentums-0 positionen 341
(b) Schutz des Eigentumsgrundrechtes für im Anschluß an eine positive Stellungnahme getätigte Investitionen 344
(2) Der Grundsatz des Vertrauensschutzes 346
(a) Verneinen von Vertrauensschutz im Anschluß an eine positive Stellungnahme 346
(b) Bejahen eines von einer positiven Stellungnahme ausgehenden Vertrauensschutzes 347
(3) Der Rechtsgedanke des § 38 VwVfG 350
(a) Anwendung des dem § 38 VwVfG zugrunde liegenden allgemeinen Rechtsgedankens 351
(b) Stellungnahme als bloße Auskunft oder Hinweis? 351
(c) Akteneinsichtsrecht als Möglichkeit der Kenntnisnahme 353
(d) Zwingendes Schriftformerfordernis? 353
(e) Verwaltungsökonomie 354
(f) Fazit 355
(4) Bejahung einer Ermessensreduzierung 355
bb) Umfang der Ermessensreduzierung 355
(1) Ermittlungsrisiko 357
(2) Rechtliches Bewertungsrisiko 359
(a) Falscher Sachverhalt 360
(b) Fehlerhafte Rechtsanwendung oder nachträgliche Änderung der Rechtslage 361
(3) Politisches Bewertungsrisiko 362
c) Möglichkeiten der Wasserbehörde zur Erlaubniserteilung unter Abweichung von immissionsschutzrechtlichem Bescheid und Stellungnahme hinsichtlich des Produktionsverfahrens 365
d) Auswirkungen der Bindungen der Wasserbehörde und Amtspflichten im wasser- und immissionsschutzrechtlichen Verfahren 367
aa) Nichteinhalten des grundsätzlichen “Ja” der Stellungnahme trotz Bindungswirkung? 368
(1) Eine im Anschluß an eine positive Stellungnahme erteilte Erlaubnis wäre rechtswidrig 368
(a) Aufheben der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung oder Erteilen auch der wasserrechtlichen Erlaubnis 369
(b) Erteilen der wasserrechtlichen Erlaubnis im Anschluß an nachträgliche Anordnungen gemäß § 17 BImSchG oder die Genehmigung wesentlicher Änderungen gemäß § 15 BImSchG 371
(2) Eine im Anschluß an eine positive Stellungnahme erteilte Erlaubnis hielte sich im Rahmen des rechtlich Zulässigen 372
bb) Amtspflichten der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbehörde 372
(1) Haftung der Immissionsschutzbehörde für fehlerhafte wasserbehördliche Stellungnahmen 373
(2) Haftung der Immissionsschutzbehörde für die fehlerhafte Berücksichtigung wasserbehördlicher Stellungnahmen 374
e) Reaktionsmöglichkeiten des Antragstellers bei Nichterteilung einer Erlaubnis trotz Ermessensreduzierung im Anschluß an eine positive Stellungnahme 375
2. Bindungen im Verfahren der Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach Vorliegen der wasserrechtlichen Erlaubnis 376
F. Umweltverträglichkeitsprüfung 377
I. Begriff der Umweltverträglichkeitsprüfung 377
II. Anordnung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für das immissionsschutzrechtliche Genehmigungs- und das wasserrechtliche Erlaubnisverfahren 378
III. Die für parallele Gestattungsverfahren bedeutsamen Vorschriften des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung 380
IV. Mangelhafte Umsetzung der EG-Richtlinie vom 27.5.1985 durch das geltende deutsche Recht? 383
1. Der integrative Ansatz 384
2. Integrative Bewertung 386
a) A priori von fachlichen Verengungen losgelöste Gesamtschau der umweltbezogenen Auswirkungen eines Projektes 387
b) Gesamthafte Betrachtung erst im Anschluß an eine solche der einzelnen Umweltmedien und -faktoren 387
c) Maßstäbe der Bewertung 391
aa) Spezielle Standards der Umweltverträglichkeitsprüfung? 391
bb) Integrative Ausrichtung der geltenden Standards 392
cc) Vorschreiben der ökologisch optimalen Ausrichtung des Vorhabens? 394
3. Das Verhältnis der Umweltverträglichkeitsprüfung zum jeweiligen Gestat-0 tungsakt 395
a) Die erforderliche Entscheidungsstruktur der fachgesetzlichen Gestattungsvoraussetzungen 395
b) Fehlende Berücksichtigungsfähigkeit der Gesamtbewertung der Umweltverträglichkeit im Immissionsschutz- und Wasserrecht? 396
4. Fazit 399
V. Verfahrensübergreifende Auswirkungen der Umweltverträglichkeitsprüfung bei paralleler Durchführung von immissionsschutzrechtlicher Genehmigung und wasserrechtlicher Erlaubnis 400
G. Rechtspolitische Folgerungen 403
I. Erweiterung der Konzentrationswirkung des § 13 BImSchG? 403
1. Unmöglichkeit absoluter Investitionssicherheit für den Antragsteller und zweifelsfreier Rechtslage für Drittbetroffene 404
2. Flexibles Handeln der Behörden durch selbständige Gestattungen 404
3. Gesichtspunkte der Koordination und der Verwaltungsökonomie 405
4. Umschichtung der Probleme von horizontaler in vertikale Stufung 406
5. Verzögerung statt Beschleunigung 406
6. Verlust an Spezial- und Fachkompetenz 407
7. Die Bedeutung der wasserrechtlichen Regelungsmaterie 408
8. Das Bewirtschaftungsermessen der Wasserbehörden 408
9. Rechtssystematische Unterschiede 409
10. Umweltgesetzbuch 409
11. Fazit 410
II. Bindungswirkung der Stellungnahmen der Wasserbehörden im Rahmen des § 10 Abs. 5 BImSchG für die Immissionsschutzbehörden 410
III. Abwasserverwaltungsvorschriften 412
IV. Ausgestaltung der Umweltverträglichkeitsprüfung 415
H. Zusammenfassende Thesen 416
Literaturverzeichnis 424