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Die Geltung des nemo-tenetur-Grundsatzes zugunsten von Unternehmen

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Queck, N. (2005). Die Geltung des nemo-tenetur-Grundsatzes zugunsten von Unternehmen. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51808-1
Queck, Nadine. Die Geltung des nemo-tenetur-Grundsatzes zugunsten von Unternehmen. Duncker & Humblot, 2005. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51808-1
Queck, N (2005): Die Geltung des nemo-tenetur-Grundsatzes zugunsten von Unternehmen, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51808-1

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Die Geltung des nemo-tenetur-Grundsatzes zugunsten von Unternehmen

Queck, Nadine

Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 168

(2005)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Einführung 19
A. Die Geltung des Grundsatzes nemo tenetur se ipsum accusare zugunsten von Unternehmen - Ziel der Untersuchung 19
B. Gang der Untersuchung 20
C. Der Schutzgehalt des nemo tenetur-Grundsatzes nach traditionellem Verständnis als Ausgangspunkt für die vorliegende Untersuchung 21
D. Begriffsbestimmung 24
I. Unternehmen und Betrieb 24
II. Unternehmen und Unternehmensträger 25
Erster Teil: Gefahren strafrechtlicher Selbstbelastung für Unternehmen 27
A. Sanktionen gegen Unternehmen nach bisher geltendem nationalen Recht 27
I. Der Begriff der Sanktion 27
II. Die Verbandsgeldbuße nach § 30 OWiG 28
1. Zweck der Verbandsgeldbuße 29
2. Sanktionsfähige Normadressaten 30
3. HaftungsVoraussetzungen 31
a) Täterkreis der Anlasstat 31
b) Voraussetzungen der Anknüpfungstat 32
aa) Verletzung betriebsbezogener Pflichten 32
bb) Tatsächlich eingetretene oder angestrebte Bereicherung des Verbands 34
cc) Verwirklichung der Anlasstat „als" Organ, Vertreter oder sonstige Leitungsperson 34
4. Probleme hinsichtlich der dogmatischen Begründbarkeit der Verbandsgeldbuße 36
5. Verfahren 38
III. Verfall gegen Unternehmensträger, § 73 III StGB, § 29 a II OWiG 40
1. Voraussetzungen und Gegenstand des Verfalls 40
2. Selbständige Anordnung gegen den Unternehmensträger, § 76 a StGB, § 29 a IV OWiG 42
3. Verhältnis zur Verbandsgeldbuße, § 30 V OWiG 42
IV. Einziehung gegen Personenverbände, § 75 StGB, § 29 OWiG 43
V. Mehrerlösabschöpfung, §§ 8,10 II WiStG 1954 44
VI. Die Gefährdungssituation des Unternehmens 44
B. Selbstbelastungsgefahren für Unternehmen durch verwaltungsrechtliche Mitwirkungspflichten 44
I. Einfuhrung 44
II. Mitwirkungspflichten am Beispiel des Immissionsschutzrechtes 46
1. Mitwirkungspflichten im Rahmen von Eröffnungskontrollen 46
2. Behördliche Überwachung und Eigenüberwachung 48
3. Mitwirkungspflichten im Rahmen behördlicher Überwachung 49
a) Die Überwachungsinstrumente des § 52 BImSchG 49
b) Mitteilungspflichten zur Betriebsorganisation, § 52 a BImSchG 50
4. Mitwirkungspflichten im Rahmen betrieblicher Eigenüberwachung 52
a) Messungen von Emissionen und Immissionen, §§ 26, 28 und 29 BImSchG 52
b) Emissionserklärung, § 27 BImSchG 54
c) Sicherheitstechnische Prüfungen, § 29 a BImSchG 55
d) Mitwirkungspflichten der Störfall-Verordnung 56
III. Die Gefährdungssituation des Unternehmens 57
C. Selbstbelastungsgefahren für Unternehmen durch zivilrechtliche Mitwirkungspflichten 58
I. Mitwirkung der Parteien im Zivilprozess 58
II. Materiell-rechtliche Informationspflichten 59
III. Erzwingbare Mitwirkungspflichten in der Zwangsvollstreckung 60
