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Endrulat, B. (1994). Der »Umgekehrte Rechtsirrtum«:. Untauglicher Versuch oder Wahndelikt? Überlegungen zu einem speziellen Irrtumsproblem anhand von Dogmen der allgemeinen Irrtumslehre, des Schuldprinzips und des strafrechtlichen Gesetzesvorbehalts. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-47974-0
Endrulat, Bastian. Der »Umgekehrte Rechtsirrtum«:: Untauglicher Versuch oder Wahndelikt? Überlegungen zu einem speziellen Irrtumsproblem anhand von Dogmen der allgemeinen Irrtumslehre, des Schuldprinzips und des strafrechtlichen Gesetzesvorbehalts. Duncker & Humblot, 1994. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-47974-0
Endrulat, B (1994): Der »Umgekehrte Rechtsirrtum«:: Untauglicher Versuch oder Wahndelikt? Überlegungen zu einem speziellen Irrtumsproblem anhand von Dogmen der allgemeinen Irrtumslehre, des Schuldprinzips und des strafrechtlichen Gesetzesvorbehalts, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-47974-0

Format

Der »Umgekehrte Rechtsirrtum«:

Untauglicher Versuch oder Wahndelikt? Überlegungen zu einem speziellen Irrtumsproblem anhand von Dogmen der allgemeinen Irrtumslehre, des Schuldprinzips und des strafrechtlichen Gesetzesvorbehalts

Endrulat, Bastian

Schriften zum Strafrecht, Vol. 98

(1994)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 22
Einleitung 27
A. Ausgangsfall zur Trichotomie möglicher Fehlannahmen beim „Umgekehrten Irrtum” 27
B. Berechtigung einer monographischen Untersuchung? 29
C. Überblick über den Gang der Untersuchung 31
Erster Abschnitt: Irrtumsarten – zugleich Darstellung der Diskussion um den „Einfachen” Irrtum 32
§ 1: Begriff des Irrtums (Sicht des Urteilenden und Sicht des Handelnden) 32
§ 2: Schuldtheorie und Nachkriegsjudikatur als „Wende” in der Irrtumslehre? 34
A. Widersprüchliche Judikate 34
I. Ablehnung überkommener Unterscheidungskriterien durch die Nachkriegsjudikatur 34
II. Sachlicher und terminologischer Konsens bei der Einzelfallbeurteilung 35
B. Widersprüchliche Literaturstimmen 36
I. Die Rechtsprechung seit BGHSt 2, 194 ff. in problematischer literarischer Bewertung: „Befreiung von Irrlehren” einerseits, „Widersprüchlichkeit und Unklarheit” andererseits 37
II. Behauptete Kontinuität alter, überkommener Unterscheidungskriterien 38
§ 3: Die Unterscheidung von Tat- und Rechtsirrtum 39
A. Tat- und Rechtsfrage 39
I. Unterscheidung nach teleologischen Gesichtspunkten und den Bedürfnissen des Einzelfalles 40
II. Unterscheidung nach sozialen und rechtlichen Begriffen 41
III. Unterscheidung nach singulären, empirischen Sätzen einerseits und generellen, regelnden Sätzen andererseits 42
1. Erläuterung und Würdigung dieser Ansicht 42
2. Diskussion eines möglichen Einwandes: Unterstellung eines sprachlichen Konsenses 47
B. Folgerungen für die Unterscheidung zwischen Tat- und Rechtsirrtum 48
I. Theoretische Unterscheidung 48
II. Illustration der theoretischen Unterscheidung anhand eines Beispiels 50
C. Existenz von Rechtsirrtümern offensichtlich unterschiedlicher Relevanz 51
§ 4: Außerstrafrechtlicher und strafrechtlicher Irrtum (Irrtumsjudikatur des Reichsgerichts) 52
