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Schatz, H. (1999). Das Beweisantragsrecht in der Hauptverhandlung: Reformgeschichte und Reformproblematik. Eine rechtsdogmatische und rechtspolitische Analyse. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49796-6
Schatz, Holger. Das Beweisantragsrecht in der Hauptverhandlung: Reformgeschichte und Reformproblematik: Eine rechtsdogmatische und rechtspolitische Analyse. Duncker & Humblot, 1999. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49796-6
Schatz, H (1999): Das Beweisantragsrecht in der Hauptverhandlung: Reformgeschichte und Reformproblematik: Eine rechtsdogmatische und rechtspolitische Analyse, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-49796-6

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Das Beweisantragsrecht in der Hauptverhandlung: Reformgeschichte und Reformproblematik

Eine rechtsdogmatische und rechtspolitische Analyse

Schatz, Holger

Schriften zum Prozessrecht, Vol. 150

(1999)

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Abstract

Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, in die außerordentlich kontrovers geführte Diskussion um das Beweisantragsrecht in der Hauptverhandlung einzugreifen. Zu diesem Zweck wird die Reformproblematik in rechtshistorischer, rechtsdogmatischer und rechtspolitischer Hinsicht analysiert.

Dabei zeigt die historische Entwicklung, daß der Streit in erheblichem Ausmaße vom Verfahrens(vor-)verständnis beeinflußt wird, vor allem von der Anerkennung der Subjektstellung des Beschuldigten und seiner Gestaltungsmacht im Prozeß. Das Beweisantragsrecht sollte aber, wie der dogmatische Hauptteil belegt, keine rechtspolitische Manövriermasse sein, da es eigenständige, unverzichtbare Aufgaben im Strafprozeß erfüllt: Durch die Zuweisung einer autonomen Prognosekompetenz dient es vor allem der Wahrheitsfindung und ist zugleich Ausdruck prozeduraler Gerechtigkeit. Vor diesem Hintergrund werden die bisherigen Reformmodelle untersucht - und letztlich verworfen. Schatz entwickelt einen eigenen, behutsamen Vorschlag, eine Verwirkungslösung, die sich als "gelb-gelb-rote-Karte" bezeichnen läßt.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 14
Einleitung 17
Erster Teil: Historische Entwicklung und Reformgeschichte des Beweisantragsrechts 25
A. Die historische Entwicklung bis zur RStPO 1877 25
I. Die Constitutio Criminalis Carolina von 1532 und der gemeine Inquisitionsprozeß 25
1. Die Constitutio Criminalis Carolina (1532) 26
2. Der gemeine Inquisitionsprozeß im Zeitalter des Absolutismus 30
3. Der späte gemeinrechtliche Inquisitionsprozeß 33
II. Der reformierte Strafprozeß 35
1. Verfahrensgeschichtlicher Hintergrund 35
2. Anklageprinzip und Beweisantragsrecht 37
3. Freie Beweiswürdigung und Beweisverfahren 40
4. Partikularstaatliche Regelungen über den Einfluß des Angeklagten auf die Beweisaufnahme 42
a) Die Regelung in Preußen 42
b) Die Regelung im Königreich Sachsen 47
c) Die Regelung in Bayern 49
d) Zusammenfassung und Vergleich zu anderen partikularrechtlichen Regelungen 52
B. Die Reichsstrafprozeßordnung vom 1. Februar 1877 55
I. Äußerer Rahmen 55
II. Die einzelnen Regelungsbereiche zur Beweisaufnahme 57
1. Vorbereitung der Hauptverhandlung 57
2. Verfügung über das präsente Beweismaterial in der Hauptverhandlung 60
a) Das Konzept des Bundesrates 60
b) Kritik und Abänderung des Entwurfs in der Reichsjustizkommission 63