IV Fazit 61
D. Unternehmenssanktionen und Mitwirkungspflichten im europäischen Kartellordnungswidrigkeitenrecht 61
I. Unternehmensgeldbußen bei Verstößen gegen materielles EG-Kartellrecht 62
1. Sanktionsadressaten 63
2. Handlungs-und Schuldfähigkeit 64
II. Ermittlungsbefugnisse der Kommission und Mitwirkungspflichten für das betroffene Unternehmen 66
1. Auskunftsverlangen nach Art. 11 VO 17/62 66
a) Einfaches Auskunftsverlangen (Art. 11 Abs. 1 VO 17/62) 67
b) Förmliche Auskunftsentscheidung (Art. 11 Abs. 5 VO 17/62) 67
c) Vorlage von Unterlagen 68
2. Nachprüfungsbefugnisse gemäß Art. 14 VO 17/62 68
a) Einfaches Nachprüfungsverlangen und förmliche Nachprüfungsentscheidung 69
b) Umfang der Priifungsbefugnisse 69
III. Die Gefährdungssituation des Unternehmens 70
E. Mögliche Unternehmensstrafen de lege ferenda 71
I. Internationale und europäische Tendenzen 71
II. Zur kriminalpolitischen Notwendigkeit von Unternehmensstrafen 73
1. Aufklärungs-und Beweisschwierigkeiten 73
2. Probleme der Erfolgszurechnung innerhalb der von Arbeitsteilung geprägten Unternehmensorganisation 74
3. Begrenzte Wirksamkeit und Angemessenheit von Individualsanktionen 78
4. Unternehmenskriminalstrafen trotz bereits bestehender Unternehmenssanktionen (insbesondere der Unternehmensgeldbußen nach § 30 OWiG)? 81
III. Zur dogmatischen Begründbarkeit von Kriminalsanktionen gegen Unternehmen 83
1. Das Problem der Handlungsfähigkeit von Unternehmen 84
2. Das Problem der Schuldfähigkeit von Unternehmen 84
3. Die verschiedenen Verantwortlichkeitsmodelle 85
a) Maßnahmemodelle 85
aa) Präventionsnotstand und Veranlassungsprinzip 86
bb) Unternehmenssanktionen als rein spezial-präventive Maßnahmen 88
b) Zurechnungsmodelle 90
aa) Zur Begründung der Handlungsfähigkeit mittels Zurechnung 90
bb) Zur Begründung der Schuldfähigkeit mittels Zurechnung 92
cc) Fazit 94
c) Modelle einer originären Verbandsverantwortlichkeit 95
4. Konkurrierende oder subsidiäre Unternehmensverantwortlichkeit 99
5. Das Problem der Straffähigkeit von Unternehmen 101
6. Fazit 102
IV. Die Gefährdungssituation des Unternehmens 103
F. Zusammenfassung 104
Zweiter Teil: Geltung des nemo tenetur-Grundsatzes für Unternehmen 105
A. Art. 14 III lit. g IPbpR 105
B. Gewährleistung von Selbstbelastungsschutz für Unternehmen durch die EMRK 106
I. Die Garantie des nemo tenetur-Grundsatzes durch die EMRK 106
II. Geltung für juristische Personen und Personenvereinigungen 107
III. Konsequenzen für die nationale Rechtsordnung 108
C. Schutz vor strafrechtlicher Selbstbelastung im europäischen Kartellordnungswidrigkeitenrecht 110
I. Die Bewältigung der Selbstbelastungsproblematik durch den Europäischen Gerichtshof beziehungsweise durch das Gericht erster Instanz 110
1. Keine Anerkennung des nemo tenetur-Prinzips zugunsten von Unternehmen als allgemeinen Grundsatz des Gemeinschaftsrechts 111
2. Lösung über den Grundsatz der „Wahrung der Rechte der Verteidigung" 111
II. Kritik der Literatur 112
D. Gewährleistung von Selbstbelastungsschutz für Unternehmen durch das Grundgesetz 115
I. Die Anwendung von Grundrechten auf juristische Personen nach Art. 19 III GG 115
1. Juristische Person im Sinne des Art. 19 III GG 116
a) Inländische juristische Personen des Privatrechts 116
b) Juristische Personen des öffentlichen Rechts 117
2. Anwendung der Grundrechte „dem Wesen nach" 117
3. Zwischenergebnis 119
II. Naturalistische nemo tenetur-Konzeptionen 119