A. Grundsätzliches zu Inhalt und Herkunft der reichsgerichtlichen Irrtumsunterscheidung 52
I. Inhalt 52
II. Herkunft 53
1. Terminologie 53
2. (Möglicher) ideengeschichtlicher Hintergrund 53
a) Die Zurechnungslehre des Aristoteles 53
b) Römisches Strafrecht 54
c) Deutsches Strafrecht (Hinweise aus dem Mittelalter, der Rezeptionszeit, dem gemeinen Recht, der Aufklärung und der Partikulargesetzgebung) 54
d) Fazit 57
B. Die Unterscheidung des Reichsgerichts in der literarischen Bewertung 58
I. Ablehnende Stellungnahmen 58
II. Befürwortende Stellungnahmen 59
C. Analyse der reichsgerichtlichen Unterscheidung anhand der Prämissen der ablehnenden Stellungnahmen 60
I. Angebliche Undurchführbarkeit der Unterscheidung zwischen Tat- und Rechtsirrtum 60
II. Angebliche Undurchführbarkeit der Unterscheidung zwischen außerstrafrechtlichem und strafrechtlichem Irrtum 61
1. Herkömmliche Darstellung der Unterscheidung als „generelle”, vom Einzelfall unabhängige 61
2. Einzelfallbezogene Analyse jener Differenzierung 63
a) Amtsdelikte 64
b) Rechtsirrtum über die Merkmale von Rechtfertigungsgründen 65
c) Außerstrafrechtlicher Irrtum über die rechtliche Qualität der Vortat beim Begünstigenden 66
d) Parteiverrat und Unterlassungsdelikte 66
e) Fazit 67
III. Die angebliche Unbeachtlichkeit des direkten Verbotsirrtums 67
IV. Ergebnis: Lange Tradition der reichsgerichtlichen Unterscheidung 69
§ 5: Tatbestandsirrtum und Verbotsirrtum sowie deren Verhältnis zu Bedeutungsirrtum und Subsumtionsirrtum 70
A. Tatbestandsirrtum und Verbotsirrtum: Schuldtheorie und Irrtumsunterscheidung nach der Straftatsystematik 70
B. Behandlung des direkten Verbotsirrtums 71
C. Behandlung des Irrtums über einen einzelnen Tatumstand 73
I. Teilweise vorhandene Erwartungen in den Nachkriegsjahren 73
II. Die Etablierung von Bedeutungsirrtum und Subsumtionsirrtum in der Doktrin der Nachkriegsjahre 75
III. (Zwangsläufige) Entwicklung der Judikatur 77
1. Markante Fallgruppen (§§ 356, 184, 211, 302a) 77
a) Kasuistik 77
b) Folgerung: Irrelevanz der Irrtumsunterscheidung nach der Straftatsystematik 78
2. Faktische Fortführung des traditionellen Unterscheidungskriteriums und dessen Inkompatibilität mit der Irrtumsdifferenzierung nach der Schuldtheorie (Beispiele) 79
a) Der Irrtum über die Handlungspflicht bei den Unterlassungsdelikten 79
b) Der Irrtum über die „Pflichtwidrigkeit” in § 356 81
c) Irrtumsjudikatur zu den Blankettstrafgesetzen 83
d) Der Irrtum über Voraussetzungen und Grenzen eines Rechtfertigungsgrundes 84
IV. Hauptströmungen auf der Basis der Schuldtheorie im Schrifttum 88
1. Irrtumsunterscheidung unter Berücksichtigung von objektiver Bedeutung und Interpretation der übertretenen Strafvorschrift 89
2. Die „Einzelwertung-Gesamtwertung-Lehre” und die Lehre vom Gegensatz zwischen dem „Objekt der Wertung und der Wertung des Objekts” 90
3. Die Lehre von den gesamttatbewertenden Merkmalen 92
4. Offenes Bekenntnis zur reichsgerichtlichen Unterscheidung in neuerer Zeit (Tiedemann, Haft, Herzberg, Kuhlen, Puppe) 94
§ 6: Folgerungen aus §§ 4, 5 für den Fortgang der Studie 98
A. Keine Problemverschiebung durch „neue” Irrtumslehren 98