c) Zwischenergebnis: Die Kompromißlösung § 244 StPO (1877) 67
3. Anspruch auf Herbeischaffung nicht-präsenter Beweismittel? 69
III. Zusammenfassung und Würdigung 71
C. Die Entwicklung des Beweiserhebungsanspruchs bis zur „Emminger-Verordnung“ vom 4. Januar 1924 72
I. Reforminitiativen des Gesetzgebers 72
1. Die Entwürfe 1894 und 1895 72
2. Der Entwurf 1905 74
3. Die Entwürfe 1908 und 1909 77
4. Der Entwurf 1919/1920 („Goldschmidt-Entwurf“) 81
5. Ergebnis der Reformbestrebungen 83
II. Die Rechtsprechung des Reichsgerichts 83
1. Das Beweisantizipationsverbot als Ausgangspunkt des Beweisantragsrechts 84
2. Entwicklung der Ablehnungsgründe 90
3. Resultat der reichsgerichtlichen Rechtsprechung 91
4. Die Haltung des Schrifttums zur Judikatur des Reichsgerichts 92
D. Die Emminger-Verordnung vom 4. Januar 1924 93
I. Historischer Hintergrund 93
II. Die gerichtliche Zuständigkeitsverlagerung und ihre Auswirkung auf den Beweiserhebungsanspruch des Angeklagten 93
III. Reaktionen im Schrifttum 95
E. Die Periode der Stabilisierung der Weimarer Republik (1925–1930) 97
I. Gesetzliche Wiederherstellung des Beweiserhebungsanspruchs 97
II. Der Entwurf 1930 98
F. Der Untergang der Weimarer Republik: Die Notverordnungspraxis 99
I. Die Notverordnung vom 8. Dezember 1931 99
II. Die Notverordnung vom 14. Juni 1932 100
III. Der Übergang zum Nationalsozialismus 104
G. Die Zeit des Nationalsozialismus 105
I. Ausgangslage – Die neuen ideologischen Einflüsse auf das Verfahrensrecht 105
II. Die Eliminierung individueller Prozeßrechte 107
III. Die Auflösung des Beweisantragsrechts 109
1. Das Beweisantragsrecht als Relikt des liberal-individualistischen Formalismus 109
2. Das Beweisantragsrecht als „Kampfmittel jüdischer Verteidigungskunst“ 110
3. Das Strafverfahrensänderungsgesetz 1935 111
4. Der Entwurf 1939 113
5. Die „Vereinfachungs-Verordnung“ 1939 115
IV. Die Reaktion des Reichsgerichts 117
1. Die Rückkehr von Beweisantizipationen 117
2. Amtsaufklärungspflicht und Ausbau der Aufklärungsrüge 118
V. Die Haltung des Schrifttums 120
H. Die Rechtsentwicklung in der Bundesrepublik 1950–1975 122
I. Das Rechtsvereinheitlichungsgesetz vom 12. September 1950 122
II. Von der „Kleinen Strafprozeßreform“ (1964) bis zur Strafprozeßreform 1974/75 124
I. Die Rechtsentwicklung in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 126
J. Die Zeit seit 1975: Reforminitiativen und gesetzliche Änderungen 131
I. Kriminalpolitische Ausgangslage 131
1. Maßnahmen reaktiver Krisenbewältigung und Terrorismusbekämpfung 131
2. Gewandelte Prozeßkultur und Funktionsfähigkeit der Strafrechtspflege 132
II. Das Strafverfahrensänderungsgesetz 1979 (StVÄG 1979) 135
1. Wegfall des autonomen Präsentationsrechts und Beschränkung des Verwendungszwanges 135
2. Kritik an der Neuregelung 137
3. Resümee und weitere Entwicklung 139
III. Die Vorschläge für die 53. Justizministerkonferenz (1982) 141
1. Beseitigung des Beweisantragsrechts in amtsgerichtlichenVerfahren 142
2. Einführung einer Präklusionsfrist für Beweisanträge 142
3. Lockerung der Anforderungen an die Beweisantragsablehnung wegen Verschleppungsabsicht 143
4. Erweiterung des Ablehnungsgrundes der Unerreichbarkeit 144
5. Die Reaktionen auf die Vorschläge 144
6. Das weitere Schicksal der Initiative 145
IV. Das Rechtspflege-Entlastungsgesetz vom 11. Januar 1993 147
1. Entstehungsgeschichte 147
2. Die Vorschläge des Bundesrates 148