1. Der Gedanke der Unzumutbarkeit von strafrechtlicher Selbstbelastung als Grundlage des nemo tenetur-Prinzips 120
2. Verfassungsrechtliche Verortung des nemo tenetur-Prinzips auf der Basis des Unzumutbarkeitsgedankens 121
a) Menschenwürde, Art. 1 I GG 122
aa) Mitwirkungszwang als Verletzung der Objektformel 122
bb) Schutz vor strafrechtlichem Mitwirkungszwang aufgrund des „Gebots der intrapersonalen Orientierung des Rechts" 123
b) Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Art. 2 I,1 I GG 123
aa) Der nemo tenetur-Satz als besonderes Persönlichkeitsrecht 125
bb) Der nemo tenetur-Grundsatz als Bestandteil des Schuldprinzips 126
c) Das nemo tenetur-Verständnis der Rechtsprechung 129
d) Zwischenergebnis 132
3. Anwendbarkeit des nemo tenetur-Prinzips zugunsten von Unternehmen auf Grundlage der naturalistischen Konzeptionen 132
a) Vorhandensein eines eigenen Selbstschutzinteresses von Unternehmen 133
b) Mangelnde Erfahrbarkeit der unzumutbaren Konfliktlage durch juristische Personen 134
c) Nemo tenetur-Schutz des Unternehmens aufgrund einer unzumutbaren Zwangslage in Person der Organe? 137
d) Selbstbelastungsschutz für Unternehmen aufgrund der Anerkennung einer eigenen Strafrechtspersönlichkeit von Verbänden durch die Statuierung von Verbandsstrafen? 139
aa) Begründung der (teilweisen) Geltung des nemo tenetur-Grundsatzes für Verbände durch Schlüter und Drope 139
bb) Kritik und Stellungnahme 142
e) Fazit: Keine Übertragbarkeit der naturalistischen Schutzidee des nemo tenetur-Grundsatzes auf juristische Personen 147
4. Tragfähigkeit der naturalistischen nemo tenetur-Konzeptionen 147
a) Ungeeignetheit des Unzumutbarkeitsgedankens zur Erklärung des nemo tenetur-Prinzips 147
b) Kritik an der würderechtlichen Ableitung des nemo tenetur-Prinzips 151
c) Selbsterhaltungsinteresse und Folgenverantwortung 154
d) Fazit: Keine Begriindbarkeit des nemo tenetur-Grundsatzes auf Basis der naturalistischen Konzeptionen 161
5. Zusammenfassung 161
III. Persönlichkeitsrechtliche nemo tenetur-Konzeptionen auf nicht-naturalistischer Grundlage 162
1. Der nemo tenetur-Satz als Bestandteil des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung 162
2. Der nemo tenetur-Grundsatz als Teilausprägung des persönlichen Ehrschutzes 165
IV. Das nemo tenetur-Prinzip als Verfahrensgrundrecht 167
1. Der historische Hintergrund des nemo tenetur-Grundsatzes 168
a) Die Wurzeln des nemo tenetur-Grundsatzes im englischen Strafverfahren 168
b) Die Etablierung des nemo tenetur-Grundsatzes im deutschen reformierten Strafprozess 176
c) Fazit 180
2. Die Ratio des nemo tenetur-Prinzips: Schutz der materiellen Verteidigungsfreiheit und Sicherung von Einflussnahme auf das Verfahren 181
3. Die verfassungsrechtliche Verankerung des nemo tenetur-Grundsatzes 187
a) Menschenwürde (Art. 1 I GG) 187
b) Der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 I GG) 188
c) Rechtsstaatsprinzip (in Verbindung mit Art. 2 I GG) 193
aa) Der nemo tenetur-Grundsatz als Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips 193
bb) Insbesondere: Der nemo tenetur-Grundsatz als Bestandteil des Anspruchs auf ein faires Verfahren 197
cc) Subjektives Recht und objektiver Rechtsgrundsatz 201
4. Einschränkungsmöglichkeiten 203
5. Sachlicher Anwendungsbereich des nemo tenetur-Grundsatzes 204
a) Beschränkung des Schutzbereiches auf verbale Mitwirkungsakte 205
b) Konsequenzen für die herkömmliche Unterscheidung zwischen verbotener aktiver Mitwirkungsverpflichtung und zulässigem passiven Duldungszwang 208