B. Die Irrtumslehre als Zurechnungsproblem 98
I. Einzelfallbezogene Abwägung zwischen Rechtsgüterschutz und Schuldprinzip 98
II. Entwicklung eines „offenen”, „zweckrational-funktionalen” Systems durch Problemdenken bei der Unterscheidung nach verschiedenen Rechtsirrtümern 99
III. Entwicklung eines geschlossenen, zu „starren” Systems durch Hintanstellen der Sachprobleme bei der straftatsystematischen Irrtumsunterscheidung 102
§ 7: Umkehrschluß, „Umgekehrter (außerstrafrechtlicher) Bedeutungsirrtum” und „Umgekehrter (strafrechtlicher) Subsumtionsirrtum” 106
A. Struktur des „Umgekehrten Irrtums” 106
B. „Umgekehrter (außerstrafrechtlicher) Bedeutungsirrtum” = Versuch?, „Umgekehrter (strafrechtlicher) Subsumtionsirrtum” = Wahndelikt? 106
I. Scheinbar leichte Differenzierung zwischen diesen Irrtumskategorien 106
II. Fragliche Berechtigung der skizzierten denkbaren Differenzierung 108
Zweiter Abschnitt: Entwicklung der Diskussion und aktueller Meinungsstand zum Abgrenzungsproblem beim „Umgekehrten Rechtsirrtum” 109
§ 1: Die Behandlung des Untauglichen Versuchs in vorreichsgerichtlicher Zeit 109
A. Problem- und Systemdenken beim Versuch 109
B. Dogmengeschichtliche Hinweise zur Behandlung des (Untauglichen) Versuchs 110
I. Römisches Strafrecht 110
II. Deutsches Strafrecht/Postglossatoren 110
1. Mittelalter 110
2. Postglossatoren und Rezeptionszeit 111
a) Postglossatoren 111
b) Art. 178 CCC 113
3. Strafrechtswissenschaft des gemeinen Rechts und Aufklärung 114
4. Entwicklung einer differenzierten Diskussion erst durch Feuerbachs Thesen 114
C. Die (vermeintlich) dezidierte Stellungnahme Häberlins (1865) 115
§ 2: Meinungsstand im Schrifttum zur Zeit des Reichsgerichts 117
A. Gründe für die begrenzte Anzahl dezidierter Stellungnahmen zum speziellen Abgrenzungsproblem 117
I. Prinzipielle Ablehnung der reichsgerichtlichen Irrtumsunterscheidung 117
II. Der Widerstreit zwischen den verschiedenen Versuchstheorien 117
III. Objektive Versuchstheorien verschiedener Spielarten 119
1. Die ältere objektive Theorie 119
2. Die jüngere objektive Theorie 121
3. Die Lehre vom Mangel am Tatbestande 122
4. Konsequenzen der objektiven Theorien für unser Abgrenzungsproblem 124
a) Jüngere und ältere objektive Theorie 124
b) Die Lehre vom Mangel am Tatbestande 124
B. Dezidierte Stellungnahmen zum speziellen Irrtumsproblem 125
I. Die Unterscheidung nach error facti und error iuris (Kriegsmann) 125
II. Die Unterscheidung nach Deliktsmerkmalen und Deliktsfolgen (Fabian) 127
§ 3: Die höchstrichterliche Judikatur (Reichsgericht, Bundesgerichtshof und Oberlandesgerichte) 129
A. Subjektive Theorie als Ausgangspunkt 129
B. Übersicht 132
I. Zwei konträre Richtungen 132
II. Zusammenhang zwischen Rechtsgüterschutz und Irrtumsproblematik 132
C. Unterscheidung nach „Umgekehrtem (außerstrafrechtlichem) Bedeutungsirrtum” und „Umgekehrtem (strafrechtlichem) Subsumtionsirrtum” 133
I. Einzelheiten der reichsgerichtlichen Judikatur 135
1. RGSt 11, 72 ff. 135
2. RG Rspr. Band 7, 248 f. 135
3. RGSt 38, 423 ff. 136
4. RGSt 42, 92 ff. 136
5. RGSt 68, 45 ff. 137
II. Einzelheiten der Nachkriegsjudikatur 138