a) Die Auslandszeugenregelung 149
b) Erweiterung der Ablehnung wegen Verschleppungsabsicht 149
c) Zeitliche Begrenzung des strengen Beweisantragsrechts 150
3. Die Behandlung der Vorschläge im Gesetzgebungsverfahren 151
4. Die Reaktionen in der juristischen Öffentlichkeit 152
a) Kritik an der kriminalpolitischen Zielrichtung der Novelle 152
b) Kritik an den Vorschlägen zur Einschränkung des Beweisantragsrechts 153
5. Resümee 155
V. Das Verbrechensbekämpfungsgesetz vom 28. Oktober 1994 156
1. Entstehung 156
2. Die Neuregelung des beschleunigten Verfahrens 157
3. Die vereinfachte Beweisaufnahme nach § 420 StPO n. F. 158
4. Konsequenz für das Beweisantragsrecht des Angeklagten 159
5. Reaktionen im Schrifttum 161
6. Zur Kritik an Zielsetzung und Begründung der Neuregelung 161
VI. Forderungen nach einem 2. Rechtspflege-Entlastungsgesetz 164
1. Die Initiative der Bundesländer Hamburg und Bayern 165
2. Der Vorentwurf für ein 2. Rechtspflege-Entlastungsgesetz 166
a) Die Vorschläge zum Beweisantragsrecht 166
aa) Beseitigung des Beweisantragsrechts im strafrichterlichen Regelverfahren 166
bb) Zeitliche Begrenzung des Beweisantragsrechts 166
cc) Beurteilungsspielraum bei der Antragsablehnung wegen Verschleppungsabsicht 167
b) Reaktionen in der juristischen Öffentlichkeit 168
3. Der Länderentwurf (Oktober 1995) und die Bundesratsinitiative (März 1996) für ein 2. Gesetz zur Entlastung der Rechtspflege 168
VII. Das Beweisantragsrecht in weiteren Reformkonzepten 169
1. AE 1980 (AE-NÖV), AE 1985 (AE-StPO-HV) und AE 1996 (AE-ZVR) 160
2. Gewaltkommission der Bundesregierung (1990) 171
3. Niedersächsische Reformkommission (1992) 172
4. Hessische Kommission „Kriminalpolitik“ (1992) 172
5. Die Vorschläge des Deutschen Richterbundes 173
6. Das Gutachten von Karl Heinz Gössel zum 60. Deutschen Juristentag (1994) 175
a) Die Thesen zum Beweisantragsrecht 175
b) Die Aufnahme der Thesen auf dem Juristentag und in der juristischen Öffentlichkeit 177
c) Resümee 180
K. Ergebnis: Historische Entwicklung und Reformgeschichte 182
Zweiter Teil: Die gegenwärtige Reformproblematik – Dogmatischer Hintergrund, Reformbedarf und Reformmöglichkeiten 186
Erstes Kapitel: Zur Dogmatik des Beweisantragsrechts 188
A. Aufgaben und Ziele des Strafverfahrensrechts 188
I. Verwirklichung des materiellen Strafrechts 190
II. Wahrheitsermittlung 191
III. Materielle Gerechtigkeit 192
IV. Prozedurale Gerechtigkeit 192
1. Einführung in den Diskussionsstand 193
2. Belege für das Erfordernis einer Einbeziehung prozeduraler Gerechtigkeit in das System der Verfahrensziele 196
3. Strukturelemente prozeduraler Gerechtigkeit 201
4. Resümee 203
V. Generalziel: Rechtsfrieden 204
B. Die Bedeutung des Beweisantragsrechts im System der Verfahrensziele 205
I. Die verfahrensrechtlichen Funktionen des Beweisantragsrechts 205
1. Mitgestaltungsmöglichkeit im Beweisverfahren 206
a) Der Beitrag des Beweisantragsrechts zur Wahrheitsfindung 209
aa) Das Verhältnis von Beweisantragsrecht und Amtsaufklärungspflicht 211
(1) Die „Inkongruenzlehre“ 211
(2) Die „Identitätslehre“ 215
(3) Relevanz des Streits 217
bb) Stellungnahme 220
(1) Die historische Entwicklung des Beweisantragsrechts 220
(2) Teleologische Erwägungen 224
(a) Zur These von der schrankenlosen Geltung des Beweisantizipationsverbots 225
(b) Die unterschiedliche Reichweite des Beweisantizipationsverbots 227