c) Beschränkung auf zwangsweise Selbstbelastungen 208
d) Ausstrahlungswirkung in außerstrafrechtlichen Verfahren 211
6. Zwischenergebnis 214
7. Anwendbarkeit des nemo tenetur-Prinzips zugunsten von Unternehmen auf Grundlage der prozessgrundrechtlichen Ableitung 214
a) Prüfungsmaßstab: Verwirklichung des spezifischen Schutzzwecks des nemo tenetur-Grundsatzes im Hinblick auf Unternehmen 214
b) Zur Aussagekraft der historischen Entwicklung des nemo tenetur-Grundsatzes im Hinblick auf seine Geltung zugunsten von Unternehmen 215
c) Der Anwendbarkeit auf Unternehmen entgegenstehender Menschenwürdegehalt? 216
d) Realisierbarkeit des spezifischen Schutzzwecks gegenüber Unternehmen 217
e) Einschränkbarkeit bei Anwendung des nemo tenetur-Satzes zugunsten von Unternehmen? 226
f) Geltung des nemo tenetur-Grundsatzes im Verfahren zur Verhängung einer Verbandsgeldbuße nach § 30 OWiG sowie bei Verfall und Einziehung 227
g) Geltung des nemo tenetur-Grundsatzes zugunsten von rein öffentlichrechtlichen und gemischt-wirtschaftlichen Unternehmen 229
h) Zur Geltung des nemo tenetur-Prinzips für Unternehmen bei rein spezialpräventiver Sanktionierung nach den Maßnahmemodellen 230
V. Zusammenfassung 231
Dritter Teil: Die Ausgestaltung des nemo tenetur-Schutzes von Unternehmen in den einzelnen Verfahrensordnungen 233
A. Gewährleistung des nemo tenetur-Prinzips für Unternehmen in einem künftigen Unternehmensstrafverfahren und im Verbandsbußgeldverfahren nach §30 OWiG 233
I. Die Verfahrensrolle der im Unternehmensstrafverfahren Beteiligten 233
1. Der Beschuldigtenstatus des Unternehmens 233
2. Die Verfahrensstellung der gesetzlichen Unternehmensvertreter 235
a) Vertretung des Unternehmens im strafrechtlichen Verfahren 235
b) Die Verfahrensstellung der gesetzlichen Unternehmensvertreter 237
3. Die Verfahrensrolle der sonstigen Unternehmensangehörigen 239
II. Einzelfragen im Zusammenhang mit der Wahrnehmung der Einlassungsfreiheit durch die gesetzlichen Vertreter 241
1. Ausübung des Schweigerechts 241
2. Entscheidungsfindung innerhalb des Unternehmens im Hinblick auf die Wahl der Verteidigungsstrategie 241
3. Belehrung über das Schweigerecht 242
a) Geltung der Belehrungsvorschriften zugunsten des Verbandes 242
b) Adressaten der Belehrung 243
c) Klärung der Vertreterstellung durch die Strafverfolgungsorgane 245
4. Zusammentreffen der Einlassungsfreiheit des Unternehmens mit der individuellen Aussagefreiheit der gesetzlichen Vertreter 245
a) Kenntnis beziehungsweise bestehender Verdacht von der Individualtat des Organwalters 246
aa) Lösungsmöglichkeiten über einen Ausschluss des Organwalters von der Vertretung des Verbandes 246
bb) Verbleibende Interessengegensätze 247
b) Fehlender Verdacht von der Individualtat des Organwalters 248
aa) Gleichlaufende Interessen von Organwalter und Verband 249
(1) Aussageverweigerung dient den Verteidigungsinteressen von Organwalter und Verband 249
(2) Einlassung dient den Verteidigungsinteressen von Organwalter und Verband 250
bb) Gegenläufige Interessen von Organwalter und Verband 250
(1) Aussageverweigerung des Organwalters schadet dem Verband 250
(2) Einlassung des Organwalters schadet dem Verband 252
c) Besonderheiten bei Absprachen 253
5. Sicherung der korporativen Selbstbelastungsfreiheit in Verfahren, die nicht gegen das Unternehmen gerichtet sind 256
6. Schutz der Aussagefreiheit des Unternehmens bei Trennung von Individualund Unternehmensstrafverfahren 258