1. BGHSt 3, 248 ff. 138
2. BGH NJW 1953, 994 f. 139
3. BGH St 13, 235 ff. 139
4. OLG Stuttgart, NJW 1962, 65 f. 143
5. KG wistra 1982, 196 ff. 144
6. BGHSt 15, 210 ff. 145
7. BGHSt 33, 244 ff. 146
D. Unterscheidung nach Tat- und Rechtsirrtum 147
I. Einzelheiten der reichsgerichtlichen Judikatur 148
1. RGSt 47, 151 ff. 148
2. RGSt 64, 229 ff. 150
3. RGSt 65, 165 ff. 150
4. RGSt 72, 109 ff. 151
II. Einzelheiten der Nachkriegsjudikatur 152
1. BGHSt 1, 13 ff. und 14, 345 ff. 152
2. BayObLG JZ 1981, 715 f. 154
3. BGH JZ 1987, 522 f. 157
E. Abschließende Gesamtschau: Die den divergierenden Entscheidungen zugrundeliegenden unterschiedlichen Wertungsgesichtspunkte 158
II. Unterscheidung nach Tat- und Rechtsirrtum 159
§ 4: Meinungsstand im Schrifttum seit der Nachkriegszeit 161
A. Übersicht 161
B. Unterscheidung nach „Umgekehrtem (außerstrafrechtlichem) Bedeutungsirrtum” und „Umgekehrtem (strafrechtlichem) Subsumtionsirrtum” 162
I. Sachlicher Konsens 162
II. Unterschiedliche Terminologien 163
1. Irrtumsunterscheidung unter Berücksichtigung von Bedeutung und Interpretation der übertretenen Strafvorschrift („Umgekehrte Parallelwertung in der Laiensphäre”) 163
2. Die Unterscheidung nach Einzelwertung und Gesamtwertung 166
3. Unterscheidung nach Irrtümern über die Reichweite und das Vorfeld des Tatbestandes (Blei, Herzberg) 166
4. Die Unterscheidung zwischen gegenstands- und begriffsbezogenem Irrtum 168
III. Bemerkenswerte Aspekte dieser Literaturrichtung 169
1. Mißverständnisse durch unterschiedliche Terminologien und Übersehen der maßgeblichen Wertungsaspekte einer jeden Irrtumsentscheidung 169
2. Etikettierung des (außerstrafrechtlichen) Bedeutungsirrtums als Tatirrtum 171
C. Unterscheidung nach Tat- und Rechtsirrtum 172
I. Stellungnahmen zu einzelnen Entscheidungen seit Beginn der 60er Jahre (Weber, Bindokat, Traub, Demuth) 172
II. Renaissance Kriegsmanns grundsätzlicher Konzeption seit Burkhardt 174
1. Burkhardt 175
2. Dencker, Schumann 178
3. Lauhöfer 178
4. Tischler 179
D. Verbleibende (vermeintlich) besondere Kategorien der Abgrenzung 180
I. Ansiedlung des Problems im objektiven Tatbestand des Versuches 181
1. Kuhlen, Sax 181
2. Schünemann 183
II. Die Konzeption Heidingsfelders 184
1. Darstellung 184
2. Kritik 186
III. Die Lehre von den Komplexbegriffen 188
1. Herkunft und Grundlagen 188
2. Unterscheidung beim „umgekehrten” Irrtum 190
3. Kritik 191
IV. Die Lehre von den Rechtspflichtmerkmalen 193
1. Herkunft und Grundlagen 193
2. Unterscheidung beim „umgekehrten” Irrtum 195
3. Kritik 195
E. Versuch des untauglichen Täters: Ein Sonderproblem? 197
I. Vorrang der allgemeinen Normentheorie gegenüber Irrtumsfragen 197
II. Kein Sonderproblem für die Rechtsprechung 199
III. Argumente im Meinungsstreit der Literatur 201
1. Zu vernachlässigende Argumente 201
a) Strafwürdigkeitsaspekte 201
b) Folgerungen aus § 23 III 202
2. Entscheidende widerstreitende Argumente 202
b) Gleichwertigkeit aller Tatbestandsmerkmale (Befürworter der Behandlung nach allgemeinen Regeln) 204
c) Offene Fragen der widerstreitenden Argumente 204
F. Zwischenergebnis 206