(c) Verstärktes Beweisantizipationsverbot als Zuweisung autonomer Prognosekompetenz 232
(3) Normative Legitimation für die Zuweisung einer Prognosekompetenz 236
(4) Zusammenfassung 242
b) Die Legitimations- und Integrationsfunktion: Das Beweisantragsrecht als Ausdruck prozeduraler Gerechtigkeit 244
c) Die funktionale Ambivalenz der Mitgestaltungsbefugnis 248
2. Die „Annex“-Funktionen des Beweisantragsrechts 252
a) Der Informationsgehalt einer ablehnenden Entscheidung 253
b) Die Kontrollfunktion 254
II. Die verfassungsrechtliche Verankerung des Beweisantragsrechts 258
1. Das rechtliche Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) 260
2. Internationale Gewährleistungen (EMRK, IPBPR, Mindestgrundsätze-VN) 265
3. Die prozessualen Aufgaben des Beweisantragsrechts aus verfassungsrechtlicher Sicht 269
a) Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wahrheitsermittlung im Strafprozeß 269
b) Integrationsfunktion und Subjektstellung des Angeklagten 275
4. Ergebnis 278
Zweites Kapitel: Zur Reformbedürftigkeit der geltenden Beweisantragsregelung 279
A. Überblick über den Meinungsstand 279
I. Forderungen nach einer Einschränkung des Beweisantragsrechts 279
II. Die Verfechter des status quo: Stimmen für die Beibehaltung der geltenden Regelung 286
III. Stimmen für einen Ausbau der Rechtsstellung des Angeklagten 288
IV. Zusammenfassung 289
B. Stellungnahme 291
I. Mißbrauchsabwehr 291
1. Normative Bewertung 293
2. Empirische Berechtigung 295
3. Möglichkeiten der Mißbrauchsabwehr de lege lata 297
a) Der Ablehnungsgrund der Verschleppungsabsicht (§ 244 Abs. 3 S. 2 Var. 6 StPO) 297
b) Die Suche der Praxis nach Behelfslösungen 300
aa) Ungeschriebenes Mißbrauchsverbot 300
bb) Unzulässigkeit der Beweiserhebung (§ 244 Abs. 3 S. 1 StPO) 305
cc) Formelle Disqualifizierung mißbräuchlicher Beweisanträge 310
(1) Die „Vermutungs“-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs 310
(2) Abwertung wegen mangelnder Ernstlichkeit 315
c) Zwischenergebnis 316
4. Resümee zur Mißbrauchsabwehr 316
II. Entlastung der Strafrechtspflege: Verfahrensbeschleunigung und Kostensenkung 318
III. Ergebnis 329
Drittes Kapitel: Reformmöglichkeiten 331
A. Die bislang diskutierten Änderungsvorschläge zum Beweisantragsrecht 332
I. Zeitliche Limitierung des Beweisantragsrechts 332
1. Darstellung 335
a) Präklusionszeitpunkt 335
b) Einrichtung von Ausnahmetatbeständen 338
2. Vorteile 339
3. Bedenken 339
a) Gefahren für die Wahrheitsfindung 340
b) Vereinbarkeit der Präklusionsregelungen mit Art. 103 Abs. 1 GG 343
c) Schwächung der Verteidigung 345
d) Zweifelhafte Effektivität und Gefahr kontraproduktiver Nebenwirkungen 350
4. Ergebnis 352
II. Statuierung einer allgemeinen Begründungspflicht für Beweisanträge 353
1. Vorteile 355
2. Bedenken 356
3. Ergebnis 358
III. Einführung einer allgemeinen Mißbrauchsklausel 359
1. Vorteile 359
2. Bedenken 360
3. Ergebnis 362
IV. Neufassung des Ablehnungsgrundes der Verschleppungsabsicht 362
1. Vorteile 363
2. Bedenken 363
3. Ergebnis 367
V. Abschaffung des Beweisantragsrechts für das amtsgerichtliche Verfahren 368
1. Vorteile 369
2. Bedenken 371
3. Ergebnis 376
VI. Resümee 377
B. Eine Perspektive de lege ferenda: Einführung einer Verwirkungsklausel 379
Schlußwort 392
Anhang: Abdruck der historischen Fassungen des Beweisantragsrechts und der verschiedenen Reformentwürfe 394
Schrifttumsverzeichnis 418
Quellenverzeichnis 470
Personen- und Sachverzeichnis 473