a) Die Diskussion zum Mitbeschuldigtenbegriff im Individualstrafverfahrensrecht 258
b) Übertragung auf das Verbandsstrafverfahren 260
III. Berücksichtigung der Selbstbelastungsfreiheit des Unternehmens im Rahmen von Vernehmungen sonstiger Verbandsangehöriger als Zeugen? 262
1. Zeugnis- und Auskunftsverweigerungsrechte aufgrund persönlicher Betroffenheit 262
a) Das Zeugnisverweigerungsrecht gemäß § 52 StPO 262
b) Das Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO 264
2. Zeugnis- und Auskunftsverweigerungsrechte aufgrund der Betroffenheit von Verbandsinteressen 264
a) Das Zeugnisverweigerungsrecht von Berufsgeheimnisträgern, §§ 53, 53 a StPO 265
b) Gewährung eines Zeugnis- oder Auskunftsverweigerungsrechtes aufgrund der Gefahr der Belastung des Unternehmens? 267
aa) Zeugnisverweigerungsrecht in Anlehnung an § 52 StPO aufgrund des Näheverhältnisses zwischen beschuldigtem Verband und Verbandsmitglied? 268
bb) Auskunftsverweigerungsrecht in Anlehnung an § 55 I 2. Alt. StPO aufgrund des Näheverhältnisses zwischen Verband und Verbandsmitglied in drittgerichteten Verfahren? 270
IV. Sonstige Mitwirkungsverpflichtungen 271
1. Verpflichtung zur Herausgabe von Gegenständen, § 95 I StPO 271
2. Umfang der Herausgabeverpflichtung 272
3. Durchsetzbarkeit der Herausgabeverpflichtung 274
4. Verhältnis zu Durchsuchung und Beschlagnahme 274
V. Zusammenfassung 275
B. Gewährleistung des nemo tenetur-Prinzips für Unternehmen in verwaltungsrechtlichen Verfahren 276
I. Auswirkungen des nemo tenetur-Prinzips in verwaltungsrechtlichen Verfahren 276
II. Selbstbelastungsschutz im Zusammenhang mit bestehenden Auskunftspflichten 277
1. Normierte Auskunftsverweigerungsrechte 277
a) Unternehmen als originäre Inhaber einfach-gesetzlicher Auskunftsverweigerungsrechte 278
b) Sachliche Reichweite 280
2. Sicherstellung von Selbstbelastungsschutz bei Auskunftspflichten ohne normierte Auskunftsverweigerungsrechte 281
a) Begründung eines Auskunftsverweigerungsrechtes im Wege einer Gesamtanalogie? 282
b) Verwertungsverbote im Straf- beziehungsweise Bußgeldverfahren 283
III. Selbstbelastungsschutz im Zusammenhang mit Pflichten zur Vorlage von Unterlagen 285
IV. Selbstbelastungsschutz im Zusammenhang mit Mitwirkungspflichten im Rahmen betrieblicher Eigenüberwachung 287
1. Pflichten zu Eigenmessungen und zur Vorlage der Ergebnisse an die Behörde 288
a) Fehlende einfach-gesetzliche Regelungen 289
b) Notwendigkeit eines verfassungsunmittelbaren Beweisverwertungsverbotes? 289
2. Meldepflichten bei gefahrträchtigen Ereignissen 292
3. Mitteilungspflichten nach § 52 a BImSchG 294
V. Zusammenfassung 295
C. Gewährleistung des nemo tenetur-Prinzips für Unternehmen in zivilrechtlichen Verfahren 296
I. Auswirkungen des nemo tenetur-Prinzips in zivilrechtlichen Verfahren 296
II. Selbstbelastungsschutz im Hinblick auf Mitwirkungspflichten des Zwangsvollstreckungsrechts 296
1. Das Verwendungsverbot nach § 97 I 3 InsO 297
a) Inhaltliche Reichweite 297
aa) Das Verwendungsverbot des § 97 I 3 InsO als Beweisverwertungsverbot mit gesetzlich normierter Femwirkung 297
bb) Keine Erstreckung des Verwendungsverbotes auf sonstige nonverbale Mitwirkungsverpflichtungen 298
b) Persönliche Reichweite 300
2. Weitere Mitwirkungspflichten im Zwangsvollstreckungsrecht 302
III. Selbstbelastungsschutz im Zusammenhang mit materiell-rechtlichen Informationspflichten 303
IV. Zusammenfassung 304
Zusammenfassung und abschließende Bewertung 306
Literaturverzeichnis 313
Sachwortverzeichnis 355