Dritter Abschnitt: Diskussion der beiden widerstreitenden Grundpositionen und Entwicklung eines Lösungsvorschlags 207
§ 1: Die Bedeutung potentieller Umkehrbeziehungen zwischen Tatbestandsirrtum und Versuchsvorsatz für unser Abgrenzungsproblem 207
A. Zur Genese einer umfangreichen Diskussion über potentielle Umkehrbeziehungen 207
I. Offensichtlich bestehende Unklarheiten über Bedeutung sowie logische und teleologische Inhalte dieser Umkehrbeziehung 207
II. RGSt 42, 92 ff. als Diskussionsbasis 210
III. Genese einer umfangreichen Diskussion erst seit den Beiträgen Spendels und Hardwigs (1957) 211
B. Zulässigkeit des Umkehrschlusses nach den Regeln der formalen Logik (Unterscheidung zwischen notwendigen und hinreichenden Bedingungen) 213
C. Anwendung der Regeln auf unsere Fälle 213
I. Obersätze einer möglichen Konklusion 213
II. Potentielle Konklusionen und deren (inhaltliches) Hauptproblem 214
1. Mögliche Umkehrschlüsse 214
2. Unterschied und Gemeinsamkeit zwischen Obersatz und Konklusion in den Fällen des Rechtsirrtums: Umkehrschluß oder Analogie? 214
D. Leistungsfähigkeit der Logik bei der Behandlung juristischer Problemfälle 216
E. Gründe und Inhalt der umfangreichen Diskussion 219
I. (Fehl)interpretation des Reichsgerichts 219
II. Betonung des voluntativen Vorsatzelementes beim Streit um die logische Gültigkeit eines Umkehrschlusses 223
III. Betonung von nur teilweise entlastenden Tatbestands- und Verbotsirrtümern 225
F. Zwischenergebnis 226
§ 2: Diskussion der beiden widerstreitenden Grundpositionen zum „Umgekehrten Rechtsirrtum” auf der Grundlage allgemein anerkannter Aussagen zu Vorsatz und Unrechtsbewußtsein 227
A. Unvereinbarkeit allgemeiner Aussagen der Vorsatzdogmatik mit der Vorsatzrelevanz des „Umgekehrten Rechtsirrtums” 227
B. De facto vertretene Vorsatzbegriffe, herausgearbeitet anhand der Fälle des tatbestandsbezogenen Doppelirrtums 229
I. Struktur dieser Fälle/Beispiele 229
II. Unterschiedliche Beurteilung dieser Fälle und Folgerungen für die de facto vertretenen Vorsatzbegriffe 229
1. Annahme eines Wahndelikts 230
a) Bindokat, Lauhöfer 230
b) Rudolphi 230
aa) Alleinige Argumentation mit dem Vorsatzbegriff in den Fällen des „Umgekehrten Bedeutungsirrtums” 230
bb) Blick auf das Unrechtsbewußtsein in den Fällen des tatbestandsbezogenen Doppelirrtums 231
cc) Folgerungen für die Beachtlichkeit des Unrechtsbewußtseins bei der Behandlung unseres Abgrenzungsproblems 232
2. Bejahung eines Versuches im Falle eines Bedeutungsirrtums 232
3. Subsumtion unter das vollendete Delikt im Falle eines Bedeutungsirrtums 233
III. Zusammenfassung 235
C. Diskussion 237
I. Unterschiedliches Vorsatzverständnis bei Vollendung und Versuch 237
II. „Generelle Bedeutungskenntnis” als hinreichende Bedingung der subjektiven Tatseite? 237
1. Problematik dieser Ansicht nur in den Fällen des „Umgekehrten Bedeutungsirrtums” und des tatbestandsbezogenen Doppelirrtums 237
2. Fehlwertung und Parallelwertung 239
3. Fehlwertung und Unrechtsbewußtsein 241
a) Ausgangspunkt: (Potentielles) Unrechtsbewußtsein ist die (potentielle) Kenntnis des rechtlichen Verbotes 241
b) Abstraktes versus konkretes Unrechtsbewußtsein 241
aa) Mögliche Begründung des abstrakten Unrechtsbewußtseins 241
bb) Unmöglichkeit der Begründung eines konkreten, tatbezogenen Unrechtsbewußtseins 242
cc) Erforderlichkeit eines konkreten Unrechtsbewußtsein nach in der allgemeinen Irrtumslehre unbestrittener Ansicht 243
4. Ergebnis: Faktische Geltung des versari in re illicita und Verstoß gegen das Schuldprinzip 247
§ 3: Diskussion der Ergebnisse aus § 2 unter weiteren verfassungsrechtlichen Aspekten (Willkürverbot, Strafrechtlicher Gesetzesvorbehalt) 250
A. Unterschiedliches Vorsatzverständnis bei Vollendung und Versuch und das Verbot widersprüchlicher, objektiv willkürlicher Auslegung 250
B. „Umgekehrter Bedeutungsirrtum” und Art. 103 II GG 252
I. Ausgangspunkt: Art. 103 II GG verbietet in den Fällen des „Umgekehrten Bedeutungsirrtums” eine Subsumtion unter den objektiven Tatbestand 252
1. Verstoß gegen das von der h.M. anerkannte Analogieverbot 253
2. Verstoß gegen die Parömie auch nach den Kritikern und Gegnern des Analogieverbotes 254
a) Wesentliche Thesen der Kritik 254
b) Konsens zwischen Kritik und h.M. bei der Behandlung unserer speziellen Fälle 256
c) Zur allgemeinen Übereinstimmung zwischen h.M. und Kritik 257
II. Berufung auf Art. 103 II GG bei der Subsumtion des “Umgekehrten Bedeutungsirrtums” unter den subjektiven Tatbestand 259
1. Vertreter der Unterscheidung nach Tat- und Rechtsirrtum 259
2. Vertreter der Unterscheidung nach „Umgekehrtem Bedeutungsirrtum” und „Umgekehrtem Subsumtionsirrtum” 260
III. Potentielle Begründungen zur Vereinbarkeit der Vorsatzrelevanz des „Umgekehrten Bedeutungsirrtums” mit dem strafrechtlichen Gesetzesvorbehalt 262
1. Art. 103 II GG gilt nicht für die subjektive Tatseite 262
a) Potentielle Argumentation: Zur Zuschreibung vorsätzlichen Verhaltens genügt die Kenntnis des der Strafnorm vorgelagerten, allgemeinen Verhaltenstypus bzw. der Norm i. S. Bindings 262
b) Einwand: Allgemein anerkannte Geltungsgründe des strafrechtlichen 265
2. Art. 103 II gilt nicht in vollem Umfang für die subjektive Tatseite 268
a) Potentielle Begründung: Bei Prüfung der subjektiven Tatseite gilt der formelle Strafgesetzbegriff 268
b) Einwände 270
aa) Konfusion der unterschiedlichen Strafgesetzbegriffe in § 1 und § 2 III 270
bb) Erforderliche Ergänzung des formellen Strafgesetzbegriffs durch den öffentlichrechtlichen Gesetzesvorbehalt 274
IV. Folgerungen aus den Begründungsversuchen 276
1. Die Vorsatzrelevanz des „Umgekehrten Bedeutungsirrtums” verstößt gegen Art. 103 II GG 276
2. Die Vorsatzrelevanz des „Umgekehrten Bedeutungsirrtums” als Beispiel für das programmatische Bekenntnis zum Gesetzlickeitsprinzip einerseits und seine Mißachtung in casu andererseits 276
3. Die Vorsatzrelevanz des „Umgekehrten Bedeutungsirrtums” verkennt die rechtsstaatlich gebotene Fragestellung bei unbestimmten Rechtsbegriffen und schwierigen Auslegungsproblemen 277
C. Konsequenzen für die verfassungskonforme Auslegung des Vorsatzbegriffs in §§ 15, 16, 22 278
§ 4: Zusammenfassung und Schlußbetrachtung – Zugleich Anmerkungen zur “Exklusivität” unseres Lösungsvorschlags 282
A. Schlußbetrachtung 282
B. Zusammenfassung der Ergebnisse 283
Schrifttumsverzeichnis